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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

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    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

    Hallo,

    die SPD ist die Hartz-IV-Partei. Niemals vergessen!! Unter 2500 € brutto ist man als Familie ganz schnell in Hartz IV und da nützt keine Kindergelderhöhung. Die Frage, wie das finanziert wird, stellt sich gar nicht, weil fast Niemand Anspruch hätte. Was die eine Hand gibt, nimmt die andere wieder weg.

    LG Michael

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      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

      Mal etwas anderes,

      Frage zu ALG II –Kindergeld – Abzweigung-Verrechnung

      Strittiger Zeitraum ALG II – Bezug 2005 -2008 - habe in dieser Zeit ALG II bezogen

      Kindergeldbezug für meinen behinderten Sohn Michael – Ab 2005 war er 29 Jahre alt.
      Also über 25 Jahre alt und nicht mehr in einer Bedarfsgemeinschaft. Wurde auch in den ALG II-Berechnungen nicht aufgeführt. Hat wegen seiner Behinderung selbst Grundsicherung bezogen.

      Bei der Berechnung meines ALG II wurde das mir ausbezahlte Kindergeld für ihn als mein Einkommen angerechnet.

      Das Kindergeld sollte jedoch laut Finanzgerichtsurteilen (auch schon im angesprochenen Zeitraum) für die Bedürfnisse meines Sohnes verwendet werden.

      Dies ist auch im Rahmen der Möglichkeiten geschehen.

      Durfte das Kindergeld dann als Einkommen überhaupt abgezogen werden?

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        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

        Alles zurück.

        Wurde schon mit Urteil über ALGII-Bezug beantwortet.

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          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

          Hallo zusammen,

          dieses Schreiben habe ich heute von MdL Meyer (Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit) bekommen.
          Angehängte Dateien

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            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

            Bochumer Eltern erhalten Kindergeld zurück

            Bochum. Der öffentliche Protest hatte Erfolg: Die Stadt Bochum verzichtet fortan darauf, Kindergeld für behinderte Jugendliche einzubehalten. Und: Es gibt sogar Geld zurück.

            Seit dem vergangenen Jahr hatten die Eltern von 31 schwerbehinderten Söhnen und Töchtern auf das Kindergeld verzichten müssen. Das Sozialamt hatte Abzweigungsanträge an die Familienkasse der Arbeitsagentur gestellt. Das ist seit 2008 landesweit möglich. Als Grundlage wird eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster angeführt. Betroffen sind Eltern behinderter Kinder, die volljährig sind und Grundsicherung beziehen. Können die Eltern keine zusätzlichen Kosten geltend machen, unterstellt das Sozialamt, dass mit Zahlung der „Stütze“ sämtliche Ausgaben für den Lebensunterhalt des Behinderten gedeckt sind – und beansprucht das Kindergeld für sich. Die Familienkasse zweigte die Zahlung auf Antrag an die Stadtkasse ab. [...]
            Quelle und kompletter Text: der Westen

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              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

              Stadt zweigt Kindergeld behinderter Erwachsener ab

              Auch Eltern von behinderten Erwachsenen können Kindergeld bekommen. Einige Kommunen wollen das Geld jedoch abzweigen. Auch Gera lässt es auf Gerichtsprozesse ankommen. Eine betroffene Familie berichtet.
              Mareike liebt den Zirkus. Die Manege, die Clowns, die Artisten. Wenn die 34-Jährige im Zuschauerraum sitzt, ist sie fröhlich. Ihre Eltern sind es in solchen Augenblicken auch. Sie begleiten Mareike immer in den Zirkus, denn ihre erwachsene Tochter ist schwerbehindert, zu 90 Prozent und sie bedarf einer ständigen Begleitung.

