AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Hallo,
Ich heiße Mike und komme aus Bochum und bin leider erst jetzt auf dieses sehr informative Forum gestoßen. Wir haben eine 19 Jährige geistig behinderte Tochter, die nach der integrativen Schule nun den Berufseingangsbereich einer WFBM besucht. Da unsere Tochter auch Grundsicherung bezieht, haben wir auch schon unliebsame Erfahrungen mit der Familienkasse gemacht. Diese teilt uns in der hier schon vorgetragenen Weise mit, dass das Sozialamt die Abzweigung des Kindergeldes beantragt hat. So unbedarft wie wir waren, haben wir den beiliegenden Fragebogen ausgefüllt und auch Kosten angegeben die nicht von der Grundsicherung gedeckt werden, ohne dafür Belege beizulegen. Daraufhin erhielten wir einen ablehnenden Bescheid. Leider haben wir dann den Fehler gemacht, den Einspruch einem Anwalt des Sozialverbandes zu überlassen. Dieser hat uns ebenfalls nicht auf die Notwendigkeit von entsprechenden Belägen hingewiesen. Somit wurde der Einspruch zwar als zulässig, sachlich jedoch unbegründet abgewiesen.
Gegen diese Entscheidung kann beim Finanzgericht Münster binnen eines Monats Klage erhoben werden.
Wie beurteilt Ihr die Ausgangslage? Macht es Sinn, trotz ergangener Einspruchsentscheidung, die Familienkasse noch einmal mit dem hier verfassten Musterschreiben und den entsprechenden Urteilen zu konfrontieren? Oder lieber sofort zum Anwalt und Klage erheben? Ich denke eine Klage vor dem Finanzgericht ist auch mit erheblichen Kosten verbunden.
Bin für jeden Rat dankbar
Mike
Hallo,
Ich heiße Mike und komme aus Bochum und bin leider erst jetzt auf dieses sehr informative Forum gestoßen. Wir haben eine 19 Jährige geistig behinderte Tochter, die nach der integrativen Schule nun den Berufseingangsbereich einer WFBM besucht. Da unsere Tochter auch Grundsicherung bezieht, haben wir auch schon unliebsame Erfahrungen mit der Familienkasse gemacht. Diese teilt uns in der hier schon vorgetragenen Weise mit, dass das Sozialamt die Abzweigung des Kindergeldes beantragt hat. So unbedarft wie wir waren, haben wir den beiliegenden Fragebogen ausgefüllt und auch Kosten angegeben die nicht von der Grundsicherung gedeckt werden, ohne dafür Belege beizulegen. Daraufhin erhielten wir einen ablehnenden Bescheid. Leider haben wir dann den Fehler gemacht, den Einspruch einem Anwalt des Sozialverbandes zu überlassen. Dieser hat uns ebenfalls nicht auf die Notwendigkeit von entsprechenden Belägen hingewiesen. Somit wurde der Einspruch zwar als zulässig, sachlich jedoch unbegründet abgewiesen.
Gegen diese Entscheidung kann beim Finanzgericht Münster binnen eines Monats Klage erhoben werden.
Wie beurteilt Ihr die Ausgangslage? Macht es Sinn, trotz ergangener Einspruchsentscheidung, die Familienkasse noch einmal mit dem hier verfassten Musterschreiben und den entsprechenden Urteilen zu konfrontieren? Oder lieber sofort zum Anwalt und Klage erheben? Ich denke eine Klage vor dem Finanzgericht ist auch mit erheblichen Kosten verbunden.
Bin für jeden Rat dankbar
Mike