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Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

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    AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

    Hallo Sandra
    Die Sprachheilschulen betrachte ich nicht als Sonderschulen da sie nach Regelschulkonzept unterrichten.
    Wenn nicht ein Teil dieser Schulen in den nächsten Jahren geschlossen wird fehlt dieses Personal im GU.
    Der GU wird ohne dieses Personal auf Jahre nicht laufen denn denn ohne sie geht es nicht.
    Zuletzt geändert von Kirsten; 30.06.2013, 17:16. Grund: Titel angepaßt, da aus einem anderen Thread zusammengeführt wurde.

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      AW:Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

      Hallo Christine
      Die Doppelbesetzung ist nicht wärend des ganzen Tages gesichert. Im übrigem steht einem autistischen Kind eine 1zu1 Betreuung zu.
      MFG
      Hans Gerd
      Zuletzt geändert von Kirsten; 30.06.2013, 17:17. Grund: Titel angepaßt, da aus einem anderen Thread zusammengeführt wurde.

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        AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

        Leser-Kommentare: 1

        Um Inklusion an Schulen umzusetzen, mangelt es in NRW an Personal, Fachwissen, Geld und Ausstattung. Das sagen Experten in einer Anhörung im Landtag. Dem Gesetzentwurf der rot-grünen Regierung geben sie schlechte Noten.

        Düsseldorf (dpa). Für ein «inklusives», gemeinsames Lernen von behinderten und nichtbehinderten Kindern an Regelschulen fehlen nach Einschätzung zahlreicher Experten noch viele Voraussetzungen.

        Damit Inklusion gelingen könne, seien mehr Personal, systematische Fortbildung, kleinere Klassen und finanzielle Unterstützung nötig. Das forderten Vertreter von Schulen, Lehrern, Eltern, Kirchen, Sozialverbänden und Gewerkschaften am Mittwoch im Düsseldorfer Landtag in einer Sachverständigen-Anhörung. Der Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung zur Inklusion wurde von der großen Mehrheit als lückenhaft und unzureichend kritisiert.

        Die Klassengröße von 20 bis 24 Kindern sollte für ein inklusives Lernen - bei einer Pädagogen-Doppelbesetzung - nicht überschritten werden, sagte Behrend Heeren von der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) nannte 24 Kinder ebenfalls als Obergrenze. Es gebe auch einzelne Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die an allgemeinen Schulen nicht richtig aufgehoben seien, meinte Heeren. Diese könnten von Förderlehrern in Unterstützungszentren unterrichtet werden, die wiederum an Regelschulen angeschlossen würden.

        Bildungsforscher Klaus Klemm sprach sich - «bei allem Verständnis für das Wahlrecht der Eltern» - gegen dauerhafte Doppelstrukturen aus. Er befürchte negative Folgen für beide Lernorte - Förderschule und Regelschule, betonte Klemm. Die heute schon oft sehr kleinen Förderschulen werden weiter schrumpfen, wenn viele Eltern für ihre behinderten Kinder eine Regelschule wählen.

        Die Förderschulen würden zur Qualitätssicherung aber weiter in hohem Maße Ressourcen binden, die an den allgemeinen Schulen fehlten. Die Messlatte für Inklusion müsse die hohe Qualität der Förderschulen sein, forderte Jochen-Peter Wirths. Der Verband der Eltern sprachbehinderter Kinder sehe nun aber mit Sorge ein «qualitatives Minus» heraufziehen.

        Als Vorsitzende der Gewerkschaft GEW bemängelte Dorothea Schäfer, dass im Gesetzentwurf jegliche Qualitätsstandards für inklusiven Unterricht fehlten. Inklusion müsse zentral gesteuert und gut organisiert werden, statt sie dem «Wildwuchs» zu überlassen. Es gebe an den Schulen große Bedenken, dass es bei Vorbereitung und Fortbildung keine ausreichende Unterstützung vom Land geben werde.

        Scharfe Kritik kam von der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen: Der Gesetzentwurf bringe gar nichts in Richtung Inklusion ins Rollen, sondern bedeute nur «Stagnation». Auch der VBE meinte, so werde Inklusion nicht gelingen. Fast alle Redner forderten eine Doppelbesetzung für inklusive Lerngruppen und bemängelten, dass es nicht genug Fachkräfte an den allgemeinen Schulen für die anstehenden großen Herausforderungen gebe.

        Der Verband Lehrer NRW forderte eine umfassende landesweite Fortbildung. Es helfe nicht, «wenn mal für einen Tag ein Sonderschullehrer vorbeikommt» oder einzelne Lehrer einen Kurs absolvierten, betonte die Vorsitzende Brigitte Balbach. Lehrkräfte an den allgemeinen Schulen fühlten sich alleingelassen mit ihren «Ängsten und Problemen». Das gelte auch für die Kommunen: Das Land dürfe die Inklusionskosten nicht auf Städte und Gemeinden abschieben.

        Die Anhörung kreiste auch um die Frage, ob sich die Gymnasien der Inklusionspflicht entziehen. Konrad Großmann von der Rheinischen Direktorenvereinigung betonte, die Gymnasien stellten sich seit längerem ihrer Mitverantwortung. Aber: «Mehrfachbehinderte, sozial und emotional gestörte Kinder können in Gymnasien nicht zieldifferent unterrichtet werden.» Das sei keine Ausgrenzung. Gymnasialschüler bräuchten die Sicherheit, dass sich die Lernqualität mit der Inklusion nicht verschlechtere, sagte Ralf Leisner als Elternvertreter.

        Solange das Land aber keine Standards bei Qualität und Personalausstattung setze, «wird es schwierig mit der Akzeptanz.» Gymnasien dürften keine «closed shops» sein, entgegnete Eva-Maria Thoms vom Verein Mittendrin. Mehrere Sachverständige verlangten, dass neben Eltern auch die Schulen früh die Möglichkeit benötigten, einen Antrag zur Feststellung eines sonderpädagogischen Bedarfs stellen zu können.

        Um nicht zu einer «Negativ-Etikettierung» zu kommen, sei eine Diagnostik für alle Schüler denkbar, sagte Heeren. Die Regierung hatte im April ihren Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht. Er sieht für behinderte Kinder ab dem Schuljahr 2014/15 schrittweise einen Rechtsanspruch auf gemeinsamen Unterricht mit Nichtbehinderten in einer allgemeinen Schule vor.Ministerin Löhrmann: Den Weg zu einem sozial gerechteren Schulsystem konsequent fortsetzen / Vorstellung des zweiten Chancenspiegels der Bertelsmann-Stiftung





        Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

        Schulministerin Sylvia Löhrmann sieht durch den heute veröffentlichten Chancenspiegel 2013 die Schwerpunkte der nordrhein-westfälischen Bildungs- und Schulpolitik bestätigt. „Wir müssen weiterhin systematisch und konsequent daran arbeiten, dass alle Kinder und Jugendlichen die gleichen Chancen haben“, sagte Ministerin Löhrmann. „Die Studie bescheinigt allen Bundesländern, dass nach wie vor der Schulerfolg wesentlich von der sozialen Herkunft bestimmt wird. In Nordrhein-Westfalen sind wir mit dem Ausbau des Ganztags und den Schulen des längeren gemeinsamen Lernens, die die Bildungswege länger offen halten, auf einem guten Weg zu mehr Chancengerechtigkeit. Wir möchten mehr Schülerinnen und Schüler zu besseren Abschlüssen führen und ihnen von Anfang an die bestmögliche individuelle Förderung bieten.“ An den Zahlen der Hochschulberechtigten lasse sich eine erfreuliche Entwicklung erkennen, so die Ministerin. Laut Chancenspiegel erreichen in NRW 59,1 Prozent der jungen Erwachsenen die Hochschulreife. Damit hat sich NRW gegenüber dem Vorjahr gesteigert und liegt bundesweit in der Spitzengruppe.

