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Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Yagate 08.01.2011, 17:55#151
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von Inge
Hallo amai,

Hubertus Heil und Fritz Kuhn habe ich gefunden, aber wer ist Frau Scheswig? Die finde ich nirgendwo. Kannst Du mir weiterhelfen??

Die ist damit gemeint:
http://www.manuela-schwesig.de/
Seti 08.01.2011, 17:58#152
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Begriff Einstandsgemeinschaft
SGB XII
Das SGB XII selbst kennt die Begriffe „Bedarfsgemeinschaft“ und Einsatzgemein*schaft“ nicht. Die Tatbestände als solche werden geregelt über den § 19 SGB XII: nicht getrennt lebende Ehegatten (und PartnerInnen) stehen füreinander ein und ggf. für Kinder, Kinder nicht für ihre Eltern. Nicht verheiratete Partner in Haushalt sollen nicht besser gestellt werden als Verhei*ratete. Im § 20 SGB XII werden sie über die „Haushaltsgemeinschaft“ des § 36 SGB XII in Anspruch genommen, ebenso die Kinder und alle weiteren MibewohnerInnen, auch nicht verwandte (Vermutung der Bedarfsdeckung, der aber widersprochen wer-den kann). Unter Verwandten entspricht das dem Gedanken der „Familiennotge*meinschaft“.
§ 20 SGB XII Eheähnliche Gemeinschaft
Personen, die in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft leben, dürfen hinsichtlich der Voraussetzungen sowie des Umfangs der Sozialhilfe nicht besser gestellt werden als Ehegatten. § 36 gilt entsprechend.
§ 36
Vermutung der Bedarfsdeckung

Text ab 01.01.2005

Lebt eine Person, die Sozialhilfe beansprucht (nachfragende Person), gemeinsam mit anderen Personen in einer Wohnung oder in einer entsprechenden anderen Unterkunft, so wird vermutet, dass sie gemeinsam wirtschaften (Haushaltsgemeinschaft) und dass sie von ihnen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit dies nach ihrem Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Soweit nicht gemeinsam gewirtschaftet wird oder die nachfragende Person von den Mitgliedern der Haushaltsgemeinschaft keine ausreichenden Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, ist ihr Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren. Satz 1 gilt nicht für nachfragende Personen,

1. die schwanger sind oder ihr leibliches Kind bis zur Vollendung seines 6. Lebensjahres betreuen und mit ihren Eltern oder einem Elternteil zusammenleben, oder

2. die im Sinne des § 53 behindert oder im Sinne des § 61 pflegebedürftig sind und von in Satz 1 genannten Personen betreut werden; dies gilt auch, wenn die genannten Voraussetzungen einzutreten drohen und das gemeinsame Wohnen im Wesentlichen zu dem Zweck der Sicherstellung der Hilfe und Versorgung erfolgt.

Also wo ist da bei uns ne Einstandsgemeinschaft ???
Inge 08.01.2011, 18:22#153
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von Yagate
Die ist damit gemeint:
http://www.manuela-schwesig.de/

Danke! Die habe ich jetzt auch angeschrieben.
odin 08.01.2011, 18:55#154
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Das Schlimme ist doch, dass die Regelbedarfstufe 3 keinerlei rechtlichen Prüfung standhält.

Wie von Prof. Dr. jur. Johannes Münder festgestellt keiner verfassungsrechtlichen .
Auch nicht dem BSG-Urteil vom 19.5.2009 oder dem Grundgesetz (Gleichbehandlungsgrundsatz).

Aber wie schon gesagt, das Schlimme ist, das interessiert die Regierung in keinster Weise.

Die Sitzen die Klagen bis zum Verfassungsgericht wieder aus . Und das dauert wieder 4 Jahre.

Ausser NRW hält sein Wort und klagt beim Scheitern des Vermittlunsausschusses
über den Regelsatz sofort beim Verfassungsgericht.

Aber das glauben mittlerweise auch Optimisten nicht mehr.

Es werden halt wieder mal NUR Behinderte verheizt.
:wand:

Aber trotzdem, sollte die Regelung bleiben : Klagen Klagen Klagen .
Die Begründungen sind doch schon alle durch das BSG-Urteil vorgegeben.
amai 08.01.2011, 20:48#155
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo Inge,
sorry, diese Dame ist es: http://de.wikipedia.org/wiki/Manuela_Schwesig.
Ein grober Buchstabendreher dringewesen bei mir.

