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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

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    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

    weiß nicht, ob wir das Urteil hier schon hatten?

    Finanzgericht Neustadt
    27.09.2012
    Aktenzeichen 6 K 1824/11

    Grundsätzlich keine Abzweigung des Kindergeldes bei Aufnahme des behinderten Kindes in den Haushalt des Berechtigten - Rechtswidrigkeit einer Ermessensentscheidung
    Text des Urteils

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      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

      Zitat von zippe Beitrag anzeigen
      weiß nicht, ob wir das Urteil hier schon hatten?


      Text des Urteils
      Ganz große Klasse, nun haben wir wie in Thüringen, wie in Sachsen-Anhalt, wie in Bayern nun auch in Rheinland-Pfalz ein entsprechendes Urteil.
      Das FG in Neustadt hat noch nicht einmal Revision zugelassen. Dies ist ein gutes Zeichen.

      Nun können auch alle dem entsprechenden betroffenen Kindergeldberechtigten in Rheinland-Pfalz sofort Einspruch bei der Familienkasse erneut einlegen, bei denen das Kindergeld nach § 74 EStG abgezweigt wurde.

      Kommentar


        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

        Wenn in den Bundesländern Bayern, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz eine Abzweigung des KG durch die Familienkasse beschieden wird oder wurde, sollten die betroffene Eltern der betreffenden Bundesländer bei der Familienkasse Einspruch einlegen mit Verweis auf das entsprechende Urteil des FG des Landes.


        Jeden Monat später ist ein Monat weniger Kindergeld!!!!

        Diese Finanzgerichte würden doch in den vergleichbaren Fällen nicht anders entscheiden.
        Zuletzt geändert von Hans-Christian; 24.11.2012, 18:19. Grund: Komma vergessen

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          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

          Hallo,
          die diskriminierende Abzweigungspraxis, hinter der eine schlimme Gesinnung steht,
          muss beendet werden.
          Hier einige Tipps gegen die Abzweigung zusammengefasst:
          http://keineabzweigung.hux.de
          Es sind Netzwerke notwendig. Der Austausch im Netz recht schon längst nicht mehr.
          Gruß Bodo

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            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

            Liebe Eltern,
            mit eurer Hilfe und unseren INTAKT-ModeratorInnen wurde folgende Übersicht zusammengetragen:

            Hinweise in Bezug auf die Kindergeld-Abzweigung
            (Diese Hinweise treffen nach der aktuellen Rechtslage nicht zu, sobald die Kindergeldberechtigten selbst ALGII beziehen!)

            __________________________________________________


            Wenn eine Anrechnung des Kindergeldes auf die Grundsicherung erfolgte:
            Einspruch einlegen gegen den Bescheid des Sozialamtes und auf das Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) verweisen.

            Urteil des Bundessozialgerichtes vom 08.02.2007 - Aktenzeichen B 9b SO 5/05 R

            Diese Anrechnung wird kaum noch von den Sozialämtern angewendet, da es ja ein Grundsatzurteil bereits gibt.

            __________________________________________________


            Wenn in den Bundesländern Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt oder Thüringen eine Abzweigung des Kindergeldes durch die Familienkasse beschieden wird

            Betroffene Eltern der drei Bundesländer müssten bei der Familienkasse Einspruch einlegen mit Verweis auf das entsprechende Urteil des Finanzgerichtes des Landes.
            Nachfolgend die Gerichtsurteile mit Datum und Aktenzeichen:


            Bayern
            Finanzgericht München - Urteil vom 02.07.2012 – Aktenzeichen 7 K 2320/11


            Rheinland-Pfalz
            Finanzgericht Neustadt - Urteil vom 27.09.2012 - Aktenzeichen 6 K 1824/11


            Sachsen-Anhalt
            Finanzgericht - Urteil vom 10.11.2011 – Aktenzeichen 5 K 454/11
            (Revision eingelegt - Aktenzeichen V R 48/11)


            Thüringen
            Thüringer Finanzgericht - Urteil vom 23.11.2011 – Aktenzeichen 3 K 309/10
            Thüringer Finanzgericht - Urteil vom 23.11.2011 – Aktenzeichen 3 K 481/10
            Thüringer Finanzgericht - Urteil vom 23.11.2011 – Aktenzeichen 3 K 465/10

            __________________________________________________


            Wenn in den anderen Bundesländern eine Abzweigung beschieden wird: entweder selber klagen oder Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofes zum anhängigen Verfahren.
            Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Urteil vom 10.11.2011 – Aktenzeichen 5 K 454/11, Revision wurde eingelegt unter dem Aktenzeichen V R 48/11

            __________________________________________________


            Wenn das Kind vollstationär untergebracht ist:

            Einspruch einlegen und auf das folgende Grundsatzurteil verweisen.

