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Diskussion zur Grundsicherung

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    #51
    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

    Hallo zusammen,

    zur klarstellenden Entscheidung des Bundessozialgerichts in Sachen Regelbedarfsstufe 1 hat der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderter Menschen e.V. bvkm eine Argumentationshilfe veröffentlicht.

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      #52
      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

      Salü!

      Die Argumentationshilfe ist gut, wobei ich selbst bei einem "Wachkomapatienten" (siehe Seite 2) gegen die RBS3 vorgehen würde. Kann doch nicht sein, dass diese Menschen schlechter gestellt werden als andere behinderte Menschen.
      Es ist doch völlig daneben, wenn im sozialen Bereich nur noch Leistung zählt

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        #53
        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

        Hallo Inge,

        in den Schlußbemerkungen des bvkm ist immer noch von Ü25 die Rede, obwohl vor dem 01.01.2011 auch für U25-jährige der Regelsatz des Haushaltsvorstandes (1) zur Anwendung kam, wenn diese in keiner Bedarfs-/Einstandsgemeinschaft lebten.

        Die Argumentationshilfe als solche ist gut, zitiert aber im wesentlichen auch nur die Medieninformation 20/14 des BSG vom 23.07.14; bei einem Widerspruch/Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens könnte diese auch einfach als Anlage verwendet werden.

        Grüße

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          #54
          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

          Hallo rettesich,

          heute habe ich von Gisela Maubach folgende Rückmeldung bekommen:

          Das Alter 25 Jahre spielt nie – und wirklich niemals !!!!! – eine Rolle im SGB XII. Es wurde immer nur vorgebracht, weil im SGB II eine unterschiedliche Anzahl von Bedarfsgemeinschaften innerhalb eines Haushaltes leben können. Und genau das ist im SGB XII eben nicht möglich, und daher spielt das Alter 25 Jahre im SGB XII auch keine Rolle.

          Wenn Du im folgenden Urteil aus 2010 den Absatz 21 anschaust, kannst Du erkennen, dass es im SGB XII lediglich um Volljährigkeit geht:
          http://juris.bundessozialgericht.de/...14&pos=0&anz=2

          Der Kläger war 1984 geboren, und es ging um einen Zeitraum in 2005. Der war also noch keine 25 Jahre alt. Und in dieser Hinsicht hat sich bis heute nichts geändert.
          Im Anhang ist noch eine Antragsformulierung von Gisela, der ich herzlich für ihr Engagement danke
          Angehängte Dateien

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            #55
            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

            Hallo Inge,

            der Sachverhalt bzgl. SGB XII/SGB II und Ü25/U25 ist ja eigentlich klar.

            Die Antragsformulierung von Gisela (wenn ich Sie so nennen darf) finde ich erfrischend kurz und knackig, ist allerdings nur für Überprüfungsanträge ab 01.01.2013 zu verwenden.

            Für die meisten von uns (hoffe ich jedenfalls) wird wohl die Beantragung der Fortsetzung des Verfahrens bzgl. ruhend gestellter Widersprüche folgen.

            Herzlichen Dank und viele Grüße

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              #56
              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

              .
              Hallo rettesich,
              Zitat von rettesich Beitrag anzeigen
              Die Antragsformulierung von Gisela (wenn ich Sie so nennen darf) finde ich erfrischend kurz und knackig
              und das reicht auch vollkommen aus. Kompliziert können die Ämter, das brauchen wir nicht auch noch

              Für die meisten von uns (hoffe ich jedenfalls) wird wohl die Beantragung der Fortsetzung des Verfahrens bzgl. ruhend gestellter Widersprüche folgen.
              bei uns in 3-facher Ausfertigung (seit 01.01.2011)

              Gisela hat einen weiteren Kommentar geschrieben: Kobinet

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                #57
                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                Hallo zusammen,

                ich hatte gerade ein Telefonat mit der Rechtsabteilung unseres Sozialamtes bzgl. der Regelbedarfstufe 1 (statt 3).
                "Man habe vom Bund die Anweisung erhalten, dass die Regelbedarfstufe 3 (vorläufig)solange weiterzugewähren ist, bis das Urtel des BSG vom 23. 07. in schriftlicher Form und eine entspr. Dienstanweisung vorliegt.
                Kann noch 2-3 Monate dauern....."

                Alle, die keinen Widerspruch eingelegt haben, sollten nicht verpassen, bis Ende des Jahres einen Überprüfungsantrag nch § 44 SGB X zu stellen, da dieser immer nur noch bis zum 1.1. des Vorjahres rückwirkend zu stellen ist.

