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Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

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    AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

    Hallo miteinander

    Kann es sein, dass die Anrechnung des Kindergeldes nur bei jenen erfolgt, wo die Eltern keine Leistungsbezieher sind? Bei Leistungsbeziehenden Eltern ist es ja irrelevant, ob es nun dem Kind bei der GruSi oder den Eltern beim ALG II angerechnet wird. Kosten der Unterkunft werden ja eh über die Kommune bezahlt, bei beiden Leistungsarten.

    Erzielen Eltern jedoch eigenes Einkommen, sieht das dann ja anders aus. Da spart man Leistungen bei den Behinderten ein, wenn man nun das Kindergeld ihnen als Einkommen anrechnen und von der zustehenden Leistung in Abzug bringen kann.

    Hier sieht man mal wieder, worum es eigentlich geht. Sind Eltern im Leistungsbezug (ALG II o.ä.) wird die Miete prinzipiell pro Kopf aufgeteilt. Da gibt es kein "Wenn und Aber". In den Fällen jetzt bei denen, wo es keinen Leistungsbezug gibt und diese mit einem ehindertem Kind zusammen leben, soll die Mietbelastung nur dem Mieter - hier die Eltern zur Last fallen. Da hat das Kind komischerweise keinen "Kopfanteil" an den KdU (Kosten der Unterkunft) - klar, so kann der Nicht-Leistungsbeziehende Elternteil die kompletten Mietkosten von seinem Einkommen begleichen während das Amt den Anteil des beh. Kindes einspart.

    Das sind nur mal meine Gedanken dazu .......

    Schöne Woche Euch
    Anke

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      AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

      Hallo Anke,

      ja, so sieht es aus. Und die Behörden zielen genau auf die schwache Stelle der Eltern: die massive Überlastung durch Betreuung, Pflege und Berufstätigkeit.
      Wer kaum Zeit und Kraft hat, wird sich nicht wehren, sondern zahlen!

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        AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

        [...] Markus Kurth MdB hat im August eine schriftliche Anfrage zu o.g. Thema an die Bundesregierung gestellt. Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier . Dort heißt es wörtlich, dass die Bundesregierung in dieser Frage keinen Handlungsbedarf sieht. Weiter heißt es: “Bei dem Abschluss eines Mietvertrages in der geschilderten Konstellation handelt es sich um einen im Vergleich zum Aufwand einer stationären Betreuung geringen bürokratischen Aufwand.” [...]
        Quelle, kompletter Text und weitere Links mit Infos: Caritas (nach unten gehen bis zum 25. September)

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          AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil


          Hallo Zusammen

          Ich habe Heute Bescheid bekommen das nach der Kürzung der Grundsicherung auch der Unterkunftskostenanteil gestrichen wurde. Zu unserer Situation möchte ich einiges erklären. Unser Sohn ist 23 Jahre und leidet an der Tuberösen Sklerose mit einer damit verbundenen schwersten Reflex Epilepsie ( Anfälle werden schon durch geringste Gräusche ausgelöst). Er ist auf dem geistigen Stand eines Kleinstkindes und ist absolut Hilflos (Pflegestufe3).
          Vor 8 Jahren haben wir uns aus dem Grund ein ebenerdiges und ruhig gelegenes Haus gekauft.Wir sahen sonst wirklich keine Möglichkeit mehr das Markus (so heißt unser Sohn) nicht ständig durch Geräusche der Nachbarn Anfälle bekommt und wir keine Treppenstufen mehr haben.
          Leider ist mein Mann dann vor ca.2 Jahren an Krebs (90% Schwerbehindert)erkrankt und bekommt nur eine sehr geringe Rente. Ich bin durch eine Herzerkrankung zu 50% Schwerbehindert.
          Da die Belastungen durch das Haus sehr hoch sind und uns nun die Gelder gestrichen wurden bin ich total am Ende und weiß nicht mehr weiter.Ich habe keine Kraft mehr zum kämpfen und meinem Mann mochte ich das noch gar nicht sagen.Er ist Sauerstoffpflichtig und ich habe Sorge das Er durch die Sorgen gar keine Luft mehr bekommt.
          Da wir bisher den Unterkunftskostenanteil bezahlt bekamen haben wir noch keinen Antrag auf Lastenzuschuss gemacht.
          Ich würde mich freuen,wenn mir Jemand raten könnte, was ich tun kann. Ich weiß wirklich nicht mehr weiter......

