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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

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    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

    Liebe Gisela,

    diese besagte Forum gibt es schon seit 2009 nicht mehr es wurde auf Grund unschöner Vorkommnisse geschlossen.

    Allerdings entzieht es sich meiner Kenntnisse wo die besagten SB abgeblieben sind.

    Ob hier nun SB von Sozialämter mitlesen ist mir ehrlich gesagt so lang wie breit.

    Auch bin ich der Meiung das einige SB noch was von uns lernen können

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      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

      Hallo Gisela,

      Du kannst von Politikern doch nicht verlangen, dass sie juristisch so versiert sind wie Du

      Und gerade weil Du dieses enorme juristische Wissen hast, kannst Du damit vielen Eltern helfen...

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        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

        Hallo Gisela,

        warum hat man immer den Eindruck, dass du beim Schreiben vor Zorn fast an der Decke klebst? Deine Androhungen, hier das letzte Mal geschrieben zu haben sind unfair. Du hilfst mit Deinem Wissen hier so vielen weiter, wie sehr lässt sich kaum in Worte fassen. Nur können wir nicht hergehen und die Politiker anschreien, das bringt keinen weiter. Aber wer sich aus deinen Texten die so wichtigen Infos`ziehen kann und sie auch dementsprechend verwendet, dem ist doch mehr als geholfen.

        Bis jetzt hast du hier viel Gutes bewirkt. Aber alle User hier sind auch nur Menschen, die man nicht manipulieren kann. Helfen ist gut, Hinweise geben auch. Auf Sachverhalte und Gefahren aufmerksam machen noch besser. Gerade das Wissen, wer hier alles mitliest, sollte uns zu einem sachlichen Ton mit (perfektem Wissen) animieren. Denn wenn wir uns hier gegenseitig bedrohen, entwerten und ähnliches, lachen sich die Sozialämter auch ins Fäustchen. Genauso wie ein maßloses fordern und geradeausgehen, ohne die anderen mitzunehmen. Gerade wir sollten uns an den Schwächsten messen. Nur wer mit gutem Beispiel vorangeht, kann Gutes bewirken.

        Also, ich freue mich und viele andere auch, wenn du uns weiter treu bleibst.

        LG Kirsten
        Zuletzt geändert von Kirsten; 02.03.2011, 07:42. Grund: Rechtschreibung

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          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

          Öha, gerade habe ich gelesen:
          Der Landkreis Freyung-Grafenau gibt sozialen Aspekten Vorrang: Die so genannte Abzweigung des Kindergeldes bei Empfängern von Grundsicherung oder Sozialhilfe durch den Landkreis wird nach nur einem halben Jahr wieder eingestellt. Das hat der Kreisausschuss mit großer Mehrheit beschlossen. Vorangegangen waren geharnischte Proteste der Betroffenen. "Die Väter und Mütter waren bei mir und auch beim Landrat und haben geschimpft", berichtete Sozialamtsleiter Manfred Kellhammer. Deswegen machte Landrat Ludwig Lankl auch gleich zu Beginn der Beratung klar, welchen Beschluss er sich wünscht: "Das Kindergeld soll wie in der Vergangenheit direkt an die Familien gezahlt werden." Damit ist der Landkreis der einzige in Niederbayern, der sich in dieser Frage großzügig zeigt gegenüber den betroffenen Familien.

          Sollte sich da doch nochmal eine prinzipielle Änderung in der Betrachtungsweise einstellen?

          Grüße aus Ingolstadt, Micha

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            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

            Hallo Micha,

            hier ist der Link dazu: PNP
            Zuletzt geändert von Inge; 01.03.2011, 15:20.

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              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

              Zitat von Inge Beitrag anzeigen
              Hallo Micha,

              hier ist der Link dazu: PNP
              Danke für den Link - ziehe nach Passau - da ist es eh viel schöner als in Ingolstadt!

