Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

    25.09.2009 - 06:48
    Eltern behinderter Kinder bangen um Kindergeld.

    Düsseldorf (kobinet) Mit großer Sorge beobachtet der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) eine neue Verwaltungspraxis der Sozialämter bei der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese Sozialhilfeleistung wird unter anderem volljährigen Menschen mit Behinderung gezahlt, die voll erwerbsgemindert sind. In aktuellen Bewilligungsbescheiden wird Leistungsberechtigten, die im Haushalt ihrer Eltern leben, neuerdings mitgeteilt, dass das Sozialamt bei der Familienkasse die Abzweigung des Kindergeldes beantragt hat.

    Hintergrund dieser Vorgehensweise ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Dezember 2008 (Aktenzeichen III R 6/07). Danach darf das eigentlich den Eltern zustehende Kindergeld an den Sozialleistungsträger abgezweigt und damit letztlich an diesen ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte nicht zum Unterhalt seines volljährigen behinderten Kindes verpflichtet ist, weil es Grundsicherungsleistungen erhält. Eltern behinderter Kinder müssen aufgrund dieser Rechtsprechung darum bangen, dass sie das Kindergeld behalten dürfen.

    Der Wegfall des Kindergeldes bedeutet für die Eltern starke finanzielle Einbußen. Denn Kindergeld wird nach dem Einkommensteuergesetz für ein behindertes Kind lebenslang gewährt, wenn die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Mit dieser Regelung nimmt das Gesetz Rücksicht auf die Mehrkosten, die Eltern aufgrund der behinderungsbedingten Beeinträchtigungen des Kindes entstehen. Der bvkm rät Betroffenen deshalb dringend dazu, sich gegen die Abzweigungsanträge der Sozialämter zur Wehr zu setzen. Argumentieren sollten die Eltern damit, dass sie für ihr Kind durchschnittlich im Monat Aufwendungen in Höhe des Kindergeldes haben. Die aktuelle "Argumentationshilfe gegen die Abzweigung des Kindergeldes" des Verbandes hilft Eltern, ihr Recht durchzusetzen. Sie enthält einen Mustereinspruch und kann im Internet kostenlos heruntergeladen werden.


    Quelle: http://www.kobinet-nachrichten.de/ci...ticket,g_a_s_t

    Füge mal zum Download die Argumentationshilfe bei.

    Liebe Grüße

    Yvonne
    Angehängte Dateien

    #2
    AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

    Hallo Yvonne,

    Ich hab Deinen Beitrag mal weitergeleitet , ich hoffe das ist okay für Dich.

    Eigentlich bin ich echt geschockt , wir mein Mann und ich wollten eigentlich für unseren Großen Grundsicherung beantragen.

    Er ist seit 1 September in einer WfbM im Ausbildungsbereich er wohnt auch zu Hause

    Kommentar


      #3
      AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

      Hi du,

      hey kein Problem dass du es weiter geleitet hast. Dafür ist das Forum ja da um uns gegenseitig Tipps zu geben. Hier noch ein Link der euch auch helfen wird:
      http://www.lebenshilfe.de/wDeutsch/a...eibt-dabei.php

      Liebe Grüße

      Yvonne

      Kommentar


        #4
        AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

        Post von der Familienkasse kam überraschend
        Sozialämter: Abzweigung von Kindergeld für Behinderte ermöglicht - Betroffener Vater schildert seine Erfahrungen


        [....] Mit der Grundsicherung, so erklärt Sozialdezernent Dieter Reineck auf MZ-Anfrage, seien zum Beispiel Kleidung und Verpflegung für das Kind abgedeckt. Nur dann, wenn Eltern nachweisen könnten, dass ihnen zusätzliche Aufwendungen in Höhe des Kindergeldes entstehen, das für behinderte Kinder lebenslang gezahlt wird, werde nichts vom Kindergeld abgezweigt. So eine zusätzliche Aufwendung könnte laut Reineck beispielsweise das Ermöglichen eines regelmäßigen therapeutischen Reitens sein. Nicht anerkannt würden allerdings fiktive Kosten wie reine Betreuungsleistungen durch die Eltern. [...]
        Quelle und kompletter Text: Mitteldeutsche Zeitung

        Kommentar


          #5
          AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

          Hallo zusammen,

          hab mal fogende Frage und hoffe ihr könnt mir bei meinem Gedankenspiel helfen.

