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    AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

    Eine Antwort ist gekommen:
    Sehr geehrte Familie Od.....

    vielen Dank für Ihr Schreiben. Gerne möchte ich an dieser Stelle auf meine Pressemitteilung vom 24. Juli 2014, "LINKE begrüßt Urteil zur Regelbedarfsstufe 3" -
    http://www.katrinwerner.de/nc/start/...edarfsstufe-3/
    hinweisen, in der ich bereits schon im vergangenen Jahr die Koalition aufforderte, das Gerichtsurteil des Bundessozialgerichts endlich umzusetzen. Die vom BSG kritisierte Regelung wurde von unserer Fraktion bereits in der 17. Wahlperiode hart kritisiert und abgelehnt. Dass, obwohl verschiedene schriftliche Entscheidungsgründe zur den Urteilen des BSG vorliegen, das Urteil noch immer nicht in allen Sozialämtern umgesetzt wird, ist mehr als ärgerlich. Aus diesem Grund werde nicht nur ich, sondern auch Linksfraktionen in Kommunen entsprechend aktiv werden. Das derzeitige Regierungshandeln bezüglich der mangelhaften Umsetzung werde ich mit einer Frage an die Bundesregierung erfragen.

    Mit freundlichem Gruß

    Katrin Werner
    Behindertenpolitische Sprecherin
    der Fraktion DIE LINKE, MdB
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

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      AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

      Zitat von Wintersonne Beitrag anzeigen
      Hallo,
      Habe im August den 1. Widerspruch für Regelsatz 1 gestellt. Anfang Januar musste ich nun für meinen Sohn einen neuen Antrag auf Grundsicherung stellen, und bekam als Antwort den alten Regelsatz 3 zugesprochen. Ich sofort wieder einen Widerspruch zum Amt geschickt. Es kam weder auf den ersten noch dem zweiten Widerspruch eine Nachricht oder Begründung. Ich bin richtig wütend.

      Viele Grüße
      Winntersonne

      Hallo Wintersonne,

      schau mal hier-
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      Wer als Single EURO 399,- beantragt und dem nur EURO 320,- bewilligt werden, muss unbedingt Widerspruch einlegen. Ist der Widersrpuch nach 3 Monaten nicht erledigt bzw. noch keine Widersrpuchsbescheid ergangen, kann der Single beim Sozialgericht einen "Antrag auf Vornahme des Verwaltungsaktes" (Widerspruchsbescheides) einreichen (§ 88 Abs. 2 SGG).
      Von Seite des Verfassers wäre es wünschenswert, wenn damit viele indirekt gegen den Nichtanwendungserlass des BMAS vom 08.08.2014 vorgehen würden.

      Kompletter Text:
      http://www.vdk.de/ov-schopfheim/ID150440
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      Es kann nicht sein das Du für Deinen Widerspruch vom August 2014 noch keinen Widerspruchsbescheid bekommen hast.

      Das Amt hat sich auch an Fristen zu halten.

      -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Im Sozialrecht ist § 88 SGG einschlägig.

      Die Wartefrist beträgt sechs Monate für den Bescheid und drei Monate für den Widerspruchsbescheid

      http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage
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      Liebe Grüße
      Monika

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        AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

        Zitat von gero Beitrag anzeigen
        wir sollten Reaktionen der Eltern sammeln und an alle Stellen schicken, die untätig sind oder zu den ganzen Vorgängen schweigen. Zuerst an die Behindertenbeauftragten jeglicher Couleur, dann an das BMAS, an die Politiker, an die Lebenshilfe, usw.
        wie wäre es mit einem offenen Brief, den möglichst viele Eltern unterschreiben?
        Ist sowas überhaupt online möglich?

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          AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

          Hallo an alle,

          ich glaub es nicht-
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          Das aktuelle Thema des Monats
          klärt die wichtigsten Fragen, zum Beispiel: Darf ein Kind selbst Sozialleistungen beantragen? Und bekommt es die volle Regelbedarfsleistung, wenn es mit seinen Eltern in einem Haushalt leben?

