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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

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    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

    Zitat von Inge Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich habe die Beiträge jetzt in das bereits vorhandenen Kindergeld-Thema verschoben, damit alles zusammenbleibt.

    @Hans-Christian: Odin hatte schon eine Liste der bayerischen Sozialämter eingestellt: Umfrage
    Das ist ja ein Anfang.

    Aber wie ist das mit meiner Idee?

    Kann man die realisieren?

    Darf man die realisieren?

    mfg HC

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      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

      Kindergeld ist eine aus öffentlichen Mitteln für jedes Kind an Erziehungsberechtigte gewährte Leistung, die unabhängig von der Höhe des Einkommens der Eltern gezahlt wird. Ziel des Kindergeldes ist u.a., die durch Kinder entstehenden Belastungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Familien teilweise zu kompensieren. Kindergeld wird mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Es wird bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt, wenn das Kind sich in einer Schul- bzw. Berufsausbildung oder im Studium befindet und das eigene Einkommen des Kindes bestimmte Grenzen nicht übersteigt.
      Aussage des Petitionsausschusses (in einem anderen Zusammenhang)

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        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

        Zitat von gero Beitrag anzeigen
        Aussage des Petitionsausschusses (in einem anderen Zusammenhang)
        Es reicht ja bereits das Gesetz

        § 31 EStG
        "Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung wird im gesamten Veranlagungszeitraum entweder durch die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 oder durch Kindergeld nach Abschnitt X bewirkt. 2 Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie."

        § 32 EStG
        "Ein Kind wird in dem Kalendermonat, in dem es lebend geboren wurde, und in jedem folgenden Kalendermonat, zu dessen Beginn es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, berücksichtigt.
        (4) 1 Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es ...
        3. wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist."


        mfg HC

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          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

          Hallo liebe Forenteilnehmer,

          hier können Sie nachvollziehen, wie man eine Stadtratssitzung vorbereiten kann, damit die eigene Vorlage nicht angenommen wird. Unklare Begründung und fehlender Diskussionsbeitrag sind ein Armutszeugnis für die Fraktion DIE LINKE in Gera.
          Der einzige Diskussionsbeitrag wurde von Herrn Koob (CDU), der Geschäftsführer der Lebenshilfe in Gera ist, geleistet. Die CDU stimmte geschlossen gegen den Antrag der LINKEN.
          Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, auch weiterhin das Kindergeld in Gera abzuzweigen.

          http://80.237.156.78/tv/play.jsp?mov...055843199%23#0

          Der letzte Parteitag der DIE LINKEN, Thüringen, fand am 5. und 6. November 2011 unter dem Motto statt "Kommunen demokratisch und sozial gestalten".

          Auch in Erfurt wird unter Verantwortung einer Bürgermeisterin (DIE LINKE) weiterhin das Kindergeld abgezweigt.

          Das ist keine Übereinstimmung von Wort und Tat.

          Einfach beschämend.

          Kommentar


            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

            Zitat von Hans-Christian Beitrag anzeigen
            Hallo liebe Forenteilnehmer,

            hier können Sie nachvollziehen, wie man eine Stadtratssitzung vorbereiten kann, damit die eigene Vorlage nicht angenommen wird. Unklare Begründung und fehlender Diskussionsbeitrag sind ein Armutszeugnis für die Fraktion DIE LINKE in Gera.

            - mag sein -

            Der einzige Diskussionsbeitrag wurde von Herrn Koob (CDU), der Geschäftsführer der Lebenshilfe in Gera ist, geleistet. Die CDU stimmte geschlossen gegen den Antrag der LINKEN.

            - was deren Recht ist -

            Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, auch weiterhin das Kindergeld in Gera abzuzweigen.

            - ist so nicht richtig, da lt. Gesetz möglich -


            Der letzte Parteitag der DIE LINKEN, Thüringen, fand am 5. und 6. November 2011 unter dem Motto statt "Kommunen demokratisch und sozial gestalten".

            Auch in Erfurt wird unter Verantwortung einer Bürgermeisterin (DIE LINKE) weiterhin das Kindergeld abgezweigt.

