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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

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    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

    Hallo!

    Ich erlebte diesen Monat die "Krönung". Uns wurde das Kindergeld für alle 5 Kinder eingestellt. Das erfuhr ich soeben vom Service der Familienkasse, allerdings sehe die Dame keine Begründung dafür, zu den zuständigen Sachbearbeitern darf sie mich nicht durchstellen. DIe sitzen wohl im "Schonraum"

    Ich bzw. meine Anwältin hat bei der Familienkasse Widerspruch gegen die Kindergeldabzweigung eingelegt und in Folge nun das. Meine Anwältin so wie die Dame der Familienkasse sagten, dass eine habe mit dem anderen nichts zu tun.

    Da ich auf Granit stoße bei der Familienkasse wird sich meine Anwältin nun weiter darum kümmern.

    Hat jemand von euch ähnliches erlebt, also Widerspruch bei der Familienkasse eingereicht und dann kein Kindergeld mehr ausgezahlt bekommen? Bei uns sind 5 Kinder betroffen, darunter auch meine Pflegekinder die in Dauerpflege in unserer Familie leben.

    Gruß

    Maria Magdalena

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      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

      Hallo,

      nee, so was ist uns noch nicht passiert.
      Für die nichtbehinderten Kinder steht Dir doch das KG auf jeden Fall zu.
      Sonst müßte man ja auch stets die vollständigen KG-Zahlungen aussetzen, wenn nur ein Kind nicht mehr anspruchsberechtigt ist. Da wünsche ich Dir mal viel Spass beim Streiten.
      Diese Servicestellen bei der Familienkasse haben mich schon öfter zur Weissglut gebracht. Lapidare Auskünfte, weil sie halt auch nicht mehr wissen, schon gar nicht wird man mit dem Sachbearbeiter verbunden und man hängt schon mal einen Vormittag in der Warteschleife.
      Nur einmal hat mir das Wählen der Tel.Nr. der Arbeitsagentur (die waren nicht zuständig) zu einer schnellen Verbindung zu einer Sachbearbeiterin verholfen. Obwohl mein Anliegen relativ kompliziert war, konnte mir die Frau sofort kompetent Auskunft geben. Manchmal habe ich den Eindruck, da setzt man absichtlich nicht oder schlecht geschultes Personal an die Servicetelefone um die Leute abzuschrecken.

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        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

        @ Maria Magdalena

        Was würde passieren, wenn Du bzgl. Deiner Pflegekinder einmal das Jugendamt über die Kindergeldabzweigung informierst? Würde ich mal mit Deiner Anwältin besprechen. Vielleicht gehts dann bei der Familienkasse schneller, wenn ihnen auch das Jugendamt auf den Pelz rückt.

        LG

        susemichel

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          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

          Hallo rosifi und susemichel, danke für euere schnelle Antworten!

          Das werde ich in jedem Fall tun, gleich am Montag morgen rufe ich das zuständige Jugendamt an.

          Einfach grundlos Kindergeldzahlungen einstellen, sozusagen das Familieneinkommen, die Existenz gefährden, halte ich für ein Verbrechen.

          Ich wünsche euch ein schönes Wochenende.

          Maria Magdalena

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            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

            @ Maria Magdalena

            Besprich Dich erst mit Deiner Anwältin und lass diese das Jugendamt informieren.
            Hat mehr Wirkung!

            Halt die Ohren steif und auch Dir ein schönes Wochenende!

            Liebe Grüße
            susemichel

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              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

              @Maria Magdalena

              Das ist ja eine bodenlose Frechheit von denen. Mittlerweile schrecken die Ämter wohl vor garnichts mehr zurück

              Lass Dich nicht unterkriegen...ich drück Dich

              Auf das uns Allen nicht irgendwann ob der Zermürbungstaktik die Kraft ausgeht...

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                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                Hallo Maria Magdalena,

                da fehlt Dir ja eine beträchtliche Summe und Du solltest vielleicht zum Sozialamt gehen und Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.

                Man kann eigentlich gar nicht glauben, was bei unseren Behörden so falsch läuft. Man kann doch nicht Familien mit Kindern einfach auf dem Trockenen sitzen lassen.

                Ich bin gespannt, ob das Jugendamt handelt.

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                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                  @ rosifi

                  Deine Idee für Maria Magdalena ist pfiffig! Wenn sie zum Sozialamt geht und um finanzielle Unterstützung bittet, schließt sich der Kreis, denn diese haben ja erst den Stein ins Rollen gebracht! Auch darum könnte sich die Anwältin kümmern! Klasse Idee!

