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Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Seti 11.11.2010, 17:55#76
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Vielen herzlich dank , jetzt sind viele schlauer als vorher.

Dafür gibt es ein extra :knuddel:


mfg
Seti
Seti 11.11.2010, 18:04#77
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung
Zitat von miau
Hallo Gisela,

heißt das, wenn ich im Antwortschreiben an die Familiekasse diese Gründe angebe, sie nichts machen können? Und ich keine Nachweise erbringen muss?

einfache Leute, wie ich, die sich mit Paragrafen nicht auskennen sind für solche Behördenschreiben ein "geundenes Fressen" um Gelder einzubehalten, die den Behinderten zustehen.

Vielen Dank für den Link, Micha

Genau das soll es heißen.

Füge das Urteil mit bei , die werden sicher die Gesichtsfarbe ändern genau so würde ich auch bei Schreiben der Sozialämter verfahren.
Inge 11.11.2010, 19:51#78
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo Gisela,
danke fürs Einstellen und Erklären der ganzen Juristerei. :hop:
amai 11.11.2010, 19:52#79
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Liebe Gisela,
herzlich willkommen und herzlichen Dank für diesen detaillierten und sehr informativen Beitrag, der sicher vielen Eltern sehr hilfreich sein wird.

Ich teile die Einschätzung, dass solche behinderten- und menschenfeindlichen Praktiken breit in der Öffentlichkeit publik gemacht werden müssen und die Politik zu Stellungnahmen und Korrekturen aufgefordert werden muss.

an alle: es wäre sinnvoll zusammenzutragen , aus welchen Bundesländern und welchen Bezirken/Kreisen die Sozialämter stammen, die solche Abzweigungsanträge gestartet haben.



LG, amai
Gisela M. 11.11.2010, 20:05#80
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo Micha,

die Frage ist nicht so einfach zu beantworten, weil Ihr sozusagen die Vorreiter seid, die sich gegen eine neue Vorgehensweise der Sozialämter zur Wehr setzen müssen.
Die Sozialämter versuchen seit Jahren, an das Kindergeld der Eltern dranzukommen. Zunächst haben sie es einfach von der Grundsicherung als Einkommen abgezogen, bis einige Eltern sich durch alle Instanzen durchgekämpft haben, bis höchstrichterlich festgestellt wurde, dass es sich beim Kindergeld um Eltern-Einkommen handelt, und von der Grundsicherung darf ja nur das Kindereinkommen abgezogen werden.
Daraufhin wurde versucht, die Kinder zu verpflichten, einen Abzweigungsantrag zu stellen, um sich anrechenbares Einkommen zu verschaffen.
In dem verlinkten Urteil steht u.a., dass daraus keine Rechtfertigung für die Vorgehensweise des Sozialamtes folgt (unter Nr. 23).

Bei den beiden Urteilen des Bundesfinanzhofes (ALG-II-Empfänger und bei vollstationärer Unterbringung) haben jeweils die Sozialämter gegen die Familienkassen gestritten, und die betroffenen Eltern waren nur beigeladen.

Bei den ALG-II-Empfängern liegt es auf der Hand, dass die Eltern aus ihren Regelsätzen keine Unterhaltsleistungen in Höhe des Kindergeldes erbringen können. Und bei dem vollstationär untergebrachten Kind konnte die beigeladene Mutter ihre Aufwendungen nicht beziffern. Über den Abzweigungsantrag sollte anschließend erneut entschieden werden, wofür ermittelt werden sollte, ob eine "teilweise" Abzweigung des Kindergeldes in Betracht kommt.

Die jetzige Vorgehensweise hat eine komplett neue Qualität, da die Sozialämter sich offensichtlich mit den Familienkassen gegen die Eltern verbündet haben.
Hier ergibt sich allerdings die Frage, ob die Familienkassen jetzt ebenfalls "von oben" Druck kriegen, oder ob sie aus Unwissenheit die Darstellung des Sozialamtes "schlucken", wonach die Eltern ihre Unterhaltsaufwendungen in allen Einzelheiten zu beziffern haben.

Wenn das Kind im eigenen Haushalt lebt, ist es schier unmöglich, jeden Cent zu belegen, den man täglich ausgibt und den man dann auch noch zu den Leistungen abgrenzen muss, die dem Grundsicherungsbedarf zuzurechnen sind.
Offensichtlich erhoffen sich die Sozialämter, dass die Eltern "kapitulieren", wenn sie in den Vordrucken der Familienkassen lesen, dass sie Rechnungen, Quittungen, gefahrene km und Anlass der Fahrt usw usw belegen sollen. Jeder Sachbearbeiter weiß, dass das völlig unrealistisch ist, so dass man keine Skrupel hat, die Eltern auf diese Weise zur Verzweiflung zu bringen.

In dem verlinkten Urteil des Bundessozialgerichts ist von keiner Bezifferung die Rede, sondern dass "zu beachten" ist, dass bei einem volljährigen behinderten Kind, das mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft lebt, die Aufwendungen der Eltern "regelmäßig erheblich höher sind als dies bei einer stationären Betreuung des Kindes der Fall wäre".

Ich kann nicht einschätzen, ob Eure Familienkassen direkt einsehen, dass dieses Urteil (und auch das erwähnte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts) in Eurer Situation natürlich eher anwendbar ist (weil Eurer Kind im eigenen Haushalt lebt) als diejenigen von den Sozialämtern "missbrauchten" Urteile, in denen es um ALG-II-Empfänger oder vollstationär untergebrachte Kinder geht.

Bemerkenswert ist aber, dass nicht nur die Sozialämter versuchen, Euch Fallen zu stellen (beipielsweise durch Vordrucke zum Verzicht auf Unterkunftskosten), sondern auch in den Schreiben der Familienkassen werden Euch weitere Fallen gestellt:
In dem Anschreiben, das mir vorliegt, werden die Eltern um Mitteilung gebeten, "ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Sie Ihrem Kind tatsächlich monatlich Unterhalt erbringen (z.B. durch Geld-, Sach- oder Betreuungsleistungen; hierzu kann auch das Kindergeld gehören, wenn Sie es an Ihr Kind weitergeben)".
Die Falle besteht hierbei darin, dass das Kindergeld zum anrechenbaren Einkommen des Kindes wird, wenn man angibt, dass man das Kindergeld an das Kind weitergibt, so dass die Grundsicherung dann auf diesem Weg gekürzt wird.

