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Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

miau 09.11.2010, 10:18#51
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

denen ist es doch egal, was wir wollen. Sie sind doch nur mit ihren Verbesserungsvorschlägen zufrieden. Ich zweifle auch daran, dass sich genügend Eltern finden, die das wahre Ausmaß dessen, was mit unseren Kindern abläuft und noch kommen wird, sehen können.

lg Micha :-(
Marti 09.11.2010, 10:24#52
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Meine auch. Gestern habe ich auch die Petition zum erhöhung der Grundsicherungssätze unterschrieben. Ist auch wichtig.
Inge 09.11.2010, 10:39#53
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung
Zitat von miau
denen ist es doch egal, was wir wollen.

Liebe Micha,
das wiederum ist mir egal ;-)
Ich werde nie aufhören, den Verantwortlichen auf die Füße zu treten und sie mit ihrem Bockmist zu konfrontieren. Wenn ich mich gegen diese Ungerechtigkeiten nicht wehre, dann toleriere und akzeptiere ich das. Und das geht schon mal gar nicht...
Inge 09.11.2010, 10:51#54
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung
Zitat von Kirsten
"Euthanasie durch die Hintertür" wird jeder Politiker von sich weisen. Aber so hat es damals auch angefangen.
9. November auch Gedenken an Wertefundament unserer Gesellschaft

Am 9. November gedenkt Deutschland der Reichspogromnacht 1939 und dem Fall der Mauer 1989. Dazu erklärt die Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Dr. Maria Flachsbarth:

„Es liegt in unserer Verantwortung, durch ein würdiges Gedenken an den 9. November dafür zu sorgen, dass das „Nie wieder“ nicht zur Floskel verkommt. [...]
Quelle und kompletter Text: Pressemitteilung der CDU/CSU
Inge 09.11.2010, 11:07#55
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung
[...] Das Kindergeld ist grundsätzlich demjenigen als Einkommen zuzurechnen, an den es ausgezahlt wird, hier der kindergeldberechtigten Mutter der Klägerin; weder hat diese es der Klägerin zugewendet, noch ist es der Klägerin kraft Gesetzes zuzurechnen (dazu näher unter 1.). Die Klägerin ist auch nicht verpflichtet, das Kindergeld nach § 74 EStG an sich abzweigen zu lassen; daher ist es bei ihr nicht wegen eines unterlassenen Abzweigungsantrags fiktiv als Einkommen zu berücksichtigen (dazu näher unter 2.). Ebenso wenig stellen die der Klägerin von den Eltern gewährten Naturalleistungen Einkommen iS von § 41 Abs 2 SGB XII dar, das in Höhe von monatlich 154 Euro bei der Klägerin angerechnet werden könnte (dazu näher unter 3.). [...]
Quelle und kompletter Text: Sozialgerichtsbarkeit

Blickt jemand von Euch da besser durch als ich?? Hilft uns das???
amai 09.11.2010, 13:38#56
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Liebe Inge,
Urteile- puh- wie immer- schwere Kost zu lesen und zu verstehen.

Was ich (nur meine Meinung und Interpretation wie ich es verstehe) als wesentlich aus diesem Urteil rausgelesen habe ist:

1. Kindergeld, das den Eltern ausbezahlt wird ist deren Einkommen zuzurechnen, nicht dem Kind.

2. Grundsicherung ersetzt den Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern bei volljährigen Kindern, es sei denn, die Eltern verdienen mehr als 100.000 Euro/Jahr.

3.Aus mangelndem Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber den Eltern ergibt sich, dass das Kind weder darauf verwiesen werden kann einen Abzweigungsanspruch zu stellen, noch kann bei unterbleiben eines Abzweigungsantrages durch das Kind wegen mangelnder Mitwirkung ein fiktives Einkommen in Höhe des Kindergeldes angesetzt werden.

