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Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

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    AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

    allo miteinander,

    ich möchte heute auf eine eine Initiative hinweisen, die versucht , einen Überblick über die aktuelle Situation in ganz Deutschland und auch aus anderen Ländern zu erheben per Fragebogen.

    Egal welche Behinderung/Beeinträchtigung und ob inklusiv oder auf einer Förderschule beschult wird (dann bitte "Reine Sondereinrichtung" anklicken) es werden möglichst viele Erfahrungen gesucht um einen Überblick zu erhalten.
    Der Fragebogen besteht nur aus wenigen Fragen und es werden keine persönlichen Daten erhoben oder gespeichert, ist also völlig anonym.

    Hier könnt ihr noch einmal detailliert nachlesen:
    http://www.inklusionsradar.de

    Die Initiatoren freuen sich, wenn der Link weiterverbreitet wird.

    LG, amai
    Zuletzt geändert von amai; 10.01.2014, 15:00. Grund: edit:Tippfehler

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      AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

      Ministerin Löhrmann: Moderatorinnen und Moderatoren unterstützen Schulen bei der Umsetzung der Inklusion
      08.01.2014 Schulministerin Sylvia Löhrmann hat in Düsseldorf den ersten Moderatorinnen und Moderatoren der landesweiten Qualifizierung „Auf dem Weg zur inklusiven Schule“ die Zertifikate für den erfolgreichen Abschluss der Maßnahme überreicht. Die rund 140 Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Qualifizierung für die Primarstufe und die Sekundarstufe I können Schulen in Nordrhein-Westfalen mit Fortbildungsangeboten zur Inklusion kontinuierlich und nachhaltig dabei begleiten, Grundlagen und Strukturen für inklusives Lernen zu schaffen. Die Qualifizierungsmaßnahme ist ein Kooperationsprojekt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung mit den Universitäten Köln und Oldenburg sowie der Medienberatung NRW.

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        AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

        Hallo Hans-Gerd,

        vielen Dank für deinen Beitrag. Denselben habe ich aber bereits fünf Beiträge weiter oben unter Nr. 672 eingestellt. Doppelt hält aber bekanntlich besser. In diesem Sinne......vG

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          AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

          Hallo
          Die junge Frau die als Integrationshelferin das behinderte Kind begleitet hat am Montag bei dem für sie zuständigem Sozialamt
          einen Termin, und wir drücken ihr die Daumen das sie dort Unterstützung bekommt.
          Die Eltern des Kindes haben alle Unterlagen an einen Fachanwalt der für mittendrin EV arbeitet weitergeleitet. Dieser wird sich
          Anfang der Woche mit dem Fall beschäftigen. Soll heißen nicht jeder Anwalt ist für solche Angelegenheiten zu gebrauchen.

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            AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

            Hallo das Kind um das es geht steht jetzt ohne Schulbegleiter da, heist das Kind ist auf sich gestellt, wollen hoffen das
            der Anwalt in dem Eilverfahren etwas positives erreicht, und das Kind nicht wieder selektiert Wird. Die Ihelferin bekommt
            jetzt Arbeitslosengeld.

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              AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

              Das Mädchen ohne Schulbegleiter hat einen jungen Mann aus der Verwandtschaft gefunden der noch keinen Studienplatz hat.
              Dieser begleitet das Mädchen umsonst bis das Eilverfahren vor dem Sozialgericht abgeschlossen ist

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                AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                Sälu zsamma,

                gerade hab ich über FB was zur Inklusion in NRW gefunden.
                Da hat ja gar nix funktioniert und die Familie wurde fürchterlich im Stich gelassen
                https://www.facebook.com/martina.sch...2?stream_ref=1

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                  AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                  Hallo
                  Und wieder wurde im Vorfeld(Kindergarten) versucht aus einem Kind mit leichten Defiziten ein Ikind zu machen, dazu
                  waren dem Kindergarten auch illegale Mittel recht um erhöte Stundenzahl für die Ikraft durchzusetzen. Für das
                  letzte Kindergarten jahr wurde erhöte Stundenzahl für die Ikraft beantragt nur zum Eigenbedarf des Kindergarten ging es dabei.
                  Das Kind wurde schlechter dagestellt als es ist alles mit dem Hintergedanken das Kind als GU Kind mit Ihelfer in eine bestimmte
                  Schule zu deuen.
                  Aber die Verwandten des Kindes bei denen es lebt waren Schlauer sie haben es beim Kindernpsyschologen testen lassen.
                  Ergebniss IQ95 leichte Konzentrationsstörungen ansonsten voll OK. Das Kind hat schlimme Sachen erlebt und seit dem Tod der Eltern
                  lebt es bei Verwandten diees vor dem GU gerettet haben es geht als normales Kind in die Schule. Was für eine Blamage für
                  den Kindergarten das sie das nicht erreicht haben. Stellt sich die Frage was hätte der Kindergarten bei Erfolg an Provision
                  erhalten.

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                    AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                    Hallo Hansgerd,

                    in erster Linie braucht das Kind Liebe und Unterstützung. Ihr vergesst vor lauter Hass und Hetze immer die Kinderseelen.

                    Ich bin echt manchmal fassungslos, wie Kinder hier zu Sachwerten abgestempelt werden. Steht der Porsche vor der Tür? Oder was für Provision setzt du an?

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                      AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                      Hallo hansgerdreinke,

                      Zitat von hansgerdreinke Beitrag anzeigen
                      waren dem Kindergarten auch illegale Mittel recht um erhöte Stundenzahl für die Ikraft durchzusetzen.
                      ist Dir eigentlich klar, dass Du dieser Einrichtung in aller Öffentlichkeit eine Straftat unterstellst?

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                        AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                        Hallo Zippe,

                        die sogenannte "Diagnostik-Ressourcen-Falle" ist in der Fachwelt allgemein bekannt und unbestritten. Weil die öffentliche Hand bisher die Ressourcen von diagnostizierte Einzelfällen abhängig macht, wird eben in Förder- und Regelschulen mehr diagnostiziert, wird bei immer geringeren Beeinträchtigungen den Kindern der Stempel "sonderpädagogischer Förderbedarf" aufgedrückt, werden Kleinigkeiten aufgebauscht und Kinder stigmatisiert usw. Auch in Bayern gab es die letzten fünf Jahre trotz allgemein sinkender Geburtenrate eine wundersame Vermehrung von Kinder mit Behinderungen und zwar im vierstelligen Bereich! (exakt genaue Zahlen unter www.inklusion-bayern.de, link auf der Startseite!). Von daher hat Hans-Gerd Reinke sehr richtig beobachtet.

                        Prof. Schöler warnt Bayern vor seinem verantwortungslosen Zick-ZAck-Kurs beim Thema Zukunft der Förderschulen: In den letzten 5 Jahren sind die Schülerzahlen bei den Lernbehindertenschulen und Diaföklassen um 11,5% gesunken. Wenn die Politik es versäumt, diesen Strukturwandel aktiv zu gestalten, so dass die Verlagerung des Personals an die Regelschulen effektiv vonstatten geht, werden die Förderschulen aus Selbsterhaltungstrieb immer mehr Kinder mit immer leichteren Handikaps an den Schulen holen, womit sie vor allem bei sozial schwachen Eltern Erfolg haben werden. Die Förderschulen werden sich so tendenziell zu "sozialen Restschulen" entwickeln, während die Akademikereltern immer mehr die Inklusion ihres Kindes an der Regelschule durchsetzen werden. Da darf die Politik nicht weiter untätig zuschauen! Denn die Trennung der Kinder in verschiedene Schulen nach ihrem sozialen Status verbietet sogar das Grundgesetz/die Verfassung unseres Landes!

                        Christine

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                          AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                          Hallo Christine,

                          wenn hier "illegale Mittel" unterstellt werden, hat das nichts mit "aufgebauscht", "stigmatisiert" oder sonst was zu tun.
                          "Illegal" bedeutet ungesetzlich und stellt eine Straftat dar! Dann gehört das auch als solche bei Polizei oder Staatsanwaltschaft angezeigt.

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                            AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                            Hallo Zippe,

                            ich habe nur gesagt, dass Hans-Gerd grundsätzlich mit seiner Beobachtung Recht hat, dass mit solchen Mitteln gearbeitet wird. Bist Du schon mal gegen eine Schule rechtlich vorgegangen. Mir sind in Bayern keine Strafanzeigefälle von Eltern behinderter Kinder gegen Schulen bekannt, davor hätten die Eltern viel zu viel Angst, dass das ihre Kinder ausbaden müssen. Wir würden schon einen großen Schritt vorwärtskommen, wenn Gesetzesverstöße von Lehrern wenigstens dienstrechtliche Folgen hätten. Aber in den Schulen herrscht in der Hinsicht leider allzuviel "Narrenfreiheit". Wir bräuchten aber dringend diese abschreckende Wirkung, dass Lehrer wissen, dass das Folgen für sie hat, wenn sie Rechtsverletzungen gegen Eltern und Kinder begehen.

                            Christine

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                              AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                              Hallo Christine,
                              Zitat von chripri Beitrag anzeigen
                              Bist Du schon mal gegen eine Schule rechtlich vorgegangen.
                              nein, das war in unserer Förderschule nicht nötig, weil Kritik dort größtenteils als Anregung gesehen wurde, und weil meine Große und wir Eltern mit Respekt und Wertschätzung behandelt wurden.

                              . . . davor hätten die Eltern viel zu viel Angst, dass das ihre Kinder ausbaden müssen.
                              ähnlich höre ich das immer wieder in Bezug auf miserable Bedingungen Wohneinrichtungen. So lange wir als Verantwortliche nichts sagen und tun, tolerieren wir diese Missstände. Und das gilt in allen Bereichen als zufriedene Zustimmung.


                              Wir würden schon einen großen Schritt vorwärtskommen, wenn Gesetzesverstöße von Lehrern wenigstens dienstrechtliche Folgen hätten.
                              stimmt, und m. E. sollte es eine generelle Amtshaftung für Behörden und Institutionen geben.

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                                AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                                Hallo Zippe,

                                ich ermuntere die Eltern immer wieder zu Dienstaufsichtsbeschwerden an Regierung, Kultusministerium, Antidiskriminierungsstelle des Bundes usw. Ich habe auch schon mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden gemacht. Meistens enden die so, dass die Behörden zwar jedes Verhalten von Lehrern verteidigen, intern hat es aber doch Konsequenzen und man wundert sich dann, wenn die Lehrer plötzlich ausgetauscht werden...Aber das sind keine Zufälle! Von daher kann ich nur sagen: Eltern, wehrt Euch!

                                Christine

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                                  AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                                  Mir sind an unserer Schule sich wehrende Eltern bekannt. Die gingen gegen den Lehrer vor, weil sie sich gegen die Besetzung mit Referendaren aussprachen und auf die Bremser hinwiesen, die zuviel Zeit kosten. Also die Schüler mit hohem Hilfe Bedarf.

                                  Akademiker Eltern klingt echt gut. Vor allem in Bezug auf Wahl der Schule. Das spricht für mich für den Zeitgeist. Aber es klingt nach Ausrede. Es gab in Deutschland schon immer dieses zweitklassige System der Wertigkeit. Heute kommt die Inklusion eben als dritte Gruppierung dazu.

                                  Bereits vor mehr als 15 Jahren gab es Statistiken zu geistiger Behinderung und familiären Hintergrund und Schulbesetzung. Daher haben die Eltern auch schon immer die K-Schule vorgezogen. Dieses "mein Kind hat nur...... Und hebt dich vom klassischen Bild der Behinderung ab" ist schon immer das Denken. Heute betreibt man es unter dem Deckmantel Inklusion und versucht sich auch noch teilweise damit zu profilieren.
                                  Sicher ist der Inklusionsgedanke und ich habe nichts gegen Inklusion. Ich finde nur total daneben, wenn Jüngere immer alles besser wissen. Haben wir umsonst gelebt?
                                  Zuletzt geändert von Myriam; 31.01.2014, 09:25.

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                                    AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

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                                    Eltern sollten sich gegen Lehrer wehren, wenn diese Rechte ihres eigenen Kindes verletzen. Dagegen ist es völlig daneben, wenn Eltern dagegen vorgehen, dass sich Lehrer auch um andere Kinder als das eigene kümmern. Das geht die Eltern nichts an. Eltern können sich nur beschweren, wenn das eigene Kind vom Lehrer links liegen gelassen wird.

                                    Es ist absolut legitim, dass Eltern mit behinderten Kindern versuchen, die bestmögliche Schule für ihr Kind zu wählen, ob das nun früher die K-Schule war oder jetzt die Regelschule ist. Auch ist es völlig in Ordnung, dass Eltern ungern über die Behinderung ihres Kindes sprechen. Es ist sogar gut, dass sie instinktiv sich dagegen wehren. Nicht weil sie die Probleme ihres Kindes nicht wahrhaben wollen, sondern weil sie in ihrem Kind in erster Linie die Persönlichkeit sehen, die Stärken, den Willen des Kindes, am ganz normalen Leben teilzuhaben usw. Inklusion ist ohne Zweifel anstrengend, deswegen ist es unverschämt, Inklusionseltern zu unterstellen, sie würden ihr Kind nur aus Prestigegründen in eine Regelschule geben. Inklusionseltern nehmen bewusst in Kauf, sich viel mehr für ihr behindertes Kind anstrengen zu müssen. Das macht man nicht nur aus Prestigegründen...Wenn schon, macht man es, um auch als Familie weiter an der Gesellschaft teilhaben zu können und auch das ist völlig legitim und darf nicht Eltern vorgeworfen werden!

                                    Vielmehr ist es gut, dass es immer mehr ELtern gibt, die es nicht zulassen, dass die Gesellschaft ihre Kinder wegen einer Behinderung als wenig bildungsfähig und arbeitsfähig ansieht und deswegen in irgendwelche Sonderwelten abschiebt, um im Alltag nicht mit behinderten Menschen konfrontiert zu werden und auf sie Rücksicht nehmen zu müssen. Ein kluger Trägervorstand einer Privatschule sagte einmal in einer Sitzung, an die ich mich genau erinnere, obwohl das Jahre her ist: "Ich bin für die Inklusion behinderter Kinder an unsere Schulen, weil die Gesellschaft dann auch weniger alte Menschen in Altenheime stecken wird." Und alt werden wir alle mal und wissen nicht, ob wir bis zum Tod selbst-ständig sein können oder Hilfe brauchen...Werden wir dann abgeschoben oder dürfen wir selbstbestimmt unter unseren Lieben bleiben?

                                    Christine

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                                      AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

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                                      Wahrscheinlich wissen wir Eltern mit kleineren Kindern oder Schulanfängern nicht alles besser.

                                      Aber wir müssen eben genau schauen wie sieht die Schulentwicklung aus, gibt es an der zuständigen FS überhaupt noch Kinder mit denen das eigene Lernpartner u.s.w. findet.

                                      Es ist einfach nicht mehr so das es heißt du bist so oder so und deshalb musst du auf die Schule xy. Und von dieser Möglichkeit machen eben immer mehr Eltern gebrauch, was andere Eltern dann eben auch sehen und somit auch genauer hinschauen als zuvor bei der FS Pflicht.

                                      Lg Kristina

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                                        AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                                        Pressemitteilung des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern zur Kürzung von Lehrerstellen: kobinet

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                                          AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                                          Ja, wie mutig sollte man sein.

                                          Ich für meinen Teil sage, es darf nicht passieren, dass man aus Angst vor Benachteiligungen gegenüber des Kindes zusehen darf, wie Gesetze missachtet oder gebeugt werden.

                                          Man sollte nicht weg sehen und daneben stehen, wenn es nicht rund läuft und sollten die Kommunikationsversuche fruchtlos verlaufen, sollte man seiner Stimme auch das notwendige Gehör verleihen.

                                          Ich bin gegen eine defizitorientierte Betrachtungsweise, ich bin dagegen, dass die Sonderpädagogen sich um alle Kinder kümmern, nicht das ich es ihnen nicht gönnen würde, nur wird die vorenthaltende Förderzeit gerne dazu benutzt, sich zu rechtfertigen, man könnte nur das bewerten was man sieht. Bekommt das Kind aber höchstens 10 Min. Förderung am Tag, kann man wenig sehen und somit nichts bewerten, da müsste ich behaupten, mangels Förderung kann ein Lehrer wohl kaum kompetent bewerten.

                                          Natürlich würde sich das erübrigen, wenn nicht immer dieser Daseinsberechtigungszwang vorhanden wäre, würden diese Negativauflistungen ausbleiben und endlich mal Kompetenzen anerkannt werden, könnten sie von mir aus machen was sie wollen.

                                          Das mit der üblen Nachrede, so muss man es ja nun einmal nennen, habe ich bis jetzt überall erlebt, mit der Alibi-Erklärung, wir müssen das so schreiben, damit ihr Kind die Integrationshilfe kriegt, alles Quatsch und Mumpitz.

                                          Man kann sich getrost sicher sein, dass entgegen geltendem Recht gehandelt wird, sollten Eltern irgend etwas unterschreiben, heißt es später, wieso, sie haben das doch auch so gesehen.

                                          So werden dann die Akten - und wenn es nur über den kleinen Dienstweg ist - schamlos weiter gereicht.

                                          Das Schachern um Ressourcen ist erbärmlich, das Etikettieren der Kinder schamlos, ja manchmal kommt die Kritik herb rüber, doch auch ich habe mehrfach Gesetzesübertretungen erfahren und hätte ich es darauf angelegt, hätte ich noch viel härter durchgreifen können, doch ich bin immer zu einer gütlichen Eingung bereit, obgleich ich auch mittlerweile sehr unnachgiebig geworden bin.

                                          Denn ich muss den faulen Zauber nicht bezahlen, dies darf mein Kind. Deswegen bleibe ich hart.

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                                            Hallo,

                                            hier auch mal ein Link von mir zum Thema Inklusion.

                                            http://www.rp-online.de/nrw/staedte/...-aid-1.4000962

                                            Was sagt ihr dazu?

                                            Gruß Sandra

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                                              AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                                              Liebe Sandra,

                                              was ich dazu sage? Ich bin enttäuscht, weil es mir genau darum geht. Enttäuscht, weil in dem Artikel genau das rüber kommt, was hier als Befürchtung ausgesprochen wird und immer mit "Besserwisser Argumenten" niedergeknüppelt wird. Mein Kind trägt z.B. Windeln, sabbert und schleudert seinen Kopf nach rechts und links, dass die Spucke fliegt. Spucke, die Hepatitis Viren in sich tragen könnte! (Tut es nicht, weil ich ihn testen lassen habe) könnte aber. MRSA könnte auch dabei sein, habe ich aber auch testen lassen. Ist nicht und Ihr, bzw. eure Kinder? Seid ihr eigentlich getestet?
                                              Ich meine so wegen dem Verantwortungsbewusstsein. Egal, was ich sagen möchte, der Artikel drückt auf eine ganz verletzende Art und Weise das aus, worum es geht! Vielen Dank für diese klare Darstellung!

                                              Ja, wir können "sind doch" normal sein! Wir sind eben nicht behindert, wie die anderen! Wir sind anders und gehören nicht zu den sabbernden und stinkenden "Windelträgern" aus der Werkstatt! Und dann soll ich endlich kapieren, dass alle dazugehören?

                                              Ich glaub's nicht! Liebe Sandra bitte, wie hast du das gemeint?
                                              Zuletzt geändert von Myriam; 02.02.2014, 21:32.

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                                                Hallo Sandra,

                                                das Kind darf ja jederzeit in die Regelschule wechseln, aber wohl in eine 5.Klasse einer Sekundarstufe. Die Mutter meint, ihr Kind müsste auf dem gleichen Leistungsstand wie die Mitschüler sein, das stimmt aber nicht. Ich kenne ein Kind, das 15 Jahre alt ist und in eine 7.Klasse geht. In Bayern dürfen Kinder freiwillig eine Sekundarschule zwei Jahre verlängern, daher wird das wohl von den Schulbehörden zugelassen, dass man Kinder auch zwei Jahre unter seiner eigentlichen Jahrgangs-stufe einschulen kann.

                                                Alternativ müsste für diesen Jungen das Schulgesetz geändert werden. Ob das aber wirklich sinnvoll ist, bezweifel ich. Auch wenn behinderte Kinder von den schulischen Leistungen auf einer anderen Jahrgangsstufe sind, sind sie trotzdem in der psychischen Entwicklung eher auf Stand ihres Jahrgangs. Diese Einstufungen der Sonderpädagogen, das Kind sei auf dem Entwicklungsstand eines 8jährigen ist wahrscheinlich falsch. Jüngst habe ich von Schulpsychologen gehört, deren tägliches Brot IQ-Testungen sind, dass sämtliche IQ-Tests/Entwicklungstests für entwicklungsverzögerte Kinder nicht einfach übertragbar und nicht wirklich aussagekräftig sind.

                                                Christine

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                                                  AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                                                  Hallo Sandra,

                                                  ich habe nicht nur jüngst gehört, sondern selbst so einen Fall miterlebt. Das Mädchen wollte alles wie seine "normal" entwickelte Schwester erleben. Jungs kennenlernen, Freundschaft schließen, rauchen, küssen, Auto fahren und Kinder bekommen.

                                                  Sie ist heute in einem Wohnheim für schwer verhaltensauffällige Menschen. Man hat alles versucht. Meinem Kind wurde sie nie gewalttätig gegenüber, aber allen anderen Anforderungen gegenüber war sie psychisch nicht mehr gewachsen.

                                                  Das ist ein Beispiel aus der Realität! Ich finde es absolut unmöglich, wie hier mit einer Selbstherrlichkeit und Arroganz, die meines Erachtens teilweise äußerst grenzwertig ist, fachliche Inhalte laienhaft angezweifelt werden.

                                                  Mir tun hier die Kinder sowas von leid. Wenn man ein behindertes Kind hat, dann fördert man es und will klar das Beste. Selbstverständlich bietet die Inklusion auch heute viele Möglichkeiten einfach dazu. Ich lass mir auch nicht unterstellen, dass ich ein Gegner bin. Aber was hier in Threads zu lesen steht, da sträuben sich mir die Haare.

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                                                    AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

                                                    Liebe Myriam

                                                    Und ich persönlich kenne wiederum einen Fall wo ein Körperbehinderter Realschüler von der wohnortnahen Realschule bei sich ins Internat gewechselt hat mit 14 weil seine Freunde nicht mehr an ihn gedacht haben wenn sie ins Schwimmbad gingen o sich mit Mädels trafen.
                                                    Und als er dann im Internat war, weg von der 'Normalität' fing er das rauchen und Bier trinken und Party machen an.
                                                    Was tut man dann in so einem Fall zu Hause ist das Kind mehr oder weniger alleine und im Internat richtet es sich zu Grunde.

                                                    Lg
                                                    Zuletzt geändert von chris-123; 03.02.2014, 09:23.

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