Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Diskussion zur Grundsicherung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

    Neee Gero ist das Gleiche , aber hier die Antwort vom Landratamt Tübingen , als Antwort ans Gericht.

    Und hier das Schreiben Anwalt ans Gericht. Der zuständige Senat des BSG hat bereits eine Entscheidung vom 23.07.2014 verfasst , dies ist auch zugänglich, deshalb ist davon auszugehen , dass der Senat auch zumindest demnächst die Entscheidungsgründung der hier streitgegenständlichen drei Verfahren bekannt gibt. In der Stellungnahme des BMAS ergeben sich doch die zu überprüfenden Punkte , Daher dürfte nicht einmal die veröffentlichung der BSG - Urteile abzuwarten sein . Es sind weitere Ermittlungen hinsichtlich der tatsächlichen Sachverhalte anzustellen, gegebenenfalls kommt eine abweichende Regelsatzfestsetzung nach § 27 a SGB XII in Betracht . Für ein Ruhen des Verfahrens besteht nunmehr keine Veranlassung . Der Kläger hat Anspruch auf eine rechtsmittelfähige Entscheidung nach dem die Klage bereits am 03.08.2011 eingereicht wurde

    S. Pfingsttag Rechtanwalt

    Jetzt bin ich gespannt wie es weiter geht
    Angehängte Dateien

    Kommentar


      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

      Hier mal was "Ositives"
      Gemeinsame Pressemeldung Linksfraktion Bonn und Erwerbslosen Forum Deutschland vom 16.11.2014

      * Bonner Rat beschließt: Nachzahlungsansprüche von 250 Menschen mit Behinderungen sollen vor Verjährung gesichert werden

      Bonn - Nachzahlungsansprüche von volljährigen erwerbsunfähigen Menschen mit Behinderung, die sich aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) ergeben können, sollen nicht mit Jahresende verfallen. Der Bonner Stadtrat hat am Donnerstag einem entsprechenden Dringlichkeitsantrag der Linksfraktion zugestimmt. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Betroffenen zügig von der Stadt informiert werden und noch rechtzeitig vor Jahresende einen fristwahrenden Überprüfungsantrag stellen können, wofür die Verwaltung ein Musterformular bereitstellt. Den entsprechenden Antrag(1) hatte die Linksfraktion gemeinsam mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland entwickelt.

      Hintergrund ist ein Urteil des BSG, das die generelle Einstufung von volljährigen erwerbsunfähigen Personen mit Behinderung, die bei Angehörigen oder etwa in WGs leben, in die niedrigere Regelbedarfsstufe 3 (derzeit 313 statt 391 EUR Stufe 1) als unzulässige Benachteiligung gewertet hat. Allerdings liegt die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vor und die Sozialämter sind durch das Bundesministerium (BMAS) gehalten, diese veränderte Rechtsprechung vorläufig nicht umzusetzen. Dies führt dazu, dass ohne Widerspruch oder gestellten Überprüfungsantrag jegliche Ansprüche für 2013 in einer Höhe von bis zu 900 EUR pro Person mit Beginn des kommenden Jahres verfallen.

      Bei der strittigen Einstufung in den um 20% verminderten Regelbedarf ist eine Kernfrage, in welchem Umfang sich Menschen mit Behinderung an einer gemeinsamen Haushaltsführung beteiligen (können). Das Gericht kam laut bisheriger Verlautbarung zu dem Schluss: „ausreichend [ist] die Beteiligung an der Haushaltsführung im Rahmen der jeweiligen geistig-seelischen und körperlichen Leistungsfähigkeit. Ansonsten würden bestimmte Lebens- und Wohnformen schlechter gestellt als andere, ohne dass hierfür eine sachliche Rechtfertigung ersichtlich wäre.“

      „Ich danke der Mehrheit des Bonner Rates, dass sie die Dringlichkeit des Antrages gesehen hat und zumindest den Bonner Betroffenen ein Weg aufgezeigt wird, wie sie ihre möglichen Ansprüche sichern können", sagte dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. „Wir freuen über die große Zustimmung im Rat zu unserer Initiative und auch das signalisierte Entgegenkommen der Verwaltung bei der Umsetzung. Immerhin sind in Bonn nach Angaben der Fachverwaltung ca. 250 Personen in Bonn betroffen, die jetzt über ihre Rechte infomiert werden und damit Gelegenheit erhalten, diese auch zu wahren“, ergänzte der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Holger Schmidt.

