Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #76
    AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

    Zitat von gero Beitrag anzeigen
    Hallo gero,

    Danach wurde ein Verfahrenspfleger (Rechtsanwalt) bestellt, weil unser Kind sich nicht selbst vertreten kann. Dieser Verfahrenspfleger teilte dem Ergänzungsbetreuer mit, dass der Standardmietvertrag unser Kind benachteiligt; gleichzeitig wurde nachgefragt, warum nicht ein einfacher und angepasster Mietvertrag abgeschlossen wurde? Das erste Muster (der Eigenentwurf) wäre ja nicht grundverkehrt.
    Inwiefern wird durch einen Standardmietvertrag (der im übrigen auch im Supermarkt zu kaufen ist) dein Kind benachteiligt ?

    Verstehe ich nicht.

    Grüße

    Kommentar


      #77
      AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

      Hallo rettesich,

      vermutlich stehen dort Formulierungen, die aus der Sicht des Verfahrenspflegers nicht in Ordnung sind. Aber der "Eigenentwurf" war ja auch nicht völlig ok.
      Der Ergänzungsbetreuer wird einen weiteren Entwurf an den Verfahrenspfleger schicken und nachfragen, ob dieser Mietvertrag dann genehmigungsfähig ist. Falls nicht, soll der Verfahrenspfleger schriftlich mitteilen, welche Passagen an dem Mietvertrag die Interessen unseres Kindes verletzen.

      Kommentar


        #78
        AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

        Zitat von gero Beitrag anzeigen
        Hallo rettesich,

        vermutlich stehen dort Formulierungen, die aus der Sicht des Verfahrenspflegers nicht in Ordnung sind. Aber der "Eigenentwurf" war ja auch nicht völlig ok.
        Der Ergänzungsbetreuer wird einen weiteren Entwurf an den Verfahrenspfleger schicken und nachfragen, ob dieser Mietvertrag dann genehmigungsfähig ist. Falls nicht, soll der Verfahrenspfleger schriftlich mitteilen, welche Passagen an dem Mietvertrag die Interessen unseres Kindes verletzen.
        Hallo gero,

        der Verfahrenspfleger (wie du schreibst, "Rechtsverdreher") kann natürlich immer eine Textpassage als nachteilig für den Mieter (hier, dein Kind) beurteilen; letztlich wird dann daraus aber eine never ending story.

        Würde man zwischen "normalen" Vertragsparteien so verfahren, wäre wahrscheinlich noch nie ein Mietvertrag zustande gekommen.

        Unverständlich ist in diesem Zusammenhang auch, dass dir der Verfahrenspfleger keine konkreten Änderungsvorschläge für einen - aus Sicht deines Kindes - korrekten Mietvertrag gibt. Aber dies scheint ohnehin heutzutage angesagt zu sein; nur keine Verantwortung übernehmen, aber klugscheissern bis zum ....

        Schönes WE

        Kommentar


          #79
          AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

          Hallo rettesich,

          da braucht man einen langen Atem. Aber irgendwie und irgendwann wird das schon.
          Bisher ist es immer was geworden

          Kommentar


            #80
            AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

            an alle

            bei mir gibt es neues wegen mietvertrag. nachdem ich der betreuungsstelle mitgeteilt habe das ich umziehen muß,da mein vermieter meinen sohn nicht in den mietvertrag nimmt,hat die betreuungsstelle an das amtsgericht geschrieben.

            die betreuungsstelle hat das SA angerufen,das SA teilte mit das sie einen untermietvertrag mit einem ergänzungsbetreuer NICHT ANERKENNT.nur wenn mein sohn mit in den mietvertrag kommt.der zuständige rechtspfleger wurde kontaktiert.er sagte,man brauche keinen ergänzungsbetreuer.die mutter,also ich,könne einen neuen mietvertrag unterschreiben, für meinen sohn,wenn der aufgabenkreis um den bereich wohnungsangelegenheit erweitert wird.

            wen ich den mietvertrag für meinen sohn mit unterschreiben soll,warum gilt dann nicht mein jetziger?

