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Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

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    AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

    Hallo Kelly
    Rette mich wer kann,was für wahre Worte. Da hilft nur eins ,,Zähne ziehen".
    Immer wieder dasselbe, Deutschland braucht Jobs. Die Ämter haben es immer noch nicht verstanden, endlich aus diesem Job einen Beruf zu gestalten. Im Gegenteil, es wird überlegt, wie man nichts bezahlt.
    Es ist wichtig, das Junge Leute auch mal Bares in die Rentenkasse einzahlen. Eine Hartz IV Karriere kann ja wohl nicht die Zukunft für junge Menschen sein. Junge Menschen brauchen Hilfe, und mehr Durchsetzungsvermögen , sie müssen sagen, wir wollen auch in unsere Rentenkasse einzahlen. So kann es nicht weitergehen. Sie unterstützen ja schließlich auch die Sonderpädagogen. Die werden nach A13 Öffentlicher Dienst bezahlt. Und ganz im ernst, was kommt dabei rum ? Immer wieder das Wort mit N
    nämlich nix. Und in den Ämtern bewegen sich die Löhne zwischen A9 und A 13. Auf Grund des maroden und klammen Haushalts in den öffentlichen Kassen, können diese Mitarbeiter auch mal bis zu den Sommerferien auf ihr Gehalt verzichten. Dann gibt es ein Geschrei, wenn sie nicht pünktlich bis zum ersten eines Monats ihr Gehalt auf ihren Konten haben.
    .
    Mfg

    Hans-Gerd Reinke und
    Elfriede B.

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      AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

      Hallo,
      habe heute erfahren von meiner Bekannten, dass ein Integrationshelfer den laptop seiner Schülerin für Private zwecke genutzt hat. Der Laptop läuft nicht mehr und muss zum Fachmann. Die neue Integrationskraft wollte mit der Schülerin arbeiten aber nichts lief. Es befanden sich Private Daten des vorherigen Integrationshelfers auf dem Laptop der Schülerin. Dieser Laptop war als Hilfsmittel für die Schülerin gedacht und nichts anderes.

      Noch zu mir selber die Finanzierung für mich als Integrationskraft ist gesichert.
      Mit freundlichen Grüßen
      Kelly

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        AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

        https://broschueren.nordrheinwestfal...inklusion/1708

        Hallo hier ein Link zur Inklusion der sehr Interessant ist.

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          AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

          Hallo
          Zur Zeit berichten mir einige Mütter aus dem Norden und Süden von NRW das in den GU Klassen die Kinder mit dem Lernstoff
          hinterherhinken um ca 12 Seiten in verschiedenen Fächern. Ich denke es handelt sich um schwache Kinder die mit Förderkindern
          in einer Klasse lernen.Diese sind nicht so schnell und provieteren von den anwesenden Sonderpädagogen. Doch 12 Seiten Unterschied
          beim Lernstoff sind normalerweise zu hoch.
          MFG
          Hans Gerd

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            AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

            Die ARD hat anlässlich der aktuellen Debatte der "Deutschen Unesco-Kommission" über die praktische Umsetzung der Inklusion (u.a. an Schulen) heute einen Beitrag über eine inklusive Schule in Berlin gesendet:
            "Inklusion in der Schule - aber wie?"
            http://www.tagesschau.de/inland/inklusion110.html
            Volker
            Ehemaliger Forumadministrator , INTAKT-Referent

            Kennst du schon die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung? Hier findest du einen Überblick und Infos: Leistungen der Pflegeversicherung

            Wir freuen uns über Leute, die bei INTAKT mitmachen möchten. Schreib mir und erfahre mehr.

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              AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

              Der Leiter der Realschule Lendringsen, Thilo von Stillfried, macht auf „massive Probleme“ bei der Inklusion, also beim gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern, aufmerksam. [...]
              mehr steht in dem Artikel der WAZ „Inklusion benachteiligt“

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                AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                Hallo
                Ich habe eine Bekannte deren Kind auch im GU ist. Es bekam als Hilfsmittel ein Laptop mit Multitext für die Schule
                alles ohne Einweisung und keiner weis was man mit dem teurem Programm alles machen kann.
                Auf mein Anregen hin rief die Mutter bei der Stelle an die das Hilfsmittel zu Verfügung stellt und erkundigte sich wegen einer
                Einweisung. Man sagte ihr dann müsse sie 150 Euro für die Einweisung bezahlen. Meine Frage ist das normal
                das man für die Einweisung Geld bezahlen muß?
                MFG
                Hans Gerd

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                  AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                  Hallo Hans Gerd,
                  wer hat das Hilfsmittel bezahlt, Krankenkasse oder das Sozialamt/Jugendamt über die Eingliederungshilfe?

                  Da für den sachgerechten und effizienten Einsatz eines Hilfsmittels (bei manchen technischen Hilfsmitteln hängt ja sogar das Leben desjenigen davon ab, dass es richtig benutzt wird) eine Einweisung unabdingbar ist, würde ich mich an denjenigen wenden, der das Hilfsmittel bezahlt hat und dort die Übernahme der Kosten beantragen bzw. sie direkt mit dem Hilfsmittelversorger abklären lassen, dass eine Einweisung eben kostenfrei zu erfolgen hat.
                  Normalerweise gehört die Einweisung mit dem Hilfsmittel zur Hilfsmittelversorgung bzw. Lieferumfang hinzu.

                  LG, amai

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                    AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                    Hallo Hans Gerd,

                    hier habe ich noch eine Ergänzung zu meinem letzten Beitrag, es ist das was im Gemeinsamen Rundschreiben der Krankenkassen zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zur Anpassung und/oder Ausbildung im Gebrauch des Hilfsmittels oder
                    Pflegehilfsmittels steht.
                    http://www.mds-ev.de/media/pdf/Gemei...ilfsmittel.pdf :

                    "[...]6.2.3
                    Anpassung und/oder Ausbildung im Gebrauch des Hilfsmittels oder
                    Pflegehilfsmittels

                    Eine Reihe von Hilfsmitteln oder Pflegehilfsmitteln kann nur dann sachgerecht benutzt
                    werden,wenn eine ordnungsgemäße Anpassung vorgenommen wurde und/oder der Be-
                    nutzer im Gebrauch eingewiese nist. Der Anspruch auf Ausstattung mit Hilfsmitteln und
                    Pflegehilfsmitteln schließt deshalb die Anpassung und/oder die Ausbildung im Gebrauch
                    ein. Die Ausbildung im Gebrauch des Hilfsmittels oder Pflegehilfsmittels bezieht sich auf
                    den behinderten Menschen sowie –z.B.bei Kindern–auf Personen, ohne deren Hilfe das
                    Produkt nicht sachgerecht genutzt werden könnte.

                    Der Versicherte ist verpflichtet, sich mit dem Gebrauch des Hilfsmittels oder Pflegehilfs-
                    mittels vertraut zu machen und sich der etwa erforderlichen Ausbildung (z.B.Gehschu-
                    lung) durch qualifiziertes Personal zu unterziehen. Die Krankenkassen oder Pflegekassen
                    können die Versorgung von der Erfüllung der vorstehenden Verpflichtung abhängig ma-
                    chen.[...]

                    LG, amai
                    Zuletzt geändert von amai; 26.03.2014, 23:28. Grund: Korrektur Link

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                      AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                      Hallo amai,

                      der Link funzt nicht.

                      LG Till

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                        AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                        Hallo Hans-Gerd,

                        die Einweisung ist normalerweise kostenlos, bzw. zahlt das die KK und/oder es gehört zum Service dazu. Der "Versorgte" muss nichts bezahlen. Nur den Eigenanteil von 10€!

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                          AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                          Hallo Till,
                          vielen Dank für deinen Hinweis!
                          Jetzt sollte er abrufbar sein. Das was relevant ist, hatte ich ja schon daraus zitiert.

                          LG, amai

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                            AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                            HALLO
                            Danke fuer eure Tips. Der Rechner mit dem Programm Multitext stammt vom LWL.
                            DIE WOLLEN 150 EURO fuer die Einweisung.

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                              AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                              Hallo Hans Gerd,

                              dann würde ich einen schriftlichen, begründeten Bescheid mit Nennung der Rechtsgrundlage dafür anfordern und prüfen, sowie dann ggf.Widerspruch dagegen einlegen.

                              LG, amai

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                                Hallo Amai
                                Danke für deine Info. Die Haben schon Früchte getragen, die Bekannte kommt damit zum Erfolg.Der LVR übernimt jetzt doch eine kostenlose
                                Einweisung.
                                In dem anderem Fall des FAS Kindes haben die Verwandten vorm Sozialgericht einen vollen Erfolg erzielt das Amt muß rücckwirkend
                                zum Schuljahresbeginn die Kosten für die Ihelferin bezahlen. Zu empfehlen ist für solche Fälle die Fachanwältin von Mittendrin EV.

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                                  AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

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                                    Hier ein Link den ich gut finde
                                    http://www.inklunet.de/2014/04/01/ap...fache-sprache/

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                                      AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

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                                      Ein Amt für Eingliederungshilfe einer großen Stadt im Ruhrgebiet ist vom Sozialgericht verurteilt worden
                                      rückwirkend zum Schuljahresbeginn den Ihelfer zu bezahlen und hat auch den r Wiederspruch zurückgezogen.
                                      Und was passiert das Geld wird nicht angewiesen, also wird ein Mahnbeschescheid erwirkt wenn der nicht fruchtet dann
                                      wird der Gerichtsvollzieher tätig. Dann wird es für das Amt noch Teurer.

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                                        AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                                        Die ihelferin hat immer noch nicht ihren lohn. DAS Amt laest die ihelferin verhungern.

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                                          Hallo


                                          Morgen um 18Uhr30 findet im Waldhotel, Wiehl eine Podiumsdiskussion über das Thema Inklusion.

                                          Bildungsministerin Sylvia Löhrmann von NRW, wird ebenfalls anwesend sein.

                                          Selbstverständlich werden auch wir, Hans,Elfriede und Sohn dabei sein.
                                          Wir möchten in eigener Sache folgendes erwähnen, auf der Hei wird in kürze ein neuer Bürgermeister/in gewählt.
                                          Einem Kanditaten/in durfte man Fragen stellen. Das hat Elfriede getan, sie hat gefragt was aus den Kindern mit Sonderpädagogischen Förderbedarf wird, die am Ende des vierten Schuljahres aus der Grundschule entlassen werden. Müssen sie auf eine Förderschule? Oder gibt es eine Regelschule als weiterführende Schule für die Kinder? Am Amt bekammen wir gesagt,das neue Schulgesetzt würde das nicht mehr hergeben. Der Bürgermeisterkandidat/in der Elfriede eine Mail geschickt hat, was mit den Kindern geschieht,


                                          WURDE NICHT BEANTWORTET !!!! ????



                                          Mfg
                                          Hans-Gerd

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                                            AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                                            Hallo
                                            Am Mittwoch wird die Anwältin von Mittendrin EV weitere rechtliche Schritte gegen das Amt für Eingliederungshilfe im Ruhrgebiet
                                            in die Wege leiten.

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                                              AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                                              Hallo Leute


                                              Bildungsministerin Sylvia Löhrmann in Wiehl

                                              Am Freitag,den 11.04.14 fand in Wiehl eine Inklusions-Veranstaltung statt. Eine Werbung für die Inhalte der Inklusion.
                                              Da ich eine Stunde zu früh angekommen war, hatte ich die Möglichkeit mich mit Herrn......... zu unterhalten.Und zwar war er sozusagen die Vorhut der Ministerin.Ein ehemaliger Grundschulrektor der ins Ministerium gewechselt war. Er fährt immer voraus um die Lage zu checken.
                                              Wir haben uns ca.eine Stunde unterhalten, natürlich über das gemeinsame Lernen. Wir bekammen auch andere Gespräche mit. Die Sonder-und Regelschulpädagogen sind sich nicht immer einig. Und Streit über die Gehälter gibt es wohl auch. Ich sagte zu Herrn....... ich wüßte nicht das es bei uns an der Schule solche Probleme gibt. Also ich habe davon noch nie etwas bemerkt, im Gegenteil ich glaube fest daran das alles in Ordnung ist.Das hätte mein Sohn doch erzählt.Vielleicht sollte man die Gehälter bei den Inklusionspädagogen angleichen,sagte ich zu Herrn......
                                              Und Sozialpädagogen haben wir auch,teilte ich ihm mit.Ganz wichtig für GU-Schulen u.s.w. Ferner habe ich gefragt, ob Inklusion auch für Pflegekinder gilt, ich erzählte ihm das wir im Raum Münster eine Pflegschaftsvorsitzende angerufen haben, um zu testen ob eine Pflegekind mit behinderung auch eine Chance hat am gemeinsamen Unterricht hat Und die antwort der Dame lautete: Ach, sie haben ein behindertes Pflegekind? Ja sagte ich, das lassen sie doch besser in der Förderschule.
                                              So, Herr....... schaute mich an, ja sagte ich, da müsst ihr euch etwas einfallen lassen. Es kann nicht sein, das diese Kinder die Förderschulen weiterhin füllen, weil es niemanden interessiert. Wir gingen hinein in den Saal, Frau Löhrmann war vorgefahren. Ziemlich vorne waren noch Plätze frei. Frau Löhrmann erörrtete nochmal das 9.Schuländerungsgesetz, und das 175 Millionen Euro für die Kommunen bereitgestellt würden. Ein Bürgermeisterkandidat aus einer Nachbarkommune wollte wissen ob es Schlüsselzuweisungen geben würde. Eine Werbung für eine KB Schule gab es, zuerst sei das Kind in eine GU-Schule gewesen, doch man hätte das Kind wieder abgeschoben. Ein Bürgermeister aus eine Nachbarkommune, meinte im ländlichen Raum wären die Sonderschulen doch nötig, die Kinder hätten zur Regelschulen längere Fahrtzeiten.
                                              Frau Löhrmann erklärte ihm das Gegenteil. Ich nickte unterdessen. Dann durfte ein Sonderpädagoge aus dem Nachbarkreis seine Frage stellen.Er machte sich Sorgen um den Erhalt dieser Schule, aber wenn die Schülerzahlen nicht erreicht werden, ist FEIERABEND.
                                              Ja das sehe ich genauso. Die Fürbitte wurde nicht erhört. Der Abend verlief sehr ruhig. Frau Löhrmann sagte auch, das unter Fachleuten AO-SF Tests umstritten sind, bei Lernbehinderten Kindern, und eben wegen das Stigma. Ich meldete mich. Ich sagte das mein Sohn in die Gesamtschule Marienheide geht, als GU-Kind. Das wir tolle Lehrer haben, und diesen Weg immer wieder gehen würden. Dann kam ich auf dem Punkt, 9.Schuländerungsgesetz. Da die Grundschüler nicht mehr getestet werden dürfen, wie sieht das bei den LB Kindern aus die auf den weiterführenden Schulen gehen.Wird da auch das Stigma wegfallen ? Nein nicht, dazu müsste es in allen Fächern Zielgleich unterrichtet werden.
                                              Sie würde aber ganz oft danach gefragt werden, ich dachte man kann es ja mal probieren. Der Leiter einer Schule aus Köln, war ganz große Klasse, er meinte Inklusion ist das I-Tüpfelchen auf der Demokratie.

                                              Elfriede B. und Hans-Gerd

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                                                Hallo
                                                Das Amt für Eingliederungshilfe was die Schulbegleiterin fast ein Jahr lang auf ihren Lohn hat warten lassen hat am Mittwoch seine
                                                Schulden bei der Ihelferin beglichen. Der Lohn für alle ausstehenden Monate kam am Mittwoch auf dem Konto der jungen Dame an.
                                                Sie machte einen riesen Freudensprung. Wir wollen hoffen das der lohn ab jetzt immer pünktlich kommt.

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                                                    AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                                                    Hallo
                                                    Die Bertelsmann Stiftung hat am 09.04.2014 den “Datenreport Inklusion 2014″ zum Status quo der schulischen Inklusion in Deutschland vorgestellt. Aufbauend auf den öffentlich verfügbaren Daten zum Schuljahr 2012/2013 wird der aktuelle Stand in den einzelnen Bundesländern dokumentiert und es werden Veränderungen im Vergleich zu den Vorjahren analysiert. Ein Ergebnis hiervon

                                                    Nachzulesen ist das ganze aüf Inklunet.de

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