      Kommentar


        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

        Aus dem Thomé-Newsletter (die Hervorhebung in Rot stammt von mir)

        Das BSG urteilt, dass für volljährige Behinderte in WG’s und im Elternhaus ein Regelbedarf von 391 EUR zu zahlen ist, das BMAS weist die Kommunenan, das Urteil nicht umzusetzen. Zum Jahresende läuft die Frist zur Stellung eines Überprüfungsantrages für Ansprüche aus dem Jahr 2013 ab, wenn bis dahin nicht ein Überprüfungsantrag gestellt wird, verlieren die Betroffenen 12 x 78 EUR = 936 EUR, neben Zinsen. Die Linke in Bonn hat jetzt über einen Stadtratsbeschluss erreicht, dass ein Überprüfungsantrag von Amtswegen den Betroffenen zu übersenden ist. Das ist ein nachahmenswertes Beispiel für andere Kommunen.
        Nähere Infos dazu unter: http://tinyurl.com/m82pgzb

        Nach Vorbild der Linken Bonn wurde von der Linken im Warendorf im Sozialausschuss des Kreistags Warendorf einen Dringlichkeitsantrag zu den Behindertenregelleistungen gestellt, der einstimmig (!) angenommen wurde. Die Kreisverwaltung erstellt umgehend ein Musterschreiben, das alle Stadtverwaltungen (sie bearbeiten die Fälle im Auftrag des Kreises) dann unverzüglich an die ca. 300-400 Betroffenen im Kreisgebiet schicken sollen. Enthalten ist neben einer in verständlicher Sprache gehaltenen Erklärung der Sachlage ein Formblatt, das unterschrieben zurück geschickt werden soll, um so die Rechte der Betroffenen zu wahren und die drohende Verjährung auszuschließen.

        Ich möchte nochmal betonen, die Position des BMAS ist absolut skandalös, mir ist so auf Anhieb nicht bekannt, dass das Ministerium verfügt, eine BSG Entscheidung nicht umzusetzen. Natürlich weist das BMAS nicht auf die Beratungspflicht der Sozialleistungsträger hin, dass hier zur Sicherung der Ansprüche aus 2013 ein Überprüfungsantrag zu stellen ist. Daher ist jetzt aktives Handeln gefragt, die Bonner Initiative zeigt die richtige Richtung auf, ansonsten sind individuelle Überprüfungsanträge zu stellen. Dazugehörige Infos gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/start...chiv/d/n/1693/

        Den BMAS-Erlass dazu gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/fil....Aug.-2014.pdf

        Kommentar


          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

          Noch 21 Tage......, wäre doch schön, wenn das BSG endlich in die P..... kommen würde
          Wer hat eigentlich Untätigkeitsklage eingereicht ?

          Grüße

          Kommentar


            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

            Regelbedarfsstufe 3: Überprüfungsanträge sollten bis Jahresende gestellt werden

            Das Bundessozialgericht hat im Juli geurteilt, dass Menschen mit Behin-derung, die bei Angehörigen leben, grundsätzlich der volle Regelbedarf der Regelbedarfsstufe 1 zustehen kann. Bisher wird bei der Grundsicherung aber überwiegend lediglich der verminderte Regelsatz der Regelbedarfsstufe 3 bezahlt.

            Um sich die Chancen einer Nachzahlung des Differenzbetrages rückwirkend bis zum 01.01.2013 zu erhalten, erinnert die Bundesvereinigung daran, dass ein Antrag auf Überprüfung der Grundsicherungsbescheide, gegen die in der Vergangenheit kein Widerspruch eingelegt wurde, spätestens bis zum 31.12.2014 beim Grundsicherungsamt eingegangen sein muss. Überprüfungsanträge wirken nämlich lediglich bis maximal zum Beginn des Jahres vor Antragstellung zurück. Eine Information dazu, die auch ein Musterschreiben für einen Überprüfungsantrag enthält, finden Sie hier.