          Liebe Grüße,
          Luana

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            AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

            dankesehr, für den hinweis!

            wir hatten die kindergeldgeschichte kein halbes jahr durch... nun streicht uns dieses "pack" seit januar 160 € der grundsicherung. :(
            sohnemann der in der WfbM schuftet, bekommt nun 281,- grusi + 138,- lohn. lachhaft!
            was die zu stopfenden haushaltslöcher betrifft.. hier man zum 01.02.13 für einen ausgedienten bürgermeister sogar eine neue chefstelle einer verwaltungsgemeinschaft geschaffen. frecher gehts nicht.

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              AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

              Zitat von anila Beitrag anzeigen
              ... nun streicht uns dieses "pack" seit januar 160 € der grundsicherung. :(...
              Wenn eine Anrechnung des Kindergeldes auf die Grundsicherung erfolgte:
              Einspruch einlegen gegen den Bescheid des Sozialamtes und auf das Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) verweisen.

              Urteil des Bundessozialgerichtes vom 08.02.2007 - Aktenzeichen B 9b SO 5/05 R

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                AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

                danke. nein, dies betrifft es nicht. man schrieb uns: "hinweis zu den kosten der unterkunft und heizung: aufgrund aktueller rechtsprechung des BSG kann KEINE anteilige pro-kopf-aufteilung der o.g. kosten erfolgen, wenn leistungsberechtigte in einer haushaltsgemeinschaft mit verwandten oder verschwägerten personen leben und tatsächlich keine eigenen finanziellen mittel für die unterkunft aufwenden. die vorliegende weiterbewilligung erfolgt nunmehr ohne berücksichtigung der kosten für unterkunft und heizung. für bisher gewährte leistungen wird ihnen vertrauensschutz eingeräumt." (was immer dies heißen mag)

                als mieter dieser wohnung habe ich vor 20 jahren unterzeichnet. mein sohn wohnt auch seitdem ebenfalls hier. mein mann ist vor über acht jahren hier eingezogen. letzterer ist verdiener. mein mann unterhält sich und mich, wir bekommen keine sozialleistungen. nun siehts aber so aus, daß er meinen sohn (29j) praktisch mitversorgen muß...

                kaum hat man eine geschichte abgehakt, bekommt man den nächsten gong auf den deckel... ich werde immer müder.

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                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                  Hallo Anila,

                  das würde nun für Euch bedeuten ... um an anteilige Miete für den Sohn zu kommen, müsste mit ihm ein Untermietsvertrag abgeschlossen werden. Wenn Du jedoch aber der Betreuer Deines Sohnes bist, darfst Du mit ihm keinen solchen Vertrag abschließen, sondern Du musst beim Betreuungsgericht einen Ersatzbetreuer beauftragen. Nur mit diesem kann ein solcher Vertrag aufgesetzt werden. Und wenn dieser dann seine Gültigkeit erlangt, muss das Grundsicherungsamt diesen Betrag als KdU auch zahlen.

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                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                    danke, anke! nun will ich ja nicht den kindergeld-abzweigungs-thread versauen, aber eine frage hätte ich noch.. gehts auch einfacher... kann nicht ein neuer mietvertrag geschlossen werden, in dem nur mein mann unterschreibt und dieser dann mit meinem sohn durch mich als betreuer einen untermietvertrag abschließt? beide sind weder verwandt noch verschwägert. die umstände haben sich vor etwas über einem jahr geändert, denn bis dahin war mein mann im vollzeitstudium und wurde von seinen eltern unterhalten... bisher bin ich also der hauptmieter.. aber nun trage ich nichts mehr zum haushaltseinkommen bei.. ALLE kosten trägt mein mann... der ärmste..

