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    AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

    Inge, großartig! Ich muss zugeben, ich wär wohl nicht in der Lage dazu. Ich bin gespannt, was sich daraus ergibt.

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      AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

      Hallo Inge ,
      auch ich bedanke mich bei Dir

      Viele Grüße
      Wintersonne

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        AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

        Gerade eingetragen! Als Interessierter
        Zuletzt geändert von Hofi; 16.02.2015, 10:42. Grund: vergessen

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          AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

          http://www.abgeordnetenwatch.de/frag...3.html#q430523
          Antwort von Corinna Rüffer
          bisher keineEmpfehlungen
          16.02.2015
          Corinna Rüffer
          Sehr geehrte Frau ,

          auch ich bin der Meinung, dass BezieherInnen von Grundsicherung, die mit anderen Menschen zusammen leben, ohne dass eine Paarbeziehung besteht, Leistungen in Höhe der Regelbedarfsstufe 1 zustehen. Ich habe das BMAS bereits kurz nach der Verkündung des Urteils danach gefragt, welche Konsequenzen es aus dem Urteil zieht, und werde weiter auf dessen Umsetzung drängen. Die Verzögerungstaktik des BMAS trägt in meinen Augen dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen den Glauben an den Rechtsstaat verlieren. Dem müssen wir entgegen wirken.
          Ich freue mich, dass einige Kommunen die Urteile des Bundessozialgerichts schon umsetzen. Ich habe aber auch ein gewisses Maß an Verständnis für die Kommunen, die auf die Anweisung des BMAS warten, da sie fürchten, die Leistung nicht vom Bund erstattet zu bekommen. Viele Städte und Kreise können sich das nicht leisten. Daher liegt für mich die Verantwortung beim BMAS.

          Mit freundlichem Gruß

          Corinna Rüffer

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            AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

            Hallo zusammen,
            habe gerade auf "Die Welt" online den Artikel : Arbeitgeber befürchten Kollaps der Sozialversicherungen gelesen.
            Ist nicht direkt unser Thema, aber da es um die miserable Sozialpolitik geht, habe ich Frau Nahles einen Kommentar hinterlassen....
            Warte leider noch immer auf Rückmeldung vom "Spiegel", "FAZ" und "Focus" bzgl. Artikel über die (Nicht-) Umsetzung des BSG-Urteils.
            Man wird doch wohl nicht zum Äußersten greifen und die "Bild" anschreiben müssen.....?

            LG
            Susanne
            Zuletzt geändert von susemichel; 16.02.2015, 13:09.

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              AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

              zu Corinna Rüffer:

              Ich habe aber auch ein gewisses Maß an Verständnis für die Kommunen, die auf die Anweisung des BMAS warten, da sie fürchten, die Leistung nicht vom Bund erstattet zu bekommen. Viele Städte und Kreise können sich das nicht leisten. Daher liegt für mich die Verantwortung beim BMAS.
              Können sich die Städte und Kreise nicht darauf berufen, dass ja ein rechtskräftiges Urteil des "Obersten Sozialgericht in Deutschland " vorliegt. ?

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                AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                Hallo Odin,

                Zitat von odin Beitrag anzeigen
                Können sich die Städte und Kreise nicht darauf berufen, dass ja ein rechtskräftiges Urteil des "Obersten Sozialgericht in Deutschland " vorliegt. ?
                darauf müssen WIR uns berufen und gegen die Verzögerungstaktik des BMAS vorgehen.
                So lange wir Eltern stillhalten und auf diese unsinnige Handlungsanweisung des BMAS warten, wird sich nichts ändern.
                Deshalb müssen wir das Ruhen der Widersprüche und Klagen aufheben und die Nachzahlung einfordern. Wenn das genügend Eltern tun, dann wird sich auch endlich was bewegen.

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                  AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                  Hallo gero,

                  ich weiß es, Du weißt es, aber wissen es die Ämter?
                  Deshalb geht diese Woche meine Klage an das Sozialgericht raus.
                  (2011 Widerspruch eingelegt-28.7.2014 Regelbedarfsstufe 1 rückwirkend und zukünftig angefordert.
                  Dazu noch 2.1.15 Zahlungszielsetzung und nochmals 27.1.15 letztes Zahlungsziel. Nur einmal eine Antwort
                  bekommen mit Hinweis auf BMAS.