                  LG
                  susemichel

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                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                    Ja ich spreche natürlich vorher mit meiner Anwältin. Am Montag werde ich zum Grunsicherungsamt gehen, denn die haben ja Kindergeld abgezweigt wo keine Kindergeld ist

                    Am besten ich geh mit meinen Kindern zum Sozialamt und wir verweilen dort solange bis die Angelegenheit geklärt ist.

                    Ich bin für den Moment einfach nur geschockt über so eine dreiste Vorgehensweise.

                    Den Stein bringe ich definitiv ins Rollen, jetzt reicht es voll und ganz, mehr geht nicht mehr!

                    Gruß und danke für euere Tipps!

                    Maria Madgalena

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                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                      ????????

                      Wieso sind in "Kobinet" die Leserbriefe wegen Kindergeld-Abzweigung
                      verschwunden?

                      Weiß hier jemand Bescheid?

                      Gruß

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                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                        Hallo, schau mal bei Kobinet unter Twitter.
                        Gruß
                        Maria Magdalena

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                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                          Hallo odin,

                          vermutlich, weil der Artikel dazu einen Monat alt ist und dann im Archiv "verschwindet".
                          Über die Suchfunktion ist alles noch auffindbar: Kommunen greifen auf Kindergeld für behinderte Kinder zu

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                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                            Stimmt.
                            Artikel ist vom 15.4.2011.

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                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                              Hallo,

                              habe den Widerspruch auf Abzweigung des Kindergeldes im Feb. gestellt. Auf Anforderung zur Bearbeitung habe ich jetzt folgendes zur Antwort bekommen:
                              Dem Widerspruch können wir nicht abhelfen, so dass er der Regierung von Oberbayern zur Entscheidung vorgelegt wurde.
                              Auf meinem Widerspruch bezüglich der Anerkennung der Regelbedarfstufe 1:
                              Auch Ihrem Widerspruch vom ... bezüglich der Anerkennung der Regelbedarfsstufe 1 für Ihren Sohn können wir nicht abhelfen. Dieser Widerspruch wurde ebenfalls der Regierung von Oberbayern zur Entscheidung vorgelegt.

                              Was bedeutet das für mich? Hat jemand einen ähnlichen Bescheid erhalten?
                              Wie soll ich da weiter vorgehen, da es jedem normalen Werdegang wiederspricht?


                              Liebe Grüße
                              Sofie

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                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                Hallo,

                                in der Anlage das neueste Urteil des Finanzgerichtes Münster-veröffentlicht 16.5.11.

                                FG Münster, Pressemitteilung vom 16.05.2011 zum Urteil 12 K 2057/10 vom 25.03.2011
                                Der 12. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit einer am 16.05.2011 veröffentlichten Entscheidung vom 25. März 2011 weitere Grundsätze aufgestellt, wann Kommunen, die Sozialleistungen an behinderte Kinder erbringen, berechtigt sind, im Wege der Abzweigung anstelle der Eltern die Zahlung des Kindergeldes an sich selbst zu verlangen (Az. 12 K 2057/10 Kg). Danach ist den Eltern das Kindergeld zu belassen, sofern sie selbst für ihr behindertes Kind Aufwendungen zumindest in Höhe des monatlichen Kindergeldes erbringen. In die Berechnung seien - so das Gericht - auch deren eigene Betreuungsleistungen für das Kind einzubeziehen. Dies setze aber voraus, dass die Notwendigkeit der Betreuung und deren Durchführung nicht nur pauschal behauptet, sondern konkret dargelegt und glaubhaft gemacht würden.

                                Im Streitfall bezog eine Mutter für ihren volljährigen schwerbehinderten Sohn, der in ihrem Haushalt lebt, Kindergeld. Die Kommune zahlte an den Sohn fortlaufend Grundsicherungsleistungen. Aus diesem Grunde beanspruchte sie die Zahlung des Kindergeldes an sich (sog. Abzweigung). Die Mutter hielt dem entgegen, dass sie selbst erhebliche Aufwendungen für ihren Sohn trage. Aufgrund der schweren Herzerkrankung des Sohnes seien hierbei neben den Kosten für eine Fremdbetreuung auch ihre eigenen Betreuungsleistungen zu berücksichtigen.

