AW: UN-Behindertenrechtskonvention
Diejenigen Beratungseinrichtungen, die den Eltern immer unterstellen, dass sie nicht loslassen könnten, sollten sich zunächst mal dafür stark machen, dass Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass man guten Gewissens loslassen könnte.
Kürzlich habe ich eine Veranstaltung des LVR in Köln besucht, die den schönen Titel "Den Sozialraum gemeinsam gestalten" hatte.
Zukünftig sollen demnach stadtteilorientierte Wohnprojekte entstehen, in welchen sich die Bewohner möglichst gegenseitig unterstützen sollen.
Es wurde auch kein Geheimnis daraus gemacht, dass man mit diesen Sozialräumen auch Sozialhilfegelder einsparen möchte.
Die notwendige Betreuung will man überwiegend nach § 45c SGB XI durchführen lassen - also mit niedrigschwelligen Betreuungsangeboten durch gering qualifizierte Betreuungspersonen.
Eben gerade kommt mein Sohn aus der WfbM nach Hause, und da erklärt mir der Busfahrer, dass ab kommenden Monat ein anderes Unternehmen fährt, weil auf Druck des Landschaftsverbandes auch hier weitere Kosteneinsparungen vorgenommen werden mussten.
Was wir bei diesen Spar-Orgien zukünftig für unsere Kinder erwarten dürfen, können wir uns jetzt wahrscheinlich noch gar nicht vorstellen, aber die Sprüche vom "Nicht-loslassen-können" höre ich mir von niemandem mehr an.
Ich war gerade 10 Tage ohne Sohnemann in Urlaub, und da ich die Betreuung selbst organisiert hatte, konnte ich wunderbar loslassen, denn ich wusste, dass er gut versorgt wurde.
Ich würde auch keineswegs in ein tiefes Loch fallen, wenn er ausziehen würde, weil ich davon ausgehe, dass ich bis 2023 berufstätig sein werde. Außerdem sind da noch Haushalt, Garten, Sport, Fotografie usw usw.
Entscheidend für die Wahl seines Lebensmittelpunktes ist einzig und allein das Wohl meines Sohnes, und da ihn niemand so gut kennt wie ich, kann mich auch kein Außenstehender beraten.
Woher will ein Berater wissen, wie problematisch EEG-Ableitungen sind, die wegen der epileptischen Anfälle nötig sind?
Woher will ein Berater wissen, wie eine Zahnarzt-Untersuchung ohne Vollnarkose stattfinden kann, wenn der Patient den Mund nicht freiwillig aufmacht?
Die Auflistung der Probleme ließe sich beliebig fortsetzen, aber ich selbst habe es mir auch abgewöhnt, mich dafür zu rechtfertigen, dass ich im Sinne meines Sohnes handele.
Eine WG wird seine zukünftige Wohnform sein, aber über den richtigen Zeitpunkt entscheide ich ganz allein, denn das Vertrauen in unsere Politik hat dieselbige schon lange verspielt
