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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

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    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

    Hallo zusammen,

    bitte schaut Euch im geschlossenen Bereich das Thema Petition und den dazu gehörigen Anhang an. Danke!

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      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

      zum thema gera


      http://www.otz.de/startseite/detail/...Initiative-zu-

      Kindergeld-1256631197


      wallau

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        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

        Zitat von wallau Beitrag anzeigen
        zum thema gera


        http://www.otz.de/startseite/detail/...Initiative-zu-

        Kindergeld-1256631197


        wallau
        Und hier meine Antwort auf den Beitrag, den ich Herrn Schubert und Herrn Günter Domkowsky übermittelte:

        "Hallo Günter,

        es gibt 3 Möglichkeiten eine KGA zu beenden.

        1. In einem konkreten Fall durch Klagegewinn. Aber daran braucht sich kein anderes Sozialamt zu richten, auch nicht Gera, ausgenommen für den konkreten Fall. Es gibt aber genügend (sehr viele!) Fälle, wo Eltern weder Kraft, noch Zeit noch Voraussetzungen haben, ihre Abzweigung rückgängig zu machen. Verlierer bleiben also, außer im günstigsten Falle von 12 klagebeteiligte Eltern, alle anderen Eltern. Daran wird kein OB etwas ändern auf Grund verlorenen Klagen. Er behält ja noch etwa 200.000€. Dies war ja auch eines seiner Argumente am 6.10.2011 vor der Ratssitzung. Darauf also zu warten wird im Ergebnis die Haltung des OB nicht ändern. Dann hätte er ja schon auf Grund der zwei Urteile von Münster, die als Vorbild dienen könnten für Gotha, seine Praxis ändern können. Hat er aber nicht. Nicht einmal auf Grund der Empfehlungen von Bundes- und Landesregierung. Abwarten bringt also nicht wirklich etwas für alle betroffenen Eltern, oder hat DIE LINKE von Gera eine verbindliche Zusicherung vom OB, falls Gotha der Familienkasse nur in einem Falle Recht geben würde, dass dann der OB seine Praxis ändern würde? Dies ist also keine Lösung, das Problem zu ändern. Der OB wird sich also immer auf seine Rechtsabteilung verlassen, die sagt, dass es sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung handelt, an der der OB nicht gebunden ist. Und Recht haben die. Also Zeitverlust.

        2. Die Bundesregierung verändert die gesetzliche Grundlage zu Gunsten dieser Eltern. Abgesehen davon, dass ich dies bereits vor einen halben Jahr mit Hilfe der Bundestagsfraktion DIE LINKE versucht habe und diese keinen entsprechenden Antrag bis heute gestellt hat, würde dies , wenn überhaupt um erfolgreich zu sein sehr viel Zeit erfordern. Es gibt gegenwärtig keine mir bekannte Initiative seitens einer der Fraktionen des Bundestages dazu. Nicht desto trotz wird gegenwärtig eine Petition vorbereitet (zur Zeit auf juristische Sauberkeit geprüft) um über den Weg von Tausenden Unterschriften eine Gesetzesänderung zu erreichen. Dazu werden viele Vereine für die Vorbereitung einbezogen und die Presse darüber ebenfalls regional in ganz Deutschland informiert. Das läuft also bereits in der Vorbereitung. Aber auch dann ist völlig offen ob und wann eine Änderung kommt.

        3. Und dies ist die einzige Möglichkeit im regionalen Verantwortungsbereich eines LRA oder einer kreisfreien Stadt für alle betroffenen Eltern etwas zu erreichen. Nämlich über die politische Verantwortung durch öffentlichen Druck oder Beschluss von Ratssitzungen die Verwaltungspraxis zu ändern. Dafür gibt es Beispiele, alles bekannt. Ein OB oder Landrat sollte dann erst mal öffentlich Stellung nehmen, weshalb ein derartiger Beschluss rechtswidrig wäre. Aber zu einem politischen Druck gehört auch, wenn man einen OB gemeinsam kürt und erwartet ein deutliches Zeichen von ihm, dieser aber überhaupt nicht reagiert, dass dann wohl eine Gemeinsamkeit öffentlich als beendet erklärt werden müsste. Es sei denn man toleriert dieses unsoziale Verhalten des OB aus mir nicht bekannten anderen Gründen. Das sollte man dann aber auch der Öffentlichkeit erklären.