            das amtsgericht schreibt heute mir:

            legen sie eine schriftliche einverständniserklärung ihres sohnes vor,das die betreuung auf WOHNUNGSANGELEGENHEIT erweitert wird.sollte das nicht ausreichen sollte ein FA für sozialrecht hinzugezogen werden.

            betreuung für wohnungsangelegenheit ist das etwas anderes wie AUFENTHALTSBESTIMMUNG ?

            am montag werde ich die betreuungsstelle anrufen und nachfragen.

            naja ,ende des jahres gehe ich in rente und kann überall hinziehen,sollte es hier nicht klappen.

            wallau

            Kommentar


              #81
              AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

              Hallo zusammen,

              ach ja, Bayern Dort muss natürlich genau überprüft werden, damit das alles ganz korrekt abläuft (zumindest von Seiten der Menschen mit Behinderung und deren Familien); und jeder Antrag ist genau zu hinterfragen, ob und in welcher Höhe (bitte auf den Cent genau, und dann werden noch die üblichen 20% abgezogen) die Leistung überhaupt berechtigt ist.
              Einer Mutter, die seit 3 Monaten einen Untermietvertrag abschließen will, wurde inzwischen sogar empfohlen, einen Notar zu beauftragen.
              Ich denke, wir als betroffene Eltern sollten möglichst schnell die Bundesjustizministerin einschalten, damit die Untermietverträge mit unseren Kindern einer Prüfung durch die obersten Gerichte standhalten.

              Kommentar


                #82
                AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                an alle

                http://www.tacheles-sozialhilfe.de/h...ew.asp?ID=2052

                sozialgericht kiel 23.2.12

                in dem urteil geht es um umzugskosten,wenn man einen grund hat und umziehen muß,kann man sie beim SA beantragen

                könntet ihr euch das mal durchlesen und mir eure meinung schreiben ob ihr das auch so seht.

                noch etwas lt.gericht

                bei aufenthaltsbestimmung braucht man einen ersatzbetreuer.
                bei wohnungsangelegenheit kann man als betreuer selbst unterschreiben.

                ich wußte nicht das es da unterschiede gibt.

                ich und mein sohn haben es aber abgelehnt,schriftlich,die betreuung auf wohnungsangelegenheiten zu erweitern.heute kam die antwort das alles so bleibt.

                wallau

                Kommentar


                  #83
                  AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                  Zitat von Hannelore Albany Beitrag anzeigen
                  Liebe Inge,danke für deine Zeilen. Habe noch keine Antwort auf meinen Widerspruch erhalten.L gr Hannelore
                  Hallo
                  Habe auf meinen Widerspruch wieder eine Absage bekommen. Nun möchte ich aber den Widerspruch beim Sozialamt aufrechterhalten, (damit fals das Gesetz gekippt wird, mein Sohn eine Nachzahlung bekommt.)Worauf muß ich achten?Was sollte ich schreiben
                  Lieben Gruß Hannelore

                  Kommentar


                    #84
                    AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                    Hallo Hannelore,

                    geht es bei dem Widerspruch um die Unterkunftskosten für Deinen Sohn?

                    Kommentar


                      #85
                      AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                      Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                      Hallo Hannelore,

                      geht es bei dem Widerspruch um die Unterkunftskosten für Deinen Sohn?
                      Hallo Inge!
                      Ja,unser Sohn lebt bei uns zu Hause.Er ist in der Fördergruppe. Es wurde nach Aktenlage entschieden.Wenn für unserem Sohn tatsächliche Aufwendungen hinsichtlich der Kosten für Unterkunft und Heizung entstehen,sollen wir Nachweise vorlegen. Wir sollen nun dem Sozialamt berichten wie wir uns entscheiden. Deshalb möchte ich den Widerspruch weiterhin aufrecht erhalten.(wegen eventuelle Nachzahlung)
                      Unser Sohn bekommt jetzt 269 €
                      L gr Hannelore

                      Kommentar


                        #86
                        AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                        Hallo Hannelore,

                        in Bezug auf die Unterkunftskosten wird ein Widerspruch keinen Sinn machen, da das BSG dazu ein Gerichtsurteil gefällt hat.
                        Genauere Infos findest Du u. a. bei der Lebenshilfe.

