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    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

    Zitat von Emil Beitrag anzeigen
    Jetzt bin ich auf der letzten Seite.
    Also Beitrag Nummer 1:
    Antwort von Herrn Dr. Gysi:
    Wie Sie sicher auch verfolgt haben, hat das BSG zwar in besagten Fällen eine Entscheidung und ein Urteil getroffen, dieses ist aber leider nicht rechtsgültig.
    Die Sachen wurden zur erneuten Ver*handlung und Entscheidung an das Sozialgericht zurückverwiesen, weil es an ausreichenden tatsächlichen Feststellungen für eine endgültige Entscheidung über einen höheren Anspruch der jeweiligen Kläger mangelte.
    So schlimm das ist - auf eine gültige Entscheidung eines Gerichts oder gar darauf, dass die Ämter der Länder hier ein Urteil ignorieren, können Sie sich (noch) nicht berufen.

    Hallo Emil,

    ist das eine Mail-Antwort die Du bekommen hast?

    Hier kann man nachlesen warum das BSG an das SG zurück verwiesen hat:

    http://juris.bundessozialgericht.de/...3482&linked=pm

    hier zB.Auszüge dazu:
    1) Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das SG zurück*verwiesen, weil insbesondere ausreichende Feststellungen dazu fehlen, ob die verstorbene frühere Klägerin, für deren nicht bekannte Rechtsnachfolger der Rechtsanwalt der Verstorbenen den Prozess fortführt, ihre geltend gemachten Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherungs*leistungen) nach dem Sozial*gesetzbuch Zwölftes Buch ‑ Sozialhilfe ‑ (SGB XII) an andere als den Fiskus ver*erbt hat. Dies ist nur der Fall, wenn die Verstorbene zu Lebzeiten ihren Bedarf mit Hilfe eines im Vertrauen auf die spätere Bewilligung von Sozialhilfe vorleistenden Dritten gedeckt hat.

    Entgegen der Ansicht der Beklagten scheidet indes die Anwendung der Regelbedarfsstufe 1 bei den Leistungen für den Lebensunterhalt (§ 27a Abs 3 SGB XII iVm der Anlage zu § 28 SGB XII) für die Verstorbene nicht von vornherein mangels eigenen Haushalts aus. Vielmehr ist im Grund*satz davon auszugehen, dass erwachsenen Personen, die einen Haushalt gemeinsam führen, ohne Partner (Ehegatte, Lebenspartner einer eingetrage*nen Lebenspartnerschaft oder Partner einer entsprechenden eheähnlichen bzw lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft) zu sein, seit 1.1.2011 jeweils der Regelbedarf der Regel*bedarfsstufe 1 zusteht. Eine andere Lösung hätte einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art 3 Abs 1 GG zur Folge,....

    oder hier:

    2) Auch in diesem Verfahren wurde die Sache zu erneuten Verhandlung und Entscheidung an das SG zurückverwiesen. Hier fehlen allerdings (nur)
    ausreichende Feststellungen dazu, ob der Klägerin insgesamt höhere Grundsicherungsleistungen zustehen; die Zuordnung zur richtigen Regelbedarfsstufe ist kein eigener Streitgegenstand.

    Soweit es die Regelbedarfsstufe 3 betrifft, gelten die gleichen Erwägungen wie unter Nr 1. Dass die schwerbehinderte Klägerin mit ihrer Mutter zusammenlebt, rechtfertigt kein anderes Ergebnis....

    oder hier:

    3) Die gleichen Erwägungen wie unter Nr 2 führten zur Zurückverweisung der Sache an das SG.

    Hier noch die Aufgaben des Bundessozialgerichtes:
    http://www.bsg.bund.de/DE/01_Das_Ger...710DC.2_cid389

    Das Bundessozialgericht ist, wie die anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, Revisionsgericht. Als solches hat es nur über Rechtsfragen zu entscheiden, während es tatsächliche Feststellungen der Vorinstanzen regelmäßig hinzunehmen hat.....

    .... Eigene Tatsachenfeststellungen kann das Bundessozialgericht im Revisionsverfahren nicht treffen. Es kann also zum Beispiel keine Zeugen vernehmen. Kann der Fall auf Grund der dem Bundessozialgericht zur Verfügung stehenden tatsächlichen Feststellungen nicht entschieden werden, muss der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen werden.

