Zwischenbericht zu meiner Umfrage
Hallo Hans-Christian,
hier mal ein kurzer Zwischenbericht zu meiner Umfrage, ich habe mich jetzt auf die Städte
und Kreise in NRW beschränkt. Das sind gut 400 eMail-Adressen, die auf der Seite von
NRW zur Verfügung gestellt werden.
Die Umfrage gestaltet sich etwas zäh, schon allein deshalb, da meine Frage in der Post-
stelle oft nicht richtig verstanden wird und mich einige an die Kindergeldstellen verwiesen
haben. Antworten der richtigen Stellen sind oft recht knapp gehalten, so daß ich kein
wirklich flächendeckendes Ergebnis erwarte. Aber immerhin lautet mein Thema "beispiel-
hafte Untersuchung ...", so das die Lücken zwar schade, aber für meine Arbeit keine
Katastrophe sind.
Das Spektrum reicht von sehr positiv
> Der Kreistag hat im vergangenen Jahr (17.12.2012) beschlossen, dass keine Anträge
> mehr auf Abzweigung des Kindergeld für volljährige behinderte Kinder zu stellen sind.
> Darüber hinaus waren bereits gestellte Anträge und von der Familienkasse noch nicht
> entschiedene Anträge sowie anhängige Einspruchs- und Klageverfahren zurückzunehmen.
> In den Fällen, in denen bereits Abzweigungen erfolgten, wurden ebenso die entspre-
> chenden Anträge mit Wirkung vom 01.01.2013 zurückgenommen.
> Insoweit wirkt sich ab 2013 der Kindergeldanspruch für ein volljähriges behindertes
> Kind auf dessen Anspruch in keinem Fall mehr negativ aus. Die Einkommensanrechnung
> erfolgt allenfalls bei den Kindergeldberechtigten –soweit von diesen für sich selbst-
> Sozialleistungen nach dem SGB XII beantragt werden.
bis aus meiner Sicht bedenklich
> In aller Regel verfahren wir so, dass wir gemeinsam mit den Behinderten und/oder
> deren Eltern klären, ob ein Kindergeldanspruch besteht und ob das Kindergeld von
> den Eltern an die Kinder weitergegeben wird. Diese Fragen klären sich nach unserer
> Erfahrung meist problemlos und einvernehmlich, so dass wir dann regelmäßig dazu
> kommen, das Kindergeld direkt als Einkommen der Kinder anzurechnen.
> Häufig ist es ja so, dass die behinderten Kinder im Haushalt der Eltern leben und
> dass das Kindergeld dann im Rahmen des Haushaltsbudgets für die Deckung des
> Lebensunterhalts der Kinder eingesetzt wird. Solche Konstellationen bewerten wir
> regelmäßig so, als würden die Eltern das Kindergeld wirklich jeden Monat an ihre
> Kinder aushändigen, so dass wir das Kindergeld dann auch direkt bei den Kindern
> anrechnen.
Die Stadt aus dem Negativ-Beispiel hat übrigens einer der besten Seiten einer Stadt
zum Thema Sozialleistungen, die ich kenne, so daß ich nun nicht weiß, wie ich die
Antwort bewerten soll.
Als Grund, in der Regel nich abzuzweigen, wurden mir von einer anderen Stadt
die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.04.2005 (5 C 28.04) und
die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 08.02.2007 (B 9b SO 5/06 R)
genannt.
Ortsnamen habe ich bewußt noch nicht erwähnt, ich will erst einmal abwarten, wie
die anderen Ständte antworten.
Was ich interessant fand: Es gibt Interesse an dem Thema. Bei meiner Umfrage hatte
ich angeboten, den Städten meine Arbeit zuzusenden. Ich hatte das mehr aus Fair-
nis getan (wer antwortet, soll auch wissen können, was mit seinen Antworten ge-
schieht), aber geschätzte 20% haben tatsächlich um Zusendung gebeten.
