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Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

miau 14.11.2010, 18:18#101
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo,

gestern kam bei uns auch der Brief der Familienkasse an. Die gehen in ihren Formulierungen ganz schön geschickt vor. Ich soll dort für den November 2010 die Auslagen für meine behinderte Tochter nachweisen. Und das noch innerhalb der nächsten zwei Wochen. Die sind mehr als dreist!
z.B. Konsten für Urlaube. - und das im November. Wer war denn da im Urlaub gewesen?

Ich werde ein ähnliches Antwortschreiben wie Qvolvocarl verfassen, mit den genannten Paragrafen und abschicken.

Dort steht auch, ich kann Sach-- und Betreuungsleistungen angeben. Ob das auch so eine Falle ist? (???)

Viele Grüße Micha
volvocarl 14.11.2010, 20:07#102
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hy Micha,

Du kannst trotzdem noch einen teilweisen Nachweis anbieten. Ist ja nun nicht so, das wir was zu verbergen hätten.
Mehr wird Dir, wie allen anderen auch, in dieser kurzen Zeit nicht möglich sein. Ich habe, da meine Anforderung der FK ja schon eher kam, nur die derzeit nachweisbaren Leistungen nachgewiesen. Also Urlaub und Wochenendtrips (Fahrkosten), Mietdifferenz, Renovierungskosten etc..
Die anderen Sachen, Betreuungsleistungen etc., hab ich zwar mit aufgeführt, bin aber den Nachweis schuldig geblieben. Ging ja nicht anders.
Den Brief (meinen Musterbrief) habe ich dann "nachgeschossen".

Naja, wollen wir mal hoffen, das alles so läuft wie bei @rettesich: Antrag des SA abgelehnt.

LG
Stefan
amai 15.11.2010, 08:11#103
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo zusammen,
im Newsletter der Aktion Mensch gab es einen Hinweis auf ein neues Merkblatt der Lebenshilfe zum Thema Unterhalt bei behinderten Kindern.

Zu finden ist es hier:
http://www.lebenshilfe.de/wDeutsch/aus_fachlicher_sicht/artikel/Unterhalt_von_Eltern_behinderter_Kinder.php

Ich möchte folgendes daraus zitieren:
"[...]
7. Kein Barunterhalt bei Betreuung im eigenen Haushalt

Nach § 1612 Abs. 2 BGB können Eltern, die einem nicht verheirateten Kind gegenüber unterhaltspflichtig sind, wählen, ob sie Betreuungsunterhalt durch Aufnahme des Kindes in ihrem Haushalt leisten wollen, oder Barunterhalt. Wird Betreuungsunterhalt geleistet, liegt daher keine Unterhaltspflichtverletzung vor, die die Abzweigung des Kindergeldes rechtfertigen würde. Die dazu ergangene Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeit (siehe Rechtsdienst der Lebenshilfe 3-2009 S. 134) steht mit dieser Regelung in Widerspruch (siehe Bundessozialgericht vom 26.8.2008, B 8/9b SO 16/07 R, FEVS Bd.60 S.346 ff), und sollte daher erneut unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG durch Rechtsmittel überprüft werden, wenn von dem Sozialhilfeträger ein Abzweigungsantrag wegen Unterhaltspflichtverletzung gestellt wird, um das Kindergeld zu erhalten.
Beratungsmaterial für Abzweigungsanträge von Sozialhilfeträgern bei Familienkassen für das Kindergeld finden Sie unter www.bvkm.de.

Organisation:
Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.

Autor:
Dr. Sabine Wendt

Veröffentlichung:
08.11.2010, 12:58Uhr"

Hier wird also noch einmal das bestätigt, was hier im thread schon erarbeitet und zusammengetragen wurde, nämlich dass die Rechtssprechung des BSG Vorrang vor dem des BFH hat, und das gar keine Unterhaltspflichtverletzung vorliegt, nachdem die Sozialämter einen Abzweigungsantrag stellen könnten, bei erwachsenen Kindern ,die daheim gepflegt werden.

LG, amai
Gisela M. 15.11.2010, 10:22#104
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Guten Morgen miteinander,

wie ich schon mal erwähnt hatte, wird man im Einzelfall erfolgreich sein, wenn man sich gegen die Abzweigungsanträge mit fundierter Begründung zur Wehr setzt. Fraglich ist, wie hoch der Widerstand ist, gegen den man antritt.
Manche Widersprüche werden auch nur deshalb abgeschmettert, weil davon ausgegangen wird, dass belastete Eltern vor dem Wort "Klage" zurückschrecken.

Ich kriege aber Bauchschmerzen bei dem Gedanken, dass nur diejenigen durchkommen, die entweder Kraft und Unterstützung haben, um sich hier durchzukämpfen bzw. diejenigen, die sich diesem bürokratischen Wahnsinn beugen.