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Die Erklärung von Herrn Dr.Gysi widersprechen den oben verlinkten Infos oder verstehe ich hier was falsch?

    Liebe Grüße
    Monika
    Zuletzt geändert von werner62; 19.02.2015, 07:21.

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      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

      Zitat von Emil Beitrag anzeigen
      2 Beitrag.
      Antwort vom Sozialamt Leipzig:
      .....in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung des hiesigen Sozialgerichtes wird ihr Überprüfungsantrag vom 09.02.2015 (Posteingang 11.02.2015) abgelehnt.
      Die für Sachsen zuständigen sozialgerichtlichen Instanzen tragen die Auffassung des Bundessozialgerichtes nicht mit. Im Rahmen eines am 27.08.2014 verhandelten gleichgelagerten Rechtstreites wurde das klägerseitige Begehren abgelehnt.
      Durch die Sozialgerichte wird die letztliche Vorlage beim Verfassungsgericht angestrebt.


      Hallo Emil,

      Hier das Rundschreiben vom BMAS von November 2014, in dem steht:

      Da die schriftliche Urteilsbegründung noch aussteht (Stand: 10. November 2014), gab es
      Rückfragen, wie zu verfahren sei, wenn mit der leistungsberechtigten Person kein Ruhen
      des Widerspruchsverfahrens vereinbart wurde und mangels abschließender Entscheidung nunmehr der Erlass einer Untätigkeitsklage droht.


      Kompletter Text:
      http://www.harald-thome.de/media/fil...-2014_7(a).pdf

      Liebe Grüße
      Monika
      Zuletzt geändert von werner62; 19.02.2015, 07:40.

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        AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

        Zitat von Till Beitrag anzeigen
        Nach welcher Rechtsauffassung arbeitet man denn da in Sachsen? Hat man da vor mehr als 25 etwas verpasst? Wenn es jetzt eines der armen Bundesländer wäre, würde ich es ja annähernd nachvollziehen können, aber eines der reichsten Länder, wo unsere ganze Industrie und Wirtschaft übergesiedelt ist, wo Studenten Geld bekamen (bekommen?), wenn sie in andere Bundesländer zum studieren gehen, da hat man so eine Rechtsauffassung?

        Ich fühle mich durch solche Zeilen dermaßen diskriminiert und herabgesetzt. Das ist entwürdigend ohne Ende. So dürfte in Deutschland kein Mensch mit Migrationshintergrund, oder........, oder......... oder ein Tier in einer Zuchtanlage behandelt werden. Wo bitte bleibt da das Recht? Wo bleibt die Unterstützung unserer Lebenshillfe und Verbände, wo bleibt die Menschenrechtsorganisation, wo bleibt die Un-Behindertenrechtskommission, wo bleibt der Staat in seiner Verantwortung, dass das Grundgesetz auch beachtet und geachtet wird, so wie der Mensch, der in diesem unseren Rechtsstaat und vor allem in einer Demokratie lebt?

        In Sachsen propagiert man das, was alle denken, die nicht betroffen sind:"Was wollt ihr überhaupt? Ihr seid doch nur 80% und weniger wert, als der Mensch, der im Vollbesitz seiner geistigen- und körperlichen Fähigkeiten ist.
        Hallo Till, das hast Du gut geschrieben!

        Ich bin auch Leipzigerin und habe ebenfalls dieses Schreiben nach meinem Überprüfungsantrag erhalten. Habe darauf entsprechend geantwortet und nun ruht die Angelegenheit ...

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          AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

          Hallo Emil,

          als erstes finde ich es "interessant", dass in dem Schreiben anscheinend weder Aktenzeichen noch Datum des Urteiles zu "der Rechtsauffassung des hiesigen Sozialgerichtes" genannt wird. Da stellt sich doch ganz automatisch die Frage, ob es dieses Urteil überhaupt gibt und von wann es ist.