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                      AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                      Hallo anila und Anke,

                      Zitat von anila Beitrag anzeigen
                      nun will ich ja nicht den kindergeld-abzweigungs-thread versauen,
                      ich habe die entsprechenden Beiträge ins passende Thema verschoben. Ich hoffe, das ist in Ordnung für Euch?
                      Zuletzt geändert von Inge; 20.02.2013, 18:33.

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                        AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                        Hallo anila,

                        Zitat von anila Beitrag anzeigen
                        kann nicht ein neuer mietvertrag geschlossen werden, in dem nur mein mann unterschreibt und dieser dann mit meinem sohn durch mich als betreuer einen untermietvertrag abschließt? beide sind weder verwandt noch verschwägert.
                        maßgeblich ist, wem das Haus gehört. Falls Ihr in Miete wohnt, könntet Ihr den Sohn in dem Mietvertrag mit aufnehmen lassen oder einen Untermietvertrag abschließen.

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                          AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                          Hallo Luana,

                          Zitat von Luana Beitrag anzeigen
                          Ich würde mich freuen,wenn mir Jemand raten könnte, was ich tun kann. Ich weiß wirklich nicht mehr weiter......
                          leider ist Dein Beitrag hier anscheinend übersehen und deshalb nicht beantwortet worden. Habt Ihr inzwischen etwas unternommen und bekommt wieder Unterkunftskosten? Bitte gib doch einfach noch mal Bescheid.

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                            AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                            Schönen guten Tag. Mein Name ist Maik, bin 35 Jahre alt 100% schwerbehindert und wohne seit 5 Jahren bei meiner Schwester, Mann und 2 Kinder in einen Einfamilienhaus, welches nach Abzahlung an die Bank dann ihr eigenes ist. Mein Schwager ist als meine Pflegeperson eingetragen.
                            Vorige Woche bekam ich Post von der Grundsicherung, das mir eben neu nach Gesetz nur noch circa 140 euro zustehen.
                            Jetzt hab ich hier im Forum schon gelesen, das ich ein Mietvertrag machen muss, aber wie hoch darf und soll die Miete sein und wie ist das mit den Ergänzungsbetreuer da blick ich nicht durch. Wäre nett wenn jemand paar Tipps hätte.

                            MfG Maik
                            Zuletzt geändert von maik305; 03.04.2013, 14:35. Grund: falscher ort

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                              AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                              Hallo Maik,

                              war in dem Schreiben die Rechtsgrundlage aufgeführt, warum Dir jetzt nur noch 140 Euro zustehen sollen?

                              Einen Ergänzungsbetreuer brauchst Du nur, wenn Dein Schwager nicht nur der Vermieter, sondern auch Dein gesetzlicher Betreuer ist.

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                                AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                Hallo Zippe

                                Vorher wurde pro Kopf Unterkunft und Heizung alles berechnet nun nicht mehr. Mein Schwager ist mein Betreuer, aber den Mietvertrag würde ich mit meiner Schwester machen, brauch ich dann trotzdem ein Ergänzungsbetreuer und wenn ja wen muss ich da nehmen?

                                MfG Maik

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                                  AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

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                                  willkommen im Intakt-Forum
                                  Vermutlich wird ein Mietvertrag, den Deine Schwester mit Dir abschließt, vom Gericht nicht anerkannt werden, denn schließlich würde auch sie von den Mieteinnahmen profitieren.
                                  Dein gesetzlicher Betreuer kann aber an das Betreuungsgericht einen Brief schreiben und darum bitten, dass für den Abschluss eines Mietvertrages Herr/Frau xyz als Ergänzungsbetreuer/in bestellt werden soll.

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                                    AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

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                                    kann der Ergänzungsbetreuer ein Freund, Bekannter o.ä. sein oder wird dieser automatisch vom Gericht bestellt?