"[...]13

Die Höhe der Grundsicherungsleistung ist u.a. davon abhängig, ob der Antragsteller über eigenes Einkommen verfügt. Er ist verpflichtet, dieses zur Bedarfsdeckung einzusetzen. Auf Unterhaltsansprüche gegen seine Eltern braucht er sich allerdings grundsätzlich nicht verweisen zu lassen. Nach § 43 Abs 2 Satz 1 SGB XII bleiben Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen iS des § 16 SGB IV unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt. Da diese Grenze vorliegend bei weitem nicht erreicht wird, bleiben die Einkommensverhältnisse der Eltern der Klägerin außer Betracht. Mithin braucht sich die Klägerin das Kindergeld nicht leistungsmindernd anrechnen zu lassen, wenn es sich dabei um Einkommen der Eltern und nicht um (ggf fiktives) eigenes Einkommen handelt.

14

Das Kindergeld ist grundsätzlich demjenigen als Einkommen zuzurechnen, an den es ausgezahlt wird, hier der kindergeldberechtigten Mutter der Klägerin; weder hat diese es der Klägerin zugewendet, noch ist es der Klägerin kraft Gesetzes zuzurechnen (dazu näher unter 1.). Die Klägerin ist auch nicht verpflichtet, das Kindergeld nach § 74 EStG an sich abzweigen zu lassen; daher ist es bei ihr nicht wegen eines unterlassenen Abzweigungsantrags fiktiv als Einkommen zu berücksichtigen (dazu näher unter 2.). Ebenso wenig stellen die der Klägerin von den Eltern gewährten Naturalleistungen Einkommen iS von § 41 Abs 2 SGB XII dar, das in Höhe von monatlich 154 Euro bei der Klägerin angerechnet werden könnte (dazu näher unter 3.).[...]

Den Teil mit dem geldwerten Vorteil und gegenrechnen habe ich zwar gelesen, aber nicht richtig aufgenommen und auswerten können, es könnte aber u. U. vielleicht sogar schädlich sein, wenn man dem Sozialamt genaue Angaben und Belege erbringt für Dinge die im Regelsatz enthalten sind.

Was mich interessieren würde: auf welcher rechtlichen Grundlage stellen die Sozialämter den Antrag bei der Kindergeldkasse? Es wäre wichtig, die Anträge der Sozialämter daraufhin zu überprüfen.

Und den Kindergeldkassen dann ggf. mitzuteilen, dass eine Unterhaltspflicht der Eltern bei Volljährigkeit nur noch eingeschränkt besteht, da das Kind seinen Bedarf vorrangig durch seinen Rechtsanspruch auf (ungekürzte) Grundsicherungszahlung zu decken hat , eine Abzweigung mangels Anspruch also nicht in Frage kommt.
"[...]
21

Eine rechtsfortbildende Übertragung der Regelung des § 82 Abs 1 Satz 2 SGB XII auf volljährige (behinderte) Kinder verbietet sich insbesondere wegen der mit Eintritt der Volljährigkeit veränderten Unterhaltslage. Von dem Zeitpunkt an hat das Kind grundsätzlich selbst für seinen Unterhalt zu sorgen (§ 1602 Abs 1 BGB). Damit verändert sich die Bedeutung des in diesen Fällen noch zu zahlenden Kindergeldes zum einen in Richtung auf Ausbildungsförderung anstelle von Betreuung und Erziehung (vgl § 31 Satz 1 EStG), zum anderen in Richtung auf Familienförderung (aaO Satz 2). Entscheidend kommt hier zum Tragen, dass bei behinderten Kindern mit dem Eintritt der Volljährigkeit der Rechtsanspruch auf Grundsicherungsleistungen erwächst (vgl Brühl aaO § 82 RdNr 65 ff, 68).[...]"

Jetzt würden mich eure Meinungen dazu interessieren bis hierher. Mein Hirn schaltet sich nach einer gewissen Menge juristischem Input ab :auge: .

