Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

UN-Behindertenrechtskonvention

**Claudia** 05.04.2011, 14:24#51
AW: UN-Behindertenrechtskonvention

Hallo Lazarus,

unsere grosse Tochter besucht eine Hauptschule, an der es Gewalt gibt.

In dieser benannten Hauptschule gibt es mehr Gewalt als in der beschützten Schule, die unsere Pflegetochter besucht -> dort sind deutlich kleinere Klassen, die Schüler bekommen Zuwendung, Anerkennung, Förderung.

In dieser Schule geht es definitiv gewaltloser zu als in der Hauptschule, die unsere grosse Tochter besucht und die Eltern sind interessierter am Wohl der Kinder als die Eltern "unserer" Hauptschule.

Ich habe mit unserer Pflegetochter auch schon "Horrortouren" hinter mich gebracht, manchmal mussten wir sie zu zweit aus der U-Bahn tragen, wenn sie randaliert hat und massiv ausgerastet ist.

Von daher sehe ich den Ansatzpunkt erst mal darin, Eltern stark zu machen, so dass sie die Kraft haben, sich mit den Auffälligkeiten und Behinderungen ihres Kindes auseinanderzusetzen und sich darauf einzustellen.


Meiner Ansicht nach beginnt die Inklusions-Arbeit mit der Stärkung der Elternkompetenzen noch vor Schuleintritt.

Da sehe ich den Ansatz.
**Claudia** 05.04.2011, 14:26#52
AW: UN-Behindertenrechtskonvention
Zitat von Lazarus
Was wäre denn der Unterschied zwischen Sichtweise Pflegemutter und sichweise natürliche Mutter, hinsichtlich des Gedankens zur Inklusion?

Gruss
Lazarus



Einer der gravierenden Unterschiede ist die Zusammenarbeit mit der Mutter unserer Pflegetochter, die z.B. in der Schulwahl eine entscheidende Rolle spielen könnte.
Lazarus 05.04.2011, 14:29#53
AW: UN-Behindertenrechtskonvention
Zitat von rosifi
Hallo Claudia,

nur ganz kurz:
die stark verhaltensauffälligen Kinder finden sich dann aber in den Förderschulen. Und auch wenn die Klassen dort kleiner sind und vielleicht auch Fachpersonal vorhanden ist: Ich finde das für diese Mitschüler nicht weniger problematisch. In den Förderschulen sind Kinder, die sich im Gegensatz zu nichtbehinderten Kindern oft nicht mal zur Wehr setzen können. Und nicht mal sagen können, wenn ihnen Gefahr droht oder wenn sie geschlagen wurden (auch meine Tochter kam öfter mit blauen Flecken nach Hause, die sich offenbar niemand erklären konnte).
Diese verhaltensauffälligen Kinder benötigen auch in der Förderschule eine Einzelbetreuung. Also kann man das doch auch in Regelschulen so handhaben. Und wenn die Unruhe oder die Aggression zu groß wird, muss man eben machen wie es geht: Nämlich einfach mit dem Schüler rausgehen.

Liebe Grüße
Rosmarie

Hallo Rosmarie,

Schulen mit ihren mutigen Rektoren, die sich dieser Aufgabe stellen, gebürt Hochachtung. Es ist ein Kampf,ein langer Weg und immer wieder von Anfeindungen begleitet. Ich erinnere mich hier im Forum einmal von einem Jungen mit Asperger Syndrom und seiner Beschulung gelesen zu haben. Da war es der Rektor, der sich schützend vor den intelligenten Jungen gestellt hat und Eltern diesen von der Schule haben wollten. Gäbe es da viel mehr Unterstützung auch durch Personal seitens der Kultusministerien, hätten auch hier alle das gleiche Recht auf Bildung.
Lazarus 05.04.2011, 14:34#54
AW: UN-Behindertenrechtskonvention

HalloClaudia,

okay, aber du schreibst ja hier als betroffene Mutter, oder? Also unabhängig der Sichtweise der leiblichen Mutter kannst du ja deine Gedanken hier einbringen.
Daran kann dich keiner hindern.