          Zweitens ist die vollziehende Gewalt (also auch Euer Sozialamt) laut Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) "an Gesetz und Recht gebunden". Somit kann sich das Sozialamt nicht frei entscheiden, welchem Gerichtsurteil es sich gerade mal anschließen möchte.

          Drittens wäre es besser, wenn die Sozialgerichte von einer Klagewelle überrollt würden. Also beendet die Ruhendstellung der Widersprüche und Klagen, damit die Verantwortlichen sich endlich mal bewegen müssen.

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            AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

            Hallo Gero,
            in meinen heutigen Widerspruch habe ich auch ein Aktenzeichen verlangt, um überhaupt das Urteil sich ansehen zu können. Zum Zeitpunkt des Urteils des SG lag noch kein schriftlicher Entscheidungstext des BSG Urteils vor, was in der Zwischenzeit passiert ist.
            Viele Grüße Emil

            Recht haben und Recht bekommen ist ein riesen Unterschied.
            Besonders deshalb weil die Richter von den machthabenden Politikern ernannt werden.

            Kommentar


              Politische Exkurse: Regelbedarfsstufen-Diskussion

              Zitat von Till Beitrag anzeigen
              Wo bleibt die Unterstützung unserer Lebenshillfe und Verbände, wo bleibt die Menschenrechtsorganisation, wo bleibt die Un-Behindertenrechtskommission, wo bleibt der Staat in seiner Verantwortung, dass das Grundgesetz auch beachtet und geachtet wird, so wie der Mensch, der in diesem unseren Rechtsstaat und vor allem in einer Demokratie lebt?
              Hallo Till,
              genau, wo bleibt die Unterstützung der Verbände? Ich habe bis heute noch kein einziges Mal Klartext gehört oder gelesen. Weder vom BVKM, noch von der Lebenshilfe noch vom VDK. Was Anderes als emotionslose Sachstandsmitteilungen gibt es nicht. Und dass widert mich an

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                AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                Zitat von Anke Beitrag anzeigen

                Ich bin auch Leipzigerin und habe ebenfalls dieses Schreiben nach meinem Überprüfungsantrag erhalten. Habe darauf entsprechend geantwortet und nun ruht die Angelegenheit ...


                Hallo Anke,

                kennst Du das Rundschreiben vom BMAS von November 2014?

                ....Da die schriftliche Urteilsbegründung noch aussteht (Stand: 10. November 2014), gab es
                Rückfragen, wie zu verfahren sei, wenn mit der leistungsberechtigten Person kein Ruhen
                des Widerspruchsverfahrens vereinbart wurde und mangels abschließender Entscheidung nunmehr der Erlass einer Untätigkeitsklage droht.

                Stimmt die leistungsberechtigte Person dem Ruhen nicht zu, so ist eine Überschreitung
                der in § 88 Absatz 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) angeordneten 3-Monats-Frist nur
                bei Vorliegen eines zureichenden Grundes (§ 88 Absatz 1 Satz 1 SGG) unschädlich.
                Im
                Falle einer (zulässigen) Untätigkeitsklage ist der das Vierte Kapitel des SGB XII ausfüh-
                rende Träger für das Vorliegen desobjektivbestehenden Hinderungsgrundes darlegungspflichtig...

                Kompletter Text:
                http://www.harald-thome.de/media/fil...-2014_7(a).pdf



                Hier ein Beitrag dazu bei Kobinet:

                Von Gisela Maubach

                Sonntag, 1. Februar 2015 20:50

                Interessant!
                Das BMAS hat also schon am 10. November (trotz zu diesem Zeitpunkt noch fehlender Entscheidungsgründe des BSG) erkannt, dass Widersprüche fristgerecht zu bearbeiten sind, wenn die leistungsberechtigte Person dem Ruhen nicht zustimmt.

                Mit diesem Schreiben wird bestätigt, dass Untätigkeitsklagen zulässig sind.
                Da mit den schriftlichen Entscheidungsgründen des BSG die Rechtslage endgültig geklärt ist, gibt es für die Betroffenen auch endgültig keinen Grund mehr, einer weiteren Ruhendstellung zuzustimmen.
                Bin gespannt, wie viele Untätigkeitsklagen nötig sind, bis das BMAS einlenkt . . .

                http://www.kobinet-nachrichten.org/d...l.htm#comments



                Gero hat in seinem Beitrag heute um 15:00 Uhr geschrieben:
                ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                Drittens wäre es besser, wenn die Sozialgerichte von einer Klagewelle überrollt würden. Also beendet die Ruhendstellung der Widersprüche und Klagen, damit die Verantwortlichen sich endlich mal bewegen müssen.
                ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                Ich muss Gero recht geben.