        Um etwas in Gera zu erreichen, bleibt also nur der 3.Weg m.E.. Geht man diesen nicht, dann wird wohl alles nur leeres Versprechen sein. Und ich habe das Gefühl, so sieht es auch in Gera aus. Mit wem und wie willst du denn eine bundesgesetzliche Veränderung erreichen? Mit den Linken? Die haben bis heute keinen Antrag gestellt, obwohl DIE LINKE alle Informationen besitzt und von mir sehr viel Material/Zuarbeit/Standpunkte erhalten hat. Selbst einen konkreten Gesetzesvorschlag habe ich erarbeitet. Der liegt auch dir in meinem Bericht vom Juni 2011 vor.
        Auch die Forderung auf Schadensersatz wird nichts bringen. Noch nie hat ein Politiker auf Grund seiner politischen Entscheidung dafür zahlen müssen. Im Gegenteil, es wird eine Blamage. Und eins ist auch nicht zu vergessen dabei, welche Voraussetzungen wurden denn vereinbart mit der neuen Dezernentin und dem OB bei der gemeinsamen Kür der „Neuen“. Ich nehme mal an keine. Also wieder etwas verpasst und vermasselt seitens der LINKEN. Ich dächte inhaltliche Übereinstimmung und persönliche Voraussetzungen wären die notwendigen Voraussetzungen für die Neubesetzung gewesen. Aber denkste, wieder einmal alles im Sande verlaufen. Andreas Schubert sagte mir am Tag nach dem schwarzen Donnerstag am 6.10.2011, er wartet mal noch eine Woche ab, ob der OB sich doch noch anders entscheidet. Er wartet vermutlich heute noch.

        Wundere dich bitte nicht wegen meines Tones. Ich bin ehrlicherweise sehr zornig und enttäuscht, wenn ich so alles rekapituliere was auf diesem Gebiet passierte.

        Aber ich kämpfe im Interesse der betroffenen Eltern weiter.

        Mit freundlichen Grüßen
        Hans-Christian"

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          BFH-Urteil

          Ein interessantes Urteil.

          Kind ist nicht behindert.

          http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-...24&pos=0&anz=1

          "n" gefehlt.
          Zuletzt geändert von Hans-Christian; 19.11.2011, 18:54.

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            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

            hallo odin,

            kannst du mir die tabelle von der ESV Bayern 2008 geben,dann könnte ich sie mitschicken.habe nur die von NRW.die von bayern finde ich nicht.

            danke

            wallau

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              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

              Zitat von Hans-Christian Beitrag anzeigen
              Mit wem und wie willst du denn eine bundesgesetzliche Veränderung erreichen? Mit den Linken? Die haben bis heute keinen Antrag gestellt, obwohl DIE LINKE alle Informationen besitzt und von mir sehr viel Material/Zuarbeit/Standpunkte erhalten hat. Selbst einen konkreten Gesetzesvorschlag habe ich erarbeitet.
              Hallo Hans-Christian,

              gibt es Gründe?

              LG Michael

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                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                Zitat von MichaelK Beitrag anzeigen
                Hallo Hans-Christian,

                gibt es Gründe?

                LG Michael
                Diese wurden mir mitgeteilt:

                bezüglich der Studie habe ich bisher nichts erreicht. Ich bleibe aber weiter dran.

                Ebenso am Thema der KGA. Ein Gesetzesentwurf macht aber ohne fundierte Begründung, die uns ja der Wiss. Dienst leider nicht lieferte, keinen Sinn.

                Ilja Seifert wird aber bald eine "Lesart" zur KGA veröffentlichen. Diese werden Sie erhalten.
                Übersetzt heißt dies, die Empfehlungen der Ministerien, die gängige Praxis, reichen nicht aus für einen Gesetzesantrag. Der wissenschftliche Dienst des Bundestages, der auf meine Initiatiave angefragt wurde bezüglich der Intention des § 31 und §74 EStG inwieweit dies zum Wohle des Kindes zu sehen ist, argumentierte auf der Grundlage einer Reichsverfassungsgrundlage und Nachrangigkeit der Sozialhilfe. Diese Antwort war also für die Tonne.

