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Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

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    #26
    AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

    Zitat von Reni B. Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für den informativen Artikel über die Unterkunftskosten. Ich bin noch ganz neu im Forum und finde die Informationen sehr gut und nützlich.
    Vorab, wir sind ein 3 Personen Haushalt und wohnen zur Miete in einer schönen zentral aber ruhig gelegenen Wohnung. Wichtig ist, dass sich meine Tochter wohl fühlt und eine andere Wohnung schon aus gesundheitlichen Gründen (psychisch schwer krank) nicht in Frage kommt. Sie leidet u.a. auch an Panikattacken. Ohne die Unterkunftskosten könnten wir uns die Wohnung nicht mehr lange leisten. Mein Mann und ich arbeiten zu unterschiedlichen Zeiten (ich Teilzeit), damit unsere Tochter nie allein ist. Normalerweise ist ein Erwachsener im Alter unserer Tochter schon ausgezogen und mein Mann und ich würden eine kleinere Wohnung beziehen. Auf keinen Fall sollte unsere Tochter irgendwo untergebracht werden.
    Jetzt hat es auch unseren Kreis (Rhein Sieg) in NRW erwischt. Meine Tochter als Bezieherin von Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit hat am letzten Samstag einen Brief erhalten, der sehr unklar formuliert war. Im ersten Moment war sie völlig schockiert, da der Brief so zu verstehen war, dass sie keinen Anspruch mehr hat. Erst beim mehrfachen Durchlesen und nachlassen des Schocks wurde uns einiges klar. Aber natürlich haben wir erst mal im Internet recherchiert, wie das Urteil eigentlich lautet. Und da wurde noch mehr klar, was eigentlich im Brief hätte stehen müssen. Ein Anruf am Montag brachte erst nach ausdrücklicher Nachfrage Klarheit. Wie sollen einen Untermietvertrag abschließen und nachweisen welche Kosten wirklich entstehen und dann natürlich über die entsprechenden Kontoauszüge beweisen, dass tatsächlich Geld fließt.
    In dem Brief stand nichts konkretes, was gemacht werden muss. Also die totale Verunsicherung, die für einen sehr kranken Menschen noch viel schlimmer ist als für jeden anderen Menschen. Dazu möchte ich noch konkreter werden.
    Der Brief war zwei Seiten lang und erhielt nur in Beamten deutsch abgefasste Zitate und Paragrafen (für den Laien unverständlich was gemeint sein könnte). Deshalb unsere gemeinsame Nachfrage telefonisch. Zuerst erfuhren wir, dass keine Unterkunftskosten mehr gezahlt werden müssen, da neue Urteile der Sozialgerichte vorliegen. Pauschale Mietkosten werden nur gezahlt wenn wir als Eltern auch hilfebedürftig sind. Das sollen wir nachweisen. Da mein Mann und ich berufstätig sind, haben wir natürlich "zu viel" Geld (schön wäre es). Da wir uns vorher zum Glück schon näher informiert hatten, bohrten wir solange, bis uns gesagt wurde, wir könnten doch einen Vertrag mit der Tochter abschließen. Warum nicht gleich eine klare Ansage ? Dann die Frage, was sind angemessene Kosten. Das kann auch strittig sein, es gibt zwar Richtwerte für die Gemeinden, aber was genau kann ich im Mietvertrag verlangen, ohne Ärger zu bekommen ? Dazu gab es in dem Brief auch keine Infos. Telefonisch wurde uns zwar gesagt welcher Anspruch für eine alleinstehende hilfebedürftige Person besteht, aber wie setze ich das konkret um.( Natürlich muss auch die Genehmigung des Vermieters eingeholt werden.)
    Es sind noch viele Fragen offen. Ich hoffe in diesem Forum noch viele Antworten zu finden, wie z.B. welche anderen Vereinbarungen könnte man zwischen Eltern und Kind schließen, die rechtlich nicht antastbar sind ? Was genau muss ich beachten bei der Formulierung des Untermietvertrages ? Ich hoffe, dass noch einige interessante Wortmeldungen hier zu finden.

    Lieben Gruß
    von Reni
    Hallo Reni ,

    Herzlichwillkommen bei uns Hast Du die möglichkeit den Brief einzuscannen und hier einzustellen.

    So im Großen und ganzen kann ich Dir schon kurz mitteilen.

    Erste Aussage Pauschale Mietkosten werden nur gezahlt wenn Ihr auch hilfebedürftig seit ist buhlschi... Das zweite der Untermietvertrag dies darf nur mit einwilligung des Vermieters geschehen. Am besten nettes Gespäch mit Vermieter suchen.