                  Gruß

                  Kommentar


                    AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                    Hallo Odin,

                    ich bin mir sicher, dass die Ämter das auch wissen, aber mit dem Verständnis (das BMAS ist schuld und wir können ja nix dazu) und der unendlichen Geduld und der viel zu großen bürokratischen Belastung der Eltern rechnen.

                    Kommentar


                      AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                      hoffentlich kommt der Bericht von Report Mainz bald. Wenn der richtig gut gemacht ist, was ich bei denen ja eigentlich annehme, dann könnte sich was bewegen.

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                        AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                        Leider hat bei mir "quer" vom Bay. Fernsehen abgesagt.

                        Auch die Nürnberger Zeitung, die Süddeutsche Zeitung und die
                        Heimat-Zeitung haben sich noch nicht gerührt.

                        Gruß

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                          AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                          die Süddeutsche ist meistens auch gut bei ihren Berichten, aber bei "quer" oder der Nürnberger wäre die Chance halt auch sehr gering, dass sich dann für alle Betroffenen was bewegt. Die sind einfach zu klein. Wir müssen einfach tätig werden.

                          Kommentar


                            AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                            Antwort von Frau Nahles zu Andreas Frage: "Ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit....bla bla bla....
                            Jetzt sollte der Nächste eine Anfrage an sie stellen...nerven, nerven. nerven!

                            LG
                            Susanne

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                              AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                              Wie von Frau Nahles gewünscht, habe ich meine Frage direkt ans BMAS gestellt.

                              Sehr geehrte Frau Nahles,

                              im Abgeordnetenwatch baten Sie darum, Anfragen die Ihre Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu stellen. Dies möchte ich hiermit tun.

                              Als betroffene Mutter verfolge ich zum Thema Grundsicherung die Nichtumsetzung des BSG-Urteil vom 23.07.2014.
                              Ist es nicht Aufgabe der Sozialhilfe, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht (§1 SGB XII)?
                              Durch die Gewährung von 80% des Regelbedarfes ist die Grundsicherung nur zu 80% gedeckt. Das heißt, dass die im Regelsatz enthaltenen Kosten u. a. für Lebensmittel; Kleidung;Strom, usw. auf einen Monat mit 30 Tagen gerechnet, für 6 Tage im Monat nicht ausreichen. Soll ich die letzten sechs Tage jeden Monats den Kühlschrank abschließen, den Strom abschalten,und das Duschbad verstecken?
                              Wissen Sie eigentlich, was wir jeden Tag leisten müssen, um die Versorgung, Pflege und Betreuung unseres behinderten erwachsenen Sohnes abzusichern, worauf wir selber verzichten, um seine Bedürfnisse zu erfüllen? Können Sie sich vorstellen, wie viele Briefe wir schreiben müssen, um Rechte einzufordern und wie viel Kraft das kostet?

                              Sicher habe ich Verständnis dafür, wie Sie im Abgeordnetenwatch einer anderen Mutter mitgeteilt haben, dass Sie viel zu tun haben und Antworten auch mal länger dauern. Mir geht es ähnlich. Ich habe auch viel zu tun und gebe wie Sie persönlich mein Bestes und die letzten sechs Tage jeden Monats auch noch mehr.

                              Was meinen Sie passiert, wenn die Versorgung für die letzten sechs Tage jeden Monats nicht mehr durch die Familie sichergestellt wird oder ist es am Ende eine nicht ausgesprochene Aufforderung an uns, die Pflege und Betreuung unseres erwachsenen Kindes in andere Hände zu geben?

                              Nun möchte ich ganz konkret meine Frage stellen, die Sie ganz konkret mit ja oder nein beantworten können. Das kostet nicht viel Zeit.

                              Erwarten Sie, dass ich die Grundversorgung bestehend aus Lebensmitteln, Strom, Wasser, Medikamenten u. ä. für 6 Tage im Monat sicherstelle?

                              Mit freundlichen Grüßen



                              Andrea Luplow

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                                AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                Hier noch eine Anschrift

                                Bundespräsidialamt
                                Spreeweg 1
                                10557 Berlin

                                Auszug Internetauftritt
                                Viele Bürgerinnen und Bürger wenden sich mit Wünschen, Bitten, Beschwerden und Fragen an den Bundespräsidenten. Diese Briefe sind getragen von einem großen Vertrauen, das die Menschen in den Bundespräsidenten setzen, ihnen bei der Lösung ihrer Fragen und Probleme zu helfen. Dabei übersteigen die Erwartungen der Bürger in vielen Fällen jedoch auch die Möglichkeiten und die Befugnisse, die dem Bundespräsidenten laut Verfassung gegeben sind.
                                Mit großer Sorgfalt werden alle eingehenden Briefe und jedes Anliegen geprüft. Bei berechtigten Anliegen werden sämtliche Möglichkeiten der Einwirkung durch den Bundespräsidenten ausgeschöpft.
                                Je nach Lage des Problems können die zuständigen Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden - vor allem die Sozialämter - ebenso eingeschaltet werden wie die karitativen Verbände und andere Einrichtungen.

                                Kommentar


                                  AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                  Hallo zusammen,

                                  leider wird "unser" Beitrag heute noch nicht ausgestrahlt. Das ist einerseits auch für mich eine Enttäuschung, auf der anderen Seite sind die Zuschauer in vier Wochen vermutlich auch nicht so faschingstrunken wie heute.
                                  Eine interessante Zusammenfassung ist auch der Kommentar von Gisela bei kobinet.

                                  Kommentar


                                    AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                    Hallo Inge,
                                    einerseits schade, dass der Beitrag heute noch nicht ausgestrahlt wird...
                                    Andererseits- das gibt uns allerdings weiterhin Zeit, es auch noch woanders (Print-Medien) zu versuchen.
                                    Ich hatte heute einen Gesprächstermin beim Sachbearbeiter unseres Sohnes im Sozialamt. Da dieser nicht da war, sprach ich mit seiner Vertretung und hatte, neben der Klärung einer anderen Angelegenheit, die Möglichkeit, auf die (Nicht-) Umsetzung anzusprechen- man befürchtet etliche weitere Klagen (zu denen, die man sowieso schon seit 2011 in der Sache an der Backe hat) und ist stinksauer auf das BMAS deswegen.......Zeitrahmen- kann noch Monate dauern, bis (falls) umgesetzt wird. Habe bei der Gelegenheit um einen zügigen rechtsmittelfähigen Bescheid auf unseren Widerspruch von Januar gedrängt und eine weiter Klage angekündigt.

                                    Kommentar von Gisela ist wieder einmal Spitze!

                                    LG
                                    Susanne

                                    Kommentar


                                      AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                      Hallo zusammen,

                                      hier sind die Mail-Adressen der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung und der Bundestagsfraktionen.
                                      Dorthin könnten und sollten möglichst viele Eltern eine Antwort einfordern.

                                      buero@behindertenbeauftragte.de (Verena Bentele, Behindertenbeauftragte der Bundesregierung)
                                      info@bmas.bund.de (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
                                      andrea.nahles@bundestag.de (Andres Nahles, Sozialministerin)
                                      katrin.werner@bundestag.de (Behindertenbeauftragte Die Linke)
                                      corinna.rueffer@bundestag.de (Behindertenbeauftragte Die Grünen)
                                      katja.mast@bundestag.de (Behindertenbeauftragte SPD)
                                      uwe.schummer@bundestag.de (Behindertenbeauftragter CDU)

                                      Diese Adresse hier steht auf den Rundschreiben des BMAS und kann bestimmt auch verwendet werden: auftragsverwaltung-sgbxii@bmas.bund.de (Danke susemichel!!)

                                      Ich lehne mich jetzt ein Stückchen weiter aus dem Fenster und werde die Leute aus der Liste anschreiben, die mir bisher noch nicht geantwortet haben.

                                      Anfrage zur Umsetzung des BSG-Urteils zur Regelbedarfsstufe 1

                                      Sehr geehrte ..............

                                      als Mutter eines schwerstbehinderten erwachsenen Tochter bitte ich Sie wiederholt um eine Stellungnahme zu der Verfahrensweise bei der Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichtes zum Rechtsanspruch auf die Regelbedarfsstufe 1.

                                      Noch im Jahr 2011 hatte die SPD aus der Opposition heraus „das Ziel des vollen Regelsatzes als unumstößlich vereinbart“ betrachtet und wollte „das Thema weiterhin kritisch begleiten“, während man von der schwarz-gelben Koalition erwartet hatte, die Angleichung „verschleppen“ zu wollen, was man u.a. hier nachlesen kann:

                                      http://www.kobinet-nachrichten.org/d...n/?oldid=26068
                                      http://www.abgeordnetenwatch.de/sigm...7.html#q430397

                                      Und nun will das durch die SPD geführte BMAS den vollen Regelsatz auch dann nicht anerkennen, wenn dies vom Bundessozialgericht als bindend vorgegeben wird. Denn vor mehr als sieben Monaten hat das BSG festgestellt, dass die Regelbedarfsstufe 1 (100 %) durch das Merkmal „alleinstehend“ gekennzeichnet wird, und dass Personen nach der Regelbedarfsstufe 1 laut Gesetzestext auch mit anderen Personen in einer Haushaltsgemeinschaft leben können.
                                      Demzufolge gibt es also keinen Grund zu weiteren Verzögerungen zur Bearbeitung der zum Teil mehr als vier Jahre laufenden Überprüfungsanträge, Widersprüche und Klagen.

                                      Über eine baldige Beantwortung der nachfolgenden Fragen würde ich mich freuen:

                                      Warum wird trotz der vom BMAS geäußerten„verfassungsrechtlichen Zweifel“ an der Entscheidung des Bundessozialgerichts in einem weiteren Rundschreiben 2014/7(a) des BMAS - http://www.harald-thome.de/media/fil...-2014_7(a).pdf - darauf hingewiesen, dass Widersprüche trotzdem fristgerecht zu bearbeiten sind und Untätigkeitsklagen nach Ablauf der Fristen zulässig sind?

                                      Wann ist mit der Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichts als oberstem Gericht der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland zu rechnen?

                                      Auf welche Weise werden Sie persönlich die betroffenen behinderten Menschen und deren Familien unterstützen?

                                      Zum Schluss möchte ich etwas persönlicher werden: wir Eltern werden bei Anfragen von Seiten der Behörden grundsätzlich aufgefordert, innerhalb weniger Tage eine Antwort zu gewährleisten. Dieses müssen wir neben der meist sehr aufwändigen Pflege und Betreuung unserer erwachsenen Töchter und Söhne - und oftmals auch neben der Berufstätigkeit - bewältigen.
                                      Dass auch nach längerer Wartezeit kaum jemand der Verantwortlichen auf die berechtigten Fragen der Betroffenen aussagekräftig geantwortet hat, empfinde ich deshalb als äußerst verletzenden Mangel an Interesse, Empathie und Wertschätzung.

                                      Mit verhältnismäßig freundlichen Grüßen
                                      Zuletzt geändert von Inge; 17.02.2015, 15:18.

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                                        AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                        Hallo Inge,

                                        wird morgen erledigt, schreibe alle (noch einmal) an. Werde dazu Deinen Text verwenden- heute bin ich schon zu "platt".
                                        Man könnte auch mal die auf dem veröffentlichten Rundschreiben angegebene Rufnummer verwenden, da man am "Bürgertelefon" des BMAS so "lustige" Aussagen bekommt wie: "Von diesem Urteil wissen wir nichts- da kann ich Ihnen nicht weiterhelfen....."
                                        Tel. 030-18527-6537

                                        LG
                                        Susanne

                                        Kommentar


                                          AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                          Hallo Inge,

                                          ich habe meine "Hausaufgaben" erledigt und alle angemailt.
                                          Wenn sogar ich als ausgesprochene Computerniete das in wenigen Minuten schaffe, kann das jeder....
                                          Bitte nachmachen....