        Die Ministerin betonte, dass der Abbau sozialer Barrieren im Schulbereich zu den zentralen Herausforderungen zähle, denen sich Bund und Länder in gemeinsamer Verantwortung stellen müssten: „Bildungspolitik ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das Kooperationsverbot muss fallen, damit sich der Bund bei wichtigen bildungspolitischen Vorhaben finanziell beteiligen kann. Das gilt beispielsweise für die Umsetzung die Inklusion. Wir befinden uns in NRW auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem. Wir arbeiten sehr hart daran, im Spannungsfeld widerstreitender Interessen mit dem Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu einem guten Ergebnis zu kommen.“

        Einen Schwerpunkt widmeten die Autoren des Chancenspiegels dem ganztägigen Lernen: Dieses habe großes Potenzial für mehr Chancengerechtigkeit in der Schule. Ministerin Löhrmann: „Die Landesregierung baut Schritt für Schritt Ganztagsangebote und Ganztagsschulen aus. Fast alle Grundschulen in NRW bieten ein Ganztags- oder Betreuungsangebot. Neben der Quantität muss selbstverständlich auch die Qualität der Ganztagsangebote stimmen.“


        Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Telefon 0211 5867-3505.

        Weitere Pressemitteilungen:








        http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW...sion/index.jsp
        Zuletzt geändert von hansgerdreinke; 29.06.2013, 15:20.

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          AW:Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

          Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Johanna Wanka, und der Präsident der Kultusministerkonferenz, Stephan Dorgerloh, haben am heutigen Montag gemeinsam die Nationale Konferenz "Inklusion gestalten - gemeinsam. kompetent. professionell" im Café Moskau in Berlin eröffnet.
          Ein Schild mit der Aufschrift Inklusion Bild: © Sascha Bergmann - Fotolia.com

          Über 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wissenschaft, Politik, der Bildungsverwaltung und Bildungspraxis werden noch bis morgen darüber diskutieren, wie das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Menschen ausgebaut und die Aus- und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte für inklusive Bildung weiterentwickelt werden kann.

          Mit der im Jahr 2009 ratifizierten Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen hat sich Deutschland in Artikel 24 dieser Konvention verpflichtet, ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten.

          Anlässlich der Eröffnung sagte Ministerin von der Leyen: "Ein ganz Zentrales Ziel bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist das gemeinsame Lernen von jungen Menschen mit und ohne Behinderung. Heute bringen wir die wichtigsten Beteiligten in Bund und Ländern und die Behindertenverbände an einen Tisch, damit wir zügig Fortschritte machen. Inklusives Lernen soll im ganzen Land selbstverständlich werden. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung ganz normal am Arbeitsleben teilnehmen, die beste Voraussetzung dafür ist gute Bildung. Ich wünsche mir insbesondere, dass mehr schwerbehinderte Jugendliche eine betriebliche Ausbildung aufnehmen. Das muss uns die gemeinsame Anstrengung wert sein."

          Bundesbildungsministerin Wanka erklärte: "Bei der Umsetzung inklusiver Bildung müssen wir uns auf solides Wissen stützen, wenn Reformen in der Praxis erfolgreich sein sollen. Wir werden unsere Forschungsförderung in diesem Bereich deshalb gezielt weiter ausbauen." Wanka betonte, dass es sich auszahle, in eine qualitativ hochwertige inklusive Bildung zu investieren. "Jeder Cent ist dafür gut angelegt", sagte die Ministerin. Mit Blick auf die Umsetzung inklusiver Bildung an den Schulen, wies die Bundesbildungsministerin darauf hin, dass die Schließung von Förderschulen aus Kostengründen der falsche Weg sei. "Inklusion darf kein Vorwand für ein Sparprogramm der Länder sein", unterstrich Wanka.

          Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Sachsen-Anhalts Kultusminister Stephan Dorgerloh, betonte: "Inklusion ist nicht nur eine Sache der Schule, sondern der gesamten Gesellschaft. Viele müssen mitgenommen und überzeugt werden, damit Inklusion gelingt und ein Gewinn für alle ist. Der Anteil des gemeinsamen Unterrichts ist in den letzten Jahren erfreulich gewachsen. Dennoch wird uns das Thema auch in den kommenden Jahren begleiten, und es werden erhebliche Anstrengungen notwendig sein, um Inklusion erfolgreich zu gestalten. Dazu gehören auch gut ausgebildete Lehrkräfte."

          In ihren Eröffnungsstatements betonten die Vertreter von Bund und Ländern die gemeinsame Verantwortung bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und äußerten die Erwartung, dass die nationale Konferenz "Inklusion gestalten - gemeinsam. kompetent. professionell", dazu beiträgt, das Thema Inklusion noch stärker als gesamtgesellschaftliche Herausforderung in der Öffentlichkeit zu verankern.

          Für die die nationale Konferenz "Inklusion gestalten - gemeinsam. kompetent. professionell" wurde ein Internetportal eingerichtet, das die wichtigsten Ergebnisse der Veranstaltung dokumentieren wird: www.konferenz-inklusion-gestalten.de

          Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 17.06.2013







          1 Leitgedanken

          1.1 Leitbild

          Gemeinsam leben und lernen!

          Alle Kinder sind individuell und jedes auf seine Art besonders. Wenn Schule gemäß ihres Auftrags auf einzelne Kinder mit ihren Fähigkeiten eingeht und sie fördert, kann und muss dies auch für Kinder mit besonderem Förderbedarf gelten. Schon 1994 wurde in der Salamanca-Erklärung für notwendig erklärt, Kinder mit besonderen Förderbedürfnissen innerhalb einer Regelschule zu unterrichten.

          Gemeinsamen Unterricht sehen wir als Chance und Herausforderung, gemeinsam mit- und voneinander zu lernen, miteinander zu leben und sich gegenseitig zu helfen und zu unterstützen.

          1.2 Rechtlicher Rahmen

          (aus Handreichung für das Feststellungsverfahren nach der AO-SF und für die sonderpädagogische Förderung im Kreis Siegen-Wittgenstein, Kapitel 7)

          Nach § 2 des Schulgesetzes (9) des Landes NRW vom 15.02.2005 werden „Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen ... besonders gefördert, um ihnen durch individuelle Hilfen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen“.

          Nehmen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Gemeinsamen Unterricht in der Grundschule teil, so werden sie aufgrund ihres Förderbedarfs zielgleich oder zieldifferent unterrichtet.

          Zielgleiche Förderung:

          Kinder mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, Kommunikation, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung oder Sprache werden im Gemeinsamen Unterricht nach den Richtlinien und Lehrplänen der Grundschule unterrichtet.

          Zieldifferente Förderung:

          Für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder Geistige Entwicklung gelten die Ausbildungsordnungen, Richtlinien und Lehrpläne der entsprechenden Förderschule.



          2 Allgemeine Bedingungen für den GU an der GGS Kaan-Marienborn

          2.1 Lehrkräfte

          In den GU-Klassen unterstützt eine Förderlehrkraft die Klassenlehrkräfte. An unserer Schule gibt es zwei Förderlehrkräfte: Frau Weller und Herrn Heß. Diese arbeiten eng mit der Klassenlehrkraft zusammen. Beide Lehrkräfte sind für die Entwicklung und Förderung der Kinder mit Förderbedarf zuständig: Die Förderlehrkraft im Besonderen, die Grundschullehrkraft im Allgemeinen.

          Wöchentlich werden die zukünftigen Unterrichtsinhalte besprochen, Beobachtungen und Informationen hinsichtlich der GU-Kinder ausgetauscht und der weitere Verlauf der Förderung geplant (siehe Förderpläne) bzw. die Fördermaßnahmen auf ihren Erfolg hin überprüft.

          Da die GU-Lehrkraft nicht in allen Stunden in der Klasse anwesend ist, wird gemeinsam überlegt, wie Förderkinder in diesen Stunden unterstützt werden können.

