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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

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    AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

    Petition 46868
    Arbeitslosengeld II - Keine Anrechnung von Kindergeld auf ALG II vom 08.11.2013

    Text der Petition
    Der Deutsche Bundestag möge die Anrechnung des regulären Kindergeldes auf den Hartz4-Regelsatz abschaffen! [...]
    Die Petition kann nur noch ein paar Tage auf der HP des Deutschen Bundestages mitgezeichnet werden:
    Arbeitslosengeld II - Keine Anrechnung von Kindergeld auf ALG II

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      AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

      Hallo zusammen,

      beim nochmaligen Durchlesen der Beiträge habe ich bemerkt, dass ich einen sehr wichtigen Teil des LH-Rechtsdienstes, in dem die Lebenshilfe sich gegen die Abschaffung des Kindergeldes ausspricht, nicht in meinen Text kopiert hatte. Deshalb hier nochmals:

      [...] Die Länder- Arbeitsgruppe präferiert dabei eindeutig ein Bundesteilhabegeld, weil dadurch einerseits ihr Hauptziel – die Entlastung der Kommunen – kurzfristig umgesetzt werden könnte und anderseits die Bundesmittel auf diese Weise zweckgebunden in das Leistungssystem der Eingliederungshilfe fließen würden. Das Teilhabegeld soll nach Vorschlag der Länder-Arbeitsgruppe volljährigen, wesentlich behinderten Personen gewährt werden, die Eingliederungshilfe benötigen. Die Höhe soll sich an der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz orientieren (660 Euro), jedoch durch eine Koppelung an den aktuellen Rentenwert dynamisiert werden. Das Teilhabegeld soll grundsätzlich als vorrangige Leistung auf die Leistungen der Eingliederungshilfe angerechnet werden. Allerdings soll den Anspruchsberechtigten ein Selbstbehalt in Höhe von 127 Euro verbleiben. Gleichzeitig schlägt die Länder-Arbeitsgruppe vor, das Kindergeld für erwachsene behinderte Kinder abzuschaffen. [...]

      Eine Gegenfinanzierung des Teilhabegeldes durch eine Abschaffung dieser besonderen Form des Kindergeldes ist bereits deshalb abzulehnen, weil das Kindergeld eine andere Zweckrichtung verfolgt als das Teilhabegeld. [...]
      Quelle und kompletter Text: Lebenshilfe

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        AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

        Zitat von Inge Beitrag anzeigen
        Hallo zusammen,

        beim nochmaligen Durchlesen der Beiträge habe ich bemerkt, dass ich einen sehr wichtigen Teil des LH-Rechtsdienstes, in dem die Lebenshilfe sich gegen die Abschaffung des Kindergeldes ausspricht, nicht in meinen Text kopiert hatte. Deshalb hier nochmals:



        Quelle und kompletter Text: Lebenshilfe


        § 31 Familienleistungsausgleich


        Eine Gegenfinanzierung des Teilhabegeldes durch eine Abschaffung dieser besonderen Form des Kindergeldes ist bereits deshalb abzulehnen, weil das Kindergeld eine andere Zweckrichtung verfolgt als das Teilhabegeld. [...]
        Nachzulesen im § 31 EStG
        1Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung wird im gesamten Veranlagungszeitraum entweder durch die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 oder durch Kindergeld nach Abschnitt X bewirkt. 2Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie

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          AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

          Hallo zusammen,

          bleibt nur zu hoffen, dass die Eltern nicht wieder bis in die höchsten Instanzen klagen müssen

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            AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

            zum lesen,

            http://www.sis-verlag.de/archiv/ande...hinderten-kind

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              AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

              zum lesen,

              http://www.fg-muenster.nrw.de/behoer...2014/index.php


              für alle, die Probleme mit der Widerspruchsfrist haben/hatten

              Grüße

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                AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                Zitat von rettesich Beitrag anzeigen
                zum lesen,

                http://www.fg-muenster.nrw.de/behoer...2014/index.php


                für alle, die Probleme mit der Widerspruchsfrist haben/hatten

                Grüße

                Wichtig ist auch, wenn noch kein Einspruch eingelegt wurde

                Ein Einspruch kann in einem solchen Fall in einer Frist von einem Jahr seit Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.
                Dadurch kann man auch von einem erst kürzlich erfolgten Urteil noch profitieren.