Da der Vordruck der Familienkasse mit der fetten Anmerkung endet, dass eine Berücksichtigung nicht belegter sowie fiktiver Kosten grundsätzlich nicht möglich sei, dürfte es fast unmöglich sein, den geforderten Aufwand zu erbringen, denn wer hat in der Vergangenheit für jede Kleinigkeit eine Quittung verlangt und jede Eintrittskarte für's Hallenbad aufbewahrt usw?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Form der Diskriminierung vor Gericht bestehen würde, denn das Bundessozialgericht spricht auch von der "naheliegenden Annahme eines 'Wirtschaftens aus einem Topf'" und dass eine andere Sichtweise der Lebenserfahrung widerspräche (siehe unter Nr. 26).

Bei den Euch gestellten Fallen wäre es sicherlich sinnvoll, zunächst um Fristverlängerung zu bitten, um weitere Möglichkeiten auszuschöpfen.

Eine große Hilfe wäre ein kompetenter Anwalt, der sowohl den Sozialämtern als auch den Familienkassen erklären könnte, dass die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vorrangig ist und vom Bundesfinanzhof nicht gebrochen werden kann.
Mit den hier aufgeführten Rechtsgrundlagen ist ja ausreichend Argumentationsmaterial vorhanden, mit dem Ihr euch sicherlich erfolgreich gegen Euren Grundsicherungsträger durchsetzen werdet.

Abgesehen davon, dass die Politiker in Erklärungsnot kommen (also bitte Kommunal-Politiker informieren!), solltet Ihr die Medien mit in's Boot holen. Eine negative Presse kann die Verwaltungsleitungen vielleicht dazu bewegen, ihre gesetzeswidrigen Praktiken wieder einzustellen, denn die sollen sich für ihre Einsparmaßnahmen nicht ausgerechnet Eltern von schwerstbehinderten Kindern aussuchen - in der Hoffnung, dass die ohnehin keine Kraft mehr haben, sich zu wehren.

Ist denn hier vielleicht schon jemand anwaltlich vertreten?
Und was machen die Interessenverbände - Lebenshilfe etc.?
Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, Solidarität einzufordern, denn was hier abläuft, ist einfach nur noch skandalös!

Viel Kraft weiterhin!
Gisela
Fine 11.11.2010, 21:28#81
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

:-)Hallo Gisela,
auch von mir ein herzliches Willkommen.:-)
Mich trifft es nicht persönlich, aber ich finde auch, dass Du sehr wertvolle Infos zum Thema eingebracht hast. Danke schön.:hop:
Volker 11.11.2010, 21:49#82
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung
Zitat von Gisela M.
"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!"
Bertolt Brecht
Schon Brecht kannte offenbar den zivilen Ungehorsam. :pfeif:

Hallo Gisela,
herzlich Willkommen hier bei INTAKT!

Schön, dass du uns hier unterstützt. Vielleicht magst du die Gelegenheit beim Schopf greifen und auch kurz in der INTAKT-Vorstellungsrunde ein paar Worte über dich schreiben.
Ich lege hier mal den Link dazu:
http://www.intakt.info/forum/forumdisplay.php?f=61

Viele Grüße aus Würzburg ins Rheinland. :knuddel:
Gisela M. 11.11.2010, 23:01#83
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Herzlichen Dank für alle netten Rückmeldungen - und auch für das "Knuddeln" von Seti :winke:
Es ist mir ein Bedürfnis, Euch gegen derart skrupellose Geldeintreiber zu unterstützen. Auch ich hatte in schlechten Zeiten mal Hilfe von Menschen bekommen, von denen ich es niemals erwartet hätte . . .
. . . und so ganz uneigennützig bin ich vielleicht auch nicht, weil ich ja hoffe, dass Ihr das Problem durchgekämpft habt, bevor auch unsere Sozialämter auf diese miesen Ideen kommen ;-)

Als weitere Adressaten schlage ich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, den Bundesbehindertenbeauftragten, die Behindertenbeauftragten der einzelnen Fraktionen (an Kurth und Seifert habe ich schon geschrieben) und die Bundestagsabgeordneten der betroffenen Landkreise vor - am besten an alle gleichzeitig.
Und ganz spontan kommt mir noch die Idee, ein Schreiben an Frau von der Leyen mit Kopie an Familienministerin Schröder zu formulieren, in welchem um Auskunft gebeten wird, ob für diese "Kooperation" von Sozialamt und Familienkasse entsprechende Weisungen von beiden Ministerien vorliegen.

Ich denke zwar, dass die Sozialämter wissen, dass sie im Fall eines Rechtsstreits am Ende den Kürzeren ziehen werden, aber bis dahin haben sie erstmal alle Gelder bei denjenigen eingespart, die den Kampf nicht aufnehmen, und das allein wäre schon Grund genug, diese zu erwartende Niederlage mit viel Zeitverzögerungen bis zur letztmöglichen Instanz zu treiben.
Negative Presse und politischer Druck (oder TV-Sendungen wie Monitor oder Frontal 21) wären da sicherlich hilfreich.

Das war's jetzt aber für heute.
Gute Nacht an alle!
Gisela
Inge 12.11.2010, 08:06#84
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo zusammen,

Gisela, Hubert Hüppe hatte ich schon gestern informiert, Silvia Schmidt, Frau Michalk, Frau Molitor und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gerade eben.
Seti 12.11.2010, 10:54#85
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung
Zitat von Gisela M.
Herzlichen Dank für alle netten Rückmeldungen - und auch für das "Knuddeln" von Seti :winke:
Es ist mir ein Bedürfnis, Euch gegen derart skrupellose Geldeintreiber zu unterstützen. Auch ich hatte in schlechten Zeiten mal Hilfe von Menschen bekommen, von denen ich es niemals erwartet hätte . . .
. . . und so ganz uneigennützig bin ich vielleicht auch nicht, weil ich ja hoffe, dass Ihr das Problem durchgekämpft habt, bevor auch unsere Sozialämter auf diese miesen Ideen kommen ;-)

Als weitere Adressaten schlage ich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, den Bundesbehindertenbeauftragten, die Behindertenbeauftragten der einzelnen Fraktionen (an Kurth und Seifert habe ich schon geschrieben) und die Bundestagsabgeordneten der betroffenen Landkreise vor - am besten an alle gleichzeitig.
Und ganz spontan kommt mir noch die Idee, ein Schreiben an Frau von der Leyen mit Kopie an Familienministerin Schröder zu formulieren, in welchem um Auskunft gebeten wird, ob für diese "Kooperation" von Sozialamt und Familienkasse entsprechende Weisungen von beiden Ministerien vorliegen.

Ich denke zwar, dass die Sozialämter wissen, dass sie im Fall eines Rechtsstreits am Ende den Kürzeren ziehen werden, aber bis dahin haben sie erstmal alle Gelder bei denjenigen eingespart, die den Kampf nicht aufnehmen, und das allein wäre schon Grund genug, diese zu erwartende Niederlage mit viel Zeitverzögerungen bis zur letztmöglichen Instanz zu treiben.
Negative Presse und politischer Druck (oder TV-Sendungen wie Monitor oder Frontal 21) wären da sicherlich hilfreich.