    Schau mal hier das ist ein Urteil vom BSG http://www.intakt.info/forum/showthr...6706#post46706

    Ich hab mich wegen dieser Sache schlau gemacht sollte dies bei uns der Fall sein wird ein Untermietvertrag aufsetzt Beispiel : 1 Zimmer 18 qm , Küchen und Badbenutzung , dann wird alles aufgezählt Heizkosten , Wasser Abwasser usw.

    dann Endsumme Kaltmiete + Nebenkosten

    Hier ein Link : http://www.internetratgeber-recht.de...rag_muster.htm
    Zuletzt geändert von Seti; 19.10.2011, 13:47.

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      #27
      AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

      Zitat von odin Beitrag anzeigen
      Hallo,

      jetzt habe ich mal eine "saudumme" Frage wegen den Kontoauszügen (Nachweis).

      Mein Sohn ist geistig behindert.
      Die gesamte Grundsicherung inkl. Mietzahlung wird auf mein Konto (Betreuer) vom Sozialamt überwiesen.
      Das müsste doch schon Nachweis genug sein, dass ich von meinem Sohn Mietzahlungen erhalte.

      Oder??????
      Normal schon , falls die Nachweise benötigen Kontoauszug vorlegen aber nur das was Grusi betrifft den Rest darfste schwärzen

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        #28
        AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

        Warum sollten die Nachweise benötigen, die überweisen es doch selbst auf MEIN Konto.
        Das Amt erzeugt also den Nachweis selbst.

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          #29
          AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

          Zitat von odin Beitrag anzeigen
          Warum sollten die Nachweise benötigen, die überweisen es doch selbst auf MEIN Konto.
          Das Amt erzeugt also den Nachweis selbst.
          Ich hab es jetzt mehrfach erlebt das der Linke Schuh netz weiss was der rechte macht

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            #30
            AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

            Hallo Odin,

            es ist mit Sicherheit nicht so gemeint, dass die Überweisung des GS-Amtes der Nachweis für die Unterkunftskosten ist.
            Du wirst den Nachweis für die tatsächlichen Unterkunftskosten benötigen, wenn Du wieder einen (Folge-)Antrag auf GS stellst.

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              #31
              AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

              Hallo Seti,

              vielen Dank für das herzliche Willkommen.
              Ich habe mich gefreut, so schnell eine Antwort und damit Hilfe zu bekommen. Danke auch für die 2 Link.
              Scannen kann ich nicht, da ich keinen Scanner mehr habe. Soviel zu dem Brief: Es stand nicht ein Satz darin, was wir konkret machen sollen.
              Mit dem Vermieter habe ich mich über die Hausverwaltung in Verbindung gesetzt. Eine Genehmigung habe ich noch nicht in der Hand, es wurden aber keine Probleme im Vorfeld gesehen, denn es liegt berechtigtes Interesse vor. Wenn alle Stränge reißen, haben wir eine Rechtsschutzversicherung. Wir haben uns ausdrücklich versichern lassen, dass unsere Tochter mitversichert ist, obwohl sie über 25 Jahre ist. Wir wollen aber keinen Rechtsstreit. Die langen Jahre der ständigen Kämpfe gegen Ämter, BKK und und und haben meiner Gesundheit schon genug zugesetzt. Im Moment geht es mir nicht so gut. Immer wenn ich denke, ein Kampf ist gewonnen, fängt der nächste an. Kein einziger Anspruch wurde ohne Schwierigkeiten erfüllt, obwohl alle Voraussetzungen erfüllt sind.
              Über den weiteren Verlauf in der Unterkunftssache werde ich weiter dran bleiben und die neuesten Erkenntnisse hier einstellen. Es ist eine gute Sache Sache, dass wir uns gegenseitig helfen können. Die Hilfe, die uns die Behörden geben sollten bekommen wir ja leider nicht immer.

              Lieben Gruß
              Reni

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                #32
                AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                Informationen zum Thema
                Nachweis von Kosten der Unterkunft bei Beziehern von Grundsicherung

                1. Wie war die bisherige Regelung?
                2. Was sagt das Bundessozialgericht jetzt?
                3. Welche Konsequenzen entstehen?
                4. Fazit
                Die komplette Info des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern findet Ihr im Anhang
                Angehängte Dateien

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                  #33
                  AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                  Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                  Die komplette Info des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern findet Ihr im Anhang
                  Na dann: Viel Spaß die Damen und Herren vom Amtsgericht werden es den Sozialämtern danken, wenn die Kostenlawine erst mal rollt.

                  In Zeiten des Euro-Rettungsschirmes sind dies ohnehin nur Peanuts.