            Bundesfinanzhof - Urteil vom 09.02.2009 mit dem Aktenzeichen III R 38/07

            Dort wird der Lebensmittelpunkt bzw. Haushaltszugehörigkeit selbst bei voll stationärer Unterbringung bei den Eltern gesehen. Da die Eltern Unterhaltsleistungen erbringen, ist eine Abzweigung des Kindergeldes nicht begründet und darf somit nicht erfolgen.
            Volker
            Ehemaliger Forumadministrator , INTAKT-Referent

            Kennst du schon die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung? Hier findest du einen Überblick und Infos: Leistungen der Pflegeversicherung

            Wir freuen uns über Leute, die bei INTAKT mitmachen möchten. Schreib mir und erfahre mehr.

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              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

              Hallo Volker,

              auch Mecklenburg-Vorpommern hat ein Urteil.

              Gericht: FG Mecklenburg-Vorpommern

              Datum: 2. Februar 2012

              Aktenzeichen:1 K 58/11
              Gruß
              Bodo

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                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                Zitat von Bodo111 Beitrag anzeigen
                Hallo Volker,

                auch Mecklenburg-Vorpommern hat ein Urteil.

                Gericht: FG Mecklenburg-Vorpommern

                Datum: 2. Februar 2012

                Aktenzeichen:1 K 58/11
                Gruß
                Bodo
                Hallo Bodo

                Bitte verlinken. Zu wessen Gunsten wurde denn entschieden? Hilft dieses Urteil den betroffenen Eltern?

                Hallo Volker,

                ist es möglich einen Extra-Thread zum Thema zu eröffnen, damit die Urteile immer aktualisiert zu beginn stehen und nur von dir ergänzt werden können?
                Zuletzt geändert von Hans-Christian; 28.11.2012, 16:58.

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                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                  Hallo Hans-Christian,

                  den kompletten Text gibt es bei openjur

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                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                    Hallo.
                    auf der Seite
                    http://keineabzweigung.hux.de
                    findet man das Urteil und andere Urteil.
                    Gruß
                    Bodo

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                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                      Hallo miteinander,

                      das Urteil betrifft ein erwachsenes Kind, das "in einem eigenen Haushalt" lebt und von seinen Eltern, die im selben Haus wohnen, betreut wird. Somit trifft das Urteil nicht auf die Kinder zu, die bei ihren Eltern leben.

                      Um die Quittungssammelei zu beenden, sollten wir Urteile sammeln, in welchen die Dienstanweisung DA 74.1.2 Anwendung finden kann, wonach bei Kindern, die im Haushalt der Eltern leben, regelmäßig davon ausgegangen werden kann, dass Unterhaltsleistungen in Höhe des Kindergeldes vorausgesetzt werden. Der entscheidende Satz lautet hier: „Davon ist grundsätzlich auszugehen, wenn das Kind in den Haushalt der Berechtigten aufgenommen worden ist.“

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                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                        Zitat von gero Beitrag anzeigen
                        Hallo miteinander,

                        das Urteil betrifft ein erwachsenes Kind, das "in einem eigenen Haushalt" lebt und von seinen Eltern, die im selben Haus wohnen, betreut wird. Somit trifft das Urteil nicht auf die Kinder zu, die bei ihren Eltern leben.

                        Um die Quittungssammelei zu beenden, sollten wir Urteile sammeln, in welchen die Dienstanweisung DA 74.1.2 Anwendung finden kann, wonach bei Kindern, die im Haushalt der Eltern leben, regelmäßig davon ausgegangen werden kann, dass Unterhaltsleistungen in Höhe des Kindergeldes vorausgesetzt werden. Der entscheidende Satz lautet hier: „Davon ist grundsätzlich auszugehen, wenn das Kind in den Haushalt der Berechtigten aufgenommen worden ist.“
                        Genau!
                        Denn nur diese Urteile haben eine mögliche Signalwirkung in den betreffenden Fällen.

                        Auch wenn ich mich wiederhole.

                        In den 4 Bundesländern sollten Betroffene sofort bei der Familienkasse Einspruch einlegen. Es spielt keine Rolle, ob ein bestandskräftiger Bescheid bereitsvorliegt. Nach § 130 AO ist der Einspruch zulässig.

                        In den anderen Ländern ist Einspruch einzulegen mit Hinweis auf das BFH-anhängige Verfahren (siehe Volker) und gleichzeitig RdV (Ruhen des Verfahrens) zu beantragen. Damit kann zumindestens im Falle eines positiven BFH-Urteils das Kindergeld ab dem Zeitpunkt des Einspruches gerettet werden.

