Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

    Liebe Gisela,

    ich weiß nicht ob Zynismus hier weiterhilft.

    Zur Zeit habe ich beim Sozialamt
    1 Überprüfungsantrag,
    1 Widerspruch kurz vor Klage,
    1 Antrag auf Rücknahme der Abzweigung= 28.4. Untätigkeitsklage und
    2 weitere Überprüfungen
    laufen.
    Dazu kommt noch Widerspruch bei Regelbedarfstufe III wenn Bescheid kommt.

    Sollte mein Einspruch vor dem Familiengericht scheitern, werde ich eben 2 Klagen einreichen
    müssen.

    1x Familienkasse
    1x Sozialgericht wegen Antrag auf Rücknahme der Abzweigung

    und mein Sohn möchte in Urlaub fahren.

    Kommentar


      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

      Zitat von odin Beitrag anzeigen
      Liebe Gisela,

      ich weiß nicht ob Zynismus hier weiterhilft.
      Sorry, dass ich mich hier eingemischt habe.
      Ich selbst bekomme nämlich nach wie vor ohne Abzweigungsantrag mein Kindergeld und hab' daher nicht die geringste Veranlassung, mir für Leute den A... aufzureißen, die mir Zynismus unterstellen.

      Ich bin berufstätig, habe einen schwerstbehinderten Sohn, nehme zur Zeit wegen einer Verletzung Schmerzmittel und habe trotz Zeitnot an Herrn Leisinger/Bundesfinanzministerium eine sehr aussagekräftige Antwort auf seine schwammige Stellungnahme geschrieben (und hier veröffentlicht), um die Rechtswidrigkeit der Vorgehensweise der Sozialämter deutlich zu machen.

      Und da selbst bei mir ein Tag nur 24 Stunden hat, werde ich hier jetzt keine weiteren Fragen mehr beantworten.

      Gruß
      Gisela

      Kommentar


        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

        Hallo Odin,

        auch wenn es Dir im Moment als der einfachere und direktere Weg erscheint, gegen die Nicht-Anerkennung Deiner Quittungen zu protestieren, ist das nicht so. Ich kann mir gut vorstellen, dass Dich die Ignoranz der Familienkasse wütend und mürbe macht, aber es ist besser, gegen die Urheber dieser Methode vorzugehen. Und die Urheber der Abzweigungsanträge sitzen in den Sozialämtern.

        Giselas Vorschlag ist im Moment wahrscheinlich der einzige und einfachste Weg sich zu wehren, bis auf der politischen Ebene endlich eine deutliche Klarstellung erfolgt.
        Ich weiß, dass viele Eltern hier sehr hartnäckig tätig sind, aber leider dauert das alles seine Zeit.

        Wenn Du diesen Antrag auf Rücknahme der Abzweigung eingereicht hast und bis jetzt noch keine Antwort hast, dann musst Du entweder warten, bis die Bearbeitungsfrist abgelaufen ist und dann tätig werden. Oder Du schreibst jetzt noch eine freundliche Erinnerung mit einem ebenfalls freundlichen Hinweis auf die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage.

        Kommentar


          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

          O.K. Gero,
          dann schaun mer mal.
          Habe im Vorfeld der Abzweigung folgende Personen und Medien angeschrieben:

          Alle Kreisräte im Raum Nbg.-Land
          Finanzminister Schäuble
          Minister Rösler
          Ministerpräsident Horst Seehofer
          Christine Haderthauer
          Dr. Beckstein
          Dr. Söder
          Frau Wöhrl
          Frau Mortler
          Frau Stahl
          Bay. Finanzministerium
          Dr. Herrmann
          Dr. Eckstein
          Barbara Stamm
          Bezirk Mittelfranken
          Petitionsausschuss Bay. Landtag
          Bürgerbüro Bayern

          und weitere Abgeordnete

          sowie
          Bay. Fernsehen Herrn Süß (Quer)
          Sat I Herrn Meyer (Akte 2010)
          Hersbrucker Zeitung
          Pegnitz Zeitung Lauf
          Oberbürgermeister Maly Nbg. über NN
          „Stern“
          ZDF.reporter
          ARD Panorama

          Das einzige Positive bis jetzt war,dass die "Grünen" eine Anfrage im Bay.Landtag eingebracht haben.
          Am 27.12.11 ist von mir ein Schreiben an das Landratsamt Nbg.-Land eingereicht worden mit Aufführung sämtlicher Urteile und Ausführungen gegen die Abzweigung.
          Gleichzeitig habe ich die Lebenshilfe (bin seit 30 Jahren Mitglied) aufgefordert endlich Wach zu werden und den Betroffenen Hilfe zukommen zu lassen.
          Dann habe ich die für die Abzweigung Verantwortlichen , also Landrat etc. aufgefordert in Zukunft nicht mehr an Behinderten-Veranstaltungen teilzunehmen. Bekomme seitdem ständig Druck.

