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    AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

    https://www.facebook.com/SPD/photos/...type=1&theater Hier könnt Ihr heute mal Euren Unmut Luft machen :) Liebe Grüße Uta

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      AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

      Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,

      hinsichtlich der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23. Juli 2014, wonach volljährige behinderte Menschen, die bei den Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, der Regelbedarfsstufe 1 (100 %) zuzuordnen sind, schreiben Sie folgendes:

      "Danach teilt das BMAS nicht die Auffassung des Bundessozialgerichts, die im Kern bedeutet, dass innerhalb einer Wohneinheit mehrere Personen mehrere Haushalte führen können, z.B. einen gemeinsamen Haushalt der Eltern und einen eigenen Haushalt des erwachsenen behinderten Kindes innerhalb einer Wohnung."

      Hierzu möchte ich folgende Frage stellen:

      Da die Regelbedarfsstufen des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (RBEG) sowohl beim SGB II als auch beim SGB XII Anwendung finden, bildet ein Leistungsempfänger im SGB II ab Vollendung des 25. Lebensjahres gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II eine eigene Bedarfsgemeinschaft und wird als "Alleinstehender" der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet, auch wenn er weiterhin im Haushalt der Eltern lebt - also keinen eigenen Haushalt allein führt.

      Können Sie erklären, warum im SGB II mehrere "Alleinstehende" innerhalb desselben Haushaltes der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet werden können, während das im SGB XII nicht möglich sein sollte?

      Sehen Sie hierin keine Ungleichbehandlung?

      Im übrigen gehe ich davon aus, dass Sie sich bei der Auslegung der Urteilsbegründung des BSG verschrieben haben, denn das BSG hat keineswegs von "einen gemeinsamen Haushalt der Eltern und einen eigenen Haushalt des erwachsenen behinderten Kindes innerhalb einer Wohnung" gesprochen und auch in keinem Punkt so gemeint.
      Es ging ausschließlich um die Definition der Formulierung "alleinstehend", so dass die Frage offen bleibt, wie im SGB II Menschen "alleinstehend" sein können, wenn sie im Haushalt anderer leben und warum das denn im SGB XII nicht möglich sein sollte.

      Mit freundlichen Grüßen
      Für die Mail-Antwort hier eintragen: abgeordnetenwatch

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        AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

        http://www.abgeordnetenwatch.de/frag...0.html#q431480
        26.02.2015
        Andrea Nahles
        Sehr geehrter Herr ,

        der Hintergrund Ihrer Frage ist mir klar.

        Beste Grüße
        Andrea Nahles

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          AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

          "Das Treten nach unten" ... sorry, mehr fällt mir dazu nicht ein!

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            AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

            Hallo an alle,

            Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, nach Regelbedarfsstufe 1 (100 %) …

            … hier geht es zwar vorerst um einen Beschluss und noch nicht um das endgültige Urteil, da aber am Ende von einer „positiven Prognose mit hoher Wahrscheinlichkeit“ gesprochen wird, ist es für alle Betroffenen, denen weiterhin die Regelbedarfsstufe 1 verweigert wird, eine wichtige Information und zeigt uns, das wir auf dem richtigen Weg sind.

            ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Sozialgericht Hildesheim - Az.: S 34 SO 17/15 ER vom 18.02.2015

            Normen: § 28 SGB XII - Schlagworte: Regelbedarfsstufe 1 statt Regelbedarfsstufe 3, Haushaltsführung



            BESCHLUSS

            …Die Antragstellerin erhob gegen den Bescheid vom 22. April 2014 am 02. Mai 2015 Widerspruch, über den - soweit bekannt - noch keine Entscheidung ergangen ist. Diesbezüglich hat die Antragstellerin am 11. August 2014 eine Untätigkeitsklage erhoben, die bei der erkennenden Kammer noch anhängig ist - S 34 SO 176/14
            . . . .

            Das Bundessozialgericht (BSG) hat u.a. mit dem Urteil vom 23. Juli 2014 - B 8 SO 14/13 R - entschieden, dass sich im Sozialhilferecht der Bedarf einer erwachsenen leistungsberechtigten Person bei Leistungen für den Lebensunterhalt im Grundsatz nach der Regelbedarfsstufe 1 auch dann richtet, wenn sie mit einer Personen in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, ohne deren Partner zu sein;
            . . . .