          Vater zahlt Unterhalt 304 € Zahlbetrag Kindergeld geht direkt auf das Konto der Mutter.

          Mutter Hartz IV abhängig wird das Kindergeld abgezogen.
          Was wäre wenn die Mutter das Kindergeld nicht mehr bekommt sondern der Vater und er dann den vollen Unterhalt 488€ an den Sohn zahlen würde????

          LG Summer Summer

          Kommentar


            #6
            AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

            Wie alt ist das Kind ????

            Wenn Kind Ü 18 ist und Grusi bekommt kann man es machen

            Kommentar


              #7
              AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

              Hallo,

              Kind ist 18 Jahre bekommt aber laut Mutter noch keine Grundsicherung aber es bekommt wohl Anteilig die Miete gezahlt. was ich auch nicht verstehe da ja eigentlich durch Unterhalt und Kindergeld der Bedarf des Kindes gedeckt ist.
              Ab wann kann man denn Grundsicherung beantragen erst wenn der Junge in die Werkstatt geht???

              Bitte nicht Falsch verstehen ich will mich nicht vor der Zahlung des Unterhalts drücken aber mir bleibt nicht genügend Geld für die Besuchswochenden.

              Wenn das Kindergeld der Mutter nicht mehr von der Grundsicherung abgezogen würde könnte man sich das Geld teilen und ich könnte meinen Sohn regelmäßig sehen.

              Habe Ihn bisher auch alle 14 Tagen aber wenn sich nichts ändert geht das nicht mehr...

              Kommentar


                #8
                AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

                Hallo Summer,

                Wenn Die Mutter Hartz4 Empfängt wird Ihr das Geld bis auf Versicherungspauschale angerechnet. VS ist 30 Euro.

                Sicher kann die Mutter für das Kind Grusi beantragen. Ab 18 Jahre .Aber Unterhalt ist eine Vorrangige Leistung. Und der Unterhalt würde dann dem Kind angerechnet werden . Das KG nicht , das bleibt bei Grusi aussen vor. Dann ist das KG immer noch Einkommen der Mutter da hier ein Abtretung nicht möglich ist , da das Kind bei Ihr lebt.

                Der Sohn fällt zwar wenn er Leistung nach dem SGB XII erhält aus der Bedarfsgemeinschaft aber KG ist dennoch Einkommen der Mutter .

                Kommentar


                  #9
                  AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

                  Hallo,

                  ich blicke nicht mehr durch....

                  Dann ist das KG immer noch Einkommen der Mutter da hier ein Abtretung nicht möglich ist , da das Kind bei Ihr lebt.
                  dann versteh ich das nicht

                  In aktuellen Bewilligungsbescheiden wird Leistungsberechtigten, die im Haushalt ihrer Eltern leben, neuerdings mitgeteilt, dass das Sozialamt bei der Familienkasse die Abzweigung des Kindergeldes beantragt hat.
                  und vieleicht hat mal einer interesse sich das durchzulesen.

                  Dort ist es gelungen das Grundsicherung vor Unterhalt geht.
                  liest Eucht den Fall von Soleo mal durch. :)

                  http://forum.isuv.org/thread.php?pos...055#post402055


                  zu viel wiedersprüchliches in unseren Gesetzen und ich bin der Meinung das man sich vorher richtig schlau machen muss bevor man zum Amt geht, weil die auch keine richtige Ahnung haben
                  LG

                  Summer

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

                    Bitte nich Hartz 4 mit Grundsicherung durcheinander bringen.

                    Bei Hartz 4 wird Kindergeld immer angerechnet bei Grundsicherung nicht.

                    Ich hatte Dir auch in einem anderen Teil schon geantwortet. Dort hab ich genau das beschrieben was im Isuv zu lesen ist.Siehe hier: http://www.intakt.info/forum/showthr...7192#post37192

                    So nun zu dem Abzweigungsantrag , hier wurde schon einiges geschrieben das sich Eltern dagegn wehren können.Das Sozialamt kann einen Antrag stellen muss aber nicht. Bei uns wurde es noch nicht versucht.

