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Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

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    #51
    AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

    Hallo,

    hat jemand schon einen Muster-Untermietvertrag zur Hand, den er hier
    zur Verfügung stellen könnte ?

    Ich habe zwar noch keinen Bescheid, aber man soll ja auf alles vorbereitet sein.

    Gruß

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      #52
      AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

      Zitat von odin Beitrag anzeigen
      Hallo,

      hat jemand schon einen Muster-Untermietvertrag zur Hand, den er hier
      zur Verfügung stellen könnte ?

      Ich habe zwar noch keinen Bescheid, aber man soll ja auf alles vorbereitet sein.

      Gruß

      Ich hab denn hier : http://www.internetratgeber-recht.de...rag_muster.htm

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        #53
        AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

        Hallo,
        ich habe mal eine grundsätzliche Frage:

        Kann ausser einem Rechtsanwalt sich auch eine andere Person als Ergänzungsbetreuer bestellen lassen?

        Was kommen auf mich für Kosten zu ?

        Oder werden die Kosten für einen Ergänzungsbetreuer vom Betreuungsgericht übernommen und wieviel bekommt ein Ergänzungsbetreuer bezahlt?

        Außerdem wird im BSG-Urteil folgendes angegeben Zitat: Sie lebt bei ihren Eltern in deren Eigenheim, ohne dass ein (Unter-) Mietverhältnis begründet oder eine finanzielle Belastung der Klägerin an den Gesamtkosten der Unterkunft vereinbart worden wäre..........

        Ich wohne jedoch selbst in Miete, hat dies andere Auswirkungen?

        Gruß
        Zuletzt geändert von odin; 20.12.2011, 13:50.

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          #54
          AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

          [QUOTE=odin;48124]Hallo,
          ich habe mal eine grundsätzliche Frage:

          Kann ausser einem Rechtsanwalt sich auch eine andere Person als Ergänzungsbetreuer bestellen lassen?

          Was kommen auf mich für Kosten zu ?

          Oder werden die Kosten für einen Ergänzungsbetreuer vom Betreuungsgericht übernommen und wieviel bekommt ein Ergänzungsbetreuer bezahlt?

          Außerdem wird im BSG-Urteil folgendes angegeben Zitat: Sie lebt bei ihren Eltern in deren Eigenheim, ohne dass ein (Unter-) Mietverhältnis begründet oder eine finanzielle Belastung der Klägerin an den Gesamtkosten der Unterkunft vereinbart worden wäre..........

          Ich wohne jedoch selbst in Miete, hat dies andere Auswirkungen?

          Hallo odin,

          du kannst dem Amtsgericht selber einen Ergänzungsbetreuer vorschlagen. Die Kosten werden vom Amtsgericht übernommen, zur Höhe der anfallenden Kosten kann ich leider keine Aussage machen.

          Da du selber Mieter bist, kann der Vermieter deine Tochter/Sohn in den Mietvertrag aufnehmen (als Hauptmieter) oder du schließt über den Ergänzungsbetreuer nach Genehmigung durch den Vermieter einen Untermietvertrag mit deiner Tochter/Sohn.

          Grüße

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            #55
            AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

            Hallo Odin,
            Zitat von odin Beitrag anzeigen
            Kann ausser einem Rechtsanwalt sich auch eine andere Person als Ergänzungsbetreuer bestellen lassen?
            ich habe den Nachbarn als Ergänzungsbetreuer vorgeschlagen; das wurde ohne Probleme vom Amtsgericht akzeptiert.
            Der Ergänzungsbetreuer wird für die Zeit dieser Angelegenheit bestellt und danach wieder aus seiner Aufgabe entlassen.
            Dieses Vorgehen scheint der Standard zu sein.

            Was kommen auf mich für Kosten zu ?
            die Angelegenheit betrifft Dein Kind, das kein Einkommen hat. Also kostet Dich und Dein Kind das gesamte Verfahren kein Geld, sondern "nur" einige Zeit, Papier und manchmal auch Nerven.

