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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

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    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

    Das hab ich vergessen:

    http://www.landtag.sachsen-anhalt.de...d3160pak_5.pdf


    Grüße chiara

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      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

      Auch hier wird wieder mit dem Heimkind-Urteil vom BFH (III R 37/07 vom 9.2.2007) und den ALG-II-Eltern (III R 6/07 vom 17.12.2008) argumentiert, obwohl das BSG ganz klare Unterschiede beschreibt - nämlich dass Eltern, die ihre Kinder zu Haus betreuen, REGELMÄSSIG höhere Aufwendungen haben und dass hier die Voraussetzungen einer Abzweigung nicht zu prüfen sind.

      Es ist bedauerlich, dass fragende Politiker sich mit solchen Erklärungen abspeisen lassen, denn damit wird sogar der Anschein erweckt, dass man ja versucht hätte zu helfen, aber leider sei die Rechtslage nun mal so.

      Hier bleibt den Eltern nichts anderes übrig als hartnäckig zu bleiben und den Politikern (und der Öffentlichkeit!) die Tricks zu erklären, mit denen die Sozialämter arbeiten.

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        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

        Zitat von Luccia Beitrag anzeigen
        Hallo !
        damit ist gemeint alles was ich selbst bezahle (nicht die Pflege ,-Krankenkasse oder Sozialamt ) z.bsp. Reittherapie ,ostheopatie ,privat bezahlte Betreuungsstunden usw.
        grüsse
        Siehste und diese Kosten tragen wir . Ergo nix mit Abzweigungsantrag.

        Mein Sohn ist 22 Jahre aber wir haben zum Glück noch kein Abzweigungsantrag vom LA Tübingen bekommen. Liegt vielleicht auch daran das er ,,NOCH '' im Berufsbildungsbereich beim Freundeskreis ist.

        Mein Mann meine gestern Achtung Ironie: ,,Man sollte seine Kinder nehmen und sie bei LA Tübingen abgeben ''

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          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

          Auf diese Idee sind schon mehrere gekommen.
          Mein Sohn bekommt in der Werkstatt mtl. inkl. Weihnachts-und Urlaubsgeld 177.--€

          Man stelle sich mal vor wie lange er für 184.--€ beim Landratsamt sitzt.

          Aber warum eigentlich nicht ?????

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            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

            Schaut mal, was Bernd Masmeier zum Thema Abzweigung beigetragen hat:

            http://www.kobinet-nachrichten.org/c...ticket,g_a_s_t

            Auf der Visitenkarte dieses Mannes steht "Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik i.R.". Er sitzt im Rollstuhl und entwickelt eine grenzenlose Energie, um ein Verbot der PID zu erreichen.
            Nun meldet er sich ausnahmsweise auch mal zu lebenden Behinderten zu Wort, und das einzige, was ihm dazu einfällt, erfordert erstmal wieder eine Richtigstellung.

            Wie findet Ihr es eigentlich, wenn man uns "die Leute" nennt, die falsch informieren?

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              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

              Liebe Gisela, liebe Inge und alle, die Ihr hier eifrig Informationen zusammentragen,

              laßt Euch bitte von Leserbriefen Marke Masmeier nicht beirren! Solche "Leute"wird es immer geben, der Sache nicht unbedingt dienlich!
              Ich jedenfalls ziehe den Hut vor Eurem Fachwissen und bin dankbar, dass Ihr Euer Wissen mit uns teilt!

              Liebe Grüße
              susemichel

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                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                Hallo susemichel,

                keine Bange - Herr Masmeier hat schon Antwort von Gisela und mir bekommen

                Der Irrtum wiederholt sich immerfort in der Tat,
                deswegen muß man das Wahre unermüdlich in Worten wiederholen.
                Johann Wolfgang von Goethe

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                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                  Hallo

                  Finde das Schreiben von Bernd Wasmeier nicht.
                  Zum Kindergeld: Habe zwischenzeitlich die KK angerufen und mit einer freundlichen Kraft (Durchleitung zum Sachbearbeiter nicht möglich, nur schriftlich)
                  gesprochen. Laut Ihrer Aussage existiert bei der KK kein Unterschied zwischen Barleistungen und Sach- und Naturalleistungen. Sollte es wie bei mir keine Abzweigung geben, teilt man dem Sozialamt lapidar mit, es werden Barleistungen
                  (wie erfreulich für das SA) erbracht.
                  Die KK muß innerhalb von 4Wochen schriftlich die Begründung an mich weiterleiten, daß Sozialamt fordert innerhalb dieser Frist Stellungsnahme wegen Barleistung.
                  Forde nunmehr die KK auf dem Sozialamt eine Richtigsstellung der Begründung zuzustellen( Schaun ma mal).