          Am 28.1.11 habe ich den Antrag auf Rücknahme der Abzweigung beim Landratsamt gestellt. Hier muss ich dann Untätigkeitsklage einreichen.Nach dieser dann Klage beim Sozialgericht. Wie lange wird das wohl Dauern.

          Zwischenzeitlich habe ich die Anfrage der Familienkasse bekommen und hier die Ausführungen des "bvkm", der Lebenshilfe (Sabine Wendt), und der RA der Bay. Lebenshilfe befolgt und die Unterlagen eingereicht.

          Ungefähr zur gleichen Zeit ist auch der Bericht über die Abzweigung durch die Mitarbeit einer Reporterin (4 Stunden Aufklärungsarbeit) in der "Hersbrucker Zeitung" erschienen.
          Resonanz Null.

          Wie schon geschrieben wurde ich als Leistungsunfähig eigestuft obwohl ich kein ALGII oder Grundsicherung beziehe und nachweislich Leistungsfähig bin. Also auch wie bei vielen anderen reine Willkür.

          Habe Einspruch eingelegt und am 2.4.11 die Mitteilung bekommen, dass der Einspruch bearbeitet wird.

          Es sind zwischenzeitlich 48 Schreiben und Eingaben die ich versandt habe.
          Von den E-Mails und Beteiligungen in Foren gar nicht zu Sprechen.

          Nun Frage ich, was ich noch tun kann.

          Gruß

          PS. Pflege unseren Sohn seit 35 Jahren. Habe 2 Herzinfarkte mit 2 Reinfarkten sowie 2 Herzoperationen hinter mir. Bin ehrenamtlich in 2 Sportvereinen als Vorstand tätig.
          Und jetzt ziehe ich mich auch mal zurück.

          Kommentar


            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

            Untätigkeitsklage dauert nicht so lang , hier entscheidet das Gericht immer schnell

            Kommentar


              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

              Zitat von odin Beitrag anzeigen
              Es sind zwischenzeitlich 48 Schreiben und Eingaben die ich versandt habe.
              Von den E-Mails und Beteiligungen in Foren gar nicht zu Sprechen.

              Nun Frage ich, was ich noch tun kann.
              Hallo Odin,

              vorerst kannst Du nur einen Gang zurückschalten.

              Ich habe mir das auch vorgenommen, weil ich nicht mit dem Kopf durch die Wand kann (obwohl ich es immer wieder versuche ) und ich spare mir meine Energie für den eventuellen kommenden Rechtsstreit zur RS 3 auf.

              Ein Schritt nach dem anderen

              Kommentar


                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                Hallo Gero,
                ich werde es versuchen.
                Aber es ist halt nur eine Baustelle von fünfen.
                Mal sehen.

                Gruß

                Kommentar


                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                  Hallo Seti,

                  nach meinen Kenntnissen beträgt die Zeit für eine Untätigkeitsklage bei einem "Widerspruch"
                  3 Monate. Es konnte jedoch kein Widerspruch gestellt werden, sondern es musste ein "Antrag" sein.
                  Hier kann nach 6 Monaten Untätigkeitsklage eingereicht werden.

                  Gruß

                  Kommentar


                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                    Du kannst ja auch eine e.A machen

                    http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage

                    Kommentar


                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                      Zitat von Gisela M. Beitrag anzeigen
                      Sorry, dass ich mich hier eingemischt habe.
                      Ich selbst bekomme nämlich nach wie vor ohne Abzweigungsantrag mein Kindergeld und hab' daher nicht die geringste Veranlassung, mir für Leute den A... aufzureißen, die mir Zynismus unterstellen.

