Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

    Hallo Seti,

    schreiben ist in dem Falle immer besser.
    Kindergeldkasse schriftlich um Auskunft bitten, weshalb das Kindergeld seit ... nicht mehr gezahlt wird. Dies mit dem BFH-Urteil vom 18.4.2013 begründen.
    Auf eine kurzfristige schriftliche Antwort bestehen.

    Es wird keine Klage geben vom Sozialamt wegen Aussichtslosigkeit und fehlender Einspruchsentscheidung der Familienkasse.
    Kindergeld steht seit an dem Datum des Antrages zu.

    Bitte hier Ergebnis einstellen.

    Es muss sich in Deutschland erst noch rumsprechen, dass das KG für die Berechtigten zusteht, die selber keine Grundsicherung erhalten und das Kind zum Haushalt gehört. Dies trifft auch ggf. für auswärtige Unterbringung zu.

    Kommentar


      AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

      an alle,

      die ersten reagieren


      http://bundespresseportal.de/thuerin...rrigieren.html

      Kommentar


        AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

        Hallo zusammen,

        wie lange muss da eigentlich rückwirkend gezahlt werden? Ein Jahr oder vier Jahre??

        Kommentar


          AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

          Zitat von zippe Beitrag anzeigen
          Hallo zusammen,

          wie lange muss da eigentlich rückwirkend gezahlt werden? Ein Jahr oder vier Jahre??
          Das kommt darauf an.

          Ab dem Zeitpunkt der Beantragung, wenn es keine Einspruchsentscheidung gab, aber eine Ablehnung durch die Familienkasse, Einspruch eingelegt wurde.

          Ab dem Zeitpunkt der Neubeantragung nach § 130 AO, wenn eine Einspruchsentscheidung vorlag und nicht geklagt wurde.

          Bis 4 Jahre rückwirkend, wenn noch kein Antrag auf KG gestellt wurde.

          Kommentar


            AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

            Finanzgericht Münster:

            Pressemitteilung Nr. 12 vom 15.08.2013

            In Kindergeldangelegenheiten ohne Kostenvorschuss zum Recht

            Die Finanzgerichte in Düsseldorf, Köln und Münster erheben für Klagen in Kindergeldangelegenheiten seit dem 1. August 2013 keinen „Gebührenvorschuss“ mehr. War vor dem 1. August 2013 auch in Kindergeldstreitigkeiten bei Klageerhebung ein Gebührenvorschuss in Höhe von 220 EUR fällig, so entfällt dieser jetzt. Damit können Kindergeldberechtigte, die gegen eine aus ihrer Sicht unzutreffende Versagung von Kindergeld durch die Familienkassen klagen wollen, in Nordrhein-Westfalen ohne eine Gebührenvorauszahlung zu ihrem Recht kommen.

            Diese Möglichkeit eröffnet das zum 1. August 2013 in Kraft getretene Kostenrechtsmodernisierungsgesetz. Durch das Gesetz entfällt seither in Kindergeldverfahren der Mindeststreitwert. Auch der in allen anderen Steuerstreitigkeiten grundsätzlich weiterhin bei Klageeinreichung fällige Gebührenvorschuss ist in Kindergeldstreitigkeiten nicht mehr zu zahlen - dies jedenfalls ist die Auffassung der drei nordrhein-westfälischen Finanzgerichte, die die nicht ganz eindeutige gesetzliche Neuregelung damit bürgerfreundlich verstehen und handhaben.

            Weitere Informationen zum finanzgerichtlichen Verfahren und natürlich auch zu den damit verbundenen Kosten finden Sie auf der Homepage des Finanzgerichts Münster und bei Justiz-Online.

            Quelle:
            http://www.nps.fg-muenster.nrw.de/be...2013/index.php

            Kommentar


              AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

              Hallo Hans-Christian,

              die Eltern hatten Widerspruch gegen den Bescheid der Familienkasse eingelegt und es wurde jetzt ein Jahr rückwirkend nachgezahlt.

              Kommentar


                AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                Zitat von zippe Beitrag anzeigen
                Hallo Hans-Christian,

                die Eltern hatten Widerspruch gegen den Bescheid der Familienkasse eingelegt und es wurde jetzt ein Jahr rückwirkend nachgezahlt.
                Ob dies i. O. ist kann ich so nicht sagen.