            Das Gericht folgt der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
            . . . .

            Wie dargelegt, besteht der Anspruch der Antragstellerin aus dem materiellen Recht mit hoher Wahrscheinlichkeit und rechtfertigt die Prognose, dass sie ihren Anspruch mit einer ggf. zu erhebenden Anfechtungs- und Verpflichtungsklage letztlich durchsetzen können wird.

            Kompletter Beschluss:
            http://www.anwaltskanzlei-adam.de/in...2,1040,0,0,1,0

            ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Fazit:
            Hier zeigt sich, dass Untätigkeitsklagen den betroffenen, behinderten Menschen weiterhelfen und dass die Sozialgerichte an der Entscheidung des Bundessozialgerichtes gebunden sind.


            Inge und Gisela haben vollkommen recht wir müssen die Sozialgerichte mit Untätigkeitsklagen überschwemmen.


            Liebe Grüße
            Monika

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              AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

              Hallo Monika,
              das sieht doch auch gut aus. Das Urteil des bayerischen LSG und jetzt der Beschluss aus Hildesheim.
              Das Ruhen hat ein Ende, jetzt sind die Grundsicherungsämter oder die Sozialgerichte dran

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                AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                Hallo!

                Zitat von MichaelK Beitrag anzeigen
                das tun doch dann nur "die Extremen" und da will man auch nicht dazugehören. Könnte ja dann noch schlechter kommen. Die CDU bekommt bei der Wahl fasst eine absolute Mehrheit, aber Keiner ist es gewesen und alle sind irgendwie unzufrieden.
                Das halte ich - bei allem Respekt - für eine Ausrede.

                Bei der Bundestagswahl 2013 standen jede Menge Parteien und Einzelbewerber zur Wahl - davon nur wenige aus dem politischen links- und rechtsextremen Spektrum.
                An möglichen Wahlalternativen mangelte es also nicht.

                Auch das Argument, dass die kleinen Parteien nicht wählbar seien, da sie gar nicht in der Lage seien, "große Politik" zu bewältigen, gilt m. E. nicht - denn auch z. B. die Grünen haben bekanntermaßen als kleine Nischenpartei angefangen und zählen heute zu den etablierten Parteien im Bundestag.
                Auch die Sozialdemokraten haben - weit vor Gründung der Bundesrepublik - mal klein und höchst kontrovers angefangen.
                Gut, bei CDU und CSU sah das - wenn man die Zentrum-Partei als Vorgänger der beiden Unionsparteien annimmt - ein wenig anders aus.

                Man kann davon ausgehen, dass die absolute Mehrheit der Deutschen mit der Politik von CDU/CSU und SPD im Großen und Ganzen zufrieden ist, denn sonst würden die Wahlergebnisse anders aussehen. Folgt man dieser These nicht, müsste man - wie es Dieter Nuhr z. B. gerne macht - letztlich den Wählern eine fatale Unkenntnis oder Ignoranz der Funktionsweise einer Demokratie unterstellen.
                Unmittelbarer als in einem demokratischen System wie dem der Bundesrepublik kann das "Volk" seinen politischen Willen in keinem anderen bislang existenten politischen System kund tun und durchsetzen.
                Zuletzt geändert von Daniel; 26.02.2015, 21:08.

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                  AW: Politische Exkurse: Regelbedarfsstufen-Diskuss

                  Folgt man dieser These nicht, müsste man - wie es Dieter Nuhr z. B. gerne macht - letztlich den Wählern eine fatale Unkenntnis oder Ignoranz der Funktionsweise einer Demokratie unterstellen.
                  Ich gebe zu, ein Dieter Nuhr Fan zu sein, dennoch unterstreiche ich die aufgestellte Theorie, dass die meisten Wähler eine fatale Unkenntnis von Demokratie haben.

                  Man hat das Deutsche Volk schon oft manipuliert und es hat immer geklappt. Je mehr Fett oben schwimmt und je mehr die Gesellschaft auseinander driftet, umso mehr schleichen sich Fehlinterpretationen einer Gesinnung ein.
                  Kund tun und durchsetzen kann in diesem unserem Staat das Volk auffällig viel - nur welches Volk? Die Westdeutschen keinesfalls.
                  Es sind die Ostdeutschen (Nicht Süd, Nord, oder West) Nein der Osten der Republik. Warum? Weil sie 40 Jahre manipuliert wurden. Weil es Mutige gab, die den Anfang gemacht haben und laut zu dem gestanden haben, was wir denken zu sein!