            Oder werden die Kosten für einen Ergänzungsbetreuer vom Betreuungsgericht übernommen und wieviel bekommt ein Ergänzungsbetreuer bezahlt?
            die Kosten werden übernommen. Ob der Ergänzungsbetreuer eine Entschädigung erhält (und in welcher Höhe) hat mich weniger interessiert.

            Außerdem wird im BSG-Urteil folgendes angegeben Zitat: Sie lebt bei ihren Eltern in deren Eigenheim, ohne dass ein (Unter-) Mietverhältnis begründet oder eine finanzielle Belastung der Klägerin an den Gesamtkosten der Unterkunft vereinbart worden wäre..........
            Ich wohne jedoch selbst in Miete, hat dies andere Auswirkungen?
            Du kannst Dein Kind in den Mietvertrag mit aufnehmen lassen, dann zählen - wie bisher - die anteiligen Unterkunftskosten auch weiterhin.

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              #56
              AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

              Hallo zusammen,

              im Link findet ihr gesammelte Gerichtsurteile auch zum Thema Unterkunftskosten.

              Kirsten

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                #57
                AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                Hallo Gero,

                habe soeben den Grundsicherungsbescheid für 2012 erhalten. Es hat sich an den Zahlungen für Unterkunftskosten nichts geändert.

                Mein Sohn ist geistig behindert, also nicht geschäftsfähig. Kann ich ihn trotzdem in den Mietvertrag der auf meine Frau und mich ausgestellt wurde mit aufnehmen lassen?

                Gruß

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                  #58
                  AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                  Zitat von odin Beitrag anzeigen
                  Hallo Gero,

                  habe soeben den Grundsicherungsbescheid für 2012 erhalten. Es hat sich an den Zahlungen für Unterkunftskosten nichts geändert.

                  Mein Sohn ist geistig behindert, also nicht geschäftsfähig. Kann ich ihn trotzdem in den Mietvertrag der auf meine Frau und mich ausgestellt wurde mit aufnehmen lassen?

                  Gruß
                  Ja, sofern du als Betreuer deines Sohnes auch für Wohnungsangelegenheiten zuständig bist.

                  Gruß

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                    #59
                    AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                    hallo,

                    wollte fragen,bei mir im betreuerausweis steht aufenthaltsbestimmung,ist damit die wohnungsangelegenheit gemeint.

                    wenn ich meinen sohn in den mietvertrag mit aufnehmen kann,brauche ich also keinen ergänzungsbetreuer ?

                    bei mir zieht sich das alles hin.wohnungsbaugesellschaft braucht ewig lang,da ich alles schriftlich machen muss.

                    vom betreuungsgericht auch noch keine antwort.

                    muß wohl nachhaken

                    wallau

                    Kommentar


                      #60
                      AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                      Zitat von wallau Beitrag anzeigen
                      hallo,

                      wollte fragen,bei mir im betreuerausweis steht aufenthaltsbestimmung,ist damit die wohnungsangelegenheit gemeint.

                      wenn ich meinen sohn in den mietvertrag mit aufnehmen kann,brauche ich also keinen ergänzungsbetreuer ?

                      bei mir zieht sich das alles hin.wohnungsbaugesellschaft braucht ewig lang,da ich alles schriftlich machen muss.

                      vom betreuungsgericht auch noch keine antwort.

                      muß wohl nachhaken

                      wallau
                      hallo wallau,

                      mit Aufenthaltsbestimmung (Wohnort) ist wohnungsangelegenheit gemeint, also Ja.
                      Du brauchst keinen Ergänzungsbetreuer wenn du deinen Sohn in den Mietvertrag mit aufnehmen willst (ist Vertrag mit Dritten, kein Insichgeschäft lt. § 181 BGB)

                      Gruß
                      Zuletzt geändert von rettesich; 21.12.2011, 21:19. Grund: Korrektur

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                        #61
                        AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                        hallo rettesich

                        danke dir

                        grüße wallau

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                          #62
                          AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                          an alle,

                          hoffe feiertage sind gut überstanden und das neue jahr wenigsten gesundheit bringt.

