Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    AW: GU in NRW

    Hallo an alle nochmal,

    der link von hansgerdreinke war nicht vom 24. sondern vom 21., noch zu den anderen Punkten:

    - Die Förderung an Förderschulen kann niemals so gut werden wie an Regelschulen, denn Kinder lernen von Kindern. Das heißt, die beste
    Schule ist die, die die heterogensten Gruppen hat! Homogenisierte Gruppen sind reizarme Lernumgebungen...
    - Die genannten 90% der Eltern, die ihr Kind in eine inklusive Klasse geben wollen, wurde vom Schulleiter einer Regelschule genannt:
    Nochmal für alle: Beim Schuleinschreibetermin an dieser Schule wünschen sich 90% der Eltern unabhängig davon, ob ihr eigenes Kind behin-
    dert ist oder nicht, dass ihr Kind in eine inklusive Klasse kommt. In diesen Klassen sind immer mehrere behinderte Kindera, auch
    mehrfachbehinderte Kinder und zwei Lehrer (zusätzlich Schulbegleiter). Von daher ist die Aussage, die deutsche Bevölkerung wolle keine
    Inklusion nicht haltbar: Manche haben zwar Angst davor, aber wenn sie die ersten Erfahrungen damit sammeln können, steigt die Zustim-
    mung von 60% (laut Umfragen) sogar auf bis zu 90%!!!
    - Noch zum Thema Überforderung! Die behinderten Kinder werden an der Regelschule gegebenenfalls von der Notengebung befreit und haben von daher keinerlei Druck. Sie können auch ohne Noten in die nächste Klasse aufrücken. Welche Eltern machen ihren behinderten Kinder in der Regelschule Druck? Ich kenne eigentlich nur Eltern, die die Lehrer darum bitten, auf die Bedürfnisse ihrer Kinder zu achten. Wenn das Kind von sich aus anzeigt, dass es mehr gefordert werden will, ist es natürlich genauso Pflicht der Eltern, die Lehrer darauf hinzu-weisen. Ich seh nicht das Problem der Überforderung an der Regelschule, höchstens wenn der Lehrer sich weigert, seinen Unterricht inklusiv umzugestalten, aber dann verstößt er gegen das BayEUG und bekommt Probleme mit dem Schulamt...

    Christine

    Kommentar


      AW: GU in NRW

      Liebe Myriam

      Ich stimme dir Voll und Ganz zu eine Schulbegleitung dient nicht als Spion und sollte auch nicht als Billigversion zur Vermittlung von Unterrichtsinhalten dienen. Sollte bei uns ein Schulbegleiter als Hiwie Lehrer irgendwann dekradiert werden, wäre ich die jenige von den Müttern die dagegen klagen würde, denn da hört für mich der Spass auf Inkludierte Kinder von ihren Schulbegleitern beschulen lassen zu wollen ......
      Unser Schulbegleiter ist ein junger Abiturient und er hat wirklich spass an der Arbeit mit unserem Sohn , gibt dabei wirklich sein Bestes. Es kommt schon vor , das er ihn beim ausschneiden unterstützt oder das Lineal hält damit Luca unterstreichen kann auch weitere Kleinigkeiten und dies ist in Ordnung für mich und für ihn auch, ansonsten beschränkt sich sein Tätigkeitsfeld in das einbeziehen der anderen Kinder vor allem in den Pausen ansonsten sich um die Körperlichen Belange unseres Sohnes zu kümmern z.B. Toilettengänge, Aufsicht beim Essen wg. Verschluckungsgefahr , Treppensteigen , Unterstützung im Sport, bei Gleichgewichtsübungen in der Klasse........
      Aber aus allen Pädagogischen Aufgaben hält er sich komplett heraus und ist auch nicht im Sinne der Lehrkräfte die im übrigen ja Sonderpäds sind.
      Wir haben auch ein Büchlein wie du erwähnst für den Schulbegleiter dies ist aber für jeden frei zugänglich auch für Lehrer , da stehen eben Dinge drin die die Pflege betreffen, also Begleitung braucht neue Handschuhe, o. ich bitte ihn Lucas Lippen einzucremen, da die öfter bisschen wund sind vom speicheln.
      Aber bisher ist weder von ihm zu mir noch von mir zu ihm über die Lehrpersonen geschimpft worden.

      Nur so kann es für das Kind funktionieren und nicht Schulbegleiter , Eltern gegen die Lehrer das geht schief und am Ende am Kind herunter.
      Wie du erwähnt hast haben Schulbegleiter weder Ausbildung noch kompetenz um die Qualität z.b. von Unterricht zu beurteilen. Und vor allem habe ich so viel vertrauen in unseren Schulbegleiter das er es uns erzählen würde wenn unserem Sohn unrecht getan werden würde auch zu den Päd. das sie mir mitteilen würden wenn die Begleitung nicht in Ordnung wäre.......

      Was den Fall von Hans Gerd angeht fällt mir nichts mehr zu ein: entweder ist in NRW verkehrte Welt in BW darf kein Kostenträger ein Sonderpäd. Gutachten beantragen wg. Förderortwechsel, dies macht das Schulamt, dieses beauftragt eine FS dieses Gutachten zu erstellen anschließend wird es natürlich an den Kostenträger und Schulamt weitergeleitet, nachdem es mit den Eltern besprochen und von ihnen unterschrieben wurde. Und eine Neubegutachtung ist bei Förderortwechsel ganz normal macht ja auch Sinn den aktuellen Förderbedarf festzustellen im vollen Umfang wenn man sein Kind inklusiv beschulen möchte und es adäquat gefördert werden soll..........ja aber wie können die bösen Behörden auch noch eine vernünftige Förderung für das Kind in der Inklusion anstreben.........
      Ansonsten kann ich die Entscheidung des Gerichtes verstehen, 5 Kinder und 3 Erwachsene!!! Bevor die Sozialpädagogin kam war eben auch nur der Schulbegleiter und die Päd. da...........Vor allem sind noch 4 andere Kinder in der Klasse und nicht nur das Autistische Kind auch daran muss man bei Inklusiver Beschulung denken, es gilt individuelle Förderung und Betreuung aber die anderen Kinder dürfen und sollen darunter nicht zurückstecken. Wie du erwähnt hast wer normalität möchte muss sich auch ein Stück weit der "normalen" Umgebung und Bedingungen anpassen.