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                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                Da kann man nur hoffen das andere Kreise diesem Beispiel folgen

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                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                  Hallo Seti,

                  das wäre für uns Eltern zumindest der einfachste Weg, der uns viel Zeit, Kraft und Nerven sparen würde.
                  Ich hoffe immer noch, dass es eine klare Positionierung seitens der Politik geben wird.
                  Ansonsten bleibt wahrscheinlich nur der Klageweg.

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                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                    Hallo zusammen,

                    inzwischen habe ich noch eine Mail verschickt und darauf hingewiesen, dass die Abzweigungsanträge im Ermessen der Sozialhilfeträger stehen (Gisela, Danke!). Die Sozialhilferichtlinien habe ich auch angehängt.

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                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                      Heute im Landtag
                      [...] In einigen bayerischen Regionen haben Bezirk und Kommunen in einer konzertierten Aktion bei vielen Heimbewohnern, deren Eltern Kindergeld bekommen, bei den zuständigen Familienkassen eine Abzweigung des Kindergeldes beantragt. Das Gleiche wird durch einige Ämter auch bei häuslicher Unterbringung und Pflege angewandt. Die Familienkassen überprüfen daraufhin ineinem aufwändigen Antragsverfahren die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen der Eltern für ihre behinderten Kinder. Anerkannt werden dabei nur Aufwendungen jenseits der Leistungen der Grundsicherung bzw. Eingliederungshilfe. Hierunter fallen Kosten für Urlaubsreisen, Freizeitaktivitäten, Medikamente und behinderungsbedingte Hilfsmittel. Falls die nachgewiesenen und anerkannten Aufwendungen die Höhe des Kindergeldes unterschreiten, wird das Kindergeld ganz oder teilweise abgezweigt. Die Eltern müssen im Anhörungsverfahren beim rückwirkenden Nachweis ihrer Kosten einen erheblichen Aufwand betreiben. Die Praxis der Sozialhilfeträger und Familienkassen, die damit verbundene Kontrolle sowie den bürokratischen Aufwand empfinden die betroffenen Eltern vielfach als ungerecht und skandalös. [...]
                      Quelle und kompletter Text: Bayerischer Landtag

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                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                        an alle, immer wenn ich zeit habe ,lese ich im forum.ich kann nur allen sagen ,macht weiter so!.vieles habe ich hier gelernt.die vielen informationen,links und seiten,haben mir bei vielem geholfen.auch das man nicht alleine ist.vielen dank auch an gisela.es ist schade, das sie sich nicht mehr meldet.durch sie konnte ich mein kindergeld behalten.es wird nicht abgezweigt.

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                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                          Hallo Wallau,

                          da freuen sich nicht wenige hier im Forum und teilen bestimmt auch deine Meinung.
                          Es ist gut, wenn es Menschen gibt, die einem helfen, geltendes Recht zu bekommen.
                          Es tut gut, immer ein offenes Ohr zu finden.
                          Es tut gut, wenn man merkt, dass es gut und richtig ist, wie es ist.
                          Es hilft einem einfach, sich selbst helfen zu können.

                          Es ist einfach super, hier dieses geballte Wissen, welches von Betroffenen kommt, weiter geben zu können.

                          So schließe ich mich nicht nur deinem Dank an Gisela und allen die hier "mithelfen" an, sondern danke auch dir für deine liebe und ehrende Anwort.

                          Kirsten

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                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                            Hallo zusammen,

                            es würde mich mal interessieren, in welchen Bundesländern (Landkreisen / Städten) die Abzweigung des Kindergeldes beantragt wurde. Gebt doch bitte mal - gerne auch als PN - Bescheid, auch wenn Ihr selbst (noch) nicht betroffen seid.

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                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                              Landkreis Rhön-Grabfeld, Bayern

                              Mich würde das auch interessieren.

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                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                Hallo,

                                ich bin Betroffen in Mittelfranken. Auch wird es in Unterfranken durchgeführt. .

