AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW
Hallo Leute
Jetzt haben wir sehr viele Meinungen gehört, und bin zu dem Schluss gekommen, das ich Christine recht gebe.
Eine sehr gute Idee, von Christine,der Vorschlag: Das die Schulbegleiter, bei den Schulträgern angestellt werden.
Weiterhin sollten aber die Eltern , bei der Personalauswahl das Vetorecht, behalten.
Uns wurden immer die Schulbegleiter vorgestellt. Ich fragte aber immer, welche Ausbildung sie absolviert haben.
Ausbildungsabschlüsse wurden uns nie vorgelegt. Wir vertrauten den Antworten.
Mir ging es darum, das die jungen Leute, nicht gleich nach sechs Monaten wieder kündigen. Das heißt: Der Job muss interessant bleiben, das geht nur mit vernünftiger Bezahlung. Sie sind jung, und es kommt nichts in die Rentenkasse hinein. Im Rentenalter wird sich das erst bemerkbar machen. Die sogenannten Fehlzeiten. Christine, eine Frage habe ich doch noch, könnten die Schulbegleiter, vom Mindestlohn profitieren ?
Liebe Grüße
Elfriede B.
Hallo Leute
Jetzt haben wir sehr viele Meinungen gehört, und bin zu dem Schluss gekommen, das ich Christine recht gebe.
Eine sehr gute Idee, von Christine,der Vorschlag: Das die Schulbegleiter, bei den Schulträgern angestellt werden.
Weiterhin sollten aber die Eltern , bei der Personalauswahl das Vetorecht, behalten.
Uns wurden immer die Schulbegleiter vorgestellt. Ich fragte aber immer, welche Ausbildung sie absolviert haben.
Ausbildungsabschlüsse wurden uns nie vorgelegt. Wir vertrauten den Antworten.
Mir ging es darum, das die jungen Leute, nicht gleich nach sechs Monaten wieder kündigen. Das heißt: Der Job muss interessant bleiben, das geht nur mit vernünftiger Bezahlung. Sie sind jung, und es kommt nichts in die Rentenkasse hinein. Im Rentenalter wird sich das erst bemerkbar machen. Die sogenannten Fehlzeiten. Christine, eine Frage habe ich doch noch, könnten die Schulbegleiter, vom Mindestlohn profitieren ?
Liebe Grüße
Elfriede B.