      LG Kristina
      Zuletzt geändert von chris-123; 24.04.2013, 21:50.

      Kommentar


        AW: GU in NRW

        Hallo Kristina,

        nochmal zu Schulbegleitern. Es ist einfach falsch, dass Schulbegleiter keine pädagogischen Aufgaben haben oder übernehmen dürfen, auch wenn das die Sozialhilfeträger gerne behaupten: Dies wurde in Baden Württemberg inzwischen auch höchstrichterich durch aktuelle Urteile des Landessozialgerichts bestätigt. Man muss zwar unterscheiden zwischen unterrichtlichen Aufgaben, sicher kann es nicht Aufgabe des Schulbegleiters sein, den Unterricht oder Unterrichtsmaterialien für das behinderte Kind vorzubereiten, aber es ist sehr wohl seine Aufgabe, das Kind zu motivieren. Gegenfrage: Gibt es in der Zusammenarbeit mit Kindern überhaupt Situationen, in denen ein Erwachsener nicht pädagogisch handeln muss? Nein, jedes Wort gegenüber dem Kind, jede Handlung muss von pädagogischer Kompetenz getragen sein.Von daher ist es ein Unding, dass in Deutschland Schulbegleiter nicht wenigstens pädagogisch nachqualifiziert werden! Das wäre auch berufsbe-gleitend möglich, bei geistig behinderten Kindern müsste meiner Meinung nach genauso wie bereits bei Autisten (frühkindlich) üblich, ausge-bildete Pädagogen als Schulbegleiter genehmigt werden und zwar einer für die ganze Klasse. Mehrere Schulbegleiter in einer Gruppe sind nur notwendig, wenn dort behinderte Kinder mit sehr hohem Unterstützungs/Pflegebedarf sind. Aber diese sollten in der Inklusion ja nicht auf eine Klasse konzentriert werden, sonst hat das mit Inklusion nichts mehr zu tun, sondern ist nur eine neue Sonderform.

        Ein Wort noch zu den "bösen Behörden". Was soll dieser Spott? Freu Dich, dass Du scheinbar verständnisvolle Behörden hattest und keine Nachteile erlitten hast. Viele Eltern, sehr viele, ich vermute die Hälfte der Betroffenen mindestens erleiden aber durch die Behörden in Deutschland massive Nachteile. In Bayern versuchen z.B. im Gegensatz zu Deinen Aussagen die Bezirke ständig, sonderpädagogische Gutachten einzufordern, obwohl das überhaupt nicht ihre Aufgabe, sondern die des Schulamtes ist! Die bayerischen Bezirke überschreiten derzeit massiv ihre Kompetenzen, um die Behinderteneinrichtungen vor Umstrukturierungen zu schützen. So werden z.B. den behinderten Kindern in der Regelschule in der Nachmittagsbetreuung in der Schule die Schulbegleiter vorenthalten, so dass die Eltern diese selbst zahlen müssen. Aber es wird den Eltern nahegelegt, ihr Kind mit dem EInzeltaxi in eine HPT fahren zu lassen, obwohl das für den Bezirk sogar Mehrkosten bedeuten würde! Problem: Bei diesem Problem kommt man bei Sozialgericht nicht in ein Eilverfahren, dieses rechtliche Handikap nutzen die Bezirke gnadenlos aus. Welche Eltern können schon ein Jahr lang den Schulbegleiter vorfinanzieren?

        Begutachtung bei Förderortwechsel: Behinderte Kinder werden tendenziell zuviel/zuoft begutachtet, statt gefördert. Natürlich müssen vor Schuleintritt die notwendigen angemessenen Vorkehrungen für ein Kind von Fachleuten festgelegt werden, das muss aber ein offenes Verfahren, das für die Eltern transparent ist. Unsinn ist aber die Beurteilung des Sozialverhaltens der Kinder in einem schriftlichen Gutachten, da dies immer Stigmatisierungen sind und das Sozialverhalten eines Kindes immer in Bezug zur ganzen Gruppe gesehen werden muss. Statt schriftlicher Statusdiagnostik brauchen wir daher in Zukunft vielmehr eine lernprozessbegleitende Diagnostik der Kinder und Teambesprechungen zwischen den Beteiligten, die am meisten mit dem jeweiligen Kind zu tun haben. In meiner Regelschule funktioniert das inzwischen klasse: Lehrer, MSD, Schulbegleiter und Eltern treffen sich etwa alle 6-8 Wochen ca. eine Stunde zum runden Tisch. Da wird alles miteinander abgestimmt und alle ziehen an einem Strang, einfach klasse! Ist übrigens auch in anderen Ländern, wo Inklusion schon lange Normalität ist, das übliche, diese runden Tische! Bei meinem Kind gibt es überhaupt keine schriftliche Begutachtung mehr ohne Abstimmung mit uns Eltern! Der MSD lässt auch die Meinung der Eltern gelten und schwingt sich nicht zur alleinigen Expertin auf wie das der vorherige MSD getan hat und damit das Verhältnis aller Beteiligten massiv belastet hat. Seitdem der MSD eine neue Rolle einnimmt, ist das Verhältnis aller Beteiligten zueinander von großem gegenseitigem Vertrauen und Wertschätzung getragen!

        Christine

        Kommentar


          AW: GU in NRW

          Liebe Eltern und LeserInnen,

          den Titel "GU in NRW" habe ich mir erlaubt in "Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW" zu ändern, damit Nutzer des Internets insbesondere des INTAKT-Forums bei der Suche nach dem Stichwort "Gemeinsamer Unterricht" diese interessanten Beiträge gezielt finden.

          Es hilft euch dabei, wenn ihr aussagekräftige Begriffe bei der Erstellung eines neuen Themas verwendet,
          damit viele Eltern an diese wertvollen Informationen gelangen
          und sich mit ihren eigenen Erfahrungen dazu einbringen können.

