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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

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    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

    Hallo,

    ich möchte folgendes unter gewährten Zuwendungen bei der Familienkasse
    angeben:

    Aus dem Werkstatt-Verdienst meines Sohnes wird von der Grundsicherung durch das Landratsamt eine monatliche Anrechnung von ca. 90.--€ durchgeführt.
    Um dieses Einkommen überhaupt erzielen zu können, muss unser Sohn täglich um 6:00 Uhr früh geweckt, angezogen, mit Frühstück versorgt und zum Werkstattbus gebracht werden. Ab 16:15 Uhr wird unser Sohn dann wieder per Bus nach Hause gebracht. Hier muss dann auch ständig jemand zu Hause sein um unseren Sohn das Betreten der Wohnung zu ermöglichen. (Dieser Aufwand liegt außerhalb der Pflegegeld-Leistung)
    Deshalb setze ich den verrechneten Betrag in Höhe von 90.--€ als effektive monatliche Betreuungskosten für die Zuwendungen an.

    Ich nehme Stark an, dass dies zu Rotationen bei der Familienkasse führen wird.

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      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

      erheblicher zusätzlicher Bedarf an Beaufsichtigung und Betreung festgestellt
      Das wurde meinem Sohn 2009 bescheinigt.

      Und das würde ich geltend machen, da dies mit dem Pflegegeld nicht abgedeckt ist

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        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

        Hallo,

        mein Sohn hat schon in seinem Schwerbehindertenausweis die Kennzeichen

        G = Gehbehindert
        H = Hilflos

        Und Merkzeichen "B" = Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen.

        eingetragen.

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          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

          Hallo Odin,

          ich finde es sehr befremdlich, daß sich diese Abzweigungspraxis in dieser heute auch vom bvkm propagierten Weise so widerstandslos durchsetzen ließ. Daß die Eltern eines geistig oder körperlich behinderten Menschen, wenn er weiterhin bei seinen Eltern wohnt, nun ab sofort verpflichtet werden Kosten nachzweisen ist zumindest moralisch und ethisch nicht gerechtfertigt.

          Ganz grundsätzlich muß doch davon ausgegangen werden, daß ein mit magerer Grundsicherung abgespeistes Kind (oder vergleichbare Konstruktionen in Behindertenwerkstätten) ganz natürlicherweise eine weitere Teilhabe für sich beansprucht, die dann eben leicht den Betrag übersteigt, den ein Kindergeldberechtigter bekommt. Und hier nun jeweils einen Nachweis durch die Eltern führen zu müssen halte ich ganz prinzipiell für unzumutbar - und auch für unzumutbar für die Kindergeldkasse dies permanent nachzuprüfen. Völlig außer Betracht bleibt in meinen Augen das berechtigte Intersse des Behinderten bei dieser "Zuwendung" an den Kindergeldberechtigten. Bis 2007 hat kein Hahn danach gekräht!

          Daß sich auch andere hierfür zuständige Verbände so widerstandslos geschlagen geben ist in meinen Augen eine Schande, schönes Wochenende, Micha, der inzwischen froh ist, daß er heute wenigstens die Nachzahlung der Grusi für Januar für seine Tochter erreicht hat.

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            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

            Hallo Micha,

            Zitat von menschmicha Beitrag anzeigen
            Daß sich auch andere hierfür zuständige Verbände so widerstandslos geschlagen geben ist in meinen Augen eine Schande....
            Ob in diesem Fall eine Verbandsklage möglich ist, weiß ich leider nicht. Aber Verbände wie die Lebenshilfe unterstützen Eltern anz oft bei Musterprozessen, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat.
            Ohne engagierte Eltern können die Verbände ganz oft nur an Politiker appellieren, und das macht selten einen Sinn.

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              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

              Zitat von odin Beitrag anzeigen
              Hallo,

              mein Sohn hat schon in seinem Schwerbehindertenausweis die Kennzeichen

              G = Gehbehindert
              H = Hilflos

              Und Merkzeichen "B" = Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen.

              eingetragen.
              Ich glaub jetzt haste mich nicht richtig verstanden .