              Geht es nach dem Sozialamt der Stadt Gera sollten die Zirkusbesuche ein Ende haben. Sie will der Familie das Kindergeld streichen und es selbst beanspruchen. Das Geld verschwindet nicht in einem Haushaltsloch, aber es soll Aufwendungen reduzieren, denn die Stadt zahlt Mareike die Grundsicherung. Deshalb schwant Mareikes Vater: "Es geht hier um die Entlastung des Stadthaushalts". [...]
              Quelle und kompletter Text: OTZ

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                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                .......

                In einem Schreiben der Stadt an die Familie heißt es weiterhin, die Grenze der Zulässigkeit zur Abzweigung des Kindergelds ist dort zu ziehen, "wo Kindergeld zur Bestreitung von Lebensaufwand eingesetzt wird, der deutlich über die Verhältnisse unterer Einkommensschichten hinausgeht". An diesem Passus stört sich Mareikes Familie besonders. Man hat sich einen Wohlstand erarbeitet. Die behinderte Tochter ist diesen Lebensstandard von Anfang an gewöhnt. "Ich sehe nicht ein, unseren Lebensstil herunterzufahren nur wegen des Sozialamts", sagt der Vater.

                ........


                siehe auch: Griechenland, HRE..usw. usw. usw.

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                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                  Hier wird nur noch Schindluder mit der Auslegung der FG-Urteile betrieben.

                  Alle für das "Kind" erbrachten Leistungen die über die Grundsicherung hinausgehen sind für das Kindergeld anzurechnen.

                  Ob DVD-Player, Urlaub, Freizeit , Eisessen, Fernseher, Begleitperson zu einer Kur etc. sind hier einzubeziehen.

                  Ebenso ist es ein Quatsch, wenn von Ämtern nur behindertengerechte Ausgaben für das Kindergeld akzeptiert werden.

                  Das Kindergeld ist ja dafür da, um für das "Kind" Leistungen zu erbringen die nicht durch die Grundsicherung abgedeckt sind.

                  Also wehrt euch.

                  Gruß
                  Zuletzt geändert von odin; 06.11.2011, 07:54.

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                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                    PS.: Ich habe mal eine Tabelle erstellt nach den neuesten Urteilen des Finanzgericht Münster.
                    Es ist zwar auf meine/unsere Verhältnisse ausgeführt, kann aber evtl. als Anhaltspunkt genommen werden.
                    Die Urteile sind nicht allgemeinverbindlich, können jedoch als Argumentatioshilfe herangezogen werden.
                    Zuletzt geändert von odin; 21.07.2012, 13:46.

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                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                      Hier ein Zeitungsbericht über die Rücknahme der Abzweigung
                      im Nürnberger-Land.

                      Hier entlarvt sich das LRA mit seiner Argumentation selbst.

                      http://n-land.de/der-bote/lok-detail...l#.TrpPsnLqKrY

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                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                        Klage bei Finanzgericht läuft, Klage beim Sozialgericht wegen Regelsatz wird eingereicht.

                        ------------------------------------------
                        Aktuelle Worte der zuständigen Familienkasse in abgekürzter Form


                        DIe Klage richtet sich gegen den Bescheid vom ............... mit diesem Bescheid wurde ab November 2010 ein Betrag von monatlich 63,80, ab Januar 2011 ein Betrag von 59,20 und ab Mai 2011 ein Betrag von 55,22 an das Sozialamt des Landratsamtes ..................... für ihre Tochter ....... abgezweigt.

                        Die Tochter der Klägerin erzielt duch ihre Tätigkeit in einer Werkstatt für Behinderte ein monatliches Werkstatteinkommen in Höhe von 225,87. Zusätzlich erhält sie Grundsicherungsleistungen nach dem SGB in Höhe von 222, 23.

                        Durch die Grundsicherungsleistungen ist insbesondere der Anteil .......... an den Unterkunfts und Heizkosten der Familie, den der Grundsicherungsträger mit 36,70, ab März 2010 mit 32,71 errechnet hat, gedeckt.