            Das ist keine Übereinstimmung von Wort und Tat.

            Einfach beschämend.
            - erwarten Sie von Politikern Aufrichtigkeit ? -

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              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

              Zitat von rettesich Beitrag anzeigen
              - erwarten Sie von Politikern Aufrichtigkeit ? -
              Ja

              Würde man dies nicht erwarten, dann brauchte man ja wohl überhaupt nicht mehr zur Wahl gehen.

              Außerdem sollte man/frau nicht alle Politiker über einen Kamm scheren.

              Ich habe auch Politiker kennengelernt, von denen ich bis heute nicht enttäuscht wurde.

              Um Veränderungen zu erreichen, muss man auch zu jemanden gehen, von dem man glaubt, der ist aufrichtig. Sonnst kann man es ja sein lassen. Nur meckern bringt keine Lösung.

              mfg HC

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                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                Schreibt jeden einzelnen Abgeordneten in eurem Landtag einzeln und persönlich
                an.
                Viele werden 08/15 Antworten geben.
                Denn teilweise wissen sie gar nicht, dass es diese Probleme gibt.
                Aber vieleicht bleibt bei einer Partei etwas hängen.
                Bei uns waren es die "Grünen" die meine Anfrage in den Bay. Landtag brachten und auch meine Pettition unterstützten.
                Nachdem alle Parteien im Bay. Landtag die Abzweigungen verurteilten, wurden diese auch von unserem LRA zurückgenommen.

                .... und lasst euch nicht erzählen, dass es sich bei der Abzweigung um ein Gesetz handelt - es ist und bleibt eine Kann-Bestimmung
                die von den LRA und Kommunen zur Haushaltssanierung benutzt werden

                Anbei als Muster das von mir versandte Schreiben:
                Angehängte Dateien
                Zuletzt geändert von odin; 15.11.2011, 15:28. Grund: Ergänzung

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                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                  Hallo Odin,

                  danke für das Schreiben und auch die Möglichkeit es zu verwenden.

                  Wegen der "Positivliste" sollten wir uns bitte verständigen, ob dies machbar ist.

                  Kämpfen wir weiter.

                  mfg HC

                  Zitat von odin Beitrag anzeigen
                  Schreibt jeden einzelnen Abgeordneten in eurem Landtag einzeln und persönlich
                  an.
                  Viele werden 08/15 Antworten geben.
                  Denn teilweise wissen sie gar nicht, dass es diese Probleme gibt.
                  Aber vieleicht bleibt bei einer Partei etwas hängen.
                  Bei uns waren es die "Grünen" die meine Anfrage in den Bay. Landtag brachten und auch meine Pettition unterstützten.
                  Nachdem alle Parteien im Bay. Landtag die Abzweigungen verurteilten, wurden diese auch von unserem LRA zurückgenommen.

                  .... und lasst euch nicht erzählen, dass es sich bei der Abzweigung um ein Gesetz handelt - es ist und bleibt eine Kann-Bestimmung
                  die von den LRA und Kommunen zur Haushaltssanierung benutzt werden

                  Anbei als Muster das von mir versandte Schreiben:

                  Kommentar


                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                    Hallo,

                    habe Post von der Regierung von Oberbayern erhalten!!

                    Der Widerspruch gegen die Ablehnung des Antrags auf Rücknahme des Abzweigunsantrages wird zurückgewiesen.

                    Begründung:

                    Das Schreiben der Stadt Rosenheim vom.........kann nicht durch Widerspruch angefochten werden, da es kein Verwaltungsakt im Sinne des Gesetzes ist.

                    ........das Schreiben erläutert lediglich die Rechtslage und weist darauf hin, dass für die Entscheidung über die Abzweigung des Kindergelds die Familienkasse zuständig ist.

                    ....die "Ablehnung" stellt ebenfalls keinen Verwaltungsakt im Sinne des Gesetzes dar, da bereits der Antrag des Sozialamts auf Abzweigung des Kindergelds an die zuständige Familienkasse keinen Verwaltungsakt mit Regelungscharakter darstellt.

                    Der Widerspruch gegen die Ablehnung war deswegen unzulässig und ist zurückzuweisen.

