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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

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    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

    Hallo,

    das ist die Seite woraus das Finanzgericht Münster seine Verbraucherdaten bezogen hat. Z.B. Nahrung und Getränke,Hausrat etc.

    http://www.it.nrw.de/statistik/r/dat...vs_konsum.html

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      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

      Wenn ich mir die Liste anschau leben unsere Kinder weit darunter

      Nahrungsmittel, Getränke,
      Tabakwaren u. Ä. 343 191 200 185 298 425 388 495 511
      Bekleidung und Schuhe 114 61 46 70 90 144 128 174 168
      Wohnen, Energie,
      Wohnungsinstandhaltung 768 550 536 559 631 892 860 951 1 004
      Innenausstattung, Haushaltsgeräte
      und -gegenstände 122 67 66 68 86 158 153 168 160
      Gesundheitspflege 99 63 50 72 47 129 149 91 114
      Verkehr 329 168 220 135 182 414 395 451 531
      Nachrichtenübermittlung 66 50 53 48 71 71 65 83 93
      Freizeit, Unterhaltung
      und Kultur 266 160 167 156 182 337 336 340 351
      Bildungswesen 21 7 (6) 8 19 24 11 48 51
      Beherbergungs- und
      Gaststättendienstleistungen 121 71 86 61 57 160 173 135 148
      Andere Waren und
      Dienstleistungen 101 65 53 73 80 126 123 133 125
      Private Konsumausgaben 2 350 1 454 1 482 1 436 1 743 2 880 2 781 3 068
      Allein die Gruis deckt ja nicht mal den Grundbedarf für Lebensmittel

      Laut der Tabelle bräuchten unsere Kids 1743 Euro um ein ,,normales Leben'' zu führen.

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        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

        Hallo zusammen,

        es gibt einen sehr lesenswerten neuen Kommentar bei kobinet

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          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

          Hallo!

          Beim WDR gibt es auch einen Bericht zu dem Urteil aus Münster: WDR

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            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

            Hallo,
            hatte ja auch Einspruch eingelegt, nun kam die Antwort von der FK. Die Stadt wird nun hinzugezogen, sollte ich damit einverstanden sein, weil streitig ist an wem das KG auszuzahlen ist. Es werden der Stadt meine gesammelten Werke zur Verfügung gestellt um Stellung zu nehmen. Bei Bedarf kann die Stadt dann gegen die FK klagen. Mal sehen was dann passiert!!!!
            Grüße Hofi

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              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

              Habe ebenfalls zu meinem Einspruch folgendes Schreiben bekommen:

              Einspruchsverfahren zum Kindergeld - Anhörung zur Hinzuziehung

              ..........................................

              Erfolgt die Hinzuziehung, hat sie folgende Wirkungen:
              Mit der Bekanntgabe der Hinzuziehung wird das Sozialamt des Landratsamts
              Beteiligter am Einspruchsverfahren. Er kann demnach im Einspruchsverfahren dieselben Rechte geltend machen wie Sie.


              Nach Auskunft kann dies aber sehr lange Dauern, da die Familienkasse von Einsprüchen überschwemmt wird.

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                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                Zu der Anhörung habe ich eine Überlegung, ob diese stimmt weiß ich nicht:

                Meine Überlegung ist jetzt:

                Wenn das Sozialamt nach Durchsicht meiner Belege entscheidet, dass es beim
                Abzweigungsantrag bleibt, ist dann nicht das Sozialamt durch seine Entscheidung
                wieder im Rechtsbereich der Sozialgerichtsbarkeit . ??????????????????????????

                Gruß

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                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                  Hallo Odin,

                  so wie ich das sehe, müsste das Sozialamt, wenn es mit der Entscheidung der Familienkasse nicht einverstanden ist, gegen die Familienkasse (Finanzgericht) klagen. Obwohl Ihr die von der Entscheidung unmittelbar Betroffenen seid, würdet Ihr dann nur als Beigeladene in einen eventuellen Prozess geladen werden.

                  Wenn Du allerdings einen Antrag an das Sozialamt auf Rücknahme des Abzweigungsantrags gestellt hast, dann bekommst Du ja - irgendwann - einen Bescheid vom Sozialamt, gegen den Du gegebenenfalls Widerspruch einlegen kannst. Dann würde die Sache auch vor das Sozialgericht gehen.