Rate mal , was ich seit Tagen mache(n muss) und was mich immer völlig auslaugt und wuschig macht? Richtig, bürokratische Dinge mit verschiedenen Ämtern , Krankenkasse und Pflegekasse.

LG, amai
Inge 09.01.2011, 10:51#156
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo amai,

so lange wir nur Buchstaben verdrehen, geht's doch noch ;-)

Mich macht es im Moment auch echt kirre, dass unser Arbeit so massiv durch die Bürokratie behindert wird.
Zusätzlich wird soziale Arbeit noch verbal, durch Niedriglöhne oder durch Verschiebung auf die Ehrenamtsebene abgewertet, damit sie weiterhin weit unter Wert geleistet wird.
Und durch Bemerkungen wie "anstrengungsloser Wohlstand" und "spätrömische Dekadenz" werden die betroffenen Menschen zusätzlich noch diffamiert. Das ist einfach nur erbärmlich...
MichaelK 09.01.2011, 12:18#157
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo Inge,

"unter Wert"

Der Wert der Arbeit bemisst sich doch nicht nach moralischen Kategorien. Wertvoll bist du nur dann, wenn du durch deine Arbeit Jemanden reicher machst. Das ist der einzige Wert, den das Kapital hat. Die anderen Werte sind fürs Fußvolk, also für dich.

LG Michael
Inge 09.01.2011, 15:26#158
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von MichaelK
Die anderen Werte sind fürs Fußvolk, also für dich.

vergiss nicht die Sonntagsreden der Politiker :-P
Inge 09.01.2011, 15:33#159
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Eiszeit in der Sozialpolitik
Sonntag, 09 Januar 2011

Von nahezu allen Politikern wird – bewusst? - totgeschwiegen, dass die geplanten Änderungen nicht nur das SGB II betreffen, sondern auch das SGB XII und somit für sehr viele behinderte Menschen eine massive Benachteiligung zur Folge haben. [...]
Quelle und kompletter Text: HWelt - dort können auch Kommentare geschrieben werden!
menschmicha 09.01.2011, 18:13#160
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von Inge
Hallo zusammen,

hier ein Entwurf für einen offenen Brief.

Ähnliche Texte habe ich in verschiedenen Versionen (zum Teil mit Links zu kobinet und Intakt) geschickt an:
  • Süddeutsche Zeitung
  • Frontal
  • Report
  • Spiegel
  • Focus
Ich bitte um Vorschläge zu Änderungen, Ergänzungen.....



Sehr geehrte Damen und Herren,

in nahezu allen Medien wird – bewusst oder unbewusst? - totgeschwiegen, dass die "Hartz-IV-Reform" für sehr viele behinderte Menschen eine massive Benachteiligung zur Folge hat. Diese ergibt sich durch die aktuell geplante Regelbedarfsstufe 3, welche laut Gesetzentwurf der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung lediglich 80 % des Bedarfs von erwachsenen Leistungsberechtigten ohne Behinderung vorsieht.

Dieser Regelsatz soll beschlossen werden, obwohl das BSG hat in seinem Urteil B 8 SO 8/08 R vom 19.05.2009 bereits festgestellt: "Dies wäre jedoch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs 1 GG nicht vereinbar, weil bezogen auf die Minderung des Regelsatzes bzw der Regelleistung wegen Annahme einer Haushaltsersparnis zwischen der Personengruppe der SGB-XII- und SGB-II-Leistungsempfänger keine sachlichen Gründe für eine unterschiedliche Behandlung erkennbar sind."
Diese geplante Kürzung des Regelsatzes ist also diskriminierend und somit verfassungswidrig.

Betroffen von dieser Regelung sind vor allem Familien, die ihre erwachsenen Töchter und Söhne mit schweren Behinderungen zuhause betreuen und pflegen.

Gleichzeitig erhalten etliche dieser Familien die Benachrichtigung, dass das Sozialamt bei der Familienkasse Anträge zur „Abzweigung des Kindergeldes“ gestellt haben.

Das bedeutet, dass Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung in die Beweispflicht (natürlich mit Quittungen) über die Verwendung des Kindergeldes genommen werden. Ausdrücklich erwähnt wurde hier, dass „fiktive Betreuungsleistungen“ der Eltern nicht anerkannt werden können.