                Bezüglich einer Studie fragte ich an auf Grund einer Information an mich von dem bvkm:

                . Dabei leiden Eltern behinderter Kinder nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2008 Eltern ohnehin in besonderem Maße unter Bürokratiebelastung. Danach entstehen für die Fallgruppe der rund 162.000 Eltern eines behinderten Kindes pro Jahr Bürokratie-Zeit-Kosten in Höhe von rund 6,4 Millionen Stunden sowie direkte Kosten in Höhe von 2,6 Millionen Euro. Pro Betroffenem bedeutet dies einen Aufwand von im Schnitt 40 Stunden bzw. einer kompletten Arbeitswoche pro Jahr.
                Deshalb ist es von großer Bedeutung eine Petition zu erarbeiten, die eine große Öffentlichkeitswirkung entfaltet.

                mfg HC

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                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                  Hallo Hans-Chistian,

                  wie ich hier und anderenortes schon mehrfach gelesen habe, sind doch durchweg alle Politikvertreter in den Ländervertretungen und im Bund gegen eine Abzweigung und wünschen ausdrücklich, dass das Kindergeld in dem speziellen Fall ausschließlich der Förderung der Familie dienen soll.
                  Eine Gesetzesinitiative will aber offensichtlich Niemand starten. Nicht mal die Linke, wo dies am ehesten zu erwarten währe.

                  Ich sag es ganz ehrlich. Ich bin selbst darüber im Zweifel. Das Thema ist so komplex, dass ich im Chaos der Argumente den Überblick verloren habe.

                  LG Michael

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                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                    Zitat von MichaelK Beitrag anzeigen
                    Hallo Hans-Chistian,

                    wie ich hier und anderenortes schon mehrfach gelesen habe, sind doch durchweg alle Politikvertreter in den Ländervertretungen und im Bund gegen eine Abzweigung und wünschen ausdrücklich, dass das Kindergeld in dem speziellen Fall ausschließlich der Förderung der Familie dienen soll.
                    Eine Gesetzesinitiative will aber offensichtlich Niemand starten. Nicht mal die Linke, wo dies am ehesten zu erwarten währe.

                    Ich sag es ganz ehrlich. Ich bin selbst darüber im Zweifel. Das Thema ist so komplex, dass ich im Chaos der Argumente den Überblick verloren habe.

                    LG Michael
                    Ich versuch es einmal:

                    Das einzige inhaltliche Argument der "Abzweiger" ist der § 2 SGB XII, Nachrangigkeit der Sozialhilfe. Dies wird immer wieder bemüht, obwohl das BSG eine Anrechnung des KG an die Grundsichrung verurteilt hat.
                    Also bleibt nur noch übrig das Argument "Ich brauche das Geld für meinen Haushalt". Dies wird nicht einmal verschwiegen. Damit wird es ein politisches Problem, des liegt nun im Ermessen des "Sozialamtes" abzuzweigen des Geldes wegen oder nicht. Dieses Ermessen haben sie, da der § 74 EStG eine Kann-Bestimmung ist. Bund und Länder können keine Weisungen aus verfassungsrechtlichen Gründen erteilen, sondern nur Empfehlungen aussprechen. Und das kostet ja nichts. Man ist ja unschuldig. Da man aber den Kommunen kein zusätzliches Geld geben will, um die klammen Kassen zu füllen, bleibt den Kommunen nur die Möglickeit diese Gesetzesmöglichkeit auszuschöpfen.
                    Der Bundestagsabgeordnete Ralf Lenkert (DIE LINKE) argumentierte mir gegenüber folgendermaßen:

                    "Sie können anderer Meinung sein, aber wenn Gera unter Zwangsverwaltung steht, bleiben die Verwaltung und das Landesverwaltungsamt gleich und die werden dann die Praxis auch nicht ändern. "

                    Gemeint ist die Praxis der Kindergeldabzweigung.

                    mfg HC

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                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                      Hallo Wallau,

                      anbei die Bay. EVS von 2008
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                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                        hallo odin,

                        vielen,vielen DANK

                        wallau

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                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                          Hallo zusammen,

                          heute habe ich die Nachricht bekommen, dass die Petition (Text siehe Anhang 1) nicht öffentlich behandelt wird (siehe Anhang 2).
                          Das bedeutet allerdings nicht, dass andere Eltern sich nicht beim Petitionsausschuss dazu äußern können: die Eltern können also ihre eigenen Erfahrungen aufschreiben und diesen Brief unter Nennung der Petitionsnummer (Pet 2-17-08-850-030686) an den Petitionsausschuss schicken. Es können sich auch mehrere Eltern zusammentun und - mit oder ohne Brief - eine Unterschriftensammlung (Anhang 3) zur Unterstützung der Petition an die genannte Adresse schicken.
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                            Hallo Inge,

                            wenn wir auch (noch) nicht von der Kindergeldabzweigung betroffen sind, so werde ich doch mit dem Petitionstext und der Unterschriftenliste "hausieren" gehen!
                            Unterschreiben können eine solche Petition doch wohl auch Nichtbetroffene oder sehe ich das falsch?