                Kommentar


                  AW: Gerichtsurteile zum Thema Abzweigung Kindergel

                  Interessanten Artikel findet Ihr auch unter http://www.alg-ratgeber.de/rechte-vo...ng-t10473.html ...

                  lg

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                    AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                    Hallo zusammen,

                    auch hier noch der Hinweis auf die Kommentare von Sabine Fichmann und Gisela Maubach in Bezug auf die Streichung des Kindergeldes.

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                      AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                      Hallo miteinander,

                      auch hier wieder interessante Informationen von Gisela Maubach zu der geplanten Streichung des Kindergeldes in den Kommentaren zu einem Beitrag bei kobinet. Diese Aussagen sind hammerhart

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                        AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                        Kindergeldabzweigung Klappe die 2.


                        Hallo Zusammen

                        "Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung für Ihre Tochter .........

                        Sehr geehrte Frau .......

                        Ihr Mann und Sie verlangen von ........... Unterkunftskosten in Höhe von monatlich Euro 191,52 (vgl Ihr Schreiben vom 24.10.2013)

                        Die Bewilligung von Leistungen für die Unterkunft setzt tatsächliche Aufwendungen auf der Grundlage einer wirksamen Mietzins- und ggf. Nebenkostenzahlungsverpflichtung voraus (so die Urteile des Bundessozialgerichts vom 14.04.2011 und 25.8.2011).

                        Wirksam ist eine Zahlungsverpflichtung nur dann, wenn sie auf einer vertraglichen Vereinbarung (mit Bindungswillen) zwischen Vermieter und Mieter beruht.

                        Nach Rücksprache mit dem Vormundschaftsgericht ist eine vertragliche Mietzahlungsvereinbarung zwischen Ihnen (als Betreuerin Ihrer Tochter und gleichzeitig Vermieterin) und Ihrer Tochter rechtliche nicht möglich, weil es sich hierbei um ein "Insich-Geschäft" handelt.

                        Für die Wirksamkeit einer derartigen Vereinbarung ist Voraussetzung, dass hierfür ein besonderer Betreuer bestellt wird.

                        Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit dem Vormundschaftsgericht in Verbindung.

                        Die vertragliche Vereinbarung zur Zahlung einer Miete zwischen Ihnen und einem Ergänzungsbetreuer für Ihre Tochter weisen Sie uns bitte bis 28.3.2104 nach.

                        Unterkunftskosten in Höhe von 191,52 € berücksichtigen wir im Rahmen der weiteren Hilfegewährung an Ihre Tochter .........., sobald uns eine wirksame Mietzahlungsverpflichtung nachgewiesen ist."

                        ------------------------

                        Wir haben von der Familienkasse, nachdem wir beim Finanzgericht geklagt haben, das abgezweigte Kindergeld erstattet bekommen. Für das vergangene Jahr hat das Grundsicherungsamt die Unterkunftskosten in der Höhe von 191,52 bezahlt. (wir sind eine große Familie, darunter 2 schwer traumatisierte Pflegekinder, ein Mensch mit schwerer Traumatisierung, mittlerweile eine junge Frau die unter PTBS leidet mit Baby.....)

                        Die Ergänzungsbetreuung wurde beantragt. Für mich ist das nur ein Schritt in Teil 2 der Kindergeldabzweigung. Nachdem der Mietvertrag unter Dach und Fach ist, wird es nicht lange dauern und die nächste Abzweigung läuft.........

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                          AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                          Hallo,

                          Die Sache mit dem Mietvertrag scheint soweit (leider) in Ordnung und entspricht (leider) aktuell gängiger Rechtsprechung. Die Formulierung des Sozialamtes ist nach meinem Empfinden sogar vergleichsweise freundlich und kooperativ...

                          Mit dem Kindergeld hat das aber nichts zu tun.

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                            AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                            Hallo Maria Magdalena,

                            schau mal im Thema Unterkunftskosten und lies dann auch die weiteren Beiträge.
                            Wir bekommen (nach "einigen" Schwierigkeiten) Miete und Kindergeld.