          Herzliche Grüße
          Volker
          Volker
          Ehemaliger Forumadministrator , INTAKT-Referent

          Kennst du schon die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung? Hier findest du einen Überblick und Infos: Leistungen der Pflegeversicherung

          Wir freuen uns über Leute, die bei INTAKT mitmachen möchten. Schreib mir und erfahre mehr.

          Kommentar


            AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

            Hallo Christine,

            zuerst einmal möchte ich dich bitten, die Urteile zum Pädagogischen Auftrag für Schulbegeleiter hier anzuführen, damit man sich in deine Aussage hineinlesen kann. Sämtliche Artikel, die im Internet von Rechtsanwälten zu finden sind, weisen genau das Gegenteil aus. Ich bestreite jetzt hier nicht, dass deine Aussage richtig sein könnte, daher bitte ich um Material. Im übrigen verstehe ich den Inhalt deiner Zeilen so, dass du dich auf bereits pädagogisch ausgebildete Schulbegleiter beziehst? Alles andere wäre ja wohl der verkehrte Weg. Wenn ich hier die Argumente der User anschaue, gehe ich davon aus, dass es sich um "fachfremde" Schulbegleiter handelt, denen man allenfalls eine Unterstützung überträgt, aber keinen pädagogischen Auftrag. Der pädagogische Auftrag ist übrigens nicht so zu verstehen, dass man damit die Erziehung meint, sondern das Vermitteln von Unterrichtsstoff. Gerade dieser spezielle pädagogische Auftrag im Sonderschullehramt lässt viele Referendare nach jahrelangem Studium zum verzweifeln bringen. Wie soll dann eine ungebildete Schulbegleitung dieses umsetzen können? Ein Schlag ins Gesicht für manch einem, der hier eifrig mit liest. Es wäre mir aber ein Vergnügen diese Aussagen den Seminarleitungen an Seminarschulen vorzulegen und den Ausdruck in ihrem Gesicht zu lesen.

            Ich würde dich auch ganz herzlich einmal bitten, Argumente durchzulesen und ihrer Aussage auch aufzunehmen, oder zumindest zu respektieren. Du redest immer nur von dir und deiner ureigenen Meinung. Du kommst auch aus Unterfranken und weißt ganz genau, dass Unterfranken mit keinem anderen Bezirk zu vergleichen ist, schon gar nicht mit dem Rest von Deutschland. Also musst du auch anderen Eltern ihre Erfahrung gelten lassen.

            Das Bundesland Bayern allein, besteht aus sieben Bezirken und in jedem Bezirk wird anders argumentiert. Allein das soziale Gefälle im Bundesland Bayern wirkt sich auch auf die einzelnen Finanzierungsmodelle aus. Ein Kind mit Behinderung wird in Oberbayern höherwertig in seinem sozialen Bedürfnis eingeordnet, als in Unterfranken. Dieses wird nicht nur bei Kindern angewendet, sondern allgemein in der Behindertenhilfe.

            Wenn wir hier unsere Erfahrungen mit dir teilen wollen, kommen deine Ansichten und Argumente und schlagen hier sprichwörtlich alles nieder. Erfahrungen und Realität kann man nicht vom Tisch fegen. Und ich fände es wirklich bereichernd in dieser Runde, wenn du hier nicht immerzu alles was man anführt abwerten würdest. Es gibt immer wieder Eltern, die meinen ein Rad neu zu erfinden. Bis jetzt lief es immer so, dass einzelne Eltern, nur damit sie Ruhe geben, einen großen Teil vom Kuchen bekommen und der Rest teilt sich dann die Brösel. Sicher weißt du, dass man mit "an einem Strang ziehen", viel weiter kommt, vor allem wenn das "Wir" dabei angeführt wird. Da bei dir aber grundsätzlich alles anders ist, bringt einem der Austausch mit dir nicht wirklich voran.
            Ich bin in der Behindertenhilfe kein unbeschriebenes Blatt, ich schreie vielleicht nicht so laut, aber ich kämpfe ganz unten an der Front. Ich glaube, dass du da noch nicht vorbei geschaut hast, sonst wären wir uns nämlich schon einmal begegnet.
            Eigentlich schade, denn ich finde trotz allem, dass du sehr engagiert bist und man mit dir sicher weiter kommen kann. Denn ich bin wirklich kein Gegner von Inklusion. Es gehört sogar innerhalb meines Ehrenamtes zu meinem Aufgabengebiet, da weiter zu kommen und vor allem die niedergeschriebenen Rechte mit umzusetzen. Ich fühle mich aber für alle verantwortlich und nicht nur für einen begrenzten Anteil der Schülergeneration. Das "Alle" übergehst du hier eigentlich und wenn du darauf eingehst, sind es fiktive Zukunftsmodelle, die wir zumindest in Unterfranken niemals umsetzen werden können. So muss man grundlegend überlegen, wie man mit vorhandenen Ressourcen, neue Möglichkeiten schaffen kann, bei denen es eben keine Verlierer gibt.
            Zuletzt geändert von Myriam; 25.04.2013, 09:33.

            Kommentar


              AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

              Liebe Christine

              Ich hatte beschrieben wie es nun bei uns mit der Begleitung gehandhabt wird und so ist es auch in meinem Sinne.
              Natürlich steckt in allem auch in dem was wir Eltern tun Pädagogik und ich finde es nun auch angebracht, wenn ein Kind schon eine Begleitung hat, das diese es z.B. wenn das Kind träumt oder anzeichen von Demotivation zeigt, das der Schulbegleiter das Kind etwas aufmuntert, dies ist einfach menschlich und würde jeder tun, darum geht es mir nicht.
              Es geht mir einzig und allein um die Vermittlung von Lerninhalten, das geht nicht!! Und auch in BW bekommen nur Autistische Kinder eine qualifizierte Begleitung, d.h. aber noch lange nicht das diese alle aus Päd. Bereichen kommen, es gibt Eltern die das Persönliche Budget nutzen und lieber eine erfahrene Hausfrau und Mutter einstellen, wer soll denn diese Päd. Fortbilden? Wer soll das bezahlen? Und nach 1 oder 2 Jahren werfen die Begleitungen das Handtuch und dann kostet es wieder ........das ist doch keine Lösung .