                  Gruß Sofie

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                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                    Es ist übrigens nicht das erste Mal, das dieser Mann den Eltern (und sogar Anwälten!) falsches Vorgehen unterstellt und eigene Empfehlungen ausspricht, die dann aber noch falscher sind und wieder korrigiert werden müssen, damit die Eltern nicht darauf hereinfallen:

                    http://kobinet-nachrichten.eu/cipp/k...ticket,g_a_s_t

                    Wenn jemand sich selbst als Behindertenfreund versteht, sollte er sich nicht nur dann zu Wort melden, wenn er meint, den Eltern etwas vorwerfen zu können.

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                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                      Zitat von würmchen Beitrag anzeigen
                      Hallo

                      Finde das Schreiben von Bernd Wasmeier nicht.
                      Zum Kindergeld: Habe zwischenzeitlich die KK angerufen und mit einer freundlichen Kraft (Durchleitung zum Sachbearbeiter nicht möglich, nur schriftlich)
                      gesprochen. Laut Ihrer Aussage existiert bei der KK kein Unterschied zwischen Barleistungen und Sach- und Naturalleistungen. Sollte es wie bei mir keine Abzweigung geben, teilt man dem Sozialamt lapidar mit, es werden Barleistungen
                      (wie erfreulich für das SA) erbracht.
                      Die KK muß innerhalb von 4Wochen schriftlich die Begründung an mich weiterleiten, daß Sozialamt fordert innerhalb dieser Frist Stellungsnahme wegen Barleistung.
                      Forde nunmehr die KK auf dem Sozialamt eine Richtigsstellung der Begründung zuzustellen( Schaun ma mal).

                      Gruß Sofie
                      Das Schreiben von Masmeier findest Du hier:
                      http://www.kobinet-nachrichten.org/c...ticket,g_a_s_t

                      Vielleicht hast Du ja Lust, auch Deinen Fall dort kurz zu beschreiben, damit der Herr mal versteht, zu welchen absurden Auswirkungen seine Empfehlungen führen.
                      Wenn man einen Leserbrief senden will, muss man zwar seine Daten eintragen, aber es wird nur das veröffentlicht, was unter Name und Vorname eingetragen wird - können also auch Abkürzungen sein, falls man sich nicht outen will.

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                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                        Eigentlich ergibt sich auch schon aus den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, dass die Abzweigungsanträge der Sozialämter bei zu Haus betreuten Kindern gar nicht gestellt werden dürften.
                        Schaut mal auf Seite 101 im letzten Absatz (2. Satz):

                        http://www.arbeitsagentur.de/zentral...esetz-2009.pdf

                        Der lautet: "Der Antragsteller muss im Einzelnen darlegen, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind."
                        Das heißt: Die Beweispflicht liegt beim Sozialamt!

                        Auf Seite 102 Mitte steht:

                        "(3) Wird Eingliederungshilfe für ein volljähriges, vollstationär untergebrachtes, behindertes Kind erbracht, kann eine Abzweigung in Betracht kommen."

                        Und in diesen Fällen kann der Sozialhilfeträger dann darlegen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, denn auf Seite 103 Mitte sind Beispiele dafür aufgeführt - z.B. kein Kontakt mehr zum Kind usw usw.

                        Wie mögen die Sozialämter in ihren Abzweigungsanträgen für zu Haus betreute Kinder wohl "im Einzelnen dargelegt" haben, dass die Voraussetzungen für eine Abzweigung vorliegen?

                        Hier stellt sich natürlich die Frage, warum die Abzweigungsanträge trotzdem bearbeitet werden, obwohl die Sozialämter ihrer Beweispflicht gar nicht nachkommen?

                        Und interessant ist auch noch der erste Absatz auf Seite 104:
                        Da steht nämlich, dass die Ermessenserwägungen sowohl in der Akte als auch im Bescheid zu dokumentieren sind!

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                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                          Und noch ein Gedanke:

                          Diejenigen, die kein Kindergeld mehr bekommen, ohne dass hierzu ein Bescheid ergangen ist, könnten auch einen Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 Bundeskindergeldgesetz stellen.