Sollten die betroffenen Eltern ihrer Beweispflicht nicht nachkommen (können), wird das Kindergeld künftig an das Sozialamt "abgezweigt". Auch hier ist die Rechtslage äußerst zweifelhaft, da zwei Gerichtsurteile des Bundesfinanzhofes völlig zweckentfremdet wurden.

Wir brauchen endlich Unterstützung und nicht ständig neue bürokratische Hürden, die uns am Alltag verzweifeln lassen.

Hallo Inge, diesen Brief finde ich ganz prima - er beschreibt genau mein Problem und wohl auch vieler anderer User! Durch meine Rückmeldung an die Familienkasse habe ich es geschafft, daß weder das Kindergeld noch die Grundsicherung für meine Tochter mehr überwiesen werden. Angeblich habe ich bei den Angaben gegenüber der Familienkasse (auf einem Formular) falsche Angaben gemacht - dabei habe ich die Fragen dort nur so beantwortet wie ich sie halt verstanden habe. Hoffe, daß es sich um ein Mißverständnis handelt, denn im Moment müssen wir alles von meiner Rente von 800 Euro bezahlen, was natürlich auf Dauer nicht geht.

Danke für Dein Engagement, freundliche Grüße, Michael:winke:
Seti 09.01.2011, 18:45#161
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von menschmicha
Hallo Inge, diesen Brief finde ich ganz prima - er beschreibt genau mein Problem und wohl auch vieler anderer User! Durch meine Rückmeldung an die Familienkasse habe ich es geschafft, daß weder das Kindergeld noch die Grundsicherung für meine Tochter mehr überwiesen werden. Angeblich habe ich bei den Angaben gegenüber der Familienkasse (auf einem Formular) falsche Angaben gemacht - dabei habe ich die Fragen dort nur so beantwortet wie ich sie halt verstanden habe. Hoffe, daß es sich um ein Mißverständnis handelt, denn im Moment müssen wir alles von meiner Rente von 800 Euro bezahlen, was natürlich auf Dauer nicht geht.

Danke für Dein Engagement, freundliche Grüße, Michael:winke:

Hallo Micha,

hier ist das beste sich ein Anwalt zunehmen.

Einfach Grusi nicht mehr zu überweisen is nicht , vielleicht kannst Du Deine Probleme hier mit dem Sozialamt schildern.


LG
Uta
menschmicha 09.01.2011, 21:12#162
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo Uta,

nachdem ich Anfang November einen Fragebogen wegen Abzweigung von der Familienkasse bekommen hatte (vom Sozialamt gab es bisher keine schriftl. Info) diesen ausgefüllt und zurückgesandt habe bekam ich bereits Mitte November den Bescheid von der Familienkasse, daß ich kein Kindergeld mehr bekomme. Dafür kam am 27.12. ein Anruf des Sozialamtes, daß ich aufgrund angeblich fehlerhafter Angaben im Auskunftsformular der Familienkasse nun auch keinen Anspruch mehr auf grusi für meine bei mir im Haushalt lebende Tochter Grusi habe. Im Fragebogen habe ich meiner Erinnerung nach eingetragen, daß ich für uns beide die Miete bezahle und meine Tochter noch ca. 250 Euro lasse. Dass meine Tochter allerdings einen Teil wieder an mich von ihrer Grundsicherung zurückgibt war da ja nicht gefragt. Selbst wenn ich es tatsächlich so machen würde, daß ich meiner Tochter ca. 250 Euro (evtl. aus einem Zuverdienst) überlassen würde, was interessiert es das Sozialamt? Genaugenommen haben wir uns die Gesamteinkünfte aus Rente 807 + grusi 531 + KG 184 in etwa geteilt - wir hatten ja zum Zeitpunkt der Familienkassen-Anfrage 1522 Euro monatlich.

Wieweit bin ich überhaupt verpflichtet meiner Tochter etwas abzugeben? Darf ich das nicht freiwillig tun? Die letzten 7 Jahre hat kein Hahn danach gekräht, liebe Grüße, Michael
odin 09.01.2011, 21:22#163
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Oh je,

sofort Rechtsanwalt einschalten und das ganze als Missverständniss deklarieren.

Gibts Du an, dass Du die ganze Miete zahlst, entfällt der Mietzuschuss durch das Sozialamt.
Gibts Du an, dass Du Deiner Tochter 250.--€ gibst, wird das als Barzuwendung von der Grundsicherung abgezogen.