                          habe vorige woche nachgeholfen,damit es etwas schneller geht,hoffe ersatzbetreuer ruft nächste woche an.

                          habe schon herumtelefoniert und bei mir schaut es nicht gut aus.werde wohl umziehen müssen für einen neuen mietvertrag.

                          aber dies soll mir der ersatzbetreuer bestätigen.

                          wollte zwar erst in 1-2jahren umziehen,da ich im 3.stock wohne und mir schon die treppen so schwer fallen.da muss ich wohl alles vorziehen.

                          die miete wird dann teurer.

                          wollte nachfragen wieviel meinen sohn miete netto oder brutto zustehen.
                          wieviel qm 2 personen zustehen,habe jetzt 80qm.

                          weiss jemand wieviel selbstbehalt an einkommen einem bleiben kann,auch bei mir stand drin"nur wenn sie bedürftig sind erhalten sie miete"

                          mann weiss ja nie was noch kommt!!!!!

                          wallau

                          Kommentar


                            #63
                            AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                            weiss jemand wieviel selbstbehalt an einkommen einem bleiben kann,auch bei mir stand drin"nur wenn sie bedürftig sind erhalten sie miete"
                            Erkläre das mal genauer.

                            Es gibt immer die Möglichkeit das Du Wohngeld beantragen kannst

                            Kommentar


                              #64
                              AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                              an alle

                              mein ersatzbetreuer hat sich noch nicht gemeldet.er hat 4 wochen zeit dafür.

                              habe meine alte energie entwickelt und mich durchtelefoniert.
                              ich kann meinen sohn nicht mit in den mietvertrag nehmen auch nicht untermietvertrag.

                              also,lt. SA-nur wenn man einen mietvertrag oder untermietvertrag hat bekommt man die miete +nebenkosten.wegen neuen urteil und man höre: wegen den BEDARFSGEMEINSCHAFTEN .ich arbeite mein sohn sozialhilfe.dadurch entstehen
                              neue unterhaltskriterien.

                              und es bleibt dabei .bekommst du miete erhälst du kein kindergeld.
                              keine miete bekommst du dein kindergeld wieder.
                              du mußt jetzt abwiegen was besser ist.
                              SA und finanzamt arbeiten zusammen,siehe bei mir.

                              mit mietvertrag bekommt mein sohn höchsten 330. euro kalt +nebenkosten.
                              also warmmiete durch 2 personen.

                              wenn man umzieht muß ich alles selber bezahlen.

                              nur wenn ich bedürftig bin,also wie harz4 oder sozialhilfe,dann zahlt das SA.
                              man muß aber ALLES wieder zurückzahlen.

                              SETI-man braucht den mietvertrag nicht verändern wenn man selbst harz 4 bekommt oder sozialhilfe.

                              man muß jetzt abwiegen wie man besser kommt.

                              umziehen,wohnberechtigungsschein,wohngeld.oder sohn ins heim.


                              also,ich habe viel zu tuen.

                              wer weiss was 2013 noch alles kommt.

                              wallau

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                                #65
                                AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                In den Grundsicherungsbescheiden für meinen Sohn wird seit Jahren "Hilfe für die Bedarfsgemeinschaft" angegeben, ohne dass ich oder meine Frau Hilfe beziehen.

                                Ich habe am 11.7.11 u.a. folgendes an das Amt geschrieben, ohne bisher eine Antwort zu erhalten:

                                In Ihrem Bescheid wurde wieder angegeben, dass eine monatliche Hilfe für die Bedarfsgemeinschaft gewährt wird.