              Ich erkläre es mal so Du hast doch selber mal gesagt das wir Betreuung und Beaufsichtigung von 8 Euro die Stunde geltend machen können.

              Ergo bei einem erheblicher zusätzlicher Bedarf an Beaufsichtigung und Betreung
              der durch das Pflegegeld net abgedeckt ist und den uns eigentlich auch keiner bezahlt .

              Mein Sohn hat Merkzeichen, H,B ,G,aG und RF das Pflegegeld setzt sich aus Grundpflege, Hauswirtschaft und Mobilität zusammen ,alles was unsere Kinder in ihrer Freizeit machen ist nicht abgedeckt. Es muss immer einer da sein ,es muss immer jemand mitgehen und und und.

              das was Du hier anführst sind Dinge die durchs Pflegegeld abgedeckt sind

              Um dieses Einkommen überhaupt erzielen zu können, muss unser Sohn täglich um 6:00 Uhr früh geweckt, angezogen, mit Frühstück versorgt und zum Werkstattbus gebracht werden. Ab 16:15 Uhr wird unser Sohn dann wieder per Bus nach Hause gebracht. Hier muss dann auch ständig jemand zu Hause sein um unseren Sohn das Betreten der Wohnung zu ermöglichen.

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                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                Zitat von Seti Beitrag anzeigen
                Ich erkläre es mal so Du hast doch selber mal gesagt das wir Betreuung und Beaufsichtigung von 8 Euro die Stunde geltend machen können.

                das was Du hier anführst sind Dinge die durchs Pflegegeld abgedeckt sind
                in meinem Brief an die Familienkasse hatte ich das so formuliert:
                [...]
                Das beiliegende Attest des behandelnden Hausarztes bescheinigt, dass unsere 27-jährige Tochter (Pflegestufe III) Tag und Nacht auf vollständige Hilfe und Betreuung angewiesen ist. Nach Abzug der Zeiten für den Aufenthalt in der Tagesförderstätte, der Freizeitaktivitäten mit der Lebenshilfe und der Pflegezeiten bei Pflegestufe III verbleiben für den Zeitraum vom 01.12.2009 bis zum 30.11.2010 (im Nachhinein nur eingeschränkt nachvollziehbar) insgesamt ca. 3.800 Betreuungsstunden durch uns Eltern. Bei einer Berechnung mit 8,00 Euro pro Stunde, beziffern sich die Aufwendungen für diese Naturalleistungen auf über 30.000 Euro für die letzten 12 Monate. [...]
                Ob das angerechnet wurde, kann ich nicht sagen, da wir auch ohne Betreuungsleistungen über die Kindergeld-Grenze gekommen sind.

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                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                  So, meine Damen und Herren...

                  STRIKE! GEWONNEN! DURCHBEKOMMEN! ERFOLGREICH! etc..

                  Hallo Ihr Lieben,

                  nicht zuletzt durch die enorme Hilfestellung hier im Forum ist es mir gelungen, die FK zu bekehren. Die Nachzahlungen der abgezogenen Grusi ist bereits unterwegs.

                  Da ich im Moment nur sehr wenig Zeit habe, kann ich noch keine näheren Erklärungen abgeben.
                  Dummerweise ist mein Laptop zusammen gebrochen. Und auf dem sind sämtliche Schreiben.... Kein Backup, kaum Kopien. Nur schriftlich....

                  Es wird also noch etwas dauern - die müssen das Teil wohl erst einschicken - bis ich die komplette Historie reinsetzen kann.
                  Ich werde dann alle Schriftstücke von mir und die entsprechenden Antwortschreiben der Ämter mit anhängen.
                  Nachträglich muss ich auch noch sagen, das sich trotz allem mein Anwalt noch mit reingehangen und den Ämtern zumindest kundgetan hat, das er mich im Falle der Fälle vertreten wird. Ob das auch geholfen hat, vermag ich nicht zu sagen.