                Auf was sollen wir noch warten...
                ...das Bundessozialgericht in Kassel ist das oberste Gericht der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland und damit neben Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes....
                ...und das Bundessozialgericht hat am 23.07.2014 eindeutig entschieden:

                „Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, nach Regelbedarfsstufe 1 (100 %)“


                ...die Ämter werden sich freuen wenn wir weiterhin abwarten.

                Wir haben vor vier Wochen rechtsmittelfähige Bescheide angefordert für alle ruhend gestellte Widersprüche (seit Mai 2013) und für den aktuellen Widerspruch für den Bescheid 1/2015.

                Ich bin gespannt wie das Amt reagiert.

                Liebe Grüße
                Monika

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                  AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                  wir krempeln auch grad die Ärmel hoch

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                    AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                    zur Info:

                    aus dem Armutsbericht, siehe http://www.der-paritaetische.de/armu...ste-einkommen/

                    Notwendig ist eine deutliche Erhöhung der Regelsätze im SGB II und SGB XII. Die Anpassung dieser Sätze zum 1. Januar 2015 auf 399 Euro ist nicht ausreichend, um Armut wirklich zu vermeiden. Nach Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz nach jetziger Systematik mindestens 485 Euro betragen, um Armut zu verhindern und zumindest das soziokulturelle Existenzminimum in Deutschland abzudecken.

                    und das Bundesverfassungsgericht ? hält die derzeitigen Sätze gerade noch für vertretbar....

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                      AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                      Zitat von rosinante Beitrag anzeigen
                      Hallo Till,
                      genau, wo bleibt die Unterstützung der Verbände? Ich habe bis heute noch kein einziges Mal Klartext gehört oder gelesen. Weder vom BVKM, noch von der Lebenshilfe noch vom VDK. Was Anderes als emotionslose Sachstandsmitteilungen gibt es nicht. Und dass widert mich an



                      Hallo an alle,

                      Märchenstunde...

                      AUSGABE 31
                      Dezember 2014


                      Liebe Leserinnen und Leser,

                      Märchen beginnen meistens mit „Es war einmal“ und selten wird ihr Inhalt Wirklichkeit. Wenn wir an unsere Lebenshilfe denken, an Ihre Gründung vor 47 Jahren, dann können wir auch sagen: „Es waren einmal“ Eltern, engagierte Lehrer und Politiker, die unseren Verein „Lebenshilfe“ gründeten. Keiner von ihnen konnte sich damals vorstellen, welch große Fortschritte dieser einstmals kleine Verein bis heute machen würde. Schaut man sich an, welche Entwicklung, welches Wachstum, welche Professionalität in diesen zurückliegenden Jahren erreicht wurden, so kann man sagen: Die „Lebenshilfe“ ist ein solches Wirklichkeit gewordenes Märchen; der Mensch mit Behinderung steht im Mittelpunkt, seine Förderung, seine Wünsche und seine Befindlichkeiten sind Inhalt der täglichen Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter...


                      auf Seite 19 kann man lesen:


                      Regelbedarfsstufe 3 für
                      Grundsicherungsempfänger
                      auf dem Prüfstand

                      ...Das Verfahren würde,mit Einverständnis des
                      Grundsicherungsempfängers, daraufhin für ruhend erlärt, solange die
                      Gründe für das Bundessozialgerichtsurteil noch ausstehen. Es wird allen Betroffenen empfohlen, das Verfahren für ruhend zu erklären. Sobald die Gründe vorliegen (voraussichtlich an Weihnachten 2014), wird dann der volle Regelsatz ausgezahlt werden.

                      Kompletter Text:
                      http://www.lebenshilfe-herzogenaurac...a/AM_31_HP.pdf
                      -------------------------------------------------------------------------------------

                      Ich sage jetzt mal:
                      ...Märchen beginnen meistens mit „Es war einmal“ und selten wird ihr Inhalt Wirklichkeit....