                        ......im Übrigen müssen die geltend gemachten Kosten für Strom, Nahrungsmittel, Kleidung, Gesundheitspflege, Fahrten und Freizeit zunächste von den eigenen finanziellen Mittel ......... gedeckt werden. Als Unterhaltsleistungen der Klägerin kommen nur Beträge in Betracht, die die Klägerin aufwendet, wenn die eigenen Mittel ........ verbraucht sind.

                        Fraglich ist außerdem, ob für die geltend gemachten erhöhten Bekleidungskosten, die Fahrkosten und ggf. Arzneimittelkosten zusätzliche Leistungen vom Sozialleistungsträger in Anspruch genommen werden konnten und wurden.

                        Auch geht aus den von der Klägerin vorgelegten Belegen nicht eindeutig hervor, dass sie dem Kind....... zuzuordnen sind.

                        Demnach liegt es nahe, dass die von der Klägerin vorgelegten Belege teilweise auch Anschaffungen für die Geschwister von ...... betreffen. Gleiches gilt z.b. auch für die Quittungen über Lebensmittel und Kosmetika. Welche Beträge nunmehr konkret für ...... aufgewendet wurden, ist unklar.

                        Die Höhe des maximal für ein Kind abzweigbaren Kindergeldbetrages richtet sich gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 EStG nach der für die Pfändung von Kindergeld geltenden Vorschrift, § 76 EStG. Dabei wird das zustehende Gesamtkindergeld durch die Anzahl der Kinder geteilt, wie es hier durch die Familienkasse.......... erfolgte.

                        Entgegen der Auffassung der Klägerin sind persönliche Betreuungsleistungen der Eltern, die über durch das Pflegegeld abgedeckte Grundpflege und hauswirtschaftliche Verrichtungen hinausgehen, nach der Dienstanweisung der Familienkasse nicht als Unterhaltsleistungen für die Beurteilung der Abzweigung von Kindergeld anzusetzen. Betreuungsleistungen der Eltern für ihr behindertes Kind wirken sich bedarfserhöhend bei der Ermittlung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs aus und können nur dann als bedarfserhöhend angesetzt werden, wenn die Notwendigkeit dieser Betreuungsleistungen amtsärztlich bescheinigt wurde.
                        Für die Frage, ob und in welcher Höhe ihre Eltern für ....... Unterhaltsleistungen in Höhe des Kindergeldes erbringen, kann der Zeitaufwand für Arztbesuche nicht als Unterhaltsleistung angesetzt werden.

                        Da vom Ausgang des Rechtsstreits auch das Landratsamt ......... als Abzweigungsempfänger betroffen ist, wird beantragt, dieses zum Verfahren beizuladen.

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                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                          Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                          Quelle und kompletter Text: OTZ
                          hier gibt es einige neue Kommentare von Lesern, die sich darum streiten, wessen Einkommen das Kindergeld nun wirklich ist.

                          Maria Magdalena, hoffentlich hattest Du beim Sozialamt zusätzlich noch einen Antrag auf Rücknahme des Abzweigungsantrages gestellt?!

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                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                            Kulanz nach Kassenlage
                            Kommunen behandeln Abzweigung des Kindergeldes für im Elternhaus lebende behinderte Erwachsene uneinheitlich