                      Ich bin berufstätig, habe einen schwerstbehinderten Sohn, nehme zur Zeit wegen einer Verletzung Schmerzmittel und habe trotz Zeitnot an Herrn Leisinger/Bundesfinanzministerium eine sehr aussagekräftige Antwort auf seine schwammige Stellungnahme geschrieben (und hier veröffentlicht), um die Rechtswidrigkeit der Vorgehensweise der Sozialämter deutlich zu machen.

                      Und da selbst bei mir ein Tag nur 24 Stunden hat, werde ich hier jetzt keine weiteren Fragen mehr beantworten.

                      Gruß
                      Gisela
                      Liebe Gisela,

                      seit Wochen verfolge ich das Forum. Hiermit bedanke ich mich vielmals für die vielen hilfreichen Tipps, und würde es sehr bedauerlich finden wenn Sie nicht mehr für uns da wären. Ich habe zwischenzeitlich den Antrag für rückwirkende Regelsatzleistung 100% gestellt, und erhalten.
                      Obwohl ich absoluter Laie bin, helfen mir Ihre zahlreichen, fundierten Beiträge und unterstützen mich in meiner Entscheidungsfindung. Bitte machen Sie weiter , und unterstützen Sie uns unbedarfte Eltern, die keine Ahnung mit den Behörden und den Gesetzen haben. Auch wir müssen uns wehren.
                      Ich hoffe Ihrem Sohn und Ihnen geht es zwischenzeitlich besser

                      Liebe Grüße
                      Sofie

                      Kommentar


                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                        Zitat von Gisela M. Beitrag anzeigen
                        Sorry, dass ich mich hier eingemischt habe.
                        Ich selbst bekomme nämlich nach wie vor ohne Abzweigungsantrag mein Kindergeld und hab' daher nicht die geringste Veranlassung, mir für Leute den A... aufzureißen, die mir Zynismus unterstellen.

                        Gruß
                        Gisela
                        Liebe Gisela,

                        nach wie vor finde ich deine Mitarbeit hier im Forum absolut kompetent und hilfreich. Deine Kenntnisse und Einträge sind überaus hilfreich und du hast hier bereits sehr vielen geholfen.
                        Von einer "Einmischung" deinerseits kann keine Rede sein, ich würde es einfach lieber praktizierende Selbsthilfe und wertvolle Unterstützung Betroffener untereinander nennen.
                        Der Willkür, der man ausgeliefert ist, kann man oft aus fehlendem Wissen kaum mehr entgegen wirken. Mit deinen kompetenten Formulierungen, die die uns hier hilfreich zur Verfügung stellst, bekommen wir die Chance, uns zu wehren und der Willkür entgegenzutreten.
                        Unter Selbsthilfe verstehe ich persönlich aber nicht unbedingt A...aufreißen für andere, sondern aus eigener Betroffenheit erworbenes Wissen zur Hilfe und Unterstützung weitergeben. Liegt dann noch ein evtl. berufliches Fachwissen zusätzlich vor, dann wird es mehr als kompetent und unbezahlbar.

                        Vielen Dank für deine bisherige Hilfe und Unterstützung.

                        LG. Kirsten

                        P.S. Ich hoffe, deinem Sohn geht es wieder besser und deine Verletzung ist nicht so schwerwiegend, bzw. hindert dich nicht in deinem Alltag.
                        Zuletzt geändert von Kirsten; 04.04.2011, 21:18.

                        Kommentar


                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                          Zitat von odin Beitrag anzeigen
                          Gruß

                          PS. Pflege unseren Sohn seit 35 Jahren. Habe 2 Herzinfarkte mit 2 Reinfarkten sowie 2 Herzoperationen hinter mir. Bin ehrenamtlich in 2 Sportvereinen als Vorstand tätig.
                          Und jetzt ziehe ich mich auch mal zurück.
                          Hallo Odin,

                          dein Einsatz in deinem Umfeld ist auch zu bewundern. Alle, die sich hier "freiwillig" und ich wollte eben fast schreiben uneigennützig, aber das würde ja unsere Beiträge zum Teil in Frage stellen, einbringen, gebürt einfach ein großer Dank. Wir suchen alle Hilfe und geben wertvolle Hilfe. Eine Hilfe, die für viele hier im Forum manchmal der berühmte rettende Strohhalm ist.