                        Du bekommst die Unterkunftskosten jetzt nur noch, wenn durch einen Mietvertrag nachweislich ein Mietverhältnis zwischen Eltern und Kind abgeschlossen wurde.
                        Am besten richtet Ihr auch gleich ein eigenes Konto für das Kind ein, damit die Beträge "nachweislich fließen" können.

                        Im Anhang ist (in zwei verschiedenen Dateiformaten) ein formloser Mietvertrag, der bereits von einem Gericht genehmigt wurde.
                        Angehängte Dateien
                        Zuletzt geändert von Inge; 23.03.2012, 18:42.

                        Kommentar


                          #87
                          AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                          Hallo miteinander,

                          heute möchte ich Euch einen Bericht über den Abschluss eines Mietvertrages zukommen lassen:

                          Im November 2011 bat ich um die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers, um einen Untermietvertrag mit unserem Kind abzuschließen. Die Notwendigkeit eines Mietvertrages ergibt sich aus einem neuen BSG-Urteil (Az.: B 8 SO 18/09 R), nach dem nur noch „nachweisbare Unterkunftskosten“ vom Sozialhilfeträger übernommen werden müssen.

                          Nachdem mir von Seite des Betreuungsgerichts vorgeschlagen wurde, selbst einen geeigneten Ergänzungsbetreuer vorzuschlagen, bat ich einen Freund der Familie, dieses Amt für die vermeintlich kurze Zeit der vermeintlichen Formalität zu übernehmen.

                          Nach einiger Zeit bekam er seine Ernennungsurkunde. Danach haben wir einen kurzen formlosen Mietvertrag aufgesetzt und unterschrieben und die Unterlagen an das Betreuungsgericht geschickt.
                          Der Mietvertrag kam zurück mit einigen nachvollziehbaren Fragen, u. a. warum ein Mietvertrag abgeschlossen werden soll, Fragen nach der Lage und Größe des Zimmers. Dazu kam noch die Bitte, einen üblichen Standardmietvertrag abzuschließen.
                          Die gestellten Fragen wurden gemeinsam beantwortet, ein Standardmietvertrag aus dem Internet angepasst und an das Betreuungsgericht geschickt.

                          Danach wurde durch das Betreuungsgericht ein Verfahrenspfleger (Rechtsanwalt), bestellt, der dem Ergänzungsbetreuer mitteilte, dass der eingereichte Standardmietvertrag unser Kind unangemessen benachteiligen würde; gleichzeitig fragte der Verfahrenspfleger nach, warum nicht ein einfacher und angepasster Mietvertrag abgeschlossen wurde.

                          Um das Verfahren aus Zeit- und Kostengründen abzukürzen, habe ich als gesetzlicher Betreuer den Verfahrenspfleger angerufen und nachgefragt, inwiefern der vorliegende Mietvertrag unser Kind benachteiligen würde, und wie ein genehmigungsfähiger Mietvertrag aussehen müsse.

                          Nach Angabe des Rechtsanwaltes dürfte er als Verfahrenspfleger keine Rechtsauskünfte geben, sondern wäre ausschließlich dafür zuständig, dass unser Kind nicht benachteiligt wird. Ich sollte mich an den Ergänzungsbetreuer wenden oder selbst einen Anwalt oder einen Notar beauftragen.
                          Die Aufgaben eines Verfahrenspflegers bestehen jedoch darin, „[...] im Verfahren die Interessen des Betroffenen zu vertreten [...] hier Anträge stellen, Rechtsmittel ein[zu]legen und an den Anhörungen teilnehmen. Er soll dem Betroffenen erläutern, wie das gerichtliche Verfahren abläuft, ihm Inhalte und Mitteilungen des Gerichtes erläutern. Auch soll er Wünsche des Betroffenen an das Gericht übermitteln.“Nachdem der Verfahrenspfleger dem Betreuungsgericht bereits mitgeteilt hatte, dass ein an die „individuelle Situation der Betroffenen angepasster Mietvertrag mit Vereinbarung einer Brutto (Warm/Inklusiv) Miete in der genannten Höhe genehmigungsfähig wäre“, konnte die tatsächliche oder vermutete Benachteiligung unseres Kindes doch nur in einer vom Verfahrenspfleger als fehlerhaft angesehene Formulierung des Mietvertrages begründet gewesen sein.
                          Wäre es also nicht sinnvoll und richtig gewesen, wenn der Verfahrenspfleger dann als Vertreterin unseres Kindes eindeutig klargestellt hätte, was an dem Mietvertrag für ihn (und dementsprechend für unser Kind) nicht korrekt war und was hätte geändert werden müsste? Wer sonst als der als Verfahrenspfleger beauftragte Rechtsanwalt wäre hierfür zuständig gewesen?
                          Denn wie wäre das Verfahren weitergegangen, wenn ein von uns beauftragter und bezahlter Anwalt einen Mietvertrag aufgesetzt hätte und dieser von dem Verfahrenspfleger ebenfalls als „nicht genehmigungsfähig“ definiert worden wäre? Oder hätte unser Kind diesen Anwalt beauftragen (und bezahlen) müssen, da die tatsächliche oder vermeintliche Benachteiligung ja bei ihm liegen würde?