                  Weiterhin frohes Schaffen wünscht ......... die überbordende Bürokratie

                  Grüße

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                    #34
                    AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                    Hallo zusammen,
                    hier nun das Neueste in Angelegenheit Unterkunftskosten.
                    Die Hausverwaltung hat sich im Auftrag des Vermieters recht zügig bei uns gemeldet. Von einer Untervermietung war man nicht begeistert, würde dieses aber ggf. genehmigen. Uns wurde der einfachere Weg vorgeschlagen, unsere Tochter als Mieterin in unseren Mietvertrag aufzunehmen. Nach Rücksprache mit dem Grundsicherungsamt haben wir die entsprechenden Unterlagen bekommen (dort wurde uns versichert, dass dieses eine sehr gute Lösung sei und es dagegen nichts einzuwenden gibt.) Ab 1. Dezember würde dann ein neuer Grusi- Bescheid gelten und die Unterkunftskosten werden anerkannt werden, da unsere Tochter dann verpflichtet ist ihren Mietanteil aufgrund des Vertrages zu zahlen. Das reicht dem Amt als nachgewiesene Kosten. Wir hoffen, dass alles so durchgeht wie besprochen. Wir werden erst aufatmen, wenn wir alles schriftlich haben.
                    Ich muss dazu sagen, dass unsere Tochter schon gelegentlich meinte, dass sie eine gleichberechtigte Stellung im Mietvertrag haben möchte, denn schließlich zahle sie Miete. Nun haben wir es auf diese Weise erreicht.

                    Lieben Gruß
                    Reni

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                      #35
                      AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                      Hallo miteinander,

                      hat jemand von Euch eigentlich schon einen Mietvertrag mit Tochter oder Sohn abgeschlossen und könnte nähere Informationen über die Reaktion des Sozialhilfeträgers geben?

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                        #36
                        AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                        Mich interessiert dieses Thema auch. Wir haben extra Wohnraum für unsere Tochter geschaffen und bekommen zur GruSi gerade mal 40 € NK anerkannt - also keine Mietpauschale und nichts. Deshalb reicht es mir schon lange, aber ich habe den Schritt eines Mietvertrags mit meiner Tochter noch nicht getan.... Mich würde interessieren, ob es reicht eine Kaltmiete zu verlangen, da die Nebenkosten ja schon verrechnet wurden. Die NK kann ich nicht separat machen, da ich keinen separaten Zähler habe.
                        Ich habe schon 1 Jahr verloren, schieb es als vor mir her und weiß, dass ich es tun muss, da von der wenigen Grusi wieder ein Teil eingespart werden wird, wg der Kürzungen von wegen Haushaltsvorstand.
                        Vielen Dank für weitere Infos.
                        Liebe Grüße
                        Saraline

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                          #37
                          AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                          Zitat von Saraline Beitrag anzeigen
                          Mich interessiert dieses Thema auch. Wir haben extra Wohnraum für unsere Tochter geschaffen und bekommen zur GruSi gerade mal 40 € NK anerkannt - also keine Mietpauschale und nichts. Deshalb reicht es mir schon lange, aber ich habe den Schritt eines Mietvertrags mit meiner Tochter noch nicht getan.... Mich würde interessieren, ob es reicht eine Kaltmiete zu verlangen, da die Nebenkosten ja schon verrechnet wurden. Die NK kann ich nicht separat machen, da ich keinen separaten Zähler habe.
                          Ich habe schon 1 Jahr verloren, schieb es als vor mir her und weiß, dass ich es tun muss, da von der wenigen Grusi wieder ein Teil eingespart werden wird, wg der Kürzungen von wegen Haushaltsvorstand.
                          Vielen Dank für weitere Infos.
                          Liebe Grüße
                          Saraline
                          Hallo,

                          es muß doch eine Basis für die Anerkennung der NK in Höhe von 40.- € geben,
                          z.B. Wohnfläche gesamt 120 qm / 3 Personen = 40 qm x 1.- €/qm = 40.- € NK.
                          daraus folgt: Miete kalt 40 qm x 5,00 €/qm = 200.- €, also insgesamt 240.- € /Monat.

                          Grüße

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                            #38
                            AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                            Hallo rettesich,

                            ist diese Zusammenstellung von Dir persönlich oder ist das eine anerkannte Berechnung von Seiten des Amtes?

                            Kommentar


                              #39
                              AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                              Zitat von zippe Beitrag anzeigen
                              Hallo rettesich,

                              ist diese Zusammenstellung von Dir persönlich oder ist das eine anerkannte Berechnung von Seiten des Amtes?
                              Hallo zippe,

                              diese Zusammenstellung ist nicht von mir persönlich. Sie soll nur als Beispiel dienen.

