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Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

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    AW: GU in NRW

    Hallo Myriam

    Meiner Meinung nach hat es viel zu lange gedauert, bis überhaupt jemand einmal die Bedürfnisse von Kindern mit Hochbegabung wahrgenommen hat. Wie gesagt es wurde auch hier aller höchste Zeit diese Kinder einmal wahrzunehmen. Ich hatte in der GS auch so einen Kandidaten in der Klasse und glaube nicht, das der beliebt war und nicht gedisst wurde, der hat es zum Teil schlimmer abbekommen als der , der nur "Schneckennudeln" geschrieben hat.
    Wie bereits erwähnt hat diese Elitebeschulung für mich nichts mit Inklusion oder den behinderten Kindern, es wurde Zeit , ja und Förderschule für die Hochbegabung muss wohl auch sein
    Ja, Myriam unsere LB Schule läuft auch aus, diese Art der Förderschulen hat bereits ausgedient und deren aus ist so weit ich weiss auch in BW besiegelt. Aber von KB GB Schulen ist bei uns noch nicht die Rede.

    Mein Wunsch ist ebenfalls ein einheitliches Schulsystem für alle Kinder und deren Bedürfnisse.
    Und da liegt eben Momentan auch das Problem. Wir sind aktuell betroffen was die Wahl zw. 2 Schulen angeht. Schule 1 ist die der Aussenklasse, Sonderpäd. sind vor Ort, können also flexibel in ide Inklusive Klasse und dort unterstützen, diese Schule ist kein wenig Barrierefrei , hat viele Treppen, das Inklusive Konzept ist noch nicht ganz ausgereift (nicht in unserem Einzugsgebiet, jedoch selbe Stadt).
    Schule 2 Komplett Barrierefrei, mit Aufzug, wird Gemeinschaftsschule, hat tolle Konzepte...........allerdings keine SOnderpäd (Im Einzugsgebiet). vor Ort. Wir werden auch den runden Tisch zur Entscheidungsfindung brauchen um von allen Beteiligten die Wege aufgezeigt zu bekommen.

    Es geht doch in erster Linie darum Lösungen so individuell wie möglich für die Kinder zu finden. Und das wir im Moment noch keine Wunder erwarten......ist klar, aber Sinn muss es machen. So damit das Kind glücklich ist, die Schule und auch wir als Elternhaus mit den vorzufindenden Bedingungen gut umgehen und fördern können. Dafür nehme ich aber gerne die Hilfestellung des Schulamtes, der Schulen und Pädagogen an.

    Das Inklusionstagebuch kannte ich bereits, da es auch bei uns in aller Munde ist, jedoch bekommt die Pädagogin selbst von einer Kollegin Kritik, das sie wohl recht unmotiviert in der Geschichte ist........so sehe ich es auch.
    Eine Frühchenmutter die ich aus Intensivzeiten kenne hat ihren Sohn auch in der nächst grösseren Stadt inkludiert, er ist KB, GB, Shuntversorgt, hat eine Epilepsie, wird von der dortigen GB Schule betreut und sehr vorbildlich, trotz seiner GB wird er momentan in Mathematik noch zielgleich und in Deutsch teilweise zielgleich und teilweise zieldifferenziert beschult. So und nun frage ich dich: An welcher GB Schule bekommt ein GB Kind die Chance von Klasse 1 an, Grundschulstoff vermittelt zu bekommen, bis Grenzen erreicht sind??

    Wenn man z.B. den Bericht dieser Pädagogin ließt hätte man ihr von Beginn an sagen müssen, lass es, wenn sie nicht einmal über so viel Eigenorganisation und Förderfähigkeiten verfügt, Kinder ihres Fachgebietes ordentlich zu unterstützuen, was macht sie dann in ihrer Schule?? Sie geht doch nur in andere Räumlichkeiten, das Kind ist doch in einem anderen Gebäude nicht anders Förderbedürftig als an einer GB Schule. Und an der GB Schule hat wohl ein Kind auch nicht viel mehr als der vorgegebenen Std. an Einzelförderung des Sonderpäd.

    LG Kristina
    Zuletzt geändert von chris-123; 25.03.2013, 14:54.

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      AW: GU in NRW

      Zitat von Myriam Beitrag anzeigen
      Hier habe ich noch einen Link zu einem Inklusionstagebuch. Darin schreibt eine Sonderpädagogin so über ihren Alltag und wie sie damit zurechtkommen muss, bzw. beschreibt ihre Möglichkeiten zur Umsetzung des Inklusionsgedankens.
      Hallo Myriam,

      ich habe mir das Inklusionstagebuch durchgelesen und es hat meine Meinung zum Thema Inklusion nur bestätigt.

      Inklusion kann für Kinder ein Segen sein aber nicht auf Biegen und Brechen.

      Es würde niemand auf die Idee kommen einen Hauptschüler in eine Klasse mit 25 Gymnasiasten zu setzen eben weil es nicht passen würde aber von einem geistig behinderten Kind wird genau das verlangt wenn man es in eine Regelklasse setzt.

      Diese Kinder brauchen nun einmal andere Förderung um sich bestmöglich zu entwickeln.

      Gruß Sandra

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        AW: GU in NRW

        Hallo

        Zitat, der Förderlehrerin:dass ich es auch nicht gut kann und auch nicht will.

        Schade........
        Da hilf auch das beste Inklusionsangebot der RS nicht auch ohne Frontalunterricht.
        Die Armen Kinder, was doch sehr verwunderlich ist, wenn die Pädagogin so beschäftigt ist mit der Zusatzförderung der ihr anvertrauten Kinder in der Inklusion, wie sie dann noch im vorbeigehen, Förderbedarf bei anderern Kindern feststellen kann und noch andere Kinder unterstützt statt die Kinder die sie fördern soll.

        Und was mir noch aufgefallen ist, der Regellehrer sieht offensichtlich Potential bei 2 Schülern diese Zielgleich zu beschulen, sie geht mit Engagement dagegen und kann sich nicht vorstellen wie das gehen soll. Natürlich mit Sonderpäd. Unterstützung die sich der Regellehrer erhofft, hatte. Für die Kinder scheitert also die Zielgleiche Beschulung daran, das die Sonderpäd. nicht weiss wie.......
        Oder das sie sich als "A13" Kraft von der "unterbezahlten" Regellehrerin nicht annehmen kann, das diese sagt, Nein erst einmal werden alle gleich beschult, vielleicht liegt dies daran das die Regellehrerin sich auch erst einmal ein Bild von den Fähigkeiten der Kinder machen muss und möchte??
        Und genau dies schätze ich am Inklusiven Unterricht, man reduziert ein Kind nicht sofort auf seine Behinderung oder auf sein IQ .

        Ich sehe auch die Not in der die Pädagogin ist , aber eben auch die Defizite die sie selbst als Pädagogin hat wie wahrscheinlich viele anderen auch.

        Ich finde den Vorschlag in BW die Lehrerausbildungen neu zu gestalten sehr gut. Es wird dann eben keine Sonderpäd. mehr geben sondern nur noch GS Lehrer mit Sonderpäd. Fähigkeiten, für die oberen Klassen Lehrer die von Hauptschule bis Gymnasium unterrichten können.

        LG Kristina
        Zuletzt geändert von chris-123; 27.03.2013, 09:16.

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          AW: GU in NRW

          Hallo
          Hier die Förderquoten aus 2012-2013.
          http://www.schulministerium.nrw.de/B...rderquoten.pdf


          Am Dienstag werden die Eltern des autistischen Kindes weitere rechtliche Schritte einleiten.



          Aus der Schule unseres Sohnes kann ich nur gutes berichten. Dort geben sich die Lehrer mit den GU Kindern viel Mühe,
          und sie bekommen dort Unterstützung wo sie schwach sind.Wichtig ist das die Kinder nicht wieder separiert werden und
          aus dem Klassenverband herausgelöst werden. In der Schule bekommen sie ihre Förderung im Klassenverband.
          In anderen Schulen läuft das nicht so gut.

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            AW: GU in NRW

            ... und begibt sich auf den Marsch durch das Bildungssystem, öffnen sich die Schützengräben der Ideologie. Schnell stößt man auf Frontlinien, wie sie nur der Eifer zieht. In Gesprächen, Internetforen, Aufsätzen werden erschöpfte, überforderte Lehrer und Schulleiter dem Verdacht ausgesetzt, bloß zusätzliches Steuergeld für ihre Schulhäuser schinden zu wollen oder mehr Planstellen. Besorgten Eltern wirft man vor, Behinderte aus den Regelschulen heraushalten zu wollen, um ihre eigenen nicht behinderten Kinder vor schlechtem Einfluss – also vor Niveauverlust – zu schützen. Förderpädagogen wird unterstellt, nur an Pfründen festzuhalten, an den höheren Gehältern zum Beispiel, die sie an Sonderschulen beziehen.

            Warum ist die Debatte so aufgeladen? Und warum unterscheidet sich die Wirklichkeit so vom Kitsch auf den Plakaten? Irgendwo auf dem Weg, den der Inklusionsgedanke genommen hat, von der Politik bis in die Grundschule, muss etwas auf der Strecke geblieben sein. ....
            der ganze Artikel steht in der Zeit

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              AW: GU in NRW

              Hallo Hans Gerd ,


              wer bestimmt denn eigentlich wer ein GU Kind ist und sind alle Förderschüler, unabhängig der Schwere ihrer Behinderung GU Kinder?

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                AW: GU in NRW

                Hallo Myriam

                Die Antwort auf deine Frage lautet:

                Ein GU- Kind ist ein Förderschüler, ein Kind mit Sonderpädagogischen Förderbedarf. Ein GU-Kind geht auf einer Regelschule in den Gemeinsamen Unterricht. Ob dieses Kind in einer Regelschule oder in einer Förderschule geht, es bleibt dasselbe, hat man ein AO-SF Verfahren durchlaufen, und ist etikettiert , ist dies ein Förderschüler. ( GU ) heißt Gemeinsamer Unterricht behinderter und nicht behinderten Schüler in einer Regelschule.

                MFG Hans-Gerd Reinke

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                  AW: GU in NRW

                  Hallo Gero

                  Ich habe gerade deinen Artikel gelesen. Ich kaufe mir diese Zeitung,,Die Zeit " jede Woche, ich brauche eine ganze Woche um sie zu lesen. Die Überschrift hieß .: Wie viel anders ist normal ? Ja das frage ich mich auch manchmal. Wer sagt uns denn was normal ist, und was nicht? Es gab natürlich in diesem sehr großen Artikel, Pro und Contra. Das Interview von Herrn Hüppe gefiel mir sehr gut. Ich bin ein Fan von ihm. Seine Darstellungen und Erfahrungen, kenne ich doch woher. Und in seinen Äußerungen spüre ich die Verzweiflung, Sorge und Not. Er Kämpft für mehr Gerechtigkeit und weiß genau wie dieses System der Aussonderung funktioniert. Seine Berichte lese ich immer wieder sehr gerne, er ist für Veränderung. Wie es mit Inklusion weitergeht, werden wir sehen. Kann nur besser werden. alles was neu ist, ist auch schwierig und man lernt daraus.

                  Einen Satz aus der Zeitung möchte ich doch wiedergeben, und vielleicht regt er Menschen an auch solche Zeitungen zu lesen.

                  Von Hubert Hüppe :
                  ,,Wir leisten uns einen riesigen und teuren Aussonderungsapperat.
                  Dieses System ist gescheitert "

                  Liebe Grüße
                  Elfriede B.

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                    AW: GU in NRW

                    Hallo Gero

                    Ich kann erahnen, was auf dem Weg des Inklusionsgedankens zur Grundschule verloren gegangen ist............das Kind selbst.
                    Es wird zunächst abgeklärt, will jemand das Kind überhaupt, dann wird abgeklärt, welche Förderschule will bzw. kann überhaupt noch aufgrund vieler Einzelinklusionen und Eltern die laut genug schreien und auf einmal im GU 10 Sonderpäd Std. mehr zugeschustert bekommen weil irgendwo anders 2 Kinder mehr std. hatten, dann wird der Schulträger gefragt ob er sich das Kind an dieser Schule vorstellen kann........dann kommt lang lang nichts und dann kommt das Kind das am Besten noch einen Kniefall machen muss weil es doch behindert ist und an diese tolle Schule darf. Mein Körperbehindertes Kind wird mit 99prozentiger Sicherheit an der GS bleiben müssen wo seine jetzige Aussenklasse war diese Schule ist räumlich eigentlich ungeeignet aber die Sonderpäd. haben keine Kapazität mehr hin und her zu fahren. Die geeignete Schule für ihn hat einen Aufzug und ist Barrierefrei.......geht nun nicht weil die Sonderpäd. Förderung an dieser Schule nicht gesichert werden kann......also bleibt das Kind höchst wahrscheinlich da wo die Lehrer vor Ort sind, nicht da wo es für ihn der geeignete Schulort wäre.........So was tut man da als Eltern.....nichts hinnehmen und gut.
                    Vielleicht weiss ja jemand Rat, was man in so einem Falle tut.
                    Ich bin sehr für Inklusion und mein Sohn macht nun den Weg von der Diagnosekl. der LB Schule in die Inklusive Beschulung als Körperbehindertes Kind. Ich bin wirklich Feuer und Flamme für diese Beschulungsart.
                    Jedoch habe ich inzwischen auch etwas Inklusionsfrust wie man vielleicht bemerkt, weil ich einfach den Eindruck habe, das das Kind nicht an erster sondern an letzter Stelle steht.
                    Wenn man nicht gerade klagt oder Beschwerdebriefe schreibt.
                    So geht Inklusion eben nicht und so ist sie auch nicht gedacht. Bei aller Freude das unser Kind am Wohnort und in seinem sozialen Umfeld bleiben kann auch nicht unbedingt die unmotiviertesten Lehrer und Schulleitungen bekommt..........Regt mich die vorgehensweise dermaßen auf, das ich so langsam wirklich geneigt bin zu sagen, macht doch alle was ihr wollt ihr wisst es doch eh besser.......Entscheidungsfreiheit der Eltern, ja bestimmt, wenn vorher aber mit allen abgeklärt ist ob sie damit Leben können......ohne das Kind überhaupt zu kennen......

                    LG Kristina
                    Zuletzt geändert von chris-123; 29.03.2013, 18:32.

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                      AW: GU in NRW

                      Hallo Kristina

                      Ich habe gerade deinen Bericht gelesen. So wie ich das jetzt verstanden habe, geht dein Kind in einer Grundschule als KB-Kind.?
                      Nun, ist es richtig das dein Kind in einer Grundschule eine Aussenklasse besucht? Darf ich davon ausgehen, das dort nur Kinder mit Sonderpädagogischen Förderbedarf beschult werden ???
                      Ich denke jetzt mal nicht darüber nach, was wäre wenn, wenn es dann so wäre.!!!!!
                      Ich würde mich freuen, wenn du mir Antworten würdest. Wäre es so, würde ich deine ... und Nachdenkliche Schreibweise verstehen..
                      Eltern müssen auch im GU was aushalten. Ich habe vor zwei Wochen eine Erfahrung gemacht, die schlug das Fass aus dem Boden.
                      Habe Bedenken ob ich das schreiben soll, könnte meinen Sohn im GU was die weiterrführende Schule angeht Schaden. Auf jeden Fall schreibe ich die Geschichte meines Sohnes auf , auch diesen Vorfall. Dann wird veröffentlicht. Wird was dauern. Ach ja Kinder im GU, das kann ich auf jeden Fall sagen, haben immer die schlechten Karten. Sie sind die letzten wo man sich drum kümmert. Dennoch haben sie den Zugang zur Bildung , und lernen mehr als auf einer Förderschule. Bei uns ist es im Moment so, alle machen Werbung und wollen was tun. Eine Hauptschule in unserer Gegend hat eine Job Börse veranstaltet. Mit Unternehmern aus der Gegend, Klasse gemacht. Eine KB Schule ebenfalls.Mit Behindertenwerkstätten und anderen Organisationen. Aber keine Unternehmer aus der Wirtschaft. Die Idee von der Förderschule nicht schlecht, sagt uns aber es ist nicht gedacht die Jugendlichen in der Wirtschaft unterzubringen, wo sie aber nichts für können.Was sollen sie auch machen? Da ist der Staat gefragt.Eine LB Schule aus unserer Region, besonders Schlau !!!!????? Sie bekamen ein Preis verliehen 10 Platz.Weil sie so gute Berufsvorbereitungs Maßnahmen den Jugendlichen bereiten, Theatervohrführungen wo es um Berufe geht, ein Berufswahlcamp, und jeder bekommt als Abschlußgeschenk einen Berufswahlordner, wo sich alles um Berufe dreht. Das wird ihnen auch helfen !!?? Das ist doch beschämend , da wird noch Werbung mit gemacht. Das ist doch die reinste Augenwischerei. Sie nennen sich eine Gute und Starke Schule. Ich schreibe jetzt nicht was eine Mutter zu mir sagte, als sie diesen Bericht las. Man kann auch alles schönreden. Die Wahrheit sieht anders aus. Eine noch ganz andere Sorge umtreibt mich, die Sprachstandserhebungen in NRW speziell auf unserem Ort gemünzt. Ich muss noch einige Recherchen betreiben, ich Ahne schlimmes, was sie vorhaben könnten.Warten wir ab. Kristina, ich wünsche dir viel Kraft, zehren wird sie , diese Kraft. Sorge für Ruhepausen, ganz wichtig.
                      Morgen muss ich arbeiten, deshalb schließe ich jetzt,wünsche allen gesegnete Ostern, und den Frühling.

                      Da freue ich mich drauf, Wärme, Blumen, Garten und viel Lesen.
                      Im Garten.

                      Liebe Grüße an alle, auch Myriam, Christiane,Gero, Kristina, und Sandra und alle anderen.

                      Elfriede B. Und auch unsere Leser............................

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                        AW: GU in NRW

                        Liebe Elfriede

                        Doch, die beiden Eingangsklassen bestehen nur aus Schülern mit Förderbedarf. Und ich muss auch sagen, das die Lehrer dort zumindest im Eingansbereich sehr gute Arbeit leisten. Immerhin gehen nun 8 Schüler ohne Förderbedart in die Regelbeschulung, meines mit Förderbedarf und der Rest wird wahrscheinlich je nach Entscheidung der Eltern noch das 2. Jahr Eingangsbereich machen. Wie es für die Kinder dann weiter geht weiss man noch nicht genau, da die LB Schule ja ausläuft.
                        Die Kinder die gehen machen alle samt nochmal das 1. Schuljahr der GS, da ja Stoff fehlt, dies hat man im Vorfeld auch unterschrieben, macht ja meiner Meinung nach auch Sinn.
                        Es liefen Kooperationsprojekte und die Schüler unserer Klassen waren auch mehrmals vereinzelt in den Regelklassen.

                        Unser Aktuelles Problem ist wie oben beschrieben, wählen wir die zuständige Grundschule die auch zur Gemeinschaftsschule werden wird, die auch z.B. im Bereich Lesen Schreiben lernen dies tut wie unsere Eingangsklasse wird unser Sohn nicht mehr von der LB Schule betreut d.h. er wird Schüler der KB Schule und die kommen einfach nicht , die waren nicht einmal in der Beratungsfunktion da.


                        Im Gegenzug wurde bereits mit der GS wo sich die Eingangsklasse befindet , die noch das Lesen und Schreiben erlernen wie wir vor 32 Jahren an dieser Schule u.eben noch keine Lernatteliers , Wochenpläne us.w. hat abgeklärt mit samt Schulleitung und Schulträger ob sie unseren Jungne dort beschult sehen.
                        Ausserdem bekommt nicht mehr jedes Kind automatisch sein "Rucksäckchen" mit Std. sondern man muss erst mal schauen... also gibt es wohl keine Std. mehr pro Förderbedarf sondern es wird verteilt was übrig und möglich ist. Ich verstehe es ja, das man den Kindern in den Förderschulen nicht die Lehrer einfach vor der Nase wegziehen kann, darum geht es mir nicht, weder die Lehrer noch die Schüler in Förderschulen oder im Inklusiven Unterricht trifft da eine Schuld.
                        Auch sind ide Lehrer motiviert auch die Schulleitung, aber was bringt es mir, wenn sie nicht wissen wie sie es umsetzen werden. Was bringt es wenn es zu uns heisst wir warten die Bildungswegekonferenz ab, dann entscheiden alle gemeinsam........Es ist doch bereits entschieden. Und ganz ehrlich Elfriede, dem Schulträger traue ich mich nicht auf die Füße zu stehen, wäre dieser noch nicht involviert wäre ich nciht so resigniert.
                        Dann kommt eben das Druckmittel mit der KB Schule hinzu, wir möchten diese Schule nicht und wir brauchen sie auch nicht, die haben uns vor der Rückstellung so viel unnötigen Stress gemacht, obwohl sie wussten das sie unserem Sohn nicht einmal einen Lernpartner bieten könnten mit dem er sprechen kann......dann sind die mit ihren Kindern wirklich ausgelastet, also schaffen sie die zusätzliche Betreuung doch gar nicht wenn sie schon die Beratungseinsätze nicht geregelt bekommen. Ausserdem kennen sie unseren Sohn nicht, wie soll da nun jemand einen Förderplan erstellen, wenn sie gar nicht wissen, was in dem Jahr zuvor gelaufen ist und was unser Sohn schon kann und was nicht..........
                        Und deshalb habe ich das Gefühl, es wird nach allem und jedem geschaut und auf das Kind am letzten.
                        Ich glaube jeder wird sich schon von aussen aus diesem Grunde kringelig lachen, wenn man erzählt, das Kind wird an einer Schule mit zick Treppen beschult , obwohl am Wohnort eine Schule mit Aufzug und Barrierefreiheit ist, weil das Kind aber dort nicht ausreichend Sonderpäd. versorgt werden kann zum jetztigen Zeitpunkt.
                        Dies ändert sich bestimmt wenn die Schule zum übernächsten Schuljahr Gemeinschaftsschule wird, aber da kann ich doch mein Kind nicht mehr aus der anderen Schule herausreissen.
                        Es ist jetzt wo sich die Klasse trennt in der er ist, jetzt ist doch der Zeitpunkt da wo er weiss , das nicht nur er geht sondern das es ein "Vorschuljahr" war.
                        Den Runden Tisch warte ich ab wobei klar ist das dieser nur Proforma stattfindet.
                        Eine Möglichkeit hätten wir noch........gar keinen Förderbedarf mehr feststellen lassen , aber dann wird ihn wohl auch gar keine Schule aufnehmen........
                        So würden wir mit Druck auf Gegendruck reagieren und müssten abwarten wer zuerst mürbe wird und an wem geht es dann runter?
                        Deshalb werden wir es hinnehmen müssen wie es ist, wenn kein Wunder geschieht......

                        Deine Bedenken kann ich verstehen, das man in Foren nicht alles so niederschreiben sollte, weil man nie weiss wer mitliest und ob es einem nicht bzw. dem Kind zum Verhängnis wird.
                        Aber wenn sich die betreffenden Mitleser,, denn Korrekt verhalten würden und im Sinne der Kinder handeln würden, dann würden sie doch auch nur gutes Lesen können........oder??

                        Liebe Grüsse
                        Kristina
                        Vielen Dank für die netten Ostergrüsse, dies gebe ich gerne zurück........Natürlich auch an alle anderen Mitschreiber und die Forum Betreiber, Mods.......Ein Frohes Osterfest
                        Zuletzt geändert von chris-123; 30.03.2013, 09:47.

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                          AW: GU in NRW

                          http://www.gew-bw.de/Binaries/Binary..._-_Vortrag.pdf


                          Hallo
                          Normalerweise muß das Schulamt einen Sonderpädagogen zur Verfügung stellen.
                          Die BRD hat die UN Resulution unterzeichnet und man muß den Eltern eine Sonderschule iund eine ortsnahe Regelschule anbieten.
                          Sie haben ein Anrecht auf eine Beschulung im GU.Da die LB Schulen mit der Zeit auslaufen ist es Klar das sie die Kinder
                          selektieren. Wenn du den Ordner unseres Sohnes von der ehemaligen KB Schule sehen würdest schlägst du die Hände über dem Kopf
                          zusammen. Die wollen doch nur das Diese Schulen erhalten bleiben.
                          MFG
                          Hansgerd

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                            AW: GU in NRW

                            Lieber Hans Gerd

                            Vielen lieben Dank für den Link.

                            Es ist richtig, das das Schulamt meinem Sohn Std. zur Verfügung stellen müssen. Wenn sie aber nicht genug haben, bekommt man das was zur Verfügung steht, wie gesagt das Rucksäcken pro Förderbedarf ist hier schon abgeschafft.
                            Sie bieten uns auch gleich 2 Förderschulen an, sie bieten uns auch eine GS an, die wir aber nun einmal für die Zukunft nicht als die geeignete sehen. Für dieses Jahr war sie ja o.k. Aber später, der Musiksaal ist im 3. Stock, das Rektorat auch, der Technikraum und TW Räume im Keller oder 1.OG so, nun das Klassenzimmer bleibt, bis er die übrigen Räume erreicht hat ist die Std. fast um.

                            Die andere RS ist räumlich für seine körperlichen Bedingungen ausgestattet. Leider sind da keine Sonderpäd. vor Ort und er würde nun einmal wieder Schüler der KB Schule, weil die Lehrer der LB Schule sagen, da sind wir und unsere Kinder haben an dieser Schule zu bleiben, da wir nicht hin und her fahren können.
                            So, was tut man da????????
                            Wie gesagt, mit der KB Schule wird das nichts, es fehlt der Vorlauf und das Kennen des Kindes und vor allem die Bereitschaft in die Inklusive Beschulung zu gehen und wir möchten sie auch gar nicht.
                            Jeder tut einfach was und keiner weiss glaube ich so genau was.

                            Natürlich möchte jede FS Schüler, kann ich auch verstehen und es gibt doch auch noch genügend Eltern die die FS wählen.
                            Dann kann man doch die Kinder die in die Inklusive Beschulung gehen werden einfach gehen lassen ohne 1000 Steine in den Weg zu legen. So gut wie dem Kleinen das Jahr noch getan hat, so langsam bereue ich es aber den Weg über die LB Schule gegangen zu sein anders wäre glaube ich vom Verwaltungsakt und von der weiteren Inklusion leichter gewesen.....ich glaube es ist echt schwer ein kind von der FS in die Inklusive Beschulung zu bekommen..........ich weiss nicht was da im Moment in den Köpfen vor geht, sit es Planlosigkeit Unsicherheit, bie uns ist es wirklich komplette Neuland in der Stadt.....

                            Wie gesagt wir warten die Bildungswege Konferenz ab und dabei kommt heraus das er auf die GS geht wo die Aussenklassen sind, haben eh schon alle beschlossen.

                            LG Kristina
                            Zuletzt geändert von chris-123; 30.03.2013, 14:49.

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                              AW: GU in NRW

                              Hallo zusammen,

                              leider wurden in den Letzten Jahren viel zuwenig Sonderpädagogen ausgebildet. Sie fehlen an allen Ecken und Enden. Förderschulen leiden seit Jahren unter eklatantem Mangel an Fachkräften. Jetzt der Druck der Umsetzung der UN-Konvention. Meine Frage scheint berechtigt, wer wird der Verlierer am Ende werden? Der Förderschüler, oder der inkludierte Schüler?

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                                AW: GU in NRW

                                Liebe Myriam

                                dieses Problem ist bei uns auch vorhanden und leider kann sich keiner die Sonderpädagogen aus dem Ärmel schütteln.

                                Bei uns ist es auch so, das aus der Diagnoseklasse nur die Kinder in die Regelbeschulung geschickt werden, bei denen es abzusehen ist das sie kognitiv dazu in der Lage sind. Also wenn man es genau sieht wird mein Sohn gar nicht inkludiert sondern intigriert. Also könnte doch Kindern wie meinem Sohn auch ein Regellehrer (von denen es einfach auch mehr gibt) zur Unterstützung zur Verfügung gestellt werden für die paar Std. und eine Förderschule könnte beraten, bei solchen Kindern wie meinem Sohn wäre das auch kein Problem. Wir sind wirklich nicht anspruchsvoll oder fordern alles ein aber wenn einem schon das minimum an vorhandenen Räumlichkeiten verwehrt werden soll, da hört es meiner Meinung auf.

                                Ich verstehe auch die LB Schule nicht warum sie uns so einem Druck aussetzen, wenn wir nur das Gebäude wechseln unseren Sohn fallen zu lassen wie eine heisse Kartoffel........also ist er denen doch genau so egal, es war ein so tolles miteinander ich hab geholfen wo ich konnte hab die Hilfsmittel organisiert, selbst Handschuhe und Desinfektionsmittel für den Schulbegleiter, Toilettensitz ich hab wirklich alles getan, wenn die Begleitung ausgefallen ist und nicht sicher war ob der Pflegedienst ersatz hat, habe ich mich angeboten (Fällt natürlich in Zukunft alles aus, ist ja Job der KB Schule) ich weiss nicht was ich falsch gemacht habe!! Vielleicht plant man bei uns auch Schwerpunktschulen, das die LB und E Kinder in einer Schule untergebracht werden und die KB und GB in der anderen ich hab keine Ahnung was da los ist. Und bei so wenig transparenz kann man sich doch auch gar nicht entscheiden.

                                Deine Frage ist mehr als berechtigt und die stelle ich mir auch. Wir werden alle Live dabei sein und die Tränen unserer Kinder trocknen.
                                Es ist doch am Ende der Politik, den Schulträgern und Schulämtern allen eigentlich egal welche Schule , welche Schüler , Lehrer und Eltern auf der Strecke bleiben. Keine 20km von uns weg, wo auch der Sitz des Schulamtes ist sind die Inkludierten Kinder bestens versorgt, da geht die GB Schule am Stock, weil sie die KB und GB Schüler alleine versorgen muss. Und bei uns keine 20 km weiter weg, gehen die inkludierten Kinder zukünftig am Stock da es ja erst jetzt beginnt mit der Inklusion, bei uns an der GS der Aussenkl. ist nur 1 Autistisches Kind inkludiert.......

                                LG Kristina
                                Zuletzt geändert von chris-123; 30.03.2013, 20:35.

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                                  AW: GU in NRW

                                  Hallo
                                  Im Fall des autistischen Kindes wird meines Erachtens mit gezinkten Karten gespielt. Die in der Sonderschule wollen nicht das
                                  ihnen jemand in die Karten schaut. Weil sie eine eigene Sozialarbeiterin einsetzen. Dann hat man 2 Fliegen mit einer
                                  Klappe geschlagen. Das Amt braucht keine teure Fachkraft zu bezahlen und die Schule ist den externen Schulbegleiter los.
                                  Eine Sozialarbeiterin weiß nicht wie man mit diesen Kindern umgeht und ist keine 1zu1Betreuung sie ist auch für andere
                                  Kinder verantwortlich.

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                                    Hallo HansGerd,

                                    mir ist jetzt nicht bekannt, wie die Ausbildung einer Sozialarbeiterin außerhalb Bayerns ist, aber bei uns werden diese gerade bei Menschen mit erhöhtem und umsichtigen Betreuungsbedarf eingesetzt. Wer wäre denn von der Ausbildung her bestens geeignet? Eine heilpädagogische Fachkraft? Meinst wirklich, dass die Schule sich selbst ins Bein schießt und die eher entlastenden Kräfte raus katapultiert? Ich finde zwar die vielen Schulbegleiter in den einzelnen Klassen eher schrecklich und würde lieber eine generelle Aufstockung zu Lasten des Kultusministeriums vorziehen, aber es erstaunt mich hier im Thread immer wieder, wie angeblich bei euch die Schulen so unterwegs sind.
                                    Zuletzt geändert von Myriam; 01.04.2013, 14:30.

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                                      AW: GU in NRW

                                      Bei uns wären alle Beteiligten froh, wenn SozialarbeiterInnen als Schulbegleiter eingesetzt werden. Unsere Kostenträger meinen, dass das JedeR nach einer Schulung machen kann.

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                                        Hallo Gero
                                        Hier etwas zu lesen
                                        TEIL1
                                        Das autistische Kind - und sei es noch so begabt - bleibt in der Schule in den meisten Fällen Außenseiter und Sonderling, wenn es auf sich allein gestellt ist. Es ist mit der Situation in der Klasse häufig überfordert. Oft auch in der kleineren Klasse einer Sonderschule.

                                        Häufig gibt es auch schlechte Schulnoten, allerdings nicht wegen mangelnder Intelligenz des Kindes sondern weil z.B. die Umgebung zusehr vom Schulstoff ablenkt, weil ein Konflikt in der Pause sich noch auf die weiteren Schulstunden auswirkt oder weil die vorgegebenen Texte und Aufgaben in der Form nicht verstanden werden.

                                        Das autistische Kind benötigt jemanden ganz für sich allein, der ihm die Umwelt filtert, strukturiert, überschaubar und verständlich macht, und der zwischen allen Beteiligten vermittelt.

                                        Das kann auch ein noch so motivierter Lehrer kaum leisten, denn er muss sich um alle Kinder kümmern, und besonders in den Sonderschulklassen benötigen alle Kinder auch besondere Fürsorge.

                                        Deshalb ist die integrative Förderung durch eine mobile therapeutische Betreuung in der wohnortnahen Schule (Schulbegleitung) eine sinnvolle und erfolgreiche Lösung.

                                        Zumal in einer Regelschule am Beispiel der anderen Kinder "normales Verhalten" bewusst gemacht und eingeübt werden kann, und somit die Möglichkeit einer Integration in die Gesellschaft besser gegeben ist.

                                        Heinz Sterr, Sonderschulrektor, Schule an der Heckscher Klinik, Beratungsschule für Kinder und Jugendliche mit autistischen Verhaltensweisen, München, schreibt in dem Buch "Autismus, ein häufig verkanntes Problem" in dem Kapitel "Autismus im Schulalter" zu diesem Thema

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                                          Teil2

                                          "Da es keine wesenseigene Schulform für Autisten gibt, haben die Kinder und Jugendlichen den im Schulgesetz verankerten Anspruch auf Integration in der wohnortnahen allgemeinen Schule. Durchschnittlich begabte autistische Schüler sind durchaus in der Lage, das Bildungsgut der allgemeinen Schulen bei entsprechender mobiler therapeutischer Betreuung zu bewältigen. Den oft extrem ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten von Autisten stehen Lehrer und Mitschüler einer Regelklasse jedoch großenteils ratlos gegenüber. Gegenwärtig sind für autistische Kinder und Jugendliche, selbst bei guter kognitiver Begabung, die 'Überlebenschancen' in den allgemeinen Schulen äußerst gering. Das unentbehrliche Angebot individueller Hilfen, etwa in Form von Schulbegleitung, scheitert häufig an der Kostenfrage. Die Lehrer an Regelschulen wurden zudem während ihrer Ausbildung überhaupt nicht oder nur unzugänglich auf den Umgang mit autistischen Kindern und Jugendlichen vorbereitet. Deshalb sind sie den oft außerordentlichen Anforderungen, die ein Mensch mit Autismus an sie, die Schüler ihrer Klasse und an die gesamte Schule stellt, nicht gewachsen.

                                          Eltern autistischer Kinder und Jugendlicher weichen deshalb in der Beschulung seit Jahren, soweit die Möglichkeit dazu besteht, auf den Besuch von Förderschulen aus. Vor allem in Schulen zur individuellen Sprachförderung, in Schulen für Körperbehinderte und in Schulen für Sehbehinderte finden autistische junge Menschen bei Vorliegen dieser oft nur ansatzwei-se feststellbaren Behinderung immer wieder Aufnahme und können dort auch bei enger Zusammenarbeit von Lehrern und Eltern erfolgreich beschult werden.

                                          Gleichwohl kann integrative Förderung autistischer junger Menschen durch mobile therapeutische Betreuung in der wohnortnahen Schule gelingen, wenn folgende Forderungen gebührende Berücksichtigung finden:

                                          Ausbildung und regelmäßige Fortbildung aller Lehrer der allgemeinen und weiterführenden Schulen im Hinblick auf den Umgang mit einem autistischen jungen Menschen in der eigenen Klasse
                                          sorgsame Auswahl der Schule und der Lehrerpersönlichkeit
                                          Enge Zusammenarbeit zwischen den Lehrern der allgemeinen Schule, den mobilen therapeutischen Betreuern und den Eltern autistischer Kinder
                                          Vorbereitung aller Schüler der Klasse und deren Eltern auf den autistischen Mitschüler
                                          Bereitstellung besonderer räumlicher Ausstattung, die für den autistischen Schüler unabdingbar ist (etwa Arbeitsplatzgestaltung, Rückzugsmöglichkeiten, reizarme Zonen)
                                          Rücksichtnahme auf individuelles Lernverhalten (etwa Lerntempo, Zwänge in der Arbeitsweise, übergroßes Interesse für besondere Themen, Umfang des Lernstoffes, Problem des Leistungsnachweises)
                                          Verständnis
                                          für die Unfähigkeit des Autisten, Beziehungen zu anderen Menschen aufzunehmen
                                          für seine Möglichkeit, Sprache nur begrenzt zur Kommunikation zu benutzen und zugleich ein geringes Maß an Gestik und Mimik aufzubringen
                                          für die Tatsache, dass er Sprache nur eingeschränkt entschlüsseln kann
                                          für seine eingeschränkte Fähigkeit zum Blickkontakt
                                          für seine reduzierte Hinwendung zum Gegenüber
                                          für die unangemessene Art seiner Interaktionen
                                          für die ihm innewohnenden individuellen Gesetzmäßigkeiten

                                          Dem autistischen Kind soll im Unterricht der allgemeinen Schule so wenig wie möglich eine Sonderrolle zuteil werden, wiewohl es ohne spezifische Betreuung nicht auskommt.

                                          Der gegenwärtige Aufbau und Ausbau der Mobilern Sonderpädagogischen Dienste erweist sich als überzeugende Maßnahme zur integrativen Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Auch im Förderbereich des Autismus liegt ein bislang noch unbestelltes Feld, das der Mobile Sonderpädagogische Dienst künftig betreten muss. Unabdingbare Prämisse ist indes eine vorausgehende fachliche Qualifizierung. Durch seine Fachkompetenz soll der Sonderschullehrer des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes den Schulen 'Hilfe zur Selbsthilfe' bieten, damit diese den Förderbedarf autistischer Schüler möglichst angemessen erfüllen können."

                                          (Quelle: Bruno Schor / Alfons Schweiggert:
                                          "Autismus, ein häufig verkanntes Problem" Kinder und Jugendliche mit autistischen Verhaltensweisen in allen Schularten
                                          Verlag: Auer / ISBN-Nr. 3-403-03201-9)

                                          Inzwischen gibt es einige autistische Schüler, die mit Hilfe einer Schulbegleitung erfolgreich allgemeine Grund- und weiterführende Schulen besucht haben.

                                          Durch die erfolgreiche Integration in eine "normale" Schulklasse haben sich die Zukunftsaussichten in Bezug auf die berufliche Ausbildung und BerufsAusübung aber auch in Bezug auf die allgemeinen Lebensmöglichkeiten innerhalb unserer Gesellschaft deutlich verbessert.

                                          Finanziert wird diese Maßnahme über "Eingliederungshilfe für Behinderte oder von Behinderung Bedrohte" und für Kinder ist hier die zuständige Stelle das Jugendamt. Der zuständige Paragraph ist der § 35a Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz (KJHG). Es geht hier um "seelische Behinderung" unter die Autismus nach diesem Gesetz fällt.

                                          Durch die Diagnose "Autismus" oder "Asperger-Syndrom" gehört das Kind eindeutig in die Gruppe, die hier Anspruch auf Hilfe hat. Und da es sich um eine ambulante Form der Hilfe für Kinder handelt, wird weder das Einkommen geprüft noch die Eltern zu den Kosten herangezogen.

                                          Es wird eine heil- oder sonderpädagogische Einzelbetreuung für die Zeit in der Schule beantragt, zum Erwerb einer angemessenen Schulbildung.

                                          Hilfreiche Argumente sind hierbei, dass das Kind schulpflichtig ist, dass es ein gesetzlich verankertes Recht auf angemessene Schulbildung hat, dass es wegen seiner Behinderung "Autismus" nicht benachteiligt werden darf und dass es keine speziellen Schulen für autistische Kinder gibt.

                                          In einem Hilfeplan, an dessen Erstellung das Jugendamt, die Eltern, der Arzt, die Begleitperson und evtl. das autistische Kind mitwirken, werden die Ziele und Förderaufgaben festlegt und die Zeit, die zur Betreuung benötigt wird.

                                          Hilfestellung bei einer "seelischen Behinderung" ist keine körperliche sondern eine pädagogische Unterstützung, deshalb ist es wichtig, dass die Schulbegleitung durch pädagogische Fachkräfte ausgeführt wird, z.B. durch Heilpädagogen, Erzieher, Sonderpädagogen, Sozialpädagogen etc.

                                          Die Begleitperson sollte durch ein Autismus-Therapiezentrum angeleitet und unterstützt werden.
                                          Die Aufgaben der Begleitperson:

                                          Die Lehrer über Autismus und speziell über dieses Kind zu informieren, ein angenehmes Klima zwischen dem Kind, der Klasse und den Lehrern zu schaffen, zwischen allen Beteiligten zu vermitteln, dem Kind Sicherheit zu geben und Sprachrohr für das Kind zu sein, aber auch - wenn notwendig - seine Interessen in der Schule zu vertreten.

                                          Alle pädagogischen Maßnahmen müssen von einem Zustand des "Nichtwissens" ausgehen, selbst allernormalstes Schulverhalten ist nicht vorauszusetzen und muss geduldig erlernt und bewusst gemacht werden.

                                          Ein ständiges Er- und Verarbeiten der Schulsituation ist notwendig. Das erfordert von Seiten der Begleitperson große Einfühlsamkeit und setzt ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Kind und der Begleitperson voraus.

                                          Die Begleitung sollte in Konflikt-Situationen dem Kind helfen diese zu bewältigen, mit dem Ziel, dass es mit der Zeit die Fähigkeit erlangt, sie allein zu meistern. Konflikt-Situationen sollten mit allen Beteiligten noch mal durchgesprochen werden, wobei zu erklären ist, was die Absichten des autistischen Kindes sind, was es in dieser Situation empfunden hat und weshalb es zu dem Konflikt kam, also auch die anderen anzuleiten, wie sie solche Situationen verhindern können und toleranter zu sein.

                                          Weiterhin sollte die Begleitung dem Kind helfen, die anderen zu verstehen und ihm Unterstützung und Anregung zu geben, in solchen Situationen Wichtiges selbst zu erkennen, und es zu befähigen, sein Verhalten zu ändern.

                                          In der konkreten Unterrichtssituation sollte die Begleitung für das Kind die Aufgaben strukturieren, eventuell umformulieren, so dass sie besser verständlich sind, bei großer Unruhe auch mit dem Kind in einen anderen Raum gehen oder aber bei eventueller "geistiger Abwesenheit" das Kind "aufwecken".

                                          Alles in allem eine sehr verantwortungsvolle und keine leichte Aufgabe. Die Annahme, dass die Begleitperson nur neben dem Kind sitzt und aufpasst, dass es keinen Unsinn macht, oder sogar bei den Aufgaben hilft, ist falsch.
                                          Die sachlichen schulischen Aufgaben muss das Kind alleine bewältigen.

                                          Eine Begleitung hindert das Kind nicht daran, seine Selbständigkeit zu entwickeln, sondern im Gegenteil, sie fördert diese Entwicklung.

                                          Ohne Begleitung wäre das Kind so sehr damit beschäftigt, das unbekannte Umfeld zu überwachen und zu sichern, dass an eine sinnvolle Teilnahme am Unterricht und an Aktivitäten in der Schule nicht zu denken wäre.

                                          Durch das sofortige Erklären von Situationen und das Vorgeben von Lösungsmustern wird eine weitere Verselbständigung erreicht.

                                          Ohne eine Begleitperson wird die Möglichkeit, am schulischen Leben teilzunehmen, stark eingeschränkt, was bei einem autistischen Kind, das sowieso schon sehr zurückgezogen lebt, eine weitere Vereinsamung zur Folge hätte.

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                                            § 36 Mitwirkung, Hilfeplan
                                            (1) Der Personensorgeberechtigte und das Kind oder der Jugendliche sind vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe und vor einer notwendigen Änderung von Art und Umfang der Hilfe zu beraten und auf die möglichen Folgen für die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen hinzuweisen. Vor und während einer langfristig zu leistenden Hilfe außerhalb der eigenen Familie ist zu prüfen, ob die Annahme als Kind in Betracht kommt. Ist Hilfe außerhalb der eigenen Familie erforderlich, so sind die in Satz 1 genannten Personen bei der Auswahl der Einrichtung oder der Pflegestelle zu beteiligen. Der Wahl und den Wünschen ist zu entsprechen, sofern sie nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden sind. Wünschen die in Satz 1 genannten Personen die Erbringung einer in § 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser Einrichtung nach Maßgabe des Hilfeplans nach Absatz 2 geboten ist.
                                            (2) Die Entscheidung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart soll, wenn Hilfe voraussichtlich für längere Zeit zu leisten ist, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden. Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen sie zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthält; sie sollen regelmäßig prüfen, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist. Werden bei der Durchführung der Hilfe andere Personen, Dienste oder Einrichtungen tätig, so sind sie oder deren Mitarbeiter an der Aufstellung des Hilfeplans und seiner Überprüfung zu beteiligen. Erscheinen Maßnahmen der beruflichen Eingliederung erforderlich, so sollen auch die für die Eingliederung zuständigen Stellen beteiligt werden.
                                            (3) Erscheinen Hilfen nach § 35a erforderlich, so soll bei der Aufstellung und Änderung des Hilfeplans sowie bei der Durchführung der Hilfe die Person, die eine Stellungnahme nach § 35a Absatz 1a abgegeben hat, beteiligt werden.
                                            (4) Vor einer Entscheidung über die Gewährung einer Hilfe, die ganz oder teilweise im Ausland erbracht wird, soll zur Feststellung einer seelischen Störung mit Krankheitswert die Stellungnahme einer in § 35a Absatz 1a Satz 1 genannten Person eingeholt werden.
                                            Zuletzt geändert von hansgerdreinke; 02.04.2013, 17:36.

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                                              AW: GU in NRW

                                              Hallo
                                              Die Eltern des autistischen Kindes waren heute 2 STD bei einer Anwältin für Schulrecht und die wird jetzt loslegen.
                                              Wichtig für Eltern das sie ein Anrecht haben beim Hilfeplangespräch dabeizusein, sie dürfen nicht ausgegrenzt werden.
                                              Im Fall des autistischen Kindes wurde das ohne die Eltern hinter verschlossenen Türen in der Förderschule ausgeheckt.
                                              Zwischen Sonderpädagogin und dem Amt .
                                              MFG
                                              Hans Gerd

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                                                AW: GU in NRW

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                                                Zuletzt geändert von Volker; 03.04.2013, 20:38. Grund: Zu Alt

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                                                  AW: GU in NRW

                                                  Hallo zusammen,

                                                  ich glaube es reicht jetzt. Hier schreiben Menschen, die von sich und ihrem Meinungsbild sehr überzeugt sind, aber von der Realität weit weg zu sein scheinen. Hans-Gerd bei allem Verständnis für das Wissen, welches du meiner Meinung nach teilweise äußerst respektlos verteilst, jetzt hast du ein Eigentor geschossen.

                                                  Was wird aus den Förderschülern in NRW, die nicht inkludiert werden können? Ich rede hier von mehrfach Schwerstbehinderten Kindern, die auch teilweise intensiv medizinische Hilfe benötigen?
                                                  Du und deine hardliner werdet sie auf dem Gewissen haben, ohne euch dafür verantworten zu müssen. Wenn die Förderschulen wieder wie früher als Sammelstätten werden für alles, was sonst keiner gebrauchen kann, geht das wieder nur mit Internat und wegschließen von der Gemeinschaft. Kapiert ihr das nicht? Es gibt nicht nur euch. Worauf bist du nur so stolz? Du ruinierst das Leben von Förderschülern und ihren Familien. Wir nähern uns durch solches Vorgehen Verhältnissen, wie es sie nach dem Krieg in Deutschland bereits schon einmal gab und in der so belächelten und als primitiv und weltfremd agierenden DDR Alltag waren. Dort hat man auch nach der billigsten Lösung gehandelt. Alles was ging in die normalen Schulen, der Rest in Sammelzentren als nicht bildbares Klientel verwahrt.
                                                  Mir reicht es allmählich hier und wie hier mit Menschenrechten umgegangen wird. Hier startet eine Hetzkampagne die eine riesige Welle auslösen kann und uns in den Urzustand der Behindertenhilfe zurückversetzt. Und wenn man es ganz klar sieht, ist das dann logo der Weg zur Inklusion? Klar wenn wir alles was die Gesellschaft vom Äußerlichen als normal ansieht Zusammenleben lassen und das Auffällige gesammelt hinter Mauern wegdürften, dann sieht es wirklich aus wie eine heile Welt. Sichtbare Inklusion, aber nur für euch. Wir mit den Schwerstbehinderten werden die Verlierer sein. Separiert auf eure Forderungen hin. Das nenne ich fast schon verwerflich.
                                                  Zuletzt geändert von Myriam; 03.04.2013, 11:10.

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                                                    Hallo zusammen,

                                                    ich glaube es reicht jetzt. Hier schreiben Menschen, die von sich und ihrem Meinungsbild sehr überzeugt sind, aber von der Realität weit weg zu sein scheinen. Hans-Gerd bei allem Verständnis für das Wissen, welches du meiner Meinung nach teilweise äußerst respektlos verteilst, jetzt hast du ein Eigentor geschossen.

                                                    Was wird aus den Förderschülern in NRW, die nicht inkludiert werden können? Ich rede hier von mehrfach Schwerstbehinderten Kindern, die auch teilweise intensiv medizinische Hilfe benötigen?
                                                    Du und deine hardliner werdet sie auf dem Gewissen haben, ohne euch dafür verantworten zu müssen. Wenn die Förderschulen wieder wie früher als Sammelstätten werden für alles, was sonst keiner gebrauchen kann, geht das wieder nur mit Internat und wegschließen von der Gemeinschaft. Kapiert ihr das nicht? Es gibt nicht nur euch. Worauf bist du nur so stolz? Du ruinierst das Leben von Förderschülern und ihren Familien. Wir nähern uns durch solches Vorgehen Verhältnissen, wie es sie nach dem Krieg in Deutschland bereits schon einmal gab und in der so belächelten und als primitiv und weltfremd agierenden DDR Alltag waren. Dort hat man auch nach der billigsten Lösung gehandelt. Alles was ging in die normalen Schulen, der Rest in Sammelzentren als nicht bildbares Klientel verwahrt.
                                                    Mir reicht es allmählich hier und wie hier mit Menschenrechten umgegangen wird. Hier startet eine Hetzkampagne die eine riesige Welle auslösen kann und uns in den Urzustand der Behindertenhilfe zurückversetzt. Und wenn man es ganz klar sieht, ist das dann logo der Weg zur Inklusion? Klar wenn wir alles was die Gesellschaft vom Äußerlichen als normal ansieht Zusammenleben lassen und das Auffällige gesammelt hinter Mauern wegdürften, dann sieht es wirklich aus wie eine heile Welt. Sichtbare Inklusion, aber nur für euch. Wir mit den Schwerstbehinderten werden die Verlierer sein. Separiert auf eure Forderungen hin. Das nenne ich fast schon verwerflich.
                                                    Hallo Myriam,

                                                    mir geht es wie dir, einige Leute sehen auf biegen und brechen nur den Vorteil der Inklusion für ihre Kinder und für das Ego ist es natürlich auch schöner zu sagen mein Kind geht auf die Grundschule oder die Hauptschule.

                                                    Aber die hervorragende Arbeit die Förderschulen für einen Großteil der Kinder mit Behinderung leistet wird dabei einfach nicht gesehen.

                                                    Ich finde es auch nicht OK wenn Eltern gezwungen werden ihr Kind auf die Förderschule zu geben wenn es fit genug für die Inklusion ist. Aber die die sich darüber aufregen sind die die jetzt schreien Förderschulen zu und alles an die Regelschule.

                                                    Das ist genauso Schei*e und Zwang in die andere Richtung.

                                                    Gruß Sandra

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