Das war's jetzt aber für heute.
Gute Nacht an alle!
Gisela

Hallo Gisela,

sicher wissen die Sozialämter was sie hier tun und auch das dies rechtswidrig ist.

Es wird wirklich mit allen Mitteln versucht Geld einzusparen. Uns trifft es zwar noch nicht mit dem Abzweigungsantrag aber auch bei uns wurde versucht Geld einzusparen in dem mein Sohn ( 22 J. ) aus Haushaltsmitglied gerechnet wurde und nicht so wie seit dem Urteil 2009 vom BSG als Haushaltsvorstand sprich trotz das er bei uns lebt einen Anspruch auf den vollen Regelsatz hat.

Jetzt wird versucht das Essen in der WfbM als Einkommen anzurechnen. Auch hier hat das Sozialamt leider unrecht da hier Eingliederung vorliegt und somit das WfbM Essen nicht als Einkommen angerechnet werden darf. ( l B 8 SO 17/09 R )
Nichts Anderes gilt für das in der WfbM zur Verfügung gestellte kostenlose Mittagessen aus Mitteln der BA. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art 3 Abs 1 GG) verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BVerfGE 55, 72, 88; 93, 386, 397). Art 3 Abs 1 GG gebietet dem Gesetzgeber also, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfGE 112, 164, 174 = SozR 4-7410 § 32 Nr 1 RdNr 13, unter Bezug auf BVerfGE 98, 365, 385). Zwar hat der Gesetzgeber bei Sozialleistungen, die an die Bedürftigkeit des Empfängers anknüpfen, grundsätzlich einen weiten Gestaltungsspielraum (BVerfGE 100, 195, 205; BSGE 90, 172, 178 = SozR 3-5910 § 76 Nr 4 S 16). Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssen aber in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 111, 160, 171 = SozR 4-5870 § 1 Nr 1 RdNr 51). Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal reichen die Anforderungen an den Differenzierungsgrund dabei vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse (BVerfGE 107, 27, 45 f; 112, 164, 174 = SozR 4-7410 § 32 Nr 1 RdNr 14; BVerfG SozR 4-2500 § 240 Nr 11 RdNr 12). Differenzierungen, die dem Gesetzgeber verboten sind, dürfen auch von den Gerichten im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften nicht für Recht erkannt werden (BVerfGE 84, 197, 199; 112, 164, 174 = SozR, aaO, RdNr 13). Ist von mehreren Auslegungen nur eine mit dem Grundgesetz vereinbar, muss diese gewählt werden (BVerfGE 112, 164, 182 f = SozR 4-7410 § 32 Nr 1 RdNr 32; vgl auch BSG SozR 4-5870 § 1 Nr 2 RdNr 19 mwN). Entsprechend sind unter Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art 3 Abs 1 GG) Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und nach dem SGB XII bei der Bewertung von Sachbezügen gleich zu behandeln, soweit kein (rechtfertigender) Grund für eine unterschiedliche Behandlung erkennbar ist. Insoweit existiert bei der Bewertung von kostenlosem Essen als Einkommen im Recht des SGB II kein Bezug zu der dem SGB II immanenten Erwerbsbezogenheit.

Das hab ich als Hilfe benutzt:grins::grins:

mfg
Seti
Gisela M. 12.11.2010, 12:10#86
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo Inge,
super dass schon Infos an die Politik unterwegs sind, denn die politische Intention dieses Gesetzes war ja ursprünglich, den Eltern mit den Grundsicherungsleistungen einen Anreiz zu bieten, ihre Kinder auch im Erwachsenenalter zu Hause zu betreuen, denn damit wollte man die teuren Heimkosten sparen. Mit der jetzigen Vorgehensweise wird diese ursprüngliche Absicht ad absurdum geführt.
Da alle Sozialleistungen immer von Verteilungskämpfen zwischen Bund, Ländern und Kommunen begleitet werden, schaut jeder Kostenträger immer nur auf seinen eigenen Topf, und wenn man den schonen will, ist es der Kommune beispielsweise völlig egal, ob ein Heimplatz ein Vielfaches der eingesparten Grundsicherungsleistungen kostet (ist ja ein anderer Kostenträger).
Aber die hohe Politik dürfte ein Interesse daran haben, den Verstand hier nicht komplett auf der Strecke zu lassen:pfeif:

Hallo Seti,
zu der Regelsatzproblematik und dem Anrechnen des Mittagessens in der Werkstatt finden sich gute Argumentationshilfen beim BVKM:
http://bvkm.de/0-10/recht,argumentationshilfen,grundsicherung,index.html
Zu erwähnen ist hierbei, dass das kostenlose Mittagessen als bedarfsmindernde Berücksichtigung von Zuwendungen nach § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII in Betracht kommt, wenn diese von einem Träger der Sozialhilfe als Leistung nach dem SGB XII erbracht werden.
Soll heißen: Üblicherweise wird der Werkstattplatz ab Arbeitsbereich über Sozialhilfe finanziert, so dass das Mittagessen nur im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich anrechnungsfrei bleibt.
Wieviel anschließend abgezogen werden darf, ist in der Argumentationshilfe des BVKM (unter "Grundsicherung und Mittagessen in der WfbM") sehr gut beschrieben.
Wer allerdings seinem Kind das Essen für die WfbM mitgibt (beispielsweise wegen einer Nahrungsmittel-Unverträglichkeit), muss auch diesen Abzug nicht hinnehmen, weil keine entsprechenden Einsparungen vorliegen, so dass ein ungedeckter Bedarf verbleiben würde.

Schön, dass Ihr so engagiert seid!
Hier kann man sich ja richtig wohlfühlen :-)

Gruß
Gisela
Seti 12.11.2010, 17:23#87
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Noch mal zum Essen WfbM.

Heute hab ich geänderten Bescheid bekommen. Der Regelsatz wird um 30,29 gekürzt.

Die haben scheinbar mein Antwortschreiben nicht erhalten.:gruebel:

Also hab ich heute vorsorglich ein Wisp geschrieben und nochmals darauf hingewiesen das mein Sohn im Berufsbildungsbereich der WfbM ist.

Urteil gleich beigefügt.:-P
gero 12.11.2010, 18:54#88
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo!

es ist schon heftig, wenn Eltern von behinderten Kindern über jeden Cent Nachweis führen sollen. Wie sollen wir das überhaupt machen, wenn wir für unsere Kinder mal zwei Bällchen Eis kaufen? Oder eine Currywurst an der Pommesbude?
Im Gegensatz dazu erhalten Abgeordnete neben ihren Diäten eine Kostenpauschale, über die sie keine Rechenschaft ablegen müssen.
Sind Politiker vertrauenswürdigere Menschen als Eltern von behinderten Kindern?