                                    Liebe Grüße

                                    Anke

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                                      AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                      Hallo Anke,

                                      Du kannst Freunde oder Bekannte vorschlagen, das Gericht überprüft den Vorschlag und ernennt dann - normalerweise - den Ergänzungsbetreuer. Allerdings gibt es hier in dem Thema auch einen Bericht (von gero am 28.03.2012 um 09:08 Uhr), was das für die Beteiligten auch bedeuten kann.

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                                        AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                        Einen schönen guten Morgen an alle,

                                        lange haben sie stillgehalten, jetzt ist mir auch ein Schreiben der Grusi ins Haus geflattert. Inhalt sollte allen bekannt sein.
                                        Alles an sich kein Thema - ich bekomme ja schon seit Jahren den Mietanteil fürs Haus von Sohnemanns Konto direkt überwiesen. Also Nachweis vorhanden.
                                        Der Mietvertrag an sich und die Nennung eines Ersatzbetreuers sehe ich nicht als das Problem.
                                        Was mich nur interessiert, ist, wie habt Ihr das aufgesplittet?
                                        Der hier runter geladene Vertragsentwurf ist ja ok, ich finde aber, er ist recht pauschal gehalten. Heißt, mir fehlt eine Nachvollziehbarkeit der Gesamtmiete bzgl. der vermieteten Zimmer sowie des mitbenutzten Wohnraumes.

                                        Bei uns hier ist Folgendes anzusetzen (Stand 2010):
                                        4,10€ Kaltmiete/qm
                                        1,20€ NK
                                        1,20€ Heizkosten
                                        6,50€ gesamt

                                        Bei 15qm eigene Räumlichkeiten gibt das 97,50€ Warmmiete.
                                        Dazu kommt ein eigenes Bad - wie schreibt man das? In die Quadratmeter mit einrechnen?
                                        Weiterhin die Komplettnutzung des gesamten Hauses inkl. Außenanlagen.

                                        Im Mustermietvertrag sind keine einzelnen Kosten aufgeführt, aber falls die Anfrage kommt - ich kenne doch meine Pappenheimer vom Amt hier - muss man das ja irgendwie erläutern können.

                                        Das "Drumherum", also Mietvertrag an sich, Ersatzbetreuer, und die Abwicklung sehe ich nicht als das Problem, bis auf die Mehrarbeit. Aber irgendwie sollte es auch nachvollziehbar bzw. belegbar sein.
                                        Oder anders herum: wie setzt man das Verhältnis allein genutzter Wohnraum zu mit benutzter Wohnraum zahlentechnisch um?

                                        LG
                                        Stefan

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                                          AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

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                                          habe zwar bis dato diese Problem noch nicht, würde aber folgendermaßen vorgehen:

                                          alleingenutztes Zimmer = 15 qm
                                          alleingenutztes Bad = 8 qm

                                          Gesamtwohnfläche 100 qm - 23 qm = 77 qm

                                          allein genutzt Eltern (Schlafzimmer/Bad ...) = 26 qm

                                          daraus gemeinsam genutzt 51 qm : 3 Personen (im Haushalt) = 17 qm

                                          damit vermieteter Anteil : 23 qm + 17 qm = 40 qm

                                          Gartennutzung etc. außer Ansatz lassen.

                                          Grüße

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                                            AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                            Guter Ansatzpunkt, so könnte man das machen, danke.

                                            Ich habe mir jetzt mal die Urteile durchgelesen.
                                            .../10 R ist für mich nicht relevant, da es da um ein Mietverhältnis geht. Desweiteren wurde der Fall wieder zurückverwiesen. Und in der Begründung war auch nichts Wichtiges.
                                            .../9 B ist in soweit aussagekräftig, das nur nachgewiesene Kosten erstattet werden.
                                            Nachgewiesen wurde von mir alles, ist ja jedes Jahr notwendig. Und den Nachweis, das Sohnemann seinen Anteil auf mein Konto überweist, habe ich auch seit Jahren.
                                            Finde ich sowieso alles äußerst makaber. Da hat jemand ein Haus. das kostet Summe X im Unterhalt (Zinsen, Gas, Steuer etc.). Nachweis kann erbracht werden. Wenn da nun 3 Leute wohnen, ist es ja nur logisch, das diese 3 Leute auch alles da nutzen, heizen oder Wasser verbrauchen. Wozu da noch ein extra Mietvertrag nötig ist, entzieht sich meinem normalem Menschenverstand...