                          Auf meine ganzen Fragen wurde mir auch von Seiten des Betreuungsgerichtes keine Auskunft gegeben, obwohl im Aufgabengebiet des Betreuungsgerichtes aufgeführt ist „Das Gericht berät und beaufsichtigt den Betreuer“. Auch hier kam die Empfehlung, selbst einen Anwalt zu beauftragen.

                          Aber niemand bei den Behörden war willens oder in der Lage, uns oder den Ergänzungsbetreuer in unseren Aufgaben auch nur ansatzweise zu unterstützen. Eine Absetzung des Verfahrenspflegers wegen seiner Blockadehaltung war nicht möglich, statt dessen sollten wir einen neuen Ergänzungsbetreuer vorschlagen.

                          Nachdem dann drei Monate mit etlichen Mietvertragsentwürfen und viel Schriftverkehr (immer in 4-5-facher Ausfertigung!) vergangen waren, haben wir mit Hilfe einer Lebenshilfe-Juristin einen weiteren Mietvertrag ausgearbeitet und eingereicht mit der Anmerkung: sollte der Verfahrenspfleger diesen Mietvertrag ebenfalls als nicht-genehmigungsfähig beurteilen, bitten wir Sie um die Entlassung des von uns vorgeschlagenen Ergänzungsbetreuers aus seinem Amt. Einen weiteren Ergänzungsbetreuer wird von unserer Seite aus nicht vorgeschlagen. Wir bitten deshalb um die Bestellung eines neuen Ergänzungsbetreuers von Seiten des Gerichts.
                          Genau vier Monate dauerte diese Formalität und kostete jede Menge Zeit und Energie und vermutlich auch jede Menge Geld aus der Staatskasse, die den ganzen Vorgang ja bezahlen muss.
                          In anderen Regionen Deutschlands werden diese Formalitäten wesentlich schneller, mit wesentlich weniger Bürokratie, und anscheinend auch ohne negative Folgen für die betroffenen Menschen genehmigt.
                          Sollten wir nicht mal eine Rubrik "überflüssiger bürokratischer Irrsinn" eröffnen?

                          Kommentar


                            #88
                            AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                            Ich habe da mal eine " blöde " Frage. ( oder auch nicht ? )

                            Die Lebenshilfe schreibt:

                            Der Abschluss eines Mietvertrags kann sich möglicherweise nachteilig auf den Kindergeldbezug auswirken
                            , wenn bei Abzweigungsanträgen durch die Sozialämter das kostenlose Zurverfügungstellen von Wohnraum als regelmäßige Aufwendung angegeben und berücksichtigt wurde. Außerdem ist zu beachten, dass Mieteinnahmen als Einkommen zu versteuern sind.

                            Was heißt das, gibt es bei Mietverträgen kein Kindergeld mehr?

                            Klartext : Wir müssen Steuern für die Unter - Vermietung bezahlen obwohl wir ja selbst die Miete bezahlen müssen ? ( Also keinen Verdienst dadurch haben )
                            Ich bin da echt überfordert.

                            Hat denn überhaupt schon jemand als Mieter, diese Untervermietung erfolgreich umgesetzt ?

