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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

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    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

    Zitat von Inge Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    im Anhang ist die Stellungnahme des BKPV - meine Anfrage an das BMAS zu diesen Aussagen ist in Arbeit ....
    Also hier wird doch wieder das Urteil von BFH genommen sagte dieses Urteil nicht aus das hier Abzweigung nur bei Heimunterbringung möglich ist ???

    Ich verstehe das nicht sind die echt zu blöd zum lesen , sorry musste jetzt mal raus

    Die haben doch Juristen in Ihren Ämtern , das gibt es doch nicht das dieses Urteil immer wieder verfälscht wird.

    Willste denen zurückschreiben Inge ??? Ich würde dies tun und höflich anfragen was das soll

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      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

      Außerdem handelt es sich immer noch um eine "Kann-Bestimmung" was auch bei
      jeder Anfrage an die Landratsämter bestätigt wird.

      Nur die Angst vor den Prüfungen des Rechnungshofes treibt die LRA zur Abzweigung.

      Nach und nach reden sich die Ämter dann selbst ein, dass es sich um ein Gesetz handelt,
      was auf keinen Fall zutrifft.

      Warum haben denn sonst Landratsämter wie Freyung-Grafenau und Wolfenbüttel usw.
      im Vorfeld die Abzweigungen zurückgenommen.
      Weil sie im Vorfeld gesagt haben die Rechnungsprüfer können uns den Rücken runterrutschen,wir wollen uns nicht auf Kosten Behinderter sanieren.

      Durch die Aussage des Bay. Landtages (einstimmig und quer durch alle Fraktionen) ist nun vielen LRA der Druck genommen und sie können ohne Angst die Abzweigungen zurücknehmen.

      Denn das ist jetzt der "WUNSCH" des gesamten Bay. Landtages.

      Gruß

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        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

        Hallo Seti,

        Zitat von Seti Beitrag anzeigen
        Willste denen zurückschreiben Inge ??? Ich würde dies tun und höflich anfragen was das soll
        nein, ich frage direkt und ziemlich weit oben bei Staatssekretär Fuchtel nach, ob das BMAS immer noch keinen politischen Handlungsbedarf sieht. Das Schreiben mit Kopie dieser Aussagen geht heute noch raus

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          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

          ach ja, eine Kopie der Aussage des Bayerischen Städtetages habe ich auch als Anlage beigefügt:
          [...] Erlauben Sie mir bei dieser Gelegenheit die Nachfrage, warum der Bund nicht einfach eine Gesetzesänderung unternimmt, die die Absicht des Bundes auch gesetzlich klarstellt. Die Sozialhilfeverwaltungen haben höchstrichterlich Rechtsprechung zu beachten. Auch wenn Vertreter der Bundesverwaltung und des Deutschen Bundestags entgegengesetzte Äußerungen abgeben. [...]

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            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

            Zitat von odin Beitrag anzeigen
            Außerdem handelt es sich immer noch um eine "Kann-Bestimmung" was auch bei
            jeder Anfrage an die Landratsämter bestätigt wird.

            Nur die Angst vor den Prüfungen des Rechnungshofes treibt die LRA zur Abzweigung.

            Nach und nach reden sich die Ämter dann selbst ein, dass es sich um ein Gesetz handelt,
            was auf keinen Fall zutrifft.

            Warum haben denn sonst Landratsämter wie Freyung-Grafenau und Wolfenbüttel usw.
            im Vorfeld die Abzweigungen zurückgenommen.
            Weil sie im Vorfeld gesagt haben die Rechnungsprüfer können uns den Rücken runterrutschen,wir wollen uns nicht auf Kosten Behinderter sanieren.

            Durch die Aussage des Bay. Landtages (einstimmig und quer durch alle Fraktionen) ist nun vielen LRA der Druck genommen und sie können ohne Angst die Abzweigungen zurücknehmen.

            Denn das ist jetzt der "WUNSCH" des gesamten Bay. Landtages.

            Gruß
            Naja in Bayern wurde ne Lösung gefunden aber was ist mit denn anderen Bundesländern ???