                          In diesem Sinne,
                          lG
                          Kirsten

                          Kommentar


                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                            Hallo Ihr Lieben,

                            noch ein paar Stunden Schlaf, dann Sohnemann mit Windeln, Medikamenten und Frühstück versorgen und in den Bus zur WfbM setzen.
                            Und eine Stunde danach werde ich mich in die Höhle des Löwen - nämlich die des Kreissozialamtes - bewegen, wo man die angebliche Rechtmäßigkeit des Abzweigungsantrages innerhalb eines persönlichen Gesprächs mit einer betroffenen Familie "erklären" will.
                            Momentan geht man bei der Kreisverwaltung allerdings noch davon aus, dass die betroffenen Eltern allein kommen

                            Damit ich diesen wichtigen Termin nicht im wahrsten Sinne des Wortes verschlafe, im Schnelldurchgang kurz folgendes.
                            Wie bereits mehrfach erwähnt, bin ich Mutter eines mittlerweile 24-jährigen schwerstbehinderten Sohnes.
                            Pünktlich während der Vorbereitung zu meinem meinem langersehnten Skiurlaub wurde er krank.
                            Trotzdem habe ich es noch geschafft, für eine Woche in den Schnee zu fahren.
                            Bei den Abfahrten habe ich mich dann wohl zu sehr "ausgetobt", so dass ich auch mal spektakulär gestürzt bin.
                            Eine Fraktur konnte per Röntgenbild zwar ausgeschlossen werden, aber meine Rippenschmerzen lassen sich zur Zeit nur mit Schmerzmitteln ertragen.

                            Ich arbeite seit mehr als 10 Jahren für einen Verein zur Unterstützung von kranken und behinderten Kindern, wobei ich besonders die Durchsetzung von Rechtsansprüchen im Auge habe.
                            Zusätzlich sitze ich im Vorstand der lokalen Behindertenvertretung.

                            Neben meinem Sohn habe ich auch noch eine gesunde Tochter, die nach dem Abitur gerade ihr Studium beendet hat.

                            Da der Vater meiner Kinder sich bereits vor 23 Jahren von jeglicher Verantwortung verabschiedet hatte, kann vielleicht ansatzweise nachempfunden werden, dass diese 23 Jahre kein Zuckerschlecken waren, und dass ich neben DIESEM Job, Sohnemann, Haushalt und allem was sonst noch so anliegt grundsätzlich immer unter Zeitmangel leide.

                            Im Fall der Kindergeldabzweigung ist ja nun bei Betrachtung sämtlicher Zusammenhänge sehr deutlich geworden, dass die Vorgehensweise der Sozialämter rechtswidrig ist, so dass das Schreiben an Herrn Leisinger/Finanzministerium, das ich hier am 1. April veröffentlicht habe, leider kein Aprilscherz ist.

                            Eben weil das so ist, habe ich die Hoffnung, dass man mit entsprechendem öffentlichen und politischen Druck erreichen kann, dass zukünftig bei Kindern, die im Haushalt der Eltern leben, keine Abzweigungsanträge mehr gestellt werden dürfen.
                            Die Inhalte des Schreibens an Herrn Leisinger dürften sogar für diejenigen Politiker nachvollziehbar sein, die bisher das Bla-bla der Sozialämter widergekaut haben.

                            Beim Bundessozialgericht dürfte man so langsam sauer werden, da die Sozialämter immer wieder mit neuen Tricks versuchen, das Kindergeld von behinderten Kindern für sich zu vereinnahmen. Und daher versuchen es die Sozialämter nun halt auf die hinterlistige Tour über die Finanzgerichte.

                            Für diese Hinterlistigkeit sollten sie nicht auch noch belohnt werden, indem wir Eltern uns tatsächlich mit den Familienkassen einen aussichtslosen Kampf liefern, wobei die Sozialämter sich auch noch in der Zuschauer-Rolle sonnen können.
                            Und selbst wenn wir diesen Kampf phasenweise gewinnen sollten, würde er sich ständig wiederholen, da ja immer wieder auf's Neue Belege von uns gefordert würden.
                            Der einzige Weg, die Abzweigungspraxis zu beenden, öffnet sich also über die Sozialgerichtsbarkeit, und dafür muss man halt gegen die Sozialämter vorgehen - bzw. der Politik und den Medien die Inhalte des Leisinger-Schreibens nahebringen - zuzüglich Petitionen usw.