          ....Eine Zeitlang wurde den erwachsenen Kindern mit Behinderung, die mit ihren Eltern in einem Haushalt wohnen, die Regelbedarfsleistung nicht im vollen Umfang gewährt. Der Betroffene habe nämlich keinen eigenen Haushalt, argumentierten die Leistungsträger. Allerdings entschied im Juli 2014 das Bundessozialgericht (BSG), dass erwachsene Kinder, die Sozialhilfe oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung beziehen und mit ihren Eltern zusammen in einem Haushalt leben, doch Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 (100 Prozent) erhalten müssen. Das BSG stellte außerdem klar, dass nicht entscheidend sei, ob ein Mensch den Haushalt allein oder teilweise führen kann. Es komme lediglich darauf an, ob der Betroffene fähig ist, sich nach seinen Möglichkeiten zu beteiligen.
          Bisher wurde in solchen Fällen oft nur die Regelbedarfsstufe 3 bewilligt, welche lediglich 80 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 beträgt.

          http://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pa...it_behinderung
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          Das sind Infos zum Thema des Monats bei dem VDK....habe ich irgendwas verpasst?

          Kein Wort davon das viele Eltern auch aktuell, trotz der BSG-Urteile, um die ihren erwachsenen behinderten Kindern zustehende Regelbedarfsstufe1 kämpfen....und was heisst hier eine zeitlang....es sind nun schon Jahre wo gekämpft wird.

          Liebe Grüße
          Monika
          Zuletzt geändert von werner62; 10.02.2015, 13:29.

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            AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

            Hallo Monika, da muss man sich doch wirklich fragen, ob der VDK überhaupt "bei der Sache" ist - oder ob, wie in vielen anderen Bereichen auch, jeder nur noch das Nötigste macht. Nur keine all zu großen Anstrengungen! Ich bin enttäuscht .......

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              AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

              Hallo an alle,

              bei "abgeordnetenwatch" gibt es eine Frage an Frau Andrea Nahles-
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              Frage zum Thema Soziales
              06.02.2015
              Von:

              Sehr geehrte Frau Nahles,

              schön dass Sie in Ihrer (wie immer ausweichenden) Antwort an Herr Ockenfels vom 05.02.15 auf die Bundesbehindertenbeauftragte verweisen:

              Diese äußerte sich am 24.07.14 u.a. bei "kobinet" öffentlich zum Urteil des BSG vom 23.07.14 - Zitat-" Diese Klarstellung ist ein weiterer Schritt für Menschen mit Behinderungen auf dem Weg zu einer gleichberechtigten Teilhabe.
              Der Urteilsspruch entlastet auch die Eltern,die häufig ein Leben lang ihr behindertes Kind betreuen. Die Entscheidung des Gerichts muss jetzt zeitnah von den Sozialhilfträgern umgesetzt werden."- Zitatende.

              Leider sind die Sozialhilfeträger durch Ihren Nichtanwendungserlass vom 08.08.14 (Rundschreiben 2014/7 und Ergänzung vom 10.11.14 Rundschreiben 2014/7a) nicht in der Lage, "zeitnah umzusetzen". Die Verantwortung dafür liegt also bei Ihnen.

              Warum setzen Sie das Urteil nicht um? Wie lange wollen Sie die Entscheidung des BSG prüfen-bis zum St. Nimmerleinstag, in der Hoffnung, dass viele Betroffene auf dem Weg dahin aufgeben oder verstorben sind?
              Bei Durchsicht meiner Unterlagen stellte ich fest, dass ich am 08.09.14 nicht nur Ihr Ministerium sondern auch Sie persönlich diesbzgl. unter Ihrer E-Mail-Adresse des Bundestages zu diesem Thema angeschrieben habe. Auch da warte ich auf Beantworung meiner Fragen.....