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              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

              Hallo Seti,
              Zitat von Seti Beitrag anzeigen
              Also hier wird doch wieder das Urteil von BFH genommen sagte dieses Urteil nicht aus das hier Abzweigung nur bei Heimunterbringung möglich ist ???
              das ist nicht das Heimkind-Urteil!

              Hier wurde einfach nur der (aus dem Zusammenhang gerissene) erste Satz aus dem Urteil, das "ALG-II-Eltern" betrifft, zitiert: Az. III R 6/07

              Wichtig ist hier, dass die Eltern keine Kläger sind, sondern Beigeladene, die das Kindergeld sowieso nicht bekommen würden.
              Wichtig ist auch der letzte Absatz
              Bei der Ausübung des Ermessens wird die Familienkasse zu berücksichtigen haben, dass der Beigeladene aufgrund seiner geringen finanziellen Mittel kaum Aufwendungen für die Kinder erbracht haben kann. Unterhaltsleistungen des Beigeladenen an seine Kinder hätten im Übrigen zur Folge, dass diese Leistungen auf die Grundsicherungsleistungen für die Kinder anzurechnen wären (BGH-Urteil in FamRZ 2007, 1158). Für den Beigeladenen wäre die Auszahlung des Kindergeldes auch keine finanzielle Entlastung, da es als Einkommen auf das ALG II anzurechnen wäre (BSG-Urteil vom 6. Dezember 2007 B 14/7b AS 54/06 R, FamRZ 2008, 886). Das Kindergeld käme damit letztlich der das ALG II auszahlenden Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zugute. Zweck des § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG ist es aber, das Kindergeld an die Person oder Einrichtung auszuzahlen, die anstelle des Kindergeldberechtigten die Kosten des Unterhalts trägt (vgl. Senatsurteil in BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753). Wird der Kindergeldberechtigte aber trotz zusätzlichen kindbedingten Aufwands wegen der Kürzung des ALG II durch die Auszahlung des Kindergeldes nicht entlastet, entspräche es sachgerechtem Ermessen, das Kindergeld in voller Höhe an die Klägerin, die den Unterhalt für die Kinder trägt, abzuzweigen
              Es ging bei diesem Urteil also nur darum, an wen das Kindergeld abgezweigt wird: an das Sozialamt oder an die ARGE.
              Das Zitieren des ersten Satzes ist somit eine Zweckentfremdung, weil die Begründung des gesamten Urteiles hier einfach nicht anwendbar ist.

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                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                Es geht doch den Sozialämtern nur darum, dass in diesem Urteil festgelegt wurde, dass auch bei häuslicher Betreuung eine Abzweigung erfolgen kann.
                Vorher war immer nur von "Stationärer Unterbringung" die Rede.

                "Dem Beigeladenen sind durch die Aufnahme der Kinder in seinen Haushalt aber keine Unterhaltsleistungen entstanden. Den Unterhalt für die Kinder hat die Klägerin durch die Leistungen der Grundsicherung, die auch Unterkunft und Verpflegung umfassen, erbracht. "

                Gruß

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                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                  Hallo Seti,

                  wenn "mein" LRA die Abzweigungen zurücknimmt, heißt das noch lange nicht, dass auch andere Ämter nachziehen.
                  Das wird warscheinlich noch ein langer Kampf, bis die Meinung des Bay. Landtages in jeden Winkel der Sozialämter vordringt.

                  Gruß

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                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                    Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                    Hallo Seti,


                    das ist nicht das Heimkind-Urteil!

                    Hier wurde einfach nur der (aus dem Zusammenhang gerissene) erste Satz aus dem Urteil, das "ALG-II-Eltern" betrifft, zitiert: Az. III R 6/07

                    Wichtig ist hier, dass die Eltern keine Kläger sind, sondern Beigeladene, die das Kindergeld sowieso nicht bekommen würden.
                    Wichtig ist auch der letzte Absatz

                    Es ging bei diesem Urteil also nur darum, an wen das Kindergeld abgezweigt wird: an das Sozialamt oder an die ARGE.
                    Das Zitieren des ersten Satzes ist somit eine Zweckentfremdung, weil die Begründung des gesamten Urteiles hier einfach nicht anwendbar ist.
                    Oh mein Gott , kurz Brett vom Kopp nehmen stehe gerade etwas neben mir , haben Todesfall im Bekanntenkreis.