Ich bin der festen Überzeugung, dass die Kostenträger gar nicht darauf aus sind, dass wir Nachweise erbringen. Sie wollen einfach, dass wir uns (und ihnen!!!) diese Arbeit sparen und auf das Geld verzichten.
volvocarl 12.11.2010, 19:38#89
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Im Moment hilft wohl alles Jammern nix.

Nehmt Euch Giselas Hinweise an, druckt Euch die 2 Urteile aus, und schreibt, das auf Grund der derzeit gültigen Rechtssprechung (unter Hinweis dieser 2 Urteile) eine Abzweigung unzulässig ist.
Normalerweise könnt Ihr die Anforderung der Nachweise etc. unter Hinweis auf diese Urteile ablehnen.
Dann noch ein bisschen Wutausbruch dazu (einige Passagen von Giselas Postings kann man da gut nutzen) und fertig ist das Schreiben.

Und dann abwarten. Das bringt Euch ein bisschen Zeit, um evtl. Unterlagen zu besorgen (für den Fall der Fälle).

Und mit Presse hab ich auch so ein bisschen durch die Hintertür gedroht.

Mal sehen, vielleicht schaffe ich es, mal so ein ungefähres Musterschreiben auf der Basis zu erstellen und am WE reinzustellen.

LG
Stefan
Inge 12.11.2010, 19:44#90
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo Stefan,

meine Tochter hat heute ein Schreiben von der Lebenshilfe aus der Tafös mitgebracht, in dem den Eltern empfohlen wird, Fristverlängerung bei der Familienkasse zu beantragen.
Genau das werde ich auch machen. Schön piano...
Maria Magdalena 12.11.2010, 20:41#91
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung
Zitat von Inge
Hallo Stefan,

meine Tochter hat heute ein Schreiben von der Lebenshilfe aus der Tafös mitgebracht, in dem den Eltern empfohlen wird, Fristverlängerung bei der Familienkasse zu beantragen.
Genau das werde ich auch machen. Schön piano...

Fristverlängerung hat unsere Anwältin auch gestellt bei der Famileinkasse. Resultat, uns wurden trotzdem 215 Euro Kindergeld abgezweigt!

Ich kann nun eine Exeltabelle erstellen und die Beträge eintragen, Belege dazupacken und ich fühle mich genötigt, verarscht und wütend. Nicht nur weil uns das betrifft, sondern wie mit den Menschen die eh kaum was haben umgegangen wird.

Herzlicher Gruß
Maria Magdalena
Maria Magdalena 12.11.2010, 20:47#92
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung
Zitat von gero
Hallo!

es ist schon heftig, wenn Eltern von behinderten Kindern über jeden Cent Nachweis führen sollen. Wie sollen wir das überhaupt machen, wenn wir für unsere Kinder mal zwei Bällchen Eis kaufen? Oder eine Currywurst an der Pommesbude?
Im Gegensatz dazu erhalten Abgeordnete neben ihren Diäten eine Kostenpauschale, über die sie keine Rechenschaft ablegen müssen.
Sind Politiker vertrauenswürdigere Menschen als Eltern von behinderten Kindern?

Ich bin der festen Überzeugung, dass die Kostenträger gar nicht darauf aus sind, dass wir Nachweise erbringen. Sie wollen einfach, dass wir uns (und ihnen!!!) diese Arbeit sparen und auf das Geld verzichten.

Das mit den Abgeordneten sehe ich genauso! Ich glaube ich reiche eine Petition beim Bundestag ein und verlange die Sammlung sämtlicher Belege der Politiker....... :glubsch:
Maria Magdalena 12.11.2010, 20:51#93
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung
Zitat von volvocarl
Im Moment hilft wohl alles Jammern nix.

Nehmt Euch Giselas Hinweise an, druckt Euch die 2 Urteile aus, und schreibt, das auf Grund der derzeit gültigen Rechtssprechung (unter Hinweis dieser 2 Urteile) eine Abzweigung unzulässig ist.
Normalerweise könnt Ihr die Anforderung der Nachweise etc. unter Hinweis auf diese Urteile ablehnen.
Dann noch ein bisschen Wutausbruch dazu (einige Passagen von Giselas Postings kann man da gut nutzen) und fertig ist das Schreiben.

Und dann abwarten. Das bringt Euch ein bisschen Zeit, um evtl. Unterlagen zu besorgen (für den Fall der Fälle).

Und mit Presse hab ich auch so ein bisschen durch die Hintertür gedroht.

Mal sehen, vielleicht schaffe ich es, mal so ein ungefähres Musterschreiben auf der Basis zu erstellen und am WE reinzustellen.



LG
Stefan


Ich habe mich heute an das ZDF Frontal gewendet, mal sehen. Vielleicht sollten wir das gemeinsam tun, an alle möglichen Medien gehen.

Das mit dem Musterschreiben wäre super! Aber stimmt schon, all das Jammern bringt nichts, obwohl ich eher Fassungslos gestimmt bin.
Gisela M. 12.11.2010, 22:56#94
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Auch ich schlage vor, sich noch etwas Geduld zu üben.
Bei Anhörungen (§ 24 SGB X) kann man sicherlich um Fristverlängerung bitten, und gegen rechtsmittelfähige Bescheide mit der üblichen Monatsfrist kann man zwecks Fristwahrung Widerspruch einreichen und dabei erklären, dass man die Begründung nachreicht.
Wer aber noch warten kann, hat keinen Grund zur Eile, sondern sollte die Zwischenzeit dazu nutzen, um Öffentlichkeit herzustellen und Politiker aufzufordern, unsere Interessen zu vertreten.

