AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...
Hallo Clemens,
in unserem Fall kann ich Ihnen sagen, dass das Kindergeld, welches meine behinderte, erwachsene Tochter erhält, da sie aufgrund ihrer Behinderung ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig bestreiten kann, nicht bei ihr in der Grundsicherung, jedoch bei meinem eigenen Leistungsanspruch (SGB II - Hartz IV) angerechnet wird. Ein Freibetrag von 30€ bleibt anrechnungsfrei ( Versicherungspauschale bei Einkommen)
Vom Kindergeld bleibt also nichts weiter für das Kind, sondern ich muss mit diesem Kindergeld meiner Tochter, meinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten.
Liebe Grüße
Zitat von Clemens
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in unserem Fall kann ich Ihnen sagen, dass das Kindergeld, welches meine behinderte, erwachsene Tochter erhält, da sie aufgrund ihrer Behinderung ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig bestreiten kann, nicht bei ihr in der Grundsicherung, jedoch bei meinem eigenen Leistungsanspruch (SGB II - Hartz IV) angerechnet wird. Ein Freibetrag von 30€ bleibt anrechnungsfrei ( Versicherungspauschale bei Einkommen)
Vom Kindergeld bleibt also nichts weiter für das Kind, sondern ich muss mit diesem Kindergeld meiner Tochter, meinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten.
Liebe Grüße