                    Danach folgt die Rechtsbehelfsbelehrung.


                    Wirklich traurig das Ganze!!!

                    Gruß Chiara

                    Kommentar


                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                      Zitat von chiara Beitrag anzeigen
                      ...
                      Danach folgt die Rechtsbehelfsbelehrung.
                      ...
                      Und wie lautet die?

                      Vermutlich Klagemöglickeit.

                      Die würde ich natürlich, da nicht kostenpflichtig beim Sozialgericht ( da kenne ich mich leider nicht aus), nutzen.

                      Dies habe ich zumindestens aus den bisherigen Beiträgen hier so entnommen.

                      Das sollte man nun wirklich mal durchziehen.

                      mfg HC

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                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                        @ Hans-Christian

                        Ich dachte es wäre klar:

                        Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben..usw
                        innerhalb eines Monats beim Sozialgericht


                        Gruß
                        Chiara

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                          AW: BMF zur KGA

                          Zitat von Hans-Christian Beitrag anzeigen
                          Leider scheiterte ein entsprechender Antrag in der Ratssitzung in Gera an der Zustimmung des Geschäftsführers der Lebenshilfe. Richtig gehört! Die Lebenshilfe von Gera war dagegen, die Kindergeldabzweigung durch das Sozialamt einzustellen. Der Geschäftsführer der Lebenshilfe Gera Herr Koob (CDU) wird das dann schon seinen betroffenen Eltern erklären können.
                          Zitat von Hans-Christian Beitrag anzeigen
                          hier können Sie nachvollziehen, wie man eine Stadtratssitzung vorbereiten kann, damit die eigene Vorlage nicht angenommen wird. Unklare Begründung und fehlender Diskussionsbeitrag sind ein Armutszeugnis für die Fraktion DIE LINKE in Gera.
                          Der einzige Diskussionsbeitrag wurde von Herrn Koob (CDU), der Geschäftsführer der Lebenshilfe in Gera ist, geleistet. .....Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, auch weiterhin das Kindergeld in Gera abzuzweigen.
                          Hans-Christian,

                          woran ist es denn nun gescheitert? Am Abstimmungsverhalten der Linken oder an der Zustimmung der anderen Fraktionen?

                          LG Michael

                          Kommentar


                            AW: BMF zur KGA

                            Zitat von MichaelK Beitrag anzeigen
                            Hans-Christian,

                            woran ist es denn nun gescheitert? Am Abstimmungsverhalten der Linken oder an der Zustimmung der anderen Fraktionen?

                            LG Michael
                            An der Zustimmung der anderen.

                            siehe hier

                            http://80.237.156.78/tv/play.jsp?mov...055843199%23#0

                            Kommentar


                              AW: BMF zur KGA

                              Zitat von Hans-Christian Beitrag anzeigen
                              An der Zustimmung der anderen.

                              siehe hier

                              http://80.237.156.78/tv/play.jsp?mov...055843199%23#0

                              Wenn man sowas hört kann man garnicht soviel essen wie man kotzen möchte

                              Kommentar


                                AW: BMF zur KGA

                                Zitat von Seti Beitrag anzeigen
                                Wenn man sowas hört kann man garnicht soviel essen wie man kotzen möchte
                                Das sollte man an alle Lebenshilfevereine senden.

                                mfg HC

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                                  AW: BMF zur KGA

                                  Zitat von Hans-Christian Beitrag anzeigen
                                  Das sollte man an alle Lebenshilfevereine senden.

                                  mfg HC
                                  Nicht labbern einfach machen , ich scheue vor nichts mehr zurück

                                  Kommentar


                                    AW: BMF zur KGA

                                    Zitat von Seti Beitrag anzeigen
                                    Nicht labbern einfach machen , ich scheue vor nichts mehr zurück
                                    ich auch nicht. Ich habe schon vielen dies mitgeteilt. Auch Herrn Antretter. Aber es würde ja nichts schaden, wenn man/frau es noch einmal bekommt.