LG, amai
Inge 09.11.2010, 14:25#57
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung
Zitat von amai
Mein Hirn schaltet sich nach einer gewissen Menge juristischem Input ab :auge:

so weit wie Du bin ich gar nicht gekommen, aber das Abschalten kann ich gut nachvollziehen [Bild: www.wuerziworld.de]
Inge 09.11.2010, 15:27#58
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo zusammen,

bei Kobinet hatte ich meinen Frust in einem Leserbrief auch losgelassen und habe jetzt Kontakt mit Frau M., die auch Leserbriefe geschrieben hat (bitte etwas nach unten scrollen).
Ebbi 09.11.2010, 17:03#59
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo zusammen,

meine Unterstüzung habt ihr auch.Ich habe so eine Wut,auf der einen Seite genehmigen sie dir für dein Kind den Zuschuss für die Sonderwohnform und im selben Augenblick wollen sie Dir das Geld auf der anderen Seite wieder abnehmen.

lg,Karola
chiara 09.11.2010, 21:19#60
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Ich habe im August einen Antrag auf Grundsicherung für meine 19jährige schwerbehinderte Tochter gestellt. Die Dame auf dem Amt war sehr nett, hat mich über den Stand der Dinge immer auf dem laufenden gehalten. Nun hat sie mich gestern angerufen, sie wäre gerade bei der Berechnung für den Bescheid, und sie müsse diesen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse stellen.
Also meine Unterstützung gebe ich auch gern.

Schönen Abend
Chiara
amai 09.11.2010, 21:57#61
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo Chiara,
herzlich willkommen.
Du solltest gegen den Bescheid dann unverzüglich Widerspruch einlegen.

LG, amai
Lazarus 09.11.2010, 22:59#62
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo miteinander,

habe heute folgendes in Erfahrung bringen können:

die Kindergeldabzweigung geschieht nach §74 Abs. 1 Satz 4 des EStG. Die Grundsicherung wird nach dem 4. Kapitel SGB XII gezahlt. In dieser Leistungsberechnung werden neben den Regelsätzen auch die Kosten für die Unterkunft berücksichtigt. Das Kindergeld wurde bis jetzt nicht bei der Sozialhilfe angerechnet.

Gemäß des §74 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und der hierzu ergangenen Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes kann das Kindergeld an das Sozialamt ausgezahlt werden, soweit der Kindergeldberechtigte seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nach kommt und deswegen Unhaltsleistungen vom Sozialamt gewährt werden.

Das gilt auch dann, wenn man selbst kein Einkommen hat und dadurch auch nicht unterhaltspflichtig ist, sowie wenn man nur einen geringen Teil Unterhalt leisten braucht/kann, der geringer ist, als das zur Auszahlung kommende Kindergeld.

Die Kindergeldkasse prüft den Nachweis des monatlich zu leisteten Unterhalts, der mindestens in der Höhe des Kindergeldes liegen muss.

Geldleistungen werden keinesfalls als Unterhalt angerechnet, weil diese ja dann wieder bei der Grundsicherung zum Abzug kommen werden.

Kosten die mit Nachweis anerkannt werden könnten sind z.B.

Medikamentenzuzahlungen, Hilfsmittelzuzahlungen, Therapien die nicht von einer Kasse ersetzt werden, Fahrtkosten zu Ärzten und Therapien, besondere Kleidung z.B. bei stark erhöhtem Bekleidungsverbrauch durch starkes Schwitzen, Gewichtszunahme aufgrund von Medikamenten, Freizeitmaßnahmen, z.B. bei Alleinerziehenden die Fahrtkosten und evtl. bedingte Begleitung bei Besuchsfahrten zum Vater oder Mutter (Familienzusamenführung), Urlaubsfahrten.

Nahrung und Bekleidung im normalen Verbrauch sind mit der Grundsicherung abgedeckt. Besondere Nahrung am besten mit Attest vom Arzt und Quittungen einreichen. Berücksichtigt werden wahrscheinlich aber nur die Mehrkosten. Das gilt auch für die Wäsche. Die Pflegeversicherung berücksichtigt die Zeit, die wir für die Wäsche benötigen, aber nicht den erhöhten Waschmittel- und Strom- und Wasserverbrauch. Auch hier werden wohl die Mehrkosten mit Nachweis angesetzt werden können.

Betreuungsleistungen denke ich, sollte man sich je nach Krankheitsbild vom Arzt bestätigen lassen und mit Attest vorlegen.