                                (Bezeichnung anderer Sozialhilfeträger: „Berechnung der Einzelansprüche nach SGB Xll“)

                                Es gibt jedoch in der Grundsicherung (4.Kap.SGB XII) im Gegensatz zur Hilfe zum Lebensunterhalt (3.Kap.SGB XII) keine sog. "Bedarfsgemeinschaft" (§ 19 Abs. 2 SGB XII).Es kann also hier keine Berechnung danach erfolgen.

                                Da erwachsene über 25 jährige „Kinder“ auch im 4. Kapitel des SGB XIIl von vornherein keine Einsatzgemeinschaft mit ihren (nicht bedürftigen) Eltern bilden, kann hier ebenfalls keine Berechnung danach erfolgen.


                                Ich würde nun gerne die Experten in der Runde fragen ob mein Schreiben in Sachen "Bedarfsgemeinschaft" so in Ordnung ist?

                                Danke

                                Kommentar


                                  #66
                                  AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant

                                  Hallo ihr alle,
                                  vieleicht kann mir jemand helfen.
                                  Ich habe für unseren behinderten 24 J Sohn, 100%, er wohnt bei uns zu Hause, ist in der Fördergruppe(nicht am Arbeiten) eine Kürzung der Leistung der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung nach zwölften Buch des SGB XII , §44 SGB XII erhalten. Die Kürzung : anteilige Kosten der Unterkunft gemäß §29 SGB XII.Sie wurden sonst immer durch drei geteilt.Ich habe Widerspruch eingereicht.Wie kann man weiter verfahren,oder gibt es eine Sammelklage?Hat jemand schon Erfahrung?
                                  danke

                                  Kommentar


                                    #67
                                    AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                    Hallo Hannelore,

                                    zuerst mal ein Willkommen bei Intakt!

                                    Ich habe Deine Frage hierher verschoben, weil es in diesem Thema um die Unterkunftskosten geht. Lies Dir einfach mal die ganzen Beiträge von Anfang durch.

                                    Ganz kurz: es gibt ein neues Urteil des BSG, nach dem nur noch die nachweisbaren Unterkunftskosten berücksichtigt werden.

                                    Neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

                                    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem Urteil vom 14.04.2011 (Az.: B 8 SO 18/09 R) entschieden, dass keine anteilige Pro-Kopf-Aufteilung der Unterkunftskosten erfolgt, wenn Leistungsberechtigte in Haushaltsgemeinschaft mit ihren Eltern leben und tatsächlich keine eigenen Einkünfte für die Unterkunft aufwenden, weil die Familie „aus einem Topf“ wirtschaftet. [...]
                                    Mehr dazu findest Du auf der HP der Lebenshilfe

                                    Um weiterhin Unterkunftskosten zu erhalten, solltest Du einen Untermietvertrag mit Deinem Sohn abschließen.

                                    Kommentar


                                      #68
                                      AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                      Hallo Odin,
                                      Zitat von odin Beitrag anzeigen
                                      Ich habe am 11.7.11 u.a. folgendes an das Amt geschrieben, ohne bisher eine Antwort zu erhalten:
                                      um eine Antwort oder Stellungnahme hättest Du bestimmt ganz explizit bitten müssen


                                      Es gibt jedoch in der Grundsicherung (4.Kap.SGB XII) im Gegensatz zur Hilfe zum Lebensunterhalt (3.Kap.SGB XII) keine sog. "Bedarfsgemeinschaft" (§ 19 Abs. 2 SGB XII).Es kann also hier keine Berechnung danach erfolgen.

                                      Da erwachsene über 25 jährige „Kinder“ auch im 4. Kapitel des SGB XIIl von vornherein keine Einsatzgemeinschaft mit ihren (nicht bedürftigen) Eltern bilden, kann hier ebenfalls keine Berechnung danach erfolgen.
                                      schau Dir mal den Beitrag von Gisela (letzter Absatz) an. Dort gibt es eine entsprechende Formulierung, die Du mit Deinem Text vergleichen kannst.

                                      Ich würde nun gerne die Experten in der Runde fragen ob mein Schreiben in Sachen "Bedarfsgemeinschaft" so in Ordnung ist?
                                      aus welchem Anlass hast Du das Schreiben denn überhaupt losgeschickt?