                LG
                susemichel
                Zuletzt geändert von susemichel; 13.08.2014, 10:37. Grund: Ergänzung

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                  #58
                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                  Hallo susemichel,

                  schau mal was Gisela M. in ihrem Beitrag vom 12.08.2014 dazu schreibt-
                  ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                  Es ist also völlig uninteressant, zu welchen Ergebnissen die tatsächlichen Feststellungen der jeweiligen Vorinstanzen führen, sondern entscheidend ist, dass das Bundessozialgericht über die Rechtsfrage hinsichtlich der Regelbedarfsstufe entschieden hat – und zwar auf der Grundlage des jetzt geltenden Rechts.
                  Damit gelten auch die gesetzlichen Fristen bei der Bearbeitung.

                  und-

                  Wer von einem Sozialamt damit abgespeist wird, dass man nach dem Zurückverweisen auf die endgültigen Urteile warten müsse, kann ja mal auf die Fristen einer Untätigkeitsklage hinweisen . . .

                  http://www.rehakids.de/phpBB2/viewto...cc65334fc5802a
                  ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                  Liebe Grüße
                  Monika

                  Kommentar


                    #59
                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                    Hat irgend jemand schon eine Reaktion vom Sozialamt erhalten ?
                    Ich habe am 28.7.2014 den Antrag auf rückwirkende Zahlung und weitere Zahlung nach Regelbedarfsstufe 1 gestellt.
                    Bis jetzt keinerlei Reaktion.

                    Kommentar


                      #60
                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                      Bei mir kam bis jetzt auch noch keine Reaktion ...

                      Kommentar


                        #61
                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                        Bis jetzt keine Reaktion

                        Grüße

                        Kommentar


                          #62
                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                          hallo,

                          war ja im urlaub.

                          in der zeit kam ein brief vom sozialamt.datum vom 7.8.14.

                          alles neue bescheide,mit allen nachzahlungen.

                          war heute auf der bank und alle nachzahlungen wurden überwiesen.

                          kann es immer noch nicht glauben.

                          hurra,hurra

                          grüße wallau

                          Kommentar


                            #63
                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                            Ich habe antwort erhalten, muß jetzt noch was tun oder kann ich erst mal abwarten?

                            "Sehr Geehrter Herr ...
                            ich bestätige den Eingang Ihres Widerspruchs am 08.08.2014. Der Vorgang ist unter dem AZ.: ...
                            registriert.
                            Die Bearbeitung der Widersprüche erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Posteingangs.
                            Ich bitte um Verständnis,dass es wegen der Vielzahl der zu bearbeitenden Widersprüche zu längerer
                            Bearbeitungszeiten kommen kann.
                            Das Widerspruchsverfahren wird bis zur Veröffentlichung der BSG-Entscheidung im Volltext
                            AZ.:B 8...,B 8...,B 8...) ruhend gestellt

                            Mit freundlichen Grüßen
                            Ihre Widerspruchsstelle"

                            mfg mario
                            Zuletzt geändert von fcmmario; 23.08.2014, 13:28.

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                              #64
                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                              WoW Wallau, ich gratuliere! Man wartet also bei Euch nicht ab, sondern respektiert die Entscheidung vom BSG. Das sollten alle Sozialämter tun!

                              Einen schönen Sonntag wünsche ich
                              PS: bei mir backt gerade ein Blech Pflaumenkuchen vor sich hin .... hmmmm

                              Kommentar


                                #65
                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                Zitat von fcmmario Beitrag anzeigen
                                Die Bearbeitung der Widersprüche erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Posteingangs.
                                Ich bitte um Verständnis,dass es wegen der Vielzahl der zu bearbeitenden Widersprüche zu längerer
                                Bearbeitungszeiten kommen kann.
                                das ist wohl ok, so lange die Fristen beachtet werden!

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                                  #66
                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                  Hallo wallau,
                                  so viel schnell Einsicht hätte ich in Bayern nicht vermutet
                                  Bin gespannt, wie schnell auf unsere beiden Klagen und den einen Widerspruch reagiert wird

                                  Kommentar


                                    #67
                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                    @ zippe
                                    Wie ist das denn mit den fristen?

                                    mfg mario

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                                      #68
                                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                      Hallo zusammen,

                                      In der Drucksache 18/2309 des Deutschen Bundestages ist die Frage 52, gestellt durch die Abgeordnete Katja Kipping (Die Linke) zu den durchführungsrechtlichen Aktivitäten bzgl. der Umsetzung der Entscheidung des BSG vom 23.07.2014 interessant.

                                      Leider, leider, leider bin ich mal wieder zu dusselig zu verlinken.......

                                      LG
                                      susemichel

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                                        #69
                                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                        Hallo susemichel,

                                        meinst Du dies hier ab Seite 45-

                                        http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/023/1802309.pdf

                                        52. Abgeordnete
                                        Katja
                                        Kipping
                                        (DIE LINKE.)
                                        Welche durchführungsrechtlichen Aktivitäten
                                        und welche möglichen Gesetzesinitiativen plant
                                        die Bundesregierung infolge der Entscheidung
                                        des Bundessozialgerichts vom 23. Juli 2014
                                        (Az. B8 SO 14/13 R, Az. B8 SO 31/12 R und
                                        Az. B8 SO 12/13 R) bezüglich der Regelbedarfsstufe
                                        3 (§§ 27 und 28 des Zwölften Buches
                                        Sozialgesetzbuch – SGB XII), und bis wann erfolgen
                                        diese Aktivitäten?