              Mit freundlichen Grüßen


              http://www.abgeordnetenwatch.de/andr...5.html#q431145
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              Es haben sich schon 54 Interessierte eingetragen.

              Wer auch Interesse an einer Antwort von Frau Nahles hat, der sollte sich bitte als Interessierter eintragen.

              Um so mehr um so besser!

              Liebe Grüße
              Monika

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                AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                Hallo an alle,

                und hier noch eine ganz aktuelle Frage von Inge Rosenberger an Frau Hagendorn SPD,

                ------------------------------------------------------------------------------------------------

                Frage zum Thema Soziales
                10.02.2015
                Von:

                Sehr geehrte Frau Hagendorn,

                vor mehr als einem halben Jahr hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass grundsätzlich auch Menschen mit Behinderung, die bei Angehörigen leben und Grundsicherung beziehen, Anspruch auf den vollen Regelsatz haben. Obwohl inzwischen die ausführlichen schriftlichen Entscheidungsgründe zu den Urteilen des Bundessozialgerichtes vorliegen, wird diese Entscheidung derzeit von den Sozialbehörden jedoch noch nicht umgesetzt, sondern weiterhin nur der verminderte Betrag der Regelbedarfsstufe 3 ausgezahlt. Dies wird mit einem Rundschreiben des BMAS begründet.

                Vor vier Jahren hatte Ihr Parteikollege Sigmar Gabriel versichert, dass er "das Ziel des vollen Regelsatzes als unumstößlich vereinbart" ansieht und dass "die Verzögerung der Ausführung sind nicht hinnehmbar" sei. Siehe auch Anfragen bei abgeordnetenwatch: www.abgeordnetenwatch.de
                Auch Sie hatten vor vier Jahren betont, dass es "eine Schande" sei, "den Regelsatz gerade für diejenigen Menschen zusammenzukürzen, die keine Chance haben, selbst etwas an ihrer Situation zu ändern" und dass dieses Vorgehen mit "Sozialpolitik nichts mehr zu tun" hat: www.abgeordnetenwatch.de

                Nachdem inzwischen auch die ausführlichen schriftlichen Entscheidungsgründe zu den Urteilen des Bundessozialgerichtes vorliegen und die Urteile des BSG nach dem seit 2011 (und bis heute) geltenden Recht gesprochen wurden, gibt sind die aktuell laufenden Überprüfungsanträge, Widersprüche und Klagen zubearbeiten. Trotzdem warten viele behinderte Menschen und ihre Familien inzwischen seit über vier(!) Jahren auf die Umsetzung ihrer Rechte.

                Wozu wird eine Anweisung von Seiten des BMAS überhaupt noch für notwendig erachtet? Wenn diese notwendig ist, warum wurde diese dann noch immer nicht erlassen? Wann ist mit dieser Anweisung – egal ob nötig oder unnötig - zu rechnen?

                http://www.abgeordnetenwatch.de/bett...1.html#q431261
                ------------------------------------------------------------------------------------------------

                Tragt Euch auch hier bitte alle als Interessierte ein....

                Liebe Grüße
                Monika

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                  AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                  Zitat von Anke Beitrag anzeigen
                  Hallo Monika, da muss man sich doch wirklich fragen, ob der VDK überhaupt "bei der Sache" ist - oder ob, wie in vielen anderen Bereichen auch, jeder nur noch das Nötigste macht. Nur keine all zu großen Anstrengungen! Ich bin enttäuscht .......
                  Nach meinen bisherigen Erfahrungen mit diversen "sogenannten Behindertenvertretern/-verbänden" kann man eigentlich nicht enttäuscht sein, zumal auch diese von Politikern aller Couleur "unterwandert" sind.......