                    Stimmt , bei unseren Fällen treten wir ja als Kläger auf.

                    Ich reg mich jedesmal drüber auf das Urteile genommen werden und diese als Textbausteine eingefügt werden ohne das der Inhalt mit denn Widersprüchen übereinstimmt

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                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                      Hallo zusammen,

                      den Brief des Bayerischen Landkreistages möchte ich Euch nicht vorenthalten. Meine Reaktion ist in Arbeit, aber die aktiven Elternteile können das gerne an ihre Politiker weiterleiten. Wer das nicht-anonymisierte Schreiben (will ich nicht für alle zugänglich einstellen) haben möchte, meldet sich bitte per PN.
                      Angehängte Dateien

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                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                        Aber Hallo,

                        von welchem Gesetz spricht dieser Herr?
                        Von welchem geltendem Recht spricht dieser Herr?
                        Hat dieser Herr schon mal was vom BSG gehört?

                        Die Abzweigung ist immer noch eine Kann-Bestimmung.
                        Der Herr verkennt anscheinend, dass hier Urteile des BFH verfälscht werden um
                        bestehende Gesetze auszuhebeln.

                        Man muss sich eigentlich Schämen wie hier ein "Geschäftsführendes Präsidialmitglied"
                        die Tatsachen und die Wahrheit verdreht.
                        Wieviel Arroganz und Verachtung kann man pflegenden Eltern von Behinderten
                        noch entgegenbringen.

                        Ob der Herr an der richtigen Stelle sitzt ist sehr fraglich.


                        Gruß
                        Zuletzt geändert von odin; 23.07.2011, 16:08.

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                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                          Hallo zusammen,

                          Bayern sieht sich tatsächlich als autonome Zone mit eigener Rechtsauslegung
                          Mal sehen, ob und wie die Politiker sich dazu äußern

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                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                            Häh ?

                            Komme ich jetzt nicht mit.

                            Der Bay. Landtag appelliert fraktionsübergreifend an die Sozialämter,
                            dass die Abzweigungen zurückgenommen werden.

                            Ist das Schlecht ?
                            Zuletzt geändert von odin; 21.07.2012, 13:45.

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                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                              Moin,

                              schlecht ist eben die Antwort des bayerischen Landkreistages darauf

                              Es ist eine Frechheit, wie die sich äussern ...

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                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                Hallo,

                                mein Name ist Angelika und ich gehe seit geraumer Zeit in Euer Formum
                                um Informationen zu erhalten.

                                Zu unserer Situation:
                                Eva-Maria ist meine behinderte Tochter (Autistin). Sie ist 25 Jahre alt und
                                arbeitet. Ihr einziges Hobby ist Computer, DVD Musi. Ich habe keinerlei Arztkosten die ich aufführen könnte um dem Kindergeldabzweig entgegenzuwirken.

                                Ich kämpfe seit Anfang 2011 mit der Kindergeldkasse, konnte aber den
                                Einspruch nicht durchhalten, da mir das kompl. Kindergeld einbehalten wurde.

                                Die Kindergeldkasse hat Euro 92,00 an das Sozialamt abgezweigt.

                                Das Sozialamt hat die weiteren 92,00 Euro an der Grundsicherung
                                abgezogen. (Einspruch eingelegt)

                                Durch die Regelsatz 3 Änderung wurde Eva-Maria auf 291,00 Euro eingestuft.
                                (Einspruch eingelegt bis zur Klärung)

                                Bescheid über Grundsicherung nach den ganzen Kürzungen 309,00 Euro.
                                Wekstatteinkommen 126,00 Euro.
                                Auf mein Konto überweist die Kindergeldkasse weiterin 92,00 Euro.

                                Also habe ich für meine Tochter 517,00 Euro insgesamt pro Monat

                                Da Eva Maria vom Sozialamt ca. 80,00 Euro Miete und 19,00 Euro Heizkosten
                                bekommt bin ich zum Amtsgericht und habe mir einen Ersatzbetreuer für den
                                Abschluss eines Mietvertrages bestellt.

                                Der Mietvertrag wurde von einer Rechtsanwältin gemacht und von einem
                                weiteren 'Rechtsanwalt geprüft. (Kosten, Kosten, Kosten).

                                Mietvertrag Euro 130,00
                                Nebenkosten Euro 30,00 *
                                Heizung Euro 45,00 insgesamt 205,00 Euro

                                * Anruf vom Sozialamt und Vermerk auf dem Bescheid undefinierte Nebenkosten.
                                In den Nebenkosten sind für 1 Person die wiederkehrende Beiträge der Stadt und Kabelfernsehanschluss. Die wiederkehrenden Beiträge werden vom Sozialamt nicht bezahlt. Kabelgebühren ebenfalls nicht.

                                Kommentar Sozialamt: " In solch einer Situation muss man sich eine Antenne
                                auf den Fernseher stellen."


                                Neuer Bescheid Euro 389,21, also 80,00 Euro mehr.

                                Ich hatte auch schon einen Termin bei dem Rechtsausschuss in Pirmasens
                                (Rheinland Pfalz) und der Termin wurde verlegt, da der Vorsitzenden das
                                neue Urteil (Mutter - Sohn 12 K 1891/10)

                                Soll jetzt eine Begründung abgeben warum ich das Kindergeld für Eva beanspruche.

                                Die Vorsitzende gab an volles Verständnis dafür zu haben und wüsste, dass
                                mir das Geld fehlt. Darauf habe ich nur geantwortet, dass das Geld nicht mir,
                                sondern meiner Tochter fehlt. Habe auch zu verstehen gegeben, dass sie jederzeit ihre Freizeit geniessen kann, während ich 24 Std. Betreuungsdienst habe für Euro 430,00 Pflegegeld.

                                Ich hoffe Ihr habt noch ein parr Ideen.

                                Gruß
                                Angelika

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                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                  Hallo Angelika,

                                  willkommen bei Intakt. Ich wünsche Dir, dass die Informationen hier hilfreich für Euch sind.

                                  Eine Begründung für Deinen Anspruch auf das Kindergeld findest Du im Urteil des BSG vom 8. 2. 2007 - B 9b SO 5/ 06 R unter Punkt 32:
                                  Es wäre insbesondere mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz schwerlich zu vereinbaren, wenn die Eltern, die ihr schwerstbehindertes Kind zu Haus betreuen und nicht im Rahmen der Eingliederungshilfe (§§ 53 ff SGB XII) eine stationäre Betreuung in Anspruch nehmen, eine Anrechnung des ihnen gezahlten Kindergeldes bei den dem Kind gewährten Grundsicherungsleistungen hinnehmen müssten. Es ist insoweit zu beachten, dass bei einem (volljährigen) behinderten Kind, das mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft lebt, die von den Eltern zu tragenden Aufwendungen, zB für die Teilnahme an behindertengerechten, kulturellen Unternehmungen und gesellschaftlichen Veranstaltungen sowie für Fahrten zu Ärzten und Therapien, und auch die Haushaltskosten, etwa für Wäsche, elektrische Geräte und Renovierung, regelmäßig erheblich höher sind als dies bei einer stationären Betreuung des Kindes der Fall wäre (vgl BVerwG NJW 2005, 2873; eingehend Quambusch, aaO, S 261 f; zur einschlägigen Rechtsprechung hinsichtlich des Kindesbedarfs einschließlich des durch die Behinderung bedingten Mehraufwandes sowie der bei einem stationär betreuten Kindes ergänzenden persönlichen Betreuungsleistungen der Eltern im Kindergeldrecht: BFHE 189, 449).
                                  Ansonsten solltest Du mit dem Grundsicherungsbescheid (als Einkommensnachweis) unbedingt für alle anwaltlichen Angelegenheiten zum Gericht gehen und Beratungshilfe beanspruchen. Dadurch bekommt Deine Tochter kostenlos einen Rechtsbeistand (Anwalt).

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                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                    Hallo Angelika,

                                    Du hast nicht nur eine Baustelle , Du hast "Stuttgart 21" an der Backe.

                                    Wenn ich das von Dir lese, wirst Du in allen Bereichen betrogen und verarscht.

                                    Ohne FACHANWALT kommst Du hier nicht weiter.

                                    Nur als Beispiel Kindergeld-Abzweigung:

                                    Du kannst als Leistung für Dein Kind alle Ausgaben angeben die über die Leistung der Grundsicherung hinausgeht .Hierzu zählen auch:
                                    Kosten für Urlaub, Freizeit, Elektrogeräte, DVD`s, Ausflüge usw. . Und evtl. die Differenz zwischen tatsächlichen Kosten der Unterkunft
                                    und den durch das Amt bezahlten Mietkosten. Es ist also nicht nur auf Arztbesuche beschränkt.

                                    Bei der Miete gilt folgendes.
                                    Gemäß § 42 Nr. 2 SGB XII umfasst die bedarfsorientierte Grundsicherung die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
                                    Wohnen Leistungsberechtigte mit Nichtleistungsberechtigten in einem Haushalt, so sind die Unterkunfts- und Heizungskosten nach der Zahl der zur
                                    Haushaltsgemeinschaft gehörenden Personen aufzuteilen. (Pro-Kopf Aufteilung)

                                    Also tatsächliche Miete inkl. Nebenkosten und Heizung = z.B. 700.--€.
                                    Ihr seit im Haushalt 3 Personen (Eltern+Kind) also 700.--€ geteilt durch 3 = 233.--€ anteilige Mietkosten für "Kind".

                                    Was die Frage soll warum Du das Kindergeld beanspruchst ist mir Rätselhaft.
                                    Du hast Anspruch darauf. Es soll laut Gesetz zur Förderung der Familie dienen. Es dient auch zur Deckung von Ausgaben für Dein Kind, welche nicht durch die Grundsicherung abgedeckt werden.

                                    Du darfst nur nicht angeben, dass Du das Kindergeld an Deine Tochter weitergibst, denn sonst wird es als Einkommen Deiner Tochter gewertet und von der Grundsicherung komplett abgezogen.
                                    Das Kindergeld fließt in die gemeinschaftliche Haushaltskasse ein. (Wirtschaften aus einem Topf)

                                    Ich würde vorschlagen Du "wurschtelst" Dich erstmals durch dieses Forum, denn hier sind viele Hinweise, Ratschläge und Urteile angegeben.

                                    Gruß
                                    Zuletzt geändert von odin; 25.07.2011, 07:38.

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                                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                      Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                                      den Brief des Bayerischen Landkreistages möchte ich Euch nicht vorenthalten.
                                      Gisela hat dazu mal wieder einen sehr guten Kommentar geschrieben bei kobinet

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                                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                        "Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG)
                                        Änderungsbescheid zum Bescheid vom 15.2.11

                                        Sehr geehrte .........

                                        Der monatliche Abzweigungsetrag an das Sozialamt des Landratsamtes..........wir aufgrund der bei der Sozialhilfeberechnung geänderten berücksichtigen Kosten de Unterkunft und Heizung ab Mai 2011 auf 55,22 Euro geändert.

                                        Die Entscheidung ergibt sich aus § 74 Abs. 1 EStG. Der auf ein Kind entfallene Betrag wird gem. § 76 EStG errechnet (= gesamter Kindergeldbetrag dividiert durch die Anzahl der Kinder).

                                        An Sie wird ab dem genannten Zeitraum Kindergeld in Höhe von 932,78 Euro monatlich und ab August 2011 in Höhe von 717,80 Euro ausgezahlt.

                                        Für den Zeitraum von Mai bis Juli ergib sich ein Nachzahlungsbetrag von insgesamt 645 Euro. Dieser Betrag ist wie folgt aufzuteilen:

                                        479,34 € entfallen auf Sie und
                                        165,66 € entfallen auf das Sozialamt des Landratamtes ..........."

                                        .............

                                        --------------------------------



                                        Uns wurde im Mai/Juni/Juli nachdem das komplette Kindergeld erst mal eingestellt wurde, ohne Begründung, kein Kindergeld mehr abgezweigt, allerdings bekamen wir darüber keine Info, also lief alles stille ab.

                                        Ich habe nachdem das komplette Kindergeld eingestellt wurde eine einstweilige Verfügung erwirkt, das Kindergeld wurde dann ausbezahlt. Die Klage somit erst mal hinfällig, da alles korrekt zur Auszahlung kam.

                                        Nun heute der Änderungsbescheid!

                                        Unterkunftskosten betragen keine 30 Euro und abgezweigt werden uns weiter monatlich 55,22.

                                        Der Spuk geht weiter! Von Herr Fuchtel bekam ich vor Wochen Post. Da hofften wir nun dass die Kindergeldabzweigung vorbei ist, aber nein, wie konnte ich nur so gutgläubig sein. Nachdem sich unser Staat an meiner Tätigkeit monatlich Kosten in Höhe von an die 30 000 Euro SPART , muss meine Tochter nun meiner Meinung nach mit vielen anderen die Unfähigkeit der Menschen, die so solle man meinen, im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten sind, ausbaden und die Finanzkassen füllen.

                                        Mal ganz abgesehen von der für mich bodenlosen Dreistigkeit, Menschen wie meine Tochter die von einer Behinderung betroffen sind, "auszunutzen" nur weil sie dem Staat keine Steuern einbringen, wird ihnen meiner Meinung nach, vom Stück Brot nur noch die Rinde gelassen und selbst da frisst der Staat noch mit, kommen die 20 % die meine Tochter weniger wert sein soll, was den Regelsatz betrifft.

                                        Wenn ich dahingegen darüber nachdenke, und das muss ich, dass Familien mit zwei Kinder und Nettoeinkommen von 4000 Euro aufwärts Kindergeld beziehen und bekommen und keinerlei Nachweise erbringen müssen, wofür Verwendung, schreit es in unserem Land regelrecht nach "Gerechtigkeit"

                                        Sozialstaat! Ich kann echt nicht so viel essen was ich besonders jetzt im Moment k......... möchte, auf so manche Schreibtische derer, die meiner Meinung nach, komplett versagt haben. Ich geh noch weiter, Abschaffung des NC, denn was aus all den guten Noten hervorgeht, ist nur noch lächerlich für mich.

                                        Maria Magdalena

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                                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                          Hallo Maria Magdalena,

                                          irgendwie fehlen mir die Worte bei dieser fortwährenden Unverschämtheit. Einige Behörden in Bayern fühlen sich tatsächlich als Alleinherrscher ihres kleinen Universums mit beschränktem Horizont.
                                          Ich wünsche Dir weiterhin gute Nerven

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                                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                            Hallo zusammen,

                                            auch "unsere" Stadt sieht keine Veranlassung wegen einer Landtagsresolution die Abzweigungsanträge zurückzunehmen.

                                            Ist ja nur eine Empfehlung!!!

                                            Mir wird dann doch nur die Klage bleiben.

                                            Gruße
                                            Chiara

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                                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                              Hallo,

                                              es ist nicht nur in Bayern so. Auch in Rheinland Pfalz leiden die Eltern
                                              behinderter Kinder unter der Willkür der Sozialämter.

                                              Wie in meinem Fall hat die Kindergeldkasse die Hälfte abgezweigt.
                                              Den Rest hat dann das Sozialamt am Bescheid abgezogen.

                                              Fazit: 100 % Kindergeldabzweig, obwohl ich arbeite und somit meinem
                                              Kind Unterhalt zahlen könnte.

                                              Gruß Angelika

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                                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                Hallo,

                                                ich würde gegen die Entscheidung bei der Familienkasse Einspruch einlegen und hierbei eine Aufstellung laut Urteil Finanzgericht Münster beilegen.

                                                Habe hier ein Muster (nach meinem Bedarf) erstellt.

                                                http://www.intakt.info/forum/showthr...4875#post44875

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                                                  bitte schickt alle Unterlagen in Kopie an Staatssekretär Fuchtel vom BMAS.
                                                  Das BMAS soll und muss wissen, was hier läuft!
                                                  Ein paar sachliche Worte und freundliche Grüße dazu und losschicken:

                                                  Bundesministerium für Arbeit und Soziales
                                                  Herrn Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel
                                                  Wilhelmstraße 49
                                                  10117 Berlin
                                                  info@bmas.bund.de

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                                                    Hallo!
                                                    da hilft wirklich nur noch schreiben, schreiben, schreiben: bei kobinet und auch an den Herrn Fuchtel

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