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                              AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                              Hallo zusammen,

                              inzwischen ist das Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes auch in den Ämtern angekommen (siehe Anhang)

                              Hinweis der Fachaufsicht Familienleistungsausgleich an die Familienkassen zu Abzweigungsanträgen bei behinderten Kinder

                              [...] Ist das Kind im Haushalt des Berechtigten aufgenommen, ist schon wegen dieser Unterbringung von hinreichenden Unterhaltsleistungen auszugehen und von der Prüfung der Höhe der tatsächlich aufgewendeten Unterhaltsleistungen abzusehen. Die Abzweigung ist dann bereits dem Grunde nach abzulehnen. [...]
                              Insoweit ändert sich die bisher von der Fachaufsicht Familienleistungsausgleich vertretene Auffassung.
                              Angehängte Dateien

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                                Zitat von zippe Beitrag anzeigen
                                Hallo zusammen,

                                inzwischen ist das Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes auch in den Ämtern angekommen (siehe Anhang)
                                Schön, ab und zu braucht man/frau auch ein Erfolgserlebnis.

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                                  AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

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                                  ich kann den Anhang leider nicht öffnen. Ich werde beim Versuch ständig gebeten, mich anzumelden, obwohl ich angemeldet bin. Woran kann es liegen, was mache ich falsch?

                                  LG
                                  susemichel

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                                    Hallo,

                                    mir geht es wie susemichel.

                                    Ich kann den Anhang auch nicht öffnen und werde gebeten mich anzumelden

                                    Liebe Grüße
                                    Monika

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                                      ich habe gerade probiert und bei mir tritt das Problem nicht auf. Der Link führt zu einer PDF-Datei, für die man den Adobereader oder einen anderen PDF-Leser braucht.

                                      Leider habe ich überhaupt keine Idee, warum das bei euch nicht klappen mag bzw. eine Anmeldung gefordert wird. Ich versuche mal euch die Datei per PN zu schicken.

                                      LG, amai

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                                        Hallo amai,

                                        vielen Dank für die Hilfe.

                                        Liebe Grüße
                                        Monika

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                                          hallo,

                                          nachdem ich seid januar 2012 auf eine antwort von der landesfamilienkasse warte,bekam ich heute post.meine briefe u.s.w. und mein hinweiß auf das neue urteil waren völlig umsonst.
                                          also habe ich seit 2012 kein kindergeld und keine miete mehr erhalten.
                                          seit juni 2014 konnte ich meinen sohn in den mietvertrag mit aufnehmen und erhielt vom SA auch wieder miete.

                                          nun, nach dem neuen urteil nahm man ja an es folgen keine neuen abzweigungen.aber sofort hat das sozialamt ab 1.7.14 bei der fam.kasse einen antrag auf abzweigung gestellt, ohne mich zu informierren.
                                          die fam.kasse berücksichtigt tatsächliche anfallende aufwendungen und keine fiktiven kosten.also alles beim alten.

                                          jetzt habe ich in der zeit schon 2 anträge hingeschickt und warte bis heute auf einen bescheid.

                                          hat jemand mit dem neuen urteil schon erfahrung gemacht.

                                          jetzt bleibt mir wohl nur noch der rechtsanwalt.

                                          grüße

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                                            AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                                            Hallo wallau,

                                            auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern kann man die Dienstanweisungen nachlesen:
                                            ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                                            Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG); Stand: 2014

                                            VI. Verfahren bei Abzweigung und Erstattung (Seite97)
                                            V 32 Auszahlung an Dritte (Abzweigung)
                                            V 32.1 Allgemeines

                                            (3) 1Die Abzweigung des Kindergeldes ist schriftlich geltend zu machen. 2Die Antrag stellende
                                            Person oder Stelle muss im Einzelnen darlegen, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. 3Wird
                                            das Auszahlungsersuchen einer Stelle nicht oder nicht ausschließlich auf § 74 Abs. 1 EStG gestützt,
                                            ist zunächst zu prüfen, ob eine Erstattung nach § 74 Abs. 2 EStG in Betracht kommt (vgl. V 33).
                                            4Erforderlichenfalls ist der Antrag stellenden Person oder Stelle Gelegenheit zu geben, ihr
                                            Auszahlungsbegehren ausführlich zu begründen. 5Der Berechtigte ist stets anzuhören....


                                            V 32.2 Abzweigungsvoraussetzungen (Seite 97)

                                            ....(2) 1Eine Abzweigung kommt nicht in Betracht, wenn der Berechtigte regelmäßig
                                            Unterhaltsleistungen erbringt, die den Betrag des anteiligen Kindergeldes übersteigen (vgl. BFH vom
                                            9.2.2009 – BStBl II S. 928).