Bevor ich es vergesse, möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich natürlich für meine Darstellungen keine Haftung übernehme.
Die Quellen-Angaben sind aber grundsätzlich für jeden nachprüfbar, so dass die komplexe Vorgehensweise von Sozialamt und Familienkasse durchschaubar wird.
Ich kann gerne anbieten, eine Musterstellungnahme für die Familienkasse zu formulieren, die so allgemein gehalten sein kann, dass nur minimale persönliche Angaben einzufügen wären.
Dabei bliebe dann jedem/jeder selbst überlassen, wieviele Belege er/sie beifügen will.
Falls es mich persönlich auch noch trifft, werde ich ein paar allgemeine Angaben über meine Unterhaltsleistungen machen und werde ansonsten wahrheitsgemäß erkären, dass es mir nicht möglich ist, realistische Angaben zu machen und diese auch noch zu belegen.
Beispielsweise sind wir 3 x jährlich jeweils für mehrere Tage Kirmes-Besucher, weil mein Sohn leidenschaftlich gern Riesenrad fährt. Dabei muss man die Chips, die man an der Kasse kauft, beim Einsteigen abgeben, damit man sie kein zweites Mal benutzt. Und wenn ich tatsächlich innerhalb der wartenden Schlange um eine Quittung bitten würde, würde dann meine eigene Fahrt dann auch als Unterhaltsleistung gelten, weil ich nur wegen meines Sohnes mitfahre, um ihn daran zu hindern, während der Fahrt aufzustehen?
Und wenn ich an der Losbude vielleicht tatsächlich auf Wunsch eine Quittung bekommen würde, kann ich dann alle Lose meinem Sohn zuordnen, oder muss ich mir die Hälfte selbst anrechnen lassen?
Auf der RehaCare habe ich für 100 Euro fünf Unterwäsche-Bodies gekauft (dafür habe ich sogar eine Quittung). Diese Einteiler sind notwendig, weil mein Filius sich ansonsten unkontrolliert die Windeln auszieht, wenn er von oben an die Öffnung kommt. Da auch fast täglich Wechselwäsche in die Werkstatt mitgegeben werden muss, weil die Klamotten extrem leiden, stellt sich die Frage, ob dann irgendein Sachbearbeiter der Familienkasse entscheiden kann, über welchen Zeitraum mein Sohn mit dieser Unterwäsche auskommen muss, bevor ich ihm als Unterhaltsleistung wieder neue bestellen darf, die dann seine Anerkennung findet. Und wenn ich mit meinem Kind oder für mein Kind mit dem Auto unterwegs bin (wofür ich laut Familienkasse den Anlass anzugeben habe), darf ich dann noch einen Umweg fahren, weil ich noch was einkaufen muss?
Während die Politik nach Bürokratieabbau schreit, werden von uns völlig absurde Nachweise gefordert, die weder mit der Lebenswirklichkeit noch mit der Menschenwürde irgendwas zu tun haben, und momentan kommen bei Artikel 1 des Grundgesetzes doch mächtige Zweifel auf!
Die Musterstellungnahme würde ich gern sehr ausführlich formulieren, denn die Argumente sind so zahlreich, dass man keines davon auslassen sollte, um zu verdeutlichen, welche Form von Diskriminierung hier gerade abläuft.
Einige Politiker haben nämlich die Verhältnismäßigkeit etwas aus den Augen verloren, und Selbstbetroffene scheinen über den eigenen Tellerrand nicht mehr hinausschauen zu können.
Im August hat ein hessischer Landtagsabgeordneter die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingeschaltet, weil er sich als Rollstuhlfahrer durch eine Formulierung in der Bedienungsanleitung eines Kleinstaubsaugers diskriminiert fühlte, in welcher stand, dass das Gerät von Kleinkindern oder Behinderten nur unter Aufsicht verwendet werden darf. Er hat dies als Diskriminierung "in unerträglicher Weise" empfunden und hat dies auch bundesweit in den Kobinet-Nachrichten veröffentlicht. Ich selbst habe dort in Form von Leserbriefen schon wiederholt auf die Benachteiligungen von schwerstbehinderten Kindern und ihren Eltern aufmerksam gemacht, aber unsere Diskriminierungen sind offensichtlich noch nicht unerträglich genug, als dass sie die Bedeutung der Bedienungsanleitung eines Kleinstaubsaugers erreichen könnten. Die Probleme schwerstbehinderter Menschen werden dort beharrlich ignoriert, aber fast jeder Selbstvertreter nimmt dort die UN-Konvention für die eigene Betroffenheit in Anspruch.

Die UN-Konvention würde ich übrigens auch ganz gern in die Musterstellungnahme einbauen, da die Vorgehensweise von Sozialämtern und Familienkassen direkt gegen mehrere Artikel der Konvention verstoßen, die immerhin geltendes Recht hier in Deutschland ist.
Auch in der Argumentationshilfe des BVKM sind gute Gründe enthalten:
http://bvkm.de/recht/argumentationshilfen/grundsicherung/musterschreiben_gegen_die_ueberleitung_des_kindergeldes.pdf

Außerdem würde ich gern die Drucksache 14/4595 des Deutschen Bundestages beifügen, in welcher erklärt wird, dass die Armut von voll erwerbsgeminderten Personen vermieden werden muss und dass deshalb (!) auf den Rückgriff gegenüber unterhaltspflichtigen Eltern verzichtet wird.
Wenn die politische Absicht dieses Gesetzes nun ad absurdum geführt wird, verstehe ich es als meine bürgerliche Pflicht, die Verantwortlichen darauf aufmerksam zu machen, dass gerade versucht wird, die Absicht ihres Gesetzes zu umgehen.

Um alles in einem Schreiben geballt zu vereinen, benötige ich ein paar Tage Zeit, denn Sohn und Job fordern auch meine Aufmerksamkeit - das ist ja das Problem!
Wäre es o.k., wenn ich bis Mitte der Woche was liefern würde?

Soviel für heute.
Grüße an alle!
Gisela

P.S.: Mir fällt gerade ein, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1, 3 und 4/09 festgestellt hat, dass unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige Bedarfe zu decken sind. Behinderungsbedingte (laufende) Mehrbedarfe, die durch die bisherige Grundsicherung nicht gedeckt sind, wären vielleicht als Ausgleich zu beantragen, wenn man aufgrund von Kindergeldabzweigung diese Bedarfe nicht mehr decken kann.
Man könnte den Sozialämtern dann ja anbieten, hierauf wieder zu verzichten, wenn das Kindergeld dann wieder ausgezahlt wird.
Ist nur so 'ne Idee . . .
volvocarl 13.11.2010, 01:22#95
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Bei aller Freundschaft, warum soll ich warten?

Rein rechtlich darf nur ein höchstrichterliches Urteil als Argumentation verwendet werden, welches auch auf die gegebene Situation passt. Punkt!

Heißt, wie Gisela schon schrieb: die in den Schreiben der KK angegebenen Urteile sind für uns nicht relevant. Punkt!

Dank Gisela :knuddel: haben wir die passenden Urteile da, die den Großteil der Eltern betreffen. Und eine super Argumentationshilfe. Nochmal :knuddel:

Weiterhin sind lt. Gisela, wieder :knuddel:, Urteile des BSG nicht durch Urteile vom BFG zu kippen. Punkt!

