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Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

menschmicha 11.01.2011, 10:46#176
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von gero
Hallo rosifi,

vielen Dank :-) :-)

Dann müssten die Behörden doch eigentlich darauf hinweisen, welche Folgen die Angaben der Eltern haben: z.B. bei Michael (menschmicha) eine Kürzung der Grundsicherung und die Abzweigung des Kindergeldes.
Stattdessen habe ich immer mehr den Eindruck, dass die folgende Passage aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz

durch behördliche Fallstricke ersetzt wird.

Hallo Gero,

mein Bruder, dem ich von diesem Dilemma berichtete, meine auch, daß das Verhalten der Familienkasse mit diesem Frageborgen auf ihn wie eine "Falle" wirkt, in die ich nun wohl etwas unüberlegt hinein getappt bin.

Die einzige Info, die ich bisher zu diesem Vorgang vom Sozialamt bekam, war ein Anruf - ausgerechnet am 27.12. - in dem mir gesagt wurde, daß das Sozialamt nicht mehr bereit ist die grusi für eine Tochter zu überweisen. Obwohl ihnen alle Kontoauszüge von meiner Tochter und mir vorlagen. Verärgert habe ich am Telefon darauf reagiert, daß das Sozialamt angeblich verpflichtet wäre, diesen Antrag an die Familienkasse zu stellen. Hierzu gibt es nämlich auch andere Meinungen, besonders dann, wenn das behinderte Kind im Haushalt der Eltern (des Vaters) lebt. Zumindest eine entsprechende Empfehlung.

Danke an alle für das Interesse an meiner Angelegenheit, freundliche Grüße, Michael
Seti 11.01.2011, 10:58#177
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von menschmicha
Hallo Gero,

mein Bruder, dem ich von diesem Dilemma berichtete, meine auch, daß das Verhalten der Familienkasse mit diesem Frageborgen auf ihn wie eine "Falle" wirkt, in die ich nun wohl etwas unüberlegt hinein getappt bin.

Die einzige Info, die ich bisher zu diesem Vorgang vom Sozialamt bekam, war ein Anruf - ausgerechnet am 27.12. - in dem mir gesagt wurde, daß das Sozialamt nicht mehr bereit ist die grusi für eine Tochter zu überweisen. Obwohl ihnen alle Kontoauszüge von meiner Tochter und mir vorlagen. Geärgert habe ich auch am Telefon darauf reagiert, daß das Sozialamt angeblich verpflichtet wäre diesen Antrag an die Familienkasse zu stellen. Hierzu gibt es nämlich auch andere Meinungen, wenn das behinderte Kind im Haushalt der Eltern (des Vaters) lebt. Zumindest eine entsprechende Empfehlung.

Danke an alle für das Interesse an meiner Angelegenheit, freundliche Grüße, Michael

Hallo Michael

dás hier die Grusi Deiner Tochter nicht mehr überwiesen wird hätte das Sozialamt schriftlich mitteilen müssen.

Wir können folgendes tun. Schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung von 5 Werktagen .

Zum Beispiel so.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich fordere Sie auf den Grundsicherungsbetrag von ..... bis zum 17.01.2011 auf das Konto ...... zu überweisen.
Da ich bisher keine Einstellungsbescheid der Zahlung für Grundsicherung für Fr..... erhalten habe ist Ihr Verhalten rechtswidrig.

Sollte ich bis 17.01.2011 die Grundsicherung nicht auf dem oben beschriebenen Konto ersichtlich sein werden wir rechtliche Schritte einleiten.

Ich möchte sie an Ihre Auskunft und Beratungpflicht erinnern
nach §§ 14, 15, 16 Satz 3, 17 SGB I i.V.m. §§ 20, 33, 35, 44 SGB X;
Hinweis auf Art. 34 GG; § 839 BGB

Mit freundlichen Grüßen


....
Seti 11.01.2011, 11:00#178
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von rosifi
. Auskunft und Beratung
nach §§ 14, 15, 16 Satz 3, 17 SGB I i.V.m. §§ 20, 33, 35, 44 SGB X;
Hinweis auf Art. 34 GG; § 839 BGB
Mit Zitat antworten



Schön, dass wir wenigstens soviele Gesetzesgrundlagen für die Beratungspflicht haben, die nicht in die Praxis umgesetzt werden. :grins:


Aber da sagste was. Ich helfe ja vielen bei diesem ganzen Hartz IV sch...
Es ist erstaunlich wie schlampig die Ämter arbeiten.