                            In Zeiten knapper Kassen müssen die Kommunen sehen, wo sie bleiben und sind verpflichtet, jede Quelle anzuzapfen, die sich ihnen auftut. Dazu gehört unter anderem auch die komplette Einbehaltung des Kindergeldes in Höhe von derzeit 184 Euro für behinderte erwachsene Bezieher von Hartz IV, die bei ihren Eltern leben – vorausgesetzt, die Eltern machen gegenüber der Kommune die anteilige Erstattung von Miet- oder Heizkosten geltend. So lautet zumindest ein verbindliches Gerichtsurteil nach einem Musterverfahren.
                            Das Bundessozialministerium legt den Kommunen aber nahe, trotzdem darauf zu verzichten. Allerdings fehlt dafür eine verbindliche gesetzliche Regelung – mit der Folge, dass die kreisfreien Städte und Landkreise, die für die Kosten der Unterkunft von Hartz IV-Empfängern zuständig sind, die Angelegenheit ziemlich uneinheitlich handhaben.
                            Nürnberg beispielsweise stellte das Abzweigen ein, in Ingolstadt wird es dagegen weiter praktiziert, ebenso in Rosenheim. Bei der Landeshauptstadt München ruhen nach Angaben des Sozialreferats vorläufig diesbezügliche Abzweigungsanträge. Der Stadtrat bereitet aber nach Auskunft des Behördensprechers einen Beschluss vor, in dem der Sachverhalt abschließend geklärt werden soll. Viele Landkreise wiederum, darunter unter anderem Deggendorf, Altötting oder Traunstein, haben mit der Einbehaltung des Kindergeldes gar nicht erst begonnen.
                            Die Abgeordneten des Sozialausschusses im bayerischen Landtag finden diese Regelung sowieso unsozial. Eltern seien durch die Pflege ihrer behinderten erwachsenen Kinder finanziell und organisatorisch ohnehin schon genug belastet, so die fraktionsübergreifende Einschätzung. Der Ausschuss forderte die Kommunen deshalb kürzlich auf, das Abzweigen des Kindergeldes zu unterlassen.
                            Doch das trifft beim Bayerischen Städtetag und beim Bayerischen Landkreistag auf wenig Akzeptanz. In einem gemeinsamen Schreiben an den Sozialausschuss, so berichtet der stellvertretende Vorsitzende des Gremiums, Joachim Unterländer (CSU), haben die Spitzenverbände sich darüber empört, vom Landtag „zu rechtswidrigen Handlungen“ genötigt zu werden.
                            Kein Verständnis für die Hartleibigkeit der Kommunen hat Bayerns Behindertenbeauftragte Irmgard Badura: „Eltern, die ihre erwachsenen Kinder mit Behinderung zu Hause betreuen, leisten viel. Diese Eltern sollten das Kindergeld auch dann behalten dürfen, wenn das erwachsene Kind Grundsicherungsleistungen nach Sozialhilferecht von den Kommunen, erhält.“ Denn die Eltern hätten im Regelfall trotz der Grundsicherung erhebliche Aufwendungen für ihr erwachsenes Kind. Die Annahme, die Grundsicherung decke bereits voll die Kosten für die erwachsenen behinderten Kinder, sei „absolut lebensfremd“. Ohnehin erhalten diese behinderten jungen Erwachsenen nicht einmal den vollen Regelsatz, sondern seit Jahresanfang 2011 entsprechend der Einführung der neuen Regelbedarfsstufe 3 nur 80 Prozent, also 291 Euro.
                            Auch die Konferenz der Obersten Landessozialbehörden sieht eine Abzweigung mit Skepsis, attestiert den betroffenen Eltern „Aufwendungen in erheblicher Höhe“ und möchte sie nur mit maximal 31 Euro zur Kasse bitten.
                            Manchmal hilft zur Konkretisierung vielleicht auch ein Blick in den ganz normalen Alltag einer Familie. Die Argumentation der Abzweiger-Fraktion behauptet, wenn die Behinderten mit im Elternhaus lebten, müssten beispielsweise viele technische Haushaltsgeräte wie Computer, Radio oder Fernseher ja nur einmal angeschafft werden. Doch auch die Behinderten wollen sich womöglich gern mal in ihr Zimmer zurückziehen, auf dem eigenen PC surfen oder die eigene Musik anhören. Und das kostet nun mal extra.
                            Abwartend dürften viele Beteiligte in diesen Tagen nach Kassel schauen, denn am dortigen Bundessozialgericht ist ein Verfahren anhängig, das den ursprünglichen Gerichtsbeschluss kippen soll. Wann aber ein Urteil fällt, ist noch ungewiss. (André Paul)
                            Quelle: Bayerische Staatszeitung