                          Für Streitigkeiten nach dem Bundeskindergeldgesetz sind nämlich auch die Sozialgerichte zuständig . . .

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                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                            In meinem Antrag auf Rücknahme der Abzweigung an das Sozialamt habe ich
                            am 28.1.11 u.a. folgendes geschrieben:

                            In Ihren Schreiben wird auch die Änderung der Bay. Sozialhilferichtlinien zum 1.7.2010 zitiert.

                            Hierin steht aber auch:

                            (6) 1Beantragt ein SHTr bei der Familienkasse die Abzweigung des Kindergeldes, muss er im Einzelnen darlegen, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, insbesondere, dass der Berechtigte seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind nicht nachkommt bzw. keinen Unterhalt leistet. 2Ist ein behindertes volljähriges Kind auf Kosten des SHTr vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht und wird der Kindergeldberechtigte nicht in Anspruch genommen, kommt dieser seiner Unterhaltspflicht nicht nach, so dass die Familienkasse das Kindergeld an den SHTr abzweigen kann.

                            Das kann aber nur durch eine Anhörung erfolgen. Dies ist von Ihnen in keiner Weise geschehen.

                            Bis heute keine Reaktion

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                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                              Zitat von Gisela M. Beitrag anzeigen
                              Und noch ein Gedanke:

                              Diejenigen, die kein Kindergeld mehr bekommen, ohne dass hierzu ein Bescheid ergangen ist, könnten auch einen Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 Bundeskindergeldgesetz stellen.

                              Für Streitigkeiten nach dem Bundeskindergeldgesetz sind nämlich auch die Sozialgerichte zuständig . . .
                              Liebe Gisela,

                              meinst du damit, die überhaupt kein Kindergeld bekommen oder bei denen anteilig abgezweigt wird? Den Antrag an das Grundsicherungsamt stellen?

                              Danke schon mal

                              Maria Magdalena

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                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                Zitat von Maria Magdalena Beitrag anzeigen
                                Liebe Gisela,

                                meinst du damit, die überhaupt kein Kindergeld bekommen oder bei denen anteilig abgezweigt wird? Den Antrag an das Grundsicherungsamt stellen?

                                Danke schon mal

                                Maria Magdalena

                                Es ist nur ein Vorschlag, von dem ich hoffe, dass man die Familienkasse damit vor's Sozialgericht zwingen kann.
                                Der Antrag wäre dann natürlich dort zu stellen, von wo auch das Kindergeld gezahlt wird - also bei der Familienkasse.
                                Und dann würde es auch keine Rolle spielen, ob das ganze Kindergeld fehlt oder nur ein Teil.
                                Ich würde Antrag auf Auszahlung des vollständigen Kindergeldes stellen, wobei wichtig ist, dass man diesen Antrag nach dem BKGG stellt.

                                Ich würde dabei auch bemerken, dass gemäß den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit eine Abzweigung nur dann an Dritte erfolgen kann, wenn dies schriftlich durch den "Dritten" beantragt wird, wobei der Antragsteller im Einzelnen darlegen muss, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

                                Da dies bei einem zu Haus betreuten Kind kaum möglich sein dürfte, sollte das Kindergeld nach BKGG an den Berechtigten ausgezahlt werden.

                                Es ist wie gesagt ein neuer Gedanke, für den es meines Wissens noch keine Erfahrungen gibt, aber warum sollte man es nicht mal versuchen?

                                Jetzt muss ich erstmal durchatmen und wünsche Euch allen entspannte Ostern!

                                Viele Grüße aus dem Rheinland
                                Gisela

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                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                  Hallo,

                                  habe die DVD vom WDR über die Rücknahme der Abzweigung in Düren bekommen.

                                  Leider wurde mir nur der Bericht über die Rücknahme der Abzweigung zugesandt.

                                  Das Interview mit Gisela fehlt leider.

                                  Ich habe die DVD (1,8 GB) in avi konvertiert und so geschnitten, dass nur noch der Bericht über die Rücknahme auf der CD ist und nur noch 76 MB hat.
                                  (Es war die gesamte Sendung enthalten)

                                  Wer die CD haben will, bitte PN mit Adresse.

                                  Gruß

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                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                    Die Sendung mit dem Interview habe ich selbst aufgenommen - allerdings erst per Programmierung bei der nächtlichen Wiederholung. Da ist dann erst 'ne halbe Stunde die Kölner Sendung drauf und dann halt unsere.

