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Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

Anke 20.04.2013, 16:19#151
AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

Das ist so, weil Strom, sofern es der normale Haushaltstrom für Essen, Kochen, Wäschewaschen etc. bereits im Regelsatz drin ist. Nur wenn mit Strom Wasser erwärmt oder geheizt wird, muss es anders berechnet werden. Dann gehört ein Teil der Stromrechnung zu den KdU (Kosten der Unterkunft)
volvocarl 20.04.2013, 18:56#152
AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von Anke
Das ist so, weil Strom, sofern es der normale Haushaltstrom für Essen, Kochen, Wäschewaschen etc. bereits im Regelsatz drin ist. Nur wenn mit Strom Wasser erwärmt oder geheizt wird, muss es anders berechnet werden. Dann gehört ein Teil der Stromrechnung zu den KdU (Kosten der Unterkunft)
Schon klar. Aber ich habe die Stromkosten nicht mit reingebracht in den Mietvertrag. Von daher sollte das schon mit im regelsatz bei sein. Aber vermutlich haben die den Begriff "sämtliche" falsch verstanden.
Ich habe ja nun früher auch mal zur Miete gewohnt. Aber in den NK waren nie Stromkosten, auch wenn sämtliche Nebenkosten z.B. in einer Pauschale waren.
Ich rufe nächste Woche mal auf dem Amt an. Im Notfall wird der Mietvertrag geändert.

LG
Stefan
miau 11.06.2013, 18:57#153
AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo,

um die Nebenkostenabrechnung dem Landratsamt vorzulegen: ist es notwendig, dass der Ersatzbetreuer diese jedes Jahr neu genehmigt?

fragt Micha :-(
zippe 11.06.2013, 19:53#154
AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

Hallo Micha,

so lange sich die Höhe der Miete nicht verändert, ist das vermutlich nicht nötig. Aber vielleicht bekommst Du auch noch eine kompetentere Antwort als meine :unsicher:
miau 12.06.2013, 17:51#155
AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

Hallo Zippe,

die Miete ist konstant gleich. Die Nebenkosten werden jährlich neu berechnet.

viele Grüße Micha, und vielen Dank für deine Antwort :-)
odin 14.09.2013, 15:59#156
AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

Hallo an "Alle",

wir sind momentan noch nicht von der Streichung des Mietanteils betroffen. Habe aber vorsorglich meinen 38 jährigen Sohn vom Vermieter als Mit-Mieter eintragen lassen. (Mieter : Ich, meine Frau und jetzt Sohn) Meine Frau und ich sind als Betreuer für "alle" Angelegenheiten eingesetzt. Durch den Eintrag in den Mietvertrag ist auch kein "In sich-Vertrag" entstanden.

Hat schon jemand Erfahrung mit dem Grundsicherungsamt in solch einer Angelegenheit gesammelt ?

Danke im Voraus für die Anworten
odin 14.09.2013, 16:09#157
AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

Zusatz zu meinem vorhergehendem Eintrag:

Obwohl weder meine Frau oder ich SGB II oder SGB XII beziehen (sind Rentner) wird die Grundsicherung für unseren Sohn(38 Jahre) immer noch als "Monatliche Hilfe für die Bedarfsgemeinschaft" bezeichnet.
Dies kann ja wohl auch nicht stimmen. Aber was könnte hierfür der Grund sein.

Gruß
lenna 07.10.2013, 18:38#158
AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

Wenn eine Anrechnung des Kindergeldes auf die Grundsicherung erfolgte:
Einspruch einlegen gegen den Bescheid des Sozialamtes und auf das Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) verweisen.
wallau 29.10.2013, 19:09#159
Anke 29.10.2013, 20:45#160
AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

hallo Wallau, habe unter Deinem Link zum Thema Unterkunftskosten Pro-kopf-anteil gar nichts finden können?

LG
Anke
wallau 29.10.2013, 21:39#161
AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

hallo anke,

hätte wohl besser zu regelsatzleistung gepaßt.

wollte aufmerksam machen, daß es zu verschärfungen der regelleistung kommt.

auf der link seite nach unten gehen und einen weiteren link -gegen hartz.de, nachrichten anklicken.
dort steht auch was zur bedarfsgemeinschaft u.s.w. was sich nicht gut anhört


wallau


http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/massive-verschaerfungen-bei-hartz-iv-geplant-90015855.php
Inge 01.02.2014, 15:01#162
AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

Hallo zusammen,

eine Zusammenfassung der Rechtslage und weitere Infos gibt es bei der Lebenshilfe Bayern
odin 01.02.2014, 16:20#163
AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

Unser Sohn Down-Syndrom (38 Jhr.) wurde vom Vermieter als Mit-Mieter in
den Hauptmietvertrag mit aufgenommen. (3 Mieter) Meine Frau und ich sind
als gleichberechtigte Betreuer für ALLE Angelegenheiten bestellt.
Bin gespannt wie das Grundsicherungsamt, wenn überhaupt, reagiert.
Inge 01.11.2014, 18:17#164
AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil
[...] Die Sozialrechtsexpertin des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (BVKM), Katja Kruse, bekommt ständig Anrufe wegen der Wohnkosten: "Die Leute sind wahnsinnig verärgert", sagt sie. Gerade war eine 80-jährige Witwe mit einer Rente von 900 Euro da, die nun mit ihrer 50-jährigen behinderten Tochter einen Untermietvertrag abschließen muss, damit sie weiterhin die Unterstützung für die gemeinsame Wohnung bekommt. [...]
Quelle und kompletter Text: Badische Zeitung
rettesich 01.11.2014, 22:18#165
AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

Hallo odin,

"Obwohl weder meine Frau oder ich SGB II oder SGB XII beziehen (sind Rentner) wird die Grundsicherung für unseren Sohn(38 Jahre) immer noch als "Monatliche Hilfe für die Bedarfsgemeinschaft" bezeichnet.
Dies kann ja wohl auch nicht stimmen. Aber was könnte hierfür der Grund sein. "

Richtig wäre ja eigentlich gem. SGB XII Einsatzgemeinschaft. Aber - euer Sohn kann auch für sich alleine eine Bedarfs-/Einsatzgemeinschaft bilden.

Grüße
odin 02.11.2014, 08:01#166
AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

Hallo rettesich,
die Bezeichnung als "Bedarfsgemeinschaft" wird vom Grundsicherungsamt anscheined hierfür hergenommen um eine Deckelung der Kosten für Unterkunft-und Heizung durchführen zu können. Es wird hier dann von 3-bzw 4 Bedürftigen (4=Schwerbehindert) ausgegangen. Was absolut
Unrechtmässig ist. Es gibt nähmlich im SGB XII keine Bedarfsgemeinschaft. Es muss also die Pro-Kopf Aufteilung der wirklichen Kosten für KDU erfolgen.Nur der Anteil des Bedürftigen muss "Angemessen" sein.
Ich habe dies schon 2011 und 2013 mit Widerspruch und Überprüfungsantrag bemängelt. Es gab hierüber keinerlei Reaktion. Auch meine Anmahnung und 2 Erinnerungen meines Rechtsanwaltes brachten nicht mal eine Antwort.
Nächste Woche reicht mein Anwalt Klage beim Sozialgericht ein.
Hierzu: §35 Abs. 1 SGBXII
Urteil BSG B14AS85/12R vom 23.08.2013 und weitere andere Urteile

Ps.: Es gibt für über 25 jährige "Kinder" im 4.Kapitel des SGBXII von vorneherein keine Einsatzgemeinschaft mit ihren (nicht bedürftigen) Eltern.