Es ist enorm wichtig, hier Öffentlichkeit herzustellen, um diese Schikanen zu stoppen, denn die Rechtswidrigkeit ist den Ämtern ja bekannt, und es kann einfach nicht akzeptiert werden, dass nur die Kämpfernaturen ihr Kindergeld behalten dürfen, während die Sozialämter in allen anderen Fällen durch ihre Vorgehensweise die Kindergelder in die eigenen Kassen leiten.

Bitte hängt Euch an dieses Thema ran:
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/forum/index,lang,1/oid,25247/ticket,g_a_s_t

Beim Srollen findet Ihr meine Darstellung, wie ich sie hier noch viel ausführlicher beschrieben habe. Auch wenn die Kobinet-Redaktion das Thema bisher ignoriert, werden auch die Leserbriefe von der Bundesregierung gelesen, und die müssen sich irgendwann damit beschäftigen, wenn der Druck zu groß wird.

Bitte setzt diesen Thread fort, indem ihr darauf hinweist, dass nun auch die Bundesvereingung der Lebenshilfe die Rechtswidrigkeit der Abzweigungsanträge bestätigt hat.
Weiterhin würde es sicherlich Wirkung zeigen, wenn man dort die Öffentlichkeit wissen lässt, dass die Behindertenbeauftragten aller Bundestagsfraktionen über diese Praxis informiert wurden und dass die Eltern nun hoffen, dass die auch aktiv werden.
Wenn die Behörden merken, dass Eltern in der Lage sind, sich zu organisieren, um für ihre Rechte zu kämpfen, dann werden sie zukünftig vielleicht etwas vorsichtiger, wenn es darum geht, uns zu erniedrigen.

Ansonsten biete ich hier nochmals an, bis Wochenmitte (es kann Donnerstag werden) eine fundierte Stellungnahme zu formulieren, in welcher ich Familienkassen und Sozialämter alle relevanten Paragrafen (und das sind ziemlich viele) und die Urteile gern ausführlich erklären würde.

Allen noch einen guten Start in die Woche!
Gisela
chiara 15.11.2010, 13:16#105
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo zusammen,
ich hätte noch eine Frage wegen dem Abzweigungsantrag.
Als ich den Antrag beim Arbeitsamt für das Ausbildungsgeld stellte, hab ich gefragt, ob ich für meine Tochter ein eigenes Konto eröffenen soll. die Frage wurde mit nein beantwortet, da sie überhaupt keinen Bezug zu Geld hat.

An den Tag als mich die Sachbearbeiterin vom Sozialamt anrief, und mir mitteilte, daß sie einen Antrg auf Abzweigungs stellen müsse.....wurden auch u.a. gesagt....das Geld fließt in einen Topf aus dem zusammen gewirtschaftet wird.

Hab ich einen Fehler gemacht? Hätte ich ein Konto für sie eröffenen sollen?
Wie handhabt ihr das? Wird das Geld der Grundsicherung auf ein eigens Konto überwiesen?

Danke
chiara
Gisela M. 15.11.2010, 14:11#106
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Grundsätzlich muss man kein eigenes Konto für das Kind einrichten.
Da man aber einer sogenannten Mitwirkungspflicht unterliegt und ggfs Nachweise zum Einkommen des Kindes erbringen muss, kann es sein, dass Kontoauszüge verlangt werden.
Sollten sich die Nachweise sich anders erbringen lassen als in Form von Kontoauszügen, kann man die eigenen einreichen und alles schwärzen, was das Kind nicht betrifft.

In Sachen Abzweigung findet sich übrigens in dem BSG-Urteil B 8/9b SO 16/07 R eine Argumentation, gegen die die Sozialämter kaum noch etwas entgegensetzen können. Dieses Urteil betrifft zwar ein erwachsenes behindertes Kind, welches außerhalb des elterlichen Haushalts in einer eigenen Wohnung im Rahmen des betreuten Wohnens lebt, aaaaaaaaaber schaut Euch bitte mal Nr. 16 und 17 dieses Urteils an:

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=82635&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

"Die Voraussetzungen für eine solche Abzweigung bedürfen entgegen der Auffassung des Beklagten ebenfalls keiner Prüfung. Auf ein in § 74 Abs. 1 EStG vorausgesetztes Unterhaltsdefizit des Klägers kann es schon deshalb nicht ankommen, weil Grundsicherungsleistungen nach den §§ 41 ff SGB XII unabhängig von etwaigen Unterhaltsansprüchen erbracht werden. Wollte man - wie der Beklagte - den Kläger auf die Abzweigungsmöglichkeit des § 74 Abs. 1 EStG verweisen, würde dies den Zielen der §§ 41 ff SGB XII widersprechen, die Eltern unter Anwendung der Vermutungsregelung des § 43 Abs. 2 SGB XII von Unterhaltsleistungen freizustellen, weil dann Unterhaltsleistungen doch zu prüfen wären."