                                Der 12. Senat des Finanzgerichts Münster gab der Mutter Recht und wies die Klage der Kommune auf Abzweigung des Kindergeldes ab. Im Streitfall könne der gesamte Lebensbedarf des schwerbehinderten Sohnes nicht allein aus dessen eigenem Einkommen erbracht werden, so dass davon auszugehen sei, dass die Lücke - die im Streitfall monatlich 191,00 Euro betrage - aus dem Einkommen der Mutter gedeckt werde. Zum Lebensbedarf des Sohnes gehörten neben den nachgewiesenen Kosten für die Fremdbetreuung auch die eigenen Betreuungsleistungen der Mutter. Dies sei deshalb der Fall, da die Mutter sowohl die Notwendigkeit der Betreuung als auch deren Durchführung nach Art und zeitlichem Umfang konkret dargelegt und durch ärztliche Bescheinigungen hinreichend glaubhaft gemacht habe. Maßstab für die Bewertung des eigenen Betreuungsaufwandes seien die vergleichbaren Kosten für eine Fremdbetreuung, die im Streitfall mit 8,00 Euro je Stunde anzusetzen seien.

                                Rein pauschal geltend gemachte eigene Betreuungskosten der Eltern seien dagegen - so der 12. Senat bereits in der Parallel-Entscheidung 12 K 1891/10 Kg (LEXinform 0436411) - bei der Ermittlung des Lebensbedarfes des Kindes nicht zu berücksichtigen.
                                Zuletzt geändert von odin; 02.09.2011, 08:17.

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                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                  Hallo odin,

                                  danke für den Link.

                                  Es wird immer enger für die SAer.

                                  Grüße

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                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                    Hallo,

                                    das Grundsicherungsamt hat diesen Monat von der Familienkasse "auch" kein Kindergeld(abzweigung) erhalten, (sowas aber auch), das teilte uns die Sachbearbeiterin am Telefon auf Anfrage mit. Unser Anwalt wird nachdem die Familienkasse keine Reaktion zeigt, bzw. da kein Sachbearbeiter anzusprechen ist eine einstweilige Verfügung erwirken.

                                    Das kann doch alles nur noch ein Alptraum sein................ ist das Deutschland, ein Sozialstaat oder eine Sozialabzocke ??? ...

                                    Gruß

                                    Maria Magdalena

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                                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                      Hallo Maria Magdalena,

                                      heißt das, dass die Familienkasse im Moment weder an Euch, noch an den Sozialhilfeträger auszahlt? Und das die Grundsicherung des behinderten Kindes um das Kindergeld gekürzt wurde, weil der Grundsicherungsträger von der Familienkasse dieses nicht erhalten hat? Oder habe ich das falsch verstanden? Das kann doch wohl alles nicht wahr sein!

                                      Ich hoffe, Dein Anwalt tritt der Familienkasse jetzt aber heftig in den Hintern! Auch würde ich eine Fachaufsichtsbeschwerde formulieren lassen, sowohl an die Familienkasse, als auch an den Mitarbeiter des Sozialamtes!
                                      Was sagt denn das Jugendamt dazu, oder habt Ihr die noch nicht informiert?

                                      Liebe Grüße
                                      susemichel

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                                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                        Zitat von susemichel Beitrag anzeigen
                                        Hallo Maria Magdalena,

                                        heißt das, dass die Familienkasse im Moment weder an Euch, noch an den Sozialhilfeträger auszahlt? Und das die Grundsicherung des behinderten Kindes um das Kindergeld gekürzt wurde, weil der Grundsicherungsträger von der Familienkasse dieses nicht erhalten hat? Oder habe ich das falsch verstanden? Das kann doch wohl alles nicht wahr sein!

                                        Ich hoffe, Dein Anwalt tritt der Familienkasse jetzt aber heftig in den Hintern! Auch würde ich eine Fachaufsichtsbeschwerde formulieren lassen, sowohl an die Familienkasse, als auch an den Mitarbeiter des Sozialamtes!
                                        Was sagt denn das Jugendamt dazu, oder habt Ihr die noch nicht informiert?

                                        Liebe Grüße
                                        susemichel
                                        Hallo Susemichel,

                                        Fachaufsichtbeschwerde ist schon richtig aber er muss auch an die richtige Stelle geschickt werden.
                                        Ich bin ehrlich, gebe mich mit dem Fußvolk ( SB egal wo ) nicht mehr ab und schicke immer alles an die entsprechenden Ministerien. Und hab damit schon einige SB richtig ins schwitzen gebracht.