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                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                    Hallo Inge,

                    komme jetzt nicht ganz klar.
                    Die Familienkasse hat sich ja schon ,trotz meiner vielen Belege, für eine Abzweigung entschieden.
                    Dagegen habe ich Einspruch eingelegt. Vor einer Entscheidung über meinen Einspruch möchte jetzt jedoch die Familienkasse dem Sozialamt meine Belege vorlegen und in die Entscheidung mit einbeziehen.

                    Lege mal das Schreiben bei.
                    Zuletzt geändert von odin; 02.09.2011, 08:17.

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                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                      Hallo Odin,

                      irgendwie wage ich zu bezweifeln, dass das Sozialamt in Deinem Sinne agieren wird, denn die haben ja die Abzweigung des Kindergeldes beantragt.
                      Und nachdem die Familienkasse für den Antrag des Sozialamtes entschieden hat, werden die trotz Deiner ganzen Nachweise wohl kaum umschwenken. Auch wenn ich Dir das wünschen würde...

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                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                        Das ist mir schon klar.

                        Meine Frage ist ja auch, ob ich das Sozialamt dann vor das Sozialgericht zitieren kann, statt die Familienkasse vors Finanzgericht.
                        Der Mitarbeiter der Familienkasse meint ja auch, von irgendeinem wird Klage eingereicht werden.
                        Oder das Sozialamt begreift seine eigenen Richtlinien und sagt, dass die Belege
                        ausreichend für eine Ablehnung der Abzweigung sind.

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                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                          Zitat von odin Beitrag anzeigen
                          Das ist mir schon klar.

                          Meine Frage ist ja auch, ob ich das Sozialamt dann vor das Sozialgericht zitieren kann, statt die Familienkasse vors Finanzgericht.
                          Der Mitarbeiter der Familienkasse meint ja auch, von irgendeinem wird Klage eingereicht werden.
                          Oder das Sozialamt begreift seine eigenen Richtlinien und sagt, dass die Belege
                          ausreichend für eine Ablehnung der Abzweigung sind.
                          Das Sozialamt kannst Du vors Sozialgericht zitieren.

                          Sollte aber das Sozialamt Klage erheben müssen die diese Klage bei Finanzgericht einreichen. das wird aber nur passieren wenn die FK Deinem Wisp / Antrag statt gibt

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                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                            Zitat von Seti Beitrag anzeigen
                            Das Sozialamt kannst Du vors Sozialgericht zitieren.
                            Hallo Seti,

                            dazu braucht man allerdings erst mal einen Bescheid vom Sozialamt. Und den hat Odin ja noch nicht. Deshalb ist ein Antrag auf Rücknahme des Abzweigungsantrages hier vermutlich die beste Idee, denn auf diesen Antrag muss das Sozialamt gegenüber dem Antragsteller (also Odin) reagieren und dann...

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                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                              Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                              Hallo Seti,

                              dazu braucht man allerdings erst mal einen Bescheid vom Sozialamt. Und den hat Odin ja noch nicht. Deshalb ist ein Antrag auf Rücknahme des Abzweigungsantrages hier vermutlich die beste Idee, denn auf diesen Antrag muss das Sozialamt gegenüber dem Antragsteller (also Odin) reagieren und dann...
                              Richtig Inge , aber ich glaub darum ging es Odin erstmal nicht. Seine Frage war ja vor welche Gericht er wenn zitieren darf.

                              Dieser ganze Hickhack ist echt zum ko...

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                                Wisst Ihr was mich richtig sauer werden lässt
                                das hier:http://www.cducsu.de/Titel__pressemi...8/Inhalte.aspx

                                Da kommt man echt auf den Gedanke ob es das KG ist was unseren Kindern vorher per Abzweigung wegenommen wurde.

                                Diese Heuchler von der CDU/ CSU ich könnte .......

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                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                  Zitat von Seti Beitrag anzeigen
                                  Wisst Ihr was mich richtig sauer werden lässt
                                  das hier:http://www.cducsu.de/Titel__pressemi...8/Inhalte.aspx

                                  Da kommt man echt auf den Gedanke ob es das KG ist was unseren Kindern vorher per Abzweigung wegenommen wurde.