          2.2 Räumliche Voraussetzungen

          In den Klassenräumen wird den Bedürfnissen des GUs Rechnung getragen. Es ist möglich je nach Bedarf mit GU-Kindern an einem einzelnstehenden Tisch für andere Kinder störungsfrei zu arbeiten.

          Aufgrund der beschränkten räumlichen Verhältnisse der Grundschule Kaan-Marienborn gibt es leider keinen eigenen GU-Förderraum.

          Die Einzel-Kleingruppenförderung findet in der GU-Ecke des Kunstraumes statt. Neben einem Gruppenarbeitstisch werden hier auch alle GU-Materialien gelagert.

          Die GU-Förderung hat Vorrang vor dem Kunstunterricht und einer anderen Belegung des Raumes.

          Diese hier beschriebenen Möglichkeiten stellen lediglich Optionen dar. Ziel ist es, die Kinder weitgehend im Klassenverband zu belassen.

          2.3 Klassengrößen

          Nicht in allen Unterrichtsstunden ist ein GU-Lehrer unterstützend in der Klasse. Dies bedeutet für die unterrichtenden Lehrer ein erhöhtes Maß an Mehrarbeit. Daher sollen die GU-Klassen möglichst kleiner gehalten werden als die parallelen Klassen. Sinnvoll ist es, möglichst die GU-Kinder (eines Jahrganges) in einer Klasse zu „bündeln“, da so durch eine höhere Stundenzahl einer anwesenden Förderkraft ein kontinuierliches Arbeiten möglich wird. Eine Zahl von fünf GU-Kinder je Klasse sollte aber möglichst nicht überschritten werden.

          2.4 GU-Förderschwerpunkte

          Für Kinder mit Förderbedarf gibt es an Regelschulen folgende Förderschwerpunkte:

          Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung (zielgleiche Förderung),

          Lernen und Geistige Entwicklung (zieldifferente Förderung).

          Unsere Schule besuchen zurzeit fünf Kinder mit dem Förderschwerpunkt Sprache, vier Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen und ein Kind mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung.

          Mit anderen Förderschwerpunkten haben wir bisher noch keine Erfahrung gemacht. Auch aufgrund von personellen, räumlichen und materiellen Gesichtspunkten kann es sinnvoll sein, dass ein Kind eine Förderschule besucht, die umfangreicher auf die Bedürfnisse des jeweiligen Kindes Rücksicht nehmen kann.

          3 Unterrichtliche Umsetzungen

          GU-Kinder werden soweit wie möglich im Klassenverband unterrichtet, um gemeinsames Lernen zu ermöglichen. Entsprechend des Förderbedarfs erhalten sie zusätzliche Hilfen, insbesondere durch die Förderlehrkraft.

          Darüber hinaus halten wir es für wichtig, GU-Kinder zusätzlich in Kleingruppen oder Einzelförderstunden zu fördern. Hier können – unabhängig vom Unterrichtsthema – gezielt wichtige Bereiche bearbeitet und vertieft werden.

          Im Fach Mathematik hat es sich für Kinder mit dem Förderbereich Lernen als sinnvoll und förderlich herausgestellt, sie im Bereich „Zahlen und Operationen“ extern in einer Kleingruppe zu fördern. In vielen anderen Bereichen (Raum u. Form, Muster u. Strukturen, Größen u. Messen, Daten, Häufigkeiten u. Wahrscheinlichkeiten) arbeiten die Kinder ihren Möglichkeiten entsprechend und

          Im Fach Deutsch werden GU-Kinder

          Für beide Gruppen gilt aber, dass eine Einzel- oder Kleingruppenförderung erfolgt, um individuelle Schwierigkeiten aufzuarbeiten.

          Im Bereich „soziale und emotionale Förderung“ ist die GU-Kraft im Unterricht anwesend und arbeitet bei besonderen Vorkommnissen mit dem Förderkind allein oder in einer Kleingruppe. In Einzelstunden erfolgt auch das Heranführen und Einarbeiten von Trainingsplänen. Durch diese Pläne soll eine schrittweise Verhaltensänderung bewirkt werden, indem Verhalten reflektiert und Regeln eingeübt werden.
          Zuletzt geändert von Kirsten; 30.06.2013, 17:18. Grund: Titel angepaßt, da aus einem anderen Thread zusammengeführt wurde.

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            AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

            Tag der Begegnung" in Köln

            Eintrag vom 28.06.2013

            Am Samstag, den 29.6., findet im Kölner Rheinpark der Tag der Begegnung vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) statt.
            "Inklusion – das gleichberechtigte Miteinander aller Menschen in unserer Gesellschaft – steht beim Tag der Begegnung im Vordergrund. Der LVR will mit dieser Veranstaltung ein Zeichen setzen für gegenseitige Akzeptanz und für eine Gesellschaft, die Vielfalt als Stärke wahrnimmt. Der Tag der Begegnung ist Inklusion zum Mitmachen und Miterleben."
            Neben vielen Mitmach-Aktionen gibt es auch ein vielfältiges Bühnenprogramm, unter anderem mit Guildo Horn und den Höhnern.

            Das Projekt InKö wird auf dem Tag der Begegnung mit einem Infostand vertreten sein. Sie finden uns im Bereich A37 "Stadt Köln und Partner".

            Mehr Informationen zum Tag der Begegnung und zum Programm finden Sie hier:

            Tag der Begegnung

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              AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

              Liebe Besucherin, lieber Besucher,

              der Landschaftsverband Rheinland (LVR) lädt Sie am Samstag, den 29. Juni 2013 herzlich ein zum Tag der Begegnung in Köln. Feiern Sie mit uns Europas größtes Familienfest für Menschen mit und ohne Behinderung.

              Inklusion – das gleichberechtigte Miteinander aller Menschen in unserer Gesellschaft – steht beim Tag der Begegnung im Vordergrund. Der LVR will mit dieser Veranstaltung ein Zeichen setzen für gegenseitige Akzeptanz und für eine Gesellschaft, die Vielfalt als Stärke wahrnimmt. Der Tag der Begegnung ist Inklusion zum Mitmachen und Miterleben.

              Gemeinsame Erlebnisse – mit Musik, Sport und Spaß - bieten die Möglichkeit, sich kennenzulernen, sich auszutauschen und später daran anzuknüpfen. Wenn sich Menschen in einer barrierefreien und anregenden Atmosphäre begegnen, dann wächst das Verständnis füreinander. Es muss normal werden, dass alle – gleich ob mit oder ohne Behinderung – in der Mitte unserer Gesellschaft leben.

              Deshalb veranstaltet der LVR den Tag der Begegnung. Einen Tag, an dem jede und jeder mitmachen kann – ob mit oder ohne Handicap. Anlässlich des 60-jährigen Jubiläums der Landschaftsverbände findet das beliebte inklusive Familienfest in diesem Jahr erstmals am Hauptsitz des LVR in Köln statt.

              Besuchen Sie uns am 29. Juni 2013 im Rheinpark und am Tanzbrunnen in Köln-Deutz. Feiern wir zusammen einen großartigen Tag der Begegnung.








              http://www.tag-der-begegnung.lvr.de/...rogramm_4.html

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                AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                Ministerin Löhrmann: Das Förderschulangebot vor Ort zeitgemäß und pädagogisch hochwertig gestalten / Neufassung der Verordnung über die Mindestgrößen von Förderschulen geplant





























                Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

                Das Landeskabinett hat die von Schulministerin Sylvia Löhrmann geplante Überarbeitung der Verordnung über die Mindestgrößen von Förderschulen beschlossen. Vorgesehen ist eine Verordnung, die als untergesetzliche Regelung zeitnah mit der Verabschiedung des Gesetzes zur schulischen Inklusion erlassen werden soll.
                Die derzeit geltende Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen aus dem Jahr 1978 wird der heutigen Rechtslage und der Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung nicht mehr gerecht. Mit der neuen Verordnung reagiert das Schulministerium auch auf den Bericht des Landesrechnungshofes zu Förderschulen, der gestern im Ausschuss für Schule und Weiterbildung ausführlich erörtert wurde. Dieser kritisierte unter anderem, dass „ein nicht unerheblicher Teil der Schulen […] nach der maßgeblichen Verordnung über die Mindestgrößen zu klein“ sei.