Also ab zum Anwalt.
Seti 10.01.2011, 08:25#164
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von menschmicha
Hallo Uta,

nachdem ich Anfang November einen Fragebogen wegen Abzweigung von der Familienkasse bekommen hatte (vom Sozialamt gab es bisher keine schriftl. Info) diesen ausgefüllt und zurückgesandt habe bekam ich bereits Mitte November den Bescheid von der Familienkasse, daß ich kein Kindergeld mehr bekomme. Dafür kam am 27.12. ein Anruf des Sozialamtes, daß ich aufgrund angeblich fehlerhafter Angaben im Auskunftsformular der Familienkasse nun auch keinen Anspruch mehr auf grusi für meine bei mir im Haushalt lebende Tochter Grusi habe. Im Fragebogen habe ich meiner Erinnerung nach eingetragen, daß ich für uns beide die Miete bezahle und meine Tochter noch ca. 250 Euro lasse. Dass meine Tochter allerdings einen Teil wieder an mich von ihrer Grundsicherung zurückgibt war da ja nicht gefragt. Selbst wenn ich es tatsächlich so machen würde, daß ich meiner Tochter ca. 250 Euro (evtl. aus einem Zuverdienst) überlassen würde, was interessiert es das Sozialamt? Genaugenommen haben wir uns die Gesamteinkünfte aus Rente 807 + grusi 531 + KG 184 in etwa geteilt - wir hatten ja zum Zeitpunkt der Familienkassen-Anfrage 1522 Euro monatlich.

Wieweit bin ich überhaupt verpflichtet meiner Tochter etwas abzugeben? Darf ich das nicht freiwillig tun? Die letzten 7 Jahre hat kein Hahn danach gekräht, liebe Grüße, Michael

Oh oh hier ist einiges Schief gelaufen.

Erstens der Abzweigungsantrag KG. Ich hoffe dem kannst Du noch Widerspruch einlegen,

Das gleiche gilt auch für die Grusi Deiner Tochter.Sofort Widerspruch machen KG und Grusi sind zwei verschiedene Sachen.

Aber das beste ist hier ein Anwalt einzuschalten. Hol Dir bitte ein Beratungsschein vom Gericht. Dein Eigenanteil ist hier 10 Euro .

Welches Einkommen Ihr hattet spielt bei Abzweigungsantrag keine Rolle.

Ist Deine Tochter in einer WfbM ( Werkstatt für Behinderte Menschen) ??
Kindergeld ist Dein Einkommen.

Zu Abzweigungsanträgen kannste hier viel lesen http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=8741

Die Grusi Deiner Tochter setzt sich so zusammen

359 Euro +Miete ,eventuell Mehrbedarf ( § 42 Nr.3 SGB XII) bei Eingliederung

Voller Regelsatz deshalb weil es seit 2009 ein Urteil gibt das BSG hat in seinem Urteil B 8 SO 8/08 R vom 19.05.2009 bereits festgestellt: "Dies wäre jedoch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs 1 GG nicht vereinbar, weil bezogen auf die Minderung des Regelsatzes bzw der Regelleistung wegen Annahme einer Haushaltsersparnis zwischen der Personengruppe der SGB-XII- und SGB-II-Leistungsempfänger keine sachlichen Gründe für eine unterschiedliche Behandlung erkennbar sind."

Laut diesem Urteil wäre Deine Tochter Haushaltsvorstand. Das bedeutet Du bist Dein eigener Herr und Deine Tochter.

Somit müsste Die Rechnung so aussehen

Du Einkommen Rente +KG

Deine Tochter Grusi +Mietanteil+ (Mehrbedarf )
Wieweit bin ich überhaupt verpflichtet meiner Tochter etwas abzugeben?

Das ist die Frage Unterhalt , Unterhalt müsstest Du erst ab einem Einkommen von 100 000 Euro Einkommen im Jahr leisten.
Du bist weit drunter mit Deinen 800 Euro Rente

Kannst Du die Schreiben mal einscannen und wir könnten versuchen hier den Widerspruch zu schreiben.

mfg
Uta
odin 10.01.2011, 09:50#165
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo,

es ist doch so, dass die Sozialämter die Anhörung nach §24 SGB X ,zu der sie verpflichtet wären, umgehen und sofort die Abzweigung bei der Familienkasse beantragen. Damit kann man nicht mehr beim Sozialgericht, sondern nur noch beim Finanzgericht klagen.
Also sollte eine Anhörung durch die Familienkasse kommen, erst beim Sozialamt die Anhörung forden . Das Familiengericht davon verständigen und eine Aussetzung bis zur Klärung verlangen.

