AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Dann fragmal Eltern die KiZ bekommen. Bei mir wurde trotzdem das KG als Einkommen angerechnet obwohl bei Kinds nicht mehr zur BG gehörten. Klage bei SG wurde von meiner Seite eingereicht.
Und dann lesen Sie den § 11 SGB 2. dort steht, dass das KG nur zu den Einkommen der Bedarfsgemeinschaft zählt, von Kindern, die der Bedarfsgemeinschaft angehören.