                  Wir sind das Volk.

                  Tun wir es ihnen nach, werden wir vom eigenen Volk zensiert.

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                    AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                    Hallo Seti,
                    Zitat von Seti Beitrag anzeigen
                    https://www.facebook.com/SPD/photos/...type=1&theater Hier könnt Ihr heute Abend Eure Fragen los werden :)
                    eine gut formulierte Frage. Aber es wäre fair, wenn Du wenigstens hier im Forum dazu geschrieben haettest, dass Gisela Maubach den Text für eine Anfrage an Steinmeier verfasst hat

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                      AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                      Hallo an alle,

                      auf die Frage von Gisela Maubach an Herrn Dr. Steinmeier...
                      ------------------------------------------------------------------------------------------------

                      Frage zum Thema Soziales
                      26.02.2015
                      Von:

                      Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,

                      hinsichtlich der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23. Juli 2014, wonach volljährige behinderte Menschen, die bei den Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, der Regelbedarfsstufe 1 (100 %) zuzuordnen sind, schreiben Sie folgendes:

                      "Danach teilt das BMAS nicht die Auffassung des Bundessozialgerichts, die im Kern bedeutet, dass innerhalb einer Wohneinheit mehrere Personen mehrere Haushalte führen können, z.B. einen gemeinsamen Haushalt der Eltern und einen eigenen Haushalt des erwachsenen behinderten Kindes innerhalb einer Wohnung."

                      Hierzu möchte ich folgende Frage stellen:

                      Da die Regelbedarfsstufen des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (RBEG) sowohl beim SGB II als auch beim SGB XII Anwendung finden, bildet ein Leistungsempfänger im SGB II ab Vollendung des 25. Lebensjahres gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II eine eigene Bedarfsgemeinschaft und wird als "Alleinstehender" der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet, auch wenn er weiterhin im Haushalt der Eltern lebt - also keinen eigenen Haushalt allein führt.

                      Können Sie erklären, warum im SGB II mehrere "Alleinstehende" innerhalb desselben Haushaltes der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet werden können, während das im SGB XII nicht möglich sein sollte?

                      Sehen Sie hierin keine Ungleichbehandlung?

                      Im übrigen gehe ich davon aus, dass Sie sich bei der Auslegung der Urteilsbegründung des BSG verschrieben haben, denn das BSG hat keineswegs von "einen gemeinsamen Haushalt der Eltern und einen eigenen Haushalt des erwachsenen behinderten Kindes innerhalb einer Wohnung" gesprochen und auch in keinem Punkt so gemeint.
                      Es ging ausschließlich um die Definition der Formulierung "alleinstehend", so dass die Frage offen bleibt, wie im SGB II Menschen "alleinstehend" sein können, wenn sie im Haushalt anderer leben und warum das denn im SGB XII nicht möglich sein sollte.

                      Mit freundlichen Grüßen

                      http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_f...5.html#q431855
                      ------------------------------------------------------------------------------------------------

                      ...haben sich jetzt
                      schon 73 Interessierte für eine Antwort eingetragen

                      Also schlagt in die Tasten um so mehr Interessierte um so besser

                      Liebe Grüße
                      Monika

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                        AW: Politische Exkurse: Regelbedarfsstufen-Diskuss



                        Gestern kam der neue Lebenshilfe-Newsletter. Da war keine Zeile über das skandalöse Verhalten des BMAS zu lesen!

                        Sagt mal, Ihr da oben, geht's noch??? Wollt Ihr die Vogel-Strauß-Politik des BMAS kopieren und den politischen Kurs des Totschweigens übernehmen? Oder besinnt Ihr Euch endlich mal, für wen und was Ihr eigentlich angetreten seid?