                  @ Monika

                  Auch diese Anfrage wird, wie die vielen anderen vorher, leider nicht beantwortet werden.....
                  Habe mich trotzdem eingetragen

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                    AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                    Hallo rettsich,
                    Zitat von rettesich Beitrag anzeigen
                    Nach meinen bisherigen Erfahrungen mit diversen "sogenannten Behindertenvertretern/-verbänden" kann man eigentlich nicht enttäuscht sein, zumal auch diese von Politikern aller Couleur "unterwandert" sind.......
                    Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Verena Bentele ist in der SPD
                    und Peter Masuch ist Präsident des Bundessozialgerichtes, er ist im Vorstand der Bundesvereinigung der Lebenshilfe und in der SPD.

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                      AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                      Hallo an alle,

                      habe gerade für meine schwerbehinderte Tochter die Zuzahlungsbefreiung bei der KK beantragt.

                      Wie kann es eigentlich sein das sie nur 80% der Regelbedarfstufe1 als Grundsicherung erhält aber die Zuzahlungsbefreiung von der Regelbedarfsstufe1 (100%) errechnet wird...???

                      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

                      Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung

                      ...Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird jeweils nur der Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1 als Bruttoeinkommen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft gezählt, d.h.: Der jährliche Zuzahlungsgesamtbetrag beträgt 95,76 €, bei chronisch Kranken 47,88 €.

                      http://www.betanet.de/betanet/sozial...-675.html#ue82
                      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

                      Also muss meine schwerwiegend chronisch kranke Tochter 47,88 Euro Zuzahlungen leisten....obwohl sie die Regelbedarfsstufe1 gar nicht bekommt.....
                      ....wieso wird hier nicht die Regelbedarfsstufe 3 angesetzt die man ihr ja auch nur zugesteht...dann würde sich ein Zuzahlungsbetrag von 38,40 Euro ergeben.

                      Wieso müssen schwerbehinderte Menschen denen man nur 80 % des Existenzminimums zum Leben zugesteht im Vergleich mehr Zuzahlungen leisten als Menschen die, die Regelbedarfsstufe1 bekommen?...

                      Liebe Grüße
                      Monika
                      Zuletzt geändert von werner62; 11.02.2015, 08:45.

                      Kommentar


                        AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                        Zitat von rosinante Beitrag anzeigen
                        Hallo rettsich,

                        Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Verena Bentele ist in der SPD
                        und Peter Masuch ist Präsident des Bundessozialgerichtes, er ist im Vorstand der Bundesvereinigung der Lebenshilfe und in der SPD.
                        Das BMAS wird von Frau Nahles geleitet, sie ist Mitglied der S(Sozialdemokratische)PD.

                        Grüße

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                          AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                          Hallo Monika,

                          weitere Ungerechtigkeit: Im Regelsatz (Regelbedarfstufe 1!) sind m. W. 25 Cent monatlich (Ansparbetrag!) für einen Personalausweis enthalten.
                          Der entspr. Betrag in der Regelbedarfstfufe 3 ist somit 20 Cent.
                          Um einen Personalausweis zu erhalten werden 28.50 fällig. Leider müsste unser Sohn 11,87 Jahre diese 20 Cent ansparen, braucht aber, wie jeder andere auch, alle 10 Jahre einen neuen Personalausweis........
                          Für einen Schwerbehindertenparkausweis wird alle 5 Jahre eine Gebühr von 15.- Euro fällig....

                          Zu beiden Angelegenheiten hatte ich einen Gebührenermäßigungsantrag gestellt- abgelehnt, da ja in Regelbedarfsstufe enthalten....?????

                          Unser zweiter Sohn bezog während seines Studiums nur Bafög und war in der studentischen Krankenversicherung einer gesetlichen Krankenkasse. Er hat für die gesamte Dauer seines Studiums KEINERLEI Zuzahlungen leisten müssen, obwohl sein Bafög höher lag, als die Regelbedarfstufe 3 unseres behinderten Sohnes....