                                    Also
                                    Nicht labbern einfach machen
                                    mfg HC

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                                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                      Manchmal kann eine solche Information hielfreich sein:

                                      http://www.dietmar-nietan.de/index.php?nr=37776&menu=1

                                      mfg HC

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                                        AW: Exzessive Ausschöpfung

                                        Hallo,

                                        nur zur Info, woanders geht es anders.

                                        Die Anrede Genosse Sperlich stimmt nicht mehr.

                                        "Lieber Genosse Sperlich,

                                        in Berlin wird das Kindergeld für volljährige Kinder mit Behinderungen, die im Haushalt der Eltern leben NICHT abgezweigt. Ein entsprechendes Rundschreiben der zuständigen Senatsverwaltung (s. Anlage) ist seit letztem Jahr in Kraft.

                                        Das Kindergeld soll den Eltern, die ein volljähriges Kind mit Einschränkungen im Haushalt leben haben, voll zur Verfügung stehen, auch dann, wenn das Kind Anspruch auf Sozialhilfe hat. Damit soll zum einen den Mehrbelastungen der Eltern, zum anderen dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ Rechnung getragen werden, dem das Land Berlin in seiner Behindertenpolitik folgt.

                                        Ausnahmefälle gibt es dann, wenn behinderte Kinder vollständig in Pflegeinrichtungen untergebracht sind bzw. Hilfe zur Pflege in Anspruch genommen wird oder die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nach kommen.
                                        Das Urteil des BFH vom 17.12.2008 (Anlage), das den aus Gera beschriebenen Fällen zu Grunde liegt, hat die Senatsverwaltun ausdrücklich NICHT zur Anwendung empfohlen.

                                        Ich hoffe, das hilft dir weiter.

                                        Beste Grüße

                                        Katina Schubert"

                                        Kommentar


                                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                          hallo .an alle

                                          zum lesen

                                          http://koeln-bonn.business-on.de/elt...-_id33601.html


                                          hatte einige zeit ruhe und dachte ,kindergeld ist abgehackt.im februar hatte die familienkasse die abzweigung abgelehnt,habe dann weiterhin kindergeld erhalten.
                                          heute kam ein schreiben der fam.kasse,das das SA einspruch gegen die entscheidung gelegt hat,schon im märz.naja,es ist ja schön das man im november
                                          auch mal informiert wird.

                                          das kindergeld wurde wieder gestrichen.

                                          FK-hiermit werden sie im laufenden einspruchsverfahren nach den vorschriften
                                          der abgabenordnung hinzugezogen.es ergeht somit ein "HINZUZIEHUNGSBESCHEID". ich kann mich zum verfahren und den argumenten
                                          desSA äußern,jetzt gleich oder später muß ich mich schriftlich äußern

                                          nun die argumente des SA

                                          sie zahlen den lebensunterhalt,unterkunft und heizung,mehrbedarf,aufwendungen zum besuch einerWFB,kosten eine pauschale für arbeitsmittel+freibeträge.

                                          sie bekommt flegegeld zur abdeckung der pflegeaufwendungen

                                          interessant oder aber es wird noch besser

                                          das taschengeld für die werkstatt,radiowecker,wii,spiele,dvd,cd,gaststätte nbesuch
                                          ,krankenhaus,medizin,praxisgebühr,atest sind vom laufenden lebensunterhalt abgedeckt.

                                          beiligender artikel der zeitschrift für das fürsorgewesen sind die einzelnen regelsatzinhalte erkenntlich.

                                          KENNT JEMAND DIESE ZEITUNG?

                                          lt.urteil FG münster 8k 2812/09kg undbfh vom 15.10.99 vi r 40/98 bstbl.ll 2000,75
                                          und vom 21.7.2000 u.s.w..........,besteht der lebensbedarf eines beh.kindes aus
                                          dem grundbedarf,in höhe des existensminimums eines erwachsenen.

                                          JETZT WICHTIG, dazu gehören kontakte zur fam.,teilnahme am kulturellen leben
                                          ,erholung,und dem BEH.MEHRBEDARF,der auch betreuungsleistungen der eltern und fahrtkosten erfasst.
                                          die fahrten zur oma(beerdigung),essengeld,unterkunft,urlaub,verfle gung,eintritte,
                                          u.s.w......SIND EBENFALLS VON DEN GRUNDSICHERUNGSLEISTUNGEN+MEHRBEDARF
                                          abgedeckt.
                                          die betreuungsleistungen sind alles fiktive kosten.

