AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung
Vielen herzlich dank , jetzt sind viele schlauer als vorher.
Dafür gibt es ein extra
mfg
Seti
Vielen herzlich dank , jetzt sind viele schlauer als vorher.
Dafür gibt es ein extra

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Seti

Zitat von miauHallo Gisela,
heißt das, wenn ich im Antwortschreiben an die Familiekasse diese Gründe angebe, sie nichts machen können? Und ich keine Nachweise erbringen muss?
einfache Leute, wie ich, die sich mit Paragrafen nicht auskennen sind für solche Behördenschreiben ein "geundenes Fressen" um Gelder einzubehalten, die den Behinderten zustehen.
Vielen Dank für den Link, Micha

Hallo Gisela,

Schon Brecht kannte offenbar den zivilen Ungehorsam.Zitat von Gisela M."Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!"
Bertolt Brecht




Zitat von Gisela M.Herzlichen Dank für alle netten Rückmeldungen - und auch für das "Knuddeln" von Seti
Es ist mir ein Bedürfnis, Euch gegen derart skrupellose Geldeintreiber zu unterstützen. Auch ich hatte in schlechten Zeiten mal Hilfe von Menschen bekommen, von denen ich es niemals erwartet hätte . . .
. . . und so ganz uneigennützig bin ich vielleicht auch nicht, weil ich ja hoffe, dass Ihr das Problem durchgekämpft habt, bevor auch unsere Sozialämter auf diese miesen Ideen kommen
Als weitere Adressaten schlage ich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, den Bundesbehindertenbeauftragten, die Behindertenbeauftragten der einzelnen Fraktionen (an Kurth und Seifert habe ich schon geschrieben) und die Bundestagsabgeordneten der betroffenen Landkreise vor - am besten an alle gleichzeitig.
Und ganz spontan kommt mir noch die Idee, ein Schreiben an Frau von der Leyen mit Kopie an Familienministerin Schröder zu formulieren, in welchem um Auskunft gebeten wird, ob für diese "Kooperation" von Sozialamt und Familienkasse entsprechende Weisungen von beiden Ministerien vorliegen.
Ich denke zwar, dass die Sozialämter wissen, dass sie im Fall eines Rechtsstreits am Ende den Kürzeren ziehen werden, aber bis dahin haben sie erstmal alle Gelder bei denjenigen eingespart, die den Kampf nicht aufnehmen, und das allein wäre schon Grund genug, diese zu erwartende Niederlage mit viel Zeitverzögerungen bis zur letztmöglichen Instanz zu treiben.
Negative Presse und politischer Druck (oder TV-Sendungen wie Monitor oder Frontal 21) wären da sicherlich hilfreich.
Das war's jetzt aber für heute.
Gute Nacht an alle!
Gisela
Nichts Anderes gilt für das in der WfbM zur Verfügung gestellte kostenlose Mittagessen aus Mitteln der BA. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art 3 Abs 1 GG) verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BVerfGE 55, 72, 88; 93, 386, 397). Art 3 Abs 1 GG gebietet dem Gesetzgeber also, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfGE 112, 164, 174 = SozR 4-7410 § 32 Nr 1 RdNr 13, unter Bezug auf BVerfGE 98, 365, 385). Zwar hat der Gesetzgeber bei Sozialleistungen, die an die Bedürftigkeit des Empfängers anknüpfen, grundsätzlich einen weiten Gestaltungsspielraum (BVerfGE 100, 195, 205; BSGE 90, 172, 178 = SozR 3-5910 § 76 Nr 4 S 16). Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssen aber in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 111, 160, 171 = SozR 4-5870 § 1 Nr 1 RdNr 51). Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal reichen die Anforderungen an den Differenzierungsgrund dabei vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse (BVerfGE 107, 27, 45 f; 112, 164, 174 = SozR 4-7410 § 32 Nr 1 RdNr 14; BVerfG SozR 4-2500 § 240 Nr 11 RdNr 12). Differenzierungen, die dem Gesetzgeber verboten sind, dürfen auch von den Gerichten im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften nicht für Recht erkannt werden (BVerfGE 84, 197, 199; 112, 164, 174 = SozR, aaO, RdNr 13). Ist von mehreren Auslegungen nur eine mit dem Grundgesetz vereinbar, muss diese gewählt werden (BVerfGE 112, 164, 182 f = SozR 4-7410 § 32 Nr 1 RdNr 32; vgl auch BSG SozR 4-5870 § 1 Nr 2 RdNr 19 mwN). Entsprechend sind unter Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art 3 Abs 1 GG) Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und nach dem SGB XII bei der Bewertung von Sachbezügen gleich zu behandeln, soweit kein (rechtfertigender) Grund für eine unterschiedliche Behandlung erkennbar ist. Insoweit existiert bei der Bewertung von kostenlosem Essen als Einkommen im Recht des SGB II kein Bezug zu der dem SGB II immanenten Erwerbsbezogenheit.






Zitat von IngeHallo Stefan,
meine Tochter hat heute ein Schreiben von der Lebenshilfe aus der Tafös mitgebracht, in dem den Eltern empfohlen wird, Fristverlängerung bei der Familienkasse zu beantragen.
Genau das werde ich auch machen. Schön piano...
Zitat von geroHallo!
es ist schon heftig, wenn Eltern von behinderten Kindern über jeden Cent Nachweis führen sollen. Wie sollen wir das überhaupt machen, wenn wir für unsere Kinder mal zwei Bällchen Eis kaufen? Oder eine Currywurst an der Pommesbude?
Im Gegensatz dazu erhalten Abgeordnete neben ihren Diäten eine Kostenpauschale, über die sie keine Rechenschaft ablegen müssen.
Sind Politiker vertrauenswürdigere Menschen als Eltern von behinderten Kindern?
Ich bin der festen Überzeugung, dass die Kostenträger gar nicht darauf aus sind, dass wir Nachweise erbringen. Sie wollen einfach, dass wir uns (und ihnen!!!) diese Arbeit sparen und auf das Geld verzichten.

Zitat von volvocarlIm Moment hilft wohl alles Jammern nix.
Nehmt Euch Giselas Hinweise an, druckt Euch die 2 Urteile aus, und schreibt, das auf Grund der derzeit gültigen Rechtssprechung (unter Hinweis dieser 2 Urteile) eine Abzweigung unzulässig ist.
Normalerweise könnt Ihr die Anforderung der Nachweise etc. unter Hinweis auf diese Urteile ablehnen.
Dann noch ein bisschen Wutausbruch dazu (einige Passagen von Giselas Postings kann man da gut nutzen) und fertig ist das Schreiben.
Und dann abwarten. Das bringt Euch ein bisschen Zeit, um evtl. Unterlagen zu besorgen (für den Fall der Fälle).
Und mit Presse hab ich auch so ein bisschen durch die Hintertür gedroht.
Mal sehen, vielleicht schaffe ich es, mal so ein ungefähres Musterschreiben auf der Basis zu erstellen und am WE reinzustellen.
LG
Stefan
haben wir die passenden Urteile da, die den Großteil der Eltern betreffen. Und eine super Argumentationshilfe. Nochmal 
, Urteile des BSG nicht durch Urteile vom BFG zu kippen. Punkt!

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. Heißt, manches wird schneller bearbeitet, manches sonst nicht zu organisierendes Teil ist auf einmal doch da. Nur damit dich keiner mehr sehen muss. Funktioniert meistens
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. Muss aber auch mal sein, sonst tickt man manchmal noch aus
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