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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

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    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

    Hallo Inge,

    schön, dass man das Vorgehen der Sozialämter allerorts verurteilt.
    Aber das scheint nicht wirklich zu helfen. Vielleicht sollten unsere Politiker einfach mal klare Gesetze verabschieden, damit diskriminierende Vorgehensweisen seitens der Behörden nicht mehr vorkommen können.

    Dieses Herumgerede der Politiker geht mir sowas auf die Nerven ............ Sie haben es doch in der Hand, eine Änderung herbeizuführen. Die sollen nicht "verurteilen" , sondern endlich handeln.

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      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

      Hallo Inge,

      jedoch ist weiterhin von Ausnahmen die Rede. http://www.bayern.landtag.de/cps/rde.../7538_7848.htm

      LG Michael

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        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

        Hallo Rosmarie,

        lies Dir mal den Bericht des StMAS durch. Dann weißt Du, was mich aufregt

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          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

          Hallo Michael,

          Ausnahmen wird es leider geben, wenn die Eltern ebenfalls Sozialleistungen (ALG II) beziehen. Dazu gibt es auch die entsprechenden Gerichtsurteile.
          Und es kann Ausnahmen geben, wenn das erwachsene Kind im Heim wohnt und die Eltern zu wenig finanzielle Aufwendungen nachweisen können. Wenn die Eltern allerdings weiterhin ein Kinderzimmer bereit halten und ihr Kind regelmäßig besuchen und/oder abholen, dann sind entsprechende finanzielle Aufwendungen da und auch relativ schnell nachzuweisen.

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            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

            gerade habe ich noch eine weitere Mail erhalten, in der steht, dass der genaue Wortlaut des Appells in einem Protokoll des Ausschusses festgehalten wird, und dass die Fertigstellung ungefähr zwei Wochen dauern wird. Dann bekomme ich den Text zugeschickt und werde ihn hier einstellen.

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              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

              Hallo miteinander,

              in diesem Thema sind wirklich etliche Aufreger enthalten. Ich finde es erbärmlich, wenn die Sozialämter argumentieren, dass die Familienkassen ja entscheiden würden, wer kein Kindergeld mehr bekommt.
              Dabei sind es doch genau diese Sozialämter, die den Amtsschimmel satteln, auf dem die Familienkassen dann reiten

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                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                Zitat von zippe Beitrag anzeigen
                Hallo miteinander,

                in diesem Thema sind wirklich etliche Aufreger enthalten. Ich finde es erbärmlich, wenn die Sozialämter argumentieren, dass die Familienkassen ja entscheiden würden, wer kein Kindergeld mehr bekommt.
                Dabei sind es doch genau diese Sozialämter, die den Amtsschimmel satteln, auf dem die Familienkassen dann reiten
                Das nennt man dann, den "Schwarzen Peter" den anderen zuschieben. .
                Und dass dieses Hin- und Hergeschiebe nicht mehr vorkommt, muss eine klare gesetzliche Regelung her.
                Wir Eltern sind doch nicht die D...... der Nation.

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                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                  Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                  Hallo Michael,

                  Ausnahmen wird es leider geben, wenn die Eltern ebenfalls Sozialleistungen (ALG II) beziehen.
                  Eine Ungleichbehandlung.

                  Die Argumentation gegen die Abzweigung lautet doch: "Den Eltern, die sich kümmern, fehlt das Geld – für Ausflüge, für Urlaub oder für behindertengerechte Kleidung.....dass die Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, einen hohen Beitrag für das Gemeinwesen leisteten.....spare ihr Einsatz dem Staat viel Geld, weil sie ihre Kinder nicht in einem Heim unterbrächten....Es sei selbstverständlich, dass alle Eltern und ganz besonders Eltern behinderter Kinder höhere Kosten für ihre Kinder hätten...

                  Sind die Eltern aber selbst finanziell hilfebdedürftig, wechselt die Argumentation und das Kindergeld mutiert dann zur Leistung, die vollständig zur Sicherung des Lebensunterhaltes einzusetzen ist....der Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für Kinder müsse nicht in gleichem Maße berücksichtigt werden, wie im Steuerrecht.