                    Ich meinte damit wenn die Mutter für Ihr Kind Leistung nach dem Sgb XII beantragen würde wäre das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft raus der Mutter würde lediglich nur das Kindergeld als Einkommen angerechnet werden.

                    Die Sache ist etwas kompliziert da hier zwei Leistungen auf einander treffen.

                    Zum einen Muttter im Hartz 4 Bezug und zum anderen Kind mit Grundsicherung

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

                      Zitat von summer_summer Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      ich blicke nicht mehr durch....



                      dann versteh ich das nicht



                      und vieleicht hat mal einer interesse sich das durchzulesen.

                      Dort ist es gelungen das Grundsicherung vor Unterhalt geht.
                      liest Eucht den Fall von Soleo mal durch. :)

                      http://forum.isuv.org/thread.php?pos...055#post402055


                      zu viel wiedersprüchliches in unseren Gesetzen und ich bin der Meinung das man sich vorher richtig schlau machen muss bevor man zum Amt geht, weil die auch keine richtige Ahnung haben
                      LG

                      Summer
                      In diesem Beitrag steht kein Wort das die Leistung nach dem SGB II erhält und das ist der Knackpunkt

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

                        Hallo zusammen.
                        Bei uns ist folgende Situation. Das volljährige behinderte Kind wurde ja auch mit dem Abzweigungsantrag das KG weggenommen. Das Kind geht in der Woche in einer Werkstatt für Behinderte Menschen arbeiten und bekommt noch Grundsicherungsleistungen. Es wohnt bei uns im eigenen Haus mit 2 Zimmern mit gemeinsamer Küchen und Bad Benutzung.

                        Meine Frage: Inwieweit kann ich jetzt von meinem Kind Miete verlangen und dem Amt in Rechnung stellen?
                        Kann da mal einer was zu sagen der sich damit auskennt.

                        Vielen Dank im Vorraus schonmal. Liebe Grüsse Peter

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

                          Hallo Peter,

                          für einen Mietvertrag mit Deinem Kind musst Du Dich mit dem Betreuungsrichter in Verbindung setzen. Verträge zwischen gesetzlichen Betreuern und dem Betreuten sind nur auf diese Weise möglich.

                          Kommentar


                            #14
                            Wartezeit bei Grundsicherung

                            Hallo ich bin neu hier im Forum und habe eine Tochter die im Juni 18 Jahre alt geworden ist.Sie hat einen angeborenen Herzfehler Truncus arteriosus communis und das 22q11 deletion Syndrom.Nachdem wir im März diesen Jahres an einer Infoveranstaltung unserer GB Schule teilgenommen haben,wussten wir erst was wir für rechte haben mit einem GB Kind.So nun zu meiner Frage wir haben mittlerweile die Beteuungsurkunde über unser Kind und haben vor 14 Wochen den Antrag auf Grundsicherung gestellt.Bis heute haben wir noch kein Bescheid!!3x habe ich den zuständigen Sachbearbeiter Tel.-kontaktiert immer wieder gibt er die Auskunft alle relevanten daten würden vorliegen und nur noch sein Vorgestzter müsse übder den antrag schauen und unterschreiben ,damit es zur Auszahlung kommen würde!!Wie lange darf sich das Amt Zeitnehmen ??

                            Danke für die Antworten
                            gruß
                            Brinna

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Wartezeit bei Grundsicherung

                              Hallo Brinna,

                              zuerst mal ein herzliches Willkommen im Forum. Wie lange sich das Amt Zeit für den Bescheid nehmen darf, kann ich dir jetzt leider nicht beantworten. Fakt ist aber, dass auf jeden Fall die zugestandene Grundsicherung auch rückwirkend zur Auszahlung kommen muss. Zumindest bis zum Zeitpunkt der Antragstellung, wenn deine Tochter da bereist 18 Jahre alt war. Also verloren geht nichts. Es ist nur sehr frustrierend und auch ärgerlich, wenn man sich wie ein Bittsteller vorkommt, obwohl man nur seine Rechte, bzw. in diesem Fall das Recht deiner Tochter auf Grundsicherung, wahr nimmt.
                              Vielleicht versucht du es mal schriftlich. Das wirkt meist am besten.