              Auch in dem von dir hier eigestellten Urteil ist doch ganz klar (zumindest für mich) zu erkennen, dass sich diese Unterstützung auf Kinder mit geistiger Behinderung bezieht b.) nicht Hauptbestandteil des Kernbereiches des Unterrichtes übernommen werden darf, da der Übergang fließend ist, kann ich noch nachvollziehen, wenn der Schulbegleiter nach Anleitung der Lehrerin evtl. das wiederholen von Buchstaben in der 1:1 Situation mit dem Kind übt aber alles eben mit Maß und Ziel. Der Kernbereich des Unterrichtes ist Aufgabe der Lehrperson inklusive der Sonderpädagogin damit ist für mich gut.
              Natürlich mache ich mit meinem Kind Hausaufgaben, gebe auch Unterstützung aber erledigt wird es wie es die Lehrpersonen vermittelt haben und nicht wie ich oder ein Schulbegleiter dies vielleicht tun würden.

              Was die Begutachtungen angeht ich bin kein Testfreund und Begutachtungsfreund aber irgendwo müssen die Menschen die für unsere Kinder eine Inklusive Schule benötigen mit allen notwendigen Voraussetzungen anfangen und dieser Anfang liegt nun einmal in den Händen einer Sonderpäd. die dies alles in Zusammenarbeit mit den Lehrern ermöglicht. So dass alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden können , alle an einen Runden Tisch kommen und evtl. Räumlichkeiten und Umbaumaßnahmen geregelt sind bis das Kind in seine Schule kommt.
              Es gibt doch so vieles was bedacht werden muss bevor ein Kind inklusiv beschult werden kann. Ist das Kind dann erst einmal in seiner Schule sind solche Dinge meiner Meinung auch nicht mehr notwendig da reichen Gespräche und ich setze da auch voraus das ein Pädagoge ohne zusätzliche Begutachtungen einschätzen kann wenn er es täglich beschult.
              Aber ein sinnvoller Anfang muss doch gemacht werden, sonst endet es doch im Desaster für das Kind, warum versteht ihr das nicht.
              Sollte man an einen voreingenommenen Gutachter geraten, stellt man eben einen Antrag die Person gegen eine fachlich Kompetentere Auszutauschen haben wir auch getan und das hat einen Anruf beim Schulamt gekostet mit der Erklärung von Vorfällen. Das Schulamt sah es wie wir und schrieb es eben der Unerfahrenheit im Bezug auf Inklusion bzw. Förderortverschiebung der Päd. zu. Egal wir bekamen nach der Rückstellung eine andere Päd. und Förderschule damit war das Thema erledigt.

              Ich werde heute Abend noch etwas zum Rest äussern. Wünsche euch allen einen schönen Tag.

              Kommentar


                AW: GU in NRW

                Hallo Volker,

                ja, die Änderung des Titels ist wirklich sinnvoll, noch besser fände ich "Gemeinsamer Unterricht in NRW und anderen Bundesländern", weil hier ja auch immer wieder über die Unterschiede diskutiert wird und aus div. Bundesländern Beiträge kommen.

                Hallo Myriam, hallo Chris,
                danke für die ausführlichen Antworten. Lasst uns diese Dinge offen und detailliert besprechen, dann glaube ich, dass wir auch auf einen gemeinsamen Nenner kommen können! Ich geh auch heute abend auf Euere Argumente im Einzelnen nochmal ein.

                Christine

                Kommentar


                  AW: GU in NRW

                  Hallo
                  Über den autistischen Jungen der ohne Schulbegleiter nicht beschulbar ist gibt es im Moment nichts zu berichten
                  Sobald es etwas neues gibt werde ich hier weiter berichten.Mit viel Glück ist er in 2 Wochen wieder in einer Schule mit Schullbegleiter
                  im GU.

                  Kommentar


                    AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                    Hallo Myriam,

                    hiernochmal die Daten zu diesen Urteilen:

                    http://openjur.de/u/609087.html

                    Informationen zum Urteil

                    1. Ein Anspruch auf eine Integrationsbegleitung kann sich nach § 54 Abs. 1 SGB XII für ein geistig behindertes Kind auch dann im Rahmen einer inkludierenden Beschulung in einer Regelschule ergeben, wenn dabei pädagogische Aufgaben übernommen werden, die der Schulträger nicht erbringt. Entscheidend ist, dass die Hilfeleistung nicht ausschließlich oder weit überwiegend den Kernbereich der pädagogischen Arbeit des Lehrers/der Lehrerin umfasst.

                    http://openjur.de/u/608888.html

                    Informationen zum Urteil

                    1. Eine Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers im Rahmen der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung ist außerhalb des Kernbereichs der pädagogischen Arbeit der Schule nicht ausgeschlossen. Sie besteht für zumindest unterstützende pädagogische Maßnahmen regelmäßig auch dann, solange und soweit die Schule eine entsprechende Hilfe nicht gewährt oder darauf verweist, sie nicht erbringen zu können, mithin der Eingliederungsbedarf des behinderten Menschen tatsächlich nicht durch die Schule gedeckt wird. Ob die Schule dazu verpflichtet ist, ist unerheblich (Anschluss an BSG vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R - und LSG Baden-Württemberg vom 23.02.2012 - L 7 SO 1246/10 - ).

                    Zu den pädagogischen Qualifikationen der Schulbegleiter: Obwohl es nicht ihre Aufgabe ist, Unterrichtsstoff zu vermitteln, übernehmen viele Schulbegleiter diese Aufgabe. Erstens sollte man mal realistisch sehen, was einen Menschen eigentlich zu einem guten Pädagogen macht. Doch nicht nur ein Theoriestudium! Genauso wichtig ist Persönlichkeitsbildung, Emphatie, Wahrnehmung kinderlicher Bedürfnisse usw.usw. das beste Studium macht noch längst keinen guten Pädagogen, anderseits können Schulbegleiter ohne jedes Studium sehr gute Pädagogen sein. WIr müssen unsere Schulen öffnen für anderes Personal als nur Lehrer! Auch in Förderschulen ist es doch ein Trugschluss zu glauben, dass behinderte Kinder nur von Sonderpädagogen betreut werden, ich habe die letzten Jahre immer wieder hören müssen, dass in den G-Schulen zumindest bis vor kurzem ein Sonderpädage nicht nur eine, sondern 3-4 Klassen mit Unterricht abdecken musste, da bleibt doch keine Zeit mehr für individuelle Förderung. Die wird dort wenn sie geleistet wird, doch auch durch Schulbegleiter oder Pflegekräfte, bestenfalls Heilpädagogen/Erzieher geleistet!