Wir werden zwar laut Rechtssprechung nicht um das Ausfüllen der Anschreiben und zumindest erst einmal Rückgabe an die Familienkasse herumkommen, aber zuerst prüft ja die Familienkasse, ob bei dem angegebenen Sachverhalt eine Kindergeldabzweigung erfolgen kann. Sollte es dann zu einem Bescheid über Abzweigung kommen, kann man erst dann einen Einspruch erheben und gegebenenfalls klagen. Es werden dann wohl Einzelfallentscheidungen werden. Die Kassen bekommen viel zu tun. Bin gespannt, ob die Bescheide dann genauso schnell kommen werden, wie jetzt die Anschreiben.

Noch eines ist ganz wichtig:

Das Kindergeld wird angeblich nur in der Höhe abgezweigt, die der Höhe der Zahlung von Miete und Nebenkosten im Grundsicherungsbescheid entspricht.

Sollte jemand z.B. bei der Berechnung einen Zuschuss von 50€ für Anteil Miete und Nebenkosten im Bescheid stehen zu haben, dann würde demnach das Kindergeld auch nur um 50€ gekürzt.

Also bedeutet auch, wenn man seinem Kind unentgeltlich Wohnraum zur Verfügung stellt, dann ist der Abzweigungsantrag hinfällig.

Man muss auch darauf achten, dass man bei den Unterhaltsleistungen nur Sachkosten einreicht, die auch wirklich von keiner anderen Stelle bereits ersetzt werden.

Ich persönlich finde, dass alleine´die fiktiv angesetzten Kosten einer "rund um die Uhr Betreuung" durch die Eltern behinderter Erwachsener (um die geht es hier) die auf dem Stand eines ewigen Kindes bleiben erbringen, einem Betrag von 184€ im Monat bei weitem übersteigen. Unser Sohn bedarf aufgrund der Schwere seiner Behinderung und dem schweren therapieresistenten Anfallsleiden einer Tag und Nacht Betreuung.

Setze ich die Stunden mit dem Satz an, den der BVKM auf seiner homepage rät, in denen unser Sohn zuhause von uns alleine betreut wird, komme ich auf sage und schreibe in diesem Monat auf

4.456€

aufs Jahr gerechnet werden das mit den Ferienzeiten

ca 55 000€



Gibt es hier im Forum jemand, der schon einen Bescheid bekommen hat und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Viele Grüße
Lazarus
Inge 10.11.2010, 08:39#63
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo zusammen,

das hier habe ich jetzt über Infos bei kobinet gefunden:
[...] Deshalb wird im Rahmen einer Fortentwicklung des Sozialhilferechts auf den Rückgriff gegenüber unterhaltsverpflichteten Kindern und Eltern von 65-Jährigen und Älteren und von volljährigen unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll Erwerbsgeminderten verzichtet, wenn diese Personen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen beanspruchen oder bereits erhalten. [...]
Quelle und kompletter Text: Bundesdrucksache 14/45995 (Seite 43 rechts oben)
Inge 10.11.2010, 18:46#64
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo zusammen,

so weit ich (als juristisch völlig Ahnungslose) das jetzt sehe, soll die Abzweigung des Kindergeldes anscheinend mit diesen Urteilen begründet werden: Lexetius 2008 - hier geht es allerdings um eine Familie, die ALGII bezieht.
Dann gibt es noch ein zweites Urteil Lexetius 2009 - hier geht es um eine Familie, deren Kind in einer Einrichtung wohnt.

Beide Fälle treffen auf uns und unsere Kinder nicht automatisch zu!
miau 10.11.2010, 19:09#65
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo Inge,

bei uns im Schreiben bezieht sich das Amt auf folgende Rechtssprechungen des BFHJ:
- vom 17.12.2008, III R 6/07
- sowie vom 09.02.2009, III R 37/07

Sind das die Urteile, die du gefunden hast? (Ich frage, weil ich mich nicht mit auskenne.)

lg Micha
Inge 10.11.2010, 19:16#66
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo Micha,

ja genau das sind die Urteile! In meinem Anschreiben wurden die entsprechenden Aktenzeichen gar nicht erwähnt.