                            Die Argumente sprechen für uns, und den Sozialämtern bleibt nur Hinterlist und Tücke. Wenn wir es schaffen, hartnäckig gegen die Sozialämter vorzugehen (denn als Verursacher dieser Diskriminierung gehören sie einfach auf die Anklagebank), dann haben wir gute Chancen, den Begriff Abzweigung in die Vergangenheit zu schicken.

                            Für Kapitulationen bin ich nicht zu haben - erst recht nicht, wenn man zwar von der Hinterlist des "Gegners" überzeugt ist, und aus Zeitgründen trotzdem diesen hinterlistigen Weg akzeptiert und diese Inhalte dann wieder zum Thema der Diskussion macht.

                            Ich kann aus eigener Erfahrung sehr gut nachempfinden, dass es manchmal sehr schmerzhaft sein kann, konsequent für ein Ziel zu kämpfen und die "richtigen" Prioritäten zu setzen.
                            In diesem Fall bin ich aber der Überzeugung, dass es sich lohnt!

                            Gute Nacht an alle
                            Gisela

                            Kommentar


                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                              Hallo,

                              meine volle Bewunderung für alle die, die sich hier hartnäckig und mit Herzblut für die Interessen der Behinderten und ihrer Angehörigen einsetzen. Nach all den schriftlichen amtlichen Rückmeldungen, in denen mir auch in versteckter Weise Unredlichkeit unterstellt wird, bin ich ein wenig müde geworden mich persönlich weiter zu engagieren.

                              Im Grunde genommen ist die neue Abzweigungspraxis einfach eine Schweinerei und die Regelsatzkürzung nicht minder. Eine Großtat wäre es nicht, wenn einfach mal ein Politiker, der etwas zu sagen hat, diese Willkür stoppen würde - schöne Woche noch ... mm.

                              Kommentar


                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                Hallo,

                                am 17.1.11 habe ich an Minister Schäuble geschrieben.
                                Dies die Antwort:

                                w.od
                                Von: Michael.Leisinger@bmf.bund.de
                                Gesendet: Donnerstag, 17. Februar 2011 15:43
                                An: w.od@freenet.de

                                Betreff: Abzweigung von Kindergeld bei Behinderten

                                Sehr geehrte
                                zu der von Ihnen zugesandten Problematik treffen sich in Bälde die Bundesministerien für Arbeit und Soziales, für
                                Familie und für Finanzen. Der Fachbereich unsers Hauses hat außerdem mir mitgeteilt, dass nach Lösungen gesucht
                                wird ‐ insbesondere für die betroffenen Eltern behinderter Kinder.
                                Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Sobald ich Näheres weiß, melde ich mich unaufgefordert bei Ihnen.

                                Mit freundlichen Grüßen
                                Michael Leisinger
                                ‐ Leitungsstab ‐
                                Bundesministerium der Finanzen
                                Referat für Bürgerangelegenheiten

                                Außerdem haben die "Grünen" auf meine Schreiben wenigstens eine Anfrage im Bay. Landtag gestellt.

                                Da mir im Moment 256.--€ in der gemeinschaftlichen Kasse (Wirtschaften aus einem Topf) fehlen, kämpfe ich eben an 2 Fronten.
                                Einmal gegen die Familienkasse mit Einspruch. Und mit Eingaben an Politiker.

                                Gruß
                                Zuletzt geändert von odin; 24.07.2011, 10:48.

                                Kommentar


                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                  Liebe Forumteilnehmer,

                                  recht herzlich möchte ich mich bei allen für Ihre sehr umfangreichen Bemühungen
                                  bedanken. Durch Ihre intensive Beteiligung und Aufgreifung der verschiedenen Sichtweisen und weiteren Vorgehensweisen, werden nicht nur mir, sondern vielen anderen Mitlesern geholfen.
                                  Bei mitverfolgung habe ich festgestellt, daß mir der Regelsatz für meinen Sohn Alexander (Spastiker, Behindertenausweis mit allen Merkmalen , 31 Jahre) nicht in Höhe von 100% ausgezahlt wurde. Ich habe diesen rückwirkend beantragt und erhalten.
                                  Beim Sozialamt habe ich mithilfe von Giselas Schreiben Anfang Februar das Widerspruchsschreiben gegen Kindergeldabzweigung eingelegt, und bis heute keine Antwort erhalten. Habe mich telefonisch erkundigt, und die Aussage erhalten,
                                  wenn die Sachbearbeiterin Lusthat, wird Sie den Antrag schon bearbeiten.
                                  Habe leider bei der Familienkasse den Nachweis ber Unterhaltsleistungen erbracht und hoffe auf keine Abzweigung.
                                  Sorry ich muß jetzt weg, werde mich aber gerne wiedermelden

                                  Kommentar


                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                    Hallo,

                                    ich möchte hier meinen herzlichsten Dank an Gisela aussprechen, für ihre Zeit meine Fragen zu beantworten. Sie hat ihr Leben, ihre Familie, ihren Job und sie müsste das alles nicht tun, aber sie tut und tat es. Danke Gisela!