                    Ein Kind in Oberbayern darf nicht besser in der sozialen Teilhabe gefördert werden als ein Kind in Unterfranken. Höchstens unterschiedlich hohe Lebenshaltungskosten rechtfertigen unterschiedliche Kostensätze für Assistenten z.B. Dass die Bezirke aber unterschiedlich bezuschussen ist mir bekannt, gerechtfertigt ist das in dem derzeit praktizierten Ausmaß aber nicht.

                    Ich weiß nicht, wo ganz unten an der Front Du kämpfst, aber wieso meinst Du, dass Du weiter unten kämpfst als ich? Die Kinder, die in die Regelschule gehen, bekommen vom "Kuchen", um bei Deinen Worten zu bleiben, derzeit im Durchschnitt weniger als ein Förderschulkind. Es wird also den Förderschülern nichts abgenommen. Allerdings ist schon ein Problem, dass die Kosten insgesamt ansteigen, weil die Kinder in etlichen Förderschulen noch immer nicht weniger werden. Das verführt die Politik dazu, den Haushaltsposten nicht zu erhöhen und somit pro Kind eher weniger auszugeben. Ob an den meist nicht zurückgehenden Schülerzahlen in den Förderschulen eine tatsächliche Zunahme behinderter Kinder, ein stärkerer Auslesedruck in allen Schularten oder eine stärkere Wegberatung der Eltern in die Förderschulen schuld ist, sei mal dahingestellt.

                    Ich fühle mich auch für alle behinderten Kinder zuständig und was Du nicht wissen kannst, ich habe schon unzählige Gespräche mit Eltern geführt, um ihnen klar zu machen, dass sie nicht nur egoistisch etwas für das eigene Kind fordern können, sondern alle Kinder im Auge haben müssen. Z.B. habe ich zu Münchner Außenklasseneltern gesagt, dass sie nicht fordern können, dass ihnen für 5-6 geistig behinderte Außenklassenkinder eine eigener Vollzeitsonderpädagoge zur Verfügung gestellt wird, wenn dadurch gleichzeitig den in der G-Schule verbleibenden Gruppen nur noch pro !0 oder noch mehr Kinder ein Sonderpädagoge zur VErfügung steht oder selbst der gefährdet ist!

                    Warum sollen die Zukunftsmodelle in Unterfranken nicht umgesetzt werden können?

                    Christine

                    Kommentar


                      AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                      Hallo Chris,

                      mit pädagogischer Nachqualifizierung von Schulbegleitern meinte ich, dass diese überhaupt irgendein berufsbegleitendes Coaching haben, auf jeden Fall ein Einführungsseminar, das von der Regierung angeboten wird und Fortbildungsmöglichkeiten usw. Dass die Schulbegleiter jährlich das Handtuch werfen könnten, muss doch gar nicht so sein. Das wird von der schlechten Praxis in den bayerischen Bezirken verursacht. In einigen anderen deutschen Bundesländern werden schon längst mehrjährige Arbeitsverträge gemacht. Das ist doch reine Schikane, dass man in Bayern jedes Jahr einen neuen Antrag auf Schulbegleitung stellen muss.

                      Zum Gutachten: Ich habe nie irgendwo gesagt, dass ich dagegen bin, dass Kinder zum Schuleintritt darauf hin begutachtet werden, welche angemessenen Vorkehrungen sie benötigen . Dazu ist aber weder ein IQ-Test noch eine BEschreibung des angeblichen Sozialverhaltens des Kindes notwendig. Das halte ich wie gesagt, für diskriminierend, hier nur Daten von behinderten Kindern zu erfassen und zu verbreiten.

                      Christine

                      Kommentar


                        AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                        Liebe Christine

                        So nun zu den schlechten Erfahrungen mit Behörden, die haben wir in der kurzen Schulgeschichte zu genüge gemacht: Von der Aussage, das ein Schulbegleiter in der FS Verschwendung von Steuergeldern wäre bis zu kompletter Ignoranz des Schulamtes aus der uns das Regierungspräsidium retten musste.
                        Aber deshalb verurteile ich nicht jeden der mit dem Fall meines Sohnes zu tun hat.
                        Auch aktuell spüren wir wieder die Willkür was doch alles in der Inklusiven Schullandschaft möglich ist, mich hat es heute aus den Schuhen gehauen aber richtig.
                        Wir hatten ein gemeinsames Gespräch mit der Rektorin unseres Einzugsgebietes (mit optimalen räumlichen und Lernmöglichkeiten) die Rektorin wird keine Sonderpäd. Stunden bekommen für ihre Schule wenn sie unseren Sohn aufnimmt, jedoch bot sie an was du vor kurzem geschrieben hast , unseren Sohn aufzunehmen, ihr Bestes mit den Lehrern zu versuchen ohne Sonderpäd. aber ich bin der Meinung da meint sie es zu gut.....
                        Der Vorschlag der anderen Schule an der sich die Aussenkl. befindet, Kind bleibt auch ohne überschüssiges Kontigent jedoch Sonderpäd vor Ort als Kooperatives Inklusionskind d.h. bleibt Schüler der Eingangsklasse wird aber in der Regelklasse beschult, kann aber bei Bedarf in den geschützten Rückzugsraum......

                        So nun können aber weder Schulleitungen noch Sonderpäd. etwas dafür alle sehen das das Kind eigentlich in die Inklusive Beschulung gehört aber bei uns am Ort gibt es noch nichts ausser einer inkludierten Eingangsklasse der LB Schule und an dieser noch ein Kooperativ Beschultes Autistisches Kind an dieser Schule......
                        Hätten wir unseren Sohn doch nur nicht in diese Eingangsklasse, dann hätte keiner den Puffer......und da sagt noch einmal einer es ist leicht sein Kind aus der Förderschule heraus zu bekommen, wenn es nach den Behörden ginge gar nicht.