Viele Grüße
Clemens
Hallo Hans-Christian,
hier mal ein kurzer Zwischenbericht zu meiner Umfrage, ich habe mich jetzt auf die Städte
und Kreise in NRW beschränkt. Das sind gut 400 eMail-Adressen, die auf der Seite von
NRW zur Verfügung gestellt werden.
Die Umfrage gestaltet sich etwas zäh, schon allein deshalb, da meine Frage in der Post-
stelle oft nicht richtig verstanden wird und mich einige an die Kindergeldstellen verwiesen
haben. Antworten der richtigen Stellen sind oft recht knapp gehalten, so daß ich kein
wirklich flächendeckendes Ergebnis erwarte. Aber immerhin lautet mein Thema "beispiel-
hafte Untersuchung ...", so das die Lücken zwar schade, aber für meine Arbeit keine
Katastrophe sind.
Das Spektrum reicht von sehr positiv
> Der Kreistag hat im vergangenen Jahr (17.12.2012) beschlossen, dass keine Anträge
> mehr auf Abzweigung des Kindergeld für volljährige behinderte Kinder zu stellen sind.
> Darüber hinaus waren bereits gestellte Anträge und von der Familienkasse noch nicht
> entschiedene Anträge sowie anhängige Einspruchs- und Klageverfahren zurückzunehmen.
> In den Fällen, in denen bereits Abzweigungen erfolgten, wurden ebenso die entspre-
> chenden Anträge mit Wirkung vom 01.01.2013 zurückgenommen.
> Insoweit wirkt sich ab 2013 der Kindergeldanspruch für ein volljähriges behindertes
> Kind auf dessen Anspruch in keinem Fall mehr negativ aus. Die Einkommensanrechnung
> erfolgt allenfalls bei den Kindergeldberechtigten –soweit von diesen für sich selbst-
> Sozialleistungen nach dem SGB XII beantragt werden.
bis aus meiner Sicht bedenklich
> In aller Regel verfahren wir so, dass wir gemeinsam mit den Behinderten und/oder
> deren Eltern klären, ob ein Kindergeldanspruch besteht und ob das Kindergeld von
> den Eltern an die Kinder weitergegeben wird. Diese Fragen klären sich nach unserer
> Erfahrung meist problemlos und einvernehmlich, so dass wir dann regelmäßig dazu
> kommen, das Kindergeld direkt als Einkommen der Kinder anzurechnen.
> Häufig ist es ja so, dass die behinderten Kinder im Haushalt der Eltern leben und
> dass das Kindergeld dann im Rahmen des Haushaltsbudgets für die Deckung des
> Lebensunterhalts der Kinder eingesetzt wird. Solche Konstellationen bewerten wir
> regelmäßig so, als würden die Eltern das Kindergeld wirklich jeden Monat an ihre
> Kinder aushändigen, so dass wir das Kindergeld dann auch direkt bei den Kindern
> anrechnen.
Die Stadt aus dem Negativ-Beispiel hat übrigens einer der besten Seiten einer Stadt
zum Thema Sozialleistungen, die ich kenne, so daß ich nun nicht weiß, wie ich die
Antwort bewerten soll.
Als Grund, in der Regel nich abzuzweigen, wurden mir von einer anderen Stadt
die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.04.2005 (5 C 28.04) und
die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 08.02.2007 (B 9b SO 5/06 R)
genannt.
Ortsnamen habe ich bewußt noch nicht erwähnt, ich will erst einmal abwarten, wie
die anderen Ständte antworten.
Was ich interessant fand: Es gibt Interesse an dem Thema. Bei meiner Umfrage hatte
ich angeboten, den Städten meine Arbeit zuzusenden. Ich hatte das mehr aus Fair-
nis getan (wer antwortet, soll auch wissen können, was mit seinen Antworten ge-
schieht), aber geschätzte 20% haben tatsächlich um Zusendung gebeten.
Viele Grüße
Clemens