                              Einen guten Aufenthalt mit vielen hilfreichen Info`s und Tipps wünscht dir

                              Kirsten

                              Kommentar


                                #16
                                AW: Wartezeit bei Grundsicherung

                                Hallo Brinna,

                                ich habe im August 2009 für meine Tochter Rebecca Grundsicherung beantragt. Unser Amt ist dafür bekannt sssseeehhhrrr langsam zu sein. Im März 2010 erhielten wir dann den Grundsicherungsbescheid.

                                Gegen diesen Bescheid legte ich dann Widerspruch ein, da meine Tochter nur als Haushaltsangehörige und nicht als Haushaltsvorstand anerkannt wurde. Ausserdem gabs einen Widerspruch bezüglich der Anerkennung der Heizungskosten.

                                Seit Juli 2010 erhalten wir jetzt den "richtigen" Betrag. Also hat es bei uns fast ein 1 Jahr gedauert.

                                Wegen der Dauer, gibt doch mal den Suchbegriff: "Untätigkeitsklage" ein. Ich glaube diese greift nach eine Frist von 3 oder 6 Monaten. Allein schon die Androhnung einer solchen Klage, bringt die Leute in Wallung.

                                lg. Ilona

                                Kommentar


                                  #17
                                  AW: Wartezeit bei Grundsicherung

                                  Hallo Brinna,
                                  hier die rechtlichen Grundlagen für eine Untätigkeitsklage. Für die Bearbeitung eines Antrags darf sich ein Amt maximal 6 Monate zeit lassen , für einen Widerspruch nur 3 Monate.
                                  http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html
                                  "(1) Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
                                  (2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt."

                                  LG, amai

                                  Kommentar


                                    #18
                                    AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

                                    hallo
                                    das was ich hier durchgelesen habe, habe ich so ein Gefühl das die SB bei Sozialamt hat uns ganz schön in der tonne getreten , die hat den Abzweigung durch gekriegt obwohl ich noch bei der Mutter lebe die kriegt H4 und ich Grundsicherung im alter , und jetzt kriegt Sozialamt das Kindergeld aber es zahlt nicht an mich aus weil die SB denkt wenn die Mutter jetzt mehr H4 kriegt wird das Kindergeld nicht ausgezahlt, irgendwas läuft was schief die sache habe ich jetzt bei dem Anwalt

                                    Kommentar


                                      #19
                                      Kindergeld und Grundsicherung

                                      Hallo an alle zusammen,

                                      habe mich gerade durch dieses Thema gelesen, hab aber noch ne Frage:

                                      Ich bekomme Alg2, mein behinderter Sohn mittlerweile Grundsicherung. Das Kindergeld, was ich für ihn bekomme, wird bei mir angerechnet.

                                      Nun will das Grundsicherungsamt den Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes stellen.
                                      Das darf( so habe ich das hier verstanden) bei meinem Sohn nicht auf die Grusi angerechnet werden( sprich abgezogen werden).Was wollen die dann damit??????

                                      LG Face

                                      Kommentar


                                        #20
                                        AW: Kindergeld und Grundsicherung

                                        Hallo Face,

                                        ich füge dir mal was vom Bundeverband für Körper und Mehrfachbehidnerte bei.
                                        Vielleicht hilft es dir ja.

                                        Liebe Grüße

                                        Yvonne
                                        Angehängte Dateien

                                        Kommentar


                                          #21
                                          Kindergeld für volljährige "Leistungsberechtigte"

                                          Mit Schreiben vom 30.9.2010 wurden die unterfränkischen Verbände der freien Wohlfahrtspflege vom Bezirk Unterfranken informiert, dass der Bezirk Unterfranken ab 1.11.2010 für alle volljährigen Menschen mit Behinderung die Abzweigung des Kindergeldes bei den Familienkassen beantragen (gemäß § 74 EStG) beantragen wird, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen: Eltern leisten keinen Unterhalt oder leisten Unterhalt in geringerer Höhe, als das Kindergeld beträgt..
                                          Dies wird im Wesentlichen Eltern von Kindern betreffen, die (vollstationär) in einem Wohnheim leben oder die im ambulanten Wohnen leben.

                                          Wenn die Eltern Kindergeld erhalten, aber zugleich Sozialleistungen, so ändert sich für sie m.E. nichts.

                                          Wenn die Eltern Unterhalt mindestens in der Höhe des Kindergeldes zahlen, ändert sich auch nichts.