                                  Diese Heuchler von der CDU/ CSU ich könnte .......
                                  Dazu paßt dann, daß neuerdings 54% der Deutschen mit der Arbeit von Wolfgang Schäuble zufrieden sind, d.h. Platz 1 - nicht ärgern, nur wundern - schönes Wochenende, Micha

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                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                    eine Frage
                                    das Amt hat bei uns den Abzweigung 2010 gemacht, nur die haben uns gesagt das es nur gemacht wird fals die Mutter stirbt das ich das weiter bekommen, inzwischen wissen wir das die SB hat uns belogen , laut dem jetzigen urteil aus Münster könnten wir klagen oder sollen wir abwarten
                                    http://www.sozialticker.com/kein-zug...#comment-14425

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                                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                      Zitat von Seti Beitrag anzeigen
                                      Wisst Ihr was mich richtig sauer werden lässt
                                      das hier:http://www.cducsu.de/Titel__pressemi...8/Inhalte.aspx

                                      Da kommt man echt auf den Gedanke ob es das KG ist was unseren Kindern vorher per Abzweigung wegenommen wurde.

                                      Diese Heuchler von der CDU/ CSU ich könnte .......
                                      Hallo Uta,
                                      den Freiwilligen sei das Kindergeld gegönnt. Aber es steht in gleichem Maße unseren behinderten Kindern zu. Die Freiwilligen bekommen das Kindergeld ja auch nur, weil man sie nach Abschaffung des Zivildienstes (die Zivis bekamen das KG während ihrer Zivi-Zeit nicht!) unbedingt braucht.
                                      Unsere Kinder braucht man nicht und die brauchen deshalb wiederum kein Kindergeld.
                                      Ein trauriger Sozialstaat sind wir geworden.

                                      Kommentar


                                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                        Zitat von ralf35 Beitrag anzeigen
                                        eine Frage
                                        das Amt hat bei uns den Abzweigung 2010 gemacht, nur die haben uns gesagt das es nur gemacht wird fals die Mutter stirbt das ich das weiter bekommen, inzwischen wissen wir das die SB hat uns belogen , laut dem jetzigen urteil aus Münster könnten wir klagen oder sollen wir abwarten
                                        http://www.sozialticker.com/kein-zug...#comment-14425
                                        Da hier der SB Euch angelogen hat würde ich das ganze einem Rechtsanwalt vorlegen,der wird Dir sicher dann sagen was zutun ist.

                                        So würde ich es machen.

                                        Was der SB Euch gesagt hat habt Ihr das schriftlich ???? Wenn nicht muss ich Dir sagen immer alles schriftlich geben lassen, viele SB leiden unter Gedächtnissschwund und können sich an gesprochenes nicht mehr erinnern

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                                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                          Zitat von rosifi Beitrag anzeigen
                                          Hallo Uta,
                                          den Freiwilligen sei das Kindergeld gegönnt. Aber es steht in gleichem Maße unseren behinderten Kindern zu. Die Freiwilligen bekommen das Kindergeld ja auch nur, weil man sie nach Abschaffung des Zivildienstes (die bekamen das KG während ihrer Zivi-Zeit nicht!) unbedingt braucht.
                                          Unsere Kinder braucht man nicht und die brauchen deshalb wiederum kein Kindergeld.
                                          Ein trauriger Sozialstaat sind wir geworden.
                                          Weisst Du was mich hier richtig ärgert , es wird Freiwilligendiest eingerichtet , nur wär garantiert den Einrichtungen das dann auch die geforderte Zahl Freiwillige da ist.

                                          Es wird Probleme beim Transport geben, in den Einrichtungen selber .

                                          Aber der Staat muss ja sparen . Ich finde nur am falschen Ende.

                                          Ich muss Dich wegen des KG leider verbessern:

                                          http://www.arbeitsagentur.de/nn_2790...e-Dienste.html

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                                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                            Ich muss Dich wegen des KG leider verbessern:

                                            http://www.arbeitsagentur.de/nn_2790...e-Dienste.html
                                            Hoppala, Uta. Zur Zeit täusche ich mich ziemlich oft .
                                            Irgendwie bin ich nicht auf dem Laufenden. Meine Söhne haben vor einigen Jahren während des Zivildienstes noch kein Kindergeld bekommen.

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                                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                              Zitat von rosifi Beitrag anzeigen
                                              Hoppala, Uta. Zur Zeit täusche ich mich ziemlich oft .
                                              Irgendwie bin ich nicht auf dem Laufenden. Meine Söhne haben vor einigen Jahren während des Zivildienstes noch kein Kindergeld bekommen.
                                              Ach was , wir sind alle bloß Menschen

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                                                Moin zusammen ,

                                                seit einiger Zeit lese ich hier fleissig mit. Vielen Dank erstmal für Eure wunderbare Arbeit :)

                                                Wir haben vom Landratsamt auch ein Schreiben zur geplanten Kindergeldabzweigung bekommen. Sie berufen sich auf die BFH Urteile und wollten nur mitteilen, das sie einen Antrag auf Abzweigung stellen werden...es sei denn ,wir verzichten sofort auf die Grusi.

                                                Nun habe ich Ihnen zurückgeschrieben und habe beantragt das sie den beabsichtigten Antrag zurückziehen.
                                                Ich habe auch den Passus angebracht :

                                                Hiermit beantrage ich, dass Sie diesen Abzweigungsantrag zurücknehmen und weise vorsorglich darauf hin, dass Sie gemäß § 20 Abs. 2 und 3 SGB X meinen Antrag nicht deshalb verweigern dürfen, weil Sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet halten, sondern dass alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen sind.

                                                Ihre Antwort kam nun am Samstag:

                                                Sie wollen doch nur einen Antrag auf Abzweigung stellen.
                                                Die Entscheidung wird die Familienkasse fällen, dann würden wir auch angehört werden...blabla

                                                Und dann noch:
                                                Gegen die Entscheidung ist Einspruch möglich, nicht aber gegen den Antrag.

                                                Stimmt das so? Dann hätte die Einleitung von oben keinen Sinn.
                                                Oder ignorieren die das nur? Sind sie trotzdem verpflichtet einen rechtsfähigen Bescheid zu schicken?

                                                Das Ganze ist so frustrierend.

                                                Liebe Grüße Ursel

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                                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

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                                                  wenn Dir ein solches Schreiben vom Amt geschickt wird, dann ist das ein Bescheid. Sollte die Rechtsbehelfsbelehrung fehlen, hast Du sogar ein ganzes Jahr Zeit für den Widerspruch. Lass Dich also nicht verwirren oder abschrecken, sondern lege Widerspruch ein.
                                                  Von Gisela wurde bereits ein sehr gutes Musterschreiben eingestellt (auf zwei Beiträge verteilt): Teil 1 und Teil 2

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                                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                    Hallo,

                                                    habe in letzter Zeit sämtliche Landratsämter und kreisfreien Städte in Bayern angeschrieben (95) und nach deren vorgehensweise in punkto Abzweigung nachgefragt.

                                                    Hierbei habe ich heute eine sehr interessante Mitteilung der Stadt mit dem größten Fest im Oktober bekommen:

                                                    Ihre Mail vom 29.04.2011 bezüglich der Abzweigung von Kindergeld haben wir erhalten.

                                                    Bislang hat die Landeshauptstadt München den betroffenen Personenkreis angeschrieben und um Erklärung gebeten, ob das Kindergeld an das leistungsberechtigte volljährige Kind weitergegeben wird, damit es in der Sozialhilfeberechnung als Einkommen berücksichtigt werden kann, oder ob die Kosten der Unterkunft für das Kind übernommen werden, damit keine SGB XII-Leistungen gewährt werden müssen.
                                                    Sofern keine Reaktion auf unser Anschreiben erfolgte oder kein Einverständnis mit unserem Vorgehen bestand, wurde die Abzweigung des Kindergeldes bei der Familienkasse beantragt.

                                                    Da dieses Vorgehen der Sozialhilfeträger bei der Abzweigung von Kindergeld jedoch als rechtlich zweifelhaft kritisiert wurde, wurde o.g.
                                                    Verfahren bis zur endgültigen Klärung, wie in dieser Angelegenheit weiter zu verfahren ist, ausgesetzt.


                                                    Es werden derzeit keine Schreiben an Kindergeldberechtigte versandt oder Abzweigungsanträge bei der Familienkasse eingereicht.

                                                    Wir hoffen, Ihnen mit unserer Auskunft weitergeholfen zu haben.

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