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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

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    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

    Zitat von Gisela M. Beitrag anzeigen
    "Scheiß-Leistungssystem"
    Hallo Gisela,

    ....womit das Wesentliche gesagt ist

    LG Michael

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      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

      Habe soeben folgendes an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (von der Leyen) geschrieben:

      Sehr geehrter Herr Schwietz,

      mit o.g. Schreiben haben Sie mir versucht darzulegen, wie die Regelbedarfstufe III zu verstehen ist.

      Unter anderem mit diesem Hinweis:

      Die Regel bedarfshöhe ist dabei nicht isoliert zu sehen. Besser stehen haushaltsangehörige Leistungsberechtigte etwa bei Berücksichtigung
      von Unterhaltsansprüchen und -erwartungen gegenüber den Eltern. Während hier Unterhaltsansprüche insbesondere gegenüber den Eltern
      grundsätzlich unberücksichtigt bleiben (vgl. § 43 Absatz 2 SGB XII)
      , sind sie im SGB II zu berücksichtigen. Besteht dort eine Haushalts¬gemeinschaft
      zwischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und ihren Eltern, wird unter den Voraussetzungen des § 9 Absatz 5 SGB II der tatsächliche Unterhalt vermutet.

      Nun wird aber von unserem Sohn ( in häuslicher Pflege)bzw. mir als Kindergeldberechtigten die
      Abzweigung des Kindergeldes durch das Sozialamt angezeigt.

      Hierzu wird das BFH, Urteil vom 17. 12. 2008 - III R 6/ 07; FG Münster herangezogen:

      In diesem Urteil heißt es u.a.

      Eine Abzweigung setzt voraus, dass der Kindergeldberechtigte zivilrechtlich zum Unterhalt verpflichtet ist, aber keinen Unterhalt leisten will,
      keinen Unterhalt leisten kann oder als Unterhalt nur einen geringeren Betrag als das Kindergeld zu leisten braucht.
      15
      Nach § 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsberechtigt ist nach § 1602 BGB
      aber nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

      Also wird hier bei der Unterhaltsfrage das BGB herangezogen.

      Was stimmt jetzt eigentlich, oder werden die einzelnen Gesetze einfach so eingesetzt wie man sie gerade braucht.

      Bitte erklären Sie mir die Diskrepanz.

      Mit freundlichen Grüßen


      Bin auf die Antwort gespannt.

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        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

        Irgendwann werden sich wahrscheinlich einige Eltern bei Inge bedanken müssen, weil sie den entscheidenden Leuten Fragen stellt, deren Antworten auch die Sozialämter irgendwann nicht mehr ignorieren können:

        http://www.abgeordnetenwatch.de/frag...--f273970.html

        Da auch ich sehnlichst auf eine Antwort dieses Herrn gewartet hatte, hatte ich mich dort als Interessierte eingetragen, um die Reaktion nicht zu verpassen . . .

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          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

          ..... und die Antwort von Herrn Fuchtel soll uns wohl zum Lachen bringen?
          Oder gehört das schon wieder zum Orakel von Delphi ?

          Ich kann hier nichts herauslesen, was die Sozialämter in ihrer Abzweigungs-Orgien stoppen könnte.

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            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

            Hab ich auch so gedacht beim Lesen .

            Grundsätzlich kann aber gerade bei den in häuslicher Gemeinschaft mit den Eltern lebenden volljährigen behinderten Kindern im Regelfall davon ausgegangen werden, dass den Eltern Aufwendungen in erheblicher Höhe, wie zum Beispiel für gemeinsame Unternehmungen und gesellschaftliche Veranstaltungen sowie für Fahrten zu Ärzten und Therapien für nicht erstattungsfähige notwendige Medikamente, Geschenke und vielem mehr entstehen. Dies ist sowohl von den Sozialhilfeträgern als auch von den Familienkassen einzelfallbezogen zu berücksichtigen, so dass eine Abzweigung des Kindergeldes an den Träger der Sozialhilfe nur in Ausnahmefällen möglich sein wird.
            Ich meine gerade weil die Praxis hier anderes zeigt. Siehe Odin , Inge ,menschmicha und und und.

            Da kommt man sich verarscht vor

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              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

              Zitat von odin Beitrag anzeigen
              ..... und die Antwort von Herrn Fuchtel soll uns wohl zum Lachen bringen?
              Oder gehört das schon wieder zum Orakel von Delphi ?

              Ich kann hier nichts herauslesen, was die Sozialämter in ihrer Abzweigungs-Orgien stoppen könnte.
              Hallo Odin,

              zum Thema Zuständigkeit sagt Hans-Joachim Fuchtel am 2.2.2011:

              "Zunächst muss ich bemerken, dass die Durchführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), wozu auch Anträge auf Abzweigung nach § 74 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) gehören, verfassungsrechtlich den Behörden in den Ländern obliegt, die der Weisung des Bundes nicht unterliegen."

              Genau das schrieb mir das bayerische Familienministerium am 21.12.2010:

              "... daß die Kommunen die Leistungen der Sozialhilfe im eigenen Wirkungskreis vollziehen ... "

              Klar - und damit ist das Familienministerium offensichtlich auch aus dem Schneider - es kann da wohl leider nichts machen!

              Am Ende ginge es wohl darum der Familienkasse eine ermessenfehlerhafte Entscheidung nachzuweisen. Und wie geht das?

              Wir werden da ganz bewusst in eine Beweisnot gezwängt, die zu endlosen Streitigkeiten mit der Familienkasse führt - wobei diese ja immer wieder je nach Lage der Dinge permanent neu geführt werden müsste.

              Für mich ist das ganze politisch motiviert - typisch ist ja auch der Streit um den Länderfinanzausgleich, bei dem gerade die berühmte Schuldenbremse eine entscheidende Rolle spielt.

              Liebe Grüße an alle Mitstreiter, Micha
              Zuletzt geändert von menschmicha; 02.02.2011, 12:41. Grund: Korrektur

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                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                Grundsätzlich kann aber gerade bei den in häuslicher Gemeinschaft mit den Eltern lebenden volljährigen behinderten Kindern im Regelfall davon ausgegangen werden, dass den Eltern Aufwendungen in erheblicher Höhe, wie zum Beispiel für gemeinsame Unternehmungen und gesellschaftliche Veranstaltungen sowie für Fahrten zu Ärzten und Therapien für nicht erstattungsfähige notwendige Medikamente, Geschenke und vielem mehr entstehen.
                Hallo,

                ok, dann gehe ich davon aus, dass im Fall dass die Eltern selbst ALG II bekommen, entsprechende Mehrbedarfe abrufbar und somit die Abzweigung/ Anrechnung des Kindergeldes ohnehin belanglos ist......

                "Geschenke" klingt doch nicht übel..

                LG Michael
                Zuletzt geändert von MichaelK; 02.02.2011, 13:22.

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                  Stadt will Kindergeld für Behinderte einstecken

                  Münster - Es geht um 184 Euro monatlich. Aber für Christine Dosche (58) bedeutet das Kindergeld, das ihr Münsters Sozialamt streichen will, Lebensqualität. Nicht für sich, sondern für ihren 24-jährigen Sohn Sebastian, der seit der Geburt geistig behindert ist: „Musikunterricht, Sportverein, Theaterprojekt - das alles kostet doch Geld.“

                  Christine Dosche hat wie über 200 andere Familien behinderter Kinder in den vergangenen Tagen einen Brief vom Sozialamt erhalten. Der Kern: Das Kindergeld, das die Betroffenen auch über das 25. Lebensjahr ihrer Kinder hinaus erhalten, soll auf deren Grundsicherung angerechnet werden. ....
                  Aus Westfälische Nachrichten

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                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                    Zitat von odin Beitrag anzeigen
                    Ich kann hier nichts herauslesen, was die Sozialämter in ihrer Abzweigungs-Orgien stoppen könnte.
                    Hallo Odin,

                    mal eine rhetorische Frage: hast Du wirklich von einem Politiker eine deutliche öffentliche Aussage zu Gunsten der Eltern erwartet??

                    Kommentar


                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                      Ich habe dem Sozialamt folgende Rechnung aufgemacht:

                      In der "Lebenshilfe" bei uns wären ca. 200 Behinderte betroffen.Dies würde bei einem vollen Abzweigungsbetrag (schier unmöglich) bedeuten:
                      200 x 12 x 184.--€ = 441.000.--€ bei den Behinderten abgezockt.

                      Sollten jedoch nur 10% der Betroffenen hierdurch gezwungen werden ihr Kind in ein Heim abzugeben bedeutet dies:

                      20 x 12 x 2400.--€ Mehrkosten = 576.000.-- € ist also ein Minus von 135.000.--€.

                      ohne Verwaltungsmehrkosten der Sozialämter und Familienkassen.

                      Das sind aber nur Zahlenspiele, denn das schlimmste ist wie bei meiner Frau:

                      Seit 35 Jahren pflegt und betreut sie also unseren Sohn ohne eine teure Heimunterbringung in Anspruch zu nehmen.
                      Und was bekommt sie statt einer gewissen Anerkennung, eine schallende Ohrfeige in Form einer Kindergeldabzweigung.
                      Denn es soll jetzt nach 35 Jahren nachgewiesen werden, dass wir unseren Sohn auch Zuwendungen zukommen lassen, nicht in Form von Liebe, Betreuung und Pflege, sondern in Form von Euro und Cent.
                      Man kann gar nicht ausdrücken was man nach 35 Jahren häuslicher Pflege bei einem solchen gefühllosen Ansinnen empfindet.


                      Ich habe dieses und mehr an den Landrat des Landkreises Nürnberger Land geschrieben.

                      Hier mein kompl.Schreiben:
                      Zuletzt geändert von odin; 17.04.2011, 14:39.

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                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                        Wieso nur 184 Euro, bei mir haben sie nun schon das dritte Mal 215 Euro abgezweigt und trotz Anwalt, trotz Widerspruch, trotz Auflistung aller Belege usw. noch keine Reaktion seiten der Familienkasse, Grundsicherungsamt. Ich habe seit 6 Monaten 2 Pflegekinder in Dauerpflege, meine Tochter mit Behinderung, eine Tochter und ein Sohn in der Schule, ein weiterer Sohn im ersten Ausbildungsjahr und erhalte im Moment 773 Euro Kindergeld pro Monat.

                        Weiter versorge ich einen Menschen (kein Verwandter)mit psychischer Erkrankung in meinem Haushalt, natürlich erhalte ich Geld für Pflege und Betreuung auch für die Kinder, nur der Staat "spart" sich 5 stellige Zahlen im Monat und die Krönung ist Abzweigung von Kindergeld. In unserem "Fall" fühle ich mich einfach nur noch mehr als verarscht und hintergangen.

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                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                          es gab nach meiner Frage noch eine weitere Frage und eine Antwort von Christine Scheel bei abgeordnetenwatch

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                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                            Zitat von Maria Magdalena Beitrag anzeigen
                            Wieso nur 184 Euro, bei mir haben sie nun schon das dritte Mal 215 Euro abgezweigt und trotz Anwalt, trotz Widerspruch, trotz Auflistung aller Belege usw. noch keine Reaktion seiten der Familienkasse, Grundsicherungsamt. Ich habe seit 6 Monaten 2 Pflegekinder in Dauerpflege, meine Tochter mit Behinderung, eine Tochter und ein Sohn in der Schule, ein weiterer Sohn im ersten Ausbildungsjahr und erhalte im Moment 773 Euro Kindergeld pro Monat.

                            Weiter versorge ich einen Menschen (kein Verwandter)mit psychischer Erkrankung in meinem Haushalt, natürlich erhalte ich Geld für Pflege und Betreuung auch für die Kinder, nur der Staat "spart" sich 5 stellige Zahlen im Monat und die Krönung ist Abzweigung von Kindergeld. In unserem "Fall" fühle ich mich einfach nur noch mehr als verarscht und hintergangen.

                            Den 3 Monat schon da wäre ja Untätigkeitsklage fällig damit die Damen und Herren in die Puschen kommen , mach Dein Anwalt mal den Vorschlag. Am besten gleich morgen

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                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                              Zitat von odin Beitrag anzeigen
                              Ich habe dem Sozialamt folgende Rechnung aufgemacht:

                              In der "Lebenshilfe" bei uns wären ca. 200 Behinderte betroffen.Dies würde bei einem vollen Abzweigungsbetrag (schier unmöglich) bedeuten:
                              200 x 12 x 184.--€ = 441.000.--€ bei den Behinderten abgezockt.

                              Sollten jedoch nur 10% der Betroffenen hierdurch gezwungen werden ihr Kind in ein Heim abzugeben bedeutet dies:

                              20 x 12 x 2400.--€ Mehrkosten = 576.000.-- € ist also ein Minus von 135.000.--€.

                              ohne Verwaltungsmehrkosten der Sozialämter und Familienkassen.

                              Das sind aber nur Zahlenspiele, denn das schlimmste ist wie bei meiner Frau:

                              Seit 35 Jahren pflegt und betreut sie also unseren Sohn ohne eine teure Heimunterbringung in Anspruch zu nehmen.
                              Und was bekommt sie statt einer gewissen Anerkennung, eine schallende Ohrfeige in Form einer Kindergeldabzweigung.
                              Denn es soll jetzt nach 35 Jahren nachgewiesen werden, dass wir unseren Sohn auch Zuwendungen zukommen lassen, nicht in Form von Liebe, Betreuung und Pflege, sondern in Form von Euro und Cent.
                              Man kann gar nicht ausdrücken was man nach 35 Jahren häuslicher Pflege bei einem solchen gefühllosen Ansinnen empfindet.


                              Ich habe dieses und mehr an den Landrat des Landkreises Nürnberger Land geschrieben.

                              Hier mein kompl.Schreiben:
                              Odin mal ehrlich denkst Du das Dein Brief was bewirken wird. Der ist gut geschrieben gar keine Frage aber er wird nix bewirken, Dir wird nur der Gang zum Gericht bleiben

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                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                Seti,

                                ich weis das, aber ich musste es mal loswerden.
                                Außerdem habe ich soviel zusätzliche Aufwendung (auch ohne fiktive Betreuungskosten) ,dass
                                es für 24 Monate reicht.
                                Aber manche haben das nicht, und um die gehts. Überhaupt bei häuslicher Betreuung.

                                Gruß

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                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                  Hallo zusammen,

                                  Gisela hat bei abgeordnetenwatch eine weitere Frage an Herrn Fuchtel gestellt.

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                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                    Ich finde es sowieso anmasend, das die lieben Politiker mit einer selbstverständlichkeit davon ausgehen, das Eltern im Harz 4 Bezug ihren Kindern keinerlei Unterhalt leisten. Mein Bedarf geht zumb. komplett auf die Miete. Die Stadt bezahlt nur die hälfte. In die von der Stadt vorgegebene Wohnung könnte ich nie im Leben 2 Rollstühle, Pflegebett, Rehabuggy, Therapiesitz, Therapieliege, Pörnbacherkeil, Stehstender und. und. unterbringen.
                                    Und weil wir die Kids nicht unterhalten, wird uns das Kindergeld weggerechnet. Damit wir es doppelt nicht können. Wie logisch.
                                    Und trotzdem fahre ich jedes Jahr mind. eine Woche mit den Kids in Urlaub. Ausflüge und Eis gibt es bei uns auch. Ich habe die Schnauze voll davon, das bei mir seid 11 Jahren jede Nacht der Wecker klingelt, weil ich jemanden drehen muss, und dann dürfen sich meine Kinder in den Nachrichten ansehen, das ihre Mutter abschaum der Gesellschafft ist, weil Hartz 4!
                                    Sorry, aber das musste mal raus!