                                      Kommentar


                                        #69
                                        AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                        Hallo Gero,
                                        im Zuge dieser Schreiben habe ich auch den Begriff "Bedarfsgemeinschaft" reklamiert bzw. Widerspruch dagegen eingelegt:

                                        10.02.2011
                                        Antrag auf Nachzahlung von Neben-und Heizkosten für das Jahr 2010 sowie Änderung der sich hieraus ergebenden Unterkunftskosten für 2011.
                                        Bis heute weder Bearbeitung, Nachzahlung, Bestätigung oder Änderung der Unterkunftskosten. Zeitraum über 10 Monate.

                                        11.07.2011
                                        Mit Schreiben vom 11.07.2011 habe ich an meinen o.g. Antrag erinnert.
                                        Bis heute keinerlei Reaktion. Zeitraum über 5 Monate.

                                        21.02.2011
                                        Rückwirkender Überprüfungsantrag bezüglich Unterkunftskosten lt. § 44 SGB X für den Zeitraum ab 2009.
                                        Bis heute keinerlei Reaktion. Zeitraum über 10 Monate.

                                        11.07.2011
                                        Widerspruch gegen den Bescheid über Grundsicherung vom 06.07.2011 Aktenzeichen: ....................
                                        Hier: Unterkunftskosten
                                        Bis heute keinerlei Reaktion. Zeitraum über 5 Monate.

                                        26.07.2011
                                        Widerspruch gegen den Bescheid über Grundsicherung vom 06.07.2011
                                        Hier: Regelbedarfsstufe III
                                        Bis heute keinerlei Reaktion. Zeitraum über 5 Monate.

                                        Unterlagen liegen zur Zeit beim RA wegen Untätigkeitsklagen.

                                        Gruß

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                                          #70
                                          AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                          Hallo Inge,
                                          danke für deine Nachricht.
                                          Wie ist es wenn man im Eigenheim wohnt?
                                          LGr

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                                            #71
                                            AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                            Hallo Hannelore,

                                            auch als Eigenheimbesitzer kann man einen Untermietvertrag mit dem Kind abschließen.
                                            Dazu muss man beim Betreuungsgericht einen Ergänzungsbetreuer "bestellen" lassen, weil man als gesetzlicher Betreuer des eigenen Kindes keinen Mietvertrag mit sich selbst als Hausbesitzer abschließen darfst (nennt sich "Insichgeschäft") . Diesen Ergänzungsbetreuer kann man aber auch selbst vorschlagen.
                                            Aber das wurde in den ganzen Beiträgen hier auch schon gut beschrieben....

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                                              #72
                                              AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                              Hallo miteinander,

                                              hat jemand von Euch inzwischen erfolgreich einen Mietvertrag mit seinem Kind abgeschlossen? Bei uns gibt es bürokratische Probleme
                                              Mich würden die Formulierungen interessieren, die "genehmigungsfähig" sind.

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                                                #73
                                                AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                                Liebe Inge,danke für deine Zeilen. Habe noch keine Antwort auf meinen Widerspruch erhalten.L gr Hannelore

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                                                  #74
                                                  AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                                  Hallo,

                                                  nach Auskunft meines RA dürfte es keine Schwierigkeiten geben, wenn der Vermieter den "Betroffenen" in den Mietvertrag mit aufnimmt.
                                                  Es ist dann kein "Insichgeschäft" mehr, sondern der Vertrag wird mit einem Dritten durch mich als Betreuer und Bevollmächigten abgeschlossen.

                                                  Beispiel:
                                                  Im Mietvertrag ist jetzt meine Frau und Ich als Mieter aufgeführt.
                                                  Nach Auskunft meines Vermieters bedeutet es für ihne keine Schwierigkeit meinen Sohn (36 Jahre Down Syndrom) noch als 3. Mieter mit in den Mietvertrag zu übernehmen.