                                          U:S:W:

                                          zweck des §74 abs.1 satz 4 estg ist es,die die kosten des unterhalts trägt
                                          bekommen das kindergeld

                                          u.s.w.

                                          tja,jetzt ist es das beste man geht zum anwalt,denn wenn die FK einknickt,

                                          dann weiß man das es zum finanzgericht geht,selbst wenn man die beiden neuen
                                          urteile angibt und die verbrauchertbl.

                                          wallau


                                          naja,regelbedarf 3,nachzahlung für 4 jahre,kindergeld was soll man noch alles einklagen

                                          Kommentar


                                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                            Zitat von wallau Beitrag anzeigen
                                            hallo .an alle

                                            zum lesen

                                            http://koeln-bonn.business-on.de/elt...-_id33601.html


                                            hatte einige zeit ruhe und dachte ,kindergeld ist abgehackt.im februar hatte die familienkasse die abzweigung abgelehnt,habe dann weiterhin kindergeld erhalten.
                                            heute kam ein schreiben der fam.kasse,das das SA einspruch gegen die entscheidung gelegt hat,schon im märz.naja,es ist ja schön das man im november
                                            auch mal informiert wird.

                                            das kindergeld wurde wieder gestrichen.

                                            FK-hiermit werden sie im laufenden einspruchsverfahren nach den vorschriften
                                            der abgabenordnung hinzugezogen.es ergeht somit ein "HINZUZIEHUNGSBESCHEID". ich kann mich zum verfahren und den argumenten
                                            desSA äußern,jetzt gleich oder später muß ich mich schriftlich äußern

                                            nun die argumente des SA

                                            sie zahlen den lebensunterhalt,unterkunft und heizung,mehrbedarf,aufwendungen zum besuch einerWFB,kosten eine pauschale für arbeitsmittel+freibeträge.

                                            sie bekommt flegegeld zur abdeckung der pflegeaufwendungen


                                            interessant oder aber es wird noch besser

                                            das taschengeld für die werkstatt,radiowecker,wii,spiele,dvd,cd,gaststätte nbesuch
                                            ,krankenhaus,medizin,praxisgebühr,atest sind vom laufenden lebensunterhalt abgedeckt.

                                            Das ist Schwachfug und das wissen die auch hier würde ich die Leistungstabelle nehmen und rot rausstreichen was der Empfänger bekommt und welche Ausgaben wirklich sind

                                            beiligender artikel der zeitschrift für das fürsorgewesen sind die einzelnen regelsatzinhalte erkenntlich.

                                            KENNT JEMAND DIESE ZEITUNG?

                                            lt.urteil FG münster 8k 2812/09kg undbfh vom 15.10.99 vi r 40/98 bstbl.ll 2000,75
                                            und vom 21.7.2000 u.s.w..........,besteht der lebensbedarf eines beh.kindes aus
                                            dem grundbedarf,in höhe des existensminimums eines erwachsenen.

                                            JETZT WICHTIG, dazu gehören kontakte zur fam.,teilnahme am kulturellen leben
                                            ,erholung,und dem BEH.MEHRBEDARF,der auch betreuungsleistungen der eltern und fahrtkosten erfasst.
                                            die fahrten zur oma(beerdigung),essengeld,unterkunft,urlaub,verfle gung,eintritte,
                                            u.s.w......SIND EBENFALLS VON DEN GRUNDSICHERUNGSLEISTUNGEN+MEHRBEDARF
                                            abgedeckt.

                                            Das ist noch größer Mist
                                            Wie lange soll ein Grundsicherungsempfänger für einen Urlaub sparen , das wären Jahre
                                            die betreuungsleistungen sind alles fiktive kosten.


                                            U:S:W:

                                            zweck des §74 abs.1 satz 4 estg ist es,die die kosten des unterhalts trägt
                                            bekommen das kindergeld

                                            u.s.w.