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                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                  Zitat von odin Beitrag anzeigen
                                  Hallo,

                                  ich bin Betroffen in Mittelfranken. Auch wird es in Unterfranken durchgeführt. .
                                  Ingolstadt (kreisfrei, Oberbayern) ist betroffen. Beispielsweise auch das neue Mitglied "Maximiliane", Ingolstadt.

                                  Am Telefon erklärte mir eine Sozialamtsmitarbeiterin im Dezember - sie seien dazu verpflichtet, was m.E. nicht stimmt.

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                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

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                                    in Münster wird diese Praxis auch angewandt:
                                    http://www.westfaelische-nachrichten...instecken.html

                                    LG, amai

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                                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

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                                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                        Hallo Leute,

                                        habe mich hier mal mit eingeklingt, denn ich bin seit Tagen auch nur noch mit einem Thema beschäfigt, nämlich der Abzweigung des KG.

                                        Nach langem Hin und Her seit Oktober 2010 ist es nun so, dass wir beide (das Sozialamt und ich) an einem Einspruchsverfahren beteiligt sind. Das Sozialamt hat Einspruch erhoben gegen den Beischeid und auch ich. Nach Prüfung der Sachlage wurde nun angeblich festgestellt, dass ich meiner Tochter den Unterhalt nicht in vollem Umfang gewähre. Es wurden nur die FK berücksichtigt die ich aufgeführt habe, da ich weiter keine Belege und Quittungen vorweisen konnte. Wer hebt sich denn so was wochenlang auf, wenn man es nicht braucht. Inzwischen sammel ich alles was ich für meine Tochter ausgebe und wenn es nur eine Flasche Wasser ist. Nach dem Bescheid sollte ich nun 137,10 € bekommen und das SA den Rest von 46,90 €, womit das Amt sich natürlich nicht zufrieden gibt, denn sie wollen ja alles. Ich zwar auch, nur mit dem Unterschied, dass ich ja auch schließlich für mein Kind aufkomme. Das KG reicht hierfür bei Weitem nicht aus und wir müssen noch einiges monatlich drauf packen. Warum begreifen die einfach nicht, dass man ja allein schon durch die Behinderung einen erheblichen Mehraufwand an Kosten hat. Meine Tochter benötigt in allen Bereichen viel mehr an Material als gewöhnlich, auch viel mehr Schuhe, Kleidung, Waschmittel, Kosmetikartikel und und und.

                                        Für gute Tipps in dieser Angelegenheit bin ich jederzeit dankbar.

                                        LG, Rehcamel (Mecklenburg-Vorpommern)

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                                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                          Hallo Rehcamel,

                                          lies Dir doch mal den Beitrag von Gisela durch. Dort findest Du viele Infos und auch einige Gerichtsurteile, die Dir weiterhelfen können.

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                                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                            Hallo Inge,

                                            vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ich habe mir den Beitrag von Gisela durchgelesen. Allerdings wenn ich ehrlich bin blicke ich da nicht so ganz durch. Am Besten ich wende mich mal direkt an Gisela, vielleicht kann sie es mir ja noch mal mit einfachen Worten erklären.

                                            LG, Rehcamel

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                                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                              Aaaaaalso,

                                              zwei Tage bevor Herr Fuchtel bei abgeordnetenwatch auf meine Frage zur Vorgehensweise der Sozialämter geantwortet hat, hatte ich ihm folgende E-Mail geschickt, da man bei abgeordnetenwatch eine gewisse Anzahl von Zeichen nicht überschreiten darf.
                                              Herrn Leisinger vom Leitungsstab des Bundesministeriums für Finanzen hatte in Cc genommen, da die Familienkassen in seine Zuständigkeit fallen:

                                              Sehr geehrter Herr Fuchtel,
                                              sehr geehrter Herr Leisinger,

                                              nachdem ich in einem Elternforum im Internet gelesen habe, dass zur Kindergeld-Abzweigungspraxis der Sozialämter ein Austausch der Bundesministerien für Arbeit und Soziales, für Familie und für Finanzen stattfinden soll, möchte ich ergänzend zu meiner Frage bei abgeordnetenwatch.de auf folgende Auswirkungen durch die Abzweigungspraxis hinweisen:

                                              Ich werde in der kommenden Woche 54 Jahre alt und habe zwei Kinder.
                                              Meine gesunde Tochter ist 25 Jahre alt und hat nach dem Abitur Soziologie und Pädagogik studiert und lebt nach Abschluss ihrer Magisterprüfung nun in Berlin.
                                              Mein Sohn wird im nächsten Monat 24 Jahre alt und ist seit Geburt schwerstbehindert.
                                              Der Vater meiner Kinder hat sich bereits im ersten Lebenjahr meines Sohnes von jeglicher Verantwortung verabschiedet, so dass ich die vergangenen 23 Jahre damit verbracht habe, sieben Tage pro Woche meine Kinder - ihren extrem unterschiedlichen Bedürfnissen entsprechend - zu erziehen, zu fördern, zu pflegen, zu therapieren usw.

                                              Trotz dieser Belastung habe ich alle Kräfte mobilisiert, um durch Erwerbstätigkeit unabhängig von ALG II leben zu können.
                                              Seit mehr als zehn Jahren habe ich einen Arbeitsvertrag (wegen meines Sohnes "nur" Teilzeit) bei einem Verein, der schwerkranke und behinderte Kinder fördert, so dass ich täglich Kontakt mit anderen betroffenen Eltern habe.
                                              Obwohl ich Akademikerin bin, sind meine Erwerbsmöglichkeiten wegen der Betreuung und Pflege meines Sohnes erheblich eingeschränkt - zumal die WfbM, die mein Sohn tagsüber besucht, 35 Urlaubstage und 4 "zusätzliche Schließungstage" (wie z.B. für Betriebsausflug des Personals oder Freitag nach Christi Himmelfahrt) vorschreibt, so dass allein hierdurch für 39 Werktage pro Jahr die ganztägige Betreuung und Pflege von mir organisiert werden müssen, weil mein eigener "Erholungs(!)"urlaub dadurch natürlich gesprengt wird.

                                              Mein Sohn ist geistig schwerstbehindert (vergleichbar mit einem 1-jährigen Kleinkind), leidet unter Epilepsie, ist hyperaktiv - kombiniert mit extremen autistischen Verhaltensweisen, kann sich nicht durch Sprache äußern und muss komplett mit Windeln versorgt werden.

                                              Die zunehmende Abzweigungspraxis der Sozialämter hat nun auch in unserem Landkreis (Düren) Einzug gehalten. Zahlreiche Eltern haben bereits von der Familienkasse die Aufforderung erhalten, innerhalb einer Frist von zwei Wochen mitzuteilen, in welcher Höhe für das Kind Unterhalt erbracht wird - Zitat: "z.B. durch Geld-, Sach- oder Betreuungsleistungen; hierzu kann auch das Kindergeld gehören, wenn Sie es an Ihr Kind weitergeben. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer eventuellen Stellungnahme den gesamten Zeitraum ab dem oben genannten Monat bis heute." Da es sich bei dem "oben genannten Monat" um Januar handelt, stellt sich die Frage, auf welche Weise man in der Realität die geforderten Nachweise erbringen soll.
                                              Bei mir selbst ist zwar dieses Schreiben der Familienkasse noch nicht eingetroffen, aber da ich täglich damit rechne, stellen sich mir bereits jetzt viele Fragen:

                                              Auf wieviel Monate kann ich beispielsweise größere Anschaffungen verteilen?
                                              Mein Sohn hat wegen seines Bewegungsdrangs unter der Überdachung vor der Haustür eine Sicherheitsschaukel (mit Ketten). Da das Holzgestell dieser Schaukel aufgrund des zunehmenden Gewichts meines Sohnes (ca. 75 kg) einzubrechen drohte, habe ich ein Stahlgestell anfertigen lassen - allerdings schon in 2009.
                                              Da mein Sohn keine Dusche ertragen kann, benötigt er etwa 5 x wöchentlich ein Vollbad, weil nur auf diese Weise eine ausreichende Hygiene (nach Matschereien mit dem Essen oder verschmierte Fäkalienreste im Windelbereich) erreicht werden kann. Welcher Anteil des erhöhten Wasserverbrauchs kann hier als Unterhalt gewertet werden?
                                              Auch während des Badens ist mein Sohn ständig in Bewegung und spielt dabei am Wasserhahn. Um zu vermeiden, dass er sich mit heißem Wasser verbrüht, habe ich einen Durchlauferhitzer einbauen lassen, mit welchem ich die Temperatur limitieren kann. Auf wieviel Monate kann ich diese Kosten verteilen?
                                              Mein Sohn kann nur extrem weiche Schuhe tragen, weil er an einigen Stellen sonst Blasen bekommt, und da bei Schmerzschreien nicht erkennbar ist, ob er nun Zahnschmerzen oder Fußschmerzen hat, kaufe ich seine Schuhe ausschließlich bei der Firma BÄR (ab 159 Euro aufwärts). Die nächste Filiale zum Anprobieren ist in Köln, so dass sich die Frage ergeben würde, ob diese Fahrtkosten beim Unterhalt berücksichtigt werden?
                                              Im Januar habe ich für die Medikamente gegen die Epilepsie mehr als 40 Euro gezahlt, habe aber keine Quittung mehr, weil ich die bei der Krankenkasse eingereicht habe, um damit die teilweise Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung (§ 62 SGB V) zu erreichen. Hat man nach Einschätzung der Familienkasse keinen Unterhalt geleistet, wenn man dafür keinen Quittungen mehr hat?
                                              Mein Sohn zerbeißt und zerreißt Kleidungsstücke. Wie soll ich beziffern, wie groß der Betrag ist, der über den Regelbedarf hinausgeht?

                                              Die Liste der Fragen ließe sich noch fortsetzen, aber ich hoffe, dass die Problematik deutlich geworden ist, denn das Quittungssammeln von Kleinigkeiten - wie z.B. die Wundcreme für den Windelbereich (nicht verschreibungspflichtig, also selbst zu zahlen) - wären dabei noch das geringste Problem.

                                              Was die Familienkassen von uns verlangen, ist fast unmöglich und liefert uns der Willkür von Sachbearbeitern aus.

                                              Außerdem stelle ich hiermit die Frage, ob auch bei Eltern gesunder Kinder überprüft wird, ob sie als Kindergeld-Empfänger auch ihrer Unterhaltspflicht nachkommen?
                                              Müssen beispielsweise auch diejenigen Eltern Quittungen sammeln, deren Kinder während des Studiums BAföG beziehen?

                                              Mir ist völlig unbegreiflich, mit welcher Ignoranz die Sozialämter ausgerechnet uns Eltern schwerbehinderter Kinder unterstellen, dass wir unsere Unterhaltspflicht verletzen würden, denn diese Unterstellung liegt ja dem Abzweigungsantrag zugrunde.
                                              Besonders dreist bei dieser Vorgehensweise ist, dass wir Eltern im Fall einer Abzweigung lediglich gegen die Familienkasse eine Widerspruchsmöglichkeit haben und damit in die Zuständigkeit der Finanzgerichte gezwungen werden, die im Gegensatz zu den Sozialgerichten nicht kostenfrei sind!

                                              Hinzu kommt, dass es nach Kenntnisnahme aller entscheidenden BSG- und BFH-Urteile auch kaum eine rechtliche Grundlage für die Abzweigungsanträge der Sozialämter in denjenigen Fällen gibt, bei denen die behinderten Kinder von den Eltern selbst betreut werden.
                                              Die BFH-Urteile, die regelmäßig als "veränderte Rechtslage" zitiert werden, um die Abzweigungsanträge zu begründen, sprechen bereits in den Leitsätzen von den "Voraussetzungen für die Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger bei vollstationärer Unterbringung eines behinderten volljährigen Kindes".
                                              Bei einem weiteren BFH-Urteil, das von den Sozialämtern "benutzt" wird, ging es um Eltern im ALG-II-Bezug, die mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig sind.

