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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

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    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

    Zitat von odin Beitrag anzeigen
    habe mir heute beim WDR den Mitschnitt beider Sendungen bestellt.
    Hallo Odin,
    wie lange dauert es ungefähr, bis man diese Mitschnitte bekommt?
    Und weisst Du schon, was das kostet?

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      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

      Hallo Odin,
      danke für den Zeitungsbericht!

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        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

        Zitat von Luccia Beitrag anzeigen
        Hallo zusammen !
        Vielen Dank für eure beiträgevon denen ich hier profitieren darf .
        Werde als betroffene Pflegemutter eines 21jährigen mit Schwerstbehinderung beim Landratsamt Tübingen die Rücknahme des Antrags auf Abzeigung des Kindergeldes beantragen ....

        Möchte aber auch an die Familienkasse eine Dienstaufsichtsbeschwerde loslassen wegen Da 74.1.2.Abzweigungsvorraussetzung en Abs.2.
        anwelches Ministerium muss ich da schreiben ,wenn es die Familienkasse Reutlingen betrifft ?
        vielen dank falls mir jemand antworten kann
        Grüsse und Mut
        Hallo Luccia

        bin auch aus dem LK Tübingen .

        Ministerium in Stuttgart muss hier angeschrieben werden.

        http://www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/

        Habt Ihr auch schon Euren neuen Bescheid bekommen ( Regelstufe 3 ) ????

        Liebe Grüße Uta

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          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

          Zitat von odin Beitrag anzeigen
          In der Anlage der von mir inizierte Zeitungsbericht vom 5.3.11 in unserem Heimatblatt.

          Interessant ist hier die Stellungnahme der Sozialamtsleiterin ebenso wie die NICHT -
          Stellungnahme der Lebenshilfe.

          Na die Stellungnahme ist echt top . Auf der einen Seite ist es eigentlich NICHT bindent auf der anderen Seite die schiefe Haushaltslage .

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            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

            Zitat von Seti Beitrag anzeigen
            Hallo Luccia

            bin auch aus dem LK Tübingen .

            Ministerium in Stuttgart muss hier angeschrieben werden.

            http://www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/

            Habt Ihr auch schon Euren neuen Bescheid bekommen ( Regelstufe 3 ) ????

            Liebe Grüße Uta
            Hallo !
            ja kam letzte Woche ,habe Widerspruch ,Begründung folgt baldmöglichst ,eingelegt
            Gruss

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              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

              Hallo Luccia,
              Zitat von Luccia Beitrag anzeigen
              Vielen Dank für eure beiträgevon denen ich hier profitieren darf .
              genau so gehts mir auch. Ich bin nur am Lesen

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                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                Hallo Gisela,

                ich habe ungefähr zum Zeitpunkt meines Antrages auf Rücknahme der Abzweigung
                einen 3 -seitigen Fragekatalog beim Sozialamt und dann bei der Familienkasse vorgelegt. (Dies wurd hier schon mal veröffentlicht.)
                Dies war im Januar und Februar.
                Reaktion NIX !!!!!!
                Zuletzt geändert von odin; 24.07.2011, 10:48.

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                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                  Hallo Gero,

                  mir sind die Mitschnitte auf DVD in ca. 2 Wochen zugesagt worden .(Jetzt noch 1 1/2 W.)
                  Kostenpunkt 33.--€
                  Wenn ich sie habe sage ich hier Bescheid.
                  Bei Interesse PN-gegen Postgebühr.

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                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                    Zitat von Gisela M. Beitrag anzeigen
                    Natürlich stellt sich die Frage, warum wir hier so allein gelassen werden.
                    Abgesehen davon, dass einige Interessenvertreter ganz offensichtlich überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten (für die man halt den Kostenträgern freundschaftlich verbunden sein muss), blicken bei der Komplexität der Probleme wirklich nicht mehr alle durch.
                    Und wenn dann so ein BFH-Urteil eine Überprüfung der Unterhaltsleistung vorsieht, dann wird halt nicht von jedem Anwalt hinterfragt, ob das überhaupt anwendbar ist.