                Für welches Jahr wurde denn der Kindergeldantrag gestellt? Ab diesen beantragten Jahr muss es KG geben. Wenn auch für vorherige Jahre noch ein Anspruch besteht (4 Jahre), dann kann dies als Antrag nachgeholt werden.

                Kommentar


                  AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                  Hallo ,
                  hier ein Link zur Fragen an die Bundesregierung vom August 2013 bezüglich Kindergeldabzweigungen.

                  http://markus-kurth.de/uploads/media...abzweigung.pdf

                  Viele Grüße
                  chiara

                  Kommentar


                    AW: Zwischenbericht zu meiner Umfrage

                    Hallo zusammen,

                    wir haben nun beim Finanzgericht Erfolg gehabt. Die FK hat das Kindergeld nun nachbezahlt, bzw. einen Teil davon. Alles hat nun knapp drei Jahre in Anspruch genommen. Was für ein System!

                    LG
                    Maria Magdalena

                    Kommentar


                      AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                      Liebe Maria Magdalena,

                      dieses System ist zermürbend und für uns betroffenen Familien wirklich nicht mehr nachvollziehbar und schwer zu ertragen.
                      Gerade deshalb habe ich größten Respekt für Alle, die das Recht ihrer Kinder und ihrer Familien verteidigen. Herzlichen Glückwunsch!!!

                      Kommentar


                        AW: Zwischenbericht zu meiner Umfrage

                        Zitat von Maria Magdalena Beitrag anzeigen
                        ...Die FK hat das Kindergeld nun nachbezahlt, bzw. einen Teil davon. ...
                        Mit welcher Begründung "einen Teil"?

                        Der Bundesfinanzhof hat geurteilt, dass eine Abzweigung nicht erfolgen darf. Also auch nicht nur einen Teil!
                        Legen Sie also bei der FK Einspruch mit Hinweis auf das BFH-Urteil ein.

                        Kommentar


                          AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                          Hallo!

                          Im Rahmen meiner Beratungstätigkeit begleite ich derzeit ein Verfahren, bei dem die zuständige Kindergeldkasse mit Bescheid von Mitte Oktober 2013 (!) dem Abzweigungsantrag eines Sozialhilfeträgers teilweise stattgegeben hat - trotz erfolgtem Hinweis auf die aktuelle Lage der Rechtsprechung im Rahmen der Anhörung.
                          Es ist für uns das erste Verfahren dieser Art seit BFH-Beschluss aus April.

                          Die betroffene Familie wird in Widerspruch gehen und nochmals konkret auf die Urteile des BFH und des zuständigen FG, sowie auf die einschlägige Dienstanweisung DA-FamEStG zu § 74 Abs. 1 EStG verweisen.

                          Bin mal gespannt, wie die FK reagieren wird.

                          Kommentar


                            AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                            Hallo miteinander,


                            [...] Das BFH-Urteil vom 18.04.2013 Az: V R 48/11 wird ignoriert und Abzweigungsanträge weiterhin aufrecht erhalten. [...]
                            Kommentar von iourogbele am Dienstag, 8. Oktober 2013 um 12:08 bei kobinet

                            Es wäre interessant zu wissen, ob das die gleiche ignorante Stelle im gleichen ignoranten Amt in der gleichen ignoranten Stadt ist

                            Kommentar


                              AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                              Zitat von Accolon Beitrag anzeigen
                              ... Abzweigungsantrag eines Sozialhilfeträgers .
                              Unabhängig vom Ausgang des Widerspruches, und einer möglichen Klage gegen die FK, sollte man eine schriftliche Anfrage beim "Sozialamt" stellen, weshalb die Verwaltungspraxis das Grundsatzurteil nicht beachtet und die Antwort in der Lokalpresse veröffentlichen. Vielleicht findet sich auch ein Redakteur, der diese Problematik gleich begleitet.

                              Ich habe den Erfolg in Gera (vor dem BFH-Urteil) nur durch die Öffentlichkeit erreicht.