                            O.K. zwei vermietete Zimmer.
                            Aber wie wird denn die gemeinsame Nutzung von Küche - Bad u.s.w. geltend gemacht. ( wieder pro Kopf Rechnung ?)
                            Wie ist es mit Mieterhöhungen, die man ja selbst auch bekommt?


                            Ich verstehe das nicht ganz.


                            Gruß

                            Kommentar


                              #89
                              AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                              Hallo Melissakind,

                              der hier eingestellte Mietvertrag wurde bereits von einem Gericht genehmigt, und die Miete wird vom Grundsicherungsamt übernommen. Hier wurde die Mitbenutzung aller Räumlichkeiten genehmigt, wodurch die Miete auch für Küche und Bad beinhaltet ist.
                              Was Du beachten musst: wenn die ganze Familie in Miete wohnt, dann musst Du einen Untermietvertrag mit Deinem Kind abschließen. Wenn Ihr Wohneigentum habt, dann ist es ein Mietvertrag.

                              Zum Kindergeld: hier gibt es ganz viele unterschiedliche Ansichten. Meines Erachtens ist Miete (auch Unterkunftskosten genannt) ein Teil der Grundsicherung und hat somit mit dem Kindergeld nichts zu tun. Viele Eltern haben auf die Miete (Unterkunftskosten) verzichtet, weil ihnen von Seiten der Behörden dadurch die - aufgezwungene und sehr umstrittene - Nachweispflicht für die Verwendung des Kindergeldes erlassen wurde. Ich habe mich nicht darauf eingelassen und würde es auch nie empfehlen. Wenn man an der einen Stelle nachgibt, wird an der nächsten Stelle nachgesetzt.
                              Nein - nie und nimmer geb ich da nach

                              Kommentar


                                #90
                                AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                Wie wird die Nutzung der gemeinschaftlichen Räume angerechnet?

                                Kommentar


                                  #91
                                  AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                  Hallo Melissakind,

                                  wie meinst Du das? Die Miete muss nicht so differenziert aufgeführt werden. Oder meinst Du die Berechnung der Gesamthöhe der Miete?

                                  Kommentar


                                    #92
                                    AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                    Hallo Inge,

                                    ich meine, die Zimmer nach qm und Nebenkosten den qm entsprechend. OK

                                    Aber wie ist es mit den Räumen die gemeinsam genutzt werden?
                                    Wie wird das berechnet ?
                                    Gesamtmiete?

                                    Kommentar


                                      #93
                                      AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                      Hallo Melissakind,

                                      für die Höhe der Miete gibt es Örtliche Richtlinien. Genauer habe ich mich selbst noch nicht damit befasst.

                                      Kommentar


                                        #94
                                        AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                        Ich habe den Brief vom Amt diese Woche erhalten.

                                        Außerdem steht da:

                                        Falls diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, bitte ich Sie mir entsprechende Nachweise vorzulegen.
                                        Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein erst jetzt abgeschlossener Mietvertrag nicht berücksichtigt werden kann.
                                        Nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( Urteil vom 25.08.2011, B 8 SO 29/10R ) können Aufwendungen dfür Unterkunft und Heizung nicht anerkannt werden, wenn ein Mietvertrag nur zu dem Zweck eingegangen wurde, um höhere Grundsicherungsleiostungen zu erhalten.


                                        Gehts noch ismirübel

                                        Kommentar


                                          #95
                                          AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                          Hallo Melissakind,

                                          ich gehe mal davon aus, dass Du die Miethöhe nicht wesentlich höher als die bisherigen Unterkunftskosten ansetzen wirst. Also fällt dieses Argument flach. Der Mietvertrag ist nötig, um die bisher vom Grundsicherungsamt gezahlten Unterkunftskosten weiterhin zu erhalten.

                                          Kommentar


                                            #96
                                            AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                            heute habe ich den neuen Antrag zur Gs gestellt. Mir wurde das Urteil gesagt, dass @Odin in seinem Eröffnungspost genannt hat, dass die Unterkunftskosten nicht mehr berücksichtigt werden können, es sei ich könne nachweisen, dass meine Tochter sie zahlt.