                  Ich bin noch nicht mal dazu gekommen, meinen Thread hier zu verfolgen. Auch das muss ich erst mal noch nachholen.

                  Also, habt erst mal vielen Dank . Ich bin bald wieder hier mit den Daten.

                  LG
                  Stefan

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                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                    Hallo Stefan,

                    sagen wir mal, das Recht hat -zumindest vorerst- gesiegt.

                    Es zeigt auf, dass man auch hierzulande sein Recht oft nur durch zähen und zermürbenden Kampf durchsetzen kann.

                    Es zeigt auch, wie wichtig es ist, zusammenzuhalten und sich zu finden. Das Internet bietet uns eben diese Möglichkeit, uns über das ganze Land verteilt zu verständigen, Infos zu sammeln und Erfahrungen auszutauschen. Diese virtuelle Gemeinschaft stärkt uns und hilft auch solche schwierigen Angelegenheiten zu stemmen.

                    Ich bin mir sicher, dass sich viele hier Infos ziehen konnten. Es stimmt aber auch traurig, dass man als Betroffener heute schon recht fit sein muss, um seine Rechte wahren zu können. Gut, dass man dann auf solch mutige Eltern oder auch Angehörige zurück greifen . Die Qualität der Recherche und der Infos die hier zusammengekommen sind, gebietet schon Respekt. Immerhin sind und bleiben wir trotz unseres zusammengetragenen Wissens immer noch in erster Linie Eltern, bzw. Angehörige. Das Kämpfen kostet Zeit - Zeit die dann wieder im normalen Alltag fehlt.

                    Liebe Grüße und alles Gute für euch,
                    Kirsten
                    Zuletzt geändert von Kirsten; 28.01.2011, 22:34.

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                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                      Hallo miteinander,

                      allmählich glaube ich, dass man uns behandelt, als wären wir Freiwild für politische Vorgänge, dem Rest der Bevölkerung zu zeigen, wie gut man sparen kann.

                      Ich habe der Kindergeldkasse in den letzten 4 Monaten

                      1 x alle Einkünfte meines Kindes mit SBA und den Merkzeichen 100%, aG, G, H, RF, B vorlegen müssen, desweiteren mit Abschlusszeugniss der Schule und Nachweis, dass es danach wirklich in eine Einrichtung kommt, wo man nichts Restverwertbares an Arbeit erbringen kann, sondern "nur" Leistungen entgegen nimmt. Nach eingehender Prüfung wurde die Kindergeldleistung dann ja auch ab November weiter bewilligt. Dann kam ein paar Tage später die Aufforderung wegen der Kindergeldabzweigung die hier ja ausgiebig erörtert wird. Nach Vorlage einer meiner seit Jahren akribisch geführten Ordner mit den monatlichen Aufwendungen, aufs Jahr berechnet und nachgewiesen, wurde der Antrag der Sozialkasse abgewiesen und ich darf für mein Kind weiter das Kindergeld, welches ich mir durch die aufwendig Mühe des Nachweisens erkämpft habe, behalten.
                      Heute Morgen halte ich ein Schreiben in den Händen, mit dem werde ich nun abermals aufgefordert, da ich ja für ein volljähriges Kind Kindergeld beziehe, durch Vorlage von Unterlagen nachzuweisen, dass ich auch immer noch dazu berechtigt bin. Da geht es u.a. um die Frage nach der Unterbringung, des Bezug von Leistungen nach Sozialgesetzbuch 12.Buch, ob ich Eigenanteile erbringe usw. auch den Schwerbehindertenausweis muss ich wieder einmal in vorlegen.

                      Meine Frage an Euch, was geht jetzt hier ab und meine Bitte an Euch, wie gehe ich jetzt hierbei vor?

                      Gruss
                      Lazarus
                      Zuletzt geändert von Lazarus; 29.01.2011, 23:17.