                                            tja,jetzt ist es das beste man geht zum anwalt,denn wenn die FK einknickt,

                                            dann weiß man das es zum finanzgericht geht,selbst wenn man die beiden neuen
                                            urteile angibt und die verbrauchertbl.

                                            wallau


                                            naja,regelbedarf 3,nachzahlung für 4 jahre,kindergeld was soll man noch alles einklagen
                                            Wallau ich hab diesen ganzen Mist echt satt was müssen wir uns noch alles gefallen lassen

                                            Es kann nicht sein das hier behauptet wird alles wäre mit Regelsatz abgedeckt das stimmt nicht in keinster Weise.

                                            Mein Sohn bekommt nur ne Pauschale Unterkunftskosten, Sein Werkstatteinkommen ab nächsten Monat wird als Einkommen im Jan. abgezogen
                                            ( hier ist das Zuflußprinzip ) Arztkosten sind echt höher in den 291 sind nämlich die 10 Euro Praxisgebühr nicht mit drin wenn Du Glück hast darf Dein Kind noch mich gleichen Quartal zum Zahnarzt dann sind wieder 10 Euro fällig , wir brauchen bestimmte Cremen da mein Sohn Windelträger ist . Und und und

                                            Wallau wehre Dich ich drück Euch ganz ganz fest die Daumen

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                                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                              @ wallau

                                              "beiligender artikel der zeitschrift für das fürsorgewesen sind die einzelnen regelsatzinhalte erkenntlich."

                                              Soweit ich mich noch daran erinnere, wird diese Zeitschrift bei größeren Gemeinden/Städten beim Sozialamt als eine Art "Gebrauchsanweisung" gesehen, kann dort auch eingesehen werden.

                                              Grüße

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                                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                Hallo,

                                                ja solche Worte bekamen wir auch zu lesen, "natürlich" alles mit Grusi abgedeckt

                                                Ich bin ja nun mal gespannt, unsere Klage läuft am Finanzgericht, meine Anwältin hat nun den Kostenvoranschlag der Zahnbehandlung unserer Tochter im Schreiben an die Familienkasse, bzw. Finanzgericht angehängt, dieser beläuft sich auf 3650 Euro. Nachdem die KK keine Zahnreinigung bezahlte, unsere Tochter eine zu große Zunge hat, die Zahnreinigung nur mit ganz viel Schwierigkeiten möglich ist benötigt sie nun leider Zahnersatz, also Kronen. Unsere Tochter, so die KK fällt unter Härtefallregelung, allerdings zahlt die KK keine Kronen, die KK, bzw. der MDK kam nach Überprüfung zu dem Ergebnis, eine Klammerprothese ist ausreichend, mehr wird die Kasse nicht bezahlen. Kein Anspruch auf einen festen Zahnersatz mit 25 Jahren, auch nicht mal wenn die Frontzähne betroffen sind.

                                                Ob diese Behandlung vom Grundsicherungsamt übernommen wird, bzw. mit der Grundsicherung abgedeckt ist

                                                Was mich am meisten stört, sind diese KANN Bestimmungen, das ist, so meine Meinung die reinste Idiotie.

                                                Gruß

                                                Maria Magdalena

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                                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                  Es ist nicht mehr Nachvollziehbar was hier getrieben wird.

                                                  Gerade das Kindergeld ist dafür vorgesehen Leistungen abzudecken die außerhalb der Grundsicherung liegen.Wie z.B. Urlaub, Fernseher, DVD etc. usw.


                                                  Da es sich bei der Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG um eine „Kann“ -Bestimmung handelt, bedarf es in jedem Fall der Ermessenserwägung der Familienkassen, ob und in welchem Umfang dem Abzweigungsersuchen des Trägers der Sozialhilfe zu entsprechen ist. Der Bundesfinanzhof hat hierzu folgendes festgestellt:

                                                  Bei der Ausübung des Ermessens ist der Zweck des Kindergeldes zu berücksichtigen (§ 5 der Abgabenordnung). Das Kindergeld dient der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums eines Kindes und, soweit es dafür nicht erforderlich ist, der Förderung der Familie (§ 31 Sätze 1 und 2 EStG). Hiervon abweichend hängt der Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind davon ab, dass das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG). Es wird typisierend davon ausgegangen, dass den Eltern Unterhaltsaufwendungen für das Kind entstehen, wenn dessen eigene finanzielle Mittel nicht seinen gesamten Lebensbedarf abdecken. Der Lebensbedarf eines behinderten Kindes besteht aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf) in Höhe des Existenzminimums eines Erwachsenen, zu dem z.B. auch Kontakte zur Familie, Teilnahme am kulturellen Leben und Erholung gehören, und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf, der auch ergänzende persönliche Betreuungsleistungen der Eltern und Fahrtkosten umfasst.

                                                  Da das Kindergeld die finanzielle Belastung der Eltern durch den Unterhalt für das Kind ausgleichen soll, hängt die Entscheidung über die Abzweigung davon ab, ob und in welcher Höhe ihnen tatsächlich seinen Lebensbedarf betreffende Aufwendungen entstanden sind. Dabei sind auch im Verhältnis zu den Kosten des Sozialleistungsträgers glaubhaft gemachte geringe Aufwendungen für das Kind (z.B. für Besuchsfahrten, Kleidung, Geschenke, Möbel, Freizeitaktivitäten) mit einzubeziehen, .

                                                  Entstehen dem Kindergeldberechtigten Aufwendungen für das volljährige behinderte Kind mindestens in Höhe des Kindergeldes, kommt eine Abzweigung an den Sozialleistungsträger nicht in Betracht.

                                                  Die Bezifferung oder ggf. Schätzung des den Eltern entstandenen Aufwands durch die Familienkasse ist unverzichtbar. Ist er im Einzelfall nicht mehr exakt ermittelbar, kann eine teilweise Abzweigung des Kindergeldes in Betracht kommen.

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                                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                    aus Bayerische Staatszeitung vom 30.9.2011

                                                    vom 30.09.2011
                                                    Aus: „Kommunales“ Seite 7
                                                    Kulanz nach Kassenlage
                                                    Kommunen behandeln Abzweigung des Kindergeldes für im Elternhaus lebende behinderteErwachsene uneinheitlich.
                                                    In Zeiten knapper Kassen müssen die Kommunen sehen, wo sie bleiben und sind verpflichtet, jedeQuelle anzuzapfen, die sich ihnen auftut. Dazu gehört unter anderem auch die komplette Einbehaltung des Kindergeldes in Höhe von derzeit 184 Euro für behinderte erwachsene Bezieher von Hartz IV, die bei ihren Eltern leben – vorausgesetzt, die Eltern machen gegenüber der Kommune die anteilige Erstattung von Miet- oder Heizkosten geltend. So lautet zumindest ein verbindliches Gerichtsurteil nach einemMusterverfahren.
                                                    Das Bundessozialministerium legt den Kommunen aber nahe, trotzdem darauf zu verzichten. Allerdings fehlt dafür eine verbindliche gesetzliche Regelung – mit der Folge, dass die kreisfreien Städte und Landkreise, die für die Kosten der Unterkunft von Hartz IV-Empfängern zuständig sind, die Angelegenheit ziemlich uneinheitlich handhaben.
                                                    Nürnberg beispielsweise stellte das Abzweigen ein, in Ingolstadt wird es dagegen weiter praktiziert, ebenso in Rosenheim. Bei der Landeshauptstadt München ruhen nach Angaben des Sozialreferats vorläufig diesbezügliche Abzweigungsanträge. Der Stadtrat bereitet aber nach Auskunft des
                                                    Behördensprechers einen Beschluss vor, in dem der Sachverhalt abschließend geklärt werden soll.
                                                    Viele Landkreise wiederum, darunter unter anderem Deggendorf, Altötting oder Traunstein, haben mit derEinbehaltung des Kindergeldes gar nicht erst begonnen.