                                                  Es wird dann keine Ergänzungsbetreuer benötigt.

                                                  Wenn ein SB was anderes sagt bitte Gesetzestext, Urteile, § etc. schriftlich geben lassen.

                                                  Gruß

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                                                    #75
                                                    AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

                                                    Hallo Odin,
                                                    Zitat von odin Beitrag anzeigen
                                                    nach Auskunft meines RA dürfte es keine Schwierigkeiten geben, wenn der Vermieter den "Betroffenen" in den Mietvertrag mit aufnimmt.
                                                    wir haben ein Eigenheim und brauchen dadurch einen Ergänzungbetreuer für den Untermietvertrag mit unserem Kind.

                                                    Die Betreuungsstelle hatte vorgeschlagen, selbst einen Ergänzungsbetreuer vorzuschlagen und wir haben einen Bekannten genommen, um die vermeintliche Formalität möglichst schnell abzuwickeln.
                                                    Wir haben dann zusammen einen Mietvertrag aufgesetzt, der die Gegenheiten (1 Schlafzimmer und Mitbenutzung aller anderen Räume) zusammenfasst und eine Mietpauschale angesetzt.
                                                    Dieser Mietvertrag kam zurück mit einigen Fragen, die wir beantwortet haben. Dazu kam aber noch die Bitte, einen ordentlichen Standardmietvertrag abzuschließen.
                                                    Also haben wir die gestellten Fragen beantwortet, einen Standardmietvertrag aus dem Internet angepasst und an das Betreuungsgericht geschickt.

                                                    Danach wurde ein Verfahrenspfleger (Rechtsanwalt) bestellt, weil unser Kind sich nicht selbst vertreten kann. Dieser Verfahrenspfleger teilte dem Ergänzungsbetreuer mit, dass der Standardmietvertrag unser Kind benachteiligt; gleichzeitig wurde nachgefragt, warum nicht ein einfacher und angepasster Mietvertrag abgeschlossen wurde? Das erste Muster (der Eigenentwurf) wäre ja nicht grundverkehrt.

                                                    Nach ein paar Stunden tiefen Durchatmens haben wir diesen Verfahrenspfleger angerufen und nachgefragt, wie der Mietvertrag denn aussehen müsse.
                                                    Leider darf uns der RA als Verfahrenspfleger keine Rechtsauskünfte geben, sondern ist ausschließlich dafür zuständig, dass unser Kind nicht benachteiligt wird. Wir sollten uns an den Ergänzungsbetreuer wenden oder selbst einen Anwalt beauftragen.
                                                    Der Verfahrenspfleger darf auch den Ergänzungsbetreuer keine Rechtsauskunft geben.
                                                    Vorgestern haben wir das Betreuungsgericht angerufen und den Fall geschildert. Auch dort kann oder darf niemand Auskunft geben.
                                                    Wir haben dann nachgefragt, was geschieht, wenn ein von mir beauftragter Anwalt (den wir selbst bezahlen müssten, wenn wir überhaupt das Geld dazu hätten) einen Mietvertrag aufsetzt und dieser von dem Verfahrenspfleger nicht genehmigt wird. Auch hier bekomme ich keine Auskunft.
                                                    Sagt mal, geht es noch?
                                                    Wir haben den Vorgang jetzt an verschiedene Stellen (LH Landes- und Bundesverband und an die Behindertenbeauftragten von Land und Bund) weitergeleitet.
                                                    Aber jetzt brauchen wir auch noch dringend den GS-Bescheid für 2012 (Prozesskostenhilfe für die Klage gegen den Bescheind von 2011 über die Regelbedarfsstufe 3).
                                                    Wir werden jetzt (nach einem Hinweis des LH-LV) einen letzten Versuch über den aktuellen Ergänzungsbetreuer und Verfahrenspfleger starten. Wenn das nicht funktioniert, geht der Schriftverkehr eine Stufe höher und die Kopie davon noch eine Stufe höher. Es reicht!

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