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                                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                      Zitat von Marti Beitrag anzeigen
                                      Ich finde es sowieso anmasend, das die lieben Politiker mit einer selbstverständlichkeit davon ausgehen, das Eltern im Harz 4 Bezug ihren Kindern keinerlei Unterhalt leisten. Mein Bedarf geht zumb. komplett auf die Miete. Die Stadt bezahlt nur die hälfte. In die von der Stadt vorgegebene Wohnung könnte ich nie im Leben 2 Rollstühle, Pflegebett, Rehabuggy, Therapiesitz, Therapieliege, Pörnbacherkeil, Stehstender und. und. unterbringen.
                                      Und weil wir die Kids nicht unterhalten, wird uns das Kindergeld weggerechnet. Damit wir es doppelt nicht können. Wie logisch.
                                      Und trotzdem fahre ich jedes Jahr mind. eine Woche mit den Kids in Urlaub. Ausflüge und Eis gibt es bei uns auch. Ich habe die Schnauze voll davon, das bei mir seid 11 Jahren jede Nacht der Wecker klingelt, weil ich jemanden drehen muss, und dann dürfen sich meine Kinder in den Nachrichten ansehen, das ihre Mutter abschaum der Gesellschafft ist, weil Hartz 4!
                                      Sorry, aber das musste mal raus!

                                      Wiso zahlt die Stadt nur die Hälfte ??

                                      Dir steht bei behinderten 15 qm mehr zu .

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                                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                        Das weiß ich nicht. Ich bekam einen Brief, was die Stadt bei 3 Personen übernimmt. Den Rest muss ich selbst zahlen. Mit Strom 300 euro. Also nicht die ganze Bedarfstufe. 60 euro bleiben mir zum leben. Gottseidank haben wir das Pflegegeld, also müssen wir nicht umziehen. Einmal habe ich gefragt, es hieß, die Kinder könnten ein Zimmer zusammen haben. Es stimmt auch. Wir sind als Kinder zu dritt gewesen. Aber mein Sohneman kreischt oft die halbe Nacht oder lacht und lautiert die ganze Nacht. Das kann ich seinem Bruder nicht zumuten. Gehört ja auch nicht zum tread.
                                        Zuletzt geändert von Marti; 04.02.2011, 06:52. Grund: zugabe

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                                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                          Hallo Marti

                                          Kannst Du mir bitte Dein BL verraten wenn Du magst können wir das in einem extra Tread besprechen.

                                          Da hier die Stadt gewaltig auf dem Holzweg ist.

                                          LG Uta

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                                            Ich freue mich von einem Anwalt zu diesem Thema eine Hilfestellung bekommen zu haben, die ich euch mit seiner Zustimmung gerne zur Verfügung stelle.

                                            Jürgen Greß (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht) zeigt in seinem
                                            InfoBrief Sozialrecht Februar 2011 wie die Sozialämter versuchen, Eltern von Kindern mit Behinderung das Kindergeld wegzunehmen und wie sich die Eltern dagegen zur Wehr setzen können.

                                            Der InfoBrief steht als pdf mit dem Titel "Abzweigung Kindergeld - rechtliche Info" hier zum Download für registrierte Nutzer zur Verfügung.
                                            Angehängte Dateien
                                            Zuletzt geändert von Volker; 05.02.2011, 12:05.
                                            Volker
                                            Ehemaliger Forumadministrator , INTAKT-Referent

                                            Kennst du schon die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung? Hier findest du einen Überblick und Infos: Leistungen der Pflegeversicherung

                                            Wir freuen uns über Leute, die bei INTAKT mitmachen möchten. Schreib mir und erfahre mehr.

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                                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                              Hallo Volker ,

                                              der Infobrief lässt Sich leider nicht öffnen .

                                              Kannst Du versuchen ihn in einem anderen Format hochzuladen.

                                              Vielen Dank

                                              Uta

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                                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

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                                                  danke für eure Rückmeldung. Habe die Datei nochmal neu hochgeladen. Jetzt sollte es klappen.
                                                  Volker
                                                  Ehemaliger Forumadministrator , INTAKT-Referent

                                                  Kennst du schon die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung? Hier findest du einen Überblick und Infos: Leistungen der Pflegeversicherung

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                                                    Danke jetzt klappt es

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