Hier ein Kommentar von Frau M. bei kobinet
[...] Diese Eltern brauchen Hilfe - und zwar nicht nur juristisch, um sich im Einzelfall zu wehren, sondern auch politisch, um den Kostenträgern zu erklären, dass das Existenzminimum von schwerstbehinderten Menschen nicht dafür gedacht ist, um kommunale Gelder einzusparen, indem man ein völlig unpassendes Urteil so weit zweckenfremdet, bis man es für gesetzeswidrige Forderungen als Druckmittel (hier Verzicht auf Unterkunftskosten) verwenden kann. [...]
Maria Magdalena 10.11.2010, 19:24#67
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo guten Abend,

einen Bescheid habe ich noch nicht erhalten, ein Infoschreiben des zuständigen Landratamtes, eine Aufforderung von der Familienkasse, die überprüft ob Kindergeld abgezweigt wird, werden kann, hierzu muss ich bis 22.11.1010 Stellung nehmen. Unsere Tochter lebt in meinem Haushalt, also keine Heimunterbringung.

Heute der Blick auf den Kontoauszug, es wurden 215 Euro weniger Kindergeld ausbezahlt, Kindergeld wurde als Zählkind "abgezogen", ohne einen Bescheid über die Abzweigung zu erhalten.

Morgen habe ich einen erneuten Termin bei der Anwältin, diese total empört über eine solche Vorgehensweise. Mit der Familienkasse fand heute ein Telefonat statt, die Dame sehr freundlich und wirkte "verständnisvoll" im Gespräch, sie meinte, sie würde nicht verstehen warum das zuständige Landratsamt so vorgeht, da unsere Tochter nicht in einem Heim untergebracht ist.

Ein Telefonat mit einer Familie, deren Sohn in einem Wohnheim lebt, alle drei Wochenende nach Hause geholt wird, erhalten so deren Aussage weiterhin Kindergeld, haben kein Schreiben erhalten und bezahlen monatlich einen Beitrag von Euro 100.

Unsere Tochter bezieht Grundsicherung in Höhe von 230 Euro monatlich, zusätzlich das "Einkommen" der Werkstatt für behinderte Menschen. Ich habe so eine Wut in mir, so dass ich morgen zu dem zuständigen Landratsamt fahren möchte und denen die Differenz von Euro 15 auf den Tisch "knallen" möchte, in Bezug auf die Grundsicherung, denn 215 Euro abgezweigt ohne Bescheid.

Ist diese Vorgehensweise ein Resultat dieser ehemaligen Schüler mit sehr guten Zensuren oder besteht unsere Politik nur noch aus einem Planet der Affen, sorry, aber nein, dann wäre es nicht so, denn Affen sind intelligenter, meiner Meinung nach. Ich befinde mich im Moment in einem Ausnahmezustand meiner Gedanken.

Nachdenklich und empört

Maria Magdalena :auge:
Maria Magdalena 10.11.2010, 19:32#68
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung
Zitat von Inge
Hallo zusammen,

eigentlich müssten wir Eltern uns sammeln und einen Offenen Brief mit ganz viel Frust, Wut und Verzweiflung und mit noch mehr Unterschriften an die zuständigen Politiker (z.B. Frau von der Leyen) schicken.

Da bin ich mit dabei! Ich habe vor morgen zu dem zuständigen Landratsamt zu fahren, 15 Euro auf den Tisch zu legen und solange da drin bleiben bis sie die Polizei holen müssen und ich werde darauf plädieren die Öffentlichkeit einzuschalten. Ich bin sowas von wütend über eine solche Tat, für mich ein Verbrechen, die sollten sich sowas von schämen, den Menschen vom Existenzminimum noch was abzuweigen, Menschen die keine Chance haben und je haben werden ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Was für ein Versagen in der Politik!
Maria Magdalena 10.11.2010, 19:35#69
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo nochmal :winke:,

wem wurde schon Kindergeld in Abzug gebracht, bzw. abgezweigt ohne Bescheid?!

