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Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

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    AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

    Hallo Micha,

    Zitat von miau Beitrag anzeigen
    mir wurde vorhin gesagt, dass die Mieteinnahmen beim Finanzamt zu versteuern.
    Zudem stellt sich mir die Frage, wie hoch so eine Miete sein kann.
    nachdem wir nur unsere eigenen Kosten (also die bisherigen Unterkunftskosten, aufgerundet auf die nächsten zehn Euro) im Vertrag geltend gemacht haben, dürfte das bei der Steuer nicht relevant werden. Hoff ich mal

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      AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

      so wie es aussieht, komme ich um den Mietvertrag incl. Ersatzbetreuer nicht drum herum. Dabei wäre es wohl am sinnvollsten, Miete und Nebenkosten gesondert im Mietvertrag auszuweisen.

      gerade habe ich mit dem Finanzamt telefoniert und wenn ich eine Miete von ca. 200,-€ monatlich angeben würde, dann wären das eine Steuererhöhung von ca. 500,-€ jährlich mehr.

      Micha

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        AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

        Zitat von miau Beitrag anzeigen
        heute habe ich den neuen Antrag zur Gs gestellt. Mir wurde das Urteil gesagt, dass @Odin in seinem Eröffnungspost genannt hat, dass die Unterkunftskosten nicht mehr berücksichtigt werden können, es sei ich könne nachweisen, dass meine Tochter sie zahlt.

        Beim Gericht wurde mir gesagt, dass ich einen Ergänzungsbetreuer bräuchte, der den Mietvertrag unterschreibt. Nun lese ich, dass Mietgeld beim Kindergeld berücksichtigt wird.

        Bei der Bank habe ich vorhin ein neues Girokonto eröffnet. Reicht der Nachweis der monatlichen Zahlungen, die von diesem Girokonto getätigt werden, aus, dass die Unterkunftskosten wieder berücksichtigt werden?

        Anmerkung:
        Ich habe nicht die ganzen Seiten dieses Thema´s gelesen. Darum wäre ich dankbar, wenn ihr mir trotzdem Auskunft geben könntet.

        Mit dem neuen Antrag soll ich auch einen Nachweis über alle Konten meiner tochter beilegen.
        Ebenso musste ich eine Vollmacht zur Akteneinsicht des Betreuungsgerichtes unterzeichnen.

        viele Grüße Micha
        Hallo Micha ,

        die Unterschrift zur Akteneinsicht hätte ich nie und nimmer geben. Zur KDU hier hält es bei uns der LK Tübingen noch so das er Pauschal einen Mietanteil bekommt , das mit dieser Pauschale seine Kosten nicht gedeckt sind kannste Dir ja denken

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          AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

          Hallo,

          gerade möchte ich den Brief an das Gericht schreiben und finde das Urteil nicht.

          Auf der ersten Seite, in Beitrag 2 von gero, gibt es einen Anhang des Urteils. Ist das das Originalurteil, auf das das Grundsicherungsamt zurückgreift? - Dann kann ich es ausdrucken.

          Mein Kopf raucht, denn so ein Mietvertrag ist gar nicht so einfach zu erstellen. Aber ich habe es geschafft. Nur halt fehlt mir gerade dieses Urteil.
          Oder reicht es aus, dem Gericht das AZ des Urteils mitzuteilen?

          viele Grüße Micha

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            AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

            Hallo Micha,

            eine Formulierungsmöglichkeit: aufgrund der neuen Rechtsprechung (BSG Az: .....) wurde der Abschluss des vorliegenden Mietvertrages nötig.

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              AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

              Hallo Zippe,

              ich lege dem Brief den Aufruf der Lebenshilfe bei. Darin steht eh mehr, was für das Gericht und den Betreuer notwendig ist, als im Urteil.

              viele Grüße Micha

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                AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                Hallo,
                habe heute das Schreiben zwecks Unterkunftskosten erhalten.
                Habe ich das im Forum richtig gelesen, das ich meinen Sohn mit in den Mietvertrag nehmen kann. Was hat das für mich für Folgen. Bekomme Sozialleistungen (Hartz4). Entsteht da nicht eine Bedarfsgemeinschaft mit meinem Sohn (27Jahre). Und wie soll ich das alles nachweisen. Na hoffentlich macht mein Vermieter da mit. Wohne zur Miete, mein Sohn hat ein eigenes Zimmer und nutzt selbstverständlich die andern Räume mit.
                Bin Betreuer für meinen Sohn.
                Wer hat sich nur diesen Unfug ausgedacht.
                Viele Grüße
                Angela

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                  AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                  Hallo,

                  ich habe Widerspruch gegen den letzten Grundsicherungsbescheid gestellt.

                  Hier ein Auszug aus dem Schreiben des Grusi

                  Das Bundessozialgericht hat sich in zwei Urteilen vom 14.04.2011 und 25.08.2011 mit der Berücksichtigung von Unterkunftskosten in den Fällen auseinander gesetzt, wenn eine hilfebedürftige Person mit nicht hilfebedürftigen verwandten oder verschwägerten Personen in Haushaltsgemeinschaft lebt bzw. Eltern von ihren (behinderten) Kindern eine Beteiligung an der Miete bzw. den Hausnebenkosten verlangen.