Also, da die im Schreiben der KK oder des SA angegebenen Urteile unrelevant sind, entfällt die Argumentationsgrundlage der Ämter. Theoretisch bräuchte man das nur als gegeben darzustellen. Da wir aber "Kumpel wie Sau" sind, stellen wir freundlicherweise dem Amtsschimmel noch die richtigen, für uns relevanten Urteile zur Verfügung. Und verweisen gleich auf die entsprechenden Passagen in den Urteilen, stellen den Begriff Diskrimentierung in den Raum und hacken freundlich etwas auf den Ämtern herum.

Aus eigener Erfahrung - ehrlich, ich hab mich schon genug mit den Ämtern rumgeschlagen - hilft oft der sofortige Gegenschlag. Natürlich mit der entsprechenden Argumenten. Einfache militärische Machart: Auf einen Angriff erfolgt ein sofortiger! Gegenangriff.
Und ich habe bis jetzt - auch wieder ehrlich - noch nie so einen Schriftwechsel verloren. Also immer mit positiven Ergebnis.
Man muss dabei auch bedenken, das die Beamten ja nun auch kein wandelndes Lexikon sind. Die Argumentation des SA scheint dann für manche Sachbearbeiter nachvollziebar, da sie eine Gegenargumentation nicht kennen.

Wichtig dabei ist natürlich eine hieb- und stichfeste Argumentation. Man kann auch etwas sticheln, wenn es im Rahmen bleibt und man keinen Mitarbeiter direkt angreift. Nur um die Herschaften etwas anzustacheln.....:pfeif:

Der deutsche Michel ist eh immer so "bescheuert" und sagt zu fast allem ja und amen. Man darf sich nicht alles gefallen lassen. Wehret den Anfängen!

Man muss auch betonen, das in der Zeit der Entscheidungsfindung meines Wissens nach das KG eingefroren wird. Heißt also, solange man um Aufschub bittet, wird der "Antrag" nicht fertig bearbeitet und man bekommt kein Geld. Es wird sicher den Einen oder Anderen geben, wo das KG als feste Größe im Buget eingeplant ist. Es sind ja immerhin 184€, also immerhin rund 360DM. Ich erinnere ungern daran....:heul:

Es mag jeder selbst entscheiden, aber ich bin so erzogen worden und habe auch meine Kinder so erzogen. Nichts gefallen lassen und seine Meinung vertreten. Und nicht vor dem Staat kuschen. Selbst zu Ostzeiten hab ich mich daran gehalten, allerdings dort auch einiges einstecken müssen. Aber ich musste mir nix vorwerfen.

Schlimm ist nur, das die meisten Eltern dermaßen überrascht wurden, das eine regelrechte Lähmung eingetreten ist. Alle reiben sich die Augen und wissen im Moment noch nicht, wie sie sich verhalten sollen. Die Weitergabe der Fakten an die Presse ist ein Anfang, aber reichen wird das nicht.

Vielleicht ist es besser zu warten, vielleicht aber auch nicht. Nur, wenn ich warte, werde ich nie erfahren, ob die erste Lösung doch nicht besser war.
Außerdem habe ich mit dem allgemeinen Gegebenheiten bzgl. deutscher Gesetze und Behörden langsam die Schnauze voll. Beim FA muss ich als Laie dem Sachbearbeiter erklären, wie er die Steuer zu berechnen hat. Der Tante von der Grundsicherung muss man die Gesetzestexte hinterhertragen, damit die Grusi auch ordnungsgemäß ausgerechnet wird. Das Bauamt legt dir alle möglichen Steine in den Weg. Die Bafög Stelle schläft 2 Monate. Etc., p.p.. Aber wehe, Deine Grundsteuer kommt nicht pünktlich.
Kann doch langsam nicht mehr sein.

Es muss jeder selbst entscheiden, wie er hier weiter macht. Ich habe mich für die organisierte Konfrontation entschieden :grins:.
Ich habe zwar aus Unkenntnis von Giselas Infos eine Auflistung gemacht und auch vorgestern eingesteckt, aber heute geht das nächste Schreiben, angepasst an die neuen Erkenntnisse, auf die Reise.
Wie schon gesagt, müsste ich nicht, komme auch ohne Betreuungsleistungen locker auf die Beträge. Aber allein die Verarschung der Leute durch die Ämter lässt mir den Kamm schwellen. Das muss ich mir nicht antun. Echt. Also gibts Feuer.

Ach so, noch ne Lebenserfahrung nach all den Jahren. Betrifft aber nicht nur die Ämter. Wenn man den Leuten so auf den Senkel geht, das sie nachts schon deinen Namen buchstabieren können, hat man sein Ziel erreicht:pfeif:. Heißt, manches wird schneller bearbeitet, manches sonst nicht zu organisierendes Teil ist auf einmal doch da. Nur damit dich keiner mehr sehen muss. Funktioniert meistens;-).

So genug gemeckert :grantel:. Muss aber auch mal sein, sonst tickt man manchmal noch aus :armer:.

Ich wünsche Euch was :winke:.

LG
Stefan
Gisela M. 13.11.2010, 11:04#96
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Lieber Stefan,
ich möchte nur kurz zu bedenken geben, dass es auch eine Rolle spielt, wer jetzt der Gegner ist.
Wenn man sich gegen das Sozialamt zur Wehr setzt, landet man am Ende beim Bundessozialgericht, und wenn man gegen die Familienkasse antritt, müsste man sich vielleicht durch alle Instanzen kämpfen, bis der Bundesfinanzhof zuständig ist.

Wer schon anwaltlich vertreten ist, könnte sich vielleicht mal schlau machen, ob man bereits der Vorgehensweise des Sozialamtes widersprechen kann, indem man unter Hinweis auf die BSG-Rechtsprechung gegen die Rechtswidrigkeit des Abzweigungsantrages vorgeht. Auch wenn keine Rechtsmittelbelehrung unter den Mitteilungen der Sozialämter steht, handelt es sich bei den Abzweigungsanträgen ja um einen "Verwaltungsakt" im Sinn des SGB X.

Da ich noch keine Erfahrungen mit so einer kollektiven Diskriminierung habe, bei der die Sozialämter von den Familienkassen die Drecksarbeit machen lassen, würde ich gern erst abklären, ob die Sozialämter es sich wirklich so einfach machen können.

Letztendlich muss aber jede/r selbst entscheiden, wie er/sie vorgeht.