                      Liebe Grüße
                      Monika

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                        AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                        Bayerisches Landessozialgericht L 8 SO 5/14 21.11.2014
                        [...] Diese Rechtsprechung des BSG ist fortentwickelt worden mit Urteil vom 23.03.2010 am Beispiel eines volljährigen, unverheirateten Hilfebedürftigen, der zwar mit seiner Mutter zusammen lebt, aber mit dieser weder eine Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 SGB II noch eine Einsatzgemeinschaft iS des § 19 SGB XII bildet. Der Senat sieht keine Veranlassung, dieser Rechtsprechung nicht zu folgen, zumal auch die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts diese Haltung bekräftigt (vergleiche Urteile des BSG vom 23.07.2014, Terminbericht vom 24.07.2014, Az. B 8 SO 31/12 R, B 8 SO 14/13 R und B 8 SO 12/13 R [...]
                        Quelle und kompletter Text: sozialgerichtsbarkeit

                        Es geht in diesem neueren Urteil des LSG Augsburg zwar um Leistungen vor 2011, aber die BSG-Urteile werden zitiert. Das ist eine Motivation (nicht nur) für die Eltern in Bayern, die ruhenden Widersprüche und Verfahren wieder aufzunehmen!

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                          AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                          Zitat von gero Beitrag anzeigen

                          Drittens wäre es besser, wenn die Sozialgerichte von einer Klagewelle überrollt würden. Also beendet die Ruhendstellung der Widersprüche und Klagen, damit die Verantwortlichen sich endlich mal bewegen müssen.

                          Hallo an alle,

                          ich denke ansonsten wird es keinerlei Reaktion geben...

                          Liebe Grüße
                          Monika

                          Kommentar


                            AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                            Hallo an alle,

                            hier eine weitere Frage an Frau Nahles bei "abgeordnetenwatch"....
                            -----------------------------------------------------------------------------------------------

                            Frage zum Thema Soziales
                            18.02.2015
                            Von:

                            Sehr geehrte Frau Nahles.

                            Das Bundessozialgericht in Kassel ist das oberste Gericht der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland und damit neben Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes.

                            Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat. So steht es im Grundgesetz (Art. 28 GG).

                            Welchen Stellenwert hat ein Richterspruch, des Bundessozialgerichtes in Kassel, in der Bundesrepublik Deutschland?

                            Mit freundlichen Grüßen

                            http://www.abgeordnetenwatch.de/andr...0.html#q431480
                            -----------------------------------------------------------------------------------------------

                            ...bei der man sich als Interessierter für eine Antwort eintragen kann.

                            Liebe Grüße
                            Monika

                            Kommentar


                              AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                              Hallo an alle,

                              hier ein:
                              ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

                              InfoBrief
                              Sozialrecht
                              Dezember 2014

                              Jürgen Greß, Rechtsanwalt
                              Fachanwalt für Sozialrecht

                              Aktuelles zur Grundsicherung:

                              1. Ab sofort: Anspruch auf den vollen Regelsatz

                              2. Für die Vergangenheit: Anspruch auf Nachzahlung von
                              Grundsicherung

                              Kompletter Text:
                              http://www.hoffmann-gress.de/skripte...ember-2014.pdf
                              ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                              Im Infobrief steht auch: "Betroffene können dieses Vorgehen der Sozialämter zunächst akzeptieren und abwarten, bis die Urteilsbegründungen des BSG vorliegen".

                              Die ausführlichen Urteilsbegründungen liegen nun schon seit Dezember 2014 vor.....

                              Liebe Grüße
                              Monika
                              Zuletzt geändert von werner62; 23.02.2015, 10:06.

                              Kommentar


                                Politische Exkurse: Regelbedarfsstufen-Diskussion

                                Obwohl die Urteilsbegründungen durch die BSG vorliegen,
                                trotzdem weigern sich die Sozialämter die Urteile umzusetzen.
                                Entscheidend ist wieso können die BMAS (Frau Nahles) machen was sie wollen.
                                Wieso können BSG Entscheidungen von der Politik ignoriert werden?
                                Da könnte man sich in Deutschland bald Gerichtsentscheidungen sparen,
                                die von den Machthabenden nicht gewollt sind.
                                Es reicht doch schon wenn die Bundesrichter von den Regierenden benannt
                                werden.