                            Eine Info über diese Petition sollte auch unbedingt auf der Kobinet- Seite zu lesen sein und hier, wie der Protestbrief gegen die Regelbedarfsstufe 3, ständig unter aktuelle Infos stehen.

                            LG und allen ein schönes Adventswochende!

                            susemichel

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                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                              Hallo susemichel,

                              die Petition kann jeder Mensch unterstützen. Man muss dazu nicht mal "geschäftsfähig" sein, was bedeutet, dass auch unsere Kinder mitmachen können.

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                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                Hallo zusammen,

                                sehr gut wäre es, wenn mit den Unterschriftslisten dann die Zeitungsartikel aus Eurer Region und die besonders fies formulierten Briefe von Behörden in Kopie mitgeschickt würden.

                                Nachdem in Bezug auf die Petition bereits "Ermittlungen eingeleitet" wurden, sollten die Unterschriften spätestens Anfang Januar beim Petitionsausschuss angekommen sein
                                Zuletzt geändert von Inge; 11.12.2011, 13:00.

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                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                  Hallo
                                  heute bekamm meine Mutter ein schreiben von Familienkasse, da steht:
                                  ihre email von heute ist bei mir eingegangen. ich bedauere, dass es in der obigen Angelegenheit zu Unannehmlichkeit gekommen ist.
                                  Seitens der Stadt Bochum wurde in dieser Angelegenheit(Kindergeld Abzweigung) Einspruch erhoben.Die Stadt Bochum hat mir jedoch zugesichert,zeitnah Mitzuteilen, ob sie das Einspruchsverfahren aufrechterhalten lassen möchte. Nach Eingang diese Nachricht erhalten sie durch Familienkasse Bochum eine abschlißende Mitteilung, bis dahin bitte ich sie noch um wenig Geduld.
                                  Für ihr mir entgegengebrachtes Verständnis bedanke ich mich.

                                  jetzt frage ich mich wie ich das verstehen soll, ich hab so ein gefühl das sie uns nur hinhalten wollen das mann nicht´s unternehmen soll

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                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

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                                    interessant finde ich die Mitglieder-Info der BAGÜS (Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe).
                                    Es ist schon sehr bezeichnend, dass die Sozialhilfeträger sich gegen alle Vorschriften und Anweisungen verhalten

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                                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                      an alle

                                      http://www.otz.de/startseite/detail/...r-ab-296983467


                                      wallau="=

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                                        Hallo wallau,

                                        jetzt warst Du schneller als ich

                                        Und hier noch ein Link aus der OTZ: Petition gegen Kindergeldabzweigung eingereicht

                                        @ Hans-Christian: Danke für Deine Öffentlichkeitsarbeit!

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                                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                          Da war ich wohl der Langsamste.

                                          Wir schaffen es noch. Kopf hoch und nicht die Hände.

                                          Allen ein gutes 2012.

                                          Hans-Christian

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                                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                            Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                                            Hallo wallau,

                                            jetzt warst Du schneller als ich

                                            Und hier noch ein Link aus der OTZ: Petition gegen Kindergeldabzweigung eingereicht

                                            @ Hans-Christian: Danke für Deine Öffentlichkeitsarbeit!
                                            Habe vor 2 Wochen auch schon mal Herrn Oberbürgermeister Dr. Alfred Lehmann (CSU) in Ingolstadt per e-Mail angeschrieben. Es wäre ja wohl geradezu vermessen anzunehmen, daß es ein Oberbürgermeister nötig hat, auch nur darauf in irgend einer Form zu reagieren. In letzter Korrespondenz wurde immer darauf hingewiesen wie überaus "rechtskonform" bzgl. der Kindergeldabzweigung alles abläuft ... mm.

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                                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                              Hallo menschmicha,

                                              zwischen kurz vor Weihnachten und kurz nach Dreikönig läuft in den meisten Ämtern alles nur auf Sparflamme. Mitte Januar könntest Du aber mal freundlich nachfragen

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                                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                Ich werde versuchen an die "Gothaer Urteile" ranzukommen. Wichtig ist aber bereits, ohne jetzt viel zu kennen, dass die Urteile Signalwirkung für andere Fälle haben. Oder die Verliererseite wünscht eine Entscheidung des BFH.

                                                mfg Hans-Christian

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                                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

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                                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                    Hallo Hans-Christian,
                                                    Zitat von Hans-Christian Beitrag anzeigen
                                                    Ich werde versuchen an die "Gothaer Urteile" ranzukommen.
                                                    das wäre wirklich sehr hilfreich!

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