                                    Eine Programmierung der Original-Sendung war nicht möglich, weil mein Sohnemann hier zu Hause betreut wurde, und der sieht halt lieber Asterix-Filme.
                                    Und um noch andere Leute zu bitten, fehlte einfach die Zeit.

                                    Mir wurde aber zugesagt, dass ich auch noch einen Mitschnitt bekomme, so dass ich meine DVD gerne jemandem überlassen könnte, wenn sie irgendwo weiterhelfen kann.

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                                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                      Habe wieder etwas wegen Klagen entdeckt:
                                      - http://blume-kischko.de/Kindergeldabzweigung.htm -
                                      Zitat" [...]Vor dem Finanzgericht in Greifswald sind Sammelverfahren zu dieser Problematik - konkret mir bekannt - anhängig und man muss nunmehr abwarten, ob dem Landkreis Ostvorpommern oder den Betroffenen Recht gegeben wird.
                                      Soweit Sozialhilfe bezogen wird und die Voraussetzungen vorliegen, können Betroffene bei den zuständigen Amtsgerichten Beratungshilfe beantragen und sich an einen Rechtsanwalt des Vertrauens wenden. Insbesondere die o.g. Urteile sind m.E. nicht geeignet, die Abzweigung des Kindergeldes betreuender Eltern zu begründen, da sie entweder nicht zu pflegende volljährige Kinder oder in stationären Einrichtungen betreute volljährige schwerbehinderte Kinder betrifft. "

                                      Ich finde es einen Skandal, den Eltern die ihre Kinder selbst betreuen, das Kindergeld wegzunehmen. Alle zitierten Urteile betreffen nicht den Fall der Betreuung der vj. behinderten Kinder zu Hause. Die Familienkassen sind unsicher und versuchen den Eltern entgegenzukommen. Leider sind alle mir bekannten Verfahren dann vor dem Finanzgericht gelandet.

                                      Mein Problem ist, dass mir permanent vorgehalten wird, die Betreuung wäre ja fiktiv. Ich argumentiere indes, dass die Betreuung tatsächlich - wertbar - erbracht wird. Anderenfalls müßten ja Leistungen wie - Teilhabe oder / und Hilfe zur Pflege erbracht werden. Die FG müssen wohl abgewartet werden. Viele finanziell schwache Eltern nehmen das einfach hin. Ich bitte um daher um Sensibilisierung.

                                      Vielen Dank
                                      Zuletzt geändert von amai; 26.04.2011, 17:33. Grund: Zitat um Anführungszeichen ergänzt

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                                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                        Hallo,

                                        ich bin mal hergegangen und habe gestern sämtlich Landratsämter in Bayern per E-Mail mit folgendem Text angeschrieben:

                                        Sehr geehrte Damen und Herren,

                                        meine Frage an Sie wäre, ob auch bei Ihrem Landratsamt die Abzweigung von Kindergeld
                                        bei Behinderten im SGB XII durch das Sozialamt durchgeführt/beantragt wird.

                                        Oder ob sich das Landratsamt entschieden hat diese Abzweigungen nicht durchzuführen.

                                        Für Ihre Auskunft im Voraus dankend


                                        Habe etliche Antworten bekommen, die eine Abzweigung bejahen, jedoch auch eine vom LKrs. Altötting die aktuell nicht abzweigen.

                                        Hier sämtliche Landratsämter in Deutschland:

                                        http://www.landraete.de/?land=Bayern

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                                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                          Hallo,

                                          kurzer Zwischenbericht:
                                          Antwort vom Sozialamt auf meinen Antrag auf Rücknahme des Abzweigungsantrages war nur ein Brief mit den üblichen FG-Urteilen.

                                          Habe am Samstag bei uns in der Zeitung ein Inserat eingestellt, in dem ich andere Betroffene suche...bin gespannt.

                                          Und habe einen Stadtrat gefunden, der einen Antrag bei der Stadt stellen möchte, mit anderen Kommunen gleichzuziehen.

                                          Grüße
                                          chiara

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                                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                            Hier ein Urteil Finanzgericht Münster vom April 2011.

                                            Hier wird die Klage eines Sozialamtes gegen die Ablehnung der Abzweigung der Familienkasse
                                            verhandelt.
                                            Es wurde gegen das Sozialamt entschieden.
                                            Zur weiteren Erläuterung glaube ich bedarf es eines Experten.