Gruss Lazarus
Lazarus 05.04.2011, 14:39#55
AW: UN-Behindertenrechtskonvention
Zitat von **Claudia**
Hallo Lazarus,

unsere grosse Tochter besucht eine Hauptschule, an der es Gewalt gibt.

In dieser benannten Hauptschule gibt es mehr Gewalt als in der beschützten Schule, die unsere Pflegetochter besucht -> dort sind deutlich kleinere Klassen, die Schüler bekommen Zuwendung, Anerkennung, Förderung.

In dieser Schule geht es definitiv gewaltloser zu als in der Hauptschule, die unsere grosse Tochter besucht und die Eltern sind interessierter am Wohl der Kinder als die Eltern "unserer" Hauptschule.

Ich habe mit unserer Pflegetochter auch schon "Horrortouren" hinter mich gebracht, manchmal mussten wir sie zu zweit aus der U-Bahn tragen, wenn sie randaliert hat und massiv ausgerastet ist.

Von daher sehe ich den Ansatzpunkt erst mal darin, Eltern stark zu machen, so dass sie die Kraft haben, sich mit den Auffälligkeiten und Behinderungen ihres Kindes auseinanderzusetzen und sich darauf einzustellen.


Meiner Ansicht nach beginnt die Inklusions-Arbeit mit der Stärkung der Elternkompetenzen noch vor Schuleintritt.

Da sehe ich den Ansatz.

Okay, wie würde dann die Stärkung meiner Elternkompetenz aussehen, wenn ich auf einem Bahnsteig stehe, alleine mit meinem Kind unterwegs bin (1,80 groß 90 KG) , es aus dem nichts sich den Kopf blutig schlägt, schreit und sich seine Knochen kaputt schlägt?

Wo kann der Ansatzpunkt mich zu stärken deiner Meinung nach liegen, um mich (1,60cm, 56 KG) dann just in diesem Moment mit der Auffälligkeit und Behinderung meines Kindes auseinanderzusetzen?

G.Lazarus
rosifi 05.04.2011, 14:42#56
AW: UN-Behindertenrechtskonvention

Hallo miteinander,

Frau Prof. Dr Schöler, Hochschullehrerin i.R. vom Institut für Erziehungswissenschaften TU Berlin hat übrigens ausgerechnet, dass bei inklusiver Beschulung nur in
jeder 6. Klasse 1 geistig behindertes Kind
jeder 14. Klasse ein körperbehindertes Kind und in
jeder 32. Klasse ein sehbehindertes Kind

sitzen würde.

Es kann doch kein Problem sein, diese wenigen Schüler in einer Regelschule aufzunehmen und trotzdem individuell zu fördern. :gruebel:

Nochmal zu meiner Tochter: Sie ist nicht fremdaggressiv, kann aber durchaus autoaggressiv reagieren, wenn das Umfeld nicht passt. Und sie ist dann auch ausgesprochen unruhig, was sich meist in starkem Hin- und Herschaukeln ausdrückt und sie bekommt mitunter auch epileptische Anfälle. Diese Probleme hatten wir in der Förderschule häufig und weil sie sich eben so verhielt, hat man sie in immer wieder leistungsschwächere Klassen (anfangs habe ich geglaubt, in noch schwächere Klassen kann man sie gar nicht setzen, weil es die nicht mehr geben kann) gesetzt. Und genau das führte zu diesen Verhaltensauffälligkeiten. Die Zeiten, in denen sie in homogenen Klassen sass, waren immer problemlos. Mein Mann ist Lehrer an einer Realschule und nimmt sie öfter mal in den Unterricht und auf Schulausflüge mit.
Dort benimmt sie sich dann, wie alle anderen auch (natürlich ist ihr eine durch ihre Behinderung bedingte innere Unruhe auch anzumerken, aber nur minimal). Wichtig daran ist doch auch, dass die nichtbehinderten Schüler dadurch auch lernen, mit Behinderungen umzugehen. Und es passiert auch nicht selten, dass sich durch Christinas Besuch plötzlich Schüler "outen" selbst ein behindertes Geschwisterkind zu haben. Und ich denke, in einer Gesellschaft, in der noch immer aus Scham geschwiegen wird, ist es noch weit zur Inklusion und da muss auch noch einiges zur Bewußtseinsbildung unternommen werden.
Mich stört auch dieses "Zusammenkarren" behinderter Kinder in die Förderstätten. Kinder mit Rückenproblemen, Epilepsie, motorischer Unruhe usw. werden täglich stundenlang in die Schule bzw. Einrichtung gebracht. Hier bei uns steigen die ersten Kinder bereits um 6 h in den Bus, damit sie um 8 Uhr in der Schule/Einrichtung sind und am Nachmittag geht es dann in derselben Zeit wieder nach Hause. :kopfkratz:. Ich glaube nicht, dass es viele Eltern von nichtbehinderten Kindern gibt, die das widerspruchslos hinnehmen würden.


Liebe Grüße
Rosmarie
Lazarus 05.04.2011, 14:57#57
AW: UN-Behindertenrechtskonvention

Hallo Rosmarie,

ja, meist sind es ja eher die Kinder, die sich selbst gefährden. Die werden dann zusätzlich bestraft. Tut auch unendlich weh, wenn man manchmal hilflos dem Problem gegenübersteht.
Mein Kind reagiert auch auf Unstimmigkeiten im Umfeld mit autoaggressiven Handlungen.

Noch was zum Thema wie Studierende auf das Thema vorbereitet werden können:

Inklusion in der Hochschuldidaktik
Oder die Frage:
Wie können Studierende darauf vorbereitet
werden, in einer ausgrenzenden Gesellschaft
inklusive Strukturen zu etablieren?
Über das Lernen am und im Widerspruch
Die Autorin:
Prof. Dr. phil.Anne-Dore Stein

Gruss
Lazarus
**Claudia** 05.04.2011, 16:04#58
AW: UN-Behindertenrechtskonvention
Zitat von Lazarus
HalloClaudia,

okay, aber du schreibst ja hier als betroffene Mutter, oder? Also unabhängig der Sichtweise der leiblichen Mutter kannst du ja deine Gedanken hier einbringen.
Daran kann dich keiner hindern.

Gruss Lazarus



Hallo Lazarus,

nein, kann ich leider nicht. Dabei muss ich es auch belassen.
**Claudia** 05.04.2011, 16:09#59
AW: UN-Behindertenrechtskonvention

Hallo Rosmarie,


leider habe ich genau die gegenteilige Erfahrung gemacht, dass meine Kleine -als sie einen integrativen (!) Kindergarten besucht hat, in dem es deutlich mehr gesunde als behinderte Kinder gab, sehr oft sehr aggressiv nach Hause gekommen ist.

Ihr Aggressionspotenzial hat sich seit dem Besuch der "Schule mit dem Schwerpunkt geistige Förderung" deutlichst verringert und ich bin unendlich dankbar dafür.
**Claudia** 05.04.2011, 16:11#60
AW: UN-Behindertenrechtskonvention
Zitat von Lazarus
Okay, wie würde dann die Stärkung meiner Elternkompetenz aussehen, wenn ich auf einem Bahnsteig stehe, alleine mit meinem Kind unterwegs bin (1,80 groß 90 KG) , es aus dem nichts sich den Kopf blutig schlägt, schreit und sich seine Knochen kaputt schlägt?

Wo kann der Ansatzpunkt mich zu stärken deiner Meinung nach liegen, um mich (1,60cm, 56 KG) dann just in diesem Moment mit der Auffälligkeit und Behinderung meines Kindes auseinanderzusetzen?

G.Lazarus



Hallo Lazarus,

danke für Dein Vertrauen, die Problematik mit Deinem Kind so offen zu schildern.:knuddel:
Wenn Dein Kind noch minderjährig ist, könntest Du möglicherweise Anspruch auf Erziehungsbeistandschaft haben, die mit Dir an diesem Problem arbeitet (ich kann es nicht 100%ig sicher sagen, aber diese Möglichkeit könnte durchaus bestehen).

Ich finde es klasse, dass Du nachfragst - dieses Problem wird auch noch auf mich zukommen!:winke:
Löwenkind 12.04.2011, 10:20#61
AW: UN-Behindertenrechtskonvention

Behinderte Menschen sollen selbst entscheiden:

Wo möchte ich wohnen. Mit wem möchte ich wohnen.

Behinderte Menschen haben die Wahl.

Sie können ihre Wohn-Form aussuchen.

In der eigenen Wohnung oder in einem Wohn-Heim.

Alleine oder in einer Wohn-Gemeinschaft.

Oder mit dem Partner oder der Partnerin.

In der Stadt oder auf dem Land.

Und sie bekommen die nötige Hilfe da, wo sie wohnen.

Niemand muss in ein Heim ziehen, nur weil er oder sie Unterstützung braucht.

Die Unterstützung muss zu der Person kommen.

Alle Menschen haben das Recht auf Privat-Sphäre.

Auch behinderte Menschen - egal, wo sie wohnen.

Das heißt: Niemand darf in die Wohnung oder das Zimmer kommen,
ohne zu fragen.



( Artikel 19 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in leichter Sprache)

(Quelle: alle Inklusive! Die neue UN-Konvention
Hrsg:Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Januar 2009

Der Umwelt- und Verwaltungssenat des Stadtrats einer Stadt in Unterfranken stimmte dem Baugesuch für ein Wohnheim mit 24 Plätzen für Schwerstbehinderte in einer Sitzung zu.

Geplant ist ein dreigliedriger Baukörper (zwei Seitenteile mit je drei Geschossen, ein Mittelbau mit vier Geschosen) Gleich nebenan der eingeschossige Neubau der Förderstelle.

Ist dieser Neubau im Sinne der Umsetzung der UN-Konvention? Auch hier gibt es bestimmt ein für und wieder. Aktion-Mensch hat auch Ideen und Vorstellungen dazu.

Löwenkind
rosifi 12.04.2011, 10:38#62
AW: UN-Behindertenrechtskonvention

Hallo Löwenkind,

vielen Dank für die Info. :winke:
Jetzt muss das nur noch in die Köpfe derer, die das noch immer verhindern. :gruebel:

Liebe Grüße
Rosmarie
**Claudia** 12.04.2011, 13:19#63
AW: UN-Behindertenrechtskonvention

Wie wird das dann bei den geistig behinderten Menschen aussehen, die absolut keine Kontrolle über sich selbst haben und kein Gefahrenbewußtsein?

Die schon gerne "selbstbestimmt" alleine leben wollen, man diesem Wunsch auch nachkommt, die Wohnung nicht kontrolliert, die Privatsphäre respektiert und man (leider sprichwörtlich) tod-sicher (denn der sichere Tod wird die sichere Konsequenz sein: Verhungern, Verdursten, Wohnugsbrand, Selbstverletzung mit Messer, Schere oder mal die Plastiktüte über den Kopf ziehen, beim Spaziergang auf die Strasse hüpfen, weil man mal eben "Autos fangen" möchte usw. usw. usw.) davon ausgehen kann, dass sie sich und ihre Nachbarn definitiv gefährden?


Selbst wenn man sagt, die Nachbarn müssen "behindertenfreundlich" sein und es tolerieren, wenn sie in einem Mietshaus leben, in dem ein Mitmensch ohne Gefahren- und Kontrollbewußtsein lebt und alles in Brand setzt ---- es wird auch der verletzt oder stirbt, für den dieses Menschenrecht dann gilt, das die Nachbarschaft zu akzeptieren hat ----> ????

Fragen über Fragen..........nicht aus der Luft gegriffen.....
rosifi 12.04.2011, 13:50#64
AW: UN-Behindertenrechtskonvention

Hallo Claudia
Die Unterstützung muss zu der Person kommen.

So gilt das auch für schwerstbehinderte Menschen, die dann je nach ihrem eigenen Bedarf eine Assistenz zur Verfügung gestellt bekommen.
Alle Menschen haben das Recht auf Privat-Sphäre.

Haben Sie! Selbst bei Menschen, die kaum kommunizieren können, merkt man, wenn sie ihre Ruhe haben wollen. Das schließt nicht aus, das jemand in der Nähe bleibt. Das muss doch individuell gehandhabt werden.

Meine Frage an Dich: Findest Du es richtig, dass schwer- und mehrfachbehinderte Menschen in Pflegeheimen nicht selten in 10-Gruppen leben, dass ihnen derzeit sogar die Aufnahme in heterogene Gruppen verwehrt wird. Das auf ihre individuellen Wünsche überhaupt nicht mehr eingegangen werden kann? Dass ihr Freiraum so ausschaut, dass sie wochenlang nicht mehr aus dem Heimbereich rauskommen, dass ihnen selbst das Recht auf eigene Bekleidung und auf die gewünschte Frisur abgesprochen wird? Ganz abgesehen davon, dass eine Reihe von Heimes auch gemeinsame Toiletten ohne jegliche Abgrenzung zum Klo nebenan haben und nicht mal bei intimsten Verrichtungen die Privatshäre gewahrt bleibt.
Dass sie Abend für Abend und Wochenende für Wochenende das Fernsehprogramm mit 9 anderen anschauen müssen, ob sie das interessiert oder nicht?.
So wünsche ich mir das zukünftige Leben für meine Tochter jedenfalls nicht.
Es gibt viele Lösungen, selbstbestimmt wohnen zu können und die durchaus "sicher" sind. Die UN-Konvention haben nicht ein paar Schreibtischtäter entwickelt, sondern Betroffene und deren Angehörigen, die wirklichen Fachleute.
Jeder von uns Eltern weiss nach jahrzehntelanger Betreuung, was unsere Kinder brauchen, wo sie sich am wohlsten fühlen. Das spreche ich überhaupt niemanden ab.
Und wenn jemand meint, sein Kind findet sich in der von mir beschriebenen Situation zurecht, akzepiere ich das auch. Aber jeder sollte zugestanden werden, dass beste für sein Kind zu suchen

Liebe Grüße
Rosmarie
**Claudia** 12.04.2011, 14:54#65
AW: UN-Behindertenrechtskonvention

Hallo Rosi,

danke für Deine ausführliche Antwort, aber Deine Gegenfrage beantwortet im Moment nicht direkt meine Frage (Sorge).

Ich suche momentan Antworten auf genau diese Frage:
kognitiv stark beeinträchtige Menschen, die eine Gefahr für sich und die Allgemeinheit darstellen, nicht krankheitseinsichtig sind und davon ausgehen, dass sie keinen Bedarf haben und somit jegliche Hilfe ablehnen.

Von daher eine daraus resultierende Frage:
ist es richtig, diese Menschen auf sich selbst gestellt zu lassen, weil man ihnen diese Hilfe nicht "aufzwingen" will?
Wie könnte eine Lösung für sie aussehen?
rosifi 12.04.2011, 14:59#66
AW: UN-Behindertenrechtskonvention

Hallo Claudia,

Deine Sorge habe ich schon beantwortet
Das muss doch individuell gehandhabt werden.

Das wird einfach zu theoretisch, wenn man von "den" Behinderten mit diesen oder jenen Problemen spricht.
Auch behinderte Menschen sind Induvidiien und als solche sollten wir sie auch behandeln.
Liebe Grüße
Rosmarie
**Claudia** 12.04.2011, 15:15#67
AW: UN-Behindertenrechtskonvention

Hallo Rosmarie,

meine Frage und damit verbundene Sorge hat leider einen sehr konkreten Hintergrund, der durch eine allgemeingültige Gesetzeslage leider nicht indivudell und für das allgemeine und indivuduelle Wohlergehen der betroffenen Personen tragbar gelöst werden kann.
Löwenkind 12.04.2011, 15:16#68
AW: UN-Behindertenrechtskonvention
Zitat von **Claudia**
Hallo Rosi,

danke für Deine ausführliche Antwort, aber Deine Gegenfrage beantwortet im Moment nicht direkt meine Frage (Sorge).

Ich suche momentan Antworten auf genau diese Frage:
kognitiv stark beeinträchtige Menschen, die eine Gefahr für sich und die Allgemeinheit darstellen, nicht krankheitseinsichtig sind und davon ausgehen, dass sie keinen Bedarf haben und somit jegliche Hilfe ablehnen.

Von daher eine daraus resultierende Frage:
ist es richtig, diese Menschen auf sich selbst gestellt zu lassen, weil man ihnen diese Hilfe nicht "aufzwingen" will?
Wie könnte eine Lösung für sie aussehen?

Hallo Claudia,

ich habe bewußt die UN-Konvention in der Ausführung der einfachen Sprache gewählt. Auch unter dem Aspekt, barrierefreies Internet und für jeden verständlich. Daher sollte man auf Seiten für und mit und von Menschen mit Behinderung möglichst - bis gar keine Fremdwörter gebrauchen und die Auskünfte sollen für jeden verständlich sein.
Verstehe ich dich jetzt richtig, wenn ich davon ausgehe, dass du Menschen mit dem von dir beschriebenen Verhalten das Wahlrecht wo und mit wem und wie absprechen würdest, aufgrund der Eigen- bzw. Fremdgefährdung?

LG
Löwenkind
rosifi 12.04.2011, 15:19#69
AW: UN-Behindertenrechtskonvention
Zitat von **Claudia**
Hallo Rosmarie,

meine Frage und damit verbundene Sorge hat leider einen sehr konkreten Hintergrund, der durch eine allgemeingültige Gesetzeslage leider nicht indivudell tragbar gelöst werden kann.

Liebe Claudia,

erzähle!

Liebe Grüße
Rosmarie
Löwenkind 12.04.2011, 15:19#70
AW: UN-Behindertenrechtskonvention
Zitat von **Claudia**
Hallo Rosmarie,

meine Frage und damit verbundene Sorge hat leider einen sehr konkreten Hintergrund, der durch eine allgemeingültige Gesetzeslage leider nicht indivudell und für das allgemeine und indivuduelle Wohlergehen der betroffenen Personen tragbar gelöst werden kann.

Hallo Claudia,

auf welche allgemein gültige Gesetzeslage berufst du dich denn, wenn ich fragen darf?

Löwenkind
Inge 12.04.2011, 15:21#71
AW: UN-Behindertenrechtskonvention

Hi Claudia,

das Gegenteil von Selbstbestimmung ist Fremdbestimmung.
Jeder von uns ist einer gewissen Fremdbestimmung ausgesetzt - ob wir das wollen oder nicht. Aber wir alle haben auch einen mehr oder weniger großen Bereich, in dem wir selbstbestimmt Entscheidungen treffen können. Und dieser Bereich steht jedem Menschen unabhängig von Art und Schwere der Behinderung zu.

Selbstbestimmung bedeutet für viele Menschen, wie Rosmarie das schon geschrieben hat, das Recht auf Erfüllung ihrer Wünsche. Dinge, die weder Luxus noch Katastrophe sind, sondern Normalität.
Selbstbestimmung bedeutet für viele Menschen mit Behinderung, wie Löwenkind geschrieben hat, dass sie selbst durch ihr Verhalten und/oder Äußerungen Wohnort und Wohnweise aussuchen können.
Selbstbestimmung kann und darf nicht bedeuten, dass ein hilfloser Mensch oder ein Mensch ohne Gefahrenbewusstsein (für sich und/oder andere Menschen) alleine gelassen wird.
Löwenkind 12.04.2011, 15:21#72
AW: UN-Behindertenrechtskonvention
Zitat von rosifi
Liebe Claudia,

erzähle!

Liebe Grüße
Rosmarie

Ich kann mich Rosmarie nur anschließen, bitte stelle nicht nur in den Raum, sondern gib bitte schlüssige Antworten, damit man mit dir in eine Diskussion zum Thema Menschenrechte kommen und deine Gedanken nachvollziehen kann. Sonst kommt es eher "behindertenfeindlich" rüber.
Löwenkind
Löwenkind 12.04.2011, 15:27#73
AW: UN-Behindertenrechtskonvention
Zitat von Inge
Hi Claudia,

das Gegenteil von Selbstbestimmung ist Fremdbestimmung.
Jeder von uns ist einer gewissen Fremdbestimmung ausgesetzt - ob wir das wollen oder nicht. Aber wir alle haben auch einen mehr oder weniger großen Bereich, in dem wir selbstbestimmt Entscheidungen treffen können. Und dieser Bereich steht jedem Menschen unabhängig von Art und Schwere der Behinderung zu.

Selbstbestimmung bedeutet für viele Menschen, wie Rosmarie das schon geschrieben hat, das Recht auf Erfüllung ihrer Wünsche. Dinge, die weder Luxus noch Katastrophe sind, sondern Normalität.
Selbstbestimmung bedeutet für viele Menschen mit Behinderung, wie Löwenkind geschrieben hat, dass sie selbst durch ihr Verhalten und/oder Äußerungen Wohnort und Wohnweise aussuchen können.
Selbstbestimmung kann und darf nicht bedeuten, dass ein hilfloser Mensch oder ein Mensch ohne Gefahrenbewusstsein (für sich und/oder andere Menschen) alleine gelassen wird.


Hallo Inge,

ja stimmt, so verstehe ich das auch, bzw. gehe an die Sache heran. Ich glaube auch nicht, dass die Umsetzung der UN-Konvention im Rahmen der Inklusion solche, von Claudia beschriebenen Gefahrensituationen herausfordern will. Es bedeutet doch Menschrechte für alle gleich. Und selbstverständlich benötigt der eine oder andere Menschn mit Behinderung eine "Dauer" Betreuung, aber deshalb muss man ihn doch nicht in einem Wohn-Heim verwahren, oder? Solange er zuhause, oder in der Familie betreut wird, ist er doch auch keine "Gefahr" (scheußliches Wort) für andere.

LG
Löwenkind
Löwenkind 12.04.2011, 15:41#74
AW: UN-Behindertenrechtskonvention
Zitat von **Claudia**
Wie wird das dann bei den geistig behinderten Menschen aussehen, die absolut keine Kontrolle über sich selbst haben und kein Gefahrenbewußtsein?

Die schon gerne "selbstbestimmt" alleine leben wollen, man diesem Wunsch auch nachkommt, die Wohnung nicht kontrolliert, die Privatsphäre respektiert und man (leider sprichwörtlich) tod-sicher (denn der sichere Tod wird die sichere Konsequenz sein: Verhungern, Verdursten, Wohnugsbrand, Selbstverletzung mit Messer, Schere oder mal die Plastiktüte über den Kopf ziehen, beim Spaziergang auf die Strasse hüpfen, weil man mal eben "Autos fangen" möchte usw. usw. usw.) davon ausgehen kann, dass sie sich und ihre Nachbarn definitiv gefährden?


Selbst wenn man sagt, die Nachbarn müssen "behindertenfreundlich" sein und es tolerieren, wenn sie in einem Mietshaus leben, in dem ein Mitmensch ohne Gefahren- und Kontrollbewußtsein lebt und alles in Brand setzt ---- es wird auch der verletzt oder stirbt, für den dieses Menschenrecht dann gilt, das die Nachbarschaft zu akzeptieren hat ----> ????

Fragen über Fragen..........nicht aus der Luft gegriffen.....


Sag mal Claudia, eine Frage habe ich auch noch, würdest du dafür plädieren, dass solche wie von dir beschriebenen Menschen wirklich nicht mit in den Weg der Inklusion genommen werden dürfen, weil sie "so gefährlich" sind, dass sie weggesperrt gehören?

Könnte man diesen Menschen mit dem gleichen Menschrecht, wie du es hast, nicht eine gute Begleitung an die Seite stellen, die es ihnen ermöglicht in der Gesellschaft zu leben?

Ich denke, man sollte vorsichtig negative Bedenken für eine Umsetzung der Rechte in diesem Forum machen. Wäre es vielleicht nicht besser, nach positiven Lösungsmöglichkeiten zu suchen? Oder darüber zu diskutieren? Wenn man hier so liest, könnte man ja den Eindruck bekommen, es wäre besser, man vermietet gleich gar nicht an Menschen mit Behinderung. Man weiß ja nie, wer oder was so dahintersteckt.

Denk mal nach.

Löwenkind
**Claudia** 12.04.2011, 15:47#75
AW: UN-Behindertenrechtskonvention

Hallo Ihr's,

konkreter kann ich nicht werden.
Mir gehen diese Fragen im Kopf herum und ich habe keine Lösung dafür im Kopf.


Ich wünschte, es gäbe eine Begleitung, die dauerhaft zur Seite gestellt wäre, um eine "Massenabfertigung" in einem Heim zu verhindern und die man auch nicht per Gesetz kippen kann.