                        Liebe Myriam

                        Die neuen Lehrerausbildungen sind auch ohne Inklusiv Beschulte Kinder notwendig, weisst du wieviele Kinder mit LRS, Dyskalkulie, ADS ADHS , Verhaltensauffälligkeiten oder schlechtem Elternhaus an RS sind, den Kindern tut ein Sonderpädagogisches Backround bestimmt gut. Denn man kann nun einmal nicht jedes Kind das LRS o. ADHS hat in eine Förderschule schicken diese Kinder sind nämlich oftmals überdurchschnittlich Intelligent!

                        LG Kristina
                        Zuletzt geändert von chris-123; 25.04.2013, 21:24.

                        Kommentar


                          AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                          Hallo Kristina,

                          die Behörden in Bayern verstoßen reihenweise gegen Gesetze und werden das solange tun, wie wir Eltern nicht g e m e i n s a m dagegen vorgehen. Ich kann Dir nur sagen, dass wir Eltern im Netzwerk Inklusion Bayern und befreundeten Verbänden uns gegenseitig so unterstützen, dass wir alle unsere Rechte durchsetzen konnten und zwar in Schulen, die vor unseren einzelintegrierten Kindern noch nie Inklusion praktiziert haben! In meinem Fall haben die Behörden aber auch erst jahrelang zugeschaut, dass der Sonderpädagoge nicht zu meinem Kind mit in den Unterricht gegangen ist, sondern nur hinter meinem Rücken Lehrer "beraten" hat. Diese Beratung sah so so, dass die Lehrer es oft eine Belastung war sowohl zeitlich als auch inhaltlich, aber der Sonderpädagoge machte für alles, was nicht klappte, allein mich als Mutter verantwortlich. Unglaublich, was da alles zusammengedichtet wurde, ich habe dann Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Regierung und beim Kultusministerium eingereicht....Seit diesem Schuljahr hab ich nun eine Sonderpädagogin, die partnerschaftlich mit mir zusammenarbeitet und tatsächlich arbeitet, also 3 Stunden pro Woche mit in den Unterricht geht! Lieber wäre mir aber, wenn statt einem Sonderpädagogen min. 7 Zeitstunden pro Woche eine Heilpädagogin in die Klasse käme, so dass Deutsch- und Matheunterricht in Doppelbesetzung stattfinden könnte! Das würde dem Staat auch nicht mehr kosten! Wenn nun noch das Geld von der Schulbegleitung (und den eingesparten Fahrtkosten) dazugerechnet würde, könnte ohne Mehrkosten eine Heilpädagogin als pädagogische Zweitkraft auch 15 (25) Zeitstunden pro Woche finanziert werden. Dann könnte die Heilpädagogin gruppenorientiert arbeiten, während die Schulbegleiterin immer noch einzelfallorientiert arbeitet, was noch nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Wir brauchen ganz dringend die pädagogischen Zweitkräfte an der Regelschule nicht nur für die behinderten Kinder, für alle! Aber das müssen keine Sonderpädagogen sein, sondern einfach Pädagogen, die die Kinder bei ihrem individuellen, selbstgesteuerten Lernprozess begleiten, motivieren, das sozialen Umgang untereinander fördern, als Ansprechpartner da sind, bei Problemen da sind usw. ...Die Unterrichtsvorbereitung liegt dagegen in der Hand des Regelschullehrers, der verpflichtet ist, sich über inklusive Unterrichtsmethoden zu informieren, auch in Fortbildungen.

                          Warum bekommt Dein Kind keine Sonderpädagogenstunden? Das würde mich wirklich näher interessieren! Schreib das doch an die zuständigen bayerischen Abgeordneten! Die sind wirklich sauer, dass sie vom Kultusministerium getäuscht werden, das ihnen gegenüber behauptet, dass jedes Kind mit Handikap in Bayern zwei MSD-Stunden pro Woche bekommt, geistig behinderte inzwischen meist drei!
                          Aber die Abgeordneten können sich nur für uns einsetzen, wenn sie es auch wissen. Noch besser ist natürlich eine Petition! Die Abgeordneten bitten uns Eltern förmlich darum! Aber wenn wir uns alles gefallen lassen, machen viele Behörden so weiter wie bisher und versuchen unter der Hand, die Inklusion auszubremsen.

                          Noch was zu Außenklassen: Da hast Du zwar den ersehnten Sonderpädagogen, aber keinerlei Garantie auf gemeinsamen Unterricht! In Bayern wird in den Außenklassen von 0 bis 90% GU alles praktiziert, die Eltern haben keine Handhabe, hier der Förderschule irgendetwas abzuverlangen! Es gab schon Außenklassenvertreter, die der Förderschule deswegen angedroht haben, dass sie ihre Kinder alle regulär an der Regelschule, mit der sie kooperieren, anmelden. Dann wäre zwar zunächst der Sonderpädagoge weggefallen, aber erst mal 100% gemeinsamer Unterricht garantiert gewesen. Über den Anspruch an MSD-Stunden wären dann auch zumindest die Hälfte der Unterrichtszeit ein Sonderpädagoge zusammengekommen. Und die Kinder hätten insgesamt mehr Unterricht gehabt, denn den G-Kindern wird ja pro Tag fast eine Unterrichtsstunde weniger finanziert. Alles zum Himmel schreiende Diskriminierungen! Ich bin gerne bereit, zu all diesen Themen Petitionen zu formulieren. Wollen wir zusammenarbeiten?

                          Christine

                          Kommentar


                            AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                            Eröffnung der Beratungsstelle für Inklusion von mittendrin e.V.