                                            Beim Gericht wurde mir gesagt, dass ich einen Ergänzungsbetreuer bräuchte, der den Mietvertrag unterschreibt. Nun lese ich, dass Mietgeld beim Kindergeld berücksichtigt wird.

                                            Bei der Bank habe ich vorhin ein neues Girokonto eröffnet. Reicht der Nachweis der monatlichen Zahlungen, die von diesem Girokonto getätigt werden, aus, dass die Unterkunftskosten wieder berücksichtigt werden?

                                            Anmerkung:
                                            Ich habe nicht die ganzen Seiten dieses Thema´s gelesen. Darum wäre ich dankbar, wenn ihr mir trotzdem Auskunft geben könntet.

                                            Mit dem neuen Antrag soll ich auch einen Nachweis über alle Konten meiner tochter beilegen.
                                            Ebenso musste ich eine Vollmacht zur Akteneinsicht des Betreuungsgerichtes unterzeichnen.

                                            viele Grüße Micha

                                            Kommentar


                                              #97
                                              AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                              Hallo Micha,

                                              diese Bürokratie ist wirklich - aber es lässt sich leider nicht vermeiden, dass Du zuerst einen Ergänzungsbetreuer vom Gericht "bestellen" lässt. Diese Person sollte nicht aus der Familie sein, da auch von Seiten des Gerichts nachgefragt wird, ob Ihr verwandt oder verschwägert seid.
                                              Wenn der Ergänzungsbetreuer vom Gericht seine Ernennungsurkunde bekommen hat, dann kannst Du z. B. den hier eingestellten Mietvertrag nach Euren Bedürfnissen abändern, vom Ergänzungsbetreuer unterschreiben lassen und dann beim Betreuungsgericht zur Genehmigung einreichen. Sobald die Genehmigung da ist, kannst Du den Mietvertrag beim Grundsicherungsamt abgegeben.
                                              Wenn Du bis dahin schon das Konto für Deine Tochter eingerichtet hast, soll das Grundsicherungsamt die komplette GS gleich auf dieses Konto überweisen.
                                              Damit die Miete auch regelmäßig vom Konto Deiner Tochter auf Dein eigenes Konto überwiesen wird, kannst Du einen Dauerauftrag einrichten.

                                              Kommentar


                                                #98
                                                AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                                Hallo Zippe,

                                                mir wurde vorhin gesagt, dass die Mieteinnahmen beim Finanzamt zu versteuern.
                                                Zudem stellt sich mir die Frage, wie hoch so eine Miete sein kann.

                                                Wenn dann ein Verwandter als Ersatzbetreuer ausfällt, habe ich keine Idee, wen ich dann nehmen sollte. Dann müsste einer vom Gericht bestellt werden. Der Mietvertrag und der Ersatzbetreuer müssen schriftlich genehmigt werden.

                                                lg Micha

                                                Kommentar


                                                  #99
                                                  AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                                  Hallo miau,

                                                  frag einfach beim Landkreis -Sozialamt- nach.

                                                  Leider sind für den Landkreis Rhön-Grabfeld keine KdU gelistet.
                                                  siehe http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

                                                  Vieleicht ist Bad Kissingen in etwa vergleichbar.

                                                  Die dann vorhandenen Mieteinahmen sind selbstverständlich zu versteuern. Versuche, dich mit dem Finanzamt dahingehend zu verständigen, dass nur die Kaltmiete (ohne NK) anzusetzen ist.

                                                  Eine NK-Abrechnung muß natürlich gemacht werden (für Sozialamt).

                                                  Grüße nach Franggen

                                                  Sorry: siehe http://www.harald-thome.de/media/fil...01.05.2010.pdf
                                                  Zuletzt geändert von rettesich; 05.06.2012, 19:32. Grund: Text

                                                  Kommentar


                                                    AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                                    Hallo Micha,

                                                    frag doch mal bei einem Betreuungsverein, ob und wie die Dich unterstützen können. Wenn Du dort mit Deiner Tochter zusammen vorbeischaust, kannst Du auch gleich mal gucken, ob "die Chemie stimmt"...

                                                    Kommentar

                                                    Online-Benutzer

                                                    Einklappen

                                                    11 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 11.

                                                    Lädt...
                                                    X