So muss man sie halt mit Ihrer eigenen bl... schlagen und das ist immer wieder ein riesen Gaudi für mich und die Betroffnen
rosifi 11.01.2011, 11:42#179
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Bei uns kann man seit letztem Jahr die Anträge auf Grundsicherung nicht mehr persönlich abgeben. Ich weiß nicht, wie die dann die Leute beraten wollen, die mit dem Antragsformular nicht zurechtkommen oder nicht wissen, welche Nachweise sie benötigen.

Zu den jährlichen Weitergewährungsanträgen auf GS liegt eine Liste bei, welche Nachweise erforderlich sind. Nicht individuell abgestimmt, sondern für alle Antragsteller! Manche Nachweise hat man einfach nicht und die werden auch nicht benötigt. Das verunsichert die Leute (vor allem die alten, die die Masse der Leistungsempfänger ausmacht) schon mal und dann können sie nicht mal in persönlichen Kontakt mit dem Sachbearbeiter treten, sondern hoffen, dass sichdie Behörde mit dem, was man vorlegt zufrieden gibt. :wand:
Telefonisch ginge noch, wenn denn mal jemand erreichbar ist und dann wird man schnellstmöglich abgewimmelt. Aber Grundsicherungsempfänger haben ja alle Zeit der Welt ..................
odin 11.01.2011, 12:37#180
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo,

seit September 2009 brauchen keine Folgeanträge mehr gestellt werden:

BSG: Fortzahlungsantrag bei Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII nicht notwendig
Mit Urteil vom 29.09.2009, Az.: B 8 SO 13/08 R, stellt das Bundessozialgericht für das Leistungsrecht der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Grundsicherungsgesetz höchstrichterlich abschließend fest, dass es für die Weitergewährung von Leistungen keines Fortzahlungsantrages bedarf.
Vor dem Bundessozialgericht als Revisionsinstanz waren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für einen Zeitraum vom 01.07.2003 - 31.12.2004 streitig. Der Kläger bezog bereits seit dem 01.01.2003 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Nach Auslaufen des ersten Bewilligungszeitraumes stellte der Kläger erst im Oktober 2004 einen Fortzahlungsantrag. Der Beklagte, der zuständige Sozialhilfeträger lehnte die rückwirkende Gewährung von Leistungen u.a. mit der Begründung ab, der Kläger habe es versäumt, rechtzeitig die Weitergewährung von Grundsicherungsleistungen zu beantragen. Der Kläger rügt die Auffassung des Beklagten. Nach seiner Ansicht lässt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen nicht das Erfordernis einer Antragstellung für jeden Folgezeitraum entnehmen.
Das Bundessozialgericht hatte sein Urteil unter Heranziehung der für den streitbefangenen Zeitraum maßgeblichen Rechtgrundlage, dem Grundsicherungsgesetz, zu treffen. Nach Auffassung des erkennenden Senats steht dem Anspruch des Klägers nicht entgegen, dass er nach Ablauf des ersten Bewilligungszeitraumes erst im Oktober 2004 einen Folgeantrag auf Weiterzahlung von Leistungen gestellt hat. Das Gericht begründet dies mit einem ausführlichen Hinweis auf die gesetzlichen Vorschriften, deren Systematik und der Entstehungsgeschichte. Zudem lassen sich, so der zuständige Senat, auch keine Vereinfachungs- oder Praktikabilitätsgründe für die Notwendigkeit eines Fortzahlungsantrages anführen. Damit aber konnte aus den vom Beklagten genannten Gründen eine Gewährung von Leistungen für den streitbefangenen Zeitraum nicht ausgeschlossen werden.


Gruß
menschmicha 11.01.2011, 12:56#181
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo Uta,

das ist wirklich ein nützlicher Tipp! Manchmal kommt man selber - auch aus Verärgerung - nicht auf so eine einfache Idee bzw. Lösung, wie Du sie vorschlägst.

Nach dem Bescheid über die gelungene Abzweigung der Familienkasse habe ich mich deswegen u.a. indirekt (weil ich mich dorthin gar nicht direkt gewendet habe) in der Staatskanzlei in München beschwert. Diese haben mir per eMail mitgeteilt, dass sie den Vorgang an die zuständige Stelle weitergeleitet hätten und ich mich gedulden solle.
Allerdings habe ich sie vom überraschenden Ausbleiben der grusi bereits per eMail informiert.