                  In Hinblick auf diese Rechtssprechung bitten wir um Vorlage von Nachweisen, dass und in welcher Form ............ Unterkunftskosten tatsächlich an ihre Eltern zahlt.

                  Ihren Widerspruch vom 15.5.2012 gegen unseren Bewilligungsbescheid vom 12.04. 2012 werden wir nach Eingang Ihrer Antwort auf dieses Schreiben der Regierung von Schwaben zur Entscheidung vorlegen.......

                  ------------------------------

                  Maria Magdalena

                  Kommentar


                    AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

                    Zitat von Maria Magdalena Beitrag anzeigen
                    In Hinblick auf diese Rechtssprechung bitten wir um Vorlage von Nachweisen, dass und in welcher Form ............ Unterkunftskosten tatsächlich an ihre Eltern zahlt.
                    Hallo Maria Magdalena,

                    am besten ist es hier, wenn das Kind ein eigenes Konto hat (evtl. schnell anlegen!) und die Miete als Dauerauftrag jeden Monat auf Dein Konto überwiesen wird.
                    Ist zwar zusätzlicher bürokratischer Aufwand, aber wenn's sein muss

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                      AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                      unser Mietvertrag wurde durch einen Ergänzungsbetreuer und das Amtsgericht genehmigt. Nun muss dem auch noch die Sozialbehörde folgen. Nur scheint es wirklich so zu sein, dass wir hier im Landkreis die einzigen sind, die diese neue Regelung betrifft.

                      Micha

                      Kommentar


                        AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                        zum lesen

                        http://www.derwesten.de/staedte/duis...id6924016.html


                        wallau

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                          AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                          Habe das so weiter nicht verfolgt, aber bei uns wurde mir schon vor Jahren vom Grundsicherungsamt nahegelegt, ein Konto für den Jungen zu eröffnen und von dort die anteiligen Mietkosten auf mein Konto zu überweisen. Um den "Geldfluss" nachweisen zu können.

                          Auch bekommen wir schon seit mind. einem Jahr nicht mehr die anteiligen tatsächlichen Kosten für das EH erstattet, sondern nur die anteiligen Kosten für eine bezuschussbare Wohnraumgröße nach Mitspiegel.
                          Nachteil: weniger Geld. Vorteil: keine Nachweise das Haus betreffend, nur noch Nebenkosten, Heizung, Wasser etc..
                          Begründung war damals, das die Hausbesitzer gegenüber den Mietern übervorteilt werden. War bzw. ist ja auch so, also nachvollziehbar.

                          Der nächste Vorteil ist wohl auch, das ich nicht der leibliche Vater bin, von daher weder unterhaltspflichtig bin/werden könnte und auch sonst für die Geschichte nicht heranziehbar bin. Da ich über mich alle Hauskosten abwickele, wird daher auch der Mietanteil auf mein Konto überwiesen.

                          LG
                          Stefan

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                            AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                            In meinem Mietvertrag sind meine Frau und Ich als Mieter eingetragen.
                            Dazu ist noch vermerkt, dass bei Vertragsbeginn die Wohnung von 3 Personen genutzt wird .
                            (3.Person mein behinderter Sohn:)

                            Es müsste doch genügen wenn mein Vermieter einen neuen Vertrag erstellt in dem mein Sohn auch als Mieter eingetragen ist. (Also 3 Mieter -Ich-Frau - und Sohn).

                            Es ist ja dann kein "Insich-Vertrag" sondern ein Vertrag mit dem Vermieter.
                            Bin als Betreuer für alle Angelegenheiten eingesetzt.

                            Wie seht ihr das ?

                            Gruß
                            odin

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                              AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                              Hallo Odin,

                              wird dieser Mietvertragsnachtrag bzw. gesonderter Untermietvertrag denn überhaupt vom SA gefordert ?

                              Anscheinend verfahren die SA in BY durchaus unterschiedlich.

                              Grüße

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                                AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                Bis jetzt noch nicht . (LRA-Nürnberger Land)

                                Möchte jedoch gewappnet sein.

                                Außderdem zahlt LRA nicht 1/3 sondern einen von ihnen berechneten Betrag.

                                Habe dies schon Anfangs 2011 moniert, jedoch bis jetzt keine Antwort bekommen.

                                Werde mich wohl für eine Untätigkeitsklage entscheiden müssen.

                                Gruß

                                Kommentar


                                  AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                  Hallo odin,

                                  abwarten, Tee trinken.

                                  Grüße aus Altbayern

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                                    AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                    Argumentationshilfe wenn das Sozialamt die Wirksamkeit eines Mietvertrages nicht anerkennt (Musterwiderspruch)

                                    Weitere neue Infos, die man schon vor dem Abschluss des Mietvertrages lesen sollte, gibt es beim BVKM
                                    Zuletzt geändert von Inge; 05.10.2012, 15:53.