                                              Beide Urteile treffen bei mir beispielsweise gar nicht zu, da mein Sohn nicht vollstationär untergebracht ist und ich kein ALG II beziehe.
                                              Bei mir trifft aber das BSG-Urteil B 9b SO 5/06 R zu, in welchem in Absatz 26 vom "Wirtschaften aus einem Topf" die Rede ist:

                                              http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/...ds=&sensitive=

                                              Zitat:
                                              "Es ist hier von der naheliegenden Annahme eines "Wirtschaftens aus einem Topf" auszugehen: Danach zahlt die Klägerin die ihr gewährten Geldleistungen (einschließlich der Leistungen der Pflegeversicherung) in eine gemeinsame Kasse mit den Eltern ein. Daraus wird dann auch ihr Lebensunterhalt bestritten, folglich ihr notwendiger Bedarf gedeckt. Eine andere Sichtweise widerspräche der Lebenserfahrung. In dieser Lebenssituation wird der dauerhaft voll erwerbsgeminderte volljährige Mensch entsprechend seinen Bedürfnissen aus dem "gemeinsamen Topf" versorgt. Da eine Unterhaltspflicht der Eltern insoweit nicht besteht, als die Klägerin Grundsicherungsleistungen erhält, könnte sie nur angenommen werden, wenn weitere Bedarfe geltend gemacht würden. Diese wären wiederum im Rahmen des § 74 EStG nur relevant, wenn sie nicht "familienintern" gedeckt würden, wofür es hier gerade keine Anhaltspunkte gibt".

                                              Teil 2 folgt gleich . . .

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                                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                Fortsetzung:

                                                In Abs. 32 wird sogar erklärt, dass Abzweigungen bei Eltern, die ihr Kind zu Hause betreuen, mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren wären:
                                                Zitat:

                                                "Die vom Senat gefundene Lösung berücksichtigt auch Gleichbehandlungsgesichtspunkte (vgl Art 3 Abs 1 GG). Es wäre insbesondere mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz schwerlich zu vereinbaren, wenn die Eltern, die ihr schwerstbehindertes Kind zu Haus betreuen und nicht im Rahmen der Eingliederungshilfe (§§ 53 ff SGB XII) eine stationäre Betreuung in Anspruch nehmen, eine Anrechnung des ihnen gezahlten Kindergeldes bei den dem Kind gewährten Grundsicherungsleistungen hinnehmen müssten. Es ist insoweit zu beachten, dass bei einem (volljährigen) behinderten Kind, das mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft lebt, die von den Eltern zu tragenden Aufwendungen, zB für die Teilnahme an behindertengerechten, kulturellen Unternehmungen und gesellschaftlichen Veranstaltungen sowie für Fahrten zu Ärzten und Therapien, und auch die Haushaltskosten, etwa für Wäsche, elektrische Geräte und Renovierung, regelmäßig erheblich höher sind als dies bei einer stationären Betreuung des Kindes der Fall wäre (vgl BVerwG NJW 2005, 2873; eingehend Quambusch, aaO, S 261 f; zur einschlägigen Rechtsprechung hinsichtlich des Kindesbedarfs einschließlich des durch die Behinderung bedingten Mehraufwandes sowie der bei einem stationär betreuten Kindes ergänzenden persönlichen Betreuungsleistungen der Eltern im Kindergeldrecht: BFHE 189, 449)."

                                                Diese Feststellungen des Bundessozialgerichts werden ad absurdum geführt, wenn Sozialämter die BSG-Rechtsprechung ignorieren können, indem sie uns Eltern in die Zuständigkeit der Finanzgerichte zwingen.

