AW: Zwischenbericht zu meiner Umfrage
Hallo Michael,
diese Auffassung von dir ist rechtlich falsch! Damit hast du die gleiche falsche Auffassung wie manche Familienkassen und manche Sozialämter.
Sogar vor der neuen Rechtsprechung war es möglich, einer Abzweigung sich zu wiedersetzen durch den Nachweis der Unterhaltsleistung. Dies ist gesetzlich geregelt im § 74 EStG.
Die neue Rechtsprechung verlangt keinen Nachweis der Unterhaltsleistung der Eltern mehr, wenn das Kind im Haushalt der Eltern lebt!
Du musst nur den Unteschied verstehen, ob die Eltern eine Bedarfsgemeinschaft mit dem Kind bilden, oder ob die Eltern leistungsfähig sind.
Zitat von MichaelK
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diese Auffassung von dir ist rechtlich falsch! Damit hast du die gleiche falsche Auffassung wie manche Familienkassen und manche Sozialämter.
Sogar vor der neuen Rechtsprechung war es möglich, einer Abzweigung sich zu wiedersetzen durch den Nachweis der Unterhaltsleistung. Dies ist gesetzlich geregelt im § 74 EStG.
Die neue Rechtsprechung verlangt keinen Nachweis der Unterhaltsleistung der Eltern mehr, wenn das Kind im Haushalt der Eltern lebt!
Du musst nur den Unteschied verstehen, ob die Eltern eine Bedarfsgemeinschaft mit dem Kind bilden, oder ob die Eltern leistungsfähig sind.