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                          AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                          Zitat von gero Beitrag anzeigen
                          Hallo Seti,


                          eine gut formulierte Frage. Aber es wäre fair, wenn Du wenigstens hier im Forum dazu geschrieben haettest, dass Gisela Maubach den Text für eine Anfrage an Steinmeier verfasst hat
                          Spielt das so ne große Rolle für Dich ??? tja leider war ja kaum einer da und hat sich Luft gemacht ;)

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                            AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                            http://www.abgeordnetenwatch.de/frag...7.html#q431097

                            Antwort von Rita Haller-Haid
                            bisher keineEmpfehlungen
                            27.02.2015
                            Rita Haller-Haid
                            Sehr geehrter Frau ,

                            ich halte die von Ihnen zitierte Entscheidung des Bundessozialgerichts gemeinsam mit unserer Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, für einen großen Schritt voran für die Interessen von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen. Allerdings kann das Bundessozialgericht im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht nicht selbst Gesetze ändern oder für ungültig erklären, sondern nur über ihre Auslegung entscheiden.

                            Wie ich in Erfahrung gebracht habe, wird sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales voraussichtlich Ende März 2015 äußern, ob bzw. in wie weit es die Übertragbarkeit der Entscheidungsgründe auf ähnlich gelagerte Fälle empfiehlt. Allerdings bestünden auch deutliche Bedenken. Insofern bleibt zur Zeit nur die Weiterverfolgung im Einzelfall - allerdings mit dem Rückenwind der Entscheidung des Bundessozialgerichts. Zum Beispiel die Bundesvereinigung Lebenshilfe gibt gute Hinweise, wie die Betroffenen jetzt agieren können.
                            www.lebenshilfe.de

                            Ob eine Klarstellung durch den Bundesgesetzgeber erfolgt, muss noch diskutiert werden.

                            Mit freundlichen Grüßen
                            Rita Haller-Haid

                            Anmerkung: Das BSG hat über die Auslegung entschieden.(Punkt)

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                              AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                              Ich hab von Ihr keine andere Antwort erhalten , gut muss ich halt noch ein paar anderen auf die Füß treten solange bis sie begreifen das es so nicht geht sie ist ja net die einzige Im Wahlkreis Lg Uta

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                                AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                Hallo an alle,


                                bei der Frage an Herrn Dr.Steinmeier SPD...

                                http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_f...5.html#q431855


                                ...haben sich jetzt schon 86 Interessierte für eine Antwort... eingetragen

                                Also wer sich noch nicht eingetragen hat kann es jetzt noch machen

                                Liebe Grüße
                                Monika

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                                  AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                  Hallo zusammen,

                                  ich habe heute das Schreiben unserer Anwältin zur Wiederaufnahme des Verfahrens erhalten.

                                  In dem Rechtsstreit xxxxx gegen xxxxx soll das Klageverfahren nunmehr fortgeführt werden. Die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 23.07.2014 in den Verfahren B 8 SO 14/13 R, B SO 12/13 R und B 8 SG 31/12 R liegen in schriftlicher Form seit Dezember 2014 vor. Einer Entscheidung durch das Sozialgericht steht damit nichts mehr im Wege.

                                  Der Unterzeichnerin ist das Rundschreiben 2014/7a-Regelbedarfstufe 3 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10.11.2014 bekannt.

                                  Es wird um Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung ersucht.


                                  Jetzt warten wir mit Spannung....

                                  LG
                                  susemichel

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                                    AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

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                                    hat eigentlich von euch schon jemand eine Antwort vom BMAS erhalten? Ich warte immer noch.

                                    Habe heute einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim SG gestellt. Mein Sohn bekommt immer noch Regelbedarfsstufe 3, obwohl er seit Januar allein wohnt. Natürlich habe ich in der Erläuterung den ganzen Vorgang beschrieben und warte nun gespannt auf die Reaktion. Beim Durchgehen der Unterlagen ist mir wieder bewusst geworden, wie dreist die Ämter agieren.
                                    Beispiel:
                                    Schreiben des Grundsicherungsamtes an das SG: "......Das zuständige Fachamt vertritt weiterhin die Auffassung, dass die vom Kläger angeführte Krankheit eine dauerhaft volle Erwerbsminderung nicht zulässt.........".
                                    Drei Tage vorher hat der Fachausschuss die Aufnahme in den Arbeitsbereich der WfbM beschlossen. Damit ist die Dauerhaftigkeit der vollen Erwerbsminderung bestätigt.
                                    2 Wochen später:
                                    Schreiben ans SG "..............…“dass keine Begutachtung durch den zuständigen Rentenversicherungsträger eingeleitet wurde und der Beklagte es nicht beabsichtigt, eine solche Begutachtung zu veranlassen............"
                                    Einfach nur frech!