                                                Sehr geehrter Herr Fuchtel, sehr geehrter Herr Leisinger,
                                                ich versichere Ihnen, dass ich mir die Behinderung meines Sohnes nicht gewünscht habe, um das soziale System "ausnutzen" zu können.
                                                Neben meiner eigenen Erwerbstätigkeit bin ich mit der Betreuung und Pflege meines Sohnes incl. der notwendigen Bürokratie bis an die Grenze des Machbaren belastet, so dass ich es als unerträgliche Diskriminierung empfinde, wenn der Gesetzgeber es zulässt, dass die Sozialämter uns zunehmend das Leben schwer machen.

                                                Hoffnungsvolle Grüße

                                                Gisela . . . .


                                                Wenn Herr Fuchtel bei abgeordnetenwatch.de zwei Tage später schreibt
                                                "Aus Ihrem Schreiben kann ich entnehmen, dass Ihnen die Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bekannt ist" und dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in gezielten Gesprächen mit den zuständigen Behörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene auf eine gesetzeskonforme Verwaltungspraxis "hinwirken" will, dann werde ich diesen Staatssekretär nun auch beim Wort nehmen und diese Aussage bei Widersprüchen verwenden.

                                                Auch bei uns im Kreis Düren (zwischen Köln und Aachen) wird nun abgezweigt, aber ausgerechnet ich selbst bin bisher verschont geblieben
                                                Allerdings helfe ich gerade bei einem extrem dreisten Fall von Abzweigung:
                                                Da zahlt ein getrennt lebender Vater monatlich mehr als 300 Euro Unterhalt (weil er keine Ahnung hat, dass er laut § 43 Abs. 2 SGB XII eigentlich nichts mehr zahlen müsste), und da die Mutter diese Unterhaltszahlung wahrheitsgemäß dem Sozialamt mitteilt, zieht das Sozialamt den kompletten Unterhaltsbetrag des Vaters natürlich jeden Monat von der Grundsicherung ab, so dass für das schwerstbehinderte Kind bisher insgesamt nur 185 Euro Grundsicherung gezahlt wurden . . . und von diesen 185 Euro zweigt das Sozialamt nun noch 184 Euro Kindergeld ab!!!!!!!!!

                                                An einem derartigen Fall zeigt sich die Willkür, der wir ausgesetzt sind, denn wenn ein Vater mehr als 300 Euro Barunterhalt leistet, hätte die Familienkasse dem Abzweigungsantrag des Sozialamtes kaum entsprechen dürfen, wenn das Sozialamt die Unterhaltszahlungen des Vaters nicht verschwiegen hätte.
                                                Da auch in diesem Fall das Kindergeld bereits an das Sozialamt abgezweigt wird, dürfte der Ausgang dieses Widerspruchsverfahrens sehr interessant werden.

                                                Ansonsten empfehle ich nach wie vor, Öffentlichkeit herzustellen und darauf hinzuweisen, dass die Sozialämter BFH-Urteile zweckentfremden, bei denen es um vollstationär untergebrachte behinderte Kinder geht.

                                                Dass es schier unmöglich ist, alle behindertenbedingten Mehrkosten zu belegen, erfahre ich gerade wieder an meinem eigenen Sohn, der durch einen Infekt starkes Nasenbluten hat und dem ich nicht erklären kann, dass er dieses Blut nicht mit seinen Händen auf Tapeten und Möbel verteilen sollte, da der Gesetzgeber ja davon ausgeht, dass unser Zusammenleben zu Einspareffekten führt . . .