            Die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe Ulla Schmidt, MdB und Vizeprä-sidentin des Deutschen Bundestages, hat – angesichts des derzeitigen Verwaltungshandelns - zwischenzeitlich mit zwei schriftlichen Fragen zur Regelbedarfsstufe 3 von der Bundesregierung Antworten erbeten. Insbesondere geht es darum, ob und wenn ja, welche gesetzlichen Handlungen in Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts geplant sind. Mit einer Beantwortung durch die Bundesregierung ist in den nächsten zwei Wochen zu rechnen.
            Organisation
            Bundesvereinigung Lebenshilfe

            Autor
            Ricarda Langer

            Veröffentlichung
            02.12.2014, 10:10 Uhr

            Kommentar


              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

              "Ich möchte nochmal betonen, die Position des BMAS ist absolut skandalös, mir ist so auf Anhieb nicht bekannt, dass das Ministerium verfügt, eine BSG Entscheidung nicht umzusetzen. Natürlich weist das BMAS nicht auf die Beratungspflicht der Sozialleistungsträger hin, dass hier zur Sicherung der Ansprüche aus 2013 ein Überprüfungsantrag zu stellen ist."

              Dazu passt doch hervorvorragend "Zeigen, was alles möglich ist" , siehe
              http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhab...t.html?nn=6246

              Ironie aus...

              Grüße

              Kommentar


                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                Hallo odin,
                in den nächsten zwei Wochen ist mit einer Antwort zu rechnen
                Das klingt ganz nach fröhlichen Weihnachten!

                Kommentar


                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                  Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage von Ulla Schmidt:

                  Anfrage Ulla Schmidt.pdf

                  Kommentar


                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                    Ich kann die "Anfrage Ulla Schmidt.pdf" leider nicht öffnen und somit auch die Antwort der Bundesregierung nicht lesen . Obwohl ich angemeldet bin, werde ich beim Versuch die PDF zu öffnen, wieder um Anmeldung gebeten. Was läuft da falsch?

                    LG
                    susemichel

                    Kommentar


                      AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                      Ich kann leider auch nicht sagen an was das liegt.

                      Aber hier die Kurzfassung der Regierungserklärung:

                      Derzeit vermag die Bundesregierung mangels schriftlicher Entscheidungsbegründung
                      keine abschließende Bewertung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vorzunehmen.

                      Gruß

                      Kommentar


                        AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                        Hallo Susemichel,

                        ich habe dir eine PN geschrieben mit dem Inhalt des PDF und ergänzend ein paar Fragen die helfen könnten evtl. heraus zu bekommen, warum das nicht klappt bei dir.

                        LG, amai

                        Kommentar


                          AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                          Hallo susemichel,

                          danke für deine Offenheit und deine Nachfrage!
                          Bei einem Versuch konnte ich ohne Probleme das pdf herunterladen und öffnen.
                          Ich habe jedoch versucht das Problem nachzuvollziehen und gebe dir folgende Tipps, bzw. Frage:
                          Wenn du ausgeloggt bist und dich im INTAKT-Forum einloggst:
                          1. Hast du beim Anmelden im Forum das Häkchen gesetzt "angemeldet bleiben"?
                          2. Desweiteren musst du deinem Browser (z.B. firefox, internet-explorer, chrome, etc.) erlaubt haben, dass dieser ein sogenanntes Cookie speichern darf. Das erfolgt anonym und dient nur dazu, dass der INTAKT-Server erkennt, ob ein User eingeloggt ist. Der Server benötigt das z.B. auch beim Herunterladen von Anhängen.

                          Die Einstellungen für Cookies sind je nach Internetbrowser und Version etwas unterschiedlich.
                          Meist befinden sich die Einstellungen unter folgenden Menüpunkten:
                          Extras--> Einstellungen --> dort ein bischen Ausschau halten nach z.B. "Datenschutz" oder "Privatsphäre" und dann das Wort "Cookies" (akzeptieren, bzw. zulassen) suchen.