                                            LG
                                            Stefan

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                                              AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                              ja ja,
                                              Absurdistan läßt grüßen

                                              Kommentar


                                                AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                                Habe mit dem SA telefoniert, also der Grusi in dem Falle.
                                                Die Sachbearbeiterin kenne ich schon ne Weile. Die schüttelt auch nur den Kopf, und ist wohl damit dort auch nicht allein...
                                                Sie hätten die Füße stillgehalten, es wäre aber vom Land der Hinweis gekommen, doch die Geschichte umzusetzen.
                                                Nun würden sie versuchen, das - bis auf den neuen Mietvertrag - alles wie bisher zu handhaben.
                                                Verstehen würde sie das auch nicht, normalerweise solle man doch froh sein, wenn die Kinder bei den Eltern aufgenommen würden. Besser für die Seele und es spart auch noch viel Geld...
                                                Auch fand sie die alte Variante der Kopfaufteilung vollkommen ausreicht.
                                                Hin und her, genau die gleichen Argumente, die wir hier auch vortragen.
                                                Ich muss allerdings auch dazu sagen, das wir - und alle anderen Eltern, die es betrifft - ins Amt gebeten werden, um die nötige Vorgehensweise zu besprechen und die Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Eltern trotzdem an Ihr Geld kommen.
                                                Schön, das es manchmal auch vernünftige Sachbearbeiter gibt, nur leider dünn gesät und mit gebundenen Händen...

                                                Wenn alles klappt, kann ich sogar auf den Ersatzbetreuer verzichten, da Sohnemann ja nicht von mir ist.
                                                Habe also eine Mietvertrag aufgesetzt, ich als Vermieter und Sohnemann als Mieter und reiche das Freitag rein.

                                                Ich berichte dann weiter.

                                                LG
                                                Stefan

                                                Kommentar


                                                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                                                  Hallo Stefan,
                                                  Zitat von volvocarl Beitrag anzeigen
                                                  Wozu da noch ein extra Mietvertrag nötig ist, entzieht sich meinem normalem Menschenverstand...
                                                  es geht ja eigentlich nicht darum, dass die Eltern einen Mietvertrag abschließen. Ganz im Gegenteil. Die Eltern sollen mit aller bürokratischen Staatsgewalt davon abgehalten werden

                                                  Kommentar


                                                    AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                                    So, neue Info:

                                                    Heute Post von der Grusi bekommen.
                                                    Mietvertrag akzeptiert, auch die von früher von der Grusi selbst berechneten Höhe.

                                                    Ich hatte den Mustermietvertrag von hier genommen und entsprechend abgewandelt.

                                                    Problem jetzt: im Muster steht "Pkt.3: ...inkl. sämtlicher Nebenkosten." Aber nix von Stromkosten.
                                                    Das wurde jetzt vom Amt aber angenommen und der Regelsatz um diese Summe gekürzt.

                                                    Also, sicherheitshalber die Stromkosten explizit ausschließen, wenn Ihr den Mietvertrag aufsetzt.

                                                    Ich will nächste Woche mal anrufen, warum und weshalb...
                                                    Aber trotzdem schön, das es jetzt etwas Geld mehr gibt ;).

                                                    Vorteil bei mir war natürlich, das ich nicht der leibliche Vater bin und von daher auf einen Ersatzbetreuer verzichtet werden konnte. Hat die Sache beschleunigt.

                                                    Doof nur, da neuer Bescheid, wieder Einspruch zwecks RB 3.
                                                    Nur Schreibkram...

                                                    LG
                                                    Stefan

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