                          LG
                          susemichel
                          Zuletzt geändert von susemichel; 11.02.2015, 12:22. Grund: Ergänzug

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                            AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                            Nachricht von Nahles:

                            Was wohl????
                            Nischt !!!!!!!!!!!

                            Nächste Wahl-Nächstes Kreuzchen-Nicht bei Nahles !!!!!!

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                              AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                              Es war nicht anders zu erwarten, dass die Spitzenreiterin der Standardanworten bei abgeordnetenwatch wieder mit einer solchen antwortet. In ein paar Tagen nerven wir bestimmt erneut...

                              LG
                              susemichel

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                                AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                Die Gute bekommt jetzt 1-2 Briefe in der Woche von mir , so nicht Frau Nahles

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                                  AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                  Hallo an alle,

                                  ohne Worte....
                                  -------------------------------------------------------------------------------------

                                  http://www.abgeordnetenwatch.de/andr...5.html#q431145

                                  .......Bei Durchsicht meiner Unterlagen stellte ich fest, dass ich am 08.09.14 nicht nur Ihr Ministerium sondern auch Sie persönlich diesbzgl. unter Ihrer E-Mail-Adresse des Bundestages zu diesem Thema angeschrieben habe. Auch da warte ich auf Beantworung meiner Fragen.....



                                  Antwort von Frau Nahles:

                                  Sehr geehrte Frau... ,

                                  ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.

                                  Beste Grüße
                                  Andrea Nahles
                                  -------------------------------------------------------------------------------------
                                  Da kann man ja nur...

                                  Liebe Grüße
                                  Monika

                                  Kommentar


                                    AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                    aus
                                    http://de.wikipedia.org/wiki/Andrea_Nahles

                                    Berufswunsch Frau Nahles: "Hausfrau oder Bundeskanzlerin"

                                    Ersteres ist durchaus im Bereich des Möglichen

                                    Grüße

                                    Kommentar


                                      AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                      SoVD im Gespräch
                                      .... Zu einem gemeinsamen Gespräch in der SoVD-Bundesgeschäftsstelle trafen sich im November Peter Masuch, Präsident des Bundessozialgerichts, und Adolf Bauer, Präsident des Sozialverband Deutschland. ....
                                      Gesprächsthemen waren darüber hinaus die Entscheidungen des BSG vom Juli 2014 zur Regelbedarfsstufe 3 ....
                                      Das Gespräch fand in einer vertrauensvollen Atmosphäre statt und soll fortgesetzt werden. ....
                                      http://www.sovd.de/fileadmin/downloa..._12_gesamt.pdf

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                                        AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                        Hallo zusammen,

                                        die auf dem Rundschreiben des BMAS zur Nichtanwendung angegebene E-Mailadresse sollten wir nutzen, um direkt und in Massen Anfragen zur Umsetzung des BSG-Urteils zu nutzen: auftragsverwaltung-sgbxii@bmas.bund.de.

                                        Wenn Inge damit einverstanden ist (!!!), könnte man (in jeweils individualisierter Form) Inges Frage an Frau Nahles (hier eingestellt am 01.02.2015/ 16:07 Uhr) verwenden-natürlich unter eigenem Namen....
                                        Das kostet nicht viel Zeit und Mühe, das kann jeder schaffen. Kommt keine Antwort innerhalb einer gewissen Zeitspanne, erneut senden.
                                        Leider sind wir wohl nicht genug, um den Server lahmzulegen...trotzdem!
                                        Für facebooknutzer- auch auf der Seite von Frau Nahles kann man immer wieder solche Fragen stellen- hier sollte man aber unbedingt höflich bleiben......
                                        Weiterhin die Öffentlichkeit suchen, jede Kommune hat eine Regionalzeitung, selbst diese kann man versuchen, für das Thema zu interessieren....
                                        Die jeweiligen Behindertenbeauftragten der Kommunen und Landkreise befragen, anschreiben, anrufen...
                                        Nur wenn hohe Wellen schlagen, werden wir gehört.

