AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...
Hallo Seti,
schreiben ist in dem Falle immer besser.
Kindergeldkasse schriftlich um Auskunft bitten, weshalb das Kindergeld seit ... nicht mehr gezahlt wird. Dies mit dem BFH-Urteil vom 18.4.2013 begründen.
Auf eine kurzfristige schriftliche Antwort bestehen.
Es wird keine Klage geben vom Sozialamt wegen Aussichtslosigkeit und fehlender Einspruchsentscheidung der Familienkasse.
Kindergeld steht seit an dem Datum des Antrages zu.
Bitte hier Ergebnis einstellen.
Es muss sich in Deutschland erst noch rumsprechen, dass das KG für die Berechtigten zusteht, die selber keine Grundsicherung erhalten und das Kind zum Haushalt gehört. Dies trifft auch ggf. für auswärtige Unterbringung zu.
Hallo Seti,
schreiben ist in dem Falle immer besser.
Kindergeldkasse schriftlich um Auskunft bitten, weshalb das Kindergeld seit ... nicht mehr gezahlt wird. Dies mit dem BFH-Urteil vom 18.4.2013 begründen.
Auf eine kurzfristige schriftliche Antwort bestehen.
Es wird keine Klage geben vom Sozialamt wegen Aussichtslosigkeit und fehlender Einspruchsentscheidung der Familienkasse.
Kindergeld steht seit an dem Datum des Antrages zu.
Bitte hier Ergebnis einstellen.
Es muss sich in Deutschland erst noch rumsprechen, dass das KG für die Berechtigten zusteht, die selber keine Grundsicherung erhalten und das Kind zum Haushalt gehört. Dies trifft auch ggf. für auswärtige Unterbringung zu.