Endlich mal Klartext, soweit dies in Juristensprache möglich ist!!!!!

Unter Nr. 17 steht auch noch etwas, was unbedingt in die Widersprüche/Stellungnahmen an die Sozialämter/Familienkassen rein muss:

"Denn anderenfalls würde die den Grundsicherungsleistungen nach § 19 Abs. 2 iVm § 41 ff SGB XII innewohnende Struktur konterkariert, indem dem Leistungsberechtigten gleichsam über die "Hintertür" die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs (Auskehr des Kindergeldes gegen den Kindergeldberechtigten oder über die Abzweigungsvorschrift des § 74 EStG) aufgezwungen würde."

Ich kann Euch also einen wunderschönen Entwurf versprechen, der Eure Ämter sicherlich in die Knie zwingen wird, aber helft bitte auch mit, diese Praktiken zu veröffentlichen, damit die Sozialämter demnächst vorher überlegen, ob sie uns auf so miese Tour erniedrigen können.

Allen noch einen entspannten Tag!
Gisela


"Alles, was das Böse benötigt, um zu triumphieren, ist das Schweigen der Mehrheit."
UN-Generalsekretär Kofi Annan
chiara 15.11.2010, 15:09#107
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Danke, es wurden bei Antragsstellung keine Kontoauszüge verlangt, nur der nachweis auf was für ein Konto das Kindergeld überwiesen wird.
Gruß
chiara
Gisela M. 15.11.2010, 16:28#108
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Es kann allerdings passieren, dass zukünftig nach Kontoauszügen gefragt wird, denn die Leistungen werden gemäß § 44 SGB XII für zwölf Kalendermonate bewilligt.
Also muss man sich 1 x jährlich zur Situation äußern.

Und bitte nicht vergessen, die Vorgehensweise der Sozialämter öffentlich an den Pranger zu stellen, in dem Ihr z.B. hier einen Leserbrief dranhängt:
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/forum/index,lang,1/oid,25247/ticket,g_a_s_t

Erwähnenswert ist auch noch, dass die Abzweigungsanträge der Sozialämter schon deshalb gesetzeswidrig sind, weil es sich bei so einem Antrag an die Familienkasse um einen Verwaltungsakt handelt, der in die Rechte der Eltern eingreift, und in diesem Fall ist den Eltern gemäß § 24 SGB X die Gelegenheit zu geben, sich zu äußern, bevor (!) der Verwaltungsakt erlassen wird.

Soll heißen: Eigentlich hätte man Euch erstmal die Gelegenheit geben müssen, diesen Abzweigungsantrag zu verhindern - und das ist ja in aller Regel nicht geschehen.

Bitte macht diesen Skandal öffentlich!
Jeder kennt doch sicherlich auch andere, die es treffen kann und die man informieren kann. Der Aufwand eines Leserbriefes hält sich doch in Grenzen und ist kaum vergleichbar mit dem, was die Sozialämter hier verlangen.

Öffentlichkeit ist gefragt!
Öffentlichkeit und nochmals Öffentlichkeit!
miau 15.11.2010, 17:16#109
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo,

heute habe ich mit der hiesigen Lebenshilfe telefoniert. Die Mitarbeiterin war sehr freundlich. Die Schreiben der Familienkasse und der Ämter berufen sich auf ein neueres Gerichtsurteil:
Es ist vom Bundesfinanzhof (BFH) vom 17. Dezember 2008 (Aktenzeichen III R 6/07).
Laut regionalem Landesverband ist dieses Urteil gültig und deswegen sind die Nachweise erforderlich.

Die Frau sagte mir auch, dass sie sogar Eltern von erwachsenen Behinderten aufgesucht haben, die vollstätionär untergebracht sind. Das finde ich allerhand. Wir haben damals, als unsere Tochter im heim war, das Kindergeld angerechnet bekommen und ich fand dies sei rechtens, da sie auch nicht mehr bei uns lebte. Es gibt halt überall Gesetzeslücken, die den falschen Leuten helfen.

Die Betreuung kann mit einem Attest vom Arzt nachgewiesen werden.

Viele Grüße Micha
Gisela M. 15.11.2010, 18:35#110
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Liebe Micha,

bei dem BFH-Urteil III R 6/07 vom 17. Dezember 2008 handelt es sich um die Eltern im ALG-II-Bezug - hier zu finden:

www.bfhurteile.de/IIIR607.htm

Es ist schon traurig, wenn Eure örtliche Lebenshilfe keinen Schimmer hat :-(

Auch wenn die Mitarbeiterin freundlich war, sollte sie sich bei ihrer Bundesvereinigung schlau machen, denn amai (vielen Dank übrigens!) hatte ja heute früh schon die Juristin Dr. Sabine Wendt zitiert, die da wohl den besseren Durchblick hat.

Einen schönen Abend noch!
Gisela
volvocarl 15.11.2010, 18:46#111
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung
Zitat von chiara
Hallo zusammen,
ich hätte noch eine Frage wegen dem Abzweigungsantrag.
Als ich den Antrag beim Arbeitsamt für das Ausbildungsgeld stellte, hab ich gefragt, ob ich für meine Tochter ein eigenes Konto eröffenen soll. die Frage wurde mit nein beantwortet, da sie überhaupt keinen Bezug zu Geld hat.

An den Tag als mich die Sachbearbeiterin vom Sozialamt anrief, und mir mitteilte, daß sie einen Antrg auf Abzweigungs stellen müsse.....wurden auch u.a. gesagt....das Geld fließt in einen Topf aus dem zusammen gewirtschaftet wird.

Hab ich einen Fehler gemacht? Hätte ich ein Konto für sie eröffenen sollen?
Wie handhabt ihr das? Wird das Geld der Grundsicherung auf ein eigens Konto überwiesen?

Danke
chiara


Uns wurde eine Kontoeröffnung zumindest angeraten. Ich kann mich aber nicht mehr so genau dran erinnern. Allerdings vereinfacht ein Konto die Nachweisbarkeit von "nichts besitzen".

Zwingend vorgeschrieben wurde uns, den Mietanteil auf mein Konto zu überweisen. Sonst könnte es nicht gezahlt werden. Ob das nun ok ist, keine Ahnung.

Das Problem ist, das fast alle Banken ja Kontoführungsgebühren verlangen. Auch die, die mit kostenlosen Konten werben. Denn der "Verdienst" der Kinder liegt ja meist unter der Grenze, ab der das Konto kostenlos wird.

Selbst die Hypo, die geringste Mindesteingänge fordert und in deren Limit unser Sohn klar ist, ist nach Antragstellung zurückgerudert. Und hat uns nach Beschwerde wenigstens 1 Jahr auf Kulanz zuerkannt.
Eigentlich ne Frechheit.

Ist sowieso ein Witz, die nix haben, müssen - ist ja unterschiedlich - 10€/Monat bezahlen. Die zumindest ausreichend haben, bezahlen nichts.

LG
Stefan
miau 15.11.2010, 19:00#112
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung
Zitat von Gisela M.
Liebe Micha,

bei dem BFH-Urteil III R 6/07 vom 17. Dezember 2008 handelt es sich um die Eltern im ALG-II-Bezug - hier zu finden:

www.bfhurteile.de/IIIR607.htm

Es ist schon traurig, wenn Eure örtliche Lebenshilfe keinen Schimmer hat :-(

Auch wenn die Mitarbeiterin freundlich war, sollte sie sich bei ihrer Bundesvereinigung schlau machen, denn amai (vielen Dank übrigens!) hatte ja heute früh schon die Juristin Dr. Sabine Wendt zitiert, die da wohl den besseren Durchblick hat.

Einen schönen Abend noch!
Gisela

Hallo Gisela,

unsere LH hat sich an die regionale LH gewandt und die ist für ganz Bayern zuständig. Da kann die freundliche Dame auch nichts dafür.

Vor ein paar Jahren hatte ich große Sorgen und wandte mich an die LH in Marburg. Sie schickten mich immer wieder an den Landesverband, weil sie nichts tun könnten.

Wer ist denn jetzt wirklich zuständig?????

lg Micha

P.S.
deine Antwort hättest du auch anderes formulieren können. :unsicher: :grantel: Für mich persönliche ist das, was heute stattgefunden hat, ein riesen Fortschritt. !!! (auch wenn du das nicht verstehen kannst, wie auch, bist ja erst kurz im Forum dabei).
volvocarl 15.11.2010, 19:35#113
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung
Zitat von miau
Hallo Gisela,
............
P.S.
deine Antwort hättest du auch anderes formulieren können. :unsicher: :grantel: Für mich persönliche ist das, was heute stattgefunden hat, ein riesen Fortschritt. !!! (auch wenn du das nicht verstehen kannst, wie auch, bist ja erst kurz im Forum dabei).

:kopfkratz::kopfkratz::kopfkratz:, aber ich bin ja auch erst gerade eben hier aufgeschlagen....

Es gehört zwar nicht zum Thema hier, aber:

Bezüglich LH kann ich nun wieder nix gutes berichten. Vor vielen Jahren war ich da mal Mitglied. Und meine Frau hatte da während ihres Praktikums gearbeitet.
Die Chefin vom BW war top, nur unterwegs für "ihre" Bewohner. Alles Mögliche organisiert, gemacht, getan......
Da aber der damalige Chef der LH ihre burschikose Art nicht mochte, wurde sie mit allen Mitteln abgeschossen. Damals war üblich, das jedem gekündigt oder die Maßnahme nicht verlängert wurde, der auch nur andeutungsweise etwas gegen den "General" sagte. Es wurde gemauschelt, die halbe Familie in der Lebenshilfe angestellt etc.. Auch wurde damals nur Behinderte in die Werkstatt aufgenommen, mit denen was verdient werden konnte.
Auch Sammelschreiben bzgl. der Zustände etc. an den Hauptsitz nützten nichts. Das hat die da überhaupt nicht interessiert.
Dann bin ich halt ausgetreten, da meiner Meinung nach das Wohl der dort betreuten behinderten Menschen vorrangig sein sollte und nicht der persönliche Vorteil.
Das hat sich seit einiger Zeit, seit der "General" nicht mehr Chef ist, geändert, wirkt bei mir aber immer noch nach.
Der Tenor bei der Geschichte ist, das der Bundesvereinigung - zumindest wie ich das damals erlebt hatte - die untergeordneten Verbände und deren Tun relativ egal zu sein schien.
Aber wie gesagt, ist nur persönliche Erfahrung. Das kann und wird überall anders sein. Gott sei Dank.....


Ach so, und eigentlich hat Gisela Recht. Schlimm, wenn Vereine und Verbände Informationen rausgeben, die nicht stimmen bzw. nicht anwendbar sind.
Die Leute, die diese Infos erhalten, verhalten sich schließlich genau anhand der erhaltenen Informationen.
Besser wäre gewesen, zu sagen, wir wissen es nicht so genau. Erkundigen uns aber und informieren Sie entsprechend. Ich denke, bei solch einer verzwickten Geschichte wäre das die bessere Vorgehensweise gewesen.
Denn man erwartet ja gerade von der LH & Co eine differenziert fachliche Auskunft.

LG
Stefan
Inge 15.11.2010, 19:46#114
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung
Zitat von volvocarl
Aber wie gesagt, ist nur persönliche Erfahrung. Das kann und wird überall anders sein. Gott sei Dank.....

genau so sieht es aus: es ist in jeder Vereinigung anders. Und die Lebenshilfe-Vereinigungen vor Ort sind auf engagierte Menschen - am besten Eltern - angewiesen, die aktiv im Vorstand mitarbeiten. Dann wird das auch schon....

Hier im Forum haben schon einige Menschen negative Erfahrungen mit "der Lebenshilfe" gemacht - oft sind das einzelne Stellen, Mitarbeiter oder auch Vorstandsmitglieder. Wichtig ist es, hartnäckig, freundlich und konstruktiv im Gespräch zu bleiben. Alles andere verhärtet die Fronten - in der Lebenshilfe wie in diesem Forum.

Und wichtig ist vor allem der Blick dahin, wo die Ursache unserer Probleme sitzt ;-)
miau 15.11.2010, 19:47#115
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

wieso greift ihr jetzt unsere LH an??????????

Ich finde das unpassend. !!!

Die Frau ist auch froh richtige Informationen zu bekommen und muss nach dem gehen, was sie bisher erfahren konnte. Sie hätte auch anders reagieren können, so wie ihr beide hier!

lg miau
miau 15.11.2010, 19:49#116
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung
Zitat von Inge
genau so sieht es aus: es ist in jeder Vereinigung anders. Und die Lebenshilfe-Vereinigungen vor Ort sind auf engagierte Menschen - am besten Eltern - angewiesen, die aktiv im Vorstand mitarbeiten. Dann wird das auch schon....

Hier im Forum haben schon einige Menschen negative Erfahrungen mit "der Lebenshilfe" gemacht - oft sind das einzelne Stellen, Mitarbeiter oder auch Vorstandsmitglieder. Wichtig ist es, hartnäckig, freundlich und konstruktiv im Gespräch zu bleiben. Alles andere verhärtet die Fronten - in der Lebenshilfe wie in diesem Forum.

Und wichtig ist vor allem der Blick dahin, wo die Ursache unserer Probleme sitzt ;-)

Hallo Inge,

danke für diese Zeilen. :-)

Anstatt dankbar zu sein, dass die LH mir das Schreiben, das Aktenzeichen etc. zur Verfügung gestellt hat, sie gleich niederzutrampeln. So unfair ist die Welt, ganz besonders wenn man im Prinzip nur für sich kämpft. :-( So empfinde ich die Antworten.

lg Micha
Maria Magdalena 15.11.2010, 21:36#117
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung
Zitat von miau
Hallo Gisela,

unsere LH hat sich an die regionale LH gewandt und die ist für ganz Bayern zuständig. Da kann die freundliche Dame auch nichts dafür.

Vor ein paar Jahren hatte ich große Sorgen und wandte mich an die LH in Marburg. Sie schickten mich immer wieder an den Landesverband, weil sie nichts tun könnten.

Wer ist denn jetzt wirklich zuständig?????

lg Micha

P.S.
deine Antwort hättest du auch anderes formulieren können. :unsicher: :grantel: Für mich persönliche ist das, was heute stattgefunden hat, ein riesen Fortschritt. !!! (auch wenn du das nicht verstehen kannst, wie auch, bist ja erst kurz im Forum dabei).

Hallo Micha,

ich bin nicht lange im Forum, aber das brauch ich auch nicht um zu erkennen was ein Angriff ist, ich entdecke in den Zeilen von Gisela keinen. Leider musste ich auch feststellen als ich mich an die Lebenshilfe bezüglich der Abzweigung wendete, kam ein "?" , super dachte ich. Natürlich kann die oder der eine nichts dafür, aber man kann sich informieren, schlau machen zu allem was aktuell ist, so denke ich darüber, ansonsten passt es nicht, als Mitarbeiter der Lebenshilfe. DIe Leute die sich an diese wenden, suchen ja Hilfe, Beratung und kein weiteres ?, das haben sie selbst.

Ich habe mich nun an die Medien gewendet, ZDF Frontal und an die Sueddeutsche Zeitung. Ich habe bei kobinet meine Meinung geschrieben und ich hoffe ihr macht das auch. Nur hier posten und "jammern" hilft uns auch allen nicht weiter.
Entweder man geht "miteinander" die gleiche Richtung, was das hier betrifft oder jeder für sich, nur bei letzterem wird kaum was erreicht werden können.

Nach wie vor halte ich diese ganzen Vorgehensweisen als einen Skandal und bei mir ist es noch dreister als dreist abgelaufen, weil mir die Familienkasse mein "Einkommen" gekürzt hat, das ohne Ankündigung und einfach mal rein vorsorglich. Bedeutet, sie haben nicht nur das komplette Kindergeld das ich für meine Tochter bekomme einbehalten, sondern gingen noch an weiteres. Ich fühle mich bestohlen, hintergangen und verarscht!

Ich möchte nicht mal darüber nachdenken, wie viele Eltern das nun einfach so stehen lassen und Angst haben, Angst sich zu wehren, oft hilflos sind und sich nicht wehren können. Gezielte Fangfragen sind darauf ausgerichtet dass Gelder "einkassiert" werden und können. Sollen wir das so stehen lassen, weil jeder nur auf das Seine blickt?

Somit möchte ich euch bitten an die Öffentlichkeit zu gehen, falls nicht schon geschehen und zumindest vielleicht auch bei kobinet euere Meinung schreibt. Unsere Politik tut nichts wenn nur einer aufsteht, nur wenn wir alles es tun, muss unsere Politik agieren und zwar in dem Falle für das Recht unserer Kinder!

Herzliche Grüße

Marlene Mayer (Maria Magdalena)
amai 15.11.2010, 21:38#118
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo Micha,
ich empfinde einen Hinweis, dass die freundliche Mitarbeiterin nicht richtig bzw. umfassend informiert ist sehr wichtig. Das ist doch garnicht *bös* gemeint, sondern eine Tatsache und gar keine generelle Abwertung *deiner* LH.

So kannst du ihr doch jetzt den Gefallen tun und ihr den Hinweis auf das erst am 8.11. veröffentlichte Merkblatt des Bundesverbandes geben, dass ja gerade den Konflikt des Urteils des Bundesfinanzhofes mit der Rechtssprechung des Bundessozialgerichtes kommentiert.

Jede LH ist auf die aktive Mithilfe und Unterstützung der Eltern angewiesen und auch wir hier im Forum sind auf Hilfe untereinander und einen konstruktiven Umgang miteinander angewiesen.


LG, amai
volvocarl 15.11.2010, 21:44#119
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung
Zitat von miau
Hallo Inge,

danke für diese Zeilen. :-)

Anstatt dankbar zu sein, dass die LH mir das Schreiben, das Aktenzeichen etc. zur Verfügung gestellt hat, sie gleich niederzutrampeln. So unfair ist die Welt, ganz besonders wenn man im Prinzip nur für sich kämpft. :-( So empfinde ich die Antworten.

lg Micha


Micha, niemand hat Deine LH "niedergetrampelt oder angegriffen". Ich habe nur meine Erfahrung mit "meiner" LH geschildert. Und auch Gisela hat das sicher anders gemeint, als Du das interpretierst. Ich kenne die Mitarbeiter Deiner LH nicht, also kann ich mir doch keine Einschätzung erlauben.
Und wie gesagt, Gott sei Dank ist das ja nicht überall so wie das hier WAR!


Aber wir schweifen hier vom Thema ab, meine Schuld, sorry.

Ich bin auf jeden Fall erst mal auf das Musterschreiben von Gisela gespannt. Denn wenn ich die unterschiedlichen Urteile richtig interpretiere, ist ja bei Heimunterbringung und evtl. auch bei Hartz IV beziehenden Eltern eine Abzweigung nicht immer zulässig.
Für alle anderen betreffenden Eltern trifft ja die Argunentation eh nicht zu.

Die Zeit wird zeigen, wie das laufen bzw. sich einpegeln wird.
Warten wir die Antworten erst mal ab.


LG
Stefan
miau 16.11.2010, 09:45#120
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo MariaMagdalena,
ich bin nicht lange im Forum, aber das brauch ich auch nicht um zu erkennen was ein Angriff ist, ich entdecke in den Zeilen von Gisela keinen.

für mich ist das ein Angriff. Außerdem hast du auch nicht mitgekriegt wie meine Beziehung zur LH ist und war. Darum sind solche posts eine Unverschämtheit meinem Mut gegenüber, dass ich mich überwunden habe die hiesige LH aufzusuchen, um sie für ihre Mitarbeit zu gewinnen.
Ich habe mich nun an die Medien gewendet, ZDF Frontal und an die Sueddeutsche Zeitung. Ich habe bei kobinet meine Meinung geschrieben und ich hoffe ihr macht das auch. Nur hier posten und "jammern" hilft uns auch allen nicht weiter.
Entweder man geht "miteinander" die gleiche Richtung, was das hier betrifft oder jeder für sich, nur bei letzterem wird kaum was erreicht werden können.

Das ist dein Weg. Meiner war erstmal die ortsansässige LH aufzusuchen. Aber so wie ich diverse User hier wahrnehme zählt nur was sie selbst von sich angeben und erreichen und wenn einer sich nicht so auskennt und trotzdem die Hürden versucht zu überwinden, weil er einen anderen Weg geht, wird er niedergemacht. Wer hat denn hier von den drei Angreifern versucht mal herauszufinden, was seine LH denkt und wie sie vorgeht???

So lässt sich kein gemeinsames Ziel erreichen, dass das Kindergeld weiterhin unabhängig von der Grundsicherung ausgezahlt wird!

Denn ich bin jetzt empört und möchte aus Zorn am liebsten den Vorgaben der Behörden nachgehen und nach mir die Sinnflut..l :grantel::wand:

lg miau
Inge 16.11.2010, 10:26#121
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo zusammen,

hier werden mal wieder die Grenzen der Online-Kommunikation deutlich: wir alle lesen nur und sehen unseren Diskussionspartner nicht. Da fehlen einfach jede Menge Informationen durch unsere Körpersprache und vieles kommt beim Empfänger anders an als der Absender es gemeint ist.

Micha, ich freue mich sehr, dass Du es geschafft hast, Deinen früheren Ärger mit Deiner LH zu überwinden. Ich weiß, dass sehr viel Mut dazu gehört. Vielleicht können andere durch Deine neuen positiven Erfahrungen auch noch mal "aufraffen", denn (jetzt muss ich mal Werbung machen ;-)) die Lebenshilfe ist durch Eltern entstanden, und sie lebt durch die Anregungen und durch die Mithilfe ihrer Mitglieder. Und nur, wenn wir uns persönlich einsetzten, dann läuft es auch gut in den Vereinen.
Zur Lebenshilfe: die Vereine vor Ort können sich fast nie juristisch versierte Mitarbeiter/innen leisten. Selbst in der Landesverbänden sind juristische Mitarbeiter/innen für so viel Dinge zuständig, dass ich persönlich nicht davon ausgehe, dass sie ständig auf dem aktuellsten Rechtsstand sein können.

Und gerade bei dem gegenwärtigen Problem, das etliche von uns beschäftigt, ist m.E. eine Zusammenarbeit aller Beteiligten nötig. Wenn wir unsere Solidarität aufgeben, dann..... na ja....
miau 16.11.2010, 10:41#122
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo Inge,

wegen der Solidarität einer Gemeinschaft habe ich vorhin schon ein neues Thema eröffnet.

Wenn wir wissen wie die ortsansässigen LH´en vorgehen, erst dann können wir noch mehr bewirken. (finde ich) Im Alleingang lässt sich viel Staub aufwirbeln und dann steht man wieder alleine da.

Hier geht es um etwas grundsätzliches: Welches Gesetz, welches Urteil ist gülitig und wie kann es angewandt werden? Zusammen mit allen LH, die es in D gibt.

lg Micha
Maria Magdalena 16.11.2010, 13:02#123
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung
Zitat von miau
Hallo MariaMagdalena,



für mich ist das ein Angriff. Außerdem hast du auch nicht mitgekriegt wie meine Beziehung zur LH ist und war. Darum sind solche posts eine Unverschämtheit meinem Mut gegenüber, dass ich mich überwunden habe die hiesige LH aufzusuchen, um sie für ihre Mitarbeit zu gewinnen.



Das ist dein Weg. Meiner war erstmal die ortsansässige LH aufzusuchen. Aber so wie ich diverse User hier wahrnehme zählt nur was sie selbst von sich angeben und erreichen und wenn einer sich nicht so auskennt und trotzdem die Hürden versucht zu überwinden, weil er einen anderen Weg geht, wird er niedergemacht. Wer hat denn hier von den drei Angreifern versucht mal herauszufinden, was seine LH denkt und wie sie vorgeht???

So lässt sich kein gemeinsames Ziel erreichen, dass das Kindergeld weiterhin unabhängig von der Grundsicherung ausgezahlt wird!

Denn ich bin jetzt empört und möchte aus Zorn am liebsten den Vorgaben der Behörden nachgehen und nach mir die Sinnflut..l :grantel::wand:

lg miau

Hallo miau,

nun gut, deine Vergangenheit kenne ich nicht. So denke ich, weiß keiner wirklich was vom anderen, weil jeder hat sein Leben und seine Geschichte.
Meine Meinung ist einfach, dass man egal was einem passierte im Leben, nicht unbedingt hinter jedem Wort einen Angriff herauslesen muss, allerdings gebe ich zu, kann das bei einer "toten" Sprache (ohne persönlichen Kontakt) oft schnell mal der Fall sein.

Wenn du gleich von "Angreifern" schreibst, so ist das für dich vielleicht so oder du fühlst dich angegriffen, deswegen muss das so nicht sein, andere lesen das nicht so wie du.

Deine Meinung ist die eine Sache, dann solltst du vielleicht auch schreiben, dass es deine Meinung ist und du dich angegriffen fühlst, nicht das andere "Angreifer" sind.



Marlene
volvocarl 16.11.2010, 13:44#124
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo Marlene,

danke für Deinen Beitrag. Das wären auch meine Worte gewesen.

Aber wir schweifen hier total vom Thema ab.
Micha (miau) hat zu diesem "Problematik" ein eigenes Thema verfasst (http://www.intakt.info/forum/forumdisplay.php?f=65). Ist vielleicht ganz gut so, dann bleibt das hier aussen vor. Und dort kann, wer will, jeder weiter über das Thema diskutieren. Ich jedenfalls nicht mehr.

Zum Thema. Hat schon jemand, außer @rettesich, Antwort erhalten?
Wenn nicht, bitte mal bei Antwort vom Amt den Text reinschreiben. Mich würde mal interessieren, was in den unterschiedlichen Städten/Landkreisen für Begründungen herangezogen werden.
Da es ja mehrere Vorgehensweisen der Ämter gibt (Anfrage der FK, sofortige Abzw. durch die FK, Erzwingung der Abzw. durch SA), wird die Beantwortung ja die eine oder andere Änderung des Antwortschreibens nötig machen.

Auch würde mich mal interessieren, ob man (für uns) positive Bescheide in einem Antwort-/Einspruchsschreiben erwähnen sollte oder nicht.

Ich hoffe ja, das die FKs zügig arbeiten und ich nächste Woche wenigsten ein Antwort im Briefkasten habe......


LG
Stefan
**Claudia** 16.11.2010, 17:31#125
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung
Zitat von Inge
genau so sieht es aus: es ist in jeder Vereinigung anders. Und die Lebenshilfe-Vereinigungen vor Ort sind auf engagierte Menschen - am besten Eltern - angewiesen, die aktiv im Vorstand mitarbeiten. Dann wird das auch schon....

Hier im Forum haben schon einige Menschen negative Erfahrungen mit "der Lebenshilfe" gemacht - oft sind das einzelne Stellen, Mitarbeiter oder auch Vorstandsmitglieder. Wichtig ist es, hartnäckig, freundlich und konstruktiv im Gespräch zu bleiben. Alles andere verhärtet die Fronten - in der Lebenshilfe wie in diesem Forum.

Und wichtig ist vor allem der Blick dahin, wo die Ursache unserer Probleme sitzt ;-)



Danke für Deinen Beitrag, Inge - dem schliesse ich mich gleich mal mit an.
Bei uns summieren sich auch 7 Jahre "Horrorerfahrung" mit div. Mitarbeitern, aber wir sind im Gespräch geblieben, was für mich alles andere als einfach war.

Es gibt nichts und niemanden, der diese Erfahrungen mit diesen Mitarbeitern je wieder "gut" machen könnte - die sind passiert und die Verantwortung liegt bei den entsprechenden Mitarbeitern.


Auf der anderen Seite bin ich heute sehr glücklich darüber, dass wir anderen Mitarbeitern (und uns auch) nochmal eine Chance gegeben haben - denn mit diesen Mitarbeitern funktioniert jetzt alles reibungslos und wunderbar.

Was ich damit sagen will:
auch wenn wir jetzt positive Erfahrungen machen, sind die negativen Erfahrungen nach wie vor ein Bestandteil unseres Lebens, den ich auch nicht (und niemanden zuliebe) verschweige.
Es liegt mir aber genauso am Herzen, die positiven Erfahrungen, die ich jetzt mit Mitarbeitern der LH mache, zu betonen.


Soweit ich mich erinnere, Micha, hattest Du ja sowohl negative als auch positive Erfahrungen gemacht? Ich kann mich aber auch irren.