                              siehe auch:
                              http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

                              z.B. Kreis Aichach; 3-Personenhaushalt
                              Kaltmiete bei 75qm = 352,50 € = 4,7€/qm
                              NK = 85.- €
                              Heizkosten = 60.- €

                              Dies sind die für diesen Kreis angemessen Kostenobergrenzen (siehe auch Pkt. 5: Mehrbedarf bei Behinderung, hier wird dann auf 4-Personenhaushalt abgestellt )
                              Am besten Kontakt mit dem jeweiligen SA aufnehmen.

                              Grüße

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                                #40
                                AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                Hallo liebe Mitglieder des Forums,

                                ich wollte meine bisherigen Beiträge wie versprochen ergänzen und ich kann es kurz machen.
                                Meine Tochter wurde vom Vermieter als Mitmieter per Mietvertrag anerkannt. Das Grundsicherungsamt hat dieses ohne wenn und aber akzeptiert und die Leistungen für Unterkunft laufen wie gehabt ohne Unterbrechung weiter. So einfach hatten wir uns das nicht vorgestellt und sind alle total erleichtert. Das mit dem Mietvertrag als Mitmieter mit allen Rechten und Pflichten war wirklich der einfachste Weg. Wir sind froh, dass der Vermieter von einer Untervermietung nicht begeistert war. Dieser Weg wäre mit viel mehr Aufwand verbunden.
                                Mit dem neuen Mietvertrag ( Ergänzung neuer Mieter) haben wir der Nachweispflicht genüge getan und erfüllen die neuen gesetzlichen Anforderungen.
                                Ich wünsche allen Betroffenen ebenso eine schnelle und einfache sowie erfolgreiche Regelung.

                                Lieben Gruß
                                Reni

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                                  #41
                                  AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                  Guten Tag Reni B.,
                                  danke für dein Feedback und Schilderung der weiteren Entwicklung.

                                  Die Kinder als *Mitmieter* eintragen zu lassen und nicht wiederum selber als Vermieter zu fungieren und einen Untermietvertrag aufzusetzen scheint also eine Alternative zu sein, die unkompliziert ist und weitere Arbeit (Mieteinnahmen versteuern u.ä.) vermeidet.

                                  Darf ich noch einmal nachfragen, ob sich deine Tochter in einer amtlichen Betreuung befindet oder durch Vorsorgevollmacht selber eine Betreuung bestimmt hat oder keines von beidem zutrifft?

                                  Danke.

                                  LG, amai

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                                    #42
                                    AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                    Hallo amai,

                                    Deine Fragen beantworte ich gerne. Meine Tochter hat keine rechtliche Betreuung. Sie kann und darf rechtliche Entscheidungen selber treffen.Dafür liegt auch ein entsprechendes Gutachten vor, das hat uns der Notar geraten, da Entscheidungen von psychisch kranken Menschen leicht angezweifelt werden könnten. (ggf. sollte dieses bei relevanten Entscheidungen aktualisiert werden). Natürlich unterstützen wir sie, denn sie hat durch ihre Krankheit nicht die Kraft sich um alles selber zu kümmern und kommt mit Stress nicht klar. In ihrem Fall liegt ein sehr hoher Aufwand vor, Behörden, Krankenkasse, Ämter.....Alle möchten regelmäßig Zuarbeiten, neue Nachweise.( Eigentlich bräuchte man für behinderte Familienangehörige einen eigenen Sachbearbeiter, Rechtsanwalt, ärztlichen Berater). Für den Notfall haben wir natürlich mit sämtlichen Verfügungen vorgesorgt.

                                    Lieben Gruß
                                    Reni

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                                      #43
                                      AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                      Hallo Reni B.,
                                      danke für deine Antwort und ergänzende Angaben. Insofern war es für euch ja von Anfang an einfacher, weil ihr für die Angelegenheit keinen Ergänzungsbetreuer beantragen musstet, sondern deine Tochter selber ihre Angelegenheit regeln konnte.

                                      LG, amai

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                                        #44
                                        AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                        hallo ,an alle

                                        habe heute mit dem SA telefoniert,sollte mich melden.dezember wäre der grundsicherungsvertrag abgelaufen,ab januar ein neuer.hatte mich schon gewundert warum man keinen kontoauszug für miete verlangt.