Eben gerade habe ich übrigens einen Leserbrief in den Kobinet-Nachrichten veröffentlicht, der unter diesem Beitrag zu finden ist:

http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,25301/ticket,g_a_s_t

Da die Kobinet-Nachrichten von der Bundesregierung gelesen werden (!), habe ich dort wiederholt auf die Benachteiligungen von schwerstbehinderten Menschen aufmerksam gemacht. Trotz meiner Hinweise werden dort aber ausschließlich Beiträge erstellt, in denen wir uns kaum wiederfinden können.
Die sogenannten "Selbstvertreter" vertreten im wahrsten Sinne des Wortes nur sich selbst und ihre eigenen Interessen, so dass man sich mit einem schwerstbehinderten Kind dort schon als Störfaktor fühlen kann, wenn man auch für sich in Anspruch nimmt, dass man nicht diskriminiert werden möchte.

Man muss sich bei den Kobinet-Nachrichten nicht registrieren. Wenn man zu einem Beitrag einen Leserbrief schreiben will, muss man (um Missbrauch vorzubeugen) nur die nötigsten Kontaktdaten angeben, von denen aber nur das erscheint, was man als Name angibt.
Wenn Ihr euch an diesen Leserbrief noch dranhängen würdet - ggfs. mit dem Hinweis, dass die ursprüngliche Absicht des Gesetzes jetzt ad absurdum geführt wird, weil das finanzielle Ausbluten letztendlich doch zur Heimeinweisung zwingen würde, wachen vielleicht doch mal einige der zuständigen Politiker auf.

Ihr würdet mir einen Riesen-Gefallen tun, wenn Ihr euch da zu Wort meldet!

Ganz viele Grüße
Gisela
chiara 13.11.2010, 11:23#97
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo Gisela,
genau die gleiche Frage habe ich vor ein paar Tagen schon gestellt.
Ich habe im August dieses Jahres erstmalig einen Antrag auf Grundsicherung für meine 19-jährige Tochter gestellt.
Am Montag rief mich die Sachbearbeiterin an, sagte, sie sei gerade dabei den Bescheid für meine Tochter zu bearbeiten, und sie sagt mir im Voraus, daß sie den Abzweigungsantrag stellen müsse.
Ein paar Tage später kam dann auch der Bescheid.
Und da steht unter "Einkommen":
......Ausbildunggeld bleibt in voller Höhe anrechnungsfrei....
Bezüglich des Kindergeldes haben wir einen Antrag auf Abzweigung gem. § 74 Abs. 1 EStG bei der Familienkasse ...xy gestellt.
Sollte ich hier schon einen Widerspruch einlegen? Und nicht auf den Brief der Familienkasse warten?

Schönen Samstag an alle
chiara
Gisela M. 13.11.2010, 12:07#98
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hey Chiara,

in diesem Fall würde ich sofort Widerspruch einlegen, da es sich hier um den Bestandteil eines rechtsmittelfähigen Bescheides handelt.

Bei der Begründung natürlich auf die Feststellung des BSG (B 9b SO 5/06 R vom 08.02.2007) hinweisen, die ich hier im Beitrag am 11.11. um 16:55 schon zitiert habe:
"Es wäre insbesondere mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz schwerlich zu vereinbaren, wenn Eltern, die ihr schwerstbehindertes Kind zu Haus betreuen und nicht im Rahmen der Eingliederungshilfe (§§ 53 ff SGB XII) eine stationäre Betreuung in Anspruch nehmen, eine Anrechnung des ihnen gezahlten Kindergeldes bei den dem Kind gewährten Grundsicherungsleistungen hinnehmen müssten. Es ist insoweit zu beachten, dass bei einem (volljährigen) behinderten Kind, das mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft lebt, die von den Eltern zu tragenden Aufwendungen, zB für die Teilnahme an behindertengerechten, kulturellen Unternehmungen und gesellschaftlichen Veranstaltungen sowie für Fahrten zu Ärzten und Therapien, und auch die Haushaltskosten, etwa für Wäsche, elektrische Geräte und Renovierung, regelmäßig erheblich höher sind als dies bei einer stationären Betreuung des Kindes der Fall wäre"!!!

Vielleicht auch noch direkt erwähnen, dass die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch die vorausgegangene des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt (5 C 28.04 vom 28.04.2005). Früher waren ja die Verwaltungsgerichte für die Grusi zuständig.

Ich würde auch unmittelbar noch damit argumentieren, dass die regelmäßig von den Familienkassen zugrunde gelegten Urteile des Bundesfinanzhofes nur volljährige behinderte Kinder betrifft, die vollstationär untergebracht sind, bzw. Eltern im ALG-II-Bezug, und gerade dieser Unterschied - also dass die Kinder bei den Eltern (die kein ALG II beansspruchen) zu Haus leben, ist ja in der Formulierung des BSG von entscheidender Bedeutung!

Ich würde also gegen diesen Bescheid gegen das Sozialamt sofort (!) Widerspruch einlegen, weil der Abzweigungsantrag gesetzeswidrig ist.

Schau' auch mal in dem verlinkten BSG-Urteil unter Punkt 23. Da steht, dass aus der "Möglichkeit", einen Abzweigungsantrag zu stellen, "keine Rechtfertigung für die Vorgehensweise des Beklagten" (also Sozialamt) folgt.

Wenn Du diesen Widerspruch jetzt gegen das Sozialamt richtest, muss sich auch das Sozialamt mit seiner eigenen Vorgehensweise beschäftigen und kann die eigenen Unverschämtheiten nicht an die Familienkassen weiterleiten, die dann auf dem EStG rumreiten und die Finanzgerichte beschäftigen, die von der Lebenswirklichkeit von behinderten Menschen keine Ahnung haben.

Viel Glück!!!!
Gisela
volvocarl 13.11.2010, 18:46#99
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Hallo Gisela,

wenn man natürlich an den Weg denkt, der evtl. vor einem liegt, dann hast Du sicher recht.

Aber ich gebe zu bedenken, das man doch zumindest den Versuch unternehmen kann.....
Natürlich ist die Argumentation wichtig. Es ist ja nun auch nicht jeder Sachbearbeiter ein A.... Und ich bin in soweit der Meinung, das man mit einer 1A Argumentation recht weit kommt.

Wie gesagt, es ist in meinem Fall unumstritten, das die Argumentation der FK und/oder des SA unter Zuhilfenahme der BFH-Urteile AZ II R 6/07 (17.12.08) und AZ III 37/07 (09.02.08) nicht anwendbar ist, da weder ich/wir Hartz IV beziehen und somit kein Unterhaltsdefizit nach § 74 Abs. 1 EStG besteht, noch befindet sich unser Sohn vollstationär in einer Pflegeeinrichtung.

Trotz des ganzen Hin und Her und der Unterstellung, das die FK und das SA zusammenarbeitet: es ist nun mal rechtlich so, das auch nur Präzidenzfälle herangezogen werden können, die entweder gleich oder ähnlich sind.

Keines der beiden höchstrichterlichen Urteile sind auch nur annähernd ähnlich, also für uns nicht relevant!