                                        Antwort des Staatssekretärs Thorben Albrecht
                                        vom 6. August 2014

                                        Das Bundessozialgericht hat in den in der Frage genannten Verfahren
                                        über Klagen von in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
                                        nach dem Vierten Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten
                                        Personen entschieden. In allen drei Klagen hat das Bundessozialgericht
                                        die Sache wegen unzureichender Tatsachenfeststellungen
                                        im Vorverfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung
                                        an die zuständigen Sozialgerichte zurückverwiesen.

                                        In den Entscheidungen sind nach den bislang vorliegenden Informationen
                                        Aussagen über die Anwendbarkeit der Regelbedarfsstufe 1 beziehungsweise
                                        der Regelbedarfsstufe 3 enthalten, durch die das Bundessozialgericht
                                        Wertungen des Gesetzeswortlauts in § 8 Absatz 1
                                        Nummer 1 und 3 des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (RBEG,
                                        Artikel 1 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur
                                        Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom
                                        24. März 2011, BGBl. I S. 453) sowie der darauf basierenden Anlage
                                        zu § 28 SGB XII vorgenommen hat. Nach bisherigem Kenntnisstand
                                        werden auch Bewertungen des Willens des Bundesgesetzgebers im
                                        Zusammenhang mit den Regelbedarfsstufen 1 und 3 sowie der Nichtanwendbarkeit
                                        der Unterhaltsvermutung vorgenommen.

                                        Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der behandelten
                                        Rechtsfragen ist eine sorgfältige Prüfung der bislang noch
                                        nicht vorliegenden Urteilsbegründungen erforderlich.

                                        Ob sich nach Abschluss dieser Prüfung die Notwendigkeit von Ausführungshinweisen
                                        des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
                                        im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für das Vierte Kapitel
                                        des SGB XII oder von den gesetzlichen Änderungen ergeben kann,
                                        kann zum heutigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden.

                                        Liebe Grüße
                                        Monika

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                                          #70
                                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                          Das heißt also mal wieder .....warten.....warten.....

                                          Wieso werden Diätenerhöhungen Ratz-Fatz durchgewunken?

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                                            #71
                                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                            Hallo Monika,
                                            genau das meinte ich- danke fürs verlinken!

                                            LG
                                            susemichel

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                                              #72
                                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                              Zitat von fcmmario Beitrag anzeigen
                                              @ zippe
                                              Wie ist das denn mit den fristen?

                                              mfg mario
                                              Hallo Mario,

                                              Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Bei Widersprüchen gegen die noch nicht bestandskräftigen Bescheide sind es drei Monate.

                                              Die Gerichte sind an Ausführungshinweise des BMAS nicht gebunden. Das BSG hat in seinen Urteilen bestimmt, was Recht ist.

                                              LG Michael

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                                                #73
                                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                mhhh ,das bedeutet? mfg mario
                                                Zitat von MichaelK Beitrag anzeigen
                                                Hallo Mario,

                                                Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Bei Widersprüchen gegen die noch nicht bestandskräftigen Bescheide sind es drei Monate.

                                                Die Gerichte sind an Ausführungshinweise des BMAS nicht gebunden. Das BSG hat in seinen Urteilen bestimmt, was Recht ist.

                                                LG Michael

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                                                  #74
                                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                                  Hallo zusammen,

                                                  wenn man bereits Widerspruch gegen die bisherigen Bescheide eingereicht hatte, muss (wenn ich das richtig interpretiere) innerhalb von drei Monaten nach dem Urteil des BSG ein Widerspruchsbescheid durch das Sozialamt erfolgen.
                                                  Hatte man keinen Widerspruch eingelegt und stellt jetzt einen Überprüfungsantrag, kann es sechs Monate dauern.

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                                                    Zitat von fcmmario Beitrag anzeigen
                                                    mhhh ,das bedeutet? mfg mario
                                                    Hallo,

                                                    diese Fristen muss man als Antragsteller einhalten, bevor man beim Sozialgericht klagen kann, wenn das Amt keinen Bescheid erstellt (ohne sachliche Gründe). Man kann auch Untätigkeitsklage dazu sagen.

                                                    Wenn das Amt einen ablehnenden Bescheid erstellt, gelten dort die Rechtsmittel und die Fristen, die in der Rechtsmittelbelehrung (am Ende des Bescheids) stehen. Frist ist dann 4 Wochen. Rechtsmittel beim Widerspruchsbescheid ist die Klage, beim Erstbescheid nach Antrag der Widerspruch.

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