                                    Herzlicher Gruß

                                    Maria Magdalena

                                    Kommentar


                                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                      Hallo Maria Magdalena, Würmchen und alle anderen,
                                      denen durch die fleißigen Recherchen und Hilfestellungenn geholfen werden konnte und die sich dafür bereits bedankt haben:

                                      Vielen Dank für euer Feedback und euren Ausdruck von Anerkennung an die Eltern (und teils auch Fachleuten und INTAKT-ModeratorInnen), die hier unermüdlich recherchiert und gepostet haben.

                                      Bei der Gelegenheit möchte euch und alle die noch vor hatten Feedback zu geben, auch auf unser neues Online-Gästebuch zum 10-jährigen Bestehen von INTAKT aufmerksam machen, das sich ebenfalls über euer positives Feedback freuen würde.
                                      Volker
                                      Ehemaliger Forumadministrator , INTAKT-Referent

                                      Kennst du schon die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung? Hier findest du einen Überblick und Infos: Leistungen der Pflegeversicherung

                                      Wir freuen uns über Leute, die bei INTAKT mitmachen möchten. Schreib mir und erfahre mehr.

                                      Kommentar


                                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                        Hallo,

                                        in der Anlage die Antwort-Schreiben vom Bezirk Mittelfranken und vom
                                        Bay. Staatsministerium.

                                        Dies erklärt vieleicht auch warum ich "Zwei-Gleisig" fahre.

                                        Vom Sachbearbeiter des Sozialamtes bekam ich auf meine 1.Beschwerde die Auskunft - Naja ich lese es mal, aber eigentlich interessiert es mich gar nicht, die
                                        Verantwortung hat die Familienkasse.

                                        Gruß
                                        Zuletzt geändert von odin; 24.07.2011, 10:48.

                                        Kommentar


                                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                          Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?

                                          Einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben folgende Menschen, wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen beziehungsweise aus dem Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners bestreiten können:

                                          * Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
                                          * Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und - unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage - aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,
                                          * pflegebedürftige Personen mit Pflegestufe II und III,
                                          * behinderte Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (im Arbeitsbereich) arbeiten,
                                          * behinderte Menschen, für die nach Vollendung des 25. Lebensjahres wegen ihrer Behinderung weiterhin Kindergeld gewährt wird.

                                          http://www.landratsamt-unterallgaeu....minderung.html

                                          Unter letztes * behinderte Menschen, für die nach Vollendung des 25. Lebensjahres wegen ihrer Behinderung weiterhin .............

                                          hier müsste man nun aktualisieren, "damit wir Kindergeld (bei manchen auch 215 Euro monatlich) abzweigen können"

                                          Kommentar


                                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                            Kaputt - erschöpft - aber hoffentlich einen Schritt weiter:

                                            Das heutige Gespräch im Kreissozialamt Düren hat meine schlimmsten Erwartungen noch übertroffen. Als Grundlage für den Abzweigungsantrag wurden erneut die beiden lange bekannten BFH-Urteile genannt - nämlich das des 1963 geborenen Heim"kindes" und das der Hartz-IV-Eltern.
                                            Nach meinen Erklärungen (ich habe die betroffenen Eltern zu diesem Termin begleitet), dass im vorliegenden Fall die beiden BFH-Urteile nicht zutreffen, sondern dass hier die BSG-Urteile zutreffen, bei denen die Eltern ihr Kind zu Haus betreuen, wurde mir seitens der Sozialamtsvertreter unerlaubte Rechtsberatung unterstellt!!!!!
                                            Man war auch nicht ansatzweise bereit, die Abzweigungsanträge zurückzunehmen, und wir haben keinen Zweifel daran gelassen, dass wir weiterhin gegen die Abzweigungspraxis des Sozialamtes mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vorgehen werden.