                                        LG
                                        susemichel

                                        Kommentar


                                          AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                          Hallo susemichel,
                                          hallo zusammen,

                                          meine Texte, die ich hier eingestellt habe, dürfen (evtl. mit entsprechender Anpassung) gerne übernommen werden.

                                          Kommentar


                                            AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                            Habe heute von "Quer" folgende Mail bekommen:
                                            Sehr geehrter Herr Od,

                                            vielen Dank für Ihren Hinweis.
                                            Zugegeben – ich bin wahrscheinlich nicht so tief in dem Thema drin wie Sie, aber relativiert sich das Problem nicht durch das Rundschreiben, das in dem Kommentar, der von Ihnen zitierten Seite aufgeführt wird? http://www.aktuelle-sozialpolitik.bl...ehinderte.html

                                            Besten Gruß,
                                            Florian Meyer-Hawranek
                                            Bayerisches Fernsehen
                                            Redaktion quer

                                            Meine Anbtwort:
                                            Hallo Herr Florian Meyer-Hawranek,
                                            leider nicht, den die Umsetzung des BSG-Urteils wird durch die Anweisung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales an die Sozialämter blockiert.
                                            Also wird hier durch das BMAS das Grundgesetz über die Gewaltenteilung unterlaufen.

                                            Im Rundschreiben vom BMAS vom 10.11.2014 wird zwar die Annahme von Überprüfungsanträgen empfohlen es ändert jedoch nichts an der Anweisung vom 8.8.14 zur Blockierung der Auszahlung.

                                            Es muss also von den Betroffenen wieder Einzel-Klage beim normalen Sozialgericht
                                            eingereicht werden, obwohl ein abschließendes Urteil von „Obersten Deutschen
                                            Sozialgericht“ vorliegt.

                                            Ich nenne das Anstiftung zur Rechtsbeugung.

                                            Gruß
                                            W.Od
                                            In der Anlage als PDF-Datei BMAS vom 10.11.2014

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                                              AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                              Hallo odin,

                                              vielleicht sollten wir mit dem Mittel der Zwangsvollstreckung gegen die Sozialhilfeträger (Landratsämter etc.) über die Sozialgerichte analog zum SGB II die Durchsetzung des BSG-Urteils erzwingen.

                                              aus http://www.info-also.nomos.de/filead...also_12_06.pdf
                                              Zitat:
                                              "Die hohe Belastung der Sozialgerichte mit Verfahren über Leistungen nach dem SGB II führt zwangsläufig zu einem Anwachsen der Zahl der Urteile gegen die Jobcenter. Gerade aber diese Urteile werden nicht immer ohne Weiteres umgesetzt, mag es an organisatorischen Mängeln bei den
                                              Jobcentern liegen oder an der fehlenden Einsicht in die Richtigkeit der Entscheidung.
                                              1 Während die Zwangsvollstreckung vor Einführung des SGB II an den Sozialgerichten wohl praktisch nie eine Rolle gespielt hat, da die öffentliche Hand in der Regel nicht erst durch die Vollstreckung zur Umsetzung von Urteilen gezwungen werden musste, tauchen nunmehr gehäuft Anträge auf Vollstreckung von Entscheidungen bei den Sozialgerichten auf. Zu beobachten ist, dass hier sowohl bei den Prozessbevollmächtigten als auch bei den Gerichten selbst nicht selten eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich des Vorgehens herrscht. Dieser Beitrag soll daher die Grundzüge und Besonderheiten der Zwangsvollstreckung sozialgerichtlicher Urteile gegen die Jobcenter näher beleuchten."

                                              Die Frage ist nur, ob dieses Verfahren auch im Bereich des SGB XII anwendbar ist.