                Ministerin Löhrmann: „Wie alle anderen Schulen müssen auch Förderschulen eine Schülerzahl haben, die einen geordneten Schulbetrieb gewährleistet. Dies gebietet der demografische Wandel und der Willen der Eltern, die für ihr Kind den Besuch einer allgemeinen Schule bevorzugen.“

                Die Mindestgrößen der Förderschulen werden in der Verordnung unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Rahmenbedingungen neu bestimmt. Die Regelungen zum Inkrafttreten der Verordnung geben den Gemeinden und Kreisen als Schulträger ausreichend Zeit, die notwendigen schulorganisatorischen Beschlüsse zu fassen.
                Ministerin Löhrmann: „Uns ist wichtig, dass die Schulträger frühzeitig Anhaltspunkte für ihre künftige Planung haben.“

                Die Einhaltung der neuen Mindestgrößen wird vor allem Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen betreffen; ihre Schülerzahl ist in den letzten Jahren gesunken, weil viele Eltern zunehmend für ihre Kinder den Besuch einer allgemeinen Schule wünschen. Die Mindestschülerzahl der übrigen Förderschulen werden nach Einschätzung der Landesregierung auch in Zukunft durchweg erreicht werden. Die Mindestschülerzahl einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen soll 144 betragen, wenn sie Primarstufe und Sekundarstufe I umfasst und – neu – 112 wenn sie nur in der Sekundarstufe I geführt wird. Die Mindestgrößen der übrigen Förderschulen liegen im Interesse erreichbarer Angebote teils deutlich darunter.

                Die bisherige Ausnahmeregelung, die eine Unterschreitung der Mindestgrößen um bis zur Hälfte erlaubt, wird im Sinne der Sicherung der pädagogischen Qualität und der angemessenen Lehrerversorgung entfallen.

                Nicht jeder Schulstandort, der unter die Mindestgröße fällt, muss geschlossen werden. Durch Zusammenlegung von Schulen, Schulen an Teilstandorten und Verbundschulen können die Gemeinden und Kreise als Schulträger ihr Schulangebot sinnvoll und effizient organisieren.

                Die neuen Vorgaben wurden im Vorfeld den Kommunalen Spitzenverbänden, den Landschaftsverbänden und den Elternverbänden, die die Interessen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischer Förderung vertreten, vorgestellt und erörtert.

                Ministerin Löhrmann: „Mir war es sehr wichtig, im Prozess der Neufassung der Verordnung Gespräche mit den Beteiligten zu führen. Die neuen Bestimmungen sind eine transparente und zeitgemäße Antwort auf die Entwicklung der vergangenen Jahre, die die Qualität der pädagogischen Arbeit gewährleistet. Bereits jetzt lernt jedes 4. Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht.“

                Folgende Mindestgrößen sollen künftig zur Errichtung und Fortführung öffentlicher Förderschulen im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I und von Schulen für Kranke gelten:

                1. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen: 144 Schülerinnen und Schüler, 112 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit allein der Sekundarstufe I,

                2. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache: 55 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Primarstufe, 66 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Sekundarstufe I,

                3. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung: 88 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit Primarstufe und Sekundarstufe I, 33 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Primarstufe, 55 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Sekundarstufe I,

                4. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation sowie mit dem Förderschwerpunkt Sehen: jeweils 110 Schülerinnen und Schüler; hierbei werden die Kinder in der pädagogischen Frühförderung mitgezählt; soweit die Schulaufsichtsbehörde die Förderschule beauftragt hat, Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Förderbedarf in allgemeinen Schulen zu unterstützen, werden auch diese Schülerinnen und Schüler mitgezählt,

                5. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung: 110 Schülerinnen und Schüler,

                6. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung: 50 Schülerinnen und Schüler; hierbei werden die Schülerinnen und Schüler in der Berufspraxisstufe mitgezählt,

                7. Förderschulen im Verbund: 144 Schülerinnen und Schüler, 112 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit allein der Sekundarstufe I; diese Mindestgrößen können unterschritten werden, wenn für jeden ihrer Förderschwerpunkte die Schülerzahlen wie unter den Punkten 2 bis 6 dargestellt erreicht werden,

                8. Schulen für Kranke: 12 Schülerinnen und Schüler, bei denen ein mindestens vierwöchiger Krankenhausaufenthalt zu erwarten ist.

                Der Entwurf der neuen Mindestgrößenverordnung mit den entsprechenden Begründungen steht im Internet unter www.schulministerium.nrw.de

                Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Telefon 0211 5867-3505.

                Weitere Pressemitteilungen:

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                  AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                  Hallo
                  Hier etwas zur Inklusion in NRW

                  WDR 5-Thementage: "Der bessere Weg? – Inklusion an NRWs Schulen"

                  Eintrag vom 08.07.2013

                  In der WDR 5-Sendung Westblick - zu hören montags bis freitags von 17:05 bis 17:55 Uhr - dreht sich in den kommenden Tagen alles um das Thema Inklusion. Vom 8. bis zum 15. Juli widmet sich die Sendung den folgenden Themenschwerpunkten: "Körperbehinderte Kinder in der Regelschule", "Lernbehinderte Kinder brauchen viel Unterstützung", "Herausforderung für die Schulleitung", "Die Stärken der Förderschulen". Den Startpunkt bildet die heutige Sendung zum Thema "Wie Grundschulen mit der Herausforderung umgehen", den Abschluss die Sendung am kommenden Montag, bei der sich Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann den Fragen der Hörer stellt.

                  Für alle, die kein WDR 5 empfangen können, besteht die Möglichkeit, sich die Sendung unter folgendem Link entweder live online anzuhören oder sich dort im Anschluss den Podcast herunterzuladen:

                  Thementage auf WDR 5

                  Kommentar


                    AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                    03.07.2013Sozialministerin Katrin Altpeter stellt 800.000 Euro für Modellprojekte zur Verfügung, mit denen die Inklusion in Baden-Württemberg vorangebracht werden soll. „Viele Menschen beteiligen sich bereits in ihren Stadtvierteln, in ihren Gemeinden, in Vereinen, Verbänden und Initiativen sehr engagiert daran, den Inklusionsgedanken in Baden-Württemberg umzusetzen. Sie zeigen, dass Inklusion nicht nur ein Thema für Spezialisten ist, sondern eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. In vielen Projekten werden ganz neue Wege gegangen, um Inklusion mit Leben zu füllen. Diese Projekte können wir mit dem Förderprogramm „Impulse Inklusion“ besonders unterstützen“, sagte die Ministerin am Mittwoch (3. Juli) in Stuttgart. Anträge auf Förderung können bis Mitte Oktober eingereicht werden.

                    Gefördert werden sollen neuartige Projekte, entweder in Form neuer Initiativen oder als neue Vorhaben, die bestehende Projekte maßgeblich erweitern. Ein Schwerpunkt liegt in diesem Jahr auf Projekten mit besonderem Sozialraumbezug. Dazu gehören Initiativen, die eine Teilnahme an Kultur-, Sport-, Freizeit und Tourismusangeboten, am Vereinsleben oder am kirchlichen und politischen Leben ermöglichen oder das öffentliche Bewusstsein für die Notwendigkeit solcher inklusiven Angebote schaffen. Wert legt die Ministerin darauf, dass Menschen mit und ohne Behinderung die Projekte gemeinsam entwickeln, planen, durchführen und auswerten.

                    Für Ministerin Altpeter ist die Orientierung am Sozialraum, im Stadtviertel oder in der Gemeinde die Grundlage für das inklusive Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung. „Nur wenn Menschen mit Behinderung dort, wo sie leben, auch entsprechende Angebote zur Beteiligung vorfinden, können sie ihr Recht ausüben, selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.“

                    Die Entscheidung für das Förderprogramm „Impulse Inklusion“ traf Ministerin Altpeter mit Blick auf die Entwicklung des Umsetzungsplans der UN-Behindertenkonvention in Baden-Württemberg. In einem breiten Beteiligungsverfahren werden seit dem Beginn der Legislaturperiode auf der Grundlage eines Vorschlages des Landesbehindertenbeirates in Regionalkonferenzen Vorschläge gesammelt, wie die nächsten Schritte bei der Verwirklichung der Rechte behinderter Menschen mit allen Beteiligten gegangen werden können. Die Ergebnisse des sogenannten „Gültsteinprozesses“ wurden im Dezember 2012 als „Impulspapier Inklusion“ veröffentlicht. Darin formulierte Vorschläge werden mit dem Förderprogramm „Impulse Inklusion“ umgesetzt.

                    Ergänzende Informationen:

                    Nähere Informationen zur Projektförderung erhalten Sie auf der Homepage des Sozialministeriums unter http://www.sm.baden-wuerttemberg.de/...on/299988.html

                    Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren
                    Weitere Infos im Internet

                    Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren - Förderprogramm Impulse Inklusion

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                      AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                      Hallo
                      Heute erzählte mir die Mutter eines Förderkindes im GU auf einer Regelgrundschule eine Geschichte die so schlimm ist das man nur
                      noch mit den Ohren schlackern kann. Die Schulleitung der ersten GU Schule hat versucht dem Kind was vorrübergehend in der
                      Nachbargemeinde ist den schulischen weg auf der weiterführenden otsnahen Schule zu vermiesen. Denn dann hätte das
                      Kind einen weiteren Weg in Kauf nehmen müssen , es wäre in einer Hauptschule mit sehrwahrscheinlich reiner Förderschulklasse
                      gelandet. Und nur durch Einsatz der Sonderpädagogin darf es jetzt doch in die ortsnahe Schule.
                      MFG
                      Hans Gerd

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                        AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                        1. § 11 wird wie folgt geändert:

                        Absatz 4 erhält folgende Fassung:

                        „(4) Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 auf der Grundlage des Leistungsstands, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit dem genannten Zusatz benannt. Die Eltern entscheiden nach Beratung durch die Grundschule über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes in der Sekundarstufe I.“



                        2. § 46 wird wie folgt geändert:

                        Absatz 3 erhält folgende Fassung:

                        „(3) Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität, soweit der Schulträger keinen Schuleinzugsbereich gebildet hat.“



                        3. § 49 wird wie folgt geändert:

                        a) Absatz 2 erhält folgende Fassung:

                        „(2) Neben den Angaben zum Leistungsstand werden in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahn die entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten aufgenommen. Ferner können nach Entscheidung der Versetzungskonferenz Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten aufgenommen werden. Die Schulkonferenz stellt Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen auf. Die Aufnahme der Fehlzeiten und der Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten entfällt bei Abschluss- und Abgangszeugnissen.“



                        b) Es wird folgender neuer Absatz 3 eingefügt.

                        „(3) Nach Entscheidung der Zeugnis- oder Versetzungskonferenz werden weitere Bemerkungen über besondere Leistungen und besonderen persönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahnen aufgenommen. Auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers können ebenfalls außerschulische ehrenamtliche Tätigkeiten gewürdigt werden. In Abschluss- und Abgangszeugnissen beziehen sich die Bemerkungen auch auf die gesamte Schullaufbahn.“



                        c) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.



                        4. § 66 wird wie folgt geändert:

                        a) Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

                        „c) mehr als 500 Schülerinnen und Schülern 18 Mitglieder.“



                        b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

                        aa) Nummer 2 erhält folgende Fassung:

                        „2. an Schulen der Sekundarstufe I, an Schulen mit Primarstufe und Sekundarstufe I sowie an Schulen der Sekundarstufe I und II 1 : 1 : 1“.



                        bb) Nummer 4 wird gestrichen.

                        cc) Die bisherige Nummer 5 wird Nummer 4.



                        5. § 76 Satz 3 Nummer 3 erhält folgende Fassung:

                        „3. Festlegung von Schuleinzugsbereichen,“.



                        6. § 84 wird wie folgt geändert:

                        a) Die Überschrift erhält folgende Fassung:

                        㤠84
                        Schuleinzugsbereiche“.

                        b) Absatz 1 erhält folgende Fassung:

                        „(1) Für jede öffentliche Schule kann der Schulträger durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schuleinzugsbereich bilden. Eine Schule kann die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers ablehnen, wenn sie oder er nicht im Schuleinzugsbereich wohnt und keinen wichtigen Grund für den Besuch der Schule darlegt. § 46 Absatz 4 und 5 bleibt unberührt.“



                        Artikel 2



                        Inkrafttreten



                        Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.



                        Hiervon abweichend tritt Artikel 1 Nummer 4 am 1. August 2011 in Kraft.



                        Düsseldorf, den 21. Dezember 2010





                        Die Landesregierung
                        Nordrhein-Westfalen



                        Die Ministerpräsidentin

                        Hannelore K r a f t

                        (L. S.)

                        Die Ministerin
                        für Schule und Weiterbildung

                        Sylvia L ö h r m a n n

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                          AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                          Hallo

                          Nun endet das vierte Schuljahr unseres Sohnes, in Oberklüppelberg. Morgen ist der letzte Schultag, und der Abschied naht.
                          Traurigkeit macht sich breit, so hatte unser Junge in dieser Schule ein schönes Jahr. Er mochte alle seine Lehrer, und wir auch.
                          Die Bildung war Spitze, und wir als Eltern unterstützen unseren Sohn ebenfalls. So funktioniert das ,,Gemeinsame Lernen ".
                          Keine Traktierende Gespräche, keine Separation. Das heißt 100 % Inklusion. Wir hoffen sehr, das sich in der Wipperschule, Oberklüppelberg
                          im nächsten Jahr ganz ganz viele Eltern ihre Kinder dort anmelden. Denn die

                          WIPPERSCHULE IST EINE DUFTE SCHULE !

                          JEDER IST WILLKOMMEN

                          Also alle Lehrer sind Klasse, dem Klassenlehrer möchten wir Danken, die Mathelehrerin, die jüngeren Lehrerinnen ebenfalls.
                          Auch den Eltern, und den Kindern, die unseren Sohn willkommen hießen, und unterstützen. Lehrer, Kinder, Eltern und auch der I-Helfer, der nicht für unseren Sohn zuständig war, war ein prima Kerl.
                          Was den Sonderpädagogen betrifft, auch ihm ein großes Dankeschön. Er stellt alle Sonderpädagogen in den Schatten.
                          Bedenke man was für Erfahrungen wir in den anderen zwei Schulen hatten.
                          Wir sind gespannt auf das Lehrerteam, in der Weiterführenden Schule.
                          Was jetzt kommt, weiß noch niemand.


                          Alles Gute , den Lehrern in Oberklüppelberg

                          Hans-Gerd Reinke
                          und
                          Elfriede B.

                          Der Sonderpädagoge war super und hatte immer ein offnes Ohr, er war der erste von dem
                          wir begeistert waren.
                          Zuletzt geändert von hansgerdreinke; 18.07.2013, 18:06.

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                            AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                            http://www.uni-vechta.de/fileadmin/u...23.03.2012.pdf

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                              AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                              Hallo
                              So sind die Ämter sie wollen für diese Kinder nichts locker machen obwohl sie dazu verflichtet sind. Und sie argumentieren immer
                              auf der Sonderschule sei das nicht nötig.















                              Der zehnjährige Niclas wird nach den Ferien die Maximilian-Kolbe-Schule besuchen. Seine Eltern kämpfen derzeit darum, dass er auch weiterhin von einem sogenannten "I-Helfer" begleitet wird. Foto: thor
                              Kampf um den "I-Helfer"
                              Betzdorfer will Integrationshelfer behalten
                              Betzdorf. Niclas ist seit seiner Geburt schwer behindert, und statt Entspannung ist pure Anspannung angesagt. Und das liegt nicht nur daran, dass der junge Betzdorfer in diesem Jahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule wechselt. Niclas hat mitbekommen, dass sich nicht nur die Örtlichkeit ändern, sondern auch eine - in seinen Augen - Selbstverständlichkeit verschwinden wird.

                              thor - Die Verunsicherung merkt man Niclas im Gespräch so nicht an. Stolz zeigt er sein Fahrrad, erzählt von seinen großen Wünschen (Pocket-Bike und Modelleisenbahn) - und er kann sich gut vorstellen, später mal als Baggerfahrer zu arbeiten. Ein typischer Zehnjähriger halt, der momentan seine Ferien genießt. Doch weder das eine noch das andere ist der Fall. Vier Jahre lang ist er jeden Tag von einer sogenannten Integrationshelferin ("I-Helfer") begleitet worden, genehmigt und bezahlt vom Jugendamt der Kreisverwaltung Altenkirchen. Bislang hat Niclas die Integrative Christophorus-Grundschule in Bruche besucht, ab August wird es die Maximilian-Kolbe-Schule in Scheuerfeld sein. Und genau hier liegt das Problem: Weil eine Förderschule ganz andere Voraussetzungen biete, hat das Jugendamt den erneuten Einsatz eines "I-Helfers" für Niclas abgelehnt. Die Eltern sind alarmiert, Mutter Nicole Heinrich fürchtet aufgrund des Krankheitsbildes und der Verhaltensauffälligkeiten ihres Sohnes um dessen Unversehrtheit und befindet sich seit Monaten mit der Kreisverwaltung im Schriftverkehr. Im März hatte Nicole Heinrich wieder einen Antrag für den "I-Helfer" eingereicht, für sie aufgrund der Erfahrungen eine reine Formsache. Doch nach einer ersten E-Mail aus dem Jugendamt fiel sie aus allen Wolken: Darin wurde ihr die Ablehnung bereits angekündigt, "weil der Betreuungs- und Förderumfang an einer Förderschule den Bedürfnissen von Kindern mit besonderem Hilfebedarf angepasst ist". Mitte der Woche traf dann auch der offizielle Bescheid ein; inzwischen hat die Betzdorferin auf vier Seiten ihren Widerspruch begründet.
                              Weiterhin darauf angewiesen

                              Nicole Heinrich ist fest davon überzeugt, dass ihr Sohn auch weiterhin auf einen "I-Helfer" angewiesen ist, eben weil sie ihn viel besser kennt als jeder Lehrer oder Vertreter einer Behörde. In der Tat sind die diagnostizierten Beeinträchtigungen von Niclas enorm. Der Zehnjährige hat einen Gendefekt, leidet an ADHS, verschiedenen Entwicklungsstörungen, er hat sowohl einen Beckenschiefstand und eine Wirbelsäulenverkrümmung als auch eine Beinlängendifferenz. Nach Angaben seiner Mutter kann er u. a. keinerlei Gefahren einschätzen, kennt weder Uhr- noch Jahreszeit, hat enorme Schwierigkeiten bei der räumlichen Orientierung und verfügt über ein kaum ausgeprägtes Schmerzempfinden. Es falle ihm sehr schwer, dem Unterricht zu folgen, gewisse Abläufe müssten stets wiederholt werden, zudem benötige Niclas viel persönliche Ansprache. Es versteht sich von selbst, dass das Ehepaar Heinrich unzählige Stunden mit Niclas bei Ärzten und Therapeuten verbringt - über 20 000 Kilometer kämen da im Jahr zusammen, sagt die Mutter. So war denn in seiner Zeit an der Christophorus-Schule die "I-Helferin" der "Lebenshilfe" eine immens wichtige Begleitung für den Jungen. "Sabine und ich haben uns gut verstanden", erzählt Niclas.
                              Strukturhilfe für seinen Alltagsablauf

                              Die offizielle Stellungnahme der Grundschule zur integrativen Begleitung bestätigt die Schilderungen von Nicole Heinrich, hier einige Auszüge: "Der Unterrichtsablauf muss ihm ständig wiederholt werden, da er sich zeitlich nur sehr schlecht orientieren kann .... Niclas ist weiterhin sehr ablenkbar. Er benötigt ständige Unterstützung, Hilfestellung und Motivation sowie die Strukturhilfe für seinen Alltagsablauf ... Er benötigt ständigen Körperkontakt sowie Zuspruch und Bestätigung in dem, was er gerade macht." Gemeinsam mit den Lehrern habe man überlegt, welche Schule für ihren Sohn am besten sei, berichtet Nicole Heinrich - und so habe man sich für die Maximilian-Kolbe-Schule entschieden. Das leicht Paradoxe an dem Fall: Würde der Zehnjährige z. B. auf die Bertha-von-Suttner-Realschule plus gehen, wäre ihm der "I-Helfer" sofort genehmigt worden, eben weil dort die Rahmenbedingungen anderer Art sind. Worüber sich die Mutter besonders aufregt: Eine Vertreterin der Kreisverwaltung habe sich Niclas bei einer Hospitation gerade einmal 45 Minuten angeschaut und dann ihre Entscheidung getroffen.
                              An sämtliche Vorgaben gehalten

                              Nicole Heinrich hat sich umfassend informiert und ist dabei auch auf eine Broschüre gestoßen, die sich auf eine Empfehlung des rheinland-pfälzischen Sozialministeriums bezieht. Dort liest man: "Entgegen der landläufigen Meinung kann auch in einer ausgewiesenen Förderschule bei Vorliegen der Bedingungen - in begründeten Ausnahmefällen - eine Integrationshilfe in Anspruch genommen werden." Im Gespräch mit der Siegener Zeitung betonten Hans-Joachim Schwan als Leiter des Jugendamts und Sozialpädagogin Carolin Malessa, dass man sich im Fall des jungen Betzdorfers an sämtliche Vorgaben gehalten und nicht etwa fahrlässig entschieden habe. Der Behördenleiter verwies noch einmal auf die speziell ausgebildeten Förderlehrer an der Maximilian-Kolbe-Schule: "Da sind ganz andere Ressourcen vorhanden." Insofern gehe man davon aus, dass Niclas dort auch ohne "I-Helfer" zurechtkomme. Nur in "krassen Ausnahmefällen" gewähre man noch eine derartige Unterstützung, im gesamten Kreis Altenkirchen seien das fünf Kinder. Den Schilderungen von Carolin Malessa zufolge sei die Entscheidung auch in Absprache mit der Grundschule getroffen worden, und sie selbst habe sich Niclas auch drei Stunden und nicht nur 45 Minuten angeschaut.
                              "Wir wollen dem Kind nichts Böses"

                              Man könne hier weder von einer massiven Orientierungslosigkeit sprechen, noch sei der Drang zum Weglaufen stark ausgeprägt. Und die Kreisverwaltung sei auch nicht dafür zuständig, vertraute Beziehungen zwischen Menschen aufrechtzuerhalten. Laut Schwan kostet eine solche Kraft zwischen 35 000 und 45 000 Euro pro Jahr. Die Vertreter der Kreisverwaltung betonten zugleich, dass man sich die Entwicklung von Niclas sehr genau anschauen werde: "Wenn sich herausstellt, dass es ohne ,I-Helfer? nicht geht, dann bekommt er einen", sagte Schwan. Und dies werde dann auch zeitnah binnen weniger Wochen und nicht erst nach einem halben Jahr umgesetzt. Schon jetzt sei klar, dass Niclas auch weiterhin mit dem Taxi gefahren werden könne. "Wir wollen dem Kind nichts Böses", sagte Carolin Malessa, aber die Eltern sollten dies auch als Chance für ihren Sohn sehen: "Für das Selbstwertgefühl kann das eine ganz tolle Erfahrung sein." Für Nicole Heinrich ist das kein Trost. Sie hat bereits schriftlich erklärt, dass sie keinerlei Verantwortung übernimmt, sollte Niclas in der Schule etwas zustoßen. Für sie steht fest, dass sie sich künftig neben Niclas auf die Schulbank setzen wird - denn andernfalls hätte sie zu Hause keine ruhige Minute. Thorsten Stahl

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                                AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                                Gutachten über mögliche kommunale Folgekosten der Umsetzung der schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen

                                Eintrag vom 16.07.2013

                                Ein im Auftrag der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalens erstelltes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Umsetzung der Inklusion an Schulen für die Kommunen Mehrkosten in Millionenhöhe verursachen wird.
                                Das aus Bildungs- und Finanzwissenschaftlern zusammengesetzte Team hat für das Gutachten untersucht, welche finanziellen Kosten die Umsetzung der schulischen Inklusion für die beiden Beispielkommunen Essen und Borken in den kommenden Jahren bedeuten würde. Dabei geht das Guthaben von der Zielvorgabe der Landesregierung aus, bis zum Schuljahr 2016/2017 durchschnittlich 65% aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinbildenden Schulen zu unterrichten. Die durch die Umsetzung der Inklusion zu erwartenden Kosten wurden für unterschiedliche Qualitätsstandards ermittelt, beispielsweise für einen Standard unterhalb dem der aktuellen Förderschulen und auch für den Fall der aus pädagogischer Sicht sinnvollen Reduzierung der Klassengröße.
                                Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Stadt Essen bis zum Schuljahr 2019/2020 mindestens 18 Millionen Euro zusätzlich für die Inklusion investieren müsste; primär für Barrierefreiheit und zusätzliche Räume. Außerdem wären jährlich noch ca. 12 Millionen Euro für die laufenden Kosten vonnöten. Im Falle einer Verkleinerung der Klassen seien Investitionen in Höhe von mehr als 40 Millionen Euro allein für die Stadt Essen zu erwarten.

                                Weitere Informationen zum Gutachten, das Gutachten selbst sowie erste Pressestimmen finden Sie hier:

                                Gutachten "Mögliche kommunale Folgekosten der Umsetzung der Inklusion im Schulbereich in Nordrhein-Westfalen am Beispiel der Stadt Essen und des Kreises Borken"

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                                  AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                                  rünes Licht für Teilnahme von Berg Fidel am PRIMUS-Modellprojekt

                                  Eintrag vom 22.07.2013

                                  Nachdem die Teilnahme der Münsteraner Grundschule Berg Fidel am Modellprojekt PRIMUS kurzfristig noch zu scheitern drohte, hat der Rat der Stadt Münster in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause der Teilnahme am Modellversuch zugestimmt und die Verwaltung damit beauftragt, den entsprechenden Antrag termingerecht beim Schulministerium des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen. Da Schulministerin Sylvia Löhrmann erst vor kurzem ihr persönliches Interesse an einer Beteiligung Berg Fidels an PRIMUS kommuniziert hat, darf die Genehmigung seitens des Schulministeriums als relativ sicher gelten.
                                  Ob die Grundschule Berg Fidel und die Hauptschule Geistschule zum Schuljahr 2014/2015 den gemeinsamen Schulbetrieb als PRIMUS-Schule tatsächlich aufnehmen können, hängt dann nur noch davon ab, ob bei der Anmeldung die vereinbarten Schülerzahlen - für Klasse 1 mindestens 50 und für Klasse 5 mindestens 75 - erreicht werden.

                                  Erfahren Sie mehr im Beitrag von Brigitte Schumann:

                                  "Modellschule von 1-10 - Grünes Licht für Berg Fidel"

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                                    AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

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                                    Hier das neuste aus dem Schulministerium NRW.


                                    inisterin Löhrmann: Schulorganisatorische Veränderungen transparent und sozialverträglich gestalten / Neue Leitlinien für schulische Personalmaßnahmen

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                                    Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

                                    Der demografische Wandel, das veränderte Schulwahlverhalten, der weitere Ausbau des längeren gemeinsamen Lernens und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention führen zu veränderten Schulangeboten. „Wenn Schulen auslaufen und neue Schulen errichtet werden, sind auch die Lehrkräfte davon betroffen. Wichtig ist, dass die notwendigen Veränderungsprozesse für die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer und Schulleitungen transparent und sozialverträglich gestaltet werden“, betonte Schulministerin Sylvia Löhrmann.

                                    Das NRW-Schulministerium hat jetzt erstmals für alle Schulformen „Leitlinien für Personalmaßnahmen bei schulorganisatorischen Veränderungen“ im Einvernehmen mit der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft NRW, dem Verband Bildung und Erziehung NRW, dem Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs NW e.V., dem Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen NW e.V., dem Verein katholischer deutscher Lehrerinnen e.V. NRW, dem Philologenverband NRW sowie in Abstimmung mit allen Hauptpersonalräten und Hauptschwerbehindertenvertretungen des Schulministeriums erarbeitet.

                                    Mit den „Leitlinien“ sollen landesweit gleiche Standards bei Personalentscheidungen geschaffen und Ängste und Unsicherheiten der Betroffenen genommen werden. „Der Schulentwicklungsprozess des Auslaufens und der Neuerrichtung von Schulen löst vor Ort spezifische Beratungs- und Unterstützungsbedarfe bei den von schulorganisatorischen Veränderungen betroffenen Schulleitungen und Lehrkräften aus, und er stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Wichtig ist dabei, dass die Schulaufsicht diesen Veränderungsprozess transparent gestaltet und die Betroffenen unterstützt und begleitet werden. Besonders freue ich mich, dass es gelungen ist‚ die Leitlinien in großem Konsens mit den Beteiligten zu erarbeiten“, sagte NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann.

                                    Auf der Basis der geltenden rechtlichen Regelungen geben die in den „Leitlinien“ zusammengestellten Verfahrenshinweise und Grundsätze, die bei schulorganisatorischen Veränderungsprozessen (Auslaufen, Zusammenlegung und Errichtung von Schulen) zu beachten sind, den betroffenen Lehrkräften einen Orientierungsrahmen und gewährleisten eine sozialverträgliche Gestaltung des Veränderungsprozesses.

                                    Die Leitlinien umfassen folgende Aspekte:

                                    1. Frühzeitige Information, Erstellung eines Stufenplans
                                    2. Qualitätssicherung an der auslaufenden Schule
                                    3. Personalmaßnahmen
                                    4. Fachkräfte für Schulsozialarbeit
                                    5. Schulleitungen
                                    6. Vorbereitungsdienst
                                    7. Fort- und Weiterbildung

                                    Die „Leitlinien“ werden in Kürze im Bildungsportal.NRW und in Schule.NRW veröffentlicht.

                                    Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Telefon 0211 5867-3505.

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                                      AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                                      Hallo
                                      Wenn jetzt ein teil der Sonderschulen durch den demographischen Wandel geschlossen werden, sind dann für den GU die
                                      Sonderpädagogen ja vorhanden und sie brauchen nur umgesetzt werden. Das wäre ein guter Anfang und es wären ein Teil
                                      Förderschullehrer da die die Regelschullehrer unterstützen könnten. In den Hauptfächern wäre dann eine Doppelbesetzung
                                      möglich.
                                      MFG
                                      Hans Gerd

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                                        AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                                        Bildungsgrundsätze für den Elementar- und Primarbereich

                                        „Bildung von Anfang an“

                                        "Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an - Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen". Mit diesen gemeinsam vom Ministerium für Generationen, Familien, Frauen und Integration und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung verantworteten Grundsätzen soll die Arbeit in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen auf eine gemeinsame Grundlage gestellt werden.

                                        Zu diesem Zweck ist in einem eineinhalbjährigen Dialogprozess und im Konsens mit den sechs Wohlfahrtsverbänden, den Kirchen, den kommunalen Spitzenverbänden sowie mit Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft der Entwurf der "Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen" erarbeitet worden.

                                        Im Zentrum der Bildungsgrundsätze steht die Frage, wie es bereits in den frühen Lebensjahren gelingen kann, Kinder individuell so zu fördern, dass ihnen der Zugang zu Bildung offen steht - unabhängig von der Herkunft und dem Bildungshintergrund der Eltern. Die Grundsätze sollen dazu beitragen, ein gemeinsames Bildungs- und Erziehungsverständnis im Elementar- und Primarbereich weiterzuentwickeln und die Zusammenarbeit der Beschäftigten in diesen Bereichen im Sinne einer kontinuierlichen Bildungsbiografie zu verbessern.

                                        Im Einvernehmen mit den Trägern werden die Bildungsgrundsätze mit Beginn des Schuljahres 2010/11 bis Ende 2011 in der Praxis erprobt. In 66 regionalen Netzwerken aus Grundschulen und Kindertageseinrichtungen soll dies verbindlich geschehen. Die Erprobungsphase wird wissenschaftlich begleitet und durch einen Beirat, in dem neben der Praxis und den Trägern beider Systeme auch Vertretungen der Eltern beteiligt sind, unterstützt. Eine Service-Agentur zur operativen und administrativen Begleitung der Erprobungsphase steht allen an der Erprobung Beteiligten und Interessierten als Ansprechpartner zur Verfügung.

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                                          AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                                          Hier etwas neues zur Inklusion in Rheinland Pfalz
                                          Leitfaden "Unsere Gemeinde wird inklusiv!" erschienen

                                          Eintrag vom 29.07.2013

                                          Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz hat zur Unterstützung seiner Kommunen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) den Leitfaden "Unsere Gemeinde wird inklusiv!" herausgebracht.
                                          Nachdem Rheinland-Pfalz im Jahr 2010 als erstes Bundesland einen eigenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK vorgestellt hat, soll der Leitfaden nun die Kommunen dazu ermutigen, selbst Strategien zu entwickeln, wie Inklusion und Barrierefreiheit in der jeweiligen Kommune erreicht werden können. Es sei besonders wichtig, "vor Ort auch mit kleinen Schritten anzufangen, um die UN-Behindertenrechtskonvention direkt vor der Haustür Wirklichkeit werden zu lassen", so der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Matthias Rösch. Um hierbei gezielt vorzugehen, empfiehlt es sich, einen kommunalen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen zu erstellen. Hierbei bietet der Leitfaden Unterstützung, indem er Anregungen zum Aufbau und zu möglichen Inhalten eines solchen Aktionsplanes bietet.

                                          Der Leitfaden wird derzeit an alle Kommunen in Rheinland-Pfalz verschickt. Andere Interessierte können sich den Leitfaden hier herunterladen:

                                          Leitfaden "Unsere Gemeinde wird inklusiv!"

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                                            AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                                            Hallo


                                            Neues aus dem GU in NRW


                                            Wie bekamen Post von der weiterführenden Schule unseres Sohnes. Bei der Bestellung der Bücher, wurde uns mitgeteilt , das unser Sohn in Mathe zieldifferent unterrichtet wird. Das heißt Lernbehindertenpädagogik Klasse 5. Da bin ich aber Keinesfalls mit einverstanden.
                                            Diese Pädagogik hatte mein Sohn schon in der dritten Klasse der Grundschule.. Er kann Plus, Minus, Einmaleins, und Mal rechnen. Die Division beherrscht er noch nicht. Dort müsste jetzt weitergemacht werden. So, Lernbehindertenpädagogik Klasse fünf, ist der falsche Weg. Das lässt den Eindruck erwecken, das mein Sohn nicht dort abgefangen wird, wo er Bildungs- mäßig steht. Alle Kinder mit Defiziten bekommen diese Mathehefte. Es scheint mir das mein Sohn nur ein Mitläufer ist. Die Pädagogen gehen in Sachen Bildung zwei Jahre zurück. Ich sage aber wir müssen die Kinder nach vorne bringen. Ich hoffe der Sonderpädagoge / in sieht das auch so, ich werde bei Schulbeginn sofort um einen Termin bitten, um dies abzuklären. Sonst müssen wir selber für vernünftige Bildung sorgen. Inklusion ist am Anfang, und ich kann mir Bestimmtheit sagen, schwer verbesserungswürdig. Und dennoch alle Eltern mit ihren Kindern, die diesen beschwerlichen Weg gehen, sind die Pioniere der Inklusion.




                                            Liebe Grüße
                                            Elfriede B.

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                                              AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                                              Hallo Elfriede

                                              Dein Sohn braucht nun mal anscheinend noch Zeit.

                                              Man wird in bestimmt da Mitarbeiten lassen wo er es im Matheunterricht beherrscht.
                                              Aber ein Kind das die Division nicht kann bekommt in Kl 5 kein Geschenk wenn es zielgleich unterrichtet wird.
                                              -Ausser man findet es toll wenn fast jede Arbeit eine 6 ist.

                                              Lasst ihm doch einfach die Zeit alles richtig zu lernen, es kommt doch das eine zum anderen die Geometrie nimmt zu, dann kommt Bruch und Prozentrechnen u.s.w.
                                              Wie soll er das ohne Basis in den Grundrechenarten schaffen?

                                              Es scheint ihm doch schwer zu fallen, ich erinnere mich das meine große Tochter das kleine Einmaleins und Geteilt rechnen schon

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                                                Hallo
                                                Klick5 hat er schon in der 3 Klasse locker vom Hocker gemacht, und jetzt in der 5 Klasse folgt ein baugleiches Buch.Ich habe
                                                das Buch privat bestellt und in 3 STD hat er das halbe Buch richtig bearbeitet und sich über so einfache Aufgaben amisiert.

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                                                  Hallo
                                                  Klick5 hat er schon in der 3 Klasse locker vom Hocker gemacht, und jetzt in der 5 Klasse folgt ein baugleiches Buch.Ich habe
                                                  das Buch privat bestellt und in 3 STD hat er das halbe Buch richtig bearbeitet und sich über so einfache Aufgaben amisiert.
                                                  Hallo,

                                                  und wo ist da jetzt das riesengroße Problem drin?

                                                  Lass ihn doch erst einmal auf der neuen Schule ankommen, wenn die Lehrer merken das der Stoff zu leicht ist wird er schon anspruchsvollere Aufgaben bekommen.

                                                  Unsere Tochter wechselt jetzt auch in den GU und ich zwinge mich bewusst dazu locker zu bleiben, weil Überforderung bringt auch keinem was.

                                                  Gruß Sandra

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                                                    AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                                                    Die Pioniere der Inklusion haben sich bereits nach dem Krieg auf den Weg begeben. Zu einer Zeit als über 400 000 Menschen zwangssterilisiert und mehr als 300 000 Menschen grausam ermordet waren. Menschen, die einfach nur behindert waren. Durch diesen Einsatz und stetiges Bemühen können Eltern, Angehörige, Freunde und Förderer nun einfach diese Bewegung weiter ausbauen. Hätte es diese Pioniere nicht gegeben, hätten wir heute nicht diese Möglichkeiten. Wenn ihr euren Einsatz für "Alle" heute erbringt, dann seid ihr ein Teil der Bewegung, ein kleines Rädchen, welches sich im Sinne der Entwicklung des menschlichen Miteinanders, sich dreht. Nicht mehr und nicht weniger.

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