                                                    Die Abgeordneten des Sozialausschusses im bayerischen Landtag finden diese Regelung sowieso unsozial. Eltern seien durch die Pflege ihrer behinderten erwachsenen Kinder finanziell und organisatorisch ohnehin schon genug belastet, so die fraktionsübergreifende Einschätzung. Der Ausschuss forderte die Kommunen deshalb kürzlich auf, das Abzweigen des Kindergeldes zu unterlassen.
                                                    Doch das trifft beim Bayerischen Städtetag und beim Bayerischen Landkreistag auf wenig Akzeptanz. In einem gemeinsamen Schreiben an den Sozialausschuss, so berichtet der stellvertretende Vorsitzende des Gremiums, Joachim Unterländer (CSU), haben die Spitzenverbände sich darüber empört, vom Landtag
                                                    „zu rechtswidrigen Handlungen“ genötigt zu werden.
                                                    Kein Verständnis für die Hartleibigkeit der Kommunen hat Bayerns Behindertenbeauftragte Irmgard Badura: „Eltern, die ihre erwachsenen Kinder mit Behinderung zu Hause betreuen, leisten viel. Diese Eltern sollten das Kindergeld auch dann behalten dürfen, wenn das erwachsene Kind Grundsicherungsleistungen nach Sozialhilferecht von den Kommunen, erhält.“ Denn die Eltern hätten im Regelfall trotz der Grundsicherung erhebliche Aufwendungen für ihr erwachsenes Kind. Die Annahme, die Grundsicherung decke bereits voll die Kosten für die erwachsenen behinderten Kinder, sei „absolut
                                                    lebensfremd“. Ohnehin erhalten diese behinderten jungen Erwachsenen nicht einmal den vollen Regelsatz, sondern seit Jahresanfang 2011 entsprechend der Einführung der neuen Regelbedarfsstufe 3 nur 80 Prozent, also 291 Euro.
                                                    Auch die Konferenz der Obersten Landessozialbehörden sieht eine Abzweigung mit Skepsis, attestiert den betroffenen Eltern „Aufwendungen in erheblicher Höhe“ und möchte sie nur mit maximal 31 Euro zur Kasse bitten.
                                                    Manchmal hilft zur Konkretisierung vielleicht auch ein Blick in den ganz normalen Alltag einer Familie.
                                                    Die Argumentation der Abzweiger-Fraktion behauptet, wenn die Behinderten mit im Elternhaus lebten, müssten beispielsweise viele technische Haushaltsgeräte wie Computer, Radio oder Fernseher ja nur einmal angeschafft werden. Doch auch die Behinderten wollen sich womöglich gern mal in ihr Zimmer zurückziehen, auf dem eigenen PC surfen oder die eigene Musik anhören. Und das kostet nun mal extra.
                                                    Abwartend dürften viele Beteiligte in diesen Tagen nach Kassel schauen, denn am dortigen Bundessozialgericht ist ein Verfahren anhängig, das den ursprünglichen Gerichtsbeschluss kippen soll.
                                                    Wann aber ein Urteil fällt, ist noch ungewiss. (André Paul)

                                                    Zu den oben genannten Städten und Landkreisen haben noch folgende
                                                    Landkreise die Abzweigungen zurückgenommen:


                                                    Landkreis Nürnberger-Land
                                                    Landkreis Düren
                                                    Landkreis Freyung-Grafenau
                                                    Landkreis Wolfenbüttel
                                                    Landkreis Ebersberg
                                                    Garmisch-Partenkirchen
                                                    Landsberg
                                                    Pfaffenhofen

                                                    dazu o.g.
                                                    Nürnberg
                                                    momentan München
                                                    Deggendorf
                                                    Altötting
                                                    Traunstein

                                                    Wem noch welche bekannt sind, oder es hat sich bei den aufgeführten etwas geändert, bitte angeben.

                                                    Gruß

                                                    PS.: Hieraus ist auch zu ersehen, dass es sich bei der Abzweigung um KEIN Gesetz handelt, denn
                                                    sonst würden sich diese Ämter alle strafbar machen.
                                                    Nochmals zu den Städte-und Landkreistagen. Hier handelt es im Grunde genommen um" Vereine" die eine
                                                    beratende Funktion ausüben, aber keinerlei gesetzgeberische Funktion haben.
                                                    Zuletzt geändert von odin; 19.11.2011, 09:57.

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