Deshalb will ich den zuständigen Behörden noch etwa eine Woche Zeit geben, bevor ich einen Rechtsanwalt einschalte - mit dem ich ja auch erst einen Termin vereinbaren muss.


Bis jetzt weiß ich ja nicht was möglicherweise hinter diesem undurchsichtigen Verhalten steckt - aber ich glaube der Anruf am 27.12. sollte mich veranlassen meinen Einspruch bei der Familienkasse zurückzunehmen.

Viele Kinder sind vermutlich viel schlimmer dran als meine Tochter - trotzalledem, allein der Abzug des Kindergeldes bedeutet eine Einbuße von etwa 12%. Eine schöne Woche, Michael
Gisela M. 11.01.2011, 17:21#182
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von Seti

dás hier die Grusi Deiner Tochter nicht mehr überwiesen wird hätte das Sozialamt schriftlich mitteilen müssen.



....

Korrekt!
Wenn bestehende Sozialleistungen ohne entsprechenden Bescheid gekürzt oder gestrichen werden, greifen die Rechtsmittel der Fortsetzungsfeststellungs- und der Verpflichtungsklage.
Vorab könnte man unter Fristsetzung (eine Woche sollte als angemessen reichen) beim jeweiligen Bürgermeister oder Landrat um Abhilfe nachsuchen und dabei durchaus mal den Begriff Rechtsbeugung erwähnen.
Sollte von Bürgermeister/Landrat keine effektive Unterstützung kommen, gibt es noch die Möglichkeit der Sachaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Sozialministerium.
Engagierte Anwälte können dabei sicherlich weiterhelfen, und wenn man ggfs dann auch noch die Lokal-Presse darüber informiert, dass die Anwaltskosten vom Steuerzahler zu tragen sind, überlegt man sich beim örtlichen Sozialamt vielleicht doch mal, ob man auch zukünftig noch ohne Bescheid die Grundsicherungsleistungen einstellt.
Inge 12.01.2011, 08:49#183
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von odin
seit September 2009 brauchen keine Folgeanträge mehr gestellt werden:

Hallo Odin,

aber die zugesandten Anträge zur Weitergewährung muss man weiterhin ausfüllen, und die vom GS-Amt verlangten Nachweise (Unterkunftskosten) muss man auch weiterhin vorlegen. Mitwirkungspflicht....
odin 12.01.2011, 08:57#184
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo Inge,

nur bei Veränderungen.

Aber wie das bei den Sozialämtern so ist, sind Urteile vom Bundessozialgericht nach 1 1/ 2 Jahren noch nicht an diese vorgedrungen.
Nur Urteile von Finanzgerichten in der die Sozialämter eine Chance sehen Betroffene unrechtmässig abzuzocken sind schnellsten Bekannt.

Gruß
odin 12.01.2011, 09:32#185
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo Inge,

hier das komplette Urteil als PDF-Datei:
Bei unserem Sozialamt ist es so gewesen, dass etliche dieses Urteil befolgt haben,
und dann einfach kein Geld mehr bekommen haben.
Auf Nachfrage war dieses Urteil natürlich mal wieder nicht bekannt.
Gisela M. 12.01.2011, 10:05#186
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von Inge
die vom GS-Amt verlangten Nachweise (Unterkunftskosten) muss man auch weiterhin vorlegen. Mitwirkungspflicht....

Aaaaaalso,
wenn das Sozialamt Vordrucke eines Folgeantrags zuschickt, würde ich die nicht komplett ignorieren, denn der Fall, um den es hier vor dem BSG ging, stammt noch aus Zeiten des Grundsicherungsgesetzs (GSiG).
In § 44 SGB XII steht, dass die Leistungen "in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt" werden, so dass man sich an dieses Urteil nur im konkreten Notfall erinnern sollte.

Aaaaaaaber:
In § 9 SGB X steht auch, dass das Verwaltungsverfahren nicht an bestimmte Formen gebunden ist, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Eine Formerfordernis müsste sich also unmittelbar aus dem Leistungsgesetz ergeben, und das ist hier nicht der Fall.
Laut § 60 Abs. 2 SGB I sollen zwar Vordrucke benutzt werden, aber diese Kann-Vorschrift ist mit der Einschränkung versehen, dass die Vordrucke für Angaben vorgesehen sind, die für die Leistung erheblich sind.
Man muss also keine Angaben machen, die nicht für die Leistung erheblich sind.