                                          LG
                                          susemichel

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                                            AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                            Hallo zusammen,

                                            es gibt eine neue Anfrage an Frau Nahles/Thema Soziales.
                                            Der Fragende könnte weitere Interessierte gebrauchen....

                                            LG
                                            susemichel
                                            Zuletzt geändert von Inge; 19.02.2015, 14:05. Grund: Link ergänzt

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                                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                              Hallo Susemichel,
                                              ich hätte einige Beiträge zu diesen Thema. Habe mich deshalb Heute angemeldet. Komme seit der Anmeldung nicht mehr auf die letzte Seite (323). Wird wohl wieder von oben gesteuert? Oder wo ist der Fehler?
                                              LG Emil

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                                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                Jetzt bin ich auf der letzten Seite.
                                                Also Beitrag Nummer 1:
                                                Antwort von Herrn Dr. Gysi:
                                                Wie Sie sicher auch verfolgt haben, hat das BSG zwar in besagten Fällen eine Entscheidung und ein Urteil getroffen, dieses ist aber leider nicht rechtsgültig.
                                                Die Sachen wurden zur erneuten Ver*handlung und Entscheidung an das Sozialgericht zurückverwiesen, weil es an ausreichenden tatsächlichen Feststellungen für eine endgültige Entscheidung über einen höheren Anspruch der jeweiligen Kläger mangelte.
                                                So schlimm das ist - auf eine gültige Entscheidung eines Gerichts oder gar darauf, dass die Ämter der Länder hier ein Urteil ignorieren, können Sie sich (noch) nicht berufen.

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                                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

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                                                  Antwort vom Sozialamt Leipzig:
                                                  .....in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung des hiesigen Sozialgerichtes wird ihr Überprüfungsantrag vom 09.02.2015 (Posteingang 11.02.2015) abgelehnt.
                                                  Die für Sachsen zuständigen sozialgerichtlichen Instanzen tragen die Auffassung des Bundessozialgerichtes nicht mit. Im Rahmen eines am 27.08.2014 verhandelten gleichgelagerten Rechtstreites wurde das klägerseitige Begehren abgelehnt.
                                                  Durch die Sozialgerichte wird die letztliche Vorlage beim Verfassungsgericht angestrebt.

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                                                    AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                                    .....in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung des hiesigen Sozialgerichtes wird ihr Überprüfungsantrag vom 09.02.2015 (Posteingang 11.02.2015) abgelehnt.
                                                    Die für Sachsen zuständigen sozialgerichtlichen Instanzen tragen die Auffassung des Bundessozialgerichtes nicht mit.
                                                    Nach welcher Rechtsauffassung arbeitet man denn da in Sachsen? Hat man da vor mehr als 25 etwas verpasst? Wenn es jetzt eines der armen Bundesländer wäre, würde ich es ja annähernd nachvollziehen können, aber eines der reichsten Länder, wo unsere ganze Industrie und Wirtschaft übergesiedelt ist, wo Studenten Geld bekamen (bekommen?), wenn sie in andere Bundesländer zum studieren gehen, da hat man so eine Rechtsauffassung?

                                                    Ich fühle mich durch solche Zeilen dermaßen diskriminiert und herabgesetzt. Das ist entwürdigend ohne Ende. So dürfte in Deutschland kein Mensch mit Migrationshintergrund, oder........, oder......... oder ein Tier in einer Zuchtanlage behandelt werden. Wo bitte bleibt da das Recht? Wo bleibt die Unterstützung unserer Lebenshillfe und Verbände, wo bleibt die Menschenrechtsorganisation, wo bleibt die Un-Behindertenrechtskommission, wo bleibt der Staat in seiner Verantwortung, dass das Grundgesetz auch beachtet und geachtet wird, so wie der Mensch, der in diesem unseren Rechtsstaat und vor allem in einer Demokratie lebt?

                                                    In Sachsen propagiert man das, was alle denken, die nicht betroffen sind:"Was wollt ihr überhaupt? Ihr seid doch nur 80% und weniger wert, als der Mensch, der im Vollbesitz seiner geistigen- und körperlichen Fähigkeiten ist.

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