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                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                        Hallo Lazarus,

                        ist dies Schreiben vom gleichen Sachbearbeiter ???

                        Wenn ja dann ist es Schickane ganz einfach. Selbst wenn es net der gleiche SB wäre es gibt Akten und darin ist es gespeichert , Abzweigung abgewiesen .

                        Du wirst sicher ein Schreiben von der KG-Kasse bekommen haben , hier Kopie schicken.

                        Das zweite die Unterbrinung , da fällt mir gerade ein das hier gepfüft werden soll ich verweise jetzt auf die neue Gesetzgebung zum SGB XII die ja durch den Bundesrat gestoppt wurde.

                        Es geht darum das einigen der Zugang zu WfbM erschwert werden soll , das heißt sie würden dann von anfangan EU -Rente bekommen.Auch hier will der Staat sparen.

                        Ich muss mal schaun wo ich das abgespeichert hab.
                        Werde ich später dranhängen.

                        Grüßle Uta

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                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                          Zitat von Lazarus Beitrag anzeigen
                          Hallo miteinander,

                          allmählich glaube ich, dass man uns behandelt, als wären wir Freiwild für politische Vorgänge, dem Rest der Bevölkerung zu zeigen, wie gut man sparen kann.

                          Ich habe der Kindergeldkasse in den letzten 4 Monaten

                          1 x alle Einkünfte meines Kindes mit den Merkzeichen 100%, aG, G, BL, H, RF, B vorlegen müssen mit Abschlusszeugniss der Schule und Nachweis, dass es danach wirklich in eine Einrichtung kommt, wo man nichts Restverwertbares an Arbeit erbringen kann, sondern "nur" Leistungen entgegen nimmt. Nach eingehender Prüfung wurde die Kindergeldleistung dann ja auch ab November weiter bewilligt. Dann kam ein paar Tage später die Aufforderung wegen der Kindergeldabzweigung die hier ja ausgiebig erörtert wird. Nach Vorlage einer meiner seit Jahren akribisch geführten Ordner mit den monatlichen Aufwendungen, aufs Jahr berechnet und nachgewiesen, wurde der Antrag der Sozialkasse abgewiesen und ich darf für mein Kind weiter das Kindergeld, welches ich mir durch die aufwendig Mühe des Nachweisens erkämpft habe, behalten.
                          Heute Morgen halte ich ein Schreiben in den Händen, mit dem werde ich nun abermals aufgefordert, da ich ja für ein volljähriges Kind Kindergeld beziehe, durch Vorlage von Unterlagen nachzuweisen, dass ich auch immer noch dazu berechtigt bin. Da geht es u.a. um die Frage nach der Unterbringung, des Bezug von Leistungen nach Sozialgesetzbuch 12.Buch, ob ich Eigenanteile erbringe usw. auch den Schwerbehindertenausweis muss ich wieder einmal in vorlegen.

                          Meine Frage an Euch, was geht jetzt hier ab und meine Bitte an Euch, wie gehe ich jetzt hierbei vor?

                          Gruss
                          Lazarus

                          Sofern Ihr in Bayern lebt, bietet sich an, beim Sozialamt schriftlich anzufragen, auf welche Weise es der Familienkasse gegenüber dargelegt hat, dass Du Deiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht nachkommst.
                          Die Bayerischen Sozialhilferichtlinien findest Du hier in diesem Thread unter dem Datum 12.1. um 16:48 Uhr.
                          Auf Seite 38 unter 94.67 ist zu lesen: "Beantragt ein SHTr" - also ein Sozialhilfeträger - "bei der Familienkasse die Abzweigung des Kindergeldes, muss er im Einzelnen darlegen, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, insbesondere dass der Berechtigte seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind nicht nachkommt bzw. keinen Unterhalt leistet."
                          Das Sozialamt ist also schon beim Abzweigungsantrag in der Beweispflicht, und ansonsten verstößt es gegen die Bay. Sozialhilferichtlinien.