                                    Ich bin schon wieder total geladen.

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                                      AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                      Hallo Andrea,

                                      erste E-Mail an das BMAS am 08.09. 2014 UND zeitgleich an das Bundestagsbüro von Andrea Nahles- bis jetzt von beidem keine Antwort.
                                      Auf telefonische Nachfrage beim BMAS scheint meine E-Mail "verloren gegangen zu sein", daher erneute Sendung am 06.02.2015 direkt an eine Sachbearbeiterin der entspr. Fachabteilung des BMAS- bis heute keine Antwort- noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung.
                                      Erneute Sendung der E-Mail am 26.02.2015- keine Antwort......

                                      LG
                                      susemichel

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                                        AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                        Hallo an alle,

                                        ---------------------------------------------------------------------------------------------------

                                        BMAS und der unfassbare Rechtsverstoß



                                        BMAS begeht einen in der deutschen Nachkriegsjustizgeschichte einmaligen Rechtsverstoß
                                        Wie Harald Thomé von Verein Tacheles e.V. in Wuppertal aufmerksam macht, ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dabei, einen in der Nachkriegsgeschichte einmaligen Rechtsverstoß zu zementieren.

                                        Hintergrund sind drei Urteile des Bundessozialgerichtes vom Juli 2014 AZ: B8 SO 14/13 R, B8 SO 12/13 R und B8 SO 31/12 R. Das BMAS untersagt per “Dekret” den deutschen Sozialleistungsträgern die vorläufige Umsetzung dieser Urteile.


                                        BMAS und das Urteil
                                        Mit dem o.a. Urteil hatte das Bundessozialgericht eindeutig entschieden, dass volljährige Menschen mit einer Behinderung, die im elterlichen Haushalt oder in einer Wohngemeinschaft leben, einen Anspruch auf die Regelbedarfsstufe 1, also 100% Regelleistung, haben. Und nicht gem. den Anlagen zu § 28 SGB XII, bzw. Einteilungen nach § 8 RBEG (Regelbedarfsermittlungsgesetz) mit Bedarfsstufe 3 “abgefunden” werden können. Zu betonen ist, dass das BSG die Notwendigkeit sah, die vorgenannten Paragraphen verfassungskonform auszulegen. Es steht einem deutschen Bundesgericht durchaus zu, über die Verfassungskonformität von Gesetzen zu entscheiden. Denn es darf nicht vergessen werden, dass es in einer Demokratie die Rolle der Judikative (Gerichtsbarkeit) ist, sowohl die Legislative (Gesetzgebung), als auch die Exekutive (Verwaltung, ausführende Gewalt) zu kontrollieren.

                                        Weitere Informationen und Erklärungen zu den Urteilen finden interessierte Leser hier.

                                        BMAS und der unfassbare Rechtsbruch
                                        Nunmehr ist das BMAS nach dem Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründungen hergegangen und hat eine Verwaltungsanweisung erlassen, mit der es allen Sozialleistungsträgern zumindest bis Ende März 2015 die Anwendung und Umsetzung dieses Urteils untersagt. Das ist ein einmaliger Vorgang in der deutschen Nachkriegsjustizgeschichte. Ein Ministerium gibt den ihm untergeordneten Behörden die Anweisung, ein Urteil eines deutschen Bundesgerichtes schlichtweg zu ignorieren. Die Tragweite dieses Rechtsverstoßes ist unbegreiflich. Das BMAS fühlt sich anscheinend mittlerweile jeglicher Rechtsstaatlichkeit und demokratischer Kontrolle entzogen und handelt selbstherrlich.

                                        Hierbei ist allerdings kaum vorstellbar, dass das BMAS ohne Rückendeckung durch die Bundesregierung handelt. Daher darf durchaus bewusst die Frage aufgeworfen werden, ob die Bundesregierung als dem Grundgesetz nach höchstes Exekutivorgan unseres Landes sich noch an die freiheitlich-demokratisch Grundordnung gebunden fühlt. Zudem ist die Frage nach der Verantwortlichkeit von Frau Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles als oberste Dienstherrin des BMAS zu stellen. Es ist nämlich nicht davon auszugehen, dass das BMAS so ein “Dekret” ohne die Kenntnisnahme und Zustimmung von Frau Nahles erlässt.