                                              aus dem Bereich SGB V (Krankenversicherung):
                                              http://www.adipositas-anwalt.de/Doku...R%20201301.pdf

                                              aus http://www.herbertmasslau.de/einstw-anord-sgg.html

                                              Zitat:
                                              "Die Einstweilige Anordnung kann schon vor Erhebung der eigentlichen Klage (Hauptsacheverfahren) beantragt werden, um übermäßige Nachteile abzuwenden; sie dient also eigentlich nicht dazu Ansprüche zu erfüllen, sondern Rechte zu sichern. Für die alte Sozialhilfe (BSHG) war aber dennoch die Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache anerkannt, wenn es um die bloße Existenzsicherung ging. Dies dürfte nicht nur für die neue Sozialhilfe (SGB XII) auch von den Sozialgerichten so anerkannt werden, sondern muß auch für die sozialhilfegleiche Leistung des Arbeitslosengeldes II/Sozialgeldes nach SGB II so gelten.

                                              Der Antrag auf Einstweilige Anordnung gewinnt seine Bedeutung ja gerade dadurch, daß ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.

                                              Zunächst einmal setzt der Antrag auf Einstweilige Anordnung voraus, daß überhaupt ein Antrag wegen Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII gestellt ist.

                                              Weitere Voraussetzung für einen Antrag auf Einstweilige Anordnung ist, daß der betreffende Verwaltungsakt (VA) mit einem Widerspruch oder einer Anfechtungsklage [soll VA-Ausführung hindern] belegt ist. Der Verwaltungsakt darf also noch nicht durch Fristablauf rechtskräftig geworden sein. "

                                              .....
                                              Zuletzt geändert von rettesich; 11.02.2015, 18:06.

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                                                AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                                Hallo odin,

                                                tolle Idee, sich an "Quer" zu wenden- bitte bleib dran...

                                                Ich bin auch aktiv und hoffe auf Rückmeldungen, von denen ich dann auch hier schreiben werde.

                                                @ rettesich

                                                Interessanter Kommentar.....sollte man im "Hinterstübchen" behalten....bin aber heute schon zu müde, um es ganz zu erfassen....

                                                Ich finde es im Moment sehr wichtig, viel Öffentlichkeit zum Thema zu schaffen. Ich weiß, viele von uns sind geschlaucht vom Alltag, aber wenn wir jetzt nicht aus dem "Quark" kommen, wann dann?


                                                LG
                                                susemichel

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                                                  AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                                  Zitat von susemichel Beitrag anzeigen

                                                  Ich finde es im Moment sehr wichtig, viel Öffentlichkeit zum Thema zu schaffen. Ich weiß, viele von uns sind geschlaucht vom Alltag, aber wenn wir jetzt nicht aus dem "Quark" kommen, wann dann?

                                                  LG
                                                  susemichel
                                                  Hallo an alle,

                                                  susemichel hat recht...kein Mensch in unserem Bekanntenkreis, Freunde, Nachbarn u.s.w. weiß wie hier mit schwerbehinderten Menschen umgegangen wird, mit Menschen die auf die Solidarität von uns allen angewiesen sind.

                                                  Niemand bekommt mit, das man diesen behinderten Menschen ihr rechtsmäßig zustehendes Existenzminimum trotz der eindeutigen Urteile des BSG immer noch verweigert.
                                                  Das Existenzminimum eines behinderten Menschen überhaupt niedriger anzusetzen als das eines gesunden Menschen in gleicher Wohnsituation........und in der Presse kann man von all dem nichts lesen...

                                                  Wir müssen lauter werden ...damit wir gehört werden

                                                  Liebe Grüße
                                                  Monika

                                                  Kommentar


                                                    AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                                    Hallo,
                                                    schwirren irgendwo im Internet schon Musterklagen herum, die man beim Sozialgericht einreichen kann.

                                                    Betreffend nicht gewährte Regelbedarfsstufe 1 lt. BSG-Urteil vom 23.7.14

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