Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

    Zitat von zippe Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    es gibt ein neues Gerichtsurteil. Dort wurden die Betreuungskosten berücksichtigt: Finanzgericht Münster


    Hallo Zippe,

    wegen Betreuungskosten ist hier der richtige Link:
    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/mu...l20110325.html

    Kommentar


      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

      Hallo Maria,

      für mich liest es sich raus als ob ihr die Vollnarkose für die Zahnsanierung selber tragen sollt?
      Leider weiss ich nicht wie schwer dein Kind behindert ist aber unter Umständen ist es bei euch Kassenleistung.
      Schau mal hier:

      http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/...suche&id=53756

      Liebe Grüße

      Yvonne

      Kommentar


        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

        Danke Yvonne!

        Unser Tochter ist seit Geburt schwerbehindert, geistig und zum Teil körperlich. Sie hat einen Ausweis 100 % mit den Merkzeichen B G H.

        Uns wurde von der Praxis gesagt, die Kosten müssen selbst getragen werden, allerdings gebe ich zu, durch die ganzen Aktionen der letzten Tage, noch keine weiteren Anfragen wegen Übernahme der Kosten gemacht zu haben. Bei uns hat sich die letzte Zeit einfach zu viel summiert.

        Gruß

        Maria Magdalena

        Kommentar


          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

          Hallo Maria Magdalena,

          mit entsprechender Diagnose des Zahnarztes ist die Vollnarkose eine Kassenleistung! Dies war auch bei unserer (nicht behinderten) volljährigen Tochter schon zwei Mal so! Diagnose bei meiner Tochter : Zahnarztphobie, Betäubungsversager ( mehrere Zähne ließen sich örtlich nicht betäuben).

          Druck machen, oder Zahnarzt wechseln!


          LG
          susemichel

          Kommentar


            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

            Danke susemichel!

            Kommentar


              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

              hallo Maria Magdalena,ich war vor 3 Jahren in einer Zahnklinik in einem Krankenhaus mit meinem Sohn.Hat die Krankenkasse übernommen.Besonders kirchliche Krankenhäuser bieten so etwas an.Es wurden 4 Weisheitszähne gezogen und Zahnreinigung.

              Kommentar


                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                Na endlich,

                mal eine positive Nachricht.
                Meinen Einspruch gegen die Abzweigung des Kindergeldes wurde im vcollen Umfang entsprochen.
                Also bekomme ich das Kindergeld wieder in voller Höhe bezahlt.

                Also dranbleiben.

                Gruß

                Kommentar


                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                  Hallo odin,

                  herzlichen Glückwunsch und schönes WE.

                  Grüße

                  Kommentar


                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                    Hallo Odin,

                    hat sich das Durchhalten gelohnt! Herzlichen Glückwunsch auch von mir!

                    LG
                    susemichel

                    Kommentar


                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                      Zitat von odin Beitrag anzeigen
                      Na endlich,

                      mal eine positive Nachricht.
                      Meinen Einspruch gegen die Abzweigung des Kindergeldes wurde im vcollen Umfang entsprochen.
                      Also bekomme ich das Kindergeld wieder in voller Höhe bezahlt.

                      Also dranbleiben.

                      Gruß
                      Herzlichen Glückwunsch Odin

                      LG Uta

                      Kommentar


                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                        Hallo,

                        ich möchte dazu noch sagen, dass ich im laufenden Einspruchsverfahren noch Unterlagen ergänzt und erweitert habe.
                        Außderdem habe ich der bearbeitenden Stelle noch die 2 neuen Urteile des Finanzgerichtes Münster, sowie eine Tabellenaufstellung laut dieser Urteile zukommen lassen.

                        Vieleicht war das mit ausschlaggebend.

                        Gruß

                        PS. Ich werde aber trotzdem weiter darum Kämpfen, dass diese unsäglichen Abzweigungen ohne "Wenn" und "Aber" abgeschafft werden.
                        Zuletzt geändert von odin; 28.05.2011, 20:57. Grund: Ergänzung

                        Kommentar


                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                          Zitat von odin Beitrag anzeigen
                          Hallo,

                          ich möchte dazu noch sagen, dass ich im laufenden Einspruchsverfahren noch Unterlagen ergänzt und erweitert habe.
                          Außderdem habe ich der bearbeitenden Stelle noch die 2 neuen Urteile des Finanzgerichtes Münster, sowie eine Tabellenaufstellung laut dieser Urteile zukommen lassen.

                          Vieleicht war das mit ausschlaggebend.

                          Gruß

                          PS. Ich werde aber trotzdem weiter darum Kämpfen, dass diese unsäglichen Abzweigungen ohne "Wenn" und "Aber" abgeschafft werden.
                          Glückwunsch zum Erfolg auch von mir! Wenn keine Belege für Ausgaben über die Grundsicherung hinaus vorgelegt werden können habe ich aber wohl im Prinzip keine Chance? Außerdem müßten für extra Ausgaben die Belege ja in unterschiedlicher Höhe immer wieder neue eingereicht werden, oder? Z.B. für die Anschaffung eines Fahrrades.
                          Nach meinen bisherigen Erfahrungen wird hier sehr individuell (willkürlich) vorgegangen, schönen Sonntag ... mm.

                          Kommentar


                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                            Hallo,

                            ich würde die Urteile des Finanzgerichtes Münster heranziehen und nach deren
                            Muster eine Einnahmen- (des Kindes) und Ausgabentabelle (des Kindes) erstellen.

                            Anbei von mir erstelltes Muster
                            Zuletzt geändert von odin; 02.09.2011, 08:17.

                            Kommentar


                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                              Zitat von odin Beitrag anzeigen
                              Hallo,

                              ich würde die Urteile des Finanzgerichtes Münster heranziehen und nach deren
                              Muster eine Einnahmen- (des Kindes) und Ausgabentabelle (des Kindes) erstellen.

                              Anbei von mir erstelltes Muster

                              Hallo Odin

                              hier hab ich mal ne Frage in der Aufstellung Einkommen steht das Pflegegeld mit drin.

                              Pflegegeld ist zwar Einkommen und anzugeben Aber Pflegegeld ist ein Zweckbestimmteseinkommen daher nicht anrechungsfähig.

                              Hast Du das Pflegegeld mitangegeben ???

                              Denn so wie ich das Urteil verstanden hab sagt ja selbst das Urteil aus Pflegegeld ist zweckbestimmtes Einkommen und darf nicht mit reingerechnet werden.

                              LG Uta

                              Kommentar


                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                Hallo Uta,

                                ich habe das aus der Tabelle des FG Münster übernommen. Der gleiche Betrag wird ja auch als Ausgabe für Pflege deklariert.

                                Gruß

                                Kommentar


                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                  Hallo,

                                  wir haben nun die Kindergeldzahlung erhalten, es wurde diesen Monat kein Kindergeld abgezweigt, also in voller Höhe diesen Monat ausbezahlt, bzw. nachbezahlt. Ein Schreiben oder Nachricht habe ich allerdings noch nicht erhalten.

                                  Bin mal gespannt, vielleicht hatte unser Widerspruch Erfolg, allerdings mit Vorsicht geschrieben.


                                  Gruß

                                  Maria Magdalena

                                  Kommentar


                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                    Zitat von odin Beitrag anzeigen
                                    Hallo,

                                    ich würde die Urteile des Finanzgerichtes Münster heranziehen und nach deren
                                    Muster eine Einnahmen- (des Kindes) und Ausgabentabelle (des Kindes) erstellen.

                                    Anbei von mir erstelltes Muster
                                    Hallo Odin,

                                    danke für den Tipp bzw. Hilfe! Nun muß ich mir nochmal Gedanken machen wie ich das am besten für meine Tochter verwenden kann. Liebe Grüße ... mm.

                                    Kommentar


                                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                      Hallo zusammen,

                                      heute habe ich eine Antwort vom BMAS bekommen.
                                      Diese Antwort bezieht sich auch auf meine Anfragen bei abgeordnetenwatch, die ich ebenfalls hier anhänge.
                                      Angehängte Dateien

                                      Kommentar


                                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                        Hallo Inge,

                                        na ja, jedenfalls hat man Dir nicht wieder das gesamte Parteiprogramm der CDU zukommen lassen.

                                        Kommentar


                                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                          Zitat von menschmicha Beitrag anzeigen
                                          danke für den Tipp bzw. Hilfe! Nun muß ich mir nochmal Gedanken machen wie ich das am besten für meine Tochter verwenden kann. Liebe Grüße ...

                                          Hallo!

                                          Es ist schon heftig, wenn wir uns gegen die Familienkasse wehren müssen, obwohl es soweit gar nicht kommen dürfte, weil unsere Kinder zuhause wohnen.
                                          Ich bin echt gespannt, ob sich da von politischer Seite aus noch was bewegen wird. Zumindest weist das Schreiben der Frau vdL (mit den Aussagen von Herrn Fuchtel) schon in die richtige Richtung.
                                          Ich werde auf jeden Fall das Sozialamt damit konfrontieren, falls die uns noch mal ein Schreiben schicken sollten

                                          Kommentar


                                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                            Hallo zusammen :)

                                            Auf meinen Antrag auf Rücknahme des Abzweigungsantrages hin, rührt sich das Landratsamt Neumarkt natürlich garnicht. Sie wissen genau, das sie 6 Monate Zeit haben, bis wir eine Untätigkeitsklage einreichen können.
                                            Inzwischen stellen sie in aller Ruhe den Abzweigungsantrag bei der Familienkasse.

                                            Einige Eltern hier im Landkreis haben sich nun an die Presse gewandt. Die Stellungnahme des Landratsamtes möchte ich Euch nicht vorenthalten :

                                            Mittelbayerische Zeitung vom 28.05.2011:

                                            Die Sachbearbeiterin beim Sozialamt wisse sehr wohl, dass das ein heikles Thema sei. Der Landkreis Neumarkt folge aber einer Empfehlung des bayerischen Landkreistages, wonach man das Kindergeld nicht ungeprüft auszahlen solle. Es gebe hierzu in der Tat zwei unterschiedliche Rechtsprechungen. Das Bundessozialgericht sage, das Kindergeld dürfe nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden, das Bundesfinanzgericht sehe es anders.

                                            Neumarkt sei der letzte Landkreis, der Abzweigungsanträge stelle. Betroffen seien etwa 60 Familien, sie alle wurden angeschrieben. Einige Familien hätten auf den Unterkunftsanteil verzichtet, weil sie sagen wegen 20 Euro würden sie nicht lange herumtun, andere würden das Kindergeld an die Kinder weiterleiten. "Das ist dann aber Einkommen und wird angerechnet", so die Sachbearbeiterin. 20 Fälle seien noch offen, inzwischen seien Abzweigungsanträge an die Familienkasse gestellt. Hier werde die Entscheidung fallen, wieviel Geld die Familien behalten dürfen.

                                            Ihrer Meinung nach werde zuviel Wind um die Sache gemacht. Man könne damit rechnen, dass die Aufwendungen der Familien für die Betreuung sehr hoch sind. Der Landkreis werde nicht viel Geld bekommen. Man müsse diese Anträge aber dennoch stellen, weil es sich um öffentliche Gelder handele. Den Einwand, das diese Eltern dem Staat viel Geld sparen, indem sie ihre Kinder zu Hause und nicht vollstationär betreuen lassen, lasse sie nicht gelten Man könne nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

                                            Soweit die Sachbearbeiterin des Sozialamtes.

                                            Das heisst doch, das sie schon ein grosses Ziel erreicht haben. Von 60 betroffenen Eltern des Lankreises haben 40 Eltern schon nachgegebn und diesen Wisch unterzeichnet das sie entweder das Kindergled weiterleiten oder auf die Unterkunftskosten verzichten.
                                            Und sind sie nicht wirklich absolut lieb beim Landratsamt...sie geben sich doch mit 20 Euro zufrieden und was sind wir doch für furchtbare Eltern, das wir uns nur bereichern wollen....

                                            Kommentar


                                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                              Es ist schon heftig, wenn wir uns gegen die Familienkasse wehren müssen, obwohl es soweit gar nicht kommen dürfte, weil unsere Kinder zuhause wohnen.
                                              Ja, das ist allerdings erstaunlich. Dabei kenne ich Eltern, die trotz der Heimunterbringung ihres Kindes die Auszahlung des Kindergeldes durchgesetzt haben. Der Bezirk Schwaben verlangte lediglich eine Erkärung, dass sie das KG für ihr Kind verwenden.

                                              Ich finde das durchaus in Ordnung, aber warum macht man bei den zuhause lebenden Kindern so ein Theater.

                                              Kommentar


                                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                Haushaltssanierung - Haushaltssanierung -Haushaltssanierung

                                                In den Kassen fehlt Geld, also holt man sich dieses mit allen Mitteln von den -wie immer- Ärmsten im Land.

                                                Die Landratsämter und kreisfreien Städte haben schon in ihrer Haushaltsplanung die Rückführung von Kindergeld fest eingeplant.

                                                Und nicht darauf hereinfallen auf die Aussagen wie:

                                                "Wenn Sie das Kindergeld an ihr Kind weiterleiten bekommen sie es weitergezahtl" - denn dann wird es auf die Grundsicherung angerechnet.

                                                Ich Rate die zwei neuen Urteile vom Finanzgericht Münster heranzuziehen.

                                                Und meine Erfahrung ist, dass die Familienkassen gar nicht Glücklich sind über die Abzweigungsanträge der Sozialhilfeträger.
                                                Aber sollten sie die Abzweigungen ablehnen werden sie häufig von den Sozialämtern verklagt.

                                                Gruß
                                                Zuletzt geändert von odin; 02.06.2011, 17:20.

                                                Kommentar


                                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                  Hallo zusammen,
                                                  Zitat von rosifi Beitrag anzeigen
                                                  Ich finde das durchaus in Ordnung, aber warum macht man bei den zuhause lebenden Kindern so ein Theater.
                                                  zumindest ist das Verfahren bei Eltern, deren Kinder im Heim leben, rechtlich ok.

                                                  Zitat von odin Beitrag anzeigen
                                                  "Wenn Sie das Kindergeld an ihr Kind weiterleiten bekommen sie es weitergezahtl" - denn dann wird es auf die Grundsicherung angerechnet.
                                                  auf mündliche Aussagen sollte man sowieso nicht reagieren, sondern alles schriftlich anfordern.

                                                  Der Landesverband Bayern will das Schreiben, das ich vom BMAS bekommen habe, an die Bundesvereinigung weiterleiten, damit evtl. von dort aus auf das BMAS zugegangen wird.

                                                  @Ursel B.: druck Dir doch das Schreiben des BMAS und die Aussagen von Herrn Fuchtel aus und reiche sie im Nachgang zu Deinem Antrag auf Rücknahme des Abzweigungsantrages beim Sozialamt ein.

                                                  Kommentar


                                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                    Hallo :)

                                                    Ich nehme an; auf grund der Presse habe ich nun heute eine Antwort vom Landratsamt auf meinen Antrag auf Rücknahme bekommen.

                                                    Sie möchte die entstandenen Irritationen aus der Welt räumen :0

                                                    Mich interessiert aber eigentlich mehr der zweite Abschnitt. Kann man das als rechtsfähigen Bescheid werten, so dass ich nun Einspruch erheben Kann ?

                                                    Es wäre lieb, wenn Ihr Euch das Schreiben mal ansehen könntet.
                                                    Liebe Grüße Ursel

                                                    @Inge: Das ist eine gute Idee.
                                                    Vielleicht sollte ich einen Mappe zusammenstellen, die ich Ihr bei dem persönlichen Gespräch überreiche.
                                                    Angehängte Dateien

                                                    Kommentar

                                                    Online-Benutzer

                                                    Einklappen

                                                    8 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 8.

                                                    Lädt...
                                                    X