Wenn 1 x jährlich geprüft wird, ob irgendwelche Änderungen eingetreten sind, scheinen die Sozialämter dabei sehr unterschiedlich vorzugehen. Bei uns wird lediglich die Frage gestellt, ob Änderungen eingetreten sind, und wenn man "ja" ankreuzt, dann wird noch gefragt "welche?".

Bei der ersten Antragstellung wurden allerdings auch hier Angaben verlangt, die ich verweigert habe (z.B. meine Gehaltsbescheinigungen und meine Kontoauszüge).
Kontoauszüge wurden auch in der Folgzeit wiederholt verlangt, habe ich aber noch nie rausgerückt.

Mein Motto lautet: Mitwirken ja - aber schikanieren lassen? Nein !
Gisela M. 12.01.2011, 10:41#187
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von odin
Hallo Inge,

hier das komplette Urteil als PDF-Datei:
Bei unserem Sozialamt ist es so gewesen, dass etliche dieses Urteil befolgt haben,
und dann einfach kein Geld mehr bekommen haben.
Auf Nachfrage war dieses Urteil natürlich mal wieder nicht bekannt.

Das Risiko, aufgrund dieses Urteils überhaupt keine Angaben mehr zu machen, würde ich auch nicht eingehen.
Schaut mal in dem Urteil unter Rand-Nr. 16:
Daraus ergibt sich, dass wegen fehlender Hinweise nicht davon ausgegangen werden konnte, dass die Hilfebedürftigkeit dem Grunde nach weggefallen sein konnte.
Der Träger der Grundsicherungsleistungen wäre "deshalb auch ohne Antrag auf Grundsicherungsleistungen von Amts wegen zur Prüfung verpflichtet gewesen" (Amtsermittlungspflicht).
Gegen eine Prüfung bzw. Ermittlung ist dieses Urteil also nicht gerichtet, sondern es sagt aus, dass bei bekannter Hilfebedürftigkeit die Leistungen nicht eingestellt werden dürfen, wenn das Sozialamt die notwendige Überprüfung einfach nicht mehr vornimmt, falls der Hilfeempfänger nicht von selbst dran denkt.

Soviel für heute.
Grüße an alle :winke:
Gisela
Inge 12.01.2011, 10:57#188
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo zusammen,

es gibt Antworten auf meine Anfragen bei abgeordnetenwatch
wie Sie habe auch ich dieses Vorhaben der Koaliton aus CDU/CSU und FDP kritisiert und mich auch in Pressemeldungen gegen eine pauschale Ansetzung der Haushaltsersparnis und mich auch gegen eine Ungleichbehandlung von erwerbsgeminderten und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ausgesprochen [...]
komplette Antwort von Silvia Schmidt
[...] Die Regelbedarfsstufe 3 ist kein Verstoß gegen das Grundgesetz, denn das SGB II und das SGB XII sind zwei unterschiedliche Gesetze. [...]
komplette Antwort von Maria Michalk
Inge 12.01.2011, 11:31#189
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

von Gisela habe ich auch noch die Info, dass Sie eine weitere Mail an Hubert Hüppe geschickt hat, dass eine Antwort dringend erwünscht ist.
Bisher hat sie noch keine Antwort auf ihre Frage bekommen, die sie bei kobinet und auch schon per Mail gestellt hat.
Seti 12.01.2011, 13:24#190
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von Inge
Hallo zusammen,

es gibt Antworten auf meine Anfragen bei abgeordnetenwatch


komplette Antwort von Silvia Schmidt


komplette Antwort von Maria Michalk

Hallo Inge,

genau so eine Antwort hatte ich erwartet.
Haushaltsangehörige Leistungsberechtigte, die Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII erhalten, werden nicht generell schlechter, sondern anders gestellt als entsprechende erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Zudem erhalten nicht erwerbsfähige erwachsene Kinder von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die mit diesen eine Bedarfsgemeinschaft bilden, bereits im bestehenden System des SGB II auch nur eine Regelleistung von 80% des Eckregelsatzes und sind damit den haushaltsangehörigen erwachsenen Kindern im SGB XII gleichgestellt.

Diese Antwort ist dummfug.

Beispiel

Ich gehe jetzt von uns aus.

Tochter 19 Jahre in Ausbildung mit ihrem Ausbildungsgeld und Ihrem KG fällt sie aus der BG ( Bedarfsgemeinschaft)raus.