In etwa so:
Landratsamt .......................
-Sozialhilfeverwaltung-

Aktenzeichen……………………
hier: Nachholung der Anhörung gemäß § 24 Abs. 1 SGB X zum Antrag auf Kindergeldabzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG


Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben bei der Familienkasse ........ gemäß § 74 Abs. 1 EStG die Auszahlung des anteiligen Kindergeldes für meinen Sohn/Tochter...... beantragt.

Von Ihnen wird in Ihren Schreiben die Änderung der Sozialhilferichtlinien zum 1.7.2010 zitiert. Hierin steht aber auch:
(6) 1Beantragt ein SHTr (Sozialhilfeträger) bei der Familienkasse die Abzweigung des Kindergeldes, muss er im Einzelnen darlegen, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, insbesondere, dass der Berechtigte seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind nicht nachkommt bzw. keinen Unterhalt leistet.
Das kann aber nur durch eine Anhörung erfolgen. Dies ist von Ihnen in keiner Weise geschehen.

Bei o.g. Antrag durch Sie, handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der in meine Rechte eingreift, so dass ich hiermit von der erforderlichen Anhörung nach § 24 Abs. 1 SGB X wie folgt Gebrauch mache:

Argumente , Leistungen etc. aufführen. (Die erbrachten Leistungen müssen außerhalb der gewährten Grundsicherungsleistungen liegen) also Freizeitaktivitäten (Besuch eines Freizeitparkes , Urlaub Fahrtkosten, Schwimmbad , ) Begleitung Kuraufenthalt, zum Arzt, Brillenkauf, Arzneimittel die nicht bezahlt werden usw. usw...

Damit wäre bei einer Klage wieder das Sozialgericht zuständig.

Ich kann hier nicht alles aufführen. 'Aber im Forum über Kindergeld-Abzweigung sind viele Hilfen.
Zusatz: Die Finanzgerichtsurteile gehen alle von einer "stationären Heimunterbringung" aus.
Was meiner Meinung nach bei den meisten nicht Zutrifft.

Gruß
menschmicha 10.01.2011, 11:59#166
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo Uta,

hiermit bedanke ich mich ganz herzlich für diese wieder mutmachende Antwort. Die erforderlichen Unterlagen kann ich einscannen und auch noch meine Beschwerde an das Sozialamt, nachdem sie die Grusi für meine Tochter bis heute nicht überwiesen haben - und natürlich auch das Kindergeld von der Familienkasse nicht.

Nach meinem Gefühl geht die Gemeinheit wohl von der Familienkasse aus, weil sie schon einmal versuchte, über ein neues Gutachten zum Gesundheitszustand zu erreichen, daß für meine Tochter kein Kindergeld mehr zu zahlen ist. Diese Geschichte wurde aus unbekannten Gründen von der Familienkasse zurück gezogen und ohne jeden Kommentar ging dann überraschend wieder das Kindergeld auf meinem Konto ein. Was da genau dahinter steckte konnte ich nicht herausfinden.

Nochmal danke für Deine kompetente Hilfe und ich werde versuchen Dir die notwendigen Informationen zu übersenden, freundliche Grüße Michael
gero 10.01.2011, 19:53#167
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo!
Gibt es eigentlich so was wie eine gesetzlich verankerte Beratungs- oder Informationspflicht der Behörden?
Inge 10.01.2011, 19:57#168
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo zusammen,

heute gab es noch eine "Standard-Antwort" von Dr. Guido Westerwelle zu meiner Anfrage wegen der Regelsatzkürzung :guck:
odin 10.01.2011, 19:57#169
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo,

das neueste von unserer von der Leichen.