                          Ob die Richtlinien in den anderen Bundesländern auch so aussehen, ist mir zwar nicht bekannt, wäre aber aufgrund der wiederholten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts denkbar.

                          Nach wie vor ist zu empfehlen, gegen das Sozialamt vorzugehen, um nicht in die Zuständigkeit der Finanzgerichte gezwungen zu werden.

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                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                            Und für diejenigen, die nicht den gesamten Thread verfolgt haben:
                            Unter dem Datum 26.11. um 15:45 Uhr hatte ich eine Argumentationshilfe eingestellt, die in ihrer Gesamtheit immer noch aktuell ist, da alle entscheidenden Urteile - sowohl vom BSG als auch vom BFH - enthalten und kommentiert sind.

                            Dieser Entwurf richtet sich an's Sozialamt.
                            Mit einer Kopie davon kann man bei der Familienkasse aufschiebende Wirkung beantragen, wobei ich persönlich auch noch erwähnen würde, dass zwecks Klärung dieser Vorgehensweise auch das zuständige Ministerium um Stellungnahme gebeten wurde (sollte man dann natürlich auch tatsächlich machen).

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                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                              Gerade noch was gefunden ist schon etwas älter

                              http://www.bz-berlin.de/archiv/weite...cle930190.html

                              Wiedereinführung des Unterhaltsrückgriffs auf Kinder und Eltern von Grundsicherungsempfängern, deren Einkommen unter 100 000 Euro/Jahr liegt.
                              bei dem anderen bin ich noch am suchen. Ich hab zuvielabgespeichert

                              Hier ist der Zwischenbericht der Arbeitsgruppe :http://www.harald-thome.de/media/fil..._standards.pdf

                              es gibt da aber noch einen anderen in dem das von mir geschriebene an Lazarus steht , erschwerter zutritt zu WfbM's

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                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                Zitat von Lazarus Beitrag anzeigen
                                Heute Morgen halte ich ein Schreiben in den Händen, mit dem werde ich nun abermals aufgefordert, da ich ja für ein volljähriges Kind Kindergeld beziehe, durch Vorlage von Unterlagen nachzuweisen, dass ich auch immer noch dazu berechtigt bin. Da geht es u.a. um die Frage nach der Unterbringung, des Bezug von Leistungen nach Sozialgesetzbuch 12.Buch, ob ich Eigenanteile erbringe usw. auch den Schwerbehindertenausweis muss ich wieder einmal in vorlegen.

                                Hallo Simone,
                                Du bist ja auch Unterfranken?!?
                                Da bin ich mal gespannt, ob wir das auch noch bekommen

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                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                  @Lazarus:
                                  Von wem ist das neue Schreiben? FamKa?
                                  Ruf doch da erst mal an und lege dar, das bereits alle Unterlagen zeitnah vorliegen und Du den Sinn des Schreibens nicht verstehst.
                                  Du hast doch alle Schreiben der Ämter, die Du hierbei als Nachweis aufführen kannst.

                                  Es könnte sich ja auch mal um ein Versehen handeln.

                                  LG
                                  Stefan

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                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                    Zitat von volvocarl Beitrag anzeigen
                                    Es könnte sich ja auch mal um ein Versehen handeln.
                                    Hallo Stefan,

                                    meinst Du das ernst?? Mich erinnert das eher an Deine ersten beiden Beiträge in diesem Thema

                                    Kommentar


                                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                      Zitat von gero Beitrag anzeigen
                                      Hallo Stefan,

                                      meinst Du das ernst?? Mich erinnert das eher an Deine ersten beiden Beiträge in diesem Thema
                                      Denkt doch nicht immer nur schlecht über die Sachbearbeiter......

                                      Auch bei mir war das bestimmt nur Überarbeitung......

                                      Trotzdem würde ich da erst mal anrufen. Ich bezweifle, das ich gerade erst Eingereichtes noch mal einreichen muss.
                                      Außerdem kennen wir ja nicht den Inhalt, den Grund etc. vom neuerlichen Schreiben.