                            Eintrag vom 26.04.2013

                            Heute eröffnet der Elternverein mittendrin e.V. seine Beratungsstelle für Inklusion in Köln.
                            Mittendrin e.V. beraten schon seit vielen Jahren Eltern in Bezug auf die Möglichkeiten integrativer / inklusiver Beschulung. Wir freuen uns sehr, dass die Elterninitiative ab heute nun auch eine eigene Beratungsstelle haben wird.
                            Der 2006 gegründete Elternverein engagiert sich in Köln und bundesweit für die Integration /Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und hat durch sein Engagement schon viel erreichen können. Auf seiner Homepage beschreibt der Elternverein sein Anliegen u.a. folgendermaßen: „Wer als Erwachsener integriert leben will, sollte das als Kind schon lernen dürfen. (…) Wir wollen angehen gegen die bequeme Überzeugung, unsere behinderten Kinder seien in der behütenden Umgebung der Förderschulen doch gut aufgehoben. Sie sind es nicht. Wann soll Integration gelernt werden - wenn nicht in der Schulzeit?“.
                            Die Elterninitiative hat in Köln bereits zwei Kongresse mit anerkannten Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Politik und Praxis durchgeführt.
                            Darüber hinaus bietet mittendrin e.V. auch Fortbildungen für Lehrer_innen zum Thema inklusiver Unterricht an.
                            Zuletzt war mittendrin e.V. an der Vorlage eines Gesetzentwurfs für ein inklusives Schul- und Bildungssystem in NRW beteiligt.

                            Unter folgendem Link finden Sie die Homepage von mittendrin e.V.
                            Zuletzt geändert von Volker; 27.04.2013, 11:12.

                            Kommentar


                              AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                              Hallo
                              Im laufe des Wochendes wird sich meine Frau Elfriede.B wider zuworte melden .
                              mfg Hans Gerd
                              Zuletzt geändert von Volker; 27.04.2013, 11:15.

                              Kommentar


                                AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                                Hallo zusammen,

                                zwischendurch wollte ich ebenfalls (zur Auflockerung) mal einen Link plazieren.

                                Augsilium - Weil Lernen einfach ist.

                                schaut es euch mal an. Liest sich interessant.

                                Kommentar


                                  gu in schule

                                  Landesregierung missachtet UN-Behindertenrechtskonvention
                                  Logo LAGNRW

                                  Pressemitteilung der LAG Gemeinsam leben, Gemeinsam lernen NRW e.V.
                                  Eltern protestieren gegen Schulgesetzentwurf

                                  20.3.2013 Der gestern von Ministerin Löhrmann vorgestellte Gesetzentwurf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stößt auf scharfe Kritik bei betroffenen Eltern.

                                  Nach dem Willen der Landesregierung bleibt das Recht auf gemeinsames Leben und Lernen mit den Kindern der Nachbarschaft nach wie vor von den verfügbaren Finanzen abhängig. "Die Finanzlage der Kommunen lässt erwarten, dass Eltern weiterhin vor Gericht gehen müssen, um ein von Deutschland anerkanntes Menschenrecht für ihr Kind zu erkämpfen - das währenddessen eine Zwangszuweisung zur Sonderschule erhält", sagt Ulrike Hüppe, stellvertretende Vorsitzende des Elternverbands LAG Gemeinsam leben, Gemeinsam lernen NRW e.V.

                                  Auch dürfen nur Erst- und Fünftklässler von diesem Recht Gebrauch machen. Ein Wechsel von der Förderschule ist nicht vorgesehen. Den Besuch eines Berufskollegs will die Landesregierung sogar erst 2016 ermöglichen. "Was mit den noch schulpflichtigen Jugendlichen passiert, die im Sommer den Gemeinsamen Unterricht nach Klasse 10 verlassen, scheint niemanden zu interessieren", konstatiert Hüppe. Sie nennt dieses Vorgehen "Menschenrecht auf Raten". "Wie die betroffenen Kinder sich fühlen, danach fragen die Verantwortlichen offenbar nicht."

                                  Ihr Ansprechpartner: Ulrike Hüppe 01577 5376280
                                  Zuletzt geändert von hansgerdreinke; 27.04.2013, 17:16. Grund: löschen

                                  Kommentar


                                    gu in schule

                                    http://www.gemeinsam-leben-nrw.de/co...chtskonvention

                                    Kommentar


                                      AW: GU in NRW

                                      Hallo
                                      Es tüt mir leid das mein Sohn schon wieder Blödsinn geschrieben hat, aber die Kindersicherung greift bisher nur auf 2 von 4
                                      Rechnern.
                                      MFG
                                      Elfriede

                                      Kommentar


                                        AW: GU in NRW

                                        Hallo Elfriede B,
                                        in so einem Fall empfehle ich eine einfache Maßnahme:
                                        Das Kennwort zu ändern und sich nach jeder Sitzung aus dem Forum abzumelden.
                                        Das Kennwort lässt sich im Benutzerkontrollzentrum ändern:
                                        http://www.intakt.info/forum/profile...o=editpassword

                                        Der User hansgerdreinke ist vorübergehend gesperrt, um weiteren Missbrauch zu verhindern.

                                        Viele Grüße
                                        Volker
                                        Volker
                                        Ehemaliger Forumadministrator , INTAKT-Referent

                                        Kennst du schon die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung? Hier findest du einen Überblick und Infos: Leistungen der Pflegeversicherung

                                        Wir freuen uns über Leute, die bei INTAKT mitmachen möchten. Schreib mir und erfahre mehr.

                                        Kommentar


                                          AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                                          Am Montag findet eine Veranstaltung der SPD in Waldbröl zum Thema
                                          Auf dem Weg in ein inklusives NRW statt.
                                          Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr im Hollenberg Gymnasium.
                                          Wichtig für Lehrer und Förderlehrer sowie Eltern die ihre Kinder im GU haben,und für Eltern die Ihre Kinder mit Förderbedarf im GU anmelden
                                          möchten. Um rege teilnahme würden die Veranstalter sich sicher freuen.



                                          MFG
                                          Elfriede

                                          Kommentar


                                            AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                                            Hallo Leute

                                            Ich habe gestern Abend, für Euch einen Bericht geschrieben.Der ist mir abhanden gekommen,weil ich beim Absenden einen Fehler begangen habe. War das ärgerlich. Schreibe heute abend nochmal. Muss gleich Arbeiten.
                                            Wäre schön wenn ihr Euch noch gedulden könntet.