                                        LG
                                        Uta

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                                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                          Zitat von Maria Magdalena Beitrag anzeigen
                                          Hallo,

                                          das Grundsicherungsamt hat diesen Monat von der Familienkasse "auch" kein Kindergeld(abzweigung) erhalten, (sowas aber auch), das teilte uns die Sachbearbeiterin am Telefon auf Anfrage mit. Unser Anwalt wird nachdem die Familienkasse keine Reaktion zeigt, bzw. da kein Sachbearbeiter anzusprechen ist eine einstweilige Verfügung erwirken.

                                          Das kann doch alles nur noch ein Alptraum sein................ ist das Deutschland, ein Sozialstaat oder eine Sozialabzocke ??? ...

                                          Gruß

                                          Maria Magdalena
                                          Hallo Maria,

                                          das nennen die Behörden aussitzen .
                                          Ich drück Euch ganz fest die Daumen und bis dahin Kopf hoch und lass Dich mal

                                          LG Uta

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                                            Hallo,

                                            das ist vielleicht ein Ablauf. Mein Anwalt hat angerufen, ich muss eine Unterschrift leisten wegen der einstweiligen Verfügung, quasi das ich auf das Kindergeld angewiesen bin.
                                            Kindergeld für 5 Kinder.

                                            Ich fühle mich ehrlich im Moment, mir fehlen einfach die Worte. Ob unser Landrat, das frage ich mich soeben, auch derarte Wege gehen muss, für seine eigenen Kinder um das Kindergeld kämpfen muss, einen Nachweis erbringen soll.......



                                            Gruß

                                            Maria Magdalena

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                                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                              Ob unser Landrat, das frage ich mich soeben, auch derarte Wege gehen muss, für seine eigenen Kinder um das Kindergeld kämpfen muss, einen Nachweis erbringen soll.......
                                              Hallo Maria Magdalena,

                                              Im Gegensatz zu vielen Eltern hier würde der Landrat auch ohne das Kindergeld gut zurechtkommen.

                                              Ich wünsche Dir weiterhin gute Nerven und eine schnelle Überweisung des Kindergeldes auf Dein Konto.

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                                                Aus einer E-Mail die mich erreicht hat:

                                                von einer Elternbeirätin WfbM mit Wohnort Schwabach

                                                Liebe Kolleginnen und Kollegen,

                                                eine erfreuliche Nachricht zum Thema "Abzweigung von Kindergeld" - die Stadt Schwabach hatte für unseren Sohn Felix die Abzweigung beantragt, uns wären vom Kindergeld gerade mal 18,40 Euro übriggeblieben - wir haben der Kindergeldkasse gegenüber argumentiert, warum uns als Eltern das Kindergeld doch zustehe - und heute kam der Bescheid: Kindergeld wird in voller Höhe weiterhin bezahlt ! - es lohnt sich also Belege zu sammeln und schlüssig aufzulisten, welche Ausgaben wir für unsere Kinder haben, die nicht durch die Grundsicherung gedeckt sind -

                                                ich hoffe, Sie sind genauso erfolgreich - wir müssen uns also nicht vor den Abzweigungsgesuchen "fürchten" -

                                                ein schönes Wochenende und liebe Grüße.



                                                Scheinbar wird bei der Familienkasse gewürfelt.

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                                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

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                                                  es gibt ein neues Gerichtsurteil. Dort wurden die Betreuungskosten berücksichtigt: Finanzgericht Münster
                                                  Zuletzt geändert von zippe; 21.05.2011, 10:03.

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                                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                    Wir haben auch Belege "gesammelt" (ich hebe immer jeden Beleg auf, seit Jahren schon, und wir haben alles bei der Familienkasse "belegen" können......aber die "Würfel" sind gegen uns.....vielleicht sollte sie Knochen werfen....

                                                    Meine Tochter braucht nun dringend eine Gebisssanierung, durch ihre zu große Zunge scheitert sogar der Zahnarzt bei der professionellen Zahnreinigung. Ein Zahn muss entfernt werden. Durch die Sanierung hofft man, die Zähne noch einige Jahre erhalten zu können. Kosten für die OP die in Vollnarkose durchgeführt werden muss, minimum 500 Euro, ja nach Aufwand und Narkose.

                                                    Im Moment bekommen wir kein Kindergeld mehr, wurde ja für alle 5 Kinder eingestellt, ich nehme an um uns ans Finanzgericht zu zwingen.

                                                    Ich sollte nun wirklich Antrag auf Lebensunterhalt bei dem Sozialamt stellen, dann schließt sich der Kreis................

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