                                            2Davon ist auszugehen, wenn das Kind in den Haushalt des Berechtigten
                                            aufgenommen worden ist (vgl. BFH vom 18.04.2013 – BStBl II S. 697),

                                            es sei denn, der Berechtigte bezieht selbst Grundsicherungsleistungen (vgl. BFH vom 17.12.2008 – BStBl 2009 II S. 926) oder das Kind ist vollstationär oder vergleichbar untergebracht

                                            Komplette Dienstanweisung findest Du hier:

                                            http://www.bzst.de/DE/Steuern_Nation...sung_node.html
                                            ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

                                            Eigentlich müssten doch solche Dienstanweisungen des Bundeszentralamtes bindend sein für einen Sachbearbeiter....oder wofür gibt es diese Anweisungen?

                                            In dem Link oben steht auf Seite 2 zu lesen-
                                            ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                                            Vorwort

                                            Die Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz Stand 2014 (DA-KG 2014)
                                            regelt die Anwendung der seit dem 1.1.2014 geltenden und für die Durchführung des
                                            Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes relevanten
                                            Vorschriften. Sie berücksichtigt den ausgewählten aktuellen Stand der im Bundessteuerblatt bis zum
                                            7.4.2014 veröffentlichten höchstrichterlichen Rechtsprechung, BMF-Schreiben und Weisungen des
                                            Bundeszentralamtes für Steuern.....


                                            .......Die DA-KG 2014 ist in allen noch nicht bestandskräftig festgesetzten Kindergeldfällen anzuwenden,
                                            soweit die zeitliche Anwendbarkeit nicht beispielsweise durch Gesetz oder innerhalb der Dienstanweisung
                                            selbst ausdrücklich eingeschränkt wird.
                                            ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                                            Bei uns hat ein erster Brief vom VDK nur mit der Info das sie den Fall übernommen haben schon Wunder bewirkt.
                                            Alles was wir Eltern bei dem Sachbearbeiter eingereicht haben hat ihn einfach nicht interessiert.

                                            Liebe Grüße
                                            Monika

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                                              AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                                              hallo werner62,

                                              danke für deine ausführungen.habe gerade mit der landeskasse telefoniert.abzweigungen gehen weiter.
                                              habe auf die dienstvorschrift verwießen.dieses urteil ist ein einzelfall.nur wenn im urteil steht"in allen fällen",dann wird nicht mehr abgezweigt.keine dienstvorschrift mit "in allen fällen".

                                              lt. dienstvorschrift wird weiter abgezweigt.also muß ich wieder alle belege hinschicken.tue ich das nicht geht alles an das SA und ich muß klagen.außerdem habe ich meine mitwirkungspflicht verletzt.

                                              naja,jetzt fahre ich erstmal in den urlaub.

                                              grüße

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                                                AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                Kann ich nicht verstehen, dass das Bundeszentralamt für Steuern eine Dienstanweisung
                                                für einen "Einzelfall" herausgeben soll.

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                                                  AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                  Hallo odin,

                                                  für die Sachbearbeiter bei den Kindergeldkassen gilt anscheinend: "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil"
                                                  Damit ist es aber nicht getan, man muß auch den Sinn der Dienstanweisung verstehen.

                                                  Kurzfassung: (für die SB )
                                                  Eine Abzweigung kommt nicht in Betracht, wenn das Kind in den Haushalt des Berechtigten
                                                  aufgenommen worden ist (vgl. BFH vom 18.04.2013 – BStBl II S. 697), es sei denn, der Berechtigte bezieht selbst Grundsicherungsleistungen (vgl. BFH vom 17.12.2008 – BStBl 2009 II S. 926) oder das Kind ist vollstationär oder vergleichbar untergebracht


                                                  Eine Dienstanweisung wird im übrigen niemals für den Einzelfall erlassen.

                                                  Grüße

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                                                    AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                    Guten Tag!

                                                    Zitat von wallau Beitrag anzeigen
                                                    also muß ich wieder alle belege hinschicken.tue ich das nicht geht alles an das SA und ich muß klagen.außerdem habe ich meine mitwirkungspflicht verletzt.
                                                    Hier kann man wirklich nur empfehlen, nach dem Urlaub und dann hoffentlich mit Energie frisch aufgeladen einen Anwalt hinzuziehen.

                                                    Viel Erfolg! :)

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