                                            http://www.fg-muenster.nrw.de/servic...2011/index.php
                                            Zuletzt geändert von odin; 29.04.2011, 11:25. Grund: Zusatz

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                                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                              Hallo Odin!
                                              Danke für den Link!

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                                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                Zitat von odin Beitrag anzeigen
                                                Hier ein Urteil Finanzgericht Münster vom April 2011.

                                                Hier wird die Klage eines Sozialamtes gegen die Ablehnung der Abzweigung der Familienkasse
                                                verhandelt.
                                                Es wurde gegen das Sozialamt entschieden.
                                                Zur weiteren Erläuterung glaube ich bedarf es eines Experten.


                                                http://www.fg-muenster.nrw.de/servic...2011/index.php
                                                Nach erster Durchsicht ein durchaus positives Urteil.

                                                Grüße

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                                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                  Ein erfreuliches Urteil- für mich als Laien besser verständlich in der dazugehörigen Pressemitteilung.


                                                  LG
                                                  susemichel

                                                  Kommentar


                                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                    Hier ein Kommentar des WDR:

                                                    Link: http://www.wdr.de/themen/panorama/28...=1#stdComments

                                                    Text:
                                                    Grundsatzurteil des Finanzgerichts Münster
                                                    Kindergeld für Behinderte nicht antastbar


                                                    Kommunen in Deutschland dürfen nicht ohne Weiteres das Kindergeld für behinderte Kinder einfordern, wenn diese unter einem Dach mit ihren Eltern leben. Diese bundesweite gültige Grundsatzentscheidung fällte das Finanzgericht Münster.
                                                    Streitpunkt: Kindergeld für behinderte Kinder
                                                    In dem am Freitag (29.04.11) veröffentlichten Urteil traten die Richter den Überlegungen vieler deutscher Städte und Kreise entgegen, das Kindergeld als Ausgleich für eigene Leistungen einzufordern. Die Kommunen führen an, dass sie für die Kinder schließlich eine sogenannte Grundsicherung zahlten. Dieser Argumentation folgte das Finanzgericht in Münster nicht. Entscheidend sei, wie viel die Eltern zum Unterhalt beitragen. Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, im Sinne der Steuerzahler immer wieder mögliche Ansprüche auszuloten und gegebenenfalls geltend zu machen.
                                                    Grundsicherung als Gegenargument
                                                    In dem konkreten Fall geht es um 184 Euro Kindergeld im Monat, die eine Mutter für ihren schwerbehinderten Sohn bezieht. Daneben hat die Familie drei weitere Einnahmequellen für den Unterhalt des Sohnes: die Grundsicherung von der Kommune, das Pflegegeld von der Pflegeversicherung und ein kleines Einkommen des Sohnes in einer Werkstatt. Laut Bundeszentralamt für Steuern wird Kindergeld grundsätzlich "als Steuervergütung" an die Eltern ausbezahlt, um das Existenzminimum von Kindern zu gewährleisten. Es ist faktisch ein staatlicher Zuschuss für die finanziellen Belastungen, die sich durch ein Kind ergeben. Im vorliegenden Fall argumentierte die Kommune aber, dass sie mit der Grundsicherung bereits für den Unterhalt des Kindes aufkomme. Daher stehe ihr das Kindergeld zu.
                                                    Konkreter Bedarf entscheidend
                                                    Nach Überzeugung der Richter ist jedoch der konkrete Bedarf des behinderten Kindes entscheidend. Reichen Pflegegeld, Grundsicherung und Einkommen des Sohnes zusammen nicht aus, um den Bedarf zu decken, dann sei davon auszugehen, dass die Eltern den Rest bezahlten. Wenn der Beitrag der Familie das Kindergeld übersteige, hätten Väter und Mütter auch das Recht auf dessen Auszahlung.
                                                    Mehr als hundert Verfahren offen
                                                    Der Bundesfinanzhof in München hat sich in den vergangenen Jahren mehrmals zur Thematik des Kindergeldes bei behinderten Kindern geäußert. Dabei ging es allerdings stets um Kinder, die in einer Pflegeeinrichtung leben und nicht bei ihren Eltern. Zu den Fällen, in denen es um Eltern und behinderte Kinder unter einem Dach geht, erwartet das Finanzgericht Münster in den nächsten Monaten bundesweit weitere Urteile.
                                                    Mehr als hundert Verfahren stehen noch aus.

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