                          Ich hoffe das hilft dir weiter.
                          Andernfalls kann dir sicherlich jemand aus deinem Bekanntenkreis, der sich mit PC´s auskennt, helfen, wie man in deinem Interntbrowser Cookies einstellt.
                          Eine individuelle Unterstützung für PC und Software-Einstellungen können wir leider nicht bieten. Sollte aber totz der oben beschriebenen 2 Punkte das Herunterladen nicht funktionieren, bitte ich dich uns nochmal über unser Webformular oder per E-mail (kontakt@intakt.info)
                          zu kontaktieren.
                          Wir freuen uns natürlich auch über eine Erfolgsmeldung

                          Viele Grüße
                          Volker
                          Volker
                          Ehemaliger Forumadministrator , INTAKT-Referent

                          Kennst du schon die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung? Hier findest du einen Überblick und Infos: Leistungen der Pflegeversicherung

                          Wir freuen uns über Leute, die bei INTAKT mitmachen möchten. Schreib mir und erfahre mehr.

                          Kommentar


                            AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                            Hallo Volker,

                            obwohl ich an meinem PC nichts geändert habe bzw. habe ändern lassen, war es mir jetzt gerade möglich, die entspr. PDF zu öffnen. Auf die Art, wie ich es schon heute am Vormittag mehrfach vergeblich versucht habe- anmelden, PDF öffnen. Kann also nicht an den Software-Einstellungen meines PCs gelegen haben......

                            LG
                            susemichel

                            Kommentar


                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                              Hallo susemichel,

                              vielen Dank für deine Rückmeldung.
                              Manchmal sind technische Vorgänge nicht aufklärbar, da viele Dinge wie z.B. Beriebssystem, Browser, Internetverbindung, Serverauslastung zusammenspielen und vor allem wenn ein Fehler nur sporatisch auftritt.
                              Wir gehen solchen Hinweisen wie von dir natürlich nach und versuchen einzugrenzen und zu beheben wo wir können.
                              Gut, dass es nun wieder funktioniert.

                              Viele Grüße
                              Volker
                              Volker
                              Ehemaliger Forumadministrator , INTAKT-Referent

                              Kennst du schon die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung? Hier findest du einen Überblick und Infos: Leistungen der Pflegeversicherung

                              Wir freuen uns über Leute, die bei INTAKT mitmachen möchten. Schreib mir und erfahre mehr.

                              Kommentar


                                AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                Hallo an alle,

                                BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 23.7.2014, B 8 SO 12/13 R

                                http://juris.bundessozialgericht.de/...5&pos=5&anz=31


                                BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 23.7.2014, B 8 SO 14/13 R

                                http://juris.bundessozialgericht.de/...4&pos=6&anz=31


                                BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 23.7.2014, B 8 SO 31/12 R


                                http://juris.bundessozialgericht.de/...1&pos=9&anz=31

                                Liebe Grüße
                                Monika
                                Zuletzt geändert von werner62; 23.12.2014, 08:35.

                                Kommentar


                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                  Hallo Monika,
                                  Ufff, schwere Kost am Morgen. Verstehe ich das richtig, ich (mein Sohn ) muss beweisen dass ihm Grundsicherung 1 zusteht? Er wohnt mit 27 J bei uns im Haus ? und wie muss er das beweisen? oder habe ich es nicht richtig verstanden.
                                  Ein friedvolles und gesundes Weihnachtsfest
                                  Liebe Grüße
                                  Wintersonne

                                  Kommentar


                                    AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                    Hallo Wintersonne,

                                    in dem Urteil steht-

                                    Die materielle Beweislast liegt insoweit bei der Beklagten; allerdings bedürfte es zu diesem neuen rechtlichen Gesichtspunkt noch eines qualifizierten Vortrags, damit das SG überhaupt in weitere Ermittlungen eintreten kann.

                                    Die Beklagte ist das Sozialamt und die Klägerin der behinderte Mensch.

                                    Ich denke und hoffe das Sozialamt ist somit in der Beweislast.

                                    Ich wünsche Dir auch ein frohes und geruhsames Weihnachtsfest.

                                    Liebe Grüße
                                    Monika
                                    Zuletzt geändert von werner62; 23.12.2014, 09:12.