Mir als Mutter könnte in diesem Fall der Einkommensüberhang angerechnet werden. Aber hier gilt im SGB Kinder brauchen nicht für Ihre Eltern aufkommen bzw Ihr Geld einsetzen. Das ist anders im SGB XII , aber hier wäre zubeachten ob Kinder hier Unterhaltspflichtig wären . Das müsste dann ein Gericht prüfen.
Zum Beispiel müssen Haushaltsgeräte, wie Waschmaschine, Fernseher, PC nur einmal angeschafft werden. Regelmäßige Ausgaben, etwa für Telefonanschluss und Internetflatrate, Tageszeitung, Putz- und Reinigungsmittel etc. fallen insgesamt nur einmalig für den gesamten Haushalt an.

Diese Aussage ist der super Wahnsinn

Fernseher hier hat meine Tochter einen, mein Sohn hat einen. PC sind zwei vorhanden.

Ich brauch einen für meine Arbeit , meine Tochter und mein Sohn brauchen einen eigenen für Ihre Dinge. Meine Tochter für Ihre Ausbildung mein Sohn braucht in auch zum lernen.



Telefone haben wir auch zwei wir haben unseren Anschluß und meine Kinder haben einen Anschluß Telefon steht in Ihrem Zimmer.

Meine Tochter und mein Sohn führen Dauergespräche mit Ihren Freunden , ich bzw mein Mann wären dann ja garnicht erreichbar weil Tel laufend besetzt ist.

Du hattest bei Deiner Frage das Urteil angeben die hat das Urteil überhaupt nicht verstanden.
"Dies wäre jedoch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs 1 GG nicht vereinbar, weil bezogen auf die Minderung des Regelsatzes bzw der Regelleistung wegen Annahme einer Haushaltsersparnis zwischen der Personengruppe der SGB-XII- und SGB-II-Leistungsempfänger keine sachlichen Gründe für eine unterschiedliche Behandlung erkennbar sind."

genau das steht ja in diesem Urteil und die wil blau für rot erklären :wand::wand:

genauer Wortlaut Urteil:
Zwar kennt das SGB XII nicht das Rechtsinstitut der Bedarfsgemeinschaft; dieser vergleichbar ist jedoch im SGB XII die so genannte Einsatzgemeinschaft, innerhalb der wie bei der Bedarfsgemeinschaft Einkommen und Vermögen auch für andere einzusetzen ist. Die Klägerin und ihr Sohn bildeten jedoch weder eine Bedarfsgemeinschaft iS des SGB II noch eine Einsatzgemeinschaft iS des SGB XII. Unter Gleichheitsgesichtspunkten (Art 3 GG) ist es deshalb nicht gerechtfertigt, die Klägerin sozialhilferechtlich schlechter zu stellen als im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Nach beiden Gesetzen ist sie als Alleinstehende und im SGB XII als Haushaltsvorstand zu behandeln. Eine Reduzierung des Regelsatzes auf 80 vH ist nicht gerechtfertigt.

Im Hinblick auf die im SGB II normativ-typisierend unterstellten Kosten einer Haushaltsersparnis lässt sich ein sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung der Leistungsempfänger des SGB II und des SGB XII weder den Gesetzesmaterialien entnehmen noch ist er sonst erkennbar. Insbesondere findet sich ein sachlicher Grund nicht in dem Umstand, dass die Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II grundsätzlich erwerbsfähig iS des § 8 SGB II sind. Die Annahme einer Haushaltsersparnis in bestimmten Konstellationen des Zusammenlebens hat keinen Bezug zur Erwerbsfähigkeit

Das sollte man Ihr schicken , aber langsam zweifel ich ob die es begreifen.

Die nächste Frage wäre von mir an die ,,Gute '' Fernseher, PC , Waschmaschine sind keine monatlichen wieder kehrenden Kosten hier soll sie mir die Einsparungen erklären.

Und so könnte man die ganze Antwort auseinander nehmen

Liebe Grüße Uta
Inge 12.01.2011, 15:30#191
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

so, jetzt habe ich mich zur Stellungnahme von Frau Michalk geäußert: kobinet
Gisela M. 12.01.2011, 15:44#192
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von Inge
so, jetzt habe ich mich zur Stellungnahme von Frau Michalk geäußert: kobinet


Genialer Beitrag!!!

Wenn die Regelbedarfsstufe 3 noch gekippt wird, schlage ich Inge für das Bundesverdienstkreuz vor - und das meine ich tatsächlich so.

Der Mensch, den ich am meisten bewundere, heißt Karlheinz Böhm, aber für Platz 2 ist Inge eine heiße Anwärterin :knuddel:
Seti 12.01.2011, 16:37#193
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von Inge
so, jetzt habe ich mich zur Stellungnahme von Frau Michalk geäußert: kobinet


Eigentlich sollte man diesen netten Damen und Herren mit den 12 Geboten antworten.

5. Ihr sollt kein falsch Zeugnis geben gegen Euren Nächsten, noch mit Willen jemand täuschen durch eine Lüge, um ihm zu schaden.

9.Ihr sollt die Schwachen und Unterdrückten und alle, welche Unrecht leiden, lieben und beschützen.

:pfeif:
Inge 12.01.2011, 16:58#194
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Liebe Gisela,

sollte die Regelbedarfsstufe 3 noch gekippt werden, dann bestimmt nicht (nur) wegen mir ;-)
Außerdem haben Deine Beiträge hier einen riesengroßen Anteil am Inhalt meiner Fragen und Antworten.


Liebe Seti,

mach es! und schreibe das bei kobinet!
Seti 12.01.2011, 17:04#195
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von Inge
Liebe Gisela,

sollte die Regelbedarfsstufe 3 noch gekippt werden, dann bestimmt nicht (nur) wegen mir ;-)
Außerdem haben Deine Beiträge hier einen riesengroßen Anteil am Inhalt meiner Fragen und Antworten.


Liebe Seti,

mach es! und schreibe das bei kobinet!

Liebe Inge ,

hab ich schon getan:grins::grins:

http://www.kobinet-nachrichten.info/cipp/kobinet/custom/pub/forum/index,lang,1/oid,25608/ticket,g_a_s_t

http://www.kobinet-nachrichten.info/cipp/kobinet/custom/pub/forum/index,lang,1/oid,25679/ticket,g_a_s_t
Seti 12.01.2011, 17:18#196
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Ich hab jetzt der guten Frau Michalk mitgeteilt das Ihre Antwort nicht korrekt ist:grins:
Und Sie an das Urteil vom BSG erinnert.
MichaelK 12.01.2011, 18:02#197
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo Inge,

du nimmst doch das Bundesverdienstkreuz nicht etwa, oder? Hartz und Zumwinkel haben das bekommen. Igitt!!!!

"eher dynamisch" oder "eher statisch"

Das ist doch der eigentliche Skandal. Eher dynamisch soll SGB II sein, also wenn man (voraussichtlich) da früher oder später wieder rauskommen kann. Eher statisch soll SGB XII sein, wenn man (voraussichtlich) auf Dauer drinbleibt. Die Leistung soll also für die geringer sein, die auf Dauer drauf angewiesen sind und höher für diejenigen, die eher eine Chance haben, wieder selbst für ihren Unterhalt zu sorgen?
Jeder normal denkende Mensch würde es ja umgekehrt sehen. Oder bin ich völlig irre? Davon abgesehn sind statisch und dynamisch keine verfassungsrechtlichen Kategorien i.Z. mit der Menschenwürde.

Sollen sie es doch klar und deutlich sagen, wie sie es meinen: Ein behinderter Mensch kann benachteiligt werden, weil er behindert ist! Nichts Anderes heißt das.

LG Michael
rosifi 12.01.2011, 18:22#198
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Jeder normal denkende Mensch würde es ja umgekehrt sehen.


Man möchte es meinen.
Sollen sie es doch klar und deutlich sagen, wie sie es meinen: Ein behinderter Mensch kann benachteiligt werden, weil er behindert ist! Nichts Anderes heißt das.

Stimmt, dann wären sie wenigstens ehrlich. :wand:
Inge 12.01.2011, 18:26#199
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von MichaelK
Sollen sie es doch klar und deutlich sagen, wie sie es meinen: Ein behinderter Mensch kann benachteiligt werden, weil er behindert ist! Nichts Anderes heißt das.

ja, und ich finde es klasse, dass Michalk das selbst so deutlich geschrieben hat.
Steilvorlage nennt man so was ;-)
Inge 12.01.2011, 18:44#200
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von Seti
Ich hab jetzt der guten Frau Michalk mitgeteilt das Ihre Antwort nicht korrekt ist :grins:
Und Sie an das Urteil vom BSG erinnert.

.... [Bild: wuerziworld.de] .... [Bild: wuerziworld.de] .... [Bild: wuerziworld.de]