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                                      AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                      Hallo Inge,

                                      Link funktioniert leider nicht.

                                      Neu:http://www.bvkm.de/Arbeitsbereiche_u...Grundsicherung

                                      Hier wird aber leider auch nur behandelt, wenn Unter-Mietvertrag zwischen Eltern(Betreuer)
                                      und Betroffenem abgeschlossen wird/wurde.
                                      Es ist nicht abgehandelt wenn der Betroffene vom Haupt-Vermieter als Mieter in den Mietvertrag mit aufgenommen wird.

                                      Gruß

                                      Kommentar


                                        AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                        Danke Odin, ich habe den Link jetzt korrigiert!

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                                          AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                          Weiß nicht weiter, die Unterkunftskosten werden demnächst gestrichen.

                                          Zur Situation:

                                          Bin seit 4 Monaten Witwe, erhalte 520 Euro Witwenrente und verdiene auf 400 Euro Basis dazu.
                                          Bekomme keine Sozialhilfe , will ich auch nicht.
                                          Ich komme mit dem Mietvertrag aufsetzen nicht klar.

                                          Die Miete ist Einkommen, wird also auf die Rente angerechnet -- eventuell wird die Rente sogar deswegen noch gekürzt.
                                          Pflegestufe haben wir jetzt seit kurzem die 0 ( + zusätzliche Betreungskosten )
                                          Das Kindergeldamt schreibt, dass sie das Kindergeld nun wegen der abgeschlossenen Ausbildung in der Werkstatt einstellen wollen.

                                          Gelesen habe ich " Grundsicherungs Bezieher " haben keinen Anspruch auf Wohngeld. ( meine Tochter )

                                          Ich werde wohl in eine Mini - Wohnung ziehen müssen und meine Tochter eventuell in ein betreutes Wohnen geben. ( Will ich aber nicht )
                                          Kann von meinem Geld gerade mal die Miete - Strom - und Versicherung zahlen.

                                          Es ist alles so kompliziert...

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                                            AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                            Hallo Melissakind,

                                            meines Wissens ist das Kindergeld für ein behindertes Kind erst einzustellen, wenn dieses in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Bedeutet: erst wenn Deine Tochter 8004.- Euro+ evtl. Behindertenmehrbedarf jährlich zur Verfügung hat, wird das Kindergeld eingestellt.

                                            LG

                                            susemichel

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                                              AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                              Zitat von Melissakind Beitrag anzeigen
                                              Weiß nicht weiter, die Unterkunftskosten werden demnächst gestrichen.

                                              Zur Situation:

                                              Bin seit 4 Monaten Witwe, erhalte 520 Euro Witwenrente und verdiene auf 400 Euro Basis dazu.
                                              Bekomme keine Sozialhilfe , will ich auch nicht.
                                              Ich komme mit dem Mietvertrag aufsetzen nicht klar.

                                              Die Miete ist Einkommen, wird also auf die Rente angerechnet -- eventuell wird die Rente sogar deswegen noch gekürzt.
                                              Pflegestufe haben wir jetzt seit kurzem die 0 ( + zusätzliche Betreungskosten )
                                              Das Kindergeldamt schreibt, dass sie das Kindergeld nun wegen der abgeschlossenen Ausbildung in der Werkstatt einstellen wollen.

                                              Gelesen habe ich " Grundsicherungs Bezieher " haben keinen Anspruch auf Wohngeld. ( meine Tochter )

                                              Ich werde wohl in eine Mini - Wohnung ziehen müssen und meine Tochter eventuell in ein betreutes Wohnen geben. ( Will ich aber nicht )
                                              Kann von meinem Geld gerade mal die Miete - Strom - und Versicherung zahlen.

                                              Es ist alles so kompliziert...
                                              Hallo,

                                              zur Anrechnung von Einkommen auf Witwenrente siehe:
                                              http://www.deutsche-rentenversicheru...uverdienst.pdf

                                              Erkundige dich bei Bedarf beim Versichertenältesten.

                                              Grüße

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                                                AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                                Hallo Melissakind,

                                                wenn Ihr in einer Mietwohnung wohnt, dann könntest Du Deine Tochter in den Mietvertrag mitaufnehmen lassen.
                                                Inzwischen gibt es auch schon Eltern, die einen anderen Weg gehen und mit ihren Kindern Verträge abschließen über die "Übernahme der anteiligen Unterkunftskosten".

                                                Zum Kindergeld: Wenn Du ein Schreiben (Bescheid?) von der Kindergeldkasse hast, dann ist es wichtig, dass Du möglichst sofort Widerspruch einlegst.
                                                Zuletzt geändert von gero; 08.10.2012, 07:07.

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                                                  AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                                  die Mietverträge sind jetzt auch Thema bei kobinet

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                                                    AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                                    Eltern, die sich um ihre schwerbehinderten erwachsenen Kinder kümmern, haben eigentlich genug zu tun. Neuerdings müssen sie auch noch einen Mietvertrag mit dem Nachwuchs abschließen, damit sie kein Geld einbüßen. [...]
                                                    Quelle und kompletter Text: evangelisch.de

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