                                        BMAS und der unterschwellige Vorwurf
                                        Wer sich die Zeit genommen und das “Dekret” gelesen hat, wird feststellen, dass die Seiten 16 und 17 so einiges an juristischem Sprengstoff enthalten. Dreist ist der Vorwurf des BMAS in Richtung Bundessozialgericht, dass es wegen angeblicher Verletzung der Vorlagepflicht beim Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter gem. Art 101 Abs. 1 Satz GG konstituiert hat. Mit anderen Worten formuliert: Hier konstatiert ein Bundesministerium gegenüber untergeordneten Behörden dem Gericht, das die genau dieses Ministerium zu kontrollieren hat, Rechtsbeugung. Das ist einmalig.

                                        Besonders scheinheilig ist dabei die Tatsache, dass das BMAS sich in seinen Begründungen auf ein Urteil des BVerfG beruft, dass immerhin 5 Monate nach den Urteilen des BSG ergangen ist. Letztendlich ist das nichts anderes als ein juristischer Winkelzug. Insbesondere der Aufruf des BMAS an die Sozialleistungsträger, unter Berufung auf das jüngste BVerfG-Urteil Verfassungsbeschwerde einzulegen. Zum Glück hat das BVerfG aber die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Daher bleibt abzuwarten, wie hoch das BVerfG die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Hinblick auf die Kontrollfunktion von Bundesgerichten wertet. Denn es ist unser Auffassung nach unklar, ob die Leitsätze des besagten Urteils auf die drei BSG-Urteile anwendbar sind.

                                        BMAS und die fadenscheinigen Begründungen
                                        Noch selbstherrlicher ist aber die Begründung des BMAS, den Vollzug der drei BSG-Urteile unter Berufung auf die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz auszusetzen. Das hat es unserem Kenntnisstand nach so bisher noch nicht gegeben.

                                        http://www.bg45.de/index.php/9241/bm...echtsverstoss/

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                                        Liebe Grüße
                                        Monika

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                                          AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                          Zitat von Daniel Beitrag anzeigen
                                          Das halte ich - bei allem Respekt - für eine Ausrede.
                                          Hallo Daniel,

                                          danke für die Kommentierung. Ich hatte es eigentlich nicht für nötig gehalten.

                                          Wer halt meint, es würde sowieso nix nützen, anders zu wählen, denkt genau das, was er denken soll. Das ist natürlich für Kabarett etwas dürftig ausgedrückt

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                                            AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                            http://www.tagesspiegel.de/politik/s.../11447502.html

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                                              AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                              Frau Nahles kennt ihre eigenen Gesetze noch nicht mal!!! Was bitte schön macht sie den ganzen Tag?

                                              "Das Ressort von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hält dagegen, dass die Bedarfsstufe 3 im Gegensatz zur Auffassung des Gerichts keineswegs eine Diskriminierung von Behinderten darstelle. Maßgeblich sei allein die Stellung im Haushalt. Stufe 1 gilt für Erwachsene, die alleinstehend oder alleinerziehend einen Haushalt führen; Stufe 3 dagegen für Personen, die weder allein noch in Gemeinschaft mit anderen haushaltsführend sind. Der finanzielle Unterschied beträgt 78 Euro im Monat. Begründet wird das, vereinfacht gesagt, mit höheren Kosten, die jemand hat, der einen Haushalt führt und nicht nur Mitbewohner ist."

                                              Erst meint sie, es ginge gar nicht nur um Behinderte, die der RBS 3 zugeordnet werden und auf der anderen Seite gilt im SGB II ab 25 die RBS 1 - merkt sie ihren eigenen Widerspruch nicht, wenn sie meint "
                                              dass nach den BSG-Entscheidungen es in bestimmten Fällen dazu kommen könne, dass unverheiratete Leistungsberechtigte in Mehrpersonenhaushalten gegenüber Verheirateten bessergestellt würden"

                                              Die Frau ist völlig fehl am Platz!
                                              Wann werden die Ministerposten endlich nach Intellekt ihrer Bewerber besetzt?!


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                                                AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                                Hallo an alle,

                                                im Artikel kann man lesen:
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                                                Das Ressort von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hält dagegen, dass die Bedarfsstufe 3 im Gegensatz zur Auffassung des Gerichts keineswegs eine Diskriminierung von Behinderten darstelle....