                                    Kommentar


                                      AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                      Zitat aus Urteil vom 23.7.2014, B 8 SO 31/12 R:

                                      "Die materielle Beweislast liegt insoweit bei dem Beklagten; allerdings bedürfte es zu diesem neuen rechtlichen Gesichtspunkt noch eines qualifizierten Vortrags, damit das SG überhaupt in weitere Ermittlungen eintreten muss.
                                      17 Soweit in der Gesetzesbegründung ausgeführt wird, dass (jedenfalls) weit überwiegend "haushaltsführende" Eltern im Haushalt mit ihren erwachsenen nicht erwerbsfähigen Kindern die Kosten der Haushaltsführung allein tragen (BT-Drucks 17/4095, S 40 f), ist dies ohne Bedeutung. Auf die Frage, wer die Kosten der Haushaltsführung trägt, kommt es bei der Zuordnung der Leistungsberechtigten zur Regelbedarfsstufe 1 gerade nicht an (Senatsentscheidung vom 23.7.2014, aaO). "

                                      Beklagter = Sozialamt

                                      Grüße

                                      Wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest

                                      Kommentar


                                        AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                        ?????????
                                        Kann jemand diese Urteile deuten. Gehen Sie mit dem "Medienbericht" konform oder
                                        kann hier das BMAS noch dazwischen funken.

                                        Kommentar


                                          AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                          Hallo odin,

                                          nach erster Durchsicht der Urteile gehen diese mit dem "Medienbericht" konform.
                                          Das/der BMAS/Bundestag kann/könnte mit einer Gesetzesänderung (allerdings nicht rückwirkend) immer dazwischen funken.
                                          Grüße

                                          Kommentar


                                            AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                            Zitat von rettesich Beitrag anzeigen
                                            nach erster Durchsicht der Urteile gehen diese mit dem "Medienbericht" konform.
                                            Das/der BMAS/Bundestag kann/könnte mit einer Gesetzesänderung (allerdings nicht rückwirkend) immer dazwischen funken.
                                            Mhm, seh ich genauso.
                                            Allerdings musste ich schon ein wenig schlucken bei den Begründungen. Gestern die Klatsche aus dem Vatikan, heute die aus Kassel... Revolution! ;)

                                            Kommentar


                                              AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                              Danke für deine schnelle Antwort. Ich muss im Januar für meinen Sohn neuen Antrag zur Grundsicherung stellen. Ich bin gespannt was da rauskommt..... werde berichten.
                                              Liebe Grüsse
                                              Wintersonne

                                              Kommentar


                                                AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                                Hab für meinen Arbeitgeber tiny-URLs zu den Urteilstexten gebastelt, die gerne frei verwendet werden dürfen:

                                                B 8 SO 31/12 R: http://tinyurl.com/B8SO3112
                                                B 8 SO 12/13 R: http://tinyurl.com/B8SO1213
                                                B 8 SO 14/13 R: http://tinyurl.com/B8SO1413

                                                Kommentar


                                                  AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                                  mit Vorschau, cookies im Browser müssen erlaubt sein

                                                  B 8 SO 31/12 R: http://preview.tinyurl.com/B8SO3112
                                                  B 8 SO 12/13 R: http://preview.tinyurl.com/B8SO1213
                                                  B 8 SO 14/13 R: http://preview.tinyurl.com/B8SO1413

                                                  Kann gerne auch wieder gelöscht werden !

                                                  Grüße

                                                  Kommentar


                                                    AW: Grundsicherung - Infos zum Urteil des BSG

                                                    Wintersonne nein Dein Sohn muss nix beweisen da dieser Satz ,,Soweit in der Gesetzesbegründung ausgeführt wird, dass (jedenfalls) weit überwiegend "haushaltsführende" Eltern im Haushalt mit ihren erwachsenen nicht erwerbsfähigen Kindern die Kosten der Haushaltsführung allein tragen (BT-Drucks 17/4095, S 40 f), ist dies ohne Bedeutung. Auf die Frage, wer die Kosten der Haushaltsführung trägt, kommt es bei der Zuordnung der Leistungsberechtigten zur Regelbedarfsstufe 1 gerade nicht an (Senatsentscheidung vom 23.7.2014, aaO).'' alles aussagt :D

                                                    Kommentar

                                                    Online-Benutzer

                                                    Einklappen

                                                    11 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 11.

                                                    Lädt...
                                                    X