                                            Anschließend haben wir das Ergebnis dieses "Gespräches" im Büro des hiesigen SPD-Bundestagsabgeordneten mitgeteilt, denn von dort habe ich aktuell eine schriftliche Bestätigung meiner Rechtsauffassung erhalten.

                                            Heute Nachmittag erhielt ich vom WDR die Mitteilung, dass die Fernsehaufnahmen mit den betroffenen Eltern heute im Regionalprogramm Aachen ("Lokalzeit") gesendet werden und dass man mich gerne während der Sendung dazu interviewen möchte.
                                            Nun galt es in aller Eile, spontan eine Bereuungsperson für meinen Sohn zu finden, und dann ist tatsächlich ein Super-Beitrag daraus geworden, der damit beendet wurde, den betroffenen Eltern zu empfehlen, gegen die Sozialämter vorzugehen, weil die die Verursacher dieser Diskriminierung sind.

                                            Natürlich spricht überhaupt nichts dagegen, "zweigleisig" zu fahren - ganz im Gegenteil. Da die Familienkasse ja ohnehin einen Einspruch bekommt, in welchem eine Kopie des Schreibens an das Sozialamt enthalten ist, kann man ja abschließend einige Angaben machen - in etwa so: "Ergänzend zu meinen Ausführungen zur Rechtsprechung mache ich hiermit noch auf folgende Unterhaltsaufwendungen für meinen Sohn/meine Tochter aufmerksam: . . ."
                                            Und hier kann man dann alles aufführen, was nicht Bestandteil der Grundsicherung ist.

                                            Entscheidend ist, dass wir die Sozialämter nicht aus ihrer Verantwortung lassen, denn ein Ende der Abzweigungsanträge kann nur auf diesem Weg erreicht werden.

                                            Hier geht's jetzt in die nächste Runde, und die erste Resonanz auf die Fernsehsendung stimmt uns sehr hoffnungsvoll.

                                            Morgen früh muss ich mit meinem Auto in die Werkstatt, weil mein Display mir eine "Störung im Abgassystem" anzeigt. Gerade eben habe ich noch die Sommerreifen in's Auto geschleppt - auch wenn das keine typische Mitternachtstätigkeit ist (aber wenn man schon mal zur Werkstatt muss . . . ).

                                            Anschließend erwarte ich zur Mittagszeit schon wieder eine betroffene Mutter.

                                            Unser Kreissozialamt steht nun unter Druck, und ich werde über weitere Entwickungen hier berichten.

                                            Ich wäre auch jedem/jeder dankbar, der/die über wissenswerte Fortschritte Mitteilung machen würde.
                                            Gemeinsam sind wir stark!
                                            Aber jetzt muss ich in's Bett
                                            Gisela

                                            Kommentar


                                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                              Gute Nacht Gisela und einen erholsamen,wenn auch kurzen Schlaf.

                                              LG Kirsten

                                              Kommentar


                                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                Liebe Gisela,
                                                schließe mich den Wünschen von Kirsten an und Danke für den Hinweis auf die Beiträge in der Lokalzeit Aachen. Die sind (leider nur noch 7 Tage nach Änderung des Medienvertrages) anschaubar unter diesem Link:
                                                http://www.wdr.de/mediathek/html/reg...eit_aachen.xml
                                                Es sind der dritte und der vierte Beitrag.

                                                Ich hoffe, viele Leute sehen das, vielleicht ist es auch für andere Sender und Medien interessant , so dass weitere Beiträge entstehen. Schön auch , dass der WDR weiter berichten will. Wenn Öffentlichkeit hergestellt wird wird es den Ämtern schwerer fallen an dieser Praxis von Anwendung von offensichtlich falschen, weil unzutreffenden Urteilen festzuhalten.

                                                LG, amai

                                                Kommentar


                                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                  Hallo Gisela,

                                                  eine Super-Beitrag. Habe den Link weitergeleitet. Auch an die "Grünen".

                                                  Habe gestern auch wieder die "Grünen" über die weitere Vorgehensweise der Ämter informiert.
                                                  Außerdem unterstützt mich die Journalistin unserer Zeitung, und will den hier schon erschienen Bericht auch in anderen Zeitungen unterbringen.

