AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
Zitat von menschmicha
Hallo Uta,
nachdem ich Anfang November einen Fragebogen wegen Abzweigung von der Familienkasse bekommen hatte (vom Sozialamt gab es bisher keine schriftl. Info) diesen ausgefüllt und zurückgesandt habe bekam ich bereits Mitte November den Bescheid von der Familienkasse, daß ich kein Kindergeld mehr bekomme. Dafür kam am 27.12. ein Anruf des Sozialamtes, daß ich aufgrund angeblich fehlerhafter Angaben im Auskunftsformular der Familienkasse nun auch keinen Anspruch mehr auf grusi für meine bei mir im Haushalt lebende Tochter Grusi habe. Im Fragebogen habe ich meiner Erinnerung nach eingetragen, daß ich für uns beide die Miete bezahle und meine Tochter noch ca. 250 Euro lasse. Dass meine Tochter allerdings einen Teil wieder an mich von ihrer Grundsicherung zurückgibt war da ja nicht gefragt. Selbst wenn ich es tatsächlich so machen würde, daß ich meiner Tochter ca. 250 Euro (evtl. aus einem Zuverdienst) überlassen würde, was interessiert es das Sozialamt? Genaugenommen haben wir uns die Gesamteinkünfte aus Rente 807 + grusi 531 + KG 184 in etwa geteilt - wir hatten ja zum Zeitpunkt der Familienkassen-Anfrage 1522 Euro monatlich.
Wieweit bin ich überhaupt verpflichtet meiner Tochter etwas abzugeben? Darf ich das nicht freiwillig tun? Die letzten 7 Jahre hat kein Hahn danach gekräht, liebe Grüße, Michael
Oh oh hier ist einiges Schief gelaufen.
Erstens der Abzweigungsantrag KG. Ich hoffe dem kannst Du noch Widerspruch einlegen,
Das gleiche gilt auch für die Grusi Deiner Tochter.Sofort Widerspruch machen KG und Grusi sind zwei verschiedene Sachen.
Aber das beste ist hier ein Anwalt einzuschalten. Hol Dir bitte ein Beratungsschein vom Gericht. Dein Eigenanteil ist hier 10 Euro .
Welches Einkommen Ihr hattet spielt bei Abzweigungsantrag keine Rolle.
Ist Deine Tochter in einer WfbM ( Werkstatt für Behinderte Menschen) ??
Kindergeld ist Dein Einkommen.
Zu Abzweigungsanträgen kannste hier viel lesen
http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=8741
Die Grusi Deiner Tochter setzt sich so zusammen
359 Euro +Miete ,eventuell Mehrbedarf ( § 42 Nr.3 SGB XII) bei Eingliederung
Voller Regelsatz deshalb weil es seit 2009 ein Urteil gibt das BSG hat in seinem Urteil B 8 SO 8/08 R vom 19.05.2009 bereits festgestellt: "Dies wäre jedoch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs 1 GG nicht vereinbar, weil bezogen auf die Minderung des Regelsatzes bzw der Regelleistung wegen Annahme einer Haushaltsersparnis zwischen der Personengruppe der SGB-XII- und SGB-II-Leistungsempfänger keine sachlichen Gründe für eine unterschiedliche Behandlung erkennbar sind."
Laut diesem Urteil wäre Deine Tochter Haushaltsvorstand. Das bedeutet Du bist Dein eigener Herr und Deine Tochter.
Somit müsste Die Rechnung so aussehen
Du Einkommen Rente +KG
Deine Tochter Grusi +Mietanteil+ (Mehrbedarf )
Wieweit bin ich überhaupt verpflichtet meiner Tochter etwas abzugeben?
Das ist die Frage Unterhalt , Unterhalt müsstest Du erst ab einem Einkommen von 100 000 Euro Einkommen im Jahr leisten.
Du bist weit drunter mit Deinen 800 Euro Rente
Kannst Du die Schreiben mal einscannen und wir könnten versuchen hier den Widerspruch zu schreiben.
mfg
Uta