                    Aus eigener Erfahrung weiß ich auch, wie schwierig es war, Eltern davon zu überzeugen, gegen die Verursacher dieser skandalösen Praktiken vorzugehen, wenn laut offizieller Rechtsmittelbelehrung Widerspruch nur gegen die Familienkasse möglich ist.
                    Glücklicherweise waren hier bei uns Eltern bereit, Anträge beim Sozialamt auf Rücknahme der Abzweigungsanträge zu stellen und vorsorglich darauf hinzuweisen, dass diese Anträge gemäß § 20 SGB X nicht verweigert werden dürfen und dass man auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid besteht.

                    Mir ist nicht bekannt, ob überhaupt irgendein Jurist in ganz Deutschland diese Vorgehensweise übernommen hat, denn irgendwie passt das wohl nicht in die gute Deutsche Ordnung.

                    Wenn aber die Sozialämter insgeheim mit der Unmöglichkeit der Quittungssammelei rechnen, muss man sie halt mit ihren eigenen Waffen schlagen.

                    Hier kopiere ich Euch auch mal einen Teil meines Schreibens an Fuchtel und Leisinger vom 23.2. raus, wo es um die individuelle Problematik geht, wie man die geforderten Unterhaltsbelege wohl erstellen sollte:


                    "Bei mir selbst ist zwar dieses Schreiben der Familienkasse noch nicht eingetroffen, aber da ich täglich damit rechne, stellen sich mir bereits jetzt viele Fragen:

                    Auf wieviel Monate kann ich beispielsweise größere Anschaffungen verteilen?
                    Mein Sohn hat wegen seines Bewegungsdrangs unter der Überdachung vor der Haustür eine Sicherheitsschaukel (mit Ketten). Da das Holzgestell dieser Schaukel aufgrund des zunehmenden Gewichts meines Sohnes (ca. 75 kg) einzubrechen drohte, habe ich ein Stahlgestell anfertigen lassen - allerdings schon in 2009.
                    Da mein Sohn keine Dusche ertragen kann, benötigt er etwa 5 x wöchentlich ein Vollbad, weil nur auf diese Weise eine ausreichende Hygiene (nach Matschereien mit dem Essen oder verschmierte Fäkalienreste im Windelbereich) erreicht werden kann. Welcher Anteil des erhöhten Wasserverbrauchs kann hier als Unterhalt gewertet werden?
                    Auch während des Badens ist mein Sohn ständig in Bewegung und spielt dabei am Wasserhahn. Um zu vermeiden, dass er sich mit heißem Wasser verbrüht, habe ich einen Durchlauferhitzer einbauen lassen, mit welchem ich die Temperatur limitieren kann. Auf wieviel Monate kann ich diese Kosten verteilen?
                    Mein Sohn kann nur extrem weiche Schuhe tragen, weil er an einigen Stellen sonst Blasen bekommt, und da bei Schmerzschreien nicht erkennbar ist, ob er nun Zahnschmerzen oder Fußschmerzen hat, kaufe ich seine Schuhe ausschließlich bei der Firma BÄR (ab 159 Euro aufwärts). Die nächste Filiale zum Anprobieren ist in Köln, so dass sich die Frage ergeben würde, ob diese Fahrtkosten beim Unterhalt berücksichtigt werden?
                    Im Januar habe ich für die Medikamente gegen die Epilepsie mehr als 40 Euro gezahlt, habe aber keine Quittung mehr, weil ich die bei der Krankenkasse eingereicht habe, um damit die teilweise Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung (§ 62 SGB V) zu erreichen. Hat man nach Einschätzung der Familienkasse keinen Unterhalt geleistet, wenn man dafür keinen Quittungen mehr hat?
                    Mein Sohn zerbeißt und zerreißt Kleidungsstücke. Wie soll ich beziffern, wie groß der Betrag ist, der über den Regelbedarf hinausgeht?

                    Die Liste der Fragen ließe sich noch fortsetzen, aber ich hoffe, dass die Problematik deutlich geworden ist, denn das Quittungssammeln von Kleinigkeiten - wie z.B. die Wundcreme für den Windelbereich (nicht verschreibungspflichtig, also selbst zu zahlen) - wären dabei noch das geringste Problem.

                    Was die Familienkassen von uns verlangen, ist fast unmöglich und liefert uns der Willkür von Sachbearbeitern aus.

                    Außerdem stelle ich hiermit die Frage, ob auch bei Eltern gesunder Kinder überprüft wird, ob sie als Kindergeld-Empfänger auch ihrer Unterhaltspflicht nachkommen?
                    Müssen beispielsweise auch diejenigen Eltern Quittungen sammeln, deren Kinder während des Studiums BAföG beziehen?

                    Mir ist völlig unbegreiflich, mit welcher Ignoranz die Sozialämter ausgerechnet uns Eltern schwerbehinderter Kinder unterstellen, dass wir unsere Unterhaltspflicht verletzen würden, denn diese Unterstellung liegt ja dem Abzweigungsantrag zugrunde.
                    Besonders dreist bei dieser Vorgehensweise ist, dass wir Eltern im Fall einer Abzweigung lediglich gegen die Familienkasse eine Widerspruchsmöglichkeit haben und damit in die Zuständigkeit der Finanzgerichte gezwungen werden, die im Gegensatz zu den Sozialgerichten nicht kostenfrei sind!"

                    Und jetzt wieder zum Regelbedarf . . .
                    (hier fehlt ein Symbol für den rauchenden Kopf )
                    Hallo !
                    auf der Familienkasse wurde mir am Telefon gesagt ,dass aller behindertenbedingter Mehrbedarf ,wofür Geld geflossen ist, anerkannt würde ...
                    z. B. auch kosten für Therapien oder Fremdbetreuung (wofür etwas überwiesen wurde )....
                    Gruss^

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                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                      Hallo Luccia,

                      und das ist schon wieder eine ungenügende Auskunft,denn nach Urteilen und EstG müssen auch Aufwendungen für:

                      Urlaub, Freizeit, Geschenke, Möbel, Unterhaltungselektronik, Medikament etc.die außerhalb der Grundsicherung liegen

                      anerkannt werden.

                      Nur liegt es in der Willkür (Ermessenserwägung) des Sachbearbeiter ob sie das auch anerkennen.

                      Im Forum "Jurathek" hat z.B. ein Sachbearbeiter aus Gera geäußert, dass er "Luxusurlaub" ?????? nicht anerkennt.

                      Du kannst auch willkürlich als Leistungsunfähig d.h. als ALGII oder Grundsicherungsempfänger erklärt werden.

                      Dann nützen die schönsten Belege nichts und Du musst Einspruch erheben.
                      Zuletzt geändert von odin; 17.04.2011, 15:40. Grund: Zusatz

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                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                        Hallo,

                        also ich komme mir vor als sind in unserem Landreis nur wir von der Kindergeldabzweigung betroffen.
                        Meine Tochter arbeitet in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung und vor zwei Wochen habe ich mit einer Mitarbeiterin der Leitung telefoniert, diese wusste nicht mal was von der Kindergeldabzweigung, meinte aber, es würde sie interessieren und ich solle sie auf dem laufenden halten.

                        Einen Bescheid der Weiterbewilligung der Grundsicherung für meine Tochter habe ich noch nicht erhalten, allerdings am Freitag den 15.4.11, 444 Euro Gutschrift des Grundsicherungsamt auf dem Konto meiner Tochter. Grundsicherung für Monat März und April, Nachzahlung. Selbst im Monat März und April, wurde Kindergeld abgezweigt, ohne Grundsicherungsleistungen zu erhalten, da hat keiner angefragt, "von was lebt ihre Tochter im Moment"......... hier konnten wir, entgegen der "Feststellung" der Familienkasse den Unterhalt im vollen Umfang gewähren.
                        Eine Abzweigung war im Monat März und April meiner Meinung nach grob fahrlässig.

                        Es bringt überhaupt nichts aber ich bin dermaßen und es ist nur noch zum

                        Ich wünsch euch allen noch einen schönen Sonntag

                        Maria Magdalena

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                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                          Zitat von Luccia Beitrag anzeigen
                          Hallo !
                          ja kam letzte Woche ,habe Widerspruch ,Begründung folgt baldmöglichst ,eingelegt
                          Gruss
                          Hallo ,hat dennschon jemand gegen die Familienkasse Klage erhoben wegen der Abzweigung ?
                          Musste vorsorglich klage erheben um die 4 Wochen nicht zu überziehen , habe noch kein Begründungsschreiben abgeschickt , durfte aber schon 200 E gebühren für 1000 E Streitwert zahlen....
                          die Grundsicherung lief bei uns ab januar 2011 an ...
                          Benötigt man da einen Anwalt ?
                          Grüsse
                          Grüsse

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                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                            Zitat von Luccia Beitrag anzeigen
                            Hallo !
                            auf der Familienkasse wurde mir am Telefon gesagt ,dass aller behindertenbedingter Mehrbedarf ,wofür Geld geflossen ist, anerkannt würde ...
                            z. B. auch kosten für Therapien oder Fremdbetreuung (wofür etwas überwiesen wurde )....
                            Gruss^

                            Das musste mir mal genauer erklären

                            Von dem Mehrbedarf kosten für Therapien und Fremdbetreuung.

                            Wenn Dein Pflegekind eingeschränkte Altagskompetenz hat stehen Dir von der Pflegekasse 100-200 Euro zu . Das wird dann zwischen sagen wir Diakonie
                            ( Fremdbetreuung)und AOK abgerechnet wusste garnicht das hier diese Kosten das Sozialamt übernimmt. Therapien die die KK nicht zahlt tragen wir selber auch hier zahlt das Sozialamt keinen Cent

                            Oder was meinen die damit ???

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                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                              Ja, nimm Dir einen Rechtsanwalt.
                              Meiner Meinung ist hier einiges Falsch gelaufen.

                              1. hättest Du "Einspruch" nicht Widerspruch einlegen müssen. (schau mal auf Deine Rechtsbelehrung)

                              Erst nach Ablehnung des Einspruchs wird Klage eingereicht.

                              Lass Dich also von einem RA beraten.

                              Gruß

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                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                Wir haben seit letztes Jahr November anwaltliche Hilfe.
                                WIr haben Einspruch gegen die Abzweigung eingelegt.
                                WIr haben nun Widerspruch gegen den Bescheid der Familienkasse eingelegt und warten im Moment auf Antwort.
                                Wir haben Antrag auf Rücknahme der Kindergeldabzweigung beim Grundsicherungsamt gestellt.
                                Wir haben den Landrag angeschrieben.
                                Wir haben uns an einige Zeitungen wie Fernsehsender gewendet.
                                ...................................
                                ""Als nächstes werde ich in Begleitung einer Journalistin in Begleitung meiner Tochter, meiner großen Familie und meinen Pflegekindern, sowie der Person die bei uns in psychiatrischer Familienpflege lebt und von uns versorgt wird, zum Grundsicherungsamt gehen und dort solange verharren, bis wir mit "Handschellen" abgeführt werden müssen.........so langsam reicht es ganz einfach. Warum sollte ich länger diesen "Job" machen, auch wenn es sich um meine Tochter, Pflegekinder, psychisch kranke Person handelt, wieso sollte ich nicht ganz einfach selbst psychisch erkranken, um mich versorgen lassen, Rente beziehen oder vielleicht selbst in einer Einrichtung leben......."" Ich fühle mich nur noch verarscht und immer dann am meisten, wenn ich Registertonnen uringetränkte Windeln entsorgen muss oder den Kot neben der Toilette aufheben muss, mal ganz ganz abgesehen von den vielen anderen "Kleinigkeiten" des Pflege und Versorgungsalltages.....
                                Zuletzt geändert von Maria Magdalena; 17.04.2011, 16:19.

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                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                  Zitat von Luccia Beitrag anzeigen
                                  Hallo ,hat dennschon jemand gegen die Familienkasse Klage erhoben wegen der Abzweigung ?
                                  Musste vorsorglich klage erheben um die 4 Wochen nicht zu überziehen , habe noch kein Begründungsschreiben abgeschickt , durfte aber schon 200 E gebühren für 1000 E Streitwert zahlen....
                                  die Grundsicherung lief bei uns ab januar 2011 an ...
                                  Benötigt man da einen Anwalt ?
                                  Grüsse
                                  Grüsse
                                  Sicher ist mit Anwalt hole Dir beim Amtsgericht ein Beratungsschein wenn Ihr keine Rechtsschutz habt.

                                  http://www.advocatuebingen.de/anwaelte/hellmich.html

                                  Der ist Fachanwalt für Sozialrecht

                                  Hier sind noch ein paar

                                  http://www.experten-branchenbuch.de/...cht-tuebingen/

                                  http://www.kanzlei-helga-bender.de/

                                  http://www.my-sozialberatung.de/adre...-dreis-lambeck
                                  http://www.my-sozialberatung.de/adre...i-michael-vogt

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                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                    Auch ich hab' noch 'ne Liste anzubieten:

                                    http://www.netzwerk-artikel-3.de/anwaltsliste

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                                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                      Zitat von Luccia Beitrag anzeigen
                                      Musste vorsorglich klage erheben um die 4 Wochen nicht zu überziehen , habe noch kein Begründungsschreiben abgeschickt , durfte aber schon 200 E gebühren für 1000 E Streitwert zahlen....
                                      Hey Luccia,

                                      es wäre förderlich, wenn Du hier einen Leserbrief dranhängen würdest, denn diese Seite wird auch von der Bundesregierung gelesen:

                                      http://www.kobinet-nachrichten.org/c...ticket,g_a_s_t

                                      Wenn man sich nicht outen will, kann man als Absender auch Abkürzungen angeben. Öffentlich erscheint nur das, was man unter Name und Vorname einträgt.
                                      Du solltest durchaus erwähnen, dass Du schon 200 Euro Gebühren zahlen musstest, und in diesem Zusammenhang wäre vielleicht auch mal die Frage zu stellen, wer denn die ganzen Kosten des Rechtsstreits zahlen wird, falls Du gewinnst . . .

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                                        habe heute vom Sozialamt ein neues Schreiben erhalten:
                                        Anhörung Beteiligter gemäß § 24 SGB X
                                        Uns soll die Grundsicherung gekürzt, eingestellt und zu Unrecht gezahlte Leistungen zurückgefordert werden.

                                        Begründung: Der Antrag gegenüber der Kindergeldkasse wurde abgelehnt.

                                        mit der Begründung, dass ich meinem Sohn Barunterhalt leiste.
                                        Mit Hilfe einer Steuerfachangestelllten habe ich nur Angaben über Sach- und Naturalleistungen getätigt.
                                        Sitze nun wieder über den Anhörungsbogen.

                                        Habe Widerspruch gegen den Abzweigungsantrag Anfang Februar gestellt und noch keine Antwort erhalten. Wie sieht es mit Dienstaufsichtsbeschwerde aus, und wie soll ich diese stellen?

                                        Liebe Grüße Sofie

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                                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                          Zitat von würmchen Beitrag anzeigen
                                          Hallo an alle,
                                          habe heute vom Sozialamt ein neues Schreiben erhalten:
                                          Anhörung Beteiligter gemäß § 24 SGB X
                                          Uns soll die Grundsicherung gekürzt, eingestellt und zu Unrecht gezahlte Leistungen zurückgefordert werden.

                                          Begründung: Der Antrag gegenüber der Kindergeldkasse wurde abgelehnt.

                                          mit der Begründung, dass ich meinem Sohn Barunterhalt leiste.
                                          Mit Hilfe einer Steuerfachangestelllten habe ich nur Angaben über Sach- und Naturalleistungen getätigt.
                                          Sitze nun wieder über den Anhörungsbogen.

                                          Habe Widerspruch gegen den Abzweigungsantrag Anfang Februar gestellt und noch keine Antwort erhalten. Wie sieht es mit Dienstaufsichtsbeschwerde aus, und wie soll ich diese stellen?

                                          Liebe Grüße Sofie

                                          Liebe Sofie,
                                          an Deiner Stelle würde ich dem Sozialamt nur kurz schreiben, dass Du keinen Barunterhalt leistest.
                                          Weitere Erklärungen würde ich nicht abgeben.

                                          Vielleicht ist es in diesem Fall sogar von "Vorteil", dass der Gegner nun Sozialamt heißt, denn wenn Du wirklich keine Angaben gemacht hast, die als Barunterhalt gewertet werden können, wird das Sozialamt vor dem Sozialgericht kein Argument haben, um die Leistungen kürzen zu können.
                                          Wenn das Sozialamt nun von Dir Angaben zu Art und Umfang Deiner Unterhaltsleistungen fordert, solltest Du dich auf das BSG-Urteil vom 16.10.2007 (B 8/9b SO 8/06 R) berufen, wo in Abs. 24 erklärt wird, dass die Voraussetzungen für eine Abzweigung keiner Prüfung bedürfen.

                                          Mehr würde ich denen nicht schreiben.

                                          "Widerspruch" gegen den Abzweigungsantrag als solcher ist nicht möglich, so dass Du hierauf ggfs auch keine Antwort beanspruchen kannst.
                                          Ich empfehle immer, beim Sozialamt einen Antrag auf Rücknahme des Abzweigungsantrages zu stellen.
                                          Allerdings hat sich dieses Problem bei Dir ja nun auch erledigt, da der Abzweigungsantrag von der Kindergeldkasse jetzt abgelehnt wurde.

                                          Wegen der Vorgehensweise des Sozialamtes würde ich die Aufsicht des Sozialamtes (Bürgermeister oder Landrat) um Abhilfe bitten und gleichzeitig ankündigen, dass Du ansonsten nach Ablauf einer gewissen Frist (evtl. zwei Wochen) Fachaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidenten oder beim fachlich zuständigen Sozialministerium einreichen würdest.

                                          Ansonsten empfehle ich auch Dir, diesen Fall bei kobinet in Form eines Leserbriefes zu beschreiben:

                                          http://www.kobinet-nachrichten.org/c...ticket,g_a_s_t

                                          Dabei kann man ruhig auch erwähnen, um welches Sozialamt es sich handelt.
                                          Vielleicht lenken die dann ganz schnell ein

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                                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                            Liebe Gisela, erstmals vielen Dank für die umfassende Unterstüzung für uns Eltern.
                                            Gratuliere zum Sieg in Düren.
                                            Natürlich habe ich keinen Widerspruch, sondern das von dir zur Verfügung gestellte Schreiben "Nachholung der Anhörung gemäß § 24 Abs. SGB X zum Antrag auf Kindergeldabzweigung ... gestellt.
                                            Bisher ist es vom Sozialamt nur eine Anhörung. Habe erst mal zurückgeschrieben, dass ich den Bescheid der Familienkasse einsehen will. Ich traue denen nicht über den Weg.
                                            Von der Familienkasse habe ich bis jetzt nichts erhalten.
                                            Ist Dir bekannt wie ich einen guten Sozialanwalt in München herausfinden kann, da es in Bezug auf Regelsatzkürzung auf einen Rechtsstreit hinauslaufen wird.
                                            Habe dein Schreiben (Regelsatzkürzung) gelesen, finde es prima und werde es auch verwenden. Danke
                                            Liebe Grüße Sofie


                                            Gruß Sofie


                                            E
                                            Zitat von Gisela M. Beitrag anzeigen
                                            Liebe Sofie,
                                            an Deiner Stelle würde ich dem Sozialamt nur kurz schreiben, dass Du keinen Barunterhalt leistest.
                                            Weitere Erklärungen würde ich nicht abgeben.

                                            Vielleicht ist es in diesem Fall sogar von "Vorteil", dass der Gegner nun Sozialamt heißt, denn wenn Du wirklich keine Angaben gemacht hast, die als Barunterhalt gewertet werden können, wird das Sozialamt vor dem Sozialgericht kein Argument haben, um die Leistungen kürzen zu können.
                                            Wenn das Sozialamt nun von Dir Angaben zu Art und Umfang Deiner Unterhaltsleistungen fordert, solltest Du dich auf das BSG-Urteil vom 16.10.2007 (B 8/9b SO 8/06 R) berufen, wo in Abs. 24 erklärt wird, dass die Voraussetzungen für eine Abzweigung keiner Prüfung bedürfen.

                                            Mehr würde ich denen nicht schreiben.

                                            "Widerspruch" gegen den Abzweigungsantrag als solcher ist nicht möglich, so dass Du hierauf ggfs auch keine Antwort beanspruchen kannst.
                                            Ich empfehle immer, beim Sozialamt einen Antrag auf Rücknahme des Abzweigungsantrages zu stellen.
                                            Allerdings hat sich dieses Problem bei Dir ja nun auch erledigt, da der Abzweigungsantrag von der Kindergeldkasse jetzt abgelehnt wurde.

                                            Wegen der Vorgehensweise des Sozialamtes würde ich die Aufsicht des Sozialamtes (Bürgermeister oder Landrat) um Abhilfe bitten und gleichzeitig ankündigen, dass Du ansonsten nach Ablauf einer gewissen Frist (evtl. zwei Wochen) Fachaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidenten oder beim fachlich zuständigen Sozialministerium einreichen würdest.

                                            Ansonsten empfehle ich auch Dir, diesen Fall bei kobinet in Form eines Leserbriefes zu beschreiben:

                                            http://www.kobinet-nachrichten.org/c...ticket,g_a_s_t

                                            Dabei kann man ruhig auch erwähnen, um welches Sozialamt es sich handelt.
                                            Vielleicht lenken die dann ganz schnell ein

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                                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                              Zitat von würmchen Beitrag anzeigen
                                              Natürlich habe ich keinen Widerspruch, sondern das von dir zur Verfügung gestellte Schreiben "Nachholung der Anhörung gemäß § 24 Abs. SGB X zum Antrag auf Kindergeldabzweigung ... gestellt.
                                              Bisher ist es vom Sozialamt nur eine Anhörung. Habe erst mal zurückgeschrieben, dass ich den Bescheid der Familienkasse einsehen will. Ich traue denen nicht über den Weg.
                                              Von der Familienkasse habe ich bis jetzt nichts erhalten.
                                              Ist Dir bekannt wie ich einen guten Sozialanwalt in München herausfinden kann, da es in Bezug auf Regelsatzkürzung auf einen Rechtsstreit hinauslaufen wird.
                                              Habe dein Schreiben (Regelsatzkürzung) gelesen, finde es prima und werde es auch verwenden. Danke
                                              Wenn auf die Nachholung der Anhörung, in welcher das Sozialamt zur Rücknahme des Abzweigungsantrages aufgefordert wurde, bisher keine Reaktion vom Sozialamt erfolgt ist, würde ich die jetzige Anhörung zum Anlass nehmen, einen rechtsmittelfähigen Bescheid zum ersten Schreiben einzufordern und vorsorglich darauf hinzuweisen, dass gemäß § 20 SGB X Deine Aufforderung zur Rücknahme des Abzweigungsantrages nicht deshalb verweigert werden darf, weil das Amt diese Erklärung oder Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält.

                                              Anwälte sind mir (leider oder glücklicherweise) kaum bekannt, aber in dieser Liste http://www.netzwerk-artikel-3.de/anwaltsliste
                                              sind beispielsweise zwei enthalten, die sich auch öffentlich schon mal zu Wort melden (Theben aus Berlin und Tolmein aus Hamburg). Bei denen könnte man ja mal nachfragen, ob sie einen Kollegen aus München empfehlen können.

                                              Kürzlich hatte ich zur allgemeinen Hartz-IV-Regelsatz-Problematik einen Fernsehbeitrag gesehen, in dem RA Martin Reucher aus Bochum zu Wort kam.
                                              Der schien mir ausgesprochen kompetent zu sein, so dass auch hier eine Anfrage zu empfehlen wäre.

                                              Vielleicht kennt ja sonst noch jemand engagierte Anwälte, die Lust auf eine Verfassungsbeschwerde haben . . .

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                                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

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                                                Sicher ist mit Anwalt hole Dir beim Amtsgericht ein Beratungsschein wenn Ihr keine Rechtsschutz habt.

                                                http://www.advocatuebingen.de/anwaelte/hellmich.html

                                                Der ist Fachanwalt für Sozialrecht

                                                Hier sind noch ein paar

                                                http://www.experten-branchenbuch.de/...cht-tuebingen/

                                                http://www.kanzlei-helga-bender.de/

                                                http://www.my-sozialberatung.de/adre...-dreis-lambeck
                                                http://www.my-sozialberatung.de/adre...i-michael-vogt
                                                Hallo Vielen Dank !
                                                Habe keine Rechtsschutz aber bin (und auch jeweils das entsprechende Kind ) im VDK Mitglied ,wobei die mir ehrlich gesagt zu langsam oder zu überlastet erscheinen ...hier in Forum gehts echt schneller ...!!!

                                                hoffe bald genug Zeit zu haben alles zu schreiben
                                                Danke

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                                                  Das musste mir mal genauer erklären

                                                  Von dem Mehrbedarf kosten für Therapien und Fremdbetreuung.

                                                  Wenn Dein Pflegekind eingeschränkte Altagskompetenz hat stehen Dir von der Pflegekasse 100-200 Euro zu . Das wird dann zwischen sagen wir Diakonie
                                                  ( Fremdbetreuung)und AOK abgerechnet wusste garnicht das hier diese Kosten das Sozialamt übernimmt. Therapien die die KK nicht zahlt tragen wir selber auch hier zahlt das Sozialamt keinen Cent

                                                  Oder was meinen die damit ???
                                                  Hallo !
                                                  damit ist gemeint alles was ich selbst bezahle (nicht die Pflege ,-Krankenkasse oder Sozialamt ) z.bsp. Reittherapie ,ostheopatie ,privat bezahlte Betreuungsstunden usw.
                                                  grüsse

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                                                    Hallo,
                                                    habe heute meinen Antrag zur Rücknahme des Abzweigungsantrages zur Post gebracht.

                                                    Und dann auch noch dies gefunden, wird ja gar nicht soooooooo oft abgezweigt:

                                                    http://www.parldok.brandenburg.de/pa..._2900/2946.pdf

                                                    und schon gar nicht bei zu Hause Betreuten!!

                                                    Gruß chiara

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