                                        lt.SA gibt es ein urteil,wenn man kindergeld bekommt und das kind nicht im mietvertrag steht man KEINE MIETE+HEIZKOSTEN mehr bekommt

                                        ALSO;ALLE AUS BAYERN KÜMMERT EUCH DARUM

                                        naja,was habe ich schon geschrieben,sie haben alles schon in der schublade

                                        wallau
                                        Zuletzt geändert von wallau; 05.12.2011, 18:33.

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                                          #45
                                          AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                          Zitat von wallau Beitrag anzeigen
                                          hallo ,an alle

                                          habe heute mit dem SA telefoniert,sollte mich melden.dezember wäre der grundsicherungsvertrag abgelaufen,ab januar ein neuer.hatte mich schon gewundert warum man keinen kontoauszug für miete verlangt.

                                          lt.SA gibt es ein urteil,wenn man kindergeld bekommt und das kind nicht im mietvertrag steht man KEINE MIETE+HEIZKOSTEN mehr bekommt

                                          ALSO;ALLE AUS BAYERN KÜMMERT EUCH DARUM

                                          naja,was habe ich schon geschrieben,sie haben alles schon in der schublade

                                          wallau
                                          Hallo wallau,

                                          um es auf boarisch zu sagen - so a schmarrn.

                                          Grüße

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                                            #46
                                            AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                            hallo rettesich,

                                            ich wollte damit zum ausdruck bringen,das hier, wo ich wohne,das urteil wegen unterkunftskosten umgesetzt wird.

                                            ich muß jetzt schauen,das mein sohn als mitmieter in den mietvertrag kommt oder
                                            ich einen untermietvertrag machen muß.

                                            und fängt eine behörde an,dann werden es die anderen auch machen

                                            wallau

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                                              #47
                                              AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                              Zitat von wallau Beitrag anzeigen
                                              hallo rettesich,

                                              ich wollte damit zum ausdruck bringen,das hier, wo ich wohne,das urteil wegen unterkunftskosten umgesetzt wird.

                                              ich muß jetzt schauen,das mein sohn als mitmieter in den mietvertrag kommt oder
                                              ich einen untermietvertrag machen muß.

                                              und fängt eine behörde an,dann werden es die anderen auch machen

                                              wallau
                                              Hallo wallau,

                                              dann werden wir/ich eben einen Antrag auf Bestellung eines Ersatzbetreuers beim zuständigen Amtsgericht stellen.

                                              Da kommt von Seiten des Amtsgerichts sicherlich Freude auf (Kosten ), aber was solls, lassen wir den Amtsschimmel kräftig wiehern.

                                              LG

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                                                #48
                                                AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                                Hallo wallau,

                                                ich habe gar nicht gewartet, bis das Amt gekommen ist, sondern habe gleich einen Ergänzungsbetreuer für den Mietvertrag vorgeschlagen.
                                                Der Amtsschimmel äpfelt, ich reite und fühle mich allmählich wie Don Quixote im Kampf gegen die bürokratischen Windmühlen

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                                                  #49
                                                  AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                                  hallo ,an alle

                                                  habe heute meinen neuen grundsicherungsbescheid bekommen.die miete und die heizkosten wurden mir gestrichen.ich soll mitzuschuß beantragen.

                                                  mein hinweiß auf einen untermietvertrag wurde garnicht eingegangen oder darauf gewartet.

                                                  mal sehen wie es mit dem kindergeld wird.

                                                  mitgeschickt wurden mir die 2 urteile und die information von der lebenshilfe.

                                                  wollte noch nachfragen,wenn sich das mit dem untermietvertrag noch hinzieht

                                                  muß ich bis dahin wiederspruch machen oder kann ich den untermietvertrag jederzeit nachreichen.

                                                  und das alles vor weihnachten,wenn alle urlaub machen

                                                  wallau

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                                                    AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                                    Hallo wallau,

                                                    da muss ich wohl froh sein, dass "die Angelegenheit" bei uns schon läuft.
                                                    Heute habe ich mit dem Ergänzungsbetreuer gesprochen, der inzwischen auch schon beim Amtsgericht war.
                                                    Er wurde gefragt, warum überhaupt ein (Unter-)Mietvertrag abgeschlossen werden soll (-> neue Rechtsprechung des BSG) und warum der Mietvertrag gerade jetzt abgeschlossen werden soll (-> Antrag auf Weitergewährung der GS-Leistung)

                                                    Zudem muss der zu vermietende Wohnraum noch genauer aufgeschlüsselt werden (welches Zimmer, Größe des Zimmers, Mitbenutzung der anderen Räume und des Außengeländes)
                                                    Die Höhe und Angemessenheit der Miete muss überprüft werden (es wurde aber nicht mitgeteilt, wer das prüft).

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