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                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                              Hallo an alle,

                              wer hat eine Ahnung, um welches Verfahren (zuständiger Senat ? 8./9.) es hier geht? (auf der BSG-Seite nichts relevantes gefunden)

                              Zitat:
                              Abwartend dürften viele Beteiligte in diesen Tagen nach Kassel schauen, denn am dortigen Bundessozialgericht ist ein Verfahren anhängig, das den ursprünglichen Gerichtsbeschluss kippen soll. Wann aber ein Urteil fällt, ist noch ungewiss. (André Paul)
                              Quelle: Bayerische Staatszeitung

                              Grüße

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                                Zum Artikel in der Hersbrucker Zeitung über die Rücknahme der
                                Abzweigung durch das LRA Nürnberger-Land eine Stellungnahme der Bundestagsabgeordneten Mortler in gleicher Zeitung:

                                Mortler lobt das Einlenken
                                NÜRNBERGER LAND - Die heimische CSU-Bundestagsabgeordnete Marlene Mortler begrüßt die Entscheidung des Landratsamts, die umstrittene Kindergeldregelung nicht mehr anzuwenden. Diese sah vor, bei Eltern, die ihr erwachsenes, behindertes Kind daheim betreuen, das Kindergeld nur dann nicht auf die Grundsicherung des Sozialamts anzurechnen', wenn hierfür einzelne Quittungen für Aufwendungen vorgelegt werden (HZ berichtete). „Ich freue mich, dass den betroffenen Eltern dieser bürokratische Mehraufwand in ihrem ohnehin-extrem herausfordernden Alltag künftig erspart bleibt", sagt die CSU-Frau.
                                Nachdem sich ein betroffenes Elternpaar an die Abgeordnete gewandt hatte, hatte Mortler dies der Landesbehindertenbeauftragten Irmgard Badura vorgetragen. Diese erklärte, ihres Erachtens müssten Kommunen bzw. die Familienkassen auch ohne Vorlage von Nachweisen im Regelfall davon ausgehen, dass Eltern erhebliche finanzielle Aufwendungen haben, wenn ihre volljährigen, behinderten Kinder mit im Haushalt lebten. Hierzu fordere sie die Kommunen ausdrücklich auf.
                                Mortler hat das Problem auch mit dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Norbert Hüppe, diskutiert. Dieser wollte das Einkommensteuergesetz entsprechend ändern lassen, leider ohne Erfolg.
                                Jetzt nimmt sich eine Arbeitsgruppe des Themas an, der auch Marlene Mortler angehört.

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                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

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                                  Meiner Meinung nach handelt es sich um folgenden Vorgang:
                                  Angehängte Dateien

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                                    Hallo odin,

                                    danke. Grüße nach Hersbruck.

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                                      es gibt weitere, sehr interessante Kommentare in der OTZ und es regt sich Widerstand bei den Eltern

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                                        BMF zur KGA

                                        Hier die Antwort des Bundesministeriums für Finanzen zu einer von mir initiierten Anfrage


                                        "Hartmut Koschyk
                                        Parlamentarischer Staatssekretär
                                        Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
                                        TEL -449 (0) 30 18 682-4245
                                        FAX -F49 (0) 30 18 682-4404
                                        DATUM 29. August 2011
                                        BETREFF Ihre schriftlichen Fragen Nrn. 219 und 220 für den Monat August 2011

                                        Sehr geehrter Herr Kollege,

                                        Ihre Fragen,
                                        1. „Wie viele Berechtigte erhalten in der Bundesrepublik Deutschland Kindergeld für volljährige Kinder mit Behinderungen nach § 32 Absatz 4 Nummer 3 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) und von wie vielen dieser Berechtigten wird von den Sozialämtern das Kindergeld vollständig oder teilweise nach § 74 Absatz 1 Satz 2 und 3 EStG abgezweigt (Bitte getrennt für jedes Bundesland angeben)?"

                                        2. „Wie hoch waren in Folge dieser „Kindergeldabzweigungen" die dadurch realisierten Einnahmen in den Kommunen in den Jahren 2009, 2010 und im 1. Halbjahr 2011 (bitte getrennt für jedes Bundesland angeben?",

                                        beantworte ich wie folgt:

                                        1. Die in § 74 Absatz 1 EStG in Sonderfällen vorgesehene Möglichkeit, das Kindergeld abzuzweigen, stellt sicher, dass das Kindergeld an das Kind oder eine andere Person ausgezahlt werden kann, wenn die Eltern ihre Unterhaltspflicht verletzen. Diesen Sonderfall sieht die Bundesregierung bei Eltern, die sich um ihr behindertes Kind kümmern, in der Regel nicht als erfüllt an.
                                        ...

                                        Mit freundlichen Grüßen"


                                        Die Fragen selber wurden ncht beantwortet, da der Bundesregierung keine Daten dafür vorliegen.

                                        HC

                                        Kommentar


                                          AW: BMF zur KGA

                                          [B]1. Die in § 74 Absatz 1 EStG in Sonderfällen vorgesehene Möglichkeit, das Kindergeld abzuzweigen, stellt sicher, dass das Kindergeld an das Kind oder eine andere Person ausgezahlt werden kann, wenn die Eltern ihre Unterhaltspflicht verletzen. Diesen Sonderfall sieht die Bundesregierung bei Eltern, die sich um ihr behindertes Kind kümmern, in der Regel nicht als erfüllt an. [/B

                                          Diese Auffassung kennen wir, anscheinend jedoch nicht die zuständigen Sozialämter.

                                          Wie wäre es mit einer entsprechenden Gesetzesänderung ?

                                          Kommentar


                                            AW: BMF zur KGA

                                            Zitat von rettesich Beitrag anzeigen
                                            [B]1. Die in § 74 Absatz 1 EStG in Sonderfällen vorgesehene Möglichkeit, das Kindergeld abzuzweigen, stellt sicher, dass das Kindergeld an das Kind oder eine andere Person ausgezahlt werden kann, wenn die Eltern ihre Unterhaltspflicht verletzen. Diesen Sonderfall sieht die Bundesregierung bei Eltern, die sich um ihr behindertes Kind kümmern, in der Regel nicht als erfüllt an. [/B

                                            Diese Auffassung kennen wir, anscheinend jedoch nicht die zuständigen Sozialämter.

                                            Wie wäre es mit einer entsprechenden Gesetzesänderung ?
                                            Manche Sozialämter schon. Zum Beispiel ganz Berlin. Aber auch andere.

                                            Wenn es nach mir ginge hätte ich folgenden Vorschlag:

                                            "Änderung des § 74 EStG mit folgender Ergänzung als Satz 5: „Die Abzweigung an Stellen erfolgt nicht für Kinder nach § 32 (3), die im Haushalt der KG-Berechtigten leben.“

                                            Aber leider habe ich keinen Einfluss auf den Gesetzgeber.

                                            Möglich wäre auch, wenn auch nicht bindent für die FG, so jedoch für die Familienkassen folgende Änderung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift "Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) Stand 2010 DA 74.1.2 Abzweigungsvoraussetzungen Abs. 2 Satz 2: „Ist ein Kind in den Haushalt des Berechtigten aufgenommen (§ 64 Abs. 2 EStG), kann grundsätzlich keine Abzweigung erfolgen.“ In folgende neue Formulierung:

                                            „Ist ein Kind in den Haushalt des Berechtigten aufgenommen (§ 64 Abs. 2 EStG), erfolgt keine Abzweigung. “

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                                              Zitat von rettesich Beitrag anzeigen
                                              ...
                                              Wie wäre es mit einer entsprechenden Gesetzesänderung ?
                                              Ein entsprechender Ratsbeschluss wäre möglicherweise einfacher zu erwirken und für das Sozialamt bindent.
                                              Leider scheiterte ein entsprechender Antrag in der Ratssitzung in Gera an der Zustimmung des Geschäftsführers der Lebenshilfe. Richtig gehört! Die Lebenshilfe von Gera war dagegen, die Kindergeldabzweigung durch das Sozialamt einzustellen. Der Geschäftsführer der Lebenshilfe Gera Herr Koob (CDU) wird das dann schon seinen betroffenen Eltern erklären können.

                                              mfg HC

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                                                AW: BMF zur KGA

                                                Hallo zusammen,

                                                meine Gedanken und Pläne gehen schon länger in Richtung einer Online-Petition an den Bundestag.
                                                Der Link zu dieser Online-Petition könnte dann z.B. über die E-Mail-Verteiler der Lebenshilfe und des BVKM an die Mitglieder weitergeleitet werden - und er könnte auch als eine Art Pressemitteilung in den Medien (zB Kobinet und Tageszeitungen) veröffentlicht werden.
                                                Ich arbeite (zumindest gedanklich ) bereits an dem Text, die "juristischen Feinheiten" sollten allerdings auch von Juristen auf eventuelle Hintertürchen abgeklopft und auch dem entsprechend überarbeitet werden.

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                                                  AW: BMF zur KGA

                                                  Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                                                  Hallo zusammen,

                                                  meine Gedanken und Pläne gehen schon länger in Richtung einer Online-Petition an den Bundestag.
                                                  Der Link zu dieser Online-Petition könnte dann z.B. über die E-Mail-Verteiler der Lebenshilfe und des BVKM an die Mitglieder weitergeleitet werden - und er könnte auch als eine Art Pressemitteilung in den Medien (zB Kobinet und Tageszeitungen) veröffentlicht werden.
                                                  Ich arbeite (zumindest gedanklich ) bereits an dem Text, die "juristischen Feinheiten" sollten allerdings auch von Juristen auf eventuelle Hintertürchen abgeklopft und auch dem entsprechend überarbeitet werden.
                                                  Meine volle Zustimmung. Ich würde dies mir bekannten Journalisten vorlegen.

                                                  Ich habe folgende weitere Idee:

                                                  Irgend jemand betreibt eine aktuelle Positivliste im Internet mit der Überschrift:

                                                  Diese Landratsämter und Städte zweigen kein Kindergeld mehr von den Behinderten ab.

                                                  Wenn sich jemand dazu bereit erklären würde, könnte man alle erforderlichen notwendigen Voraussetzungen, wie man zu den Informationen kommt, u.s.w. besprechen.

                                                  Unsere Aufgabe wäre es dann Maßnahmen zu organisieren, wie man an die verbindlichen Aussagen der Landräte und OB kommt. Dazu kann man auch dieses Forum eventuell nutzen.

                                                  Damit würde man eine Positivliste veröffentlichen, an die sich dann andere orientieren würden.
                                                  Einige LRÄ müsste es ja schon geben, bei manchen bekannten könnte man sich die Bestätigung erbeten. Alles ist freiwillig.

                                                  Aber wer Gutes tut, sollte öffentlich gelobt werden. Auch dadurch kann man manchmal mehr erreichen als durch Kritik!

                                                  Wäre das ein Projekt?

                                                  Wie kann man es realisieren?

                                                  mfg HC

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                                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                    Hallo zusammen,

                                                    ich habe die Beiträge jetzt in das bereits vorhandenen Kindergeld-Thema verschoben, damit alles zusammenbleibt.

                                                    @Hans-Christian: Odin hatte schon eine Liste der bayerischen Sozialämter eingestellt: Umfrage

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