                        Hallo Volker, bitte setze deinen Beitrag immer vorne an.

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                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                          Hallo Volker,

                          es wäre zu prüfen, ob das beim BFH anhängige Verfahren Az. V R 47/11 Vorinstanz FG SA 5 K 196/11 hier mit aufgenommen werden soll. Es betrifft auch die KG-Abzweigung von im Haushalt der KG-Berechtigten lebenden Kindern. Allerdings hier bei nicht leistungsfähigen Eltern. Keine ALG II Empfänger. Aber eben vergleichbar. Ich bin mir darüber im Klaren, dass kein Kindergeld mehr abgezweigt wird von ALG II Empfängern, dafür aber das Kindergeld zum Einkommen der Bedarfsgemeinschaft gezählt wird mit der gleichen Wirkung wie die Abzweigung.

                          Auch hier würde sich ein Einspruch mit RdV lohnen. Denn ist ist ja nicht sicher, dass der BFH zu Ungunsten der nicht Leistungsfähigen aber eben keine ALG II Empfänger entscheidet.

                          Also bitte prüfen, ob mit aufzunehemen.

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                            AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                            Hallo Hans-Christian,
                            liebe Nutzer von INTAKT,

                            grundsätzlich ist der Vorschlag von Hans-Christian möglich.
                            Es ist darüberhinaus auch möglich, dass die INTAKT-Nutzer die Urteile einfach selbst ergänzen.
                            Die Urteile dürfen schon jetzt im entsprechenden, oben angehefteten Thread "Gerichtsurteile zum Thema Abzweigung Kindergeld" gepostet werden. http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=10730

                            Von dort können wir sie dann ggf. in ein eigenes Unterforum verschieben.
                            Wir klären gerade intern, ob bzw. wie wir ein eigenes Unterforum erstellen wollen.
                            Ich melde mich dann wieder.

                            Damit hoffe ich, euch beim Thema "Abzweigung Kindergeld" hilfreich zu sein.

                            Eine Zusammenfassung des Themas wäre durchaus auch sinnvoll. Hier freuen wir uns auf einen ersten schriftlichen Vorschlag.

                            Viele Grüße
                            Volker


                            Zitat von Hans-Christian Beitrag anzeigen
                            Hallo Bodo
                            Hallo Volker,

                            ist es möglich einen Extra-Thread zum Thema zu eröffnen, damit die Urteile immer aktualisiert zu beginn stehen und nur von dir ergänzt werden können?
                            Zuletzt geändert von Volker; 18.01.2013, 00:35. Grund: Klartext
                            Volker
                            Ehemaliger Forumadministrator , INTAKT-Referent

                            Kennst du schon die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung? Hier findest du einen Überblick und Infos: Leistungen der Pflegeversicherung

                            Wir freuen uns über Leute, die bei INTAKT mitmachen möchten. Schreib mir und erfahre mehr.

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                              AW: Politisches

                              politik zum kindergeld


                              http://www.das-parlament.de/2013/04-.../42541009.html

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                                AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                                Hallo miteinander,

                                hier kan man die Plenarrede von Ilja Seifert zur Kindergeldabzweigung lesen.

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                                  AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                                  Gefunden auf der Homepages von Dr. Ilja Seifert:

                                  "Lesart – Kindergeldabzweigung muss aufhören
                                  Seit Mitte des Jahres 2009 ist eine neue Verwaltungspraxis vieler Sozialämter zu beobachten: Es wird die Abzweigung des Kindergeldes für erwachsene Kinder mit Behinderungen, die Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch beziehen, bei der Familienkasse beantragt. Diese Praxis verbreitete sich schnell und wird von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich gehandhabt.
                                  Die in § 74 Absatz 1 Einkommenssteuergesetz (EStG) festgeschriebene KANN-Regelung bezieht sich auf den ganz speziellen Fall, dass das Kindergeld an das Kind, eine andere Person oder Stelle ausgezahlt werden kann, wenn die Eltern ihre Unterhaltspflicht verletzen. Nur dann KANN das Kindergeld an die Sozialämter abgezweigt werden. „Diesen Sonderfall sieht die Bundesregierung bei Eltern, die sich um ihr behindertes Kind kümmern, in der Regel nicht als erfüllt an.“ Diese Aussage aus dem Bundesministerium der Finanzen sollten sich die Verantwortlichen vor Ort zu Gemüte führen.
                                  Denn was verbirgt sich hinter der Kindergeldabzweigung (KGA) für eine Denkweise? Es wird allen Müttern und Vätern von erwachsenen Kindern mit Behinderungen pauschal unterstellt, dass sie ihrer Unterhaltsplicht nicht nachkommen. Dies ist entweder eine bewusste Entscheidung, um mit dieser „Behindertensteuer“ (Hans-Christian Spehrlich?) einen Beitrag zur Sanierung der Kommunalhaushalte vorzunehmen. Oder es ist eine nicht hinzunehmende Diskriminierung dieser Menschen und muss sofort aufhören.
                                  Auch steht die KGA im Gegensatz zu Vorgaben des Gesetzgebers und zu weiteren Aussagen der Bundesregierung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist der Meinung, dass die Heranziehung von unterhaltsverpflichteten Eltern zu den Aufwendungen der Sozialhilfeträger für Leistungen an volljährige Kinder mit Behinderungen im Regelfall auf 31 Euro begrenzt bleiben soll. Dies hätten die Sozialhilfeträger und Familienkassen zu beachten, „so dass im Regelfall der Antrag auf Abzweigung abzulehnen sein wird“.
                                  Das BMAS wird hier noch deutlicher: Gerade bei den erwachsenen Kindern mit Behinderungen, die in einer häuslichen Gemeinschaft mit ihren Eltern leben, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass diese Mütter und Väter für „Aufwendungen in erheblicher Höhe“ (z.B. für gemeinsame Unternehmungen, Fahrten zum Arzt oder nicht erstattungsfähige Medikamente) aufkommen müssen, „so dass eine Abzweigung nicht in Betracht kommt“.
                                  Mindestens danach sollten sich Sozialämter und Familienkassen richten. Die Bundesregierung muss endlich handeln und gesetzliche Klarstellungen vornehmen, damit diese KANN-Regelung nicht zu Ungunsten von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen ausgelegt werden kann. Die UN-Behindertenrechtskonvention zu Grunde gelegt, besteht hier erheblicher Handlungsbedarf.

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                                    AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                                    Heute Abend um 20.15 Uhr im MDR

                                    Wenn behinderte Kinder erwachsen werden und nicht für sich selbst sorgen können, dann steht ihren Eltern das Kindergeld auch über die Volljährigkeit hinaus zu. Doch immer mehr Kommunen behalten diese Unterstützung einfach ein. Den Eltern fehlt ein wichtiger finanzieller Zuschuss, denn wegen der speziellen Bedürfnisse ihrer Kinder haben sie häufig Mehrausgaben. [...]
                                    Quelle und kompletter Text: MDR

                                    Kommentar


                                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

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                                      habe mir eben die Sendung angesehen, danke Inge. Bei uns leider noch nichts neues. Kämpfen seit 2010. Klagen laufen. Ein Artikel, hier der Link
                                      http://www.augsburger-allgemeine.de/...d22090901.html

                                      Maria Magdalena

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                                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                        Hallo,
                                        ich habe heute ein Schreiben vom Finanzgericht Neustadt bekommen.
                                        In der Anlage liegt eine Schreiben der Stadt Pirmasens indem sie erklärt,
                                        dass sie auf Grund der Rechtslage den Abzweigungsantrag vollständig zurück nimmt.
                                        In einem weiteren Schreiben der Familienkasse Kaiserslautern weist diese die Stadt Pirmasens
                                        an das abgezweigte Kindergeld für den Zeitraum Jan. 2011 bis September 2012 an mich zurückzuzahlen.
                                        Mein Einspruchszeitraum umfasste allerdings nur den Zeitraum Jan. bis September 2012.
                                        Liebe Grüße

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                                          AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                                          Hallo Angelika,

                                          herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg
                                          Wurde die Rechtslage auch mit Urteilen ausgeführt?

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                                            AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                                            Hallo Inge,

                                            es wurden keine Urteile aufgeführt.

                                            "hiermit nehmen wir unseren Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes für
                                            Frau Eva-Maria..................
                                            in Hinblick auf die bisher ergangene Rechtsprechung vollständig zurück"

                                            Das war der 1. Kampf. Der 2. Kampf Sozialgericht kommt noch.

                                            Liebe Grüße

                                            Angelika

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                                              AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                                              Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                                              Hallo Angelika,

                                              herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg
                                              Wurde die Rechtslage auch mit Urteilen ausgeführt?
                                              Hallo Inge,

                                              Das FG brauchte nicht neu zu urteilen, da der Antrag der Stadt zurückgenommen wurde.

                                              Finanzgericht Neustadt - Urteil vom 27.09.2012 - Aktenzeichen 6 K 1824/11

                                              Die Stadt Gera hat ca. 10 Anträge zurückgenommen.