                                            Elfriede B.

                                            Kommentar


                                              AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                                              Liebe Elfriede,

                                              ein Tipp, einfach noch mal auf Antworten klicken, dann auf erweitert und gespeicherten Text wieder herstellen und absenden drücken. Fertig!

                                              Kommentar


                                                AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                                                Hallo Kirsten
                                                Kannst du mir das nochmal erläutern,wiederherstellen und absenden klappt nicht.
                                                MFG
                                                Elfriede

                                                Kommentar


                                                  AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                                                  Hallo Leute

                                                  Bericht aus Waldbröl

                                                  SPD diskutiert über Inklusion


                                                  ,, Auf dem Weg in ein inklusives NRW - Eine Gesellschaft für Alle " war der Titel einer Diskussion, zu der die SPD- Landtagsfraktion eingeladen hatte.
                                                  Die Veranstaltung begann um 18 Uhr. Wir waren früh losgefahren, und wurden durch einige Baustellen und einen Unfall aufgehalten. Angekommen, schritt ich hastig in das Gebäude, es blieb mir nur ein Platz in den hinteren Reihen übrig. Insgesamt waren 70 Personen anw
                                                  Zuletzt geändert von Elfriede B; 01.05.2013, 11:31.

                                                  Kommentar


                                                    AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                                                    Hallo Leute 1.5.13


                                                    Bericht aus Waldbröl


                                                    SPD diskutiert über Inklusion


                                                    ,,Auf dem Weg in ein inklusives NRW- Eine Gesellschaft für Alle“ ist der Titel einer Diskussion die in Waldbröl stattfand. Moderiert wurde der Abend von einem Oberbergischen Landtagsabgeordneten, und eine Kollegin . In der Runde der diskutierenden waren anwesend; Der Präsident des Deutschen Behindertensportverbandes,ein Schulleiter einer Grundschule, eine Schulleiterin einer LB-Schule, ebenfalls ein Schulleiter eines Gymnasiums. Viele Lehrer von verschiedenen Schulen, und Elfriede. Insgesamt waren es 70 Personen. Fünf Minuten vor Beginn hastete ich eilig in den Raum, unterwegs waren einige Baustellen zu passieren, und dachte schon ich würde zu spät kommen.Demnach blieb mir nur ein Platz in den hinteren Reihen übrig. Die Kollegin des Moderator, eine Schulpolitische Sprecherin der SPD Landtagsfraktion, klärte in kurzer Form die anwesenden über das 9.Schuländerungsgesetzes auf. Ab Herbst wird das Schuländerungsgesetz verabschiedet. Dann sprechen wir nicht mehr vom gemeinsamen Unterricht, sondern vom gemeinsamen Lernen. Also nicht mehr GU sondern GL. Der Präsident des Behindertensportverbandes sprach von Barriere Freiheit, behinderte Menschen könnten sich auch viel selber helfen. Da er sehr schnell sprach, habe ich nur die Hälfte verstanden, ein Besucher rief lauter. Er sagte das er ein Schüler kennen würde, der mit seinen Füßen schreiben lernen sollte. Der wollte nicht und hätte mit seinen Händen die Stumpfen waren sich das halten des Stiftes, selber beigebracht. Der Schulleiter der Grundschule, für Inklusion teilte mit, das eine Mutter jeden Morgen in die Schule käme,um das Kind zu wickeln. Also, es ging um die Rahmenbedingungen. Das sind alles Dinge die noch geklärt werden müssen. Die Damen von der Lebenshilfe und auch der Schulpsyschologischer Dienst wollten bei der Umsetzung der Inklusion mit eingebunden werden. Die Frage lautete: Was ändert sich bei der Tätigkeit der I-Helfer. Muss alles noch geklärt werden. Der Moderator machte sich Notizen. Ein Lehrer fragte nach der Klassengröße, 30 Kinder darunter 4 behinderte Kinder , wie solle er das schaffen. Alle brauchen verschiedenes Lehrmaterial. Eine andere Lehrerin bekundete ihre Angst, das durch den anfallenden Stress, Krankheiten wie Burn Out die Folge seien. Der Sonderpädagoge sei ja nur Stunden begrenzt in der Klasse anwesend. Also wir werden mehr Pädagogen brauchen. Auch das ist in Planung. Die Rektorin einer LB Schule meinte die lernbehinderten Kinder sollten doch nach dem Kindergarten erst einmal in die Sonderschule, dann wenn sie Fit wären könne man sie zurück beschulen. Das glaubt sie doch wohl selber nicht, jeder der die Emp.Rundreise durch Schulen für optimale Förderung gelesen hat, weiß das zurückbeschulen nicht klappt. Die LB Kinder würden in den Regelschulen sang und Klanglos untergehen . Eine Lehrerin von einer KB-Schule fing an von den Gebrechlichkeiten einiger Schüler zu offerieren, das wollte nun wirklich niemand hören. Auch nicht der Moderator. Sie sprach als hätte sie es auswendig gelernt. Nervös hüpfend von einem Bein auf das andere, fuhr sie sich mehrmals mit ihren Händen durch die Haare. Ihr Kollege neben mir sitzend, machte den Eindruck eines gebrochenen Mannes. Zusammen gesunken, die Hände hängend zwischen seinen Beinen, blickte er nur selten nach oben. Albrecht Dürer hätte ihn sofort auf seinen Skizzen Block verewigt. Er hätte die Farbe Sepia gewählt, um die Farben seiner Kleidung, ein mittleres grau zu malen, müsste er die Farbe verdünnen. Der Abend war gelungen, die Moderation mit Bravour gemeistert. So Reisen sie durch die Lande, die SPD, wahrhaftig eine edle Mission, im Dienste der Menschheit, oder besser für unsere Kinder .




                                                    Liebe Grüße


                                                    Elfriede B.
                                                    Zuletzt geändert von Elfriede B; 01.05.2013, 19:21.

                                                    Kommentar

                                                    Online-Benutzer

                                                    Einklappen

                                                    11 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 11.

                                                    Lädt...
                                                    X