Maria Magdalena
Inge 10.11.2010, 19:39#70
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo zusammen,

ich habe meinen Frust jetzt erst mal wieder mit einem Leserbrief bei kobinet deutlich gemacht (etwas nach unten scrollen).
amai 10.11.2010, 21:34#71
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo Maria Magdalena,
geh lieber zum Amtsleiter der Familienkasse und beschwere dich über das widerrechtliche Vorgehen im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde.

Und gebe deiner Anwältin den Link zu diesem Thread oder gebe ihr alle Links zu den Urteilen und der Bundesdrucksache, in der belegt ist, dass der Gesetzgeber ausdrücklich gewollt hat:
[...] Deshalb wird im Rahmen einer Fortentwicklung des Sozialhilferechts auf den Rückgriff gegenüber unterhaltsverpflichteten Kindern und Eltern von 65-Jährigen und Älteren und von volljährigen unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll Erwerbsgeminderten verzichtet, wenn diese Personen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen beanspruchen oder bereits erhalten. [...]

LG, amai
chiara 11.11.2010, 11:58#72
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo,

Bescheid der Stadt über die Grunsicherung ist heute gekommen.
Bezüglich des Kindergeldes wurde ein Antrag auf Abzweigung bei der Familienkasse gestellt.
Wo muß ich jetzt widersprechen...beim Sozialamt, bei der Familienkasse (wenn das Schreiben eintrudelt) ?, oder bei beiden?

Ich hab mir gedacht, ich ruf da mal ganz naiv an, und frag nach bei der Familienkasse, weiß aber nicht, ob das eine so gute Idee ist.

Gruß chiara
Inge 11.11.2010, 13:49#73
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo zusammen,

egal, was da jetzt die nächste Zeit kommt: ich beantrage gleich Fristverlängerung. Ich möchte mich auf keinen Fall unter Druck setzen lassen, sondern lieber abwarten, ob und was noch an Stellungnahmen von Seiten der Behindertenverbände erscheint.
Gisela M. 11.11.2010, 16:55#74
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo miteinander,

zunächst mal viele Grüße aus dem Rheinland.
Ich habe von Euren Problemen über die Kobinet-Nachrichten erfahren und würde Euch ganz gern mit ein paar Infos weiterhelfen, denn ich arbeite seit 10 Jahren in beratender Funktion für einen gemeinnützigen Verein zur Unterstützung von Familien mit kranken und behinderten Kindern.
Außerdem habe ich selbst einen 23-jährigen schwerstbehinderten Sohn, für den ich seit 5 Jahren Grundsicherungsleistungen beziehe - und zwar incl. Unterkunftskosten. Unser Sozialamt hat noch keinen Abzweigungsversuch gestartet, aber falls es dazu kommen sollte, werde ich sämtliche Medien mobilisieren, um öffentlich zu machen, dass die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung offensichtlich nur als Fassade benutzt wird, um unserer Regierung ein behindertenfreundliches Image zu verpassen, während das Ministerium der immer lächelnden Frau von der Leyen es zulässt, dass uns trotz unserer jahrzehntelangen Betreuungsleistung - und zwar 7 Tage pro Woche - von Sozialämtern erklärt wird, wir würden unserer gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommen!

Zu Euren amtlichen Ankündigungen möchte ich folgendes bemerken:

Die beiden Urteile des Bundesfinanzhofes , die von den Sozialämtern als Gesetzesgrundlage aufgeführt werden, sind in Euren Fällen gar nicht anwendbar.
Beim Aktenzeichen III R 6/07 handelt es sich um Eltern, die selbst ALG II beziehen, und weil dieses Existenzminimum der Eltern nicht ausreicht, um auch noch den grundsicherungsberechtigten Kindern Unterhalt zu gewähren, kann das Kindergeld in diesen (!) Fällen abgezweigt werden, denn bei dieser Konstellation geht es ja ohnehin nur darum, ob das Kindergeld vom Sozialamt der Kinder oder von der ARGE der Eltern angerechnet wird.
Beim anderen Aktenzeichen III R 37/07 geht es um ein 1963 geborenes "Kind", das vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht ist.

Dass die Sozialämter diese beiden Urteile zweckentfremden und pauschal zur Leistungskürzung missbrauchen, ist ein Skandal!

Sowohl das Bundesverwaltungsgericht (5 C 28.04) als auch das Bundessozialgericht (B 9b SO 5/06 R) haben bereits entschieden, dass das Kindergeld von erwachsenen behinderten Kindern, die im Haushalt der Eltern leben, nicht (!) abgezweigt werden darf. Letzteres Urteil findet man hier:

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=69519&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Entscheidende Aussagen stehen bei diesem Urteil im letzten Absatz - nämlich (Zitat):
"Es wäre insbesondere mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz schwerlich zu vereinbaren, wenn Eltern, die ihr schwerstbehindertes Kind zu Haus betreuen und nicht im Rahmen der Eingliederungshilfe (§§ 53 ff SGB XII) eine stationäre Betreuung in Anspruch nehmen, eine Anrechnung des ihnen gezahlten Kindergeldes bei den dem Kind gewährten Grundsicherungsleistungen hinnehmen müssten. Es ist insoweit zu beachten, dass bei einem (volljährigen) behinderten Kind, das mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft lebt, die von den Eltern zu tragenden Aufwendungen, zB für die Teilnahme an behindertengerechten, kulturellen Unternehmungen und gesellschaftlichen Veranstaltungen sowie für Fahrten zu Ärzten und Therapien, und auch die Haushaltskosten, etwa für Wäsche, elektrische Geräte und Renovierung, regelmäßig erheblich höher sind als dies bei einer stationären Betreuung des Kindes der Fall wäre"!!!

Außer dass man die Sozialämter (und ggfs. auch die Familienkassen - je nachdem, woher der Bescheid kommt) in Form von Widerpsrüchen auf diesen - durch das Bundessozialgericht festgestellten - Gleichheitsgrundsatz aufmerksam machen sollte, sollte man auch Druck auf die Politik ausüben, um derartige diskriminierende Praktiken zu unterbinden.

Es gibt auch keine Veranlassung, eine Vordruck-Erklärung des Sozialamtes zu unterschreiben, mit der man sich verpflichtet, keine Unterkunfts- und Nebenkosten innerhalb der Grundsicherung für das Kind geltend zu machen.
Die Unterkunftskosten gehören eindeutig zu den Leistungen der Grundsicherung (§ 42 Nr. 2 SGB XII), und bei diesen (!) Leistungen dürfen die Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern nicht berücksichtigt werden (§ 43 Abs. 2 SGB XII).
Laut Gesetz dürfen die Sozialämter also von den Eltern gar nicht fordern, ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht in Form von Unterkunftskosten nachzukommen.
Wenn die Sozialämter diese gesetzeswidrige Forderung aber trotzdem umsetzen möchten und als Druckmittel einen Abzweigungsantrag an die Familienkasse stellen, der nur dann zurückgenommen würde, wenn man "freiwillig" auf den Anspruch von Unterkunftskosten verzichtet, dann dokumentieren diese Ämter eine erschreckende Behindertenfeindlichkeit, wobei sie offensichtlich hoffen, dass die ohnehin schon belasteten Eltern diese komplexe Gesetzesmissachtung nicht durchblicken.
Wenn man seinem Kind andere Unterhaltsleistungen gewährt, welche durch die Grundsicherungsleistungen nicht gedeckt sind, gibt es auch keine Rechtsgrundlage für eine Abzweigung des Kindergeldes!

Viel Glück für Euch alle
und ganz viele Grüße aus NRW!

Gisela


"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!"
Bertolt Brecht
miau 11.11.2010, 17:31#75
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo Gisela,

heißt das, wenn ich im Antwortschreiben an die Familiekasse diese Gründe angebe, sie nichts machen können? Und ich keine Nachweise erbringen muss?

einfache Leute, wie ich, die sich mit Paragrafen nicht auskennen sind für solche Behördenschreiben ein "geundenes Fressen" um Gelder einzubehalten, die den Behinderten zustehen.

Vielen Dank für den Link, Micha