                                Kommentar


                                  Politische Exkurse: Regelbedarfsstufen-Diskussion

                                  60 % der Deutschen zweifeln an Demokratie
                                  ....

                                  http://www.t-online.de/nachrichten/d...n-der-brd.html

                                  warum nur - warum ? ..........

                                  Kommentar


                                    AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                    Hallo!

                                    Auch wenn ich die emotionale Komponente dieser Thematik gut nachvollziehen kann, finde ich die hier einziehende Polemik in den kritischen Äußerungen doch eher schwierig.
                                    Und daher möchte ich mich mal wieder an eine etwas kontroverse Äußerung wagen.

                                    Teil unseres rechtsstaatlichen, demokratischen Systems ist die Gewaltenteilung, auf die sicherlich niemand verzichten möchte. Dazu gehört, dass Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung zwar indirekt auf einander einwirken, sich gegenseitig aber keine Entscheidungen diktieren können. Deshalb können auch höchstgerichtliche Entscheidungen durchaus für eine gewisse Zeit von einem Ministerium "ignoriert" werden, wenn man es unbedingt so formulieren möchte, ohne dass dies gleich Konsequenzen hätte.
                                    Wenn die an sich sinnvolle und wichtige Einrichtung der Gewaltenteilung wie hier zu einer Situation führt, in der eine für einen bestimmten Personenkreis positive Rechtsprechung ohne adäquate Begründung durch Organe dieses Systems nicht zeitnah umgesetzt wird, ist das natürlich kritikwürdig und inakzeptabel - aber sicherlich kein angemessener Grund, das gesamte demokratische System an sich anzuprangern oder in Frage zu stellen. Die Alternativen dazu sehen doch nämlich eher mau aus.

                                    Dass ferner einzelne Sozialleistungsträger (wie Sozialämter) anfangen, nach eigenem Gutdünken Rechtsprechung zu interpretieren, kann mithin nicht in unserem Interesse liegen.
                                    Es ist ja erwartbar, dass solche eigenmächtigen Interpretationen nicht immer zu Gunsten der Leistungsberechtigten ausfallen würden, geschweige denn immer bundeseinheitlich und allerorts mit gleicher Konsequenz. Das kann man nicht ernsthaft wollen.
                                    Damit erscheinen mir also die Sozialämter in diesem Fall wohl nicht als das angemessene Ziel einer Kritik, sondern vielmehr die hier weisungsbefugten Instanzen - und damit wären wir wohl letztlich tatsächlich beim BMAS und der zuständigen Ministerin.

                                    Teil des deutschen Staatssystems ist übrigens ja auch die freie Wahl. Und hier kann jeder für sich dann entsprechend die Konsequenz ziehen, wenn man mit der Arbeit einer Regierung oder bestimmter Regierungsmitglieder nicht zufrieden ist.

                                    Das ist übrigens ein ganz persönlicher Einwurf meiner und der darf natürlich auch in Frage gestellt werden. Meinungsfreiheit ist ja glücklicherweise auch so ein schönes Mitbringsel des demokratischen Rechtsstaates.

                                    Ich wünsche Euch eine ruhige Nacht!

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                                      AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

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                                      Damit erscheinen mir also die Sozialämter in diesem Fall wohl nicht als das angemessene Ziel einer Kritik, sondern vielmehr die hier weisungsbefugten Instanzen - und damit wären wir wohl letztlich tatsächlich beim BMAS und der zuständigen Ministerin.
                                      und letztendlich wo angekommen? Bei den Sozialdemokraten?

                                      Was ist Demokratie?

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                                        AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                        @ Daniel

                                        Bitte entschuldige, aber Dein Beitrag ist mir zu weichgespült....konnte ich schon in den 70ern nicht ausstehen- Friede, Freude, Eierkuchen.....


