AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Also hier wird doch wieder das Urteil von BFH genommen sagte dieses Urteil nicht aus das hier Abzweigung nur bei Heimunterbringung möglich ist ???
Ich verstehe das nicht sind die echt zu blöd zum lesen , sorry musste jetzt mal raus
Die haben doch Juristen in Ihren Ämtern , das gibt es doch nicht das dieses Urteil immer wieder verfälscht wird.
Willste denen zurückschreiben Inge ??? Ich würde dies tun und höflich anfragen was das soll
Zitat von Inge
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Ich verstehe das nicht sind die echt zu blöd zum lesen , sorry musste jetzt mal raus
Die haben doch Juristen in Ihren Ämtern , das gibt es doch nicht das dieses Urteil immer wieder verfälscht wird.
Willste denen zurückschreiben Inge ??? Ich würde dies tun und höflich anfragen was das soll