Landkreistag fürchtet Rechenfehler

Im Hartz-IV-Regelsatz fehlt warmes Wasser

Bei der Neuberechnung des Hartz-IV-Regelsatzes könnte dem Bundesarbeitsministerium ein schwerwiegender Fehler unterlaufen sein.
Der Bedarf für die Warmwasserbereitung ging nach Informationen des Deutschen Landkreistages nicht in die Bemessung des Regelbedarfs ein.
Bislang gab es 6,47 Euro für Warmwasser
06. Januar 2011
Dem Bundesarbeitsministerium könnte bei der Neuberechnung des Hartz-IV-Regelsatzes ein schwerwiegender Fehler unterlaufen sein.
Nach Informationen des Deutschen Landkreistages ist der Bedarf für die Warmwasserbereitung nicht in die Bemessung des Regelbedarfs eingegangen.
Das war früher der Fall. Um den existenziellen Bedarf zu decken, flossen bislang 6,47 Euro für das Warmwasser in den Regelsatz der erwachsenen
Hartz-IV-Empfänger ein; für deren Kinder wurde ein anteiliger Betrag in den Satz eingerechnet. Das Bundesarbeitsministerium gab zu, dass die
Warmwasserbereitung nicht mehr gesondert erfasst werde. Die Kosten seien Bestandteil der Strom- und Gaskosten im Regelsatz.
„Die Warmwasserproblematik wird derzeit bei uns geprüft mit dem Ziel, eine Mehrbelastung für die Kommunen zu vermeiden“,
sagte eine Sprecherin von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) dieser Zeitung.

Es war bisher so, dass der Betrag für Warmwasserkosten im Regelbedarf enthalten war.
Bei den Kosten für Unterkunft und Heizung (Nebenkosten) wurde dieser Betrag dann logischerweise
wieder abgezogen. (Sonst wäre er ja 2x bezahlt worden.)
Sollte jetzt dies nicht mehr im Regelsatz (Regelbedarfsstufe 3) enthalten sein, oder nicht geändert werden,
muss man beim Landratsamt darauf achten, dass diese im Bescheid für 2011 diesen Betrag nicht bei
den genannten Kosten in Abzug bringen. (und schon wieder ein Widerspruch)

Welch Freude.

Gruß
gero 10.01.2011, 20:03#170
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

ich kann es mir nicht verkneifen, ziemlich zynisch ein passendes Zitat von Herrn S. anzubringen:
"Kalt duschen ist doch eh viel gesünder. Ein Warmduscher ist noch nie weit gekommen im Leben." :wuerg:
rosifi 10.01.2011, 21:18#171
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von gero
Hallo!
Gibt es eigentlich so was wie eine gesetzlich verankerte Beratungs- oder Informationspflicht der Behörden?

Hallo Gero,

haben sie nach § 25 des Verwaltungsverfahrensgesetzes:
http://norm.bverwg.de/jur.php?vwvfg,25
gero 11.01.2011, 09:31#172
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

Hallo rosifi,

vielen Dank :-) :-)

Dann müssten die Behörden doch eigentlich darauf hinweisen, welche Folgen die Angaben der Eltern haben: z.B. bei Michael (menschmicha) eine Kürzung der Grundsicherung und die Abzweigung des Kindergeldes.
Stattdessen habe ich immer mehr den Eindruck, dass die folgende Passage aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz
Die Behörde soll die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind. ....
durch behördliche Fallstricke ersetzt wird.
Seti 11.01.2011, 10:33#173
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von gero
Hallo!
Gibt es eigentlich so was wie eine gesetzlich verankerte Beratungs- oder Informationspflicht der Behörden?


Ja die gibt es

. Auskunft und Beratung
nach §§ 14, 15, 16 Satz 3, 17 SGB I i.V.m. §§ 20, 33, 35, 44 SGB X;
Hinweis auf Art. 34 GG; § 839 BGB
Seti 11.01.2011, 10:37#174
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von Inge
Hallo zusammen,

heute gab es noch eine "Standard-Antwort" von Dr. Guido Westerwelle zu meiner Anfrage wegen der Regelsatzkürzung :guck:


Ja was für eine tolle Antwort ist das denn.:kopfkratz::kopfkratz:

Zumindest hast Du schon mal antwort erhalten , ich hab immer noch keine Antwort.
rosifi 11.01.2011, 10:46#175
AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

. Auskunft und Beratung
nach §§ 14, 15, 16 Satz 3, 17 SGB I i.V.m. §§ 20, 33, 35, 44 SGB X;
Hinweis auf Art. 34 GG; § 839 BGB
Mit Zitat antworten
§ 25 des Verwaltungsverfahrensgesetzes:

Schön, dass wir wenigstens soviele Gesetzesgrundlagen für die Beratungspflicht haben, die nicht in die Praxis umgesetzt werden. :grins: