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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

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    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

    Man sollte auch mal auf die Kosten verweisen, die entstehen wenn Betroffene durch die ständigen Kürzungen gezwungen werden ihre Betreuten in einem Heim unterzubringen.

    Hier ein Auszug aus einem Bericht unserer Heimatzeitung:

    Auskunft des Landratsamtes zum Haushaltsplan.

    Hier Auszugsweise

    Teure Einzelfälle
    Wie schwierig es ist, im sozialen Bereich eine genaue Kostenschätzung für den Haushalt aufzustellen, erkärte XXXX (Chef der Behörde) am Beispiel der ambulanten Hilfe zur Pflege, für die 2012 494 000 Euro angesetzt sind. Denn bereits ein Fall kann hier eine enorme Kostensteigerung verursachen. So zieht 2012 ein Schwerstbehinderter in eine eigene Wohnung im Landkreis und muss dort rund um die Uhr betreut werden. Das kostet 9000 Euro im Monat. Insgesamt werde dieser Fall wohl Kosten von 150 000 Euro verursachen.
    Auf eine Nachfrage von Christina Diener (CSU), ob denn diese Art der Unterbringung nicht eine Luxusvariante sei, verwies XXXX darauf, dass auch eine Betreuung in einem Heim nicht wesentlich günstiger käme. Zudem wolle man besonders auf die ¬Aspekte des selbstbestimmten Lebens und auf den Vorsatz „ambulant vor stationär“ achten.

    "Ambulant vor Stationär" hier beginnt der Satire-Teil.

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      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

      Das habe ich bereits in meiner ersten Mail zum Schluss bemerkt.

      Angelika

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        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

        Hallo Angelika,

        bei so viel Sturheit werden alle Argumente und Appelle nichts helfen, und Du wirst Schritt für Schritt gegen die Abzweigung vorgehen müssen.
        Hier hilft nur ein Antrag an das Sozialamt auf Rücknahme des Abzweigunsantrages. Weitere Infos findest Du über die Links im Beitrag von gero. Zudem hast Du durch die neuen Urteile des FG Thüringen zusätzliche Argumente, die Du einbauen kannst.

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          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

          Hallo Inge,

          ich habe im Dez. 2010 (zweitausendzehn) einen Antrag auf Rücknahme des Abzweigungsantrages gestellt.
          Er wurde bis zum heutigen Datum in keiner Weise beantwortet oder bearbeitet.

          Nachdem unser LRA die Abzweigungen zurückgezogen hat, habe ich die Sache auch nicht weiter verfolgt.

          Außderdem bekommt unser Sohn ab 12/11 Erwerbsminderungsrente, sodass er aus dem ganzen Schlamassel heraus ist.

          Also bei solch einem Antrag auf lange Wartezeiten einrichten.

          Antrag = 6 Monate
          Widerspruch = 3 Monate
          Klage bei SG = liegt in Gottes Hand

          Gruß

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            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

            Hallo Odin,
            Zitat von odin Beitrag anzeigen
            ich habe im Dez. 2010 (zweitausendzehn) einen Antrag auf Rücknahme des Abzweigungsantrages gestellt.
            Er wurde bis zum heutigen Datum in keiner Weise beantwortet oder bearbeitet.
            bei Nichtbearbeitung hilft nur eine Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein und dann Untätigkeitsklage.

            Zitat von odin Beitrag anzeigen
            Also bei solch einem Antrag auf lange Wartezeiten einrichten.

            Antrag = 6 Monate
            Widerspruch = 3 Monate
            Klage bei SG = liegt in Gottes Hand
            Auch wenn das alles seine Zeit dauert, erlöschen zumindest die Ansprüche nicht, wenn man "der Reihe nach" vorgeht.

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              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

              Hallo Inge,

              das Schreiben an den Bürgermeister war nur ein Versuch ihn zu überzeugen, dass
              die Stadt Pirmasens auf den falschen Weg ist.

              Parallel dazu war ein Termin beim Stadtrechtsausschuss.

              Da mein Rechtsanwalt den Termin 2 mal verschieben musste, wurde bei der
              3. Terminverlegung,durch meinen Rechtsanwalt, in Abwesenheit entschieden.

              (das die Abzweigung rechtens ist)

              Was jetzt kommt ist die Klage.

              Bei der Kindergeldkasse läuft ein Antrag auf Auszahlung des kompl. Kindergeldes.

              Was mein Anwalt allerdings dort gemacht hat, hat er mir noch nicht mitgteilt.

              Er ist kein Fachanwalt für Sozialrecht.

              Ich habe das Gefühl im Bauch, dass ich einen anderen Anwalt brauche.

              Nur wenn?

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                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                Hallo Angelika,

                das klingt wirklich nicht gut
                Bist Du in der Lebenshilfe oder im VdK?

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                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                  Hallo Inge,

                  leider nicht.

                  Die Dame vom VDK hat vor einem Jahr, in Sachen Kindergeldabzweigung, zu mir gesagt:

                  "lassen Sie sich was einfallen"

                  Danach habe ich gekündigt zum 31.12.2011.

                  Ich war bestimmt 20 Jahre Mitglied

                  LG Angelika

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                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                    Hallo Angelika,

                    schau doch mal in der Anwaltsliste von Netzwerk Artikel 3 und erkundige Dich bei einem Anwalt in Eurer Nähe (evtl. Stefan Krusche?)
                    Ohne Unterstützung wirst Du hier leider kaum weiterkommen.

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                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                      http://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=150006&_lang=de

                      wallau

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                        AW: Anteiliges Pflegegeld bei Heimunterbringung

                        Zitat von ergu Beitrag anzeigen
                        Das Sozialamt hat inzwischen bei mir nachgefragt, dass ich mich bzgl. unserer Unterhaltsaufwendungen äußere, damit sie ihr "pflichtgemäßes Ermessen ausüben können". Der Fragebogen enthält im Grunde zwei Fragen: (1) Wie oft besucht das Kind die Eltern? (2) Zuwendungen der Eltern (Besuche der Eltern, Sonstige Zuwendungen, ...). Ich habe drei Kreuzchen gemacht und auf einen gesonderten Brief (4 DIN A4 Seiten) verwiesen.
                        Nun bin ich mal gespannt, wie es weitergeht und ob das Sozialamt einen Antrag auf KG-Abzweigung bei der Familienkasse stellt.
                        Inzwischen kam die Antwort vom Sozialamt:

                        ==> Vorerst wird kein Antrag auf KG-Abzweigung gestellt!



                        lg,
                        guido

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                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                          SCHWEINFURT
                          Stadt zweigt Kindergeld weiterhin ab
                          Grünen-Antrag im Ausschuss abgelehnt


                          Grünen-Stadtrat Roland Schwab hat im Ausschuss für Beschäftigung und Soziales den Antrag gestellt, die Stadt möge ihre Anträge an die Familienkasse auf Abzweigung von Kindergeld bei der Familienkasse zurückziehen und Eltern jenes Kindergeld, das ihnen 2011 und 2012 aufgrund der Anträge des Sozialamts abgezweigt wurde, nachträglich auszuzahlen. Das hat der Ausschuss, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, mit acht gegen eine Stimme abgelehnt.

                          Sozialamtsleiterin Corina Büttner verteidigte die Abzweigungsanträge, die der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen zugelassen habe. Die Stadt stelle diese nur in den Fällen, in welchen sie Grundsicherung für behinderte erwachsene Kinder leistet und die Eltern ihren Kindern gleichzeitig Kosten für Unterkunft und Heizung in Rechnung stellen. Wenn die Kinder kostenfrei wohnen, werde kein Antrag gestellt, weil die Stadt dann davon ausgehe, dass dadurch Eltern Kosten in Kindergeldhöhe entstünden. Zurzeit, so Büttner, bekomme die Stadt als Grundsicherungsträger in 17 Fällen das Kindergeld – 37 000 Euro im Jahr. 2011 seien durch die Kindergeldabzweigung 46 454 Euro eingenommen worden. [... ]
                          Quelle und kompletter Text: Mainpost

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                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                            Hallo zusammen,

                            soeben habe ich die Info bekommen, dass betroffene Eltern (bei denen das Kindergeld nach wie vor abgezweigt wird) Einspruch gegen die Abzweigung einlegen und mit dem Verweis auf das anhängige Verfahren beim BFH (AZ: V R 48/11) einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen können. Dadurch würden den betroffenen Eltern keine Kosten entstehen.


                            Ergänzung: hier ist die gesetzliche Grundlage (gilt auch für die Familienkassen): § 363 Aussetzung und Ruhen des Verfahrens
                            Zuletzt geändert von Inge; 16.04.2012, 06:49. Grund: weiterer Link eingefügt

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                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                              Es gibt ein neues Merkblatt des BVKM: Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung

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                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                Hatte es bereits heruntergeladen.

                                Sehr wichtig und Aufschlussreich für Betroffene die bereits Erwerbsminderungsrente erhalten und zusätzlich in einer Werkstatt arbeiten.

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                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                  [...] Praxis weit verbreitet

                                  Trotz Einsprüche und mehreren Gerichtsurteilen, die den Eltern Recht geben, dass eine Abzweigung des Kindergeldes grundsätzlich ausgeschlossen ist, wenn das Kind im Haushalt der Eltern betreut und versorgt wird, ist laut Hoppe diese Praxis in Sachsen-Anhalt nach wie vor verbreitet. "Vor allem im Harz gibt es etliche betroffene Familien, die ihre erwachsenen behinderten Kinder zu Hause betreuen und auf das volle Kindergeld angewiesen sind, es aber nicht oder nur zum Teil bekommen", wie die Eltern des Quedlinburger Gesprächskreises bestätigten. "Wir sehen hier eine deutliche Benachteiligung für die Familien", sagte Hoppe und schob nach, dass dies auch ein Verstoß gegen die UN-Konvention und den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz sei. Er findet noch schärfe Worte: "Das ist ein Angriff auf den Sozialstaat." [...]
                                  Quelle und kompletter Text: Mitteldeutsche Zeitung

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                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                    Diese Information erhielten 1800 Beratungsstellenleiter unseres Vereins.
                                    Wer also in Thüringen und Sachsen-Anhalt dagegen klagt hat gute Karten, denn die Finanzgerichte würden ja genauso wie bisher entscheiden. In SA wäre Ruhe des Verfahrens zu beantragen.

                                    Siehe auch Inge vom 13.04.2012

                                    "Das Thüringer Finanzgericht und das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt haben sich mit der Frage beschäftigt, ob eine Kindergeldabzweigung ganz oder teilweise an den Träger der Sozialhilfe (Sozialamt) bei behinderten Kindern zulässig ist. In den entschiedenen Fällen war das behinderte Kind teilstationär untergebracht und erhielt Grundsicherungsleistungen vom Sozialamt. Außerhalb der teilstationären Unterbringung (abends, nachts, am Wochenende, in den Ferien, bei Krankheit) lebten die Kinder im Haushalt der Eltern.
                                    Nach Auffassung des Sozialamtes sollten die Eltern nachweisen, ob sie selbst überhaupt noch eigene Unterhaltsleistungen gegenüber dem behinderten Kind erbringen. Nur in Höhe der eigenen Aufwendungen sollte das Kindergeld bei den Eltern verbleiben, im Übrigen sollte eine Abzweigung an das Sozialamt erfolgen.
                                    Diese unverständlich harte Sichtweise wurde von den Finanzgerichten nicht geteilt. Bei einer nur teilstationären Unterbringung könnte typisierend davon ausgegangen werden, dass die Eltern einen eigenen Unterhaltsaufwand mindestens in Höhe des Kindergeldes haben. Ein Einzelnachweis von Kosten sei nicht zumutbar und praktisch auch meist nicht möglich. Außerdem diene das Kindergeld der Förderung der Familie. Nur wenn das Kindergeld bei den Eltern verbleibt könnte davon ausgegangen werden, dass es auch dem Kind zugute kommt.
                                    Das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt ließ einen Ausnahmefall zu: Wenn die Eltern selbst Sozialhilfeleistungen erhalten, könne davon ausgegangen werden, dass der gesamte Unterhaltsbedarf des Kindes durch das Sozialamt gedeckt sei.
                                    Die Urteile:
                                    - Thüringer Finanzgericht vom 23.11.2011 – 3 K 309/10, 3 K 481/10 und 3 K 465/10
                                    - Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt vom 10.11.2011 – 5 K 454/11, Rev. eingelegt Az. V R 48/11
                                    Nehmen Sie sich diesem Thema unbedingt an. Es ist zu befürchten, dass die Sozialämter weiterhin Abzweigungsanträge stellen und die Familienkassen diesen nachkommen, wenn sich die Eltern (oder Sie) nicht dagegen wehren. Beim Kindergeld geht es immer um viel Geld für unsere Mitglieder."

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                                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

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                                      ich bin einen kleinen Schritt weiter.

                                      Ich habe mich für eine Rechtsanwältin aus Gera (Frau Berger/Pahs) entschieden,
                                      da Sie mehrere Verfahren ähnlicher Art am Laufen hat.

                                      Ihre erste Aktion war eine einstweilige Verfügung gegen die Stadt Pirmasens.

                                      Ergebnis: Ende April hat die Stadt Pirmasens mir die Grundsicherung für
                                      die Monate Jan bis April überwiesen. Wenn auch nur 244,89 Euro mtl. aber immerhin etwas.

                                      Bei diesem Grundsicherungsbescheid hat man allerdings das komplette
                                      Kindergeld und die Miete abgezogen. "Einspruch"

                                      Die Kindergeldstelle hat noch keine Entscheidung, über die Rücknahme der Abzweigung, getroffen.

                                      Auf Nachfrage bei der Kindergeldstelle bekam ich die Antwort "Die Entscheidung
                                      bekommen sie Mitte bis Ende Mai 2012"

                                      Da Eva-Maria Prozesskostenhilfe bekommt geht es jetzt mit der Klage weiter.

                                      Anscheinend muss man in jeden Bundesland klagen damit es schneller vorwärts geht.

                                      Liebe Grüße
                                      Angelika

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                                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                        An die Sozialämter Deutschlands

                                        "Nichts lernen wir so spät und verlernen wir so früh, wie zuzugeben, dass wir Unrecht haben."

                                        Ich drücke alle Daumen, Angelika.

                                        Und viele Grüße aus Gera an Alle.

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                                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                          ja, ihr ger`schen "fettguschen" ;) habt es gut... euch werden keine steine in den weg gelegt.. eure leute sind intelligent und menschlich... es wird nach empfehlung des thür. landesverwaltungsamtes gehandelt.. was ich von den leuten des Saale-Holzkopf-Kreises nicht behaupten kann. :(

                                          einmal Saale-Holzkopf-Kreis, immer Saale-Holzkopf-Kreis!

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                                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                            Zitat von anila Beitrag anzeigen
                                            ja, ihr ger`schen "fettguschen" ;) habt es gut... euch werden keine steine in den weg gelegt.. eure leute sind intelligent und menschlich... es wird nach empfehlung des thür. landesverwaltungsamtes gehandelt.. was ich von den leuten des Saale-Holzkopf-Kreises nicht behaupten kann. :(

                                            einmal Saale-Holzkopf-Kreis, immer Saale-Holzkopf-Kreis!
                                            Dann müsst ihr vom SHK die Umsetzung der Empfehlung des thür. Landesverwaltungsamtes einfordern. Erneut bei der Familienkasse Einspruch einlegen und ggf. Klagen. Das FG in Gotha würde doch bei seiner Rechtssprechung bleiben!
                                            Also nichts wie ran und den Eltern das KG retten!

                                            Habe heute die Empfehlung des thür. Landesverwaltungsamtes auf der Grundlage des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes angefordert.
                                            Zuletzt geändert von Hans-Christian; 09.05.2012, 08:26.

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                                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                              Dies war die bisherige Antwort des TLVwA vom 09. August 2011
                                              _______
                                              Charlottenstraße 2 98617 Meiningen / Telefon: (03693) 460-0 · Telefax: (03693) 460-200 / E-Mail: poststelle.meiningen@tlvwa.thueringen.de
                                              (Die genannte E-Mail-Adresse dient nur für den Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung)
                                              Besuchszeiten: Montag - Donnerstag 8.30-12.00 Uhr, 13.30-15.30 Uhr; Freitag: 8.00-12.00 Uhr
                                              Landesbank Hessen-Thüringen (HELABA) Kto.-Nr.: 300 4444 117 BLZ: 820 500 00
                                              Thüringer Landesverwaltungsamt Postfach 100255 98602 Meiningen
                                              Bearbeiter: Frau Markscheffel
                                              Telefon: (03693) 460-143
                                              Herrn
                                              Hans-Christian Sperlich
                                              Straße des Bergmanns 105
                                              07546 Gera
                                              Per E-Mail
                                              Kindergeldabzweigung hilfloser Kinder
                                              Sehr geehrter Herr Sperlich,
                                              gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches –
                                              Zwölftes Buch – SGB XII (ThürAGSGB XII) ist das Thüringer Landesverwaltungsamt für die
                                              Beratung der örtlichen Träger der Sozialhilfe in Thüringen mit dem Ziel der einheitlichen
                                              Anwendung des Sozialhilferechts zuständig. Bei den von Ihnen benannten „Anweisungen“
                                              handelt es sich um Empfehlungen für eine einheitliche Sachbearbeitung der örtlichen
                                              Sozialhilfeträger im gesamten Freistaat Thüringen, wobei das Individualisierungsgebot
                                              jedoch unberührt bleibt. Insofern obliegt es den Landkreisen und kreisfreien Städten meine
                                              Empfehlungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles entsprechend
                                              umzusetzen. Die Bearbeitung von Anträgen sowie die Entscheidungen über die Gewährung
                                              von Leistungen nach dem Sozialhilferecht erfolgt von den örtlichen Trägern der Sozialhilfe
                                              in Thüringen danach eigenständig ohne ein Weisungsrecht meinerseits.
                                              Meine Empfehlungen sind nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt und werden
                                              darüber hinaus nicht veröffentlicht bzw. nicht außerhalb der Verwaltung versandt.
                                              Mit freundlichen Grüßen
                                              Im Auftrag
                                              gez. Silke Döll
                                              Unser Zeichen Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Datum
                                              6.416.03; 6.700.82 11.07.2011 09. August 2011

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                                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                Persönliche Betreuungsleistungen der Eltern sind bei der Abzweigung von Kindergeld zu berücksichtigen

                                                Bundeszentralamt für Steuern ändert Dienstanweisung

                                                [...] Kritische Passage wird gestrichen


                                                Die Überprüfung der Passage ist nun offenbar zugunsten von Eltern behinderter Kinder ausgefallen. In einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an den Sozialverband Deutschland/Landesverband Sachsen-Anhalt vom März dieses Jahres heißt es nämlich:

                                                „Da der an entsprechender Stelle verwendete Text unter Umständen eine zu enge Auslegung fördert und damit nicht alle in Frage kommenden Sachverhalte sachgerecht und ausreichend differenziert gewürdigt werden können, wurde die DA-FamEStG klargestellt und die Festlegung in Abschnitt 74.1.5 Absatz 3 Satz 5 gestrichen, nach der persönliche Betreuungsleistungen der Eltern nicht anzusetzen sind. Die intensiven Betreuungsleistungen der Eltern für ihre behinderten Kinder dürfen nicht unberücksichtigt bleiben.“ [...]
                                                Quelle und kompletter Text: BVKM (Seite 34-35)

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                                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                  Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                                                  Quelle und kompletter Text: BVKM (Seite 34-35)
                                                  Das ist doch der eigentliche Kern des ganzen Streits. Ursprünglich ist man doch sinnvoller Weise davon ausgegangen, dass für Eltern mit geistig oder körperlich behinderten Kindern auch im Erwachsenenalter Kindergeld bezahlt werden soll, selbst wenn diese Betreuungsleistung der Eltern eben nicht in Euro und Cent umgerechnet werden kann!

                                                  Einen schönes Pfingstfest allen und freundliche Grüße aus Ingolstadt, Michael

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                                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                    Anfrage und Antwort zur Kindergeldabzweigung im Bezirk Unterfranken

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