                                                http://www.tagesspiegel.de/politik/s...tml#kommentare
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                                                Wir haben zwei erwachsene Töchter, nehmen wir nun mal an beide bekämen Leistungen vom Sozialamt...

                                                Unsere nicht behinderte Tochter bekäme Regelbedarfsstufe 1 (SGBII) und unsere behinderte Tochter bekäme dann Regelbedarfsstufe 3 (SGB XII), obwohl sie in gleicher Wohnsituation/unter gleichen Bedingungen leben würden.

                                                Der einzige Unterschied wäre die Behinderung....


                                                Im Grundgesetz steht:
                                                ....Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
                                                http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

                                                Wenn unsere behinderte Tochter also nicht wegen ihrer Behinderung die Regelbedarfsstufe 3 bekommt, aus welchem Grund denn dann ???

                                                Liebe Grüße
                                                Monika

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                                                  AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                                  Hallo zusammen,

                                                  in den Anhängen ist das Antwortschreiben des BMAS (musste ich wegen der Größe auf drei Dateien aufteilen).

                                                  Meine weiteren Fragen (siehe nachfolgenden Text) sind bereits unterwegs, also diese bitte nicht mehrfach losschicken. Sobald ich eine Rückmeldung habe, stelle ich sie hier wieder ein.
                                                  Ansonsten kann ich nur empfehlen, weiterhin Rechtsmittel ausschöpfen und auch andere Betroffene ermuntern, dies zu tun, um die Sache damit zu unterstützen.

                                                  Sehr geehrte Frau Nahles,
                                                  sehr geehrter Herr S.,

                                                  vielen Dank für Ihre Antwort vom 27. Februar 2015.

                                                  Ihre Erklärung, die Auffassung des Bundessozialgerichts würde im Kern bedeuten, dass innerhalb einer Wohneinheit mehrere Personen mehrere Haushalte führen können, ist nicht zutreffend. Das Bundessozialgericht spricht jeweils von einem gemeinsamen Haushalt, wie z.B. in Absatz 14 des Urteils B 8 SO 31/12 R:
                                                  [Zitat] "Es muss indes typisierend bei familienhaftem Zusammenleben von behinderten und nicht behinderten Menschen, gerade auch beim Zusammenleben von Eltern mit ihren behinderten erwachsenen Kindern, davon ausgegangen werden, dass die hilfebedürftige Person der Regelbedarfsstufe 1 (gemeinsamer eigener, kein fremder Haushalt) unterfällt, ergänzt durch die gesetzliche Vermutungsregelung des § 39 Satz 1 1. Halbsatz SGB XII (Senatsentscheidung vom 23.7.2014, aaO)."

                                                  Des weiteren bitte ich Sie um eine Erläuterung, warum das Zusammenleben mehrerer „Alleinstehender“ - und damit das Zuordnen mehrerer Menschen zur Regelbedarfsstufe 1 innerhalb eines gemeinsamen Haushalts - für ALG-II-Empfänger als Selbstverständlichkeit betrachtet wird (gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II) und die genau gleiche Konstellation für behinderte Menschen im SGB XII ausgeschlossen und vom BMAS sogar als Normverwerfung dargestellt wird, obwohl für SGB II und SGB XII dieselben Regelbedarfsstufen Anwendung finden.

                                                  Auch hinsichtlich der Äußerung, was vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht gewollt war, bitte ich Sie noch um eine Stellungnahme, welche Bedeutung die SPD-Erklärungen aus der Opposition heraus im Jahr 2011 hatten, wonach 100 Prozent Regelsatz als unumstößliches Ziel erklärt wurde und eine befürchtete Verschleppung der Angleichung an nicht-behinderte Menschen durch die schwarz-gelbe Koalition „kritisch begleitet“ werden sollte: http://www.kobinet-nachrichten.org/d...n/?oldid=26068

                                                  Mit freundlichen Grüßen
                                                  Angehängte Dateien

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                                                    Hallo Inge,

                                                    im Antwortschreiben des BMAS findet sich im wesentlichen die Begründung zur Nichtumsetzung aus dem BMAS-Rundschreiben vom 16.02.15 wieder.

                                                    Eine falsche Begründung wird aber auch dann nicht richtig, wenn sie zigmal wiederholt wird.

                                                    Grüße

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