Da Du uns uneigennützig die für die meisten hier passenden Urteile herausgesucht und zur Verfügung gestellt hast, erspart uns die Suche und gibt uns eine Handhabe gegen die Abzweigunggesuche/-bescheide der Ämter.

Nur, wie ich schon erwähnt habe, auch die Sachbearbeiter dort sind nicht allwissend. Was liegt also näher, den Herrschaften die passenden Urteile zur Verfügung zu stellen und somit die Entscheidungsfindung zu beschleunigen. Das man bei dem Schreiben gleich deutlich machen kann, das man gerne auch weitergeht, wenn die Entscheidung negativ ausfallen sollte, versteht sich von selbst. Auch macht sich meines Erachtens nach schon bemerkbar, ob die Eltern informiert in die Sache gehen und das auch kundtun oder nicht.

Wie schon erwähnt, muss jeder selber wissen.

Aber ich für meinen Teil bin auf Grund der neuen Rechtslage bzw. meines jetzigen Wissens nicht zur Geltendmachung bzw. eines Nachweises irgendwelcher Sach- oder Betreuungsleistungen verpflichtet. Weil schlicht der Abtweigungsantrag des Sa an die FK in unserem Falle unzulässig ist!
Somit ergibt sich, das ich, um die Sache nicht unnötig in die Länge zu ziehen, gerne mithelfe (in Form der Zurverfügungstellung der relevanten Urteile), die Sache zu beschleunigen.

Mehr ist es nicht, ich habe einen Rechtsstreit noch nicht im Kopf.

Trotz allem war ich, bedingt durch die 2 Wochenfrist, nun genötigt, die auf die Husche habhaften Bescheinigungen zu organisieren. Also, wenn das alles anerkannt wird, hab ich eh alles im Sack, auch ohne Betreuungsleistungen.

Nur bin ich nun mal so geartet, das ich mir keine Maßregelungen gefallenlasse, die nicht rechtens sind. Und deshalb habe ich den 2. Brief geschrieben. Der wäre sicher nicht nötig gewesen, aber schon aus Prinzip war er sinnvoll. Dann weiß der oder die Sachbearbeiter(in), das ich informiert an die Sache rangehe.

Aber warten wir mal ab. Ich hoffe, das ich der FK klar gemacht habe, das in meinem Falle schon der Antrag des SA widerrechtlich war. Mehr sollte es nicht sein. Im Falle eines Rechtsstreites vermute ich mal, das das in der 1. Instanz abgefrühstückt ist. Da passende Urteile von höchster Stelle vorliegen, werden die meist auch von den Richtern verwendet.

Wir werden sehen. Ich warte erst mal auf Antwort.


LG
Stefan
Gisela M. 14.11.2010, 12:10#100
AW: Kindergeld bei Kindern mit Grundsicherung

Liebe Leute,

anstatt kostbare Zeit für die Frage zu verschwenden, ob man den Behörden nun sofort mitteilt, dass man ihre miesen Praktiken durchschaut (für Widersprüche sind übrigens immer die "nächsthöheren Behörden" zuständig, und nach deren Anweisung läuft dieses System ja) und dass man gewillt ist, sich dagegen zur Wehr zu setzen, oder ob man damit noch ein paar Tage wartet, um evtl. noch weitere hilfreiche Entwicklungen und Argumente abzuwarten, solltet ihr diejenigen mobilisieren, die Euch effektiv unterstützen können.
Diejenigen, die sich Interessenvertreter nennen, solltet Ihr darauf hinweisen, dass nicht nur Rollifahrer, Blinde und Gehörlose diskriminiert werden, sondern dass auch Eure Kinder und Ihr als Eltern ein Recht auf Menschenwürde habt!

Auf meinen Kobinet-Beitrag hat leider noch niemand reagiert:
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/forum/index,lang,1/oid,25306/ticket,g_a_s_t

Wie bereits erwähnt, werden die Kobinet-Nachrichten von der Bundesregierung gelesen.
Kobinet ist die Abkürzung für Kooperation Behinderter im Internet e.V.
Zu den drei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern gehört auch Ottmar Miles-Paul, der Landesbehindertenbeauftragte von Rheinland-Pfalz.
Da er gleichzeitig Redaktionsmitglied ist (ottmar.miles-paul@kobinet-nachrichten.org), solltet Ihr ihm mal Eure Schreiben von Sozialamt bzw. Familienkasse schicken (incl. ein paar Sätzen zu der miesen Praxis, dass die Sozialämter die für Euch zutreffende BSG-Rechtsprechung ignorieren und nicht anwendbare BFH-Urteile zweckentfremden) und ihn bitten, zu dieser diskriminierenden Vorgehensweise einen eigenen Kobinet-Beitrag zu erstellen. Dann sollen die verantwortlichen Politiker mal erklären, wie man neben Job, Betreuung und Pflege und den sonstigen üblichen Notwendigkeiten, die jede "normale" Familie auch noch zu bewältigen hat, Unmengen an Daten dokumentieren soll, was schon aufgrund der Untrennbarkeit aller familiären Ausgaben kaum möglich ist.

Fast zynisch klingt die schriftliche Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 3. Mai 2010 zum Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe.
Da schreibt die BAGüS:
" . . . das gegliederte Sozialleistungssystem mit seiner Vielzahl verschiedener Rehabilitations- und Sozialleistungsträger und ihren spezialisierten Fachrechten muss vereinfacht werden, damit es auch künfitg noch bürgerfreundlich und verwaltungsökonomisch leistungsfähig ist. Zur Reduzierung der Komplexität ist ein deutlicher Abbau von Schnittstellen und Doppelstrukturen erforderlich, um eine leistungsfähige und bürgerfreundliche Verwaltung zu erhalten."

Das sagen also die Vertreter, die jetzt derartige Abzweigungsanträge stellen!

Erwähnenswert ist auch, dass die "vollziehende Gewalt" (hier also die Sozialämter) gemäß Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz an Gesetz und Recht gebunden ist, so dass man in den Widersprüchen auch die Frage aufwerfen sollte, ob diese Praktiken überhaupt noch verfassungskonform sind.

Abschließend sei noch erwähnt, dass laut § 63 SGB IX ein Verbandsklagerecht existiert, welches vorsieht, dass Verbände, die nach ihrer Satzung behinderte Menschen auf Bundes- oder Landesebene vertreten, auch an Stelle von behinderten Menschen klagen können, wenn deren Rechte verletzt werden.
Wie wäre es, hier die Lebenshilfe zu bitten, für Euch aktiv zu werden?
Wenn nicht jetzt - wann dann?

Allein noch einen entspannten Sonntag!
Gisela