                              Kommentar


                                AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                                Hallo HC,

                                der Skandal an der ganzen Sache ist doch in erster Linie, dass diese Behörden höchstrichterliche Urteile ignorieren, und dass diese Armee der Amtsschimmelreiter ihr Steckpferd (Eltern-Ping-Pong) auf Kosten der Steuerzahler betreiben. Diese ganze Bürokratie ist überflüssig und rechtswidrig!
                                Das ist einfach nur . . .

                                Kommentar


                                  AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                                  Zitat von zippe Beitrag anzeigen
                                  Hallo HC,

                                  der Skandal an der ganzen Sache ist doch in erster Linie, dass diese Behörden höchstrichterliche Urteile ignorieren, ...
                                  Deshalb muss die Öffentlichkeit einbezogen werden. Am besten klappt dies vor Wahlen.

                                  Sollen doch die "Volks"vertreter in den Kommunen und Städten dazu Stellung beziehen auf der Grundlage von Anfragen, welchen Einfluss sie ausüben in den Sitzungen mit Anträgen und Anfragen.

                                  Man muss denen unterstellen in aller Öffentlichkeit, dass sie öffentlich Wasser predigen und heimlich Wein trinken.

                                  Bei manchen gilt scheinbar immer noch, erst kommt das Fressen, dann die Moral!

                                  Kommentar


                                    AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                                    @ gero: Eher unwahrscheinlich. ;) Glaube, das passiert bundesweit in ganz unterschiedlichen Städten.

                                    @ Hans-Christian: Es ist für viele Eltern schwer, hier wirklich offensiv vorzugehen - das erleben wir im Beratungsalltag immer wieder. Der Respekt und die Angst vor Behörden ist oft noch so extrem hoch, dass menche Familien lieber finanzielle Einbußen hinnehmen, als sich mit einer Behörde "anzulegen". Dann auch noch an die Öffentlichkeit zu gehen, ist ein Schritt, der für die meisten Eltern undenkbar ist - alleine schon, weil viele gar nicht mehr die Kraft dazu haben.

                                    Kommentar


                                      AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                                      "alleine schon, weil viele gar nicht mehr die Kraft dazu haben."
                                      genau DAS isses!

                                      Kommentar


                                        AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                                        Zitat von anila Beitrag anzeigen
                                        "alleine schon, weil viele gar nicht mehr die Kraft dazu haben."
                                        genau DAS isses!
                                        Die Abzweigung des Kindergeldes nach § 74 EStG fällt in die Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereines. Klagen tut dann ggf. der Verein. Für das Mitglied entstehen durch die Klage keine Kosten.

                                        Die Öffentlichkeitsarbeit sollte der Redakteur einer Lokalzeitung übernehmen. Bei den Erfolgsaussichten dürfte dies keine Schwierigkeit sein, einen zu finden.

                                        Vorlagen gibt es genügend.

                                        Kommentar


                                          AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                                          [...] Die Länder- Arbeitsgruppe präferiert dabei eindeutig ein Bundesteilhabegeld, weil dadurch einerseits ihr Hauptziel – die Entlastung der Kommunen – kurzfristig umgesetzt werden könnte und anderseits die Bundesmittel auf diese Weise zweckgebunden in das Leistungssystem der Eingliederungshilfe fließen würden. Das Teilhabegeld soll nach Vorschlag der Länder-Arbeitsgruppe volljährigen, wesentlich behinderten Personen gewährt werden, die Eingliederungshilfe benötigen. Die Höhe soll sich an der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz orientieren (660 Euro), jedoch durch eine Koppelung an den aktuellen Rentenwert dynamisiert werden. Das Teilhabegeld soll grundsätzlich als vorrangige Leistung auf die Leistungen der Eingliederungshilfe angerechnet werden. Allerdings soll den Anspruchsberechtigten ein Selbstbehalt in Höhe von 127 Euro verbleiben. Gleichzeitig schlägt die Länder-Arbeitsgruppe vor, das Kindergeld für erwachsene behinderte Kinder abzuschaffen. [...]

                                          Eine Gegenfinanzierung des Teilhabegeldes durch eine Abschaffung dieser besonderen Form des Kindergeldes ist bereits deshalb abzulehnen, weil das Kindergeld eine andere Zweckrichtung verfolgt als das Teilhabegeld. Es dient dazu, den Lebensunterhalt sicherzustellen, die Förderung der Teilhabe an der Gesellschaft entspricht dagegen nicht der Zielrichtung des Kindergeldes. [...]
                                          Quelle und kompletter Text: Lebenshilfe
                                          Zuletzt geändert von Inge; 29.12.2013, 13:32. Grund: wichtige Ergänzung des Zitates aus dem LH-Rechtsdienst

                                          Kommentar


                                            AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                                            Gleichzeitig schlägt die Länder-Arbeitsgruppe vor, das Kindergeld für erwachsene behinderte Kinder abzuschaffen. [...]
                                            Man will also den § 32 Abs.4 Nr. 3 abschaffen in dem es heißt :

                                            Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es

                                            3. wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
                                            Schlimm, und keine Opposition kann dies verhindern.
                                            Also wieder bis zum Bundesverfassungsgericht möglicherweise klagen.

                                            Wie lautet doch gleich der Unterschied zwischen einem Pessimisten und Optimisten?
                                            Der Pessimist sagt: schlimmer geht's nimmer.
                                            Der Optimist sagt: Doch

                                            Kommentar


                                              AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                                              Zitat von Hans-Christian Beitrag anzeigen
                                              Man will also den § 32 Abs.4 Nr. 3 abschaffen in dem es heißt :



                                              Schlimm, und keine Opposition kann dies verhindern.
                                              Also wieder bis zum Bundesverfassungsgericht möglicherweise klagen.

                                              Wie lautet doch gleich der Unterschied zwischen einem Pessimisten und Optimisten?
                                              Der Pessimist sagt: schlimmer geht's nimmer.
                                              Der Optimist sagt: Doch
                                              Also rechnerisch sind m.E. nach 127 Euro weniger als 184 Euro. Wie verschleiere ich diese neue schamlose Abzocke dann? Wird bestimmt als Wohltat verkauft.

                                              Kommentar


                                                AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                Das Kindergeld dient doch in erster Linie zur Entlastung der Eltern? Also eine Kindergeldabzweigung durch die Hintertür?

                                                LG
                                                susemichel

                                                Kommentar


                                                  AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                  Wer sollte einmal den rechts stehenden Hinweis auf " Kindergeld für volljährige behinderte Menschen" korrigieren mit:
                                                  „Der Sozialhilfeträger ist grundsätzlich nicht abzweigungsberechtigt, wenn er Leistungen der Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII für ein Kind mit Schwerbehinderung zahlt, das im Haushalt des Kindergeldberechtigten untergebracht ist. „BUNDESFINANZHOF Urteil vom 18.4.2013, V R 48/11
                                                  Dort stehen nämlich noch die veralteten BFH-Urteile.

                                                  Kommentar


                                                    AW: Zahlen zu Kindergeldabzweigungen in NRW

                                                    Hallo Hans-Christian,
                                                    vielen Dank für deinen Hinweis, dem wir umgehend nachgegangen sind und die betreffende Seite aktualisiert haben!
                                                    http://www.intakt.info/informationen...ehrige-kinder/

                                                    Wir versuchen durch eigene Recherchern stets die aktuellen Urteile zu berücksichtigen und freuen uns jedoch, wenn uns mit Hilfe aufmerksamer Eltern, die Arbeit erleichtert wird.
                                                    (Bei Interesse gibt es weitere Infos unter: http://www.intakt.info/ueber-uns/mitmachen/ )

                                                    Einen schönen 4. Adventsonntag wünscht euch
                                                    euer Admin
                                                    Volker
                                                    Volker
                                                    Ehemaliger Forumadministrator , INTAKT-Referent

                                                    Kennst du schon die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung? Hier findest du einen Überblick und Infos: Leistungen der Pflegeversicherung

                                                    Wir freuen uns über Leute, die bei INTAKT mitmachen möchten. Schreib mir und erfahre mehr.

                                                    Kommentar

                                                    Online-Benutzer

                                                    Einklappen

                                                    8 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 8.

                                                    Lädt...
                                                    X