                                      LG
                                      Stefan

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                                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

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                                        herzlichen Glückwunsch

                                        Kommentar


                                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                          Hallo und guten Abend,

                                          also das o.g.Scheiben ist von der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit) gekommen. Im Prinzip das gleiche Schreiben wie im Herbst letzten Jahres. Sachbearbeiter ist keiner angegeben. Es sieht wie ein einheitliches Schreiben aus. So, als wenn einmal jährlich die Voraussetzung geprüft wird, ob der Anspruch auf Kindergeld noch vorliegt.


                                          Es macht mich nur misstrauisch, dass es jetzt schon wieder abgefragt wird. Ich war sogar erst vor 2 Wochen auf der Kindergeldkasse um nachzufragen, was denn nun mit dem Abzweigungsantrag passiert ist. Da lag meine dicke Akte vor mir auf dem Tisch. (Abzweigungsantrag wurde ja von der Kindergeldkasse abgewiesen) Jetzt aus dem Nichts, kommt schon wieder so eine Überprüfung, ob überhaupt ein Anspruch vorliegt, das Kindergeld zu beziehen.

                                          Ich werde am Montag, bzw. Dienstag bei der Kasse anrufen und fragen, warum diese Überprüfung erneut durchgeführt wird und werde euch dann wieder berichten.

                                          @gero ......mal sehen, warten wir es ab.

                                          Viele Grüße
                                          Lazarus

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                                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                            Hallo Lazarus,
                                            kann dir nicht ein Arzt oder sonst eine Stelle bescheinigen, dass sich der Gesundheitszustand deines Kindes NIE im Leben soweit ändern oder bessern wird, dass er selber für seinen Unterhalt sorgen kann?
                                            Du könntest ja auch darauf verweisen, dass keinerlei Änderungen seit dem letzten Prüfungstermin eingetreten sind.

                                            Laß dir doch einfach mal schriftlich geben, nach welcher Rechtsvorschrift sie das in nicht mal halbjährlichen Abständen überprüfen.

                                            Gute Nerven weiterhin erst einmal.

                                            LG, amai

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                                              AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                              @rettesich: danke, hat auch viel Nerven gekostet.....

                                              @Lazarus: ich hatte noch nie ne Überprüfung. Wozu auch, allein der Schwerbehindertenausweis ist schon unbegrenzt gültig. Es wird sich ja auch nix mehr am Zustand ändern.
                                              Von daher würde ich mal ganz lieb anfragen, ob derzeit Arbeitsmangel bei der FamKa herscht. Wo Du doch schon vor kurzem alles belegt hast.


                                              LG
                                              Stefan

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                                                AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                Hallo zusammen,

                                                ...oder jemand fragt mal bei dem Herrn Fuchtel nach, was derzeit in den Familienkassen läuft. Den hatte ich am 06.01. angeschrieben und bisher keine Antwort bekommen.
                                                Man kann sich dort auch mit der Mail-Adresse eintragen, um bei Antwort eine Benachrichtigung zu bekommen. Je mehr Menschen auf diese Antwort warten, desto höher wird auch der Druck, auf die gestellte Frage zu antworten

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                                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

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                                                  mein Name ist Heike M., ich bin 53 Jahre alt und pflege meinen zu 100% geistig wie körperlich schwerstbehinderten Sohn (Pflegestufe 3) zu Hause. Er ist 32 Jahre alt und bezieht zur Zeit Grundsicherung und staatliche Rente.

                                                  Ich selbe erhalte Hartz-4-Leistungen vom Jobcenter, da er eine 24-Stunden-Betreuung benötigt und ich deshalb nicht vermittelbar bin bzw. keinen Job annehmen kann. Nun habe ich vorherigen Monat von der Kindergeldkasse auch ein Schreiben bekommen, dass das Sozialamt die Abzweigung des Kindergeldes, welches ich für meinen Sohn erhalte, durchsetzen möchte.