                                              Unser Kampf lohnt sich auch weiterhin.

                                              Gera war (FG Thüringen) für alle FG richtungsweisend.
                                              Es werden noch weitere Urteile erfolgen, wenn sich die Betroffenen Eltern auch wehren.

                                              Hier finden diese Eltern eine große Unterstützung.

                                              Kommentar


                                                AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                Hallo Hans-Christian,

                                                es sind inzwischen einige Urteile ergangen, und es hätte mich interessiert, welches Urteil diese Einsicht jetzt bewirkt hat
                                                Zuletzt geändert von Inge; 15.03.2013, 17:22.

                                                Kommentar


                                                  AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                  Hallo,

                                                  ich hänge meinen Beitrag mal an diesen Thread mit dran.

                                                  Da ich neu im Forum bin möchte ich mich zuerst kurz vorstellen: Ich bin 51, wir haben zwei eigene Kinder (die meine Frau mit in die Ehe gebracht hat) sowie zwei "geschenkte Kinder" (Erziehungsstellen nach § 34, SGB VIII). Nach Abschluß meines Studiums bzw. der Bachelorarbeit haben wir die Möglichkeit, ein drittes Kind aufzunehmen. Zur Zeit schreibe ich gerade meine Bachelorarbeit.

                                                  Ich habe mich im Forum angemeldet, weil ich Informationen rund um das Thema Kindergeld für Behinderte suche, und vielleicht kann ich auch Antworten zu sozialrechtlichen Themen geben, da ich über mein Praktikum hinaus in einer Sozialberatungsstelle ehrenamtlich mitgearbeitet habe (allerdings überwiegend ALG 2, weniger Behindertenrecht).

                                                  Das Thema meiner Bachelorarbeit lautet:

                                                  Kindergeld für erwachsene Behinderte
                                                  (Beispielhafte Untersuchung der Ermessensentscheidungen zur Abzweigung von Kindergeld)


                                                  Im Rahmen meiner Arbeit möchte ich u.a. alle Kindergeldkassen anschreiben, um eventuelle Unterschiede erkennen zu können. Ich stelle mal den Entwurf hier rein und würde mich freuen, wenn Ihr Vorschläge habt, welche Fragen ich mit aufnehmen sollte oder ob nach Eurer Erfahrung andere Fragen/Ansprechpartner mehr Sinn machen würden.
                                                  Sehr geehrte Damen und Herren,

                                                  ich studiere Soziale Arbeit an der FH Bielefeld und schreibe eine
                                                  Bachelorarbeit zum Thema

                                                  Kindergeld für erwachsene Behinderte
                                                  (Beispielhafte Untersuchung der Ermessensentscheidungen zur
                                                  Abzweigung von Kindergeld)

                                                  Hierfür suche ich statistische Daten für den Bereich Ihrer Kasse:

                                                  1.) Für wieviel Kinder wurde 2012 Kindergeld gezahlt? Summe?

                                                  2.) Wie viele Abzweigungsanträge wurden durch Grundsicherungs-
                                                  träger für behinderte Erwachsene neu gestellt?

                                                  3.) Wie viele dieser neuen Abzweigungsanträge waren erfolgreich?

                                                  4.) Wie viele Abzweigungen gibt es insgesamt?

                                                  Sofern keine Daten speziell für erwachsene Behinderte verfügbar
                                                  sind, bitte ich um die entsprechenden Daten für Abzweigungen ins-
                                                  gesamt.

                                                  Weiterhin interessiert mich, wieviel Kindergeld mit ALG 2 verrechnet
                                                  wurde (bei den Kindern und bei den Eltern). Haben Sie hierzu eben-
                                                  falls Daten bzw. wer ist hierzu der zuständige Ansprechpartner in der
                                                  Arbeitsagentur?

                                                  Für Ihre Mühe bedanke ich mich schon im voraus und verbleibe

                                                  mit freundlichen Grüßen

                                                  Über Antworten würde ich mich freuen.

                                                  Viele Grüße

                                                  Clemens

                                                  Kommentar


                                                    AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                    Hallo Clemens,

                                                    anschreiben würde ich auch die Direktion Familienkasse in Nürnberg. Gleichzeitig die Bundeszentrale für Steuern, diese geben Richtlinien bezüglich der Kindergeldabzweigung raus. Die Landesämter geben ebenfalls Richtlien raus für die KGA. Alle diese Richtlienen werden aber als Dienstgeheimnis gehütet und der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung gestellt. Ich erhielt schriftlich Absagen und leider keine Einsichtsnahme.
                                                    Wenn du weitere interessante Informationen wünschst, dann bitte anmailen.

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