                  Was ist mit Eltern, die Wohngeld bekommen oder Kinderzuschlag für ein anderes Kind? Auch Ausnahmen?

                  Kann mir nicht helfen, aber damit komme ich nicht klar. In die Lage kann doch fast Jeder kommen. Grade bei Eltern von erwachsenen schwerstbehinderten Kindern ist doch oft mindestens ein Elternteil ohne Einkommen.

                  Wem hilft es also? Denen, die sowieso schon besser dran sind.!

                  LG Michael

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                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                    Hallo Michael,
                    Zitat von MichaelK Beitrag anzeigen
                    Sind die Eltern aber selbst finanziell hilfebdedürftig, [...] Kann mir nicht helfen, aber damit komme ich nicht klar.
                    Du wirst niemals und nirgendwo lesen können, dass ich das richtig finde

                    Wem hilft es also? Denen, die sowieso schon besser dran sind.!
                    ich kann auch nicht nachvollziehen, dass Millionärsfamilien Kindergeld bekommen aber ALG II-Empfänger nicht

                    Zu den anderen Beispielen (Wohngeld, Kinderzuschlag) kann ich mich leider nicht äußern, weil mir dazu jegliches Hintergrundwissen fehlt.

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                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                      Wohngeld und Kiz beantragen meist Aufstocker.

                      Ab einem Erwerbseinkommen von 900 Euro verh ,600 Euro Alleinstehende werden diese Aufgefordert KiZ und Wohngeld zubeantragen.

                      Ist alles ein gezwungenes muss. KiZ und Wohngeld sind vorrangige Leistungen

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                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                        Zitat von MichaelK Beitrag anzeigen
                        Wem hilft es also? Denen, die sowieso schon besser dran sind.!
                        Hallo Michael,

                        unserer Familie hilft es schon, denn so gut sind wir mit unserem Mini-Einkommen ganz bestimmt nicht dran, dass wir aufs Kindergeld verzichten könnten.

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                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                          Zitat von Seti Beitrag anzeigen
                          Wohngeld und Kiz beantragen meist Aufstocker.

                          Ab einem Erwerbseinkommen von 900 Euro verh ,600 Euro Alleinstehende werden diese Aufgefordert KiZ und Wohngeld zubeantragen.

                          Ist alles ein gezwungenes muss. KiZ und Wohngeld sind vorrangige Leistungen
                          Hallo Seti,

                          ja, das stimmt, abgesehen von Rentnern, aber die sind in dem Sinne auch Aufstocker.

                          Ich bin froh, dass es KiZ und Wohngeld gibt, weil ich dann nicht zum Jobcenter muß. Das ist entwürdigend.

                          LG Michael

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                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                            Hallo Zippe,

                            ich hab ja nicht geschrieben, dass es euch nicht helfen würde, sondern dass es denen nicht hilft, die es am Nötigsten hätten.

                            Wir werden "planmäßig" in die Lage nicht kommen, da ich zum 18. Geburtstag von Lars meine Rente beantragen werde und meine Frau wenig später. Ich denke aber trotzdem an Andere, die solche "Privilegien" nicht haben werden.

                            LG Michael
                            Zuletzt geändert von MichaelK; 01.07.2011, 18:25.

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                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                              Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                              ich kann auch nicht nachvollziehen, dass Millionärsfamilien Kindergeld bekommen aber ALG II-Empfänger nicht
                              Hallo Inge,

                              das liegt offensichtlich darin begründet, dass die Einen förderwürdig sind und die Anderen nicht. Sarrazin ist da etwas offener. Das liebe ich so

                              Übrigens bekommen "Millionärsfamilien" kein Kindergeld, sondern einen Kinderfreibetrag. Der ist höher als das Kindergeld (effektiv), wahrscheinlich weil die nochmal förderwürdiger sind, als Normalverdiener??

                              LG Michael

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                                Zitat von MichaelK Beitrag anzeigen
                                Hallo Seti,

                                ja, das stimmt, abgesehen von Rentnern, aber die sind in dem Sinne auch Aufstocker.

                                Ich bin froh, dass es KiZ und Wohngeld gibt, weil ich dann nicht zum Jobcenter muß. Das ist entwürdigend.

                                LG Michael
                                Waren wir auch, 2 Jahre JC haben gereicht.

                                Aber denke nicht das man mit Wohngeld und KiZ weniger Sorgen hat.

                                Ich hab wegen KiZ ne Klage laufen.

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                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                  hallo

                                  ein neues urteil

                                  http://blog.steuerberaten.de/privat/...eld-wegnehmen/

                                  wallau

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                                    Zitat von wallau Beitrag anzeigen
                                    ein neues urteil
                                    die Ausnahme von der Ausnahme

                                    LG Michael

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                                      dieses Urteil ist eine Einzelfallentscheidung und wurde hier schon mal in einem Beitrag von odin eingestellt.
                                      Zuletzt geändert von Inge; 02.07.2011, 09:48.

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                                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

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                                        das Urteil ist zwar eine Einzelfallentscheidung, kann jedoch bei einem Einspruch bei der Familienkasse angeführt werden.

                                        Es ist zwar nicht rechtsbindend, aber nachdem die Familienkasse ja eine "Ermessensentscheidung" durchführt, kann es sehr wohl beeinflussend sein.

                                        ( je nach Laune des Sachbearbeiters)

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                                          Hallo,

                                          wenn es denn so unklar und interpretierbar ist, was der Gesetzgeber überhaupt will, stellt sich mir die Frage, wozu der Gesetzgeber überhaupt eine Weiterzahlung des Kindergeldes vorsieht?
                                          Nach nunmehr 72 Seiten andauernder Diskussion zu diesem Thema ist der Wille des Gesetzgebers im Dunkel juristischer und praktischer Argumente unklarer wie zuvor. Offenbar sind auch die Abgeordneten des Volkes ohnmächtig und möchten nunmehr kraft ihrer Empörung die Behörden anweisen, dass vermeintlich Richtige zu tun.

                                          Nicht ausdenkbar, wenn dieser Puppenstuben-Demokratie mal eine wirkliche Bedrohung gegenübertritt.

                                          LG Michael

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                                            Wir haben kein Recht und Gesetz mehr, sondern eine Diktatur der Behörden und Verwaltungen.

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                                              Die bayerische Behindertenbeauftragte hat auch noch was zu beizutragen:

                                              http://www.behindertenbeauftragte.ba...4-02-1-333.htm

                                              Geschrieben wird viel und gehandelt wird nur sehr zögerlich oder gar nicht.

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                                                Hallo,

                                                Für die Zukunft kann meines Erachtens diese Problematik nur - falls rechtlich möglich - durch eine völlig klare Weisung des Bundes an seine Familienkassen gelöst werden. Falls dies nicht möglich ist, kann diese Problematik nur durch eine Änderung des bundesrechtlichen § 74 EStG zufriedenstellend für Menschen mit Behinderung gelöst werden. Letztlich sollte darin die Abzweigung von Kindergeld bei Kindern mit Behinderung vom Grundsatz her unterbunden werden.
                                                Haha,

                                                vom Grundsatz her, na dann muß auch nix geändert werden.

                                                LG Michael
                                                Zuletzt geändert von MichaelK; 02.07.2011, 16:11.

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                                                  warum wird von diesen Leuten eigentlich ständig auf die Familienkassen gedeutet?
                                                  Die Verantwortung für die Anträge auf Abzweigung des Kindergeldes liegt bei den Sozialämtern.
                                                  Aber das wird ignoriert, weil dann keine Weisungen an diese gegeben werden können und müssen

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                                                    Falls dies nicht möglich ist, kann diese Problematik nur durch eine Änderung des bundesrechtlichen § 74 EStG zufriedenstellend für Menschen mit Behinderung gelöst werden. L
                                                    Ja, das sag ich auch immer und das bringt genausowenig wie wenn es Frau Badura äußert. . Solange Behindertenbeauftragte nur angehört werden müssen und keine eigene Stimme haben, ist deren ganze Arbeit für die Katz.
                                                    Die Stellungnahme ist ja sehr vorsichtig formuliert, damit sie nur niemanden auf die Füsse tritt.

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