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UN-Behindertenrechtskonvention

Seti 22.05.2011, 17:45#101
AW: UN-Behindertenrechtskonvention
Zitat von zippe
Hallo Rosmarie,



vielleicht, weil vielen Menschen (Entscheidungsträgern, Einrichtungsträgern, Leistungsträgern und auch Betroffenen) nicht klar ist, dass es "ganz einfach" um Normalität geht?
Nicht darum, Menschen mit Behinderung "normal" zu machen, sondern um die Normalisierung (Angleichung) der Lebensbedingungen für behinderte Menschen an die Lebensbedingungen von "normalen" Menschen!

Und deshalb sag ich immer die Menschen sind nicht behindert , sie werden behindert
Myriam 23.05.2011, 11:05#102
AW: UN-Behindertenrechtskonvention
Zitat von rosifi
Hallo Zippe,
genau, und das hat viel damit zu tun, dass man Menschen mit Behinderung trotz vieler Lippenbekenntnisse nicht als "gleichwertige Menschen" betrachtet, die eben nur mehr Hilfe und Unterstützung benötigen.

Das ist ungefähr so, als würde man jemand mit einem Magengeschwür nur noch auf diese Erkrankung reduzieren und deshalb anzweifeln, ob dieser Mensch jetzt überhaupt noch das Bedürfnis nach einem selbstbestimmten Leben hat. ;-):grins:

Liebe Rosmarie,


es ist aber ungefähr so, als wenn ein Kind, oder ganz junger Mensch z.B. an Krebs erkrankt, was mittlerweile leider immer öfter auftritt, und dann auch erst mal keinerlei Chance auf Gleichbehandlung hat. Die fragt auch niemand, ob sie sich zum gleichen Tarif in der privaten Krankenversicherung versichern wollen, wie andere, oder gar eine Lebensversicherung abschließen wollen? Die werden auch schon immer als "behindert" behandelt. Obwohl sie makaberer Weise "nur" eine schwere Erkrankung hatten. Das allein zählt! Man darf nicht gefragt werden, ob man bei Einstellung schwanger ist, aber man verzichtet lieber auf die Rechte als Schwerbehinderter, oder Gleichgestellter, nur damit man auf dem Arbeitsmarkt seiner Qualifikation entsprechend, eine Stellung bekommt.

Von denen redet keiner im Zusammenhang von Gleichberechtigung.

Es ist sehr schwer, in unserer Gesellschaft von Normalität zu sprechen. Das ist wie mit den Lebenshilfen. Solange sie in privater Hand von starken Eltern geführt werden, stehen sie für den Menschen mit Behinderung ein. Wenn sie sich der Bundesrepublik Deutschland und ihrer wirtschaftlichen Interessen anschhließen und aus ihnen ein reiner Dienstwirtschaftlicher Betrieb, geführt von Wirtschaftsexperten wird, dann bleibt der Mensch in seiner Individualität auf der Strecke.

Es ist traurig aber war. Was zählt ist nicht der Mensch, sondern am Ende, ist es nur die finanzielle Macht der Entscheidungsträger.

LG Myriam
rosifi 23.05.2011, 11:22#103
AW: UN-Behindertenrechtskonvention
Das ist wie mit den Lebenshilfen. Solange sie in privater Hand von starken Eltern geführt werden, stehen sie für den Menschen mit Behinderung ein. Wenn sie sich der Bundesrepublik Deutschland und ihrer wirtschaftlichen Interessen anschhließen und aus ihnen ein reiner Dienstwirtschaftlicher Betrieb, geführt von Wirtschaftsexperten wird, dann bleibt der Mensch in seiner Individualität auf der Strecke.

Hallo Myriam,

darin sehe ich auch ein großes Problem. Die Behindertenvereinigungen sind oft gleichzeitig Einrichtungsträger und damit kommen sie in die Zwickmühle.
Zum einen sollten sie die Interessen der behinderten Menschen vertreten, zum anderen sind sie auf das Geld der staatlichen Kostenträger angewiesen, die ihnen schon ganz kräftig die Daumenschrauben ansetzen und nach wie vor versuchen, die Betreuung behinderter Menschen möglichst billig zu machen.
Ich habe es vor Ort immer wieder erlebt, dass schon lange nicht mehr die Bedürfnisse der Betroffenen im Vordergrund stehen, sondern die Wirtschaftlichkeit.
Aber genau hier sollte die BRK greifen.
es ist aber ungefähr so, als wenn ein Kind, oder ganz junger Mensch z.B. an Krebs erkrankt, was mittlerweile leider immer öfter auftritt, und dann auch erst mal keinerlei Chance auf Gleichbehandlung hat. Die fragt auch niemand, ob sie sich zum gleichen Tarif in der privaten Krankenversicherung versichern wollen, wie andere, oder gar eine Lebensversicherung abschließen wollen? Die werden auch schon immer als "behindert" behandelt. Obwohl sie makaberer Weise "nur" eine schwere Erkrankung hatten. Das allein zählt! Man darf nicht gefragt werden, ob man bei Einstellung schwanger ist, aber man verzichtet lieber auf die Rechte als Schwerbehinderter, oder Gleichgestellter, nur damit man auf dem Arbeitsmarkt seiner Qualifikation entsprechend, eine Stellung bekommt.

Von denen redet keiner im Zusammenhang von Gleichberechtigung.

Genau das gehört aber auch zur Umsetzung der BRK. Gerade das Thema Versicherungen und das angebliche Problem mit der Unkündbarkeit eines Schwerbehinderten kamen bei den Veranstaltungen immer wieder zur Sprache. Ich finde, dass gerade diese Themen nicht hinten angestellt werden. Vor allem auf den Veranstaltungen zur Konvention, die nicht nur auf Menschen mit geistiger und Mehrfachbehinderung ausgerichtet sind, kommen diese Probleme sogar gehäuft zur Sprache.
Seti 23.05.2011, 12:01#104
AW: UN-Behindertenrechtskonvention
Unkündbarkeit eines Schwerbehinderten

Hmmm , hier finde ich sollten die Integrationämter mal genauer hinschaun.

Bei meinem Mann wird sicher die Kündigung erfolgen. Es ist Berufskraftfahrer bedingt durch seine Erkrankung darf er nicht mehr fahren also ist er seinem Chef nicht mehr von nutzen, andere Stelle in der Firma zum Beispiel als Dispo gibt es nicht.
Das machen dort die Fahrer mit.

Lieber zahlt die Firma Strafe als Ihn weiter zubeschäftigen. Und ich finde die Strafen sind viel zu niedrig.
rosifi 23.05.2011, 12:17#105
AW: UN-Behindertenrechtskonvention
Hmmm , hier finde ich sollten die Integrationämter mal genauer hinschaun.

Hallo Uta,

interessant war für mich zu erfahren, dass behinderte Menschen selbst gegen diesen Kündigungsschutz sind, weil sie die Erfahrung gemacht haben bzw. befürchten, dass sie gar nicht erst eine ihren beruflichen Qualifikationen entsprechende Arbeit bekommen.
Man sieht das ganz anders, wenn man über Jahre und Jahrzehnte denselben Arbeitgeber hat, der einen dann entlässt, weil man durch die Behinderung vielleicht nicht mehr so leistungsfähig ist und auch einen Nachteilsausgleich, wie zusätzl. Urlaubstage, erhält. Aus persönlichen und betriebsbedingten Gründen kann den Leuten aber immer gekündigt werden. Und ich nehme mal an, da stelle sich die Integrationsämter auch nicht unbedingt quer, auch wenn der Verdacht besteht, dass die genannten Gründe nur ein Vorwand sind.

Manchmal stehen allerdings auch die Auflagen der Behörden einer Wiedereingliederung in den Betrieb entgegen. Da gab es die Geschichte einer Erzieherin, die an einer fortschreitenden Muskelerkrankung litt. Als die ersten Bewegungseinschränkungen zutage traten, wollte sie der Arbeitgeber im Büro weiterbeschäftigen, man war auch sehr kreativ im (provisorischen) Umbau des Büros und sie hat sich dort richtig wohl gefühlt. Bis dann die Behörden ankamen, mit der Auflage, das Büro behindertengerecht umzubauen. Man denkt nun, der Arbeitgeber bekommt dafür auch Zuschüsse, was auch möglich gewesen wäre, wenn sich die behinderte Arbeitnehmerin dazu verpflichtet hätte, 10 Jahre zu bleiben, sonst müßte der Zuschuss zurückgezahlt werden. Mit ihrer Erkrankung konnte sie das verständlicherweise nicht zusichern und mürbe geworden beantragte sie ihre Rente und gründete eine SHG.
Myriam 23.05.2011, 13:44#106
AW: UN-Behindertenrechtskonvention

Hallo,

das mit den Auflagen ist dann ja auch so ein Knackpunkt. Auf der einen Seite gibt es da so genaue und dem Menschen mit Behinderung wirklich hilfreiche Vorschriften, die haarscharf eingehalten werden müssen, auf der anderen Seite ist es dann überhaupt nicht möglich diese Auflagen einzuhalten. Der Verlierer ist dann der Mensch mit Behinderung und das ist an vielen Stellen so was von zermürbend, frustrierend, enttäuschend und ich weiß jetzt gar nicht, was man hier für Beschreibungen noch finden könnte, dass es auch ein Politiker verstehen würde?:kopfkratz:

LG Myriam

Anmerkung, ja ich weiß doch......die Politiker verstehen ihr Geschäft!:-D
rosifi 23.05.2011, 14:03#107
AW: UN-Behindertenrechtskonvention
Anmerkung, ja ich weiß doch......die Politiker verstehen ihr Geschäft!

:-) Wenn sie den Betroffenen mal zuhören und nicht nur immer in der Theorie schwelgen würden, könnte es mit dem Verständnis vielleicht doch mal klappen. ;-)

Ich sehe eine bayerische Sozialpolitikerin noch lebhaft vor mir, als ihr eine behinderte Frau den Antrag auf PB vorlegte und um Ausfüllhilfe bat.:grins:.
Sie mußte passen .... aber erst in solchen Situationen wird auch den Politikern klar, dass hier was im Argen liegt.
zippe 23.05.2011, 14:16#108
AW: UN-Behindertenrechtskonvention
Zitat von Myriam
Auf der einen Seite gibt es da so genaue und dem Menschen mit Behinderung wirklich hilfreiche Vorschriften, die haarscharf eingehalten werden müssen, auf der anderen Seite ist es dann überhaupt nicht möglich diese Auflagen einzuhalten

und Entbürokratisierung gibt es nur bei den Vorschriften und Auflagen, die den Menschen mit Behinderung nützlich sind :unsicher:
susemichel 27.05.2011, 12:25#109
AW: UN-Behindertenrechtskonvention

Hallo zusammen,

neues von der SPD bei kobinet

LG
susemichel
Inge 21.10.2011, 12:22#110
AW: UN-Behindertenrechtskonvention

Hallo zusammen,

die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention / Deutsches Institut für Menschenrechte hat eine Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung anlässlich der Anhörung im Deutschen Bundestag am 17. Oktober 2011 veröffentlicht.
Kirsten 25.10.2011, 16:26#111
AW: UN-Behindertenrechtskonvention

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Kirsten