                                                Neben der Herstellung von Öffentlichkeit halte ich es nach wie vor für erfolgversprechend, die jeweiligen Bundestagsabgeordneten über diese Praktiken der Sozialämter zu informieren und gegebenfalls an individuellen Beispielen deutlich zu machen, dass das geforderte Quittungen-Sammeln in der Realität kaum machbar ist (siehe auch oben an unserem eigenen Beispiel).
                                                Hierfür dürfte folgende Aussage von Hans-Joachim Fuchtel in seiner Antwort bei abgeordnetenwatch vom 25.2.2011 sehr förderlich sein:
                                                " . . . hat der Gesetzgeber die von Ihnen erwähnte deutliche Wertentscheidung getroffen, dass die Heranziehung von grundsätzlich unterhaltsverpflichteten Eltern . . . im Regelfall auf 31 € (Wert in 2011) begrenzt bleiben soll. An diese Wertentscheidung des Sozialhilfegesetzgebers ist der Träger der Sozialhilfe als zuständige Leistungsbehörde gebunden."

                                                Das Ziel kann also nicht sein, in jedem Einzelfall eine individuelle Widerspruchsmöglichkeit zu konstruieren (Quittungen sammeln passt mit der BSG-Aussage "Wirtschaften aus einem Topf" nicht zusammen), sondern das Ziel muss lauten, dass die Sozialämter keine Abzweigungsanträge mehr stellen, wenn die Kinder im Haushalt der Eltern leben.
                                                Dies schafft man nur mit Hilfe der Öffentlichkeit und/oder der Politik, welche man halt auf die von Hans-Joachim Fuchtel definierte "deutliche Wertentscheidung" des Gesetzgebers hinweisen muss.

                                                Jetzt muss ich mich hier wieder rausziehen, da mein Sohnemann krank ist und ich zusätzlich in Urlaubsvorbereitungen stecke.
                                                Aber mein Schreiben an Herrn Fuchtel und Herrn Leisinger und die Antwort von Herrn Fuchtel bei abgeordnetenwatch sind ja angesichts der Komplexität des Problems sehr deutlich.

                                                Gruß
                                                Gisela

                                                P.S.: Die Antwort von Herrn Fuchtel findet man hier am Ende der Seite:
                                                http://www.abgeordnetenwatch.de/frag...--f277517.html

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                                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                  Hallo Gisela ,

                                                  erstmal Deinem Sohn gute Besserung und schön das Du wieder da bist

                                                  Aber ich hab doch noch ne Frage

                                                  Und zwar hierzu

                                                  Neben der Herstellung von Öffentlichkeit halte ich es nach wie vor für erfolgversprechend, die jeweiligen Bundestagsabgeordneten über diese Praktiken der Sozialämter zu informieren und gegebenfalls an individuellen Beispielen deutlich zu machen, dass das geforderte Quittungen-Sammeln in der Realität kaum machbar ist (siehe auch oben an unserem eigenen Beispiel).
                                                  Hierfür dürfte folgende Aussage von Hans-Joachim Fuchtel in seiner Antwort bei abgeordnetenwatch vom 25.2.2011 sehr förderlich sein:
                                                  " . . . hat der Gesetzgeber die von Ihnen erwähnte deutliche Wertentscheidung getroffen, dass die Heranziehung von grundsätzlich unterhaltsverpflichteten Eltern . . . im Regelfall auf 31 € (Wert in 2011) begrenzt bleiben soll. An diese Wertentscheidung des Sozialhilfegesetzgebers ist der Träger der Sozialhilfe als zuständige Leistungsbehörde gebunden."
                                                  Wenn man dies ließt dürften ja Sozialämter nur diese 31 Euro fordern und nicht das volle KG ???
                                                  Oder wenn wir Eltern unseren Kindern diese 31 Euro als Unterhalt zahlen wäre wir aus dem Schneider oder sehe ich das falsch.

                                                  Wir sind zum Glück noch nicht betroffen ich sammel aber Rechnungen. Ich weis garnicht ob ich überhaupt dazu verpflichtet bin Rechungen länger als unbedingt nötig ist zusammeln.

                                                  LG Uta

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                                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                    Liebe Gisela,

                                                    vielen Dank für deine hilfreichen neuen Einträge.
                                                    Ich wünsche deinem Sohn gute Besserung und euch einen schönen und auch hoffentlich erholsamen Urlaub.
                                                    Liebe Grüße
                                                    Kirsten

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