                                        susemichel

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                                          AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                          Hallo zusammen,

                                          damit die Infos zu dem BSG-Urteil nicht untergehen, habe ich die Beiträge, die sich eher allgemein mit Politik beschäftigen, in ein neues Thema Recht und Politk geschoben.
                                          Zuletzt geändert von Inge; 24.02.2015, 14:16.

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                                            AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                            Hallo an alle,

                                            hier nochmals eine Zusammenstellung aller noch IMMER
                                            unbeantworteten Fragen bei "abgeordnetenwatch".....

                                            ---------------------------------------------------------------------------------------
                                            ....bei der Behindertenbeauftragten der SPD Katja Mast warten noch immer 70 Interessierte auf eine Antwort...
                                            http://www.abgeordnetenwatch.de/katj...9.html#q430399

                                            ...bei Sigmar Gabriel (SPD) warten noch immer 138 Interessierte auf eine Antwort...
                                            http://www.abgeordnetenwatch.de/sigm...7.html#q430397

                                            ...es gibt noch eine weitere Frage an Sigmar Gabriel (SPD) und hier warten noch immer 46 Interessierte auf eine Antwort...
                                            http://www.abgeordnetenwatch.de/sigm...0.html#q430520

                                            ...bei Katrin Werner (Die Linke) warten noch immer 48 Interessierte auf eine Antwort...
                                            http://www.abgeordnetenwatch.de/katr...2.html#q430522

                                            ...bei Dr. Gregor Gysi (Die Linke) warten noch immer 51 Interessierte auf eine Antwort...
                                            http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_g...6.html#q431346

                                            ...bei Frau Hagendorn (SPD) warten noch immer 53 Interessierte auf eine Antwort...
                                            http://www.abgeordnetenwatch.de/bett...1.html#q431261

                                            ...bei Dr.Frank-Walter Steinmeier (SPD) warten noch immer 48 Interessierte auf eine Antwort...
                                            http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_f...8.html#q431348

                                            ...bei Frau Andrea Nahles (SPD) warten noch immer 45 Interessierte auf eine Antwort...
                                            http://www.abgeordnetenwatch.de/andr...0.html#q431480

                                            ------------------------------------------------------------------------------------

                                            Wer sich noch nicht als Interessierter für eine Antwort eingetragen hat....kann es jetzt noch immer machen...

                                            Vielleicht bekommen wir ja noch eine aussagekräftige Antwort von einem der politisch verantwortlichen Menschen...

                                            Liebe Grüße
                                            Monika

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                                              AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                              Thomé Newsletter 05/2015 vom 24.02.2015

                                              . Das BMAS ordnet an die BSG-Urteile zu den 100 %-Regelsätzen für volljährigen Menschen mit Behinderung im Elternhaus und in Wohngemeinschaften nicht umzusetzen

                                              ================================================== ================================
                                              Zum Hintergrund: das BSG urteilte, dass den Klägern die Regelbedarfsstufe 1, also 399 EUR, statt der RB-Stufe 3, also 320 EUR zusteht. Das BMAS ordnet jetzt an, dass das Urteil des BSG zu ignorieren sei. Vorbehaltlich einer Entscheidung des BMAS bis Ende März.
                                              Hier muss ich mal sagen, dass mir in meiner langjährigen Beratungs- und Behördenbeobachtungspraxis eine derart offene „Anordnung“ höchstrichterliche Urteile zu ignorieren bisher nicht untergekommen ist, das ist einmalig. Das denkwürdige Dokument möchte ich der interessierten Öffentlichkeit nicht vorenthalten:
                                              : http://www.harald-thome.de/media/fil...ben-2015_3.pdf

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                                                Mal ganz ehrlich, wäre das nicht eine Schlagzeile für BILD ? (oder zu SPD-demokratisch?)

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                                                  AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                                  Hallo zusammen,

                                                  wir haben gerade unsere Anwältin angewiesen, dass Sozialgericht um Wiederaufnahme unseres ruhend gestellten Verfahrens zu ersuchen. Wir sind es jetzt leid.

                                                  LG
                                                  susemichel

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                                                    AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                                    Da werden wohl nie Antworten (abgeordnetenwatch) kommen, Hauptsache ihre Diäten stimmen!

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