                                                  Mir wird dieses Geld (186 Euro monatlich) als Einkommen in voller Höhe auf meinen Hartz-4-Bezug angerechnet. Ich habe daher keine Möglichkeit, von meinem Harz-4-Geld (rund 360 Euro zum Leben inc. Kindergeld) ihm 186 Euro auszuzahlen bzw., da er schwerstbehindert ist und ich als Vormund eingetragen bin, ihm monatlich Aufwendungen in Höhe von 186 Euro zu bezahlen. Ich muss zur Zeit schon Windelhosen und Bettunterlagen zukaufen, da er nur 90 Windelhosen monatlich erhält, die aber aufgrund seiner schweren Inkontinenz nicht ausreichen.

                                                  Nun habe ich dies der Kindergeldkasse geschildert, meinen Hartz-4-Bescheid in Kopie dazugelegt und 6 Wochen warten müssen. Nun erhielt ich den Brief, dass ich laut meines Wiederspruchs an meinen Sohn keinen Unterhalt zahle. Daher wird das Kindergeld, Rückwirkend von Dezember 2010 und auch für die weiteren folgenden Monate an das Sozialamt überwiesen. Ich habe wieder 1 Monat Zeit, einen weiteren Widerspruch einzulegen.

                                                  Ich habe 2 Monate kein Kindergeld bekommen und ich kann nicht mehr einen weiteren Monat warten. Mir fehlen monatlich 186 Euro und ich weiss nicht, woher ich diese nehmen soll, da meine monatlichen Ausgaben ja gleich bleiben.

                                                  Wisst ihr vielleicht was ich machen kann? Das Jobcenter wird wohl von ihrem "Recht", dass das Kindergeld als Einkommen angerechnet werden kann, nicht abweichen. Aber das Kindergeld soll wiederum ans Sozialamt überwiesen werden.

                                                  Danke für eure Hilfe.

                                                  Gruß

                                                  Heike57

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                                                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                    Habe soeben auch an Herrn Fuchtel folgendes geschrieben:

                                                    Sehr geehrter Herr Fuchtel,
                                                    am 3. Dezember 2010 am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen wurden Sie von
                                                    20 Abgeordneten zur Behindertenpolitik befragt. Unter anderem zum Thema über Abzweigung von Kindergeld.

                                                    In Ihren Schlussworten zu diesem Thema haben Sie folgendes geantwortet:

                                                    Im zweiten Teil Ihrer Frage geht es um die Abzweigung von Kindergeld zur Deckung der
                                                    Sozialhilfeaufwendungen. Hierzu gab es in jüngerer Zeit neue Entscheidungen des
                                                    Bundesfinanzhofs. In Teilen der Fachwelt entstand so die Befürchtung, dass sich daraus
                                                    in der Praxis erhebliche Änderungen ergeben könnten. Aus unserer Sicht verhält es sich
                                                    so, dass sich keine grundsätzliche Rechtsänderung anbahnt.

                                                    Das stellt auch derjenige fest, der das Urteil genau liest.


                                                    Nachfrage: Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

                                                    Herr Staatssekretär Fuchtel, der Bundesregierung ist aber bekannt, dass es
                                                    Sozialhilfeträger gibt, die Hilfeempfänger bzw. deren Angehörige anschreiben und
                                                    versuchen, das Urteil in diesem Sinne auszulegen?

                                                    Antwort: Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit
                                                    und Soziales:

                                                    Ja. Vielleicht trägt die heutige Debatte dazu bei, so etwas zurückzudrängen.

                                                    Könnten Sie uns vieleicht Aufklären, welchen Punkt der Urteile Ihre Aussage betrifft?
                                                    Denn von einer Zurückdrängung der Abzweigungen kann absolut nicht die Rede sein. Im Gegenteil diese Aktionen werden verstärkt auch bei häuslicher Pflege durchgeführt.

                                                    Für eine baldige Antwort wäre ich Dankbar

                                                    W.Odörfer

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