                                          Wichtig ist dabei zu berücksichtigen, dass Unterhalt nicht in Form direkter Geldzahlungen geleistet werden muss bzw. wichtig ist zu berücksichtigen, welche Leistungen hier berücksichtigt werden müssen/können.

                                          Ich empfehle sehr dazu den Kommentar und Musterwiderspruch des Bundesverbandes für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen zu lesen und mit diesem Musterwiderspruch ausgefüllt zu antworten, wenn sich ab November 2010 die Familienkassen an kindergeldempfangende Eltern wenden werden, bei denen der Bezirk die Abzweigung beantragt hat.

                                          http://www.bvkm.de/recht/argumentati...ndergeldes.pdf

                                          Gruesse,
                                          Wolfgang
                                          Menschen mit Down-Syndrom, Eltern & Freunde e.V., Würzburg

                                          Kommentar


                                            #22
                                            AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

                                            Hallo Wolfgang,

                                            gibt es diese Anträge auf Abzweigung des Kindergeldes (vorerst) nur in Unterfranken, oder ist das jetzt bayernweit / bundesweit üblich?

                                            Kommentar


                                              #23
                                              AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

                                              Liebe Inge,
                                              seit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom
                                              17. Dezember 2008 (Aktenzeichen III R 6/07) läuft bundesweit ca. ab Mitte 2009 die zunehmende Antragstellung der Träger der Sozial- oder Eingliederungshilfe auf Abzweigung.
                                              In Bayern wird die Abzweigung meiner Einschätzung nach flächendeckend und nicht nur in Unterfranken beantragt werden, nicht nur von den Trägern der Eingliederungshilfe, sondern auch von den kommunalen Trägern der Sozialhilfe.
                                              Ob alle bereits am 1.11.2010 starten, kann ich nicht beurteilen, aber wenn, dann ist es nur eine Frage der Zeit. Neben dem Bezirk starten auch die Landkreise.

                                              Rechtlich betrachtet ist das ja auch völlig in Ordnung und aus Sicht der Sozialhilfe/Eingliederungshilfeträger wichtig; es geht hier um beträchtliche Summen insgesamt.

                                              Nur ist es wichtig, dass die betroffenen Eltern auch ihre Rechte wissen, und korrekt und angemessen im individuellen Fall auf die Abzweigungs-Anforderung reagieren können.

                                              Gruesse,
                                              Wolfgang

                                              Kommentar


                                                #24
                                                Grundsicherung

                                                Hallo,

                                                mein Sohn geht seit Montag in eine Behindertenwerkstatt. Er bekommt dort im Monat 62 Euro.
                                                Kann mir einer sagen ob er noch zusätzlich Anspruch auf Grundsicherung hat ?
                                                Er wohnt bei uns noch zu Hause.
                                                Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

                                                Michaela

                                                Kommentar


                                                  #25
                                                  AW: Grundsicherung

                                                  Hallo Micha 18,
                                                  erst einmal herzlich willkommen.

                                                  Im Prinzip schon,denn die Grundsicherung ist gerade auch für Menschen gedacht, die auf Dauer nur in einer geschützten Werkstatt und nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt mehr wie drei Stunden arbeiten können, es sei denn er hat eigenes Vermögen, dass die Freigrenzen überschreitet oder ihr verdient mehr wie 100.000 Euro im Jahr.

                                                  Ich empfehle dir in Ruhe den Infoartikel zum Thema aus dem Intaktforum durchzulesen,hinter dem Menüknopf *Mein Recht* oben in der Leitse jeder Seite findest du sehr viele gute und wichtige Infoartikel zu den unterschiedlichsten Themenbereichen.
                                                  Hier der Direktlink:
                                                  http://www.intakt.info/148-0-grundsicherung.html

                                                  und die Broschüre des BVKM "Merkblatt zur Grundsicherung":
                                                  http://www.bvkm.de/recht/rechtsratge...dsicherung.pdf

                                                  Da solltest du alle wichtigen Infos finden, wenn du dann noch konkrete Fragen hast melde dich einfach wieder.


                                                  LG, amai

                                                  Kommentar

                                                  Online-Benutzer

                                                  Einklappen

                                                  5 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 5.

                                                  Lädt...
                                                  X