                                                  Mein Schreiben:

                                                  Sehr geehrter Herr Binder,

                                                  in der Angelegenheit der Abzweigung von Kindergeld Behinderter habe ich mich schon einmal an Sie bzw. Frau Stahl gewandt.
                                                  Erfreulicher Weise, aber leider als einzige Partei, haben die „Grünen“ im Bay. Landtag eine Anfrage in dieser Sache eingebracht.

                                                  Deshalb möchte ich Sie über die weitere Vorgehensweise der Sozialämter und Familienkassen informieren.
                                                  Es wird in einer Art und Weise gehandelt die mit einem Rechtsstaat nichts mehr zu tun hat.

                                                  Nachdem ich mich mit einem Vorstandsmitglied der Lebenshilfe in dieser Angelegenheit ständig austausche, sind mir natürlich die
                                                  Vorgehensweisen der Ämter bekannt. (Auch ich bin Betroffen).

                                                  Es wurde z.B. vom Landratsamt Nbg.-Land in die Haushaltsplanung 2011 ein Betrag von 100.000.--€ für die „Rückführung“ von
                                                  Kindergeld Behinderter eingestellt. Dies bei 90 Betroffenen.

                                                  Bei den mir jetzt bekannten Fällen, wurden die bei den Familienkassen eingereichten Belege und Aufstellungen über die geleisteten
                                                  Zuwendungen an die betroffenen Behinderten einfach ignoriert.
                                                  Ohne weitere Erklärungen ist das Kindergeld an die Sozialämter abgezweigt. worden. Eine Ermessenserklärung wurde nicht abgegeben.

                                                  Eine telef. Verbindung mit dem Sachbearbeiter wird vom Call-Center grundsätzlich abgelehnt. E-Mails werden nicht beantwortet.

                                                  In meinem und zwei weiteren mir bekannten Fällen wurden wir einfach als nicht Leistungsfähig erklärt. Das heißt wir wurden ohne weitere
                                                  Nachfrage zu ALG II oder Grundsicherungsempfängern erklärt. Was in keinem Fall zutrifft.
                                                  Hierüber wurden auch keine Erklärung abgegeben. Man hofft anscheinend, dass die Betroffenen keinen Einspruch oder Klage
                                                  einreichen.

                                                  Es besteht der Verdacht, dass die Sozialämter um ihre Haushaltsvorgaben zu erfüllen, die Familienkassen mit der Androhung
                                                  von Klagen so unter Druck setzen, dass diese ohne weitere Prüfung die Abzweigung des Kindergeldes durchführen. Nach
                                                  dem Prinzip des geringsten Widerstandes.

                                                  Anträge bei den Sozialämtern auf Rücknahme der Abzweigungen werden liegengelassen. (Nach Anfrage einer Betroffenen bekam sie zur Antwort,
                                                  wenn der Mitarbeiter Lust hat wird er das schon mal lesen. Bis zur Untätigkeitsklage habe man ja 6 Monate Zeit.)

                                                  Von angeschriebenen Politikern bekommt man die Aussage, dass dies natürlich vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen ist, und man finde
                                                  das ja alles so Schrecklich aber leider könne man nichts machen.

                                                  Es gärt unter den Betroffenen, denn die Abzweigung des Kindergeldes und die Kürzung bei der Regelbedarfsstufe III bedeutet
                                                  256.--€ weniger in der Haushaltskasse. Eine Kürzung die in anderen Bereichen zu Demonstrationen und Protestkundgebungen
                                                  unter Beteiligung der oppositionellen Parteien führen würde.

                                                  Aber es sind ja nur Behinderte. Da müssen ein paar warme Worte zu Weihnachten genügen.

                                                  Ich hoffe, dass wenigstens die „Grünen“ mit ihrer Anfrage im Landtag Erfolg haben.

                                                  Mit freundlichen Grüßen
                                                  Zuletzt geändert von odin; 06.04.2011, 07:08.

                                                  Kommentar


                                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                    @ Gisela

                                                    Ein super Fernsehbeitrag- vielen Dank!!!
                                                    Lese hier im Forum immer mit, obwohl die Kindergeldabzweigung mich noch nicht betrifft. Falls doch, bin ich dank Deiner Beiträge hier gut vorbereitet- nochmals danke!

                                                    susemichel

                                                    Kommentar

                                                    